ALU-GLAS Innentüren Pfosten-Riegel-Elemente + ALU Außentüren
Raiffeisen Logistik Kehl
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
26 Alu-Glas Innentüren
26
Alu-Glas Innentüren
Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die ZG-Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Südstraße 2, ein Logistikzentrum von wel­chem ca. 80 Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960-er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Außenanlagen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Südstraße. Bau­ab­schnitt 1: Ver­pa­ckung / Kon­so­li­die­rung ca. 1.500 qm Bau­ab­schnitt 2: Breitganglager ca. 2.530 qm Bau­ab­schnitt 3: Wa­ren­ein­gang mit Funktionsfl. Ca. 740 qm              Mez­za­ni­ne im OG. ca. 740 qm Bau­ab­schnitt 4: Schmalganglager ca. 3.150 qm Bau­ab­schnitt 5: Gefahrstofflager ca. 440 qm
Baubeschreibung
Technischen Vorbemerkungen - ZTV Die Tech­ni­schen Vor­be­mer­kun­gen sind Be­stand­teil des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses. Die dar­in fest­ge­leg­ten For­de­run­gen sind als Ne­ben­leis­tung aus­zu­füh­ren. ZTV - Metallbauarbeiten Für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen gel­ten die Be­stim­mun­gen der VOB/ C All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen ( ATV ) in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung DIN 18360 Metallbauarbeiten DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18361 Verglasungsarbeiten Für die Aus­füh­rung gel­ten wei­ter­hin sämt­li­che Nor­men, Vor­schrif­ten, Tech­ni­schen Re­gel­wer­ke, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen, Er­las­se, Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Ma­te­rial- Her­stel­ler etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sin­d. Zu be­ach­ten sind ins­be­son­de­re: 1.- die Herstellerrichtlinien 2.- die Richt­li­ni­en der Fach­ver­bän­de 3.- Ein­schlä­gi­ge Ausführungsspezifische Nor­men und Re­gel­wer­ke: DIN 18299      All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201    To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen,                    An­for­de­run­gen DIN 18202 To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN .........     .... und wei­te­re all­ge­mein gül­ti­ge Vor­schrif­ten im Bau­we­sen und für Alu­mi­ni­um- und Glas­bau­tei­le Verarbeitungs- und Aus­füh­rungs­richt­li­ni­en der Her­stel­ler Richt­li­ni­en und Merk­blät­ter des Metallbauverbandes, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Materialhersteller und die Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten. Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis be­schrie­be­nen Leis­tun­gen, Ar­bei­ten und Bau­tei­le ver­ste­hen sich als kom­plet­te Leis­tung aus Lie­fe­rung und Ein­bau bzw. Mon­ta­ge. Sämt­li­che Hilfs­kon­struk­tio­nen, Trans­port­hil­fen, so­wie Ver­bin­dungs­mit­tel , etc. zum Ein­bau der Bau­tei­le sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die An­fer­ti­gung von Werkstattzeichnungen, Mon­ta­ge- und Versetzpläne, so­wie Revisionspläne sind nicht ge­son­dert be­schrie­ben, sie sind in die je­wei­li­gen Leis­tungs­po­si­tio­nen ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Ar­bei­ten kom­men zeit­lich ver­setzt in den ver­schie­de­nen Bau­tei­len zur Aus­füh­rung. Für die in der Leis­tungs­be­schrei­bung auf­ge­führ­ten Leis­tun­gen sind Werkstattzeichnungen, Mon­ta­ge- und Versetzpläne an­zu­fer­ti­gen und in 2- fa­cher Aus­fer­ti­gung recht­zei­tig vor Ausführungsbeginn zur Prü­fung und Frei­ga­be vor­zu­le­gen. Sämt­li­che an­gren­zen­den Bau­tei­le sind wäh­rend der Ar­bei­ten dau­er­haft ge­gen Ver­schmut­zung und Be­schä­di­gung zu schüt­zen. Sämt­li­che Be­fes­ti­gun­gen am Rohbaukörper sind mit amt­lich zu­ge­las­se­nen Dübelsystemen her­zu­stel­len. Be­fes­ti­gun­gen mit Schuss­bol­zen sind un­zu­läs­sig Be­fes­ti­gun­gen und Veran­ke­run­gen müs­sen einen To­le­ranz­aus­gleich ge­währ­leis­ten. Durch ge­eig­ne­te Trenn­la­gen ist si­cher­zu­stel­len, dass zwi­schen den Werk­stof­fen kei­ne Kon­takt­kor­ro­si­on auf­trit­t. Als elas­ti­sche Dicht­stof­fe oder Dich­tungs­bän­der sind nur kom­pri­mier­te Fugenbänder ge­mäß DIN 18542- BG1 aus offenzelligem Polyurethan-Weichschaumstoff, im­prä­gniert, zu ver­wen­den, Für die im Leistungstext vor­ge­se­he­nen Ver­gla­sun­gen sind vor Aus­füh­rung Mus­ter vor­zu­le­gen. Die Falzgrundbelüftung ist bei Iso­lier­ver­gla­sung nach den Richt­li­ni­en der Iso­lier­glas­her­stel­ler aus­zu­le­gen. Glas­stär­ken und Brei­te des Luft­zwi­schen­rau­mes bei Iso­lier­ver­gla­sung sind nach den Richt­li­ni­en der Iso­lier­glas-Her­stel­ler zu be­stim­men. Sicht­ba­re Be­fes­ti­gun­gen sind nicht zu­läs­sig. Trockenverglasung ist mit um­lau­fen­den EPDM - Dich­tun­gen her­zu­stel­len, der Profilstoß ist zu ver­kle­ben. Als Be­schlä­ge sind Sys­tem - Be­schlag­tei­le zu ver­wen­den. Sämt­li­che Be­schlag­tei­le mit Aus­nah­me der Be­die­nungs­he­bel und Flü­gel­bän­der sind verdecktliegend ein­zu­bau­en. An­zahl und Grö­ße der Bän­der sind ent­spre­chend der Ab­mes­sun­gen der Tü­ren vor­zu­se­hen. Die Farb­ge­bung ist mit dem AG ab­zu­stim­men.
Technischen Vorbemerkungen - ZTV
Allg. Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Zur Bau­aus­füh­rung und Ver­trags­ab­wick­lung Bau­stel­len­or­ga­ni­sa­ti­on und -koordination: Die Ar­bei­ten sind in Ab­stim­mung mit den Rohbauarbeiten, den Ar­bei­ten der Ge­bäu­de­tech­nik und den Aus­bau­ar­bei­ten aus­zu­füh­ren. Die Ar­bei­ten sind Bauabschnittsweise, teil­wei­se auch Bauabschnittsübergreifend nach Anweisung der Bau­lei­tung des AG. durch­zu­füh­ren. Bau­stel­len­or­ga­ni­sa­ti­on und -koordination: Der Auf­trag­neh­mer hat die Durch­füh­rung sei­ner Ar­bei­ten mit den Vor- und Folgegewerken und der ört­li­chen Bau­lei­tung so ab­zu­spre­chen, dass ein rei­bungs­lo­ser Ablauf al­ler Leis­tun­gen ge­währ­leis­tet ist und ein un­ge­hin­der­ter Be­trieb in den Bestandsbauteilen mög­lich ist. Den An­for­de­run­gen der ört­li­chen Bau­füh­rung hin­sicht­lich der Rei­hen­fol­ge der ein­zel­nen Ver­trags­leis­tun­gen und der zeit­li­chen Rück­sicht­nah­me auf Leis­tun­gen Drit­ter ist un­be­dingt Fol­ge zu leis­ten. Der AN hat sich an sämt­li­chen, vor Mon­ta­ge­be­ginn statt­fin­den­den Koordinationsbesprechungen zu­sam­men mit den an­de­ren aus­füh­ren­den Fir­men bei der ört­li­chen Bau­lei­tung und beim AG zu be­tei­li­gen. Der AN hat sei­nen Leis­tungs­um­fang vor Be­ginn sei­ner Fer­ti­gung mit der AG-Bau­lei­tung fest­zu­le­gen. Der an­fal­len­de Bau­schutt ist täg­lich un­auf­ge­for­dert und dau­ernd von der Bau­stel­le zu ent­fer­nen und abzufahren. Der AN hat ein Bau­ta­ge­buch zu füh­ren. Eine Ko­pie des Bau­ta­ge­bu­ches wird wö­chent­lich dem AG zur Ver­fü­gung ge­stellt Die Kos­ten der vor­ste­hen­den Leis­tun­gen sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­rech­nen. Bau­ab­wick­lung, Bau­stof­fe und Bau­tei­le, An­la­gen: Es dür­fen nur zu­ge­las­se­ne Dü­bel ver­wen­det wer­den. Eti­ket­ten, Kle­be­strei­fen und Schutz­über­zü­ge bzw. -markierungen sind vor der Über­ga­be kos­ten­los zu ent­fer­nen. Ver­mes­sung/To­le­ran­zen: Die vom AN durch­zu­füh­ren­den und für die Er­brin­gung sei­ner Leis­tun­gen er­for­der­li­chen Ver­mes­sungs­ar­bei­ten gel­ten als Ne­ben­leis­tung und wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Es müs­sen alle er­for­der­li­chen Ab­nah­me- und ge­neh­mig­ten Revisionsunterlagen mit der Abnahmeanzeige zur Prü­fung vor­lie­gen. Lie­gen die­se Un­ter­la­gen nicht voll­stän­dig vor, wird der AG die Ab­nah­me ver­wei­gern. Sämt­li­che sich dar­aus er­ge­ben­den Kon­se­quen­zen ge­hen zu Las­ten des AN. Baustellenordnung: Die Ab­fall­ver­ord­nung der zu­stän­di­gen Be­hör­den ist zu be­ach­ten. Pri­va­te PKW er­hal­ten kei­ne Zu­fahrt auf das Bau­stel­len­ge­län­de. Sie sind au­ßer­halb der Bau­stel­le Ab­zu­stel­len. Der AN hat für sein Per­so­nal ent­spre­chen­de Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten vor­zu­se­hen. Die Auf­wen­dun­gen hier­für sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Zufahrtberechtigung er­streckt sich auf alle Zulieferfahrzeuge so­wie Werk­statt­wa­gen des AN. Im Einfahrtbereich zur Bau­stel­le so­wie im Be­reich der Bau­stel­le selbst ist mit Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen und War­te­zei­ten auf­grund des Gesamtverkehrsaufkommens, re­sul­tie­rend aus dem par­al­lel lau­fen­den Be­trieb und der lau­fen­den Bau-Maß­nah­men zu rech­nen. Es dür­fen nur die Wasch- und WC-An­la­gen be­nutzt wer­den, die auf der Bau­stel­le er­rich­tet sin­d. Das Be­nut­zen von Räum­lich­kei­ten in­ner­halb des Ge­bäu­des ist aus­drück­lich nicht ge­stat­tet. Der AN hat sich an sämt­li­chen, vor Mon­ta­ge­be­ginn statt­fin­den­den Koordinationsbesprechungen zu­sam­men mit den an­de­ren aus­füh­ren­den Fir­men bei der ört­li­chen Bau­lei­tung und beim AG zu be­tei­li­gen.
Allg. Vorbemerkungen
26.01 Alu-Glas Innentüren - Bauteil 3
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Alu-Glas Innentüren - Bauteil 3
32 Pfosten-Riegel-Elemente + ALU Außentüren
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Pfosten-Riegel-Elemente + ALU Außentüren
Technische Leistungsbeschreibung ALU-Fenster + ALU Aussentüren Leitbeschreibung ALU- Fens­ter + ALU-Au­ßen­tü­ren : Es sind Alu-Glas Ele­men­te als mehr­tei­li­ge Fens­te­r­ele­men­te aus­zu­füh­ren. Einsatzflügel als Kippflügel, Dreh­flü­gel oder Dreh-Kippflügel sind in Er­fül­lung der bau­tech­ni­schen An­for­de­run­gen und Vor­ga­ben ein­zu­bau­en. Die Profilabmessungen müs­sen nach sta­ti­schen Er­for­der­nis­sen für eine ma­xi­ma­le Durch­bie­gung der Ver­gla­sung von l/300 bzw. max. 8mm Di­men­sio­niert sein. Die sta­ti­sche Be­mes­sung des Sys­tems ein­schließ­lich der Veran­ke­run­gen muss Vom Auf­trag­neh­mer in ei­ge­ner Verant­wor­tung fest­ge­legt wer­den. A.: Fens­te­r­ele­ment be­ste­hend aus fol­gen­den Ein­zel­bau­tei­len: Um­lau­fen­de LaibungsrahmenFens­ter­flü­gel nach in­nen öff­nend, mit Dreh-/Kippfunktion. Dreh-/Kippflügel müs­sen eine lich­te Grö­ße von mind. B x H: 0,90 x 1,20 m auf­wei­sen. Die Un­ter­kan­te darf nicht hö­her als 1,20 m über FFB. Des Trep­pen­po­dests lie­gen. Festverglasungen Alu­mi­ni­um­pro­fi­le, farbeschichtete ALU-Ble­che, Al 99,5 in Normalqualität . Far­be RAL nach RAL nach Wahl des AG. (Be­mus­te­rung)Die Einbaurichtlinien der Profilhersteller , der RAL-Gütesicherung so­wie der DIN 18540 sind ein­zu­hal­ten. Zu­sätz­li­che Lüftungsflügel sind als elek­trisch öf­fen­ba­re Kippflügel vor­zu­se­henE-Öff­ner und E-Riegelkontakt. (in ge­son­der­ter Po­si­ti­on)Sei­ten­teil mit Klin­gel- und Sprech­an­la­ge, Brief­kas­ten An­la­ge (in ge­son­der­ter Po­si­ti­on) Sys­teman­for­de­run­gen: Fens­te­r­ele­ment aus wärmegedämmten Alu-Fens­ter-Sys­tem au­ßen flächenbündig, in­nen flächenversetzt Fa­bri­kat: Schüco Co­ro­na AWS 70.HI oder glw. An­ge­bo­te­nes Pro­fil­sys­tem: Sämt­li­che Be­fes­ti­gun­gen ha­ben ver­deckt zu er­fol­gen. An­schluss­fu­gen zwi­schen Fens­tern und Bau­werk ist mit Mineralwolle sach­ge­recht aus­zu­stop­fen. Füll­schaum darf nicht ver­wen­det wer­den. Grundbautiefe nach stat. Er­for­der­nis. Uf : 1,5W/ (m²K) g-Wert = 48%Iso­lier­ver­gla­sung gem. EnEV - Nach­weisSchallschutzklasse II Die vor­ge­ge­be­ne Schallschutzklasse ist für die am Bau funk­ti­ons­fä­hig ein­ge­bau­ten Fens­ter nach­zu­wei­sen. Bei ver­ti­ka­len Ele­men­ten sind Elementstöße mit zum Sys­tem ge­hö­ren­den Stoßverbindern / Stoßstücken aus­zu­füh­ren. Bei ver­ti­ka­len Dehnungs- und Mon­ta­gestö­ße sind ent­spre­chen­de systemseitige Einschubprofile und Halbschalen so­wie Dichtungsstoß - Dichtstücke ein­zu­set­zen Fugendurchlässigkeit: < 1,0Nm³/mhBeanspruchungsgruppe: C , Grund­la­ge der Be­mes­sung ist DIN 1055 Teil 4 Wind­las­ten, DIN 1055 Teil 3, Horizontallasten an Ver­gla­sun­gen und Rie­geln. Die er­for­der­li­che sta­ti­schen Nach­wei­se sind vom AN zu er­brin­gen. Be­schlä­ge: Ver­deckt lie­gen­de Dreh-Kipp-Be­schlä­ge mit Ein­hand­be­die­nung, mit Fehlbedienungssicherung. Bän­der sicht­bar. Fens­ter­griff Edel­stahl, FSB 34 1076 oder gleich­wer­tig. Aus­füh­rung nach Be­mus­te­rung. Griffpositionen an­wen­d­er­freund­lich und inklusionsgerecht in Ab­hän­gig­keit vom Ein­satzor­t. Alle öf­fen­ba­ren Fens­ter sind mit nach­jus­tier­ba­ren Öffnungsbegrenzern aus­zu­stat­ten. Hand­ha­ben für Ober­lich­ter (so­weit nicht elek­tr. be­tä­tigt) dür­fen nicht hö­her als 1,60m über OKFF an­ge­ord­net wer­den. Vom Bie­ter vor­ge­se­he­nes Fa­bri­kat der Be­schlä­ge und Grif­fe: Vom Bie­ter vor­ge­se­he­nes Fa­bri­kat und Pro­fil­sys­tem: Fens­ter­flü­gel nach in­nen öff­nend, mit Dreh-/Kippfunktion. Dreh-/Kippflügel müs­sen eine lich­te Grö­ße von mind. B x H: 0,90 x 1,20 m auf­wei­sen. Die Un­ter­kan­te darf nicht hö­her als 1,20m über FFB. Des Trep­pen­po­dests lie­gen. Festverglasungen Alu­mi­ni­um­pro­fi­le , farbeschichtete ALU-Ble­che , Al 99,5 in Normalqualität. Far­be RAL nach RAL nach Wahl des AG. (Be­mus­te­rung)Die Einbaurichtlinien der Profilhersteller , der RAL-Gütesicherung so­wie der DIN 18540 sind ein­zu­hal­ten.Zu­sätz­li­che Lüftungsflügel sind als elek­trisch öf­fen­ba­re Kippflügel vor­zu­se­henE-Öff­ner und E-Riegelkontakt. (in ge­son­der­ter Po­si­ti­on)Sei­ten­teil mit Klin­gel- und Sprech­an­la­ge, Brief­kas­ten An­la­ge (in ge­son­der­ter Po­si­ti­on) Sys­teman­for­de­run­gen: Alu­mi­ni­um Ele­ment,selbst­tra­gend, in Pfos­ten-Rie­gel-Bau­wei­se mit von au­ßen ein­zu­set­zen­den Fül­lun­gen. Fa­bri­kat: Schüco FWS 50 oder FWS 60 oder glw. An­ge­bo­te­nes Pro­fil­sys­tem: Sämt­li­che Be­fes­ti­gun­gen ha­ben ver­deckt zu er­fol­gen. An­schluss­fu­gen zwi­schen Fens­tern und Bau­werk ist mit Mineralwolle sach­ge­recht aus­zu­stop­fen. Füll­schaum darf nicht ver­wen­det wer­den. Grundbautiefe nach stat. Er­for­der­nis. Uw-Wert : gem GEG - Nach­weis Iso­lier­ver­gla­sung gem. EnEV - Nach­weisSchallschutzklasse II Die vor­ge­ge­be­ne Schallschutzklasse ist für die am Bau funk­ti­ons­fä­hig ein­ge­bau­ten Fens­ter nach­zu­wei­sen. Aus­füh­rung: ther­misch ge­trenn­te Aus­füh­rung Rahmenmaterialgruppe 1 nach DIN 4108, Teil 4, Ta­bel­le 3Trag­kon­struk­ti­on:ALU-Rechteckrohre Bei ver­ti­ka­len Ele­men­ten sind Elementstöße mit zum Sys­tem ge­hö­ren­den Stoßverbindern / Stoßstücken aus­zu­füh­ren. Bei ver­ti­ka­len Dehnungs- und Mon­ta­gestö­ße sind ent­spre­chen­de systemseitige Einschubprofile und Halbschalen so­wie Dichtungsstoß - Dichtstücke ein­zu­set­zen Fugendurchlässigkeit: < 1,0Nm³/mhBeanspruchungsgruppe: C , Grund­la­ge der Be­mes­sung ist DIN 1055 Teil 4 Wind­las­ten, DIN1055 Teil 3, Horizontallasten an Ver­gla­sun­gen und Rie­geln. Die er­for­der­li­che sta­ti­schen Nach­wei­se sind vom AN zu er­brin­gen. Be­schlag: Einhand-Drehkippbeschlag, ver­deckt lie­gend, Fehlbedienungssperre Fens­ter­griff aus Alu­mi­ni­um , EV1 elo­xier­t. Aus­füh­rung nach Be­mus­te­rung nach­jus­tier­ba­re Öffnungbegrenzer. Stoßgriffe nach Wahl des AG. (z.B. Vie­ler, Edel­stahl ) oder glw., Angeb. Pro­dukt: vor­ge­rich­tet für PZ. Obentürschließer mit Gleit­schie­ne Fabr./ Typ: GEZE TS 5000 ECline o. glw. Mit Gleit­schie­ne angeb. Pro­dukt: Be­schrei­bung der An­schlüs­se: Die An­schlüs­se der Fens­ter an Rohbauteile sind kon­struk­tiv so aus­zu­bil­den, dass Wär­me­brücken aus­ge­schlos­sen sin­d. Die Fensteranschlüsse sind außenseitig um­lau­fend mit Flüssigkunststoff ab­zu­dich­ten. Be­rei­che: Typ A:      Sturzbereich Stan­dard­an­schlussMultifunktionsdichtband über die ge­sam­te Pro­fil­tie­fe so­wie über die ge­sam­te Tie­fe des Laibungsrahmens. Typ B:      Sockelbereich Stan­dard­an­schlussMultifunktionsdichtband über die ge­sam­te Pro­fil­tie­fe so­wie über die ge­sam­te Tie­fe des Laibungsrahmens. An­schluss Fens­ter­bank gem. De­tail­pla­nung. Fens­ter­bän­ke sind in ge­son­der­ter Po­si­ti­on be­schrie­ben. Typ C:       seit­li­cher Stan­dard­an­schluss: Multifunktionsdichtband über die ge­sam­te Pro­fil­tie­fe so­wie über die ge­sam­te Tie­fe des Laibungsrahmens. Ver­gla­sung: Iso­lier­ver­gla­sung als Contrasol Cool-Life als Iso­lier­glas, CLIMAPLUS neu­tral Ver­gla­sung Typ SKN 176 II bzw. SKN 0,76 II, Fest­le­gung gem. Mus­ter­vor­la­ge Ug - Wert nach Prüf­zeug­nis: < 1,0 W/m²K An­ge­bo­te­ne Ver­gla­sung: Alle Glas­schei­ben sind in glei­cher Ebe­ne an­zu­ord­nen. Verglasungsabdichtungen sind aus wit­te­rungs­be­stän­di­gem schwar­zem EPDM aus­zu­füh­ren. Dich­tun­gen APTK nach DIN 7863 und NAAM-Spezifikation, witterungs - und al­te­rungs­be­stän­dig. Die Ver­ar­bei­tung des Verglasungssystems muss nach den je­weils gül­ti­gen An­ga­ben des Systemgebers er­fol­gen. Falzgrundbelüftung und Dampfdruckausgleich über die vier Ecken ei­nes je­den Scheibenfeldes in den Pfostenfalz. Für eine feldweise Ent­wäs­se­rung und Be­lüf­tung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dich­tun­gen ent­spre­chen­de Öff­nun­gen vor­zu­se­hen.So­fern Fens­ter­ver­gla­sun­gen im Brüstungsbereich er­fol­gen, so sind die­se mit Sicherheitsverglasung nach TRAV (Aufpralllast min. 75kg) aus­zu­füh­ren. Au­ßen­fens­ter und -türen im EG. er­hal­ten Ma­gnet und Riegelkontakte für die Auf­schal­tung auf die EMA. Ver­ar­bei­tung: Die Ver­ar­bei­tung des Verglasungssystems muss nach den je­weils gül­ti­gen An­ga­ben des Systemgebers mit Spe­zi­ell vor­ge­se­he­nen Werk­zeu­gen er­fol­gen. Die Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en müs­sen dem Ver­ar­bei­te­rin wet­ter­fes­ter Aus­füh­rung zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Der Ver­ar­bei­ter muss vom Systemgeber in die Ver­ar­bei­tung des Sys­tems ein­ge­wie­sen wor­den sein. Anschlussfolien im In­nen­be­reich der Fassadenkonstruktion müs­sen dampfdicht aus­ge­führt wer­den. Abdichtungsfolien im äu­ße­ren Be­reich der Fassa­de müs­sen dampfoffen aus­ge­führt wer­den. Die Ab­dich­tung von An­schluss­fu­gen zwi­schen Alu-Ele­ment und Bau­werk muss mit dauerelastischem Dicht­stoff mit vor­ge­leg­ter geschlossenzelliger Hin­t­er­fül­lung und ent­spre­chen­den Fugendimensionierungen aus­ge­führt wer­den.
Technische Leistungsbeschreibung ALU-Fenster + ALU Aussentüren
32.01 Pfosten Riegel Elemente, BT. 3
32.01
Pfosten Riegel Elemente, BT. 3
32.02 ALU - Aussentüren BT. 3
32.02
ALU - Aussentüren BT. 3

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