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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allg. Vorbemerkungen 1. Änderungsvorschläge der beschriebenen Ausführungsart können bevorzugt werden, sind aber nur in einem getrennten Angebot zulässig.
2. Bedenken gegen die beschriebene Ausführungsart hat der Bieter bereits schriftlich bei Angebotsabgabe geltend zu machen. Andernfalls wird davon ausgegangen, daß die von ihm später vorgeschlagene Art der Ausführung mindestens gleichwertig ist und keine höheren Kosten verursacht. In jedem Fall kann der Auftraggeber die beschriebene Leistungsart zu dem eingesetzten Preis verlangen.
3. Leistungseinschränkende Änderungen im Leistungsverzeichnis, sowie Änderungen und Streichungen in den anderen Vertragsbestandteilen durch den Bieter sind rechtsunwirksam.
4. Es gilt Einheitspreisvertrag, wenn der Auftraggeber im Bauvertrag nicht Pauschalpreisvertrag vorschreibt.
5. Die Zuschlags(Binde)frist beträgt 4 Wochen, wenn sonst nichts anderes vereinbart ist.
6. Die Wahl unter den Bietern behält sich der Auftraggeber vor, ebenso eine Teilung der Arbeit. 7. Vertragsgrundlage ist die VOB/B in der neuesten Fassung, jedoch gelten bei Widersprüchen vorrangig:
a) Der Bauvertrag
b) die Angaben des Prüfstatikers
c) die Pläne von Architekt, Statiker und Fachingenieuren
d) die statische Berechnung
8. Die allgemeinen Vertragsbestimmungen werden, wie üblich in vereinfachter Form gehandhabt und geben dem Bieter kein klagbares Recht.
9. Geschäftsbedingungen des Bieters können nur anerkannt werden, soweit sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht wiedersprechen.
10. Die Einheitspreise sind absolute Festpreise bezüglich Lohn, Material und sonstige Einflüsse während der gesamten Bauzeit.
11. Montieren, Versetzen, Verlegen, Einbauen, Ausführen und Ähnliches, samt den dafür erforderlichen Geräten und dergleichen ist grundsätzlich bei allen Positionen im Einheitspreis enthalten. Dabei sind die bestehenden DIN-Normen, die anerkannten Regeln der Technik und die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von Stoffen und Bauteilen einzuhalten. Aufwendungen für die Befestigung von Bauteilen sowie Maßnahmen zur Weiterarbeit bei Frost und Schnee werden nicht besonders vergütet.
12. Bei Wegfall einzelner Positionen erhält der Auftragnehmer keine Entschädigung. Mehr- oder Mindermassen -auch über 10%- sind kein Grund zu Änderungen der Einzelpreise.
13. Überhöhte Preise von Bedarfspositionen ohne, oder mit geringen Massen im Leistungsverzeichnis und mit wesentlich größeren Massen bei der Ausführung, werden bei der Abrechnung nur bis zur Höhe der ortsüblichen Preise anerkannt.
14. Die Maße der zur Verfügung gestellten Pläne hat der Auftragnehmer auf Maßfehler, bzw. bei vorhandenen Ausführungen auf Übereinstimmung mit den Plänen zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Für nicht gemeldete Maßunstimmigkeiten haftet der Auftragnehmer.
15. Als Fachbauleiter im Sinne der LBO gilt der Auftragnehmer
16. Zur Einhaltung der Unfallverhütungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer alle mit seiner Arbeit verbundenen Verpflichtungen selbständig und in voller Verantwortung, sowie deren Einhaltung zu überwachen. Die Bestellung eines SIGEKO entbindet den AN nicht von seinen Pflichten zur Einhaltung sämtlicher, relevanter Sicherheitsvorschriften.
17. Der Strom- und Wasseranschluss sowie die Verbrauchskosten werden vom Bauherrn gestellt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Verteilung auf der Baustelle ist Sache des Unternehmers.
18. Verunreinigungen durch Arbeiten hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu beseitigen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, so wird die Beseitigung von der Bauleitung auf seine Kosten veranlasst.
19. Für die Gewährleistung wird eine Verjährungsfrist von fünf Jahren festgelegt. Kommt der Auftragnehmer seiner Gewährleistungspflicht nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeiten ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen. Es wird ein Gewährleistungseinbehalt von 5% festgelegt. Dieser ist durch eine Bankbürgschaft ablösbar.
20. Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Rapporte sind zeitnah, d.h. spätestens am nächsten Werktag der Bauleitung vorzulegen.
21. Lohnkosten (Taglohnarbeiten) einschließlich aller Lohnneben- und Fahrtkosten sowie sämtlichen Zuschlägen und Handmaschinen.
22. Für Stundenlohnsätze gilt auch ein eventuelles Abgebot, wenn nichts anderes vereinbart wird.
23. Der Personaleinsatz bei Stundenlohnarbeiten ist auf die auszuführende Leistung abzustimmen. Zum Beispiel dürfen für Hilfsarbeiten nur Helferstunden verrechnet werden.
24. Änderungen der ursprünglichen Vertragsbestandteile sind nur gültig, wenn sie im Bauvertrag vereinbart werden.
25. Gewertet werden nur die ausgefüllten Original- Leistungsverzeichnisse!
26. Materiallieferungen frei Baustelle.
27. Abschlags- und Schlußrechnungen sind in doppelter Ausführung einzureichen. 28. Skonto-Fristen auf Schlußrechnungen, beginnen nach erfolgter Rechnungsprüfung.
Allg. Vorbemerkungen
Allgemeine Hinweise zur Baustelle Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Gerüstbauarbeiten für die enegretische Sanierung der Gebäudehülle in der Hauptstraße 94a in 72827 Wannweil.
Eine Besichtigung vor Ort ist in Absprache mit der Bauleitung möglich und wird empfohlen.
Folgende Arbeiten werden im Zug der Baumaßnahme ausgeführt:
- Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten
- WDVS-Arbeiten
- Verglasungsarbeiten
Zur Lagerung von Materialien und zum Aufstellen von Mannschaftscontainern wird eine Fläche ausgewiesen.
Die Nutzung dieser Fläche bedarf der Zustimmung durch die Bauleitung.
Baustellenzufahrt:
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Hauptstrasse.
Auf die beteiligten Handwerker werden folgende Verbrauchskosten umgelegt:
Bauwasser
Baustrom
Bauleistungsversicherung
Sanitäreinrichtungen
Baustellenverordnung:
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung vom 10.06.1998. Durch den Bauherrn wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt.
Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen sind unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen, zuverlässig und solide durchzuführen, laufend zu unterhalten, soweit vorhanden unbedingt zu belassen und ggfs. zu vervollständigen. Schutzeinrichtungen, Geräte und Maschinen etc. müssen den Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften der BG und der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere die Erfüllung der Vorgaben des
- Arbeitsschutzes
- der Arbeitsstättenverordnung
-der Arbeitsstättenrichtlinie
ist vertragliche Pflicht des AN. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahme eine Gefährdungsanalyse gemäß § 5Arbeitsschutzgesetz zu erstellen.
Werbung:
Eigenwerbung ist auf dem gesamten Baustellengelände, Bauzaun, an der Fassade oder an den Gerüsten ist nur in Absprache mit der Bauleitung möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Baustellenbesetzung:
Die Baustelle ist während der gesamten Bauphase durchgängig mit einer deutschsprachigen AN-Bauleitung zu besetzen.
Genehmigungen:
Es ist Aufgabe des AN, alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Benachrichtigungen der behördlichen Stellen, Polizei, Ordnungsamt usw. vorzunehmen und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Etwaige Behördenauflagen sind zu erfüllen.
Allgemeine Hinweise zur Baustelle
Technische Vorbemerkungen Gerüst Bei der Erstellung des Gerüsts sind folgende Punkte zu beachten:
Das Gerüst soll als Schutz- und Arbeitsgerüst erstellt werden, nach DIN 4420 Teile 1-4 in der neusten Fassung und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Ein Standsicherheitsnachweis ist vorzulegen.
Die Freigabe des Gerüsts mit Bezeichnung der aufstellenden Firma, Telefonnummer sowie dem flächenbezogenen Nutzungsgewicht ist deutlich sichtbar am Aufgang anzubringen.
Die Kennzeichnung nach DIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt. Eventuelle Sperrvermerke bei Umbauarbeiten am Gerüst sind ebenfalls deutlich sichtbar anzubringen.
Im Bereich von Eingängen ins Gebäude (Türen / Tore / ...) ist das Gerüst so zu stellen, dass der Zugang (bzw. Zufahrt) nicht beeinträchtigt wird. Ggf. ist die Verwendung von Traversen, Fachwerkträgern etc. erforderlich.
Die Aufmaßbestimmungen für Fassadengerüste gelten unabhängig von den Arbeiten, die von diesem Gerüst aus ausgeführt werden sollen.
Wird ein Gebäude mit Flachdach eingerüstet, gilt die Linie der äußeren Begrenzung der Außenwände und der Attika des Rohbaus ohne Berücksichtigung evtl. späterer Geländer/Handläufe.
Alle Aufwände für notwendigen technischen Bearbeitungen und statische Nachweise sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Ebenso alle Genehmigungsgebühren, sowie falls erforderlich: Beschildungen, Abschrankungen und Beleuchtungen.
Notwendige Genehmigungen für das Aufstellen des Gerüsts beschafft der AN selbsttätig.
Beim Abrüsten sind die Verankerungslöcher in Absprache mit dem Stuckateur, durch den Stuckateur zu schließen. Dazu ist der Gipser durch die Bauleitung rechtzeitig zu informieren.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen, oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten auszubessern.
Art und Beschaffenheit
Der Untergrund der Aufstellfläche besteht aus Stb. Decke und abgegrabenem Arbeitsraum
Art und Umfang des Aufwuchses
Aufwüchse werden im Bereich der Aufstellflächen vor Beginn der Gerüstbauarbeiten bauseits beseitigt.
Abmessungen (in Bezug auf die für das Gerüst relevante Fläche):
max. Gebäudelänge: ca. 42,00 m
max. Gebäudebreite: ca. 17,65 m
Firsthöhe: ca. 13,80 m ab OK EG FFB
Arbeitsraumtiefe: ca -3,00m ab OK EG FFB
Traufen: ca. 9,25 m ab OK EG FFB
Wandabstand: max. 30 cm
Das Gerüst ist u.a. dem Abdichter, Stuckateur, Fensterbauer sowie weiteren, zum Stand der Erstellung der Ausschreibung noch nicht bekannten Gewerken für sämtliche Arbeiten an Fassade und Dach zu überlassen.
Technische Vorbemerkungen Gerüst
Termin Ausführungszeitraum geplant: ab Oktober 2025 - i. Abh. andere Gewerke Ausführungsdauer: ca. 5 Tage
Termin
01 GERÜSTBAUARBEITEN
01
GERÜSTBAUARBEITEN
01.__.0010 Arbeits-Standgerüst Erstellen, Vorhalten und Abbauen eines Arbeitsgerüsts als längenorientiertes Standgerüst, inkl. notwendiger Etagenleitern und Gerüstverankerung sowie verschließen der Ankerlöcher mit geeignetem Füllmateraial. Mindestbreite der Belagfläche 60 cm, Gerüstgruppe 3, DIN 4420 Teil 1, flächenbezogenes Nutzgewicht 200kg/m², Höhenabstand der Gerüstlagen 2 m, fachgerechte Verankerung in der Bestandsfassade einschl. erforderlicher Verbindungsmittel.
Abrechnung erfolgt über die eingerüstete Fläche.
Einrüstung an senkrechten Bauwerksaußenflächen auf dem Gelände.
Informationen zur Standfläche sind der Baubeschreibung zu entnehmen. Erschwernisse laut Baubeschreibung sind einzukalkulieren.
Einrüstung für Zimmerer-und Dachdeckungs-, Fenster- & Fassadenarbeiten.
Grundstandzeit: 12 Wochen
01.__.0010
Arbeits-Standgerüst
1.270,00
m²
01.__.0020 Zulage für Schrägstellung auf Treppen
01.__.0020
Zulage für Schrägstellung auf Treppen
100,00
m²
01.__.0030 Zulage für Schrägstellung bei Geländeneigung < 8%
01.__.0030
Zulage für Schrägstellung bei Geländeneigung < 8%
100,00
m²
01.__.0040 Vorhaltung Arbeits-Standgerüst Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 12- wöchige Grundeinsatzzeit hinaus je m² Arbeits- Standgerüst und weitere Woche.
01.__.0040
Vorhaltung Arbeits-Standgerüst
10.160,00
m²Wo
01.__.0050 Belagverbreiterung 50 cm außen - oberste Lage Vorhandenes Arbeits-Standgerüst mit Konsolen 0,50 m, Typ Layher Blitz Gerüst oder gleichwertig, entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung an der Außenseite des Gerüstes einbauen, vorhalten und wieder entfernen. Einbauort: oberste Gerüstlage im Bereich der Traufen
Grundeinsatzzeit: 12 Wochen
01.__.0050
Belagverbreiterung 50 cm außen - oberste Lage
85,00
m
01.__.0060 Vorhaltung Belagverbreiterung 50 cm Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 12- wöchige Grundeinsatzzeit hinaus je m Belagverbreiterung (50 cm) und weitere Woche.
01.__.0060
Vorhaltung Belagverbreiterung 50 cm
E
680,00
mWo
01.__.0070 Ausbau Dachfanggerüst Vorhandenes Arbeitsgerüst der Pos. 1.10 in
der obersten Gerüstlage zum Dachfanggerüst nach
DIN 4420-1 "Schutzgerüste" durch den Einbau von
Schutzwänden aus Schutznetzen oder Seitenschutzgitter
und Belagteilen ausbauen, vorhalten und wieder
entfernen.
Breitenklassen mindestens W 06.
Material: Layher Schutzgitterstütze mit integrierter
Aufnahme von Systemgeländern oder gleichwertig
Grundeinsatzzeit: 12 Wochen
01.__.0070
Ausbau Dachfanggerüst
85,00
m
01.__.0080 Vorhaltung Dachfanggerüst Ausbau Arbeitsgerüste als Dachfanggerüst,
Gebrauchsüberlassung
Gerüst ausbauen zum Dachfanggerüst DIN 4420-1, an
Standgerüst,
Gebrauchsüberlassung des Dachfangerüstes über die
12-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus je lfm. Dachfanggerüst und weitere Woche.
01.__.0080
Vorhaltung Dachfanggerüst
680,00
mWo
01.__.0090 Belagverbreiterung 30 cm wandseitig Konsolausleger 0,30 m nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1, als Zulage, Auslegertiefe ca. 30 cm Verkehrslast 2 KN/m² Belagsverbreiterung wandseitig für zuvor beschriebenes Standgerüst. Separater Abbau vor Gerüstabbau (für Montage WDVS) ist einzukalkulieren. Grundeinsatzzeit: 12 Wochen
01.__.0090
Belagverbreiterung 30 cm wandseitig
615,00
m
01.__.0100 Vorhaltung Belagverbreiterung 30 cm Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 12-
wöchige Grundeinsatzzeit hinaus je m Belagverbreiterung
(30 cm) und weitere Woche.
01.__.0100
Vorhaltung Belagverbreiterung 30 cm
E
4.920,00
mWo
01.__.0110 Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm, Treppenklasse A, nach DIN EN 12811-1 "Arbeitsgerüste", als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, in das Gerüst der Pos.1.10integriert oder angebaut. Einschließlich Außen- und Innengeländer mit entsprechenden Halterungen erstellen, vorhalten und wieder entfernen. Grundstandzeit: 12 Wochen zulässige Belastung 2,0 kN/m², Breite: 0,94 m Aufbauhöhe: ca. 8,50 m
01.__.0110
Gerüsttreppenturm
2,00
St
01.__.0120 Vorhaltung Treppenturm Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 12-
wöchige Grundeinsatzzeit hinaus je Stück Treppenturm
und weitere Woche.
01.__.0120
Vorhaltung Treppenturm
E
8,00
StWo
01.__.0130 Zulage Traverse - Öffnung ca. 3,00 m Zulage für den Ein- und Abbau von zusätzlichen
Traversen (Gitterträger) zur Überbrückung von
Hauseingängen, Stegen, Vordächern etc. laut
Vorschriften der Württ. Bau-BG, An- und Abtransport.
Einzellänge zu überbrückender Öffnung: ca 3,00 m
Grundvorhaltung 12 Wochen
01.__.0130
Zulage Traverse - Öffnung ca. 3,00 m
7,00
Stk
01.__.0140 Vorhaltung Traverse Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 12-
wöchige Grundeinsatzzeit hinaus je m Traverse und
weitere Woche.
01.__.0140
Vorhaltung Traverse
E
56,00
StWo
01.__.0150 Treppenhausgerüst Modulgerüst nach DIN 4420 Teil 1 /DIN EN 12811-1 ausgeführt mitLayher-Allround-Spezialgerüst als Podest,
Verkehrslast 500kg/m²
Grundmass
Belagshöhe von UG (-2,96) - DG (+9,23)
inkl. Transport, Auf- und Abbau,
Grundstandzeit 12 Wochen
01.__.0150
Treppenhausgerüst
0,00
01.__.0160 Baustellen-WC Stück Baustellen-WC aufstellen, vorhalten und wieder abholen (bis 12 Wochen)
01.__.0160
Baustellen-WC
1,00
Stk
01.__.0170 Vorhaltung Baustellen-WC Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 12-
wöchige Grundeinsatzzeit hinaus je Stk Baustellen-WC
und weitere Woche.
01.__.0170
Vorhaltung Baustellen-WC
8,00
StWo
02 TAGLOHNARBEITEN
02
TAGLOHNARBEITEN
Hinweis Ausführung nur nach Aufforderung durch die Bauleitung Die für die Leistungen aufzuwendenden Materialien werden aufgemessen. Hilfsstoffe, sowie die für die Arbeiten erforderlichen Geräte und Handmaschinen einschl. Ersatzmaterial (Bohrer, Trennscheiben usw.) werden nicht gesondert vergütet. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten sind täglich in zweifacher Ausfertigung bei der örtlichen Bauleitung des Architekten einzureichen. Später vorgelegte Rapporte werden nicht mehr anerkannt. Angeboten und später abgerechnet werden die nachstehenden Stundensätze für Meister, Vorarbeiter, Service-, Kundendienstmonteure, Obermonteure, Monteure und Gesellen. Sämtliche Auslösungen wie Kilometergeld, KFZ-Pauschalen, Zuschläge für Überstunden, Fachbauleiterpauschalen usw. sind in diesen Stundensätzen bereits enthalten. Alle Materialien frei Baustelle.
Hinweis
02.__.0010 Vorarbeiter Vorarbeiter
02.__.0010
Vorarbeiter
10,00
Std
02.__.0020 Facharbeiter Facharbeiter
02.__.0020
Facharbeiter
20,00
Std
02.__.0030 Helfer Helfer
02.__.0030
Helfer
20,00
Std
02.__.0040 Zusätzliche Anfahrt Zusätzliche Anfahrt einer Gerüstbaukolonne, bestehend aus einem Fahrzeug und drei Fachmonteuren.
02.__.0040
Zusätzliche Anfahrt
2,00
Stk
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