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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 örtliche Situation VORBEMERKUNGEN zur örtlichen Situation
Projekt: Alfred-Delp-Ring 2+3+4 - Errichtung einer Wohnanlage in
2 Bauabschnitten mit 95 WE
Standort:
Alfred-Delp-Ring, 99087 Erfurt
Bauherr:
Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG
Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt
Architekt
archiZaesur
Architekten und Sachverständigenbüro
Architekt Dipl.-Ing. Stefan Bischopink
Neutorstr. 35
55116 Mainz
Ausschreibung/ Bauüberwachung:
Planwelt Partnerschaft mbB
Ing. T. Schaubs und Arch. J. Knoth
An der Kalkreiße 8 in 99085 Erfurt
mail@planwelt.com
Ansprechpartner für Bauleitung und Ausschreibung ist:
Dipl.-Ing. Torsten Schaubs
Energiestandard: KfW 40 NH
In dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich für beide Bauabschnitte zu bewerben.
Bauherr ist die Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG.
Als in Erfurt ansässige Unternehmensgruppe sind wir bestrebt regionale Firmen zu binden und zuverlässige Partner für unsere Vorhaben zu finden. Wir haben ein hohes Interesse bei einem Bietergespräch über die Vergabe weiterer Bauabschnitte mit Ihnen zu sprechen. Wir freuen uns, ein Angebot zu erhalten und stehen einer gemeinsamen Unternehmung positiv entgegen!
Der Projektstandort befindet sich im Stadtteil Roter Berg im Erfurter Norden.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Am Roten Berg / August-Fröhlich-Straße und eine eigene Baustraße im nördlichen Bereich des Baugebietes.
Die Ausschreibung der Gewerke wird nach einzelnen Häusern aufgeteilt, wobei der Bieter für alle oder mehrere einzelne Häuser zeitversetzt anbieten kann.
Die Gebäude Haus 1+ Haus 3 sind nicht unterkellert, Haus 2 hat einen Technikkeller welcher alle 3 Häuser versorgt. Alle Gebäude erhalten 5 Obergeschosse aus Kalksandstein mit vorgesetzter Holzfassade
Erschlossen werden die Wohnungen durch mehrere Aufzüge, Treppenhäuser und Laubengänge.
Die Gebäude erhalten Loggien/ Freisitz.
01 örtliche Situation
02 Planfred- Planradar Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com:
Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....)
werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com
hinterlegt und verwaltet.
Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der AN eine automatische
Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet.
Der AN erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk
relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert.
Es besteht ein vollständiger Zugriff auf die baufreigestellte
Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der AN eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung
über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken.
Der AN muss alle von ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B.
Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene
Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann.
Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den AN im Planfred.com hochzuladen.
Hinweis zur Verwendung von Planradar.de:
Durch den Bauherren wird zur Baustellenbetreuung die APP Planradar verwendet.
Für die Handwerker/AN ist die baubegleitende Verwendung zwingend vorgeschrieben.
Es fallen KEINE Kosten für diese Verwendung an.
Der AN ist verpflichtet eine E-Mailadresse zur Eintragung in die APP bereitzustellen.
Alle den AN betreffenden Vorgänge, Anweisungen, Mängelanzeigen u.ä.
sind zeitnah zu bearbeiten und im Mangelfall mit Foto als erledigt abzumelden.
Auf Wunsch erfolgt eine Einführung in die APP durch den Bauherren.
02 Planfred- Planradar
03 Nachhaltigkeit allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt.
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten.
Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor Ort verarbeitet oder eingebaut werden, die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten.
Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gemäß des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen.
Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen
gem. des «Anhangdokument 3.1.3
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant:
\ Bodenbeläge
\ Verlegewerkstoffe
\ Kleb- und Dichtstoffe
\ Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen
\ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
\ Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz
\ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes
\ Holzwerkstoffplatten
\ Bauprodukte auf Bitumenbasis
\ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
\ Dämmstoffe
\ Bauprodukte haustechnischer Installationen
2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet werden bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist der Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte,
nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt:
Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der
neu eingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen
\ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer
\ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
03 Nachhaltigkeit
04 Ausführungszeiten Bauzeit für die Fliesenarbeiten:
voraussichtlich
Haus 2
02/2027- 04/2027
Haus 1
03/2027- 05/2027
Haus 3
06/2027- 08/2027
=================================
04 Ausführungszeiten
24 Fliesenarbeiten
24
Fliesenarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen:
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende
Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist,
sind in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus
Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit
kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der
beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen
und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die
Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer
obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen
und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die
eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle durchgehend durch einen deutsch sprechenden
Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen
entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn
entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen.
1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette
fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung
- fertige Leistungen, d.h. dass der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in
sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert
aufgeführt worden ist.
1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß
DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen
Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der Landesbauordnung einen Bauleiter als
Fachbauleiter zu benennen.
1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes
werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc. Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle
vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser
können der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom (0,5%), Bauwasser (0,5%)
und die Toilettennutzung (0,4%) verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt
in Höhe von 1,4 % der Nettoabrechnungssumme zu bezahlen.
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der
Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu, dass
er die vorgenannten Aufwendungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat.
Besonderer Abrechnungshinweis:
- Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsrechnungen 10 %,
- Sicherheitseinbehalt bei Schlussrechnung bis Vorlage Bankbürgschaft 5 %,
- Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw. Zahlungsplan
1.11 Die VOB in ihrer aktuellen Fassung, die für das jeweilige Gewerk geltenden
DIN-Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit
Vertragsabschluss als vereinbart.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke
24.01 Vorbereitende Arbeiten
24.01
Vorbereitende Arbeiten
24.02 Bodenfliesen - Treppenhäuser, Nebenräume
24.02
Bodenfliesen - Treppenhäuser, Nebenräume
24.03 Bodenfliesen - Wohnungen
24.03
Bodenfliesen - Wohnungen
24.04 Wandfliesen - Wohnungen
24.04
Wandfliesen - Wohnungen
24.05 Einbauteile und Profile
24.05
Einbauteile und Profile
24.06 Stundensätze
24.06
Stundensätze