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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m. Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO und de Planungsgrundlagen als barrierefrei konzipiert. Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen Eingangsbereich, von außen zugängliche Technikräume, einen Fahrradabstellraum und 7 Wohneinheiten mit eigener Terrasse und Zugang zum Garten. Die vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei mit Aufzug. Die Obergeschosse umfassen jeweils 8 Wohneinheiten, von denen jeweils 2-3 Wohneinheiten barrierefrei ausgebildet werden. Die Wohneinheiten bestehen aus je 2-4 Zimmern mit offenem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche und eigenem Balkon, Badezimmer und Abstellraum. a) Angaben zum Vorhaben Adresse: Am Sternsee, Roggengrund 18-20, 39130 Magdeburg b) Gebäudedaten: Gebäudeart: Mehrfamilienhaus Anzahl der Geschosse: 5 Geschoßhöhe: ca. 2,90 - 3,20 m Lichte Raumhöhe: ca. 2,50 - 2,80 m (ab OKFFB) Gebäudehöhe: ca. 15,30 m Wohneinheiten: 39 Stk Gewerbeeinheit: - c) Erschließung und Baustelleneinrichtung: Privatgrundstück und öffentliches Straßenland Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN. Zufart: Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Roggengrund. Baumedien: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten. Baustelleneinrichtungsplan: Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein 1. VOB/B Regelung: Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten : die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche  Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 2. SiGeKo: An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 3. Abrechnung und Vergütung: Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: a) Vollständiger Name und Anschrift des AN b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes e) Angabe des Gewerkes f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer g) Steuernummer h) Leistungszeitraum Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen. Die Rechnungen sind  ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen. rechnung@maxar-ag.com Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen. Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. 4. Umlagekosten: Gemäß AGB vom AG 5. Sonstiges: 1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teinahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend. Vertreter des AN: Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wir die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten. 6. Termine: Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag 7. Dokumentation: Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich: - Fachunternehmererklärung - Bautagesberichte - Gewährsbescheinigung - Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.) - bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien - Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen - Entsorgungsnachweise - Prüfprotokolle - Messprotokolle - alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x - auf CD bzw. Datenstick zu übergeben 8. Abnahmen: Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. 9. Bauart Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Vortext Allgemein
Vorbemerkung Estrich VORBEMERKUNG ESTRICHARBEITEN GEM. DIN 18353, DIN EN 18813, DIN 18560 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ESTRICHARBEITEN DIN 18353 Es erfolgt der Einbau eines Estrichs gemäß erhöhten Schallschutzes bezüglich Tritt- und Raumschall nach den Richtlinien und VDI 4100: 2012 SSt 1. Der Unterboden für die Bodenbeläge bildet schwimmender Zementestrich auf einer gem. Wärmeschutznachweis ausgewiesenen Trittschallwärmedämmung. Im Bereich der Nassräume erfolgt die Abdichtung mitttels Streichabdichtung, im Rahmen der Fliesenlegerarbeiten. Estrichflächen sind nach Meterriss, wenn nötig im Verlegeplan auszuweisen, anzufertigen und somit den Oberbelag in der Art, Dicke und Gesamtaufbau (Trittschalldämmung, Wärmedämmung etc.) zu repräsentieren. Die gesamtheitliche Fläche ist ebenmäßig herzustellen, das heißt in der Qualität erhöhter Anforderungen. Die Kosten für ggf. erforderliche Abbindebeschleuniger sind mit abgegolten. Da es ggf. zwischen einzelnen Räumen zum Einbau unterschiedlicher Bodenbeläge kommt, sind die Estrichhöhen so anzupassen, dass im fertigen Zustand, d.h. nach Verlegung der Bodenbeläge unterschiedlicher Stärken, ein flächenbündiger Übergang gewährleistet ist. Nach der Prüfung der Belagreife sind die Flächen in Höhenabstimmung mit dem Fliesenleger und Estrichleger zu belegen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ESTRICHARBEITEN DIN 18353 1. Sämtliche Bodeneinläufe oder andere den Estrich durchdringende Bauteile, insbesondere solche mit größeren Temperaturschwankungen sowie alle Stahlbauteile sind mit Ringfugen zu versehen, die in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen sind. 2. Vor Arbeitsbeginn sind die ausgeschriebenen Bereiche auszunivellieren, insbesondere im Hinblick auf nötige Gefälle zu Einläufen und Rinnen hin, notwendige Schwellenhöhen und ausreichende Estrichüberdeckungen z. B. über Rohren und Leitungen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung sofort zu benachrichtigen. 3. Der Estrich muß in seiner Oberflächenstruktur so beschaffen sein, daß übliche Nutzbeläge ohne vorherige Spachtelung verlegt werden können. 4. Der PH-Wert des Estrichs darf 7 nicht unter und 10 nicht überschreiten. 5. Das Einschlitzen von Dehnungsfugen mit der Kelle in schwimmende Zementestriche in Innenbereichen von mehr als 40 m2 Fläche oder Kantenlängen von über 8 m ( was eher zutrifft) sowie an Türöffungen, ist in die Einzelpreise einzukalkulieren. Bei Außenestrichen halbieren sich diese Werte. Eventuell nötige Trennprofile sind in der Leistungsbeschreibung massenmäßig separat erfasst. 6. Bei Zementestrichen besser als Güteklasse CT30 sind die erforderlichen Eignungsprüfungen vom AN vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen und dem AG unaufgefordert zukommen zu lassen. Im Interesse des AN soll dies zeitnah geschehen, da bei Nichteinhaltung der Güte der AG einen Abbruch und Neuaufbau der betroffenen Bereiche.Brüche im Estrich z.B. durch Aufschüsselungen sind vom und zu Kosten des AN aufzufräsen, zu verklammern und mit geeigneter Epoxidharzmasse zu vergießen. Die Oberflächengüte muß dabei der des restlichen Estrichs entsprechen. 7. Bei Calciumsulfatestrichen hat der AN das Abschleifen einer beim Abbinden entstehenden Sinterschicht mittels einer mit wirksamer(!) Absaugung versehenen Schleifmaschine und Schleifpapier, Körnung 16, in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bei dennoch übermäßigem Staubanfall hat er zudem den Raum allseitig auszusaugen. 8. Für die Ebenheitstoleranzen gilt, solange in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, generell DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4. 9. Ausgeschriebene Trennfolien sind an den Rändern bis über die Randstreifen hochzuziehen. Die hierfür erforderlichen Mehrmenge gegenüber der Estrichfläche hat der AN über die Randstreifenposition, in Eigenregie, zu ermitteln und mit in den Einzelpreis einzukalkulieren 10. Bei einem aus Wärmeschutzgründen kombinierten Verlegen von Trittschall- und Wärmedämmplatten ist die weichere Trittschalldämmplatte immer unten, d.h. unmittelbar auf dem Rohbetonboden zu verlegen. 11. Ist durch Rohrleitungen auf der Rohbetonoberfläche ein Höhenausgleich mit Dämmstoffen erfolderlich, dann ist aus schallschutztechnischen Gründen die untere Dämmplattenlage aus den steiferen Wärmeplatten herzustellen, worauf die weichfedernden Trittschalldämmplatten vollflächig verlegt werden. 12. Die Randdämmstreifen sind bis in die Ecken zuführen und im Winkel stumpf gestoßen. Es ist nicht zulässig, die Ecken rund auszuführen. 13. Bauwerksfugen, Bewegungsfugen und Randfugen sind vor der Bauplanung festzulegen. Im Fugenplan sind die Art und Anordung der Fuge zu entnehmen. Die endgültige Lage der Fugen muss vor der Ausführung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken (Estrichleger, HLS-Fachplaner und Bodenleger) und dem Architekten vor Ort festgelegt werden. 14. Fugenprofile zum Schließen von Bewegungsfugen müssen vor allem biegesteif sein, die zu erwartenden Bewegungen und Kantenpressungen aufnehmen können und kraftschlüssig mit der Estrichschicht verbunden sein. Sie sind immer exakt gerade auszuführen. Um Schallbrücken zu vermeiden sollen die Profile bei schwimmenden Estrichkonstruktionen nicht auf die Rohbetondecke aufgesetzt werden, es sei denn, anderwertige Forderungen, wie z.B. hohe Lasteinwirkungen, stehen im Vordergrund. 15. Der frisch eingebrachte Zementestrich ist min. 3 Tage vor zu raschem Austrocknen und danach wenigstens 1 Woche vor schädlichen Einwirkungen, wie beispielsweise Wärme und Zugluft zu schützen. Dadurch soll das Schwinden und die Verformungen der Estrichplatte möglichst gering gehalten und die Rissbildungen weitgehend vermieden werden. 16. Beim Einbau und Nachbehandlung von dicken ZementVerbundestriche ist das BEB Merkblatt "Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen" Bundesverband Estriche und Belag e. V. Troisdorf zu beachten. 17. Die Ausführung von Bewegungs- oder Arbeitsfugen wird nicht vergütet und muss in die Einzelpositionen mit einkalkuliert werden.
Vorbemerkung Estrich
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren. Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume. Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbotsund Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01.__.0001
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
P
1,00
psch
01.__.0002 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung Entsorgung vom anfallenden Restmaterial für die komplette Dauer der Arbeiten. Position beinhaltet sämtliche mit der Entsorgung verbundene Leistungen wie das tägliche Beräumen der Baustelle und Transportieren von Bauschutt bis in den dazu vorgesehenen Container, Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Sämtliche Unterlagen für die fachgerechte Entsorgung sind dem AG vorzulegen.
01.__.0002
Bauschuttentsorgung
P
1,00
psch
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.__.0001 Untergrund reinigen Neue Stahlbetondecken von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen, etc. reinigen und angefallenen Schmutz beseitigen.
02.__.0001
Untergrund reinigen
3.555,00
02.__.0002 Ausgleichsestrich Zum Ausgleich von Unebenheiten Leichtausgleichsestrich liefern und einbauen. Untergrund: Stahlbetondecke Unebenheiten bis 3 cm
02.__.0002
Ausgleichsestrich
E
1,00
02.__.0003 Estrichtrennfugen in den Türdurchgängen Estrichtrennfugen in den Türdurchgängen mit Estrichfugenprofil herstellen
02.__.0003
Estrichtrennfugen in den Türdurchgängen
40,00
m
03 Dämmung / Randstreifen
03
Dämmung / Randstreifen
03.__.0001 Randstreifen 10 / 140 mm Randstreifen 10 / 140 mm mit Fuß und angeklebter Folie für schwimmenden Estrich und Ausgleichsschüttung, entlang aller Wände und aufragenden Bauteile liefern und einbauen. Die Randstreifen müssen von der Aufbetonschicht bis über die Oberkante des Belags reichen (min.14 cm) und mindestens 10mm dick sein.
03.__.0001
Randstreifen 10 / 140 mm
4.390,00
m
03.__.0002 Zulage Randstreifen nicht brennbar Zulage für nicht brennbare Randstreifen in Treppenhäusern
03.__.0002
Zulage Randstreifen nicht brennbar
435,00
m
03.__.0003 Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO dm, 90 mm Liefern und verlegen von Ausgleichsdämmung. EPS 035 DEO dm Druckspannung: 100 kPa Wärmeleitgruppe: 0,035 (W/m-k) d = 90 mm Ort: EG Wohnungen und Flure Angebotenes Produkt:
03.__.0003
Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO dm, 90 mm
630,00
03.__.0004 Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO dm, 40 mm Liefern und verlegen von Ausgleichsdämmung. EPS 035 DEO d m Druckspannung: 100 kPa Wärmeleitgruppe: 0,035 (W/m-k) d = 40 mm Ort: OG Wohnungen und Flure Angebotenes Produkt:
03.__.0004
Ausgleichsdämmung EPS 035 DEO dm, 40 mm
2.835,00
03.__.0005 Trittschalldämmung EPS 035 DES sm, 20 mm Tackerplatte mit Trittschalldämmung WLG035, d=20 mm EPS 035 DES sm Lieferung und Verlegung von Fußbodenheizung Tackerplatte mit Trittschalldämmung Verlegefertige Trittschalldämmung (DES) als Faltplatte aus güteüberwachtem Polystyrolschaum EPS 035 DES sm nach DIN 13163, kaschiert mit einer reißfesten Gewebefolie mit Rasteraufdruck und seitlicher Folienüberlappung (DIN 18560). Ort: EG und OG, Treppenäuser und Flure Angebotenes Produkt:
03.__.0005
Trittschalldämmung EPS 035 DES sm, 20 mm
365,00
03.__.0006 Trittschalldämmung EPS 035 DES sm, 30 mm wie vorstehende Position, jedoch: Tackerplatte mit Trittschalldämmung WLG035, d=30 mm EPS 035 DES sm Ort: EG und OG, Wohnungen Angebotenes Produkt:
03.__.0006
Trittschalldämmung EPS 035 DES sm, 30 mm
3.100,00
04 Estrich
04
Estrich
04.__.0001 Heizestrich CT-C25 F4, d= 65-75 mm, schwimm., waager. Heizestrich CT-C25 F5, d= ca. 65-75 mm, schwimm., waager. Als Heizestrich über Fußbodenheizsystem mit Tackersystem, Stärke des Heissystems ca. 25 -35 mm, Estrichstärke 65-75 mm bis Tackerplatte, als Zementestrich CT-C25 F4, gem. DIN 18560 T1 und 2, Verlegung schwimmend, waagerecht, über Fußbodenheizung. Oberfläche gerieben und geglättet: Der Estrich wird auf die eingebauten Tackerplatten mit aufgestanzten Heizrohren aufgebracht. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Fußbodenheizungselemente nicht verschoben oder beschädigt werden. Einschließlich sämtlicher Fugenausbildungen um Estrichrisse zu vermeiden, Ausführung gemäß Herstellervorschrift, herstellen. Einschließlich Anpassung und Einarbeitung an sämlichen Wänden, Nischen, Einengungen und Türnischen. Rohrüberdeckung mind. 45 mm.
04.__.0001
Heizestrich CT-C25 F4, d= 65-75 mm, schwimm., waager.
3.465,00
04.__.0002 Heizestrich CT-C25 F4, d= 85 mm, schwimm., waager. Zulage zu vorstehender Position für Heizestrich CT-C25 F5, d= 85 mm ansonsten wie in Vorposition beschrieben.
04.__.0002
Heizestrich CT-C25 F4, d= 85 mm, schwimm., waager.
365,00
04.__.0003 Zulage Mehrdicke Heizestrich, 5 mm Zulage zu vorstehenden Pos. für 5 mm Mehrdicke
04.__.0003
Zulage Mehrdicke Heizestrich, 5 mm
E
50,00
04.__.0004 Gefälleestrich Duschbereich Gefälleestrich Duschbereich Gefälleestrich fachgerecht mit Zementgebundenerschüttung einbringen und an Bodenabläufe und Entwässerungsrinnen nach Angaben des Herstellers anarbeiten. Gefälleestrichflächen, Position der Rinnen und Abläufe, Höhenangaben und Größe der Gefälle sind dem Ausführungsplan zu entnehmen. Erforderliches Gefälle:  0,5 bis 2,0% Abrechnung pro Stück vom Duschbereich (ca. 1,2 x 1,2 m)
04.__.0004
Gefälleestrich Duschbereich
E
10,00
St
04.__.0005 Zementgebundene Ausgleichschüttung Zementgebundene Ausgleichschüttung Lieferung und Einbau bei der Bodeninstallation. Kalkulationsansatz: 1,0 m3 pro Wohnung
04.__.0005
Zementgebundene Ausgleichschüttung
39,00
04.__.0006 CM-Messpunkte herstellen Höhenmarkierung zur Feuchtemessung auf der Dämmung anbringen nach Angaben des Herstellers. Mind. 3 Messstellen pro Wohneinheit. Um den Messpunkt darf sich im Abstand von 10 cm (Durchmesser 20 cm) kein Heizungsrohr befinden
04.__.0006
CM-Messpunkte herstellen
117,00
St
04.__.0007 Trocknungsbeschleuniger für Heizestrich Trocknungsbeschleuniger für Heizestrich Beschleunigten Zementestrich (sogenannter "Schnellestrich") der Güte CT-C25-F5 nach DIN EN 13813 herstellen aus Portlandzement CEM I nach DIN EN 197-1 und Estrichzusatzmittel zur Wasserreduktion (sogenannter "Beschleuniger, Estrichbeschleuniger, Trocknungsbeschleuniger") UZIN AS 51 Express oder gleichwertig nach Angaben des Herstellers. Der Estrich muss zur Aufnahme von textilen oder elastischen Bodenbelägen, keramischen Fliesen oder Naturstein geeignet sein. Funktionsheizen gemäß Heizprotokoll für Zementestriche mit Zusatzmittel nach Angaben des Herstellers. Messung der Belegereife Die Ermittlung der Belegereife erfolgt entsprechend dem TKB-Merkblatt 16 (Prüfgut aus der unteren Estrichhälfte) oder der DIN 18560 (Prüfgut aus dem gesamten Querschnitt). Belegereife <= 2,5 CM-% für keramische Fliesen und Naturstein <= 1,8 CM-% für textile und elastische Beläge Belegereif nach 12 - 14 Tagen bei Dicken bis zu 8 cm Angebotenes Produkt:
04.__.0007
Trocknungsbeschleuniger für Heizestrich
3.465,00
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden.
Vortext Stunden
05.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
05.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
05.__.0002 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
05.__.0002
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std