01 BA 2
01.01 Baustelleneinrichtung
01.02 Container
01.03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.04 Schnurgerüst
01.05 Abdichtung und Dämmung und Trennfugenplatten
Abdichtung und Dämmung und Trennfugenplatten
01.07 Ladebrücken
01.08 Erdungsanlagen komplett (Fachfirma)- Komplettleistung
Erdungsanlagen komplett (Fachfirma)- Komplettleistung
02 BA 3
02.01 Baustelleneinrichtung
02.03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.17 Stundenlohnarbeiten
02.18 Erdungsanlagen komplett (Fachfirma)- Komplettleistung
Erdungsanlagen komplett (Fachfirma)- Komplettleistung
03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.01 Gründung
03.02 Stützen
03.03 Bodenplatte
04 Abdichtung und Dämmung und
Trennfugenplatten
Abdichtung und Dämmung und
Trennfugenplatten
04.01 Abdichtung und vertikale Dämmung
Abdichtung und vertikale Dämmung
06 Bewässerung GWH Erdarbeiten- Ventilboxen
in Pflaster innen
Bewässerung GWH Erdarbeiten- Ventilboxen
in Pflaster innen
06.01 Bewässerung GWH incl. Erdarbeiten
Bewässerung GWH incl. Erdarbeiten
07 Stundenlohnarbeiten
Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind nur auf Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind nur auf
ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen,
wobei die Rapportzettel täglich vorzulegen sind. Beginn
und Beendigung der Arbeiten sind der Bauleitung
anzuzeigen.
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein
Verrechnungssatz der sämtliche Aufwendungen enthält,
insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.
vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für
Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage,
Auslösung, Fahrtkosten und dgl.), sowie Lohn- bzw.
Gehaltsnebenkosten und sämtliche Aufwendungen wie
Unternehmerzuschläge Gemeinkosten usw. Zuschläge für
Überstunden sind eingerechnet. Zuschläge für Sonntags-
und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet.
Der Stundenlohnsatz enthält alle erforderlichen und
gesetzlichen Zuschläge
Vergütung für Überwachung erfolgt nicht.
Es werden nur die tatsächlichen am Bau geleisteten
Arbeitsstunden vergütet. Fahrtzeiten sind in den
Stundensatz mit einzukalkulieren.
In den Stundenlohnzetteln sind nur die auf der
Baustelle angefallenen Stunden mit Uhrzeitangabe, nicht
aber die Zeiten für die An- und Abfahrt der
Arbeitskräfte anzugeben.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen,
Werkzeuge oder Geräte bis zu EUR 500,00
Anschaffungswert (netto), sowie die Kosten für den
Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m
über Gelände oder Fußboden liegen, sind in den
Verrechnungssatz einzurechnen. Sie werden nicht
gesondert vergütet.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden
sind. § 2 Nr. 10 VOB/B.
Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind nur auf