Schlosserarbeiten
ALDI_Remscheid_Am Eichholz 2_Modernisierung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Präambel Die Parteien gehen vertragliche Beziehungen betreffend eines Bauvorhabens ein. Sie sind sich darüber bewusst, dass die Zusammenarbeit auf dem Bau besonderer Kooperation bedarf. Sie verpflichten sich vor diesem Hintergrund, bei Auseinandersetzungen zunächst ernsthaft eine konstruktive Lösung zu suchen. Nachstehende Regelungen gehen den Regelungen der VOB/B vor. § 1 Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat sich im einzelnen ggf. vor Ort über die Verhältnisse des Bauvorhabens zu erkundigen. Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen, diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit, Widerspruchslosigkeit und Vollständigkeit insb. in technischer Hinsicht zu überprüfen. Festgestellte Unstimmigkeiten sowie Bedenken gegen die vorgeschriebenen Baustoffe und -materialien sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer  ist verpflichtet, die ihm übertragenen Bauleistungen nach Maßgabe der diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen, Bestimmungen und Vereinbarungen zu erbringen. Von dem Auftrag werden sämtliche Leistungen einschließlich aller Vorarbeiten erfasst, die erforderlich sind, die übertragenen Bauleistungen funktionsfähig so zu erstellen, dass sie zu den Zwecken, wie sie sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen und Vereinbarungen ergeben, uneingeschränkt und dauerhaft genutzt werden können. (EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien) (Herstellerrichtlinien und -vorschriften) Die Bauleistungen haben den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst, der gewerblichen Verkehrssitte sowie allen sonstigen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen zu entsprechen, die DIN sind als Mindeststandard zu verstehen; die für den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden Vorschriften, Normen und Empfehlungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer  hat alle nach gesetzlichen, polizeilichen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Vorschriften der Sachversicherer gebotenen Maßnahmen bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen auszuführen oder zu veranlassen. Zu den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers gehört u. a. auch: Das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten sowie Entfernen der Baustelleneinrichtung für sein Gewerk einschließlich der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders geregelt. Die Beantragung und Herbeiführung aller für die übertragenen, Bauleistungen speziell erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen einschließlich hierfür erforderlicher Kosten. Die Durchführung notwendiger Materialprüfverfahren, Versuchsläufe und Inbetriebsetzungen einschließlich hierfür erforderlicher Kosten. Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und sonstigen Gefahren sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. Die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle sowie sämtlicher Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften auf dem Baugrundstück und - soweit für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlich - darüber hinaus. Die Entsorgung und Säuberung der Baustelle während der Bauzeit von selbst verursachtem Abfall und Baumüll auf eigenen Kosten. Die Räumung und Säuberung der Baustelle bezüglich ihrer Inanspruchnahme für die übertragenen Bauleistungen in einem ordnungsgemäßen Zustand nach Fertigstellung aller Leistungen. Für die Unterbringung und den Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Auftragnehmer  zu sorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Hinblick auf die vom ihm für das BV eingesetzten Mitarbeiter sämtliche arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer darf nur solche Nachunternehmer beauftragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind und dies auf Aufforderung hin umgehend nachzuweisen; § 4 Nr. 8  VOB/B bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch etwaige von ihm beauftragte Nachunternehmer die Verpflichtungen gem. obiger Zif. 5. erfüllen. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten, Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob obenstehende Verpflichtungen vom Auftragnehmer eingehalten wurden, soweit dies nicht berechtigten Interessen des Auftragnehmers widerspricht. Setzt der Auftragnehmer bei Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, Nachunternehmer ein, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Nr. 3 VOB/B), wenn die eingesetzten Nachunternehmer nicht fachkundig, leistungsfähig oder zuverlässig sind oder der Auftragnehmer diese Voraussetzungen auf Verlangen des Auftragnehmers nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweist. § 2 Ausführung Der Auftragnehmer hat die Baudurchführung bzgl. seiner Leistungen mit dem Auftraggeber und den übrigen Baubeteiligten und soweit erforderlich mit allen behördlichen Stellen rechtzeitig abzustimmen. Der Baustelleneinrichtungsplatz ist rechtzeitig abzustimmen. Alle behördlichen Abnahmen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen; der Auftraggeber ist rechtzeitig zu benachrichtigen. Eigene Bauschilder sind nur nach Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Dauer der Bauausführung einen geeigneten, verantwortlichen und vertretungsberechtigten Bauführer zu benennen. Der Auftragnehmer bzw. sein Bauführer haben an den jedenfalls wöchentlich, bei Bedarf auch öfters stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vereinbarten Ausführungsfristen spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Terminplan zu erstellen. Nach Genehmigung durch den Auftraggeber wird der Detailterminplan zum Vertragsgegenstand. Der Detailterminplan ist entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf gegebenenfalls fortzuschreiben. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Bautagesberichte müssen alle für die Vertragsausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise Baufortschritt, Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der eingesetzten Großgeräte, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige besondere Vorkommnisse sowie besondere Anordnungen des Auftaggebers oder Architekten. Die Bautagesberichte sind jeweils am folgenden Tag dem Auftraggeber zu überreichen. Der Auftragnehmer hat einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden, ist gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen. § 3 Leistungsänderung, Mehrleistungen, Beschleunigung Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung verlangt oder werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers, auch Anordnungen allein zeitlicher Natur, die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so hat der Auftragnehmer einen hieraus etwaig entstehenden Anspruch vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzukündigen. Der Auftragnehmer hat möglichst vor Ausführung ein schriftliches Nachtragsangebot zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Das Nachtragsangebot hat auch Ausführungen zu einer eventuellen Veränderung des Fertigstellungstermins oder sonstiger Vertragsfristen zu enthalten. Die Abrechnung etwaiger Nachtragsansprüche erfolgt auf der Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation), die dem Angebot zugrundegelegen hat. Auf die Auftragssumme gewährte Nachlässe werden auch bei der Vereinbarung der Nachtragsvergütung gewährt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Beschleunigung seiner Arbeiten durch zumutbare Maßnahmen (z.B. Überstunden, Sonderschichten) zu verlangen. Der Auftragnehmer hat im Falle der Beschleunigungsanordnung Anspruch auf Erstattung ihm zusätzlich entstehender Kosten. Er hat solche Kosten möglichst vor Ausführung der Beschleunigungsmaßnahmen beim Auftraggeber schriftlich anzumelden. § 4 Haftung Werden Dritte infolge der Leistungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen des Auftragnehmers  geschädigt, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen der Dritten freizustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. § 5 Aufrechnung /Abtretung Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgter Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Vertragspartners in der beabsichtigten Abtretung überwiegen. § 6 Sicherheitsleistung (§17 VOB/B) Stellung der Sicherheit die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B § 7 Gewährleistungsfrist Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren beginnend mit der Schlussabnahme vereinbart. Der AN hat eine Gewährleistungssicherheit gem. § 17 VOB/B zu erbringen i. H. v. 5 % der Bruttoabrechnungssumme für die volle Zeit der Gewährleistung. § 8 Vertragsstrafen Vertragsstrafe bei Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 1,5 Tausendstel der Nettoabrechnungs- summe pro Werktag, max. jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Auf § 11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. § 9 Zahlungen Zahlungen durch den AG erfolgen: auf Abschlagsrechnungen mit einem Einbehalt von 10 % innerhalb von 18 Arbeitstagen gemäß vereinbartem Zahlungsplan oder nach prüfbarer Abschlagszahlung. Zahlungen der restlichen 10 % der Bruttoabrechnungssumme unter den Voraussetzungen des 7.2. Schließt der AG eine Bauwesenversicherung ab, bei welcher der AN mitversichert ist, so trägt der AN als Anteil an der Versicherungsprämie einen Betrag i.H.v. 0,3% seiner Nettoabrechnungssumme von dieser; die Versicherungsprämie legt der Auftraggeber auf Wunsch offen. Der AN erhält Strom und Wasser zur Verfügung gestellt und beteiligt sich an den Kosten prozentual mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme § 10 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. § 12 VOB/B vereinbart; § 12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. § 11 Gefahrtragung Die Gefahrentragung richtet sich ausschließlich nach § 644 BGB. § 12 Schlussbestimmungen Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der Vertragsinhalt im übrigen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen ist für Vertragsänderungen und Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. ------------------------------------------------------- Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer ------------------------------------------------------- Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen Schlosserarbeiten Vorbemerkungen Schlosserarbeiten Allgemein Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, einschl. erforderlicher Schweiss-, Bohr-, Stemm- und Vergussarbeiten, Transport, Grundanstriche und der Kosten für Löhne und Geräte. Ausführungs- und Gütebestimmungen DIN 18 335 Stahlbauarbeiten; DIN 18 357 Beschlagarbeiten ; DIN 18 360 Metallbauarbeiten; DIN 18 361 Verglasungsarbeiten; DIN 18 363 Maler- Lackierarbeiten - Beschichtungen; DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten; DIN 4102 Feuerschutz; Montage-richtlinien der Zulieferfirmen. Sämtliche Stahlteile sind mit Rostschutzfarbe zu versehen. Schweiss- und Verbindungsstellen sowie beschädigte Anstriche sind nach dem Einbau nachzustreichen. Der Rostanstrich ist wie folgt auszuführen. Untergrund gründlich entrosten, Walzhaut und Zunder entfernen, entfetten mit Nitroverdünnung, Grundanstrich allseitig, z.B. mit Sico-via-Bleimennige 60/40 der Fa. Sikkens Lackfabriken GmbH. Stahltüren und Rahmen sind vor Ausführung der Glattstrichböden einzubauen. Umwehrungen müssen vor Ausführung der Belags-, Putz- und Anstricharbeiten montiert werden. Die Arbeiten sind im Einvernehmen mit den am Bau beteiligten Firmen durchzuführen. Füllungen aus Drahtglas sind erst nach dem Schlussanstrich an den Stahlteilen einzubauen. Umwehrungen müssen entsprechend den statischen Erfordernissen verankert werden. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstandenen Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststein, Isolierungen, Verglasungen, Eternitverkleidungen, etc. Kennzeichnung der Feuerschutztüren: Feuerschutztüren und -klappen, Schlösser, Federbänder und Türschließer müssen Herstellerkennzeichen und Zulassung tragen bzw. nach DIN gekennzeichnet sein. Schlüssel, versehen mit Bezeichnungsschildern, sind der Bauleitung zu übergeben. Ferner sind die Bommerbänder der Stahtüren und Klappen nach Abschluß der Bauarbeiten nachzuspannen. Aufmaß: Sowie Umwehrungen, Geländer, Rahmen und Füllungen nicht nach Stück oder m fertiger Konstruktion in einer besonderen Pos. abgerechnet werden, erfolgt die Vergütung der Verarbeiteten Stahlprofilen nach Einzelquerschnitt und m, bzw. Eternit, Drahtglas usw. nach Stück, Verschnitt wird nicht gesondert vergütet. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit , d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß. Die Massen und Maße des Leitungsverzeichnisses sind unverbindlich. Geringfügige Maßabweichungen bleiben vorbehalten. Für nicht durchgeführte Arbeiten oder verminderte Massen kann keine Entschädigung verlangt werden. Tagelohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Tagelohnzettel sind spätestens zwei Tage nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Später vorgelegte Tagelohnzettel oder von anderen Personen unterschriebene Tagelohnzettel werden nicht anerkannt. Auf die Einhaltung dieser Bedingungen wird besonders wert gelegt. Der Unternehmer hat die Massenberechnungen 1-fach nach Angebotspositionen geordnet aufzustellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Die Berechnung muss nach Haupt-, Nachtrags- und Stundenlohnvertragsarbeiten gegliedert sein. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen wird die Berechnung 3-fach aufgestellt und zur Prüfung eingereicht. Ausführliche zeichnerische Unterlagen werden kostenlos 2-fach zur Verfügung gestellt. Sollte der Unternehmer trotz der ausführlichen Anweisungen durch Zeichnungen und Bauleitung bleibende Mängel verursachen, so hat der Auftraggeber das Recht - neben den ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechten -, dem Auftragnehmer die Arbeiten ganz oder teilweise aus der Hand zu nehmen. In diesem Fall hat der Autragnehmer nur insoweit Anspruch auf Vergütung, als die geleisteten Arbeiten zur endgültigen Fertigstellung Verwendung finden. Der Unternehmer hat die Vorbemerkungen durch Unterschrift zu bestätigen. Der Unternehmer: -------------------------------------------------------Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Vorbemerkungen Schlosserarbeiten
Anhang zu den Vorbemerkungen Anhang zu den Vorbemerkungen Aufmaß und Abrechnung a)Im Hinblick auf die Prüfbarkeit der Abrechnung wird auf § 14, Absatz 1 der VOB/B in der aktuell gültigen Fassung verwiesen: Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen. b)Die Kosten der für die Abrechnung erforderlichen Revisionszeichnungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung ist zu berücksichtigen. Für die Planung und Ausführung wird eine Sicherheitskoordination durchgeführt. Der Auftragnehmer hat an der Erfüllung der Baustellenverordnung mitzuwirken und die Hinweise und Empfehlungen des Sicherheitskoordinators zu beachten. Die für die angebotenen Arbeiten erforderlichen, geltenden Unfall-Verhütungsvorschriften und die Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft sind unbedingt zu beachten. Dem Auftraggeber bzw. dem Sicherheitskoordinator sind auf Verlangen die entsprechenden Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihmbeherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine Vorschriften (VBG 1) mit den anderen abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Gesetz gegen die illegale Beschäftigung Mit der Angebotsabgabe ist ein gültiger Freistellungsauftrag im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Diese Unbedenklichkeits- bescheinigung des Finanzamtes wird nur akzeptiert, wenn diese nicht älter als sechs Monate ist. Bei fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes werden 15 % der Bruttosumme einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Verhaltenskodex für die Beachtung von Sozialstandards bei der Erbringung von Bau-, Werk- und Dienstleistungen im Auftrag von ALDI Nord Der Auftragsnehmer hat sicher zustellen, dass die Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Diese Regelungen gelten für den Auftragnehmer wie auch etwaige Nachunternehmer oder sonstige vom Auftragnehmer beauftragte Dritte. Im Falle einer Beauftragung Ihres Unternehmens ist es, aus o. g. Gründen, zwingend erforderlich eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Falls Sie die Rahmenvereinbarung vor Angebotsabgabe einsehen möchten, bitten wir Sie, den Architekten zu kontaktieren. Ohne eine rechtskräftig unterschriebene Rahmenvereinbarung zum Verhaltenskodex für die Beachtung von Sozialstandards bei der Erbringung von Bau-, Werk- und Dienstleistungen im Auftrag von ALDI Nord ist keine Zusammenarbeit möglich. Der Unternehmer: -------------------------------------------------------Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Anhang zu den Vorbemerkungen
Allgemeine Hinweise Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Anbau eines Lager und Sozialbereiches im jetzigen Anlieferungsbereich, sowie den Anbau eine Pfandraumes im Bereich des Eingnags. Des Weiteren soll die Filiale im inneren noch weiter umgebaut werden. Wichtig! Die Maßnahme wird in einer bestehenden ALDI Nord-Filiale durchgeführt, daher erfolgt ein großteil der Arbeiten im laufenden Betrieb der Filiale. Dies ist zwingend in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Besichtigung des Einbauortes, der Anliefersituation, des Transportweges, sowie Einsicht in die Planunterlagen des Architekten sind zwingend erforderlich. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in mehreren Bauabschnitt ausgeführ Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei den Zuständigen anzumelden. Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
Allgemeine Hinweise
01 Holztüren
01
Holztüren
01.___.001 Holztür Pfandraum/Pfandvorraum 1,01x2,135m liefern & montieren Holztür mit Rohbaumaß ab OKFF 1,01 m x 2,135 m, Fußbodenaufbau 80mm, DIN links, Beanspruchungsklasse S, zu umfassende Wandstärke 14,5cm (Trockenbauwand 12,5cm + 2cm Wandfliese), Türblatt und Zarge für 3-seitigen Anschlag vorsehen, Einbauort: Pfandraum/Windfang Türblatt: einflügelig, einhängefertiges Holztürblatt nach DIN 68706 T und DIN 18101, Dicke ca. 40mm, Einfachfalz passend zu Normalstahlzargen, Einlagen aus dreischichtigen Röhrenspanplatten mit beidseitiger Schossblech-Bandverstärkung, unten kürzbar bis 50 mm, Hartholz oder Holzwerkstoffriegel, Oberfläche mit Resopal HPL cremeweiß (RAL 9001) beschichtet, Türblattkante Einleimer 3-seitig in Hellholz und transparent lackiert Zarge: U-Zarge aus 2 mm Stahlblech mit erforderlichen Ankern sowie Gummidichtung, ohne Schwelle, 30 mm Bodeneinstand, Oberfläche verzinkt und grundiert Bänder und Schloss: 3 St Türbänder mit Kugellagerzwischenringen, Schloss gemäß DIN 18250 mit Panikfunktion E, PZ gelocht, ohne Zylinder, Dorn 65 mm, Nuss 9 mm, Stulp verzinkt und silberfarben lackiert Beschläge: Wechselgarnitur mit Kurzschild in Aluminium gebürstet, Pfandraumseite mit Drücker, Verkaufsraumseite mit Knauf, Fabrikat WSS oder Dorma Türanlage Fabrikat Westag & Getalit AG oder gleichwertig komplett herstellen, einschl. Güteschild liefern und gemäß Zulassungsbescheid, einschl. fachgerechtem Vermörteln / Verfüllung und allen zugehörigen Nebenarbeiten einbauen. Angebotenes Fabrikat:
01.___.001
Holztür Pfandraum/Pfandvorraum 1,01x2,135m liefern & montieren
1,00
St
01.___.002 Magnetkontakt als Zulage Magnetkontakt als Zulage zur Pos. 01.1 für die Alarmanlage, VdS-Klasse B, mit verdecktem Kabelübergang von Türblatt zur Türzarge liefern und montieren.
01.___.002
Magnetkontakt als Zulage
1,00
St
01.___.003 Holztür Lager/Flur 1,01x2,135m liefern & montieren Holztür mit Rohbaumaß ab OKFF 1,01 m x 2,135 m, Fußbodenaufbau 80mm, DIN rechts, Beanspruchungsklasse S, zu umfassende Wandstärke 15cm, Türblatt und Zarge für 3-seitigen Anschlag vorsehen, Einbauort: Lager / Flur Türblatt: einflügelig, einhängefertiges Holztürblatt nach DIN 68706 T und DIN 18101, Dicke ca. 40mm, Einfachfalz passend zu Normalstahlzargen, Einlagen aus dreischichtigen Röhrenspanplatten mit beidseitiger Schossblech-Bandverstärkung, unten kürzbar bis 50 mm, Hartholz oder Holzwerkstoffriegel, Oberfläche mit Resopal HPL lichtgrau (RAL 7035) beschichtet, Türblattkante Einleimer 3-seitig in Hellholz und transparent lackiert Zarge: U-Zarge aus 2 mm Stahlblech mit erforderlichen Ankern sowie Gummidichtung, ohne Schwelle, 30 mm Bodeneinstand, Oberfläche verzinkt und grundiert Bänder und Schloss: 3 St Türbänder mit Kugellagerzwischenringen, Schloss gemäß DIN 18250 mit Panikfunktion E, PZ gelocht, ohne Zylinder, Dorn 65 mm, Nuss 9 mm, Stulp verzinkt und silberfarben lackiert Beschläge: Wechselgarnitur mit Kurzschild in Aluminium gebürstet, Flurseitig mit Drücker, Lagerseitig mit Knauf, Fabrikat WSS oder Dorma Türanlage Fabrikat Westag & Getalit AG oder gleichwertig komplett herstellen, einschl. Güteschild liefern und gemäß Zulassungsbescheid, einschl. fachgerechtem Vermörteln / Verfüllung und allen zugehörigen Nebenarbeiten einbauen. Angebotenes Fabrikat:
01.___.003
Holztür Lager/Flur 1,01x2,135m liefern & montieren
1,00
St
01.___.004 Magnetkontakt als Zulage Magnetkontakt als Zulage zur Pos. 01.3 für die Alarmanlage, VdS-Klasse B, mit verdecktem Kabelübergang von Türblatt zur Türzarge liefern und montieren.
01.___.004
Magnetkontakt als Zulage
1,00
St
01.___.005 Schliesser als Zulage Scherentriebschliesser als Zulage zur Pos. 01.3 GEZE TS 4000 Normalmontage und silberfarbig liefern und an den Gehflügel montieren.
01.___.005
Schliesser als Zulage
1,00
St
01.___.006 Holztür Aktenraum 1,01x2,135m liefern und montieren Holztür mit Rohbaumaß ab OKFF 1,01 m x 2,135 m, Fußbodenaufbau 70 mm, DIN links, zu umfassende Wandstärke 15cm, Türblatt und Zarge für 3-seitigen Anschlag vorsehen, Einbauort Durchgang Flur zum Aktenraum Türblatt: einflügelig, einhängefertiges Holztürblatt nach DIN 68706 T und DIN 18101, Dicke ca. 40mm, Einfachfalz passend zu Normalstahlzargen, Einlagen aus dreischichtigen E1-Vollspanplatten mit beidseitiger Schossblech-Bandverstärkung, unten kürzbar bis 50 mm, Hartholz oder Holzwerkstoffriegel, Oberfläche mit Resopal HPL lichtgrau (RAL 7035) beschichtet, Türblattkante Einleimer 3-seitig in Hellholz und transparent lackiert Zarge: U-Zarge aus 2 mm Stahlblech mit erforderlichen Ankern sowie Gummidichtung, ohne Schwelle, 30 mm Bodeneinstand, Oberfläche verzinkt und grundiert Bänder und Schloss: 3 St Türbänder mit Kugellagerzwischenringen, Schloss gemäß DIN 18250, PZ gelocht, ohne Zylinder, Dorn 65 mm, Nuss 9 mm, Stulp verzinkt und silberfarben lackiert Beschläge: Wechselgarnitur mit Kurzschild in Aluminium gebürstet, Aktenraumseite mit Griff, Flurseite mit Knauf, Fabrikat WSS oder Dorma Türanlage Fabrikat Westag & Getalit AG oder gleichwertig komplett herstellen, einschl. Güteschild liefern und gemäß Zulassungsbescheid, einschl. fachgerechtem Vermörteln und allen zugehörigen Nebenarbeiten einbauen. Angebotenes Fabrikat:
01.___.006
Holztür Aktenraum 1,01x2,135m liefern und montieren
1,00
St
01.___.007 Weitwinkel-Türspion als Zulage Weitwinkel-Türspion mit 200° Blickfeld als Zulage zur Postion 01.6 liefern und in einer Höhe von 1,65m montieren.
01.___.007
Weitwinkel-Türspion als Zulage
1,00
St
01.___.008 Schliesser als Zulage Scherentriebschliesser als Zulage zur Pos. 01.6 GEZE TS 4000 Normalmontage und silberfarbig liefern und an den Gehflügel montieren.
01.___.008
Schliesser als Zulage
1,00
St
01.___.009 Magnetkontakt als Zulage Magnetkontakt als Zulage zur Pos. 01.6 für die Alarmanlage, VdS-Klasse B, mit verdecktem Kabelübergang von Türblatt zur Türzarge liefern und montieren.
01.___.009
Magnetkontakt als Zulage
1,00
St
01.___.010 Schließblechkontakt als Zulage Schließblechkontakt als Zulage zur Pos. 01.6 im Schlosskasten als Verschlusskontrolle/Öffnungsmelder, VDS Klasse C, mit verdecktem Kabelübergang von Türblatt zur Türzarge, Anschlusskabel 6 m Länge, Schutzart IP67 liefern und montieren.
01.___.010
Schließblechkontakt als Zulage
E
1,00
St
01.___.011 Holztür Personalraum/Flur 1,01x2,135m liefern & montieren Holztür mit Rohbaumaß ab OKFF 1,01 m x 2,135 m, Fußbodenaufbau 80mm, DIN rechts, Beanspruchungsklasse S, zu umfassende Wandstärke 15cm, Türblatt und Zarge für 3-seitigen Anschlag vorsehen, Einbauort: Personalraum / Flur Türblatt: einflügelig, einhängefertiges Holztürblatt nach DIN 68706 T und DIN 18101, Dicke ca. 40mm, Einfachfalz passend zu Normalstahlzargen, Einlagen aus dreischichtigen Röhrenspanplatten mit beidseitiger Schossblech-Bandverstärkung, unten kürzbar bis 50 mm, Hartholz oder Holzwerkstoffriegel, Oberfläche mit Resopal HPL lichtgrau (RAL 7035) beschichtet, Türblattkante Einleimer 3-seitig in Hellholz und transparent lackiert Zarge: U-Zarge aus 2 mm Stahlblech mit erforderlichen Ankern sowie Gummidichtung, ohne Schwelle, 30 mm Bodeneinstand, Oberfläche verzinkt und grundiert Bänder und Schloss: 3 St Türbänder mit Kugellagerzwischenringen, Schloss gemäß DIN 18250, PZ gelocht, ohne Zylinder, Dorn 65 mm, Nuss 9 mm, Stulp verzinkt und silberfarben lackiert Beschläge: Wechselgarnitur mit Kurzschild in Aluminium gebürstet, Flurseitig mit Drücker, Lagerseitig mit Knauf, Fabrikat WSS oder Dorma Türanlage Fabrikat Westag & Getalit AG oder gleichwertig komplett herstellen, einschl. Güteschild liefern und gemäß Zulassungsbescheid, einschl. fachgerechtem Vermörteln / Verfüllung und allen zugehörigen Nebenarbeiten einbauen. Angebotenes Fabrikat:
01.___.011
Holztür Personalraum/Flur 1,01x2,135m liefern & montieren
1,00
St
01.___.012 Schliesser als Zulage Scherentriebschliesser als Zulage zur Pos. 01.11 GEZE TS 4000 Normalmontage und silberfarbig liefern und an den Gehflügel montieren.
01.___.012
Schliesser als Zulage
1,00
St
01.___.013 Holztür WC 0,76x2,135m liefern & montieren Rohbaumaß ab OKFF 0,76 m x 2,135 m, DIN rechts, zu umfassende Wandstärke 17 cm (Wandstärke 15cm zzgl. 2,0 cm Wandfliesen), Einbauort Durchgang Flur in die WC‘s, WC-Schließung mit Besetzt- und Frei-Zeichen, Stulp verzinkt und silberfarben lackiert Angebotenes Fabrikat: Beschläge: Wechselgarnitur mit Kurzschild in Aluminium gebürstet, Flurseitig mit Knauf, WC-seitig mit Drücker, Fabrikat WSS oder Dorma
01.___.013
Holztür WC 0,76x2,135m liefern & montieren
W
2,00
St
01.___.014 WC-Türschilder als Zulage Symbole für WC-Tür als Zulage zur Pos. und Pos. 01.13 aus Edelstahl, Hersteller HEWI oder gleichwertig 1x Mann 1x Frau liefern und montieren
01.___.014
WC-Türschilder als Zulage
2,00
St
01.___.015 Lüftungsunterschnitt für Türen als Zulage Unterschnitt für WC-raumtüre herstellen ca. 2,5cm einschl. aller Nebenarbeiten.
01.___.015
Lüftungsunterschnitt für Türen als Zulage
2,00
St
01.___.016 Türpuffer Wandmontage Türpuffer für Wandmontage liefern und montieren.
01.___.016
Türpuffer Wandmontage
7,00
St
01.___.017 Türpuffer Bodenmontage Türpuffer für Bodenmontage liefern und montieren.
01.___.017
Türpuffer Bodenmontage
E
1,00
St
02 Stahltüren
02
Stahltüren
02.___.001 NA-Tür Anlieferung/Außen 1,135x2,135m liefern und montieren Notausgangstür aus Stahl, Rohbaumaß ab OKFF 1,135 x 2,135 m, Fußbodenaufbau 70 mm, DIN rechts, Einbruchsicherheit nach DIN V ENV 1627 in WK 3, U-Wert = 2,77 W/m²K gemäß Wärmeschutznachweis, zu umfassende Wandstärke 0,40 m, Türblatt und Zarge für 4-seitigen Anschlag vorsehen, Einbauort Durchgang von Anlieferungsbereich nach Außen Türblatt: einflügelig, nach außen öffnend, doppelwandige Stahltür aus 1,5 mm starken Stahlblechen mit Mineralfaser-Platten als Füllung, Türblattstärke 68 mm mit 4-seitigen Randaussteifung als Verstärkung, Oberfläche verzinkt und grundiert Zarge: Z-Zarge mit Gegenzarge aus 2 mm Stahlblech mit erforderlichen Ankern und Bodenwinkel sowie Gummidichtung, 30 mm Bodeneinstand, Oberfläche verzinkt und grundiert Bänder und Schloss: 2 St Türbänder 200 x 16 x 5 mm mit einbruchsicherem Dorn, Kugellagerzwischenringen und Sicherungsbolzen M 14 x 35 mm zur Zarge gegen Aushebeln, selbstverriegelndes Panikschloss vom Fabrikat Dorma SVP 5000, PZ vorgerichtet Beschläge: Wechselgarnitur mit Kurzschild in Aluminium gebürstet, Innenseite mit Griff, Bandseite mit Knauf, Fabrikat WSS oder Dorma, Sicherheitsbeschlag mit Zylinder-Ziehschuh, Innenschild mit Stahleinlage, Vollpanikfunktion, Fabrikat WSS oder Dorma Türanlage Fabrikat Frenken & Erdweg oder gleichwertig komplett herstellen, einschl. Güteschild liefern und gemäß Zulassungsbescheid, einschl. fachgerechtem Vermörteln und allen zugehörigen Nebenarbeiten einbauen. Angebotenes Fabrikat:
02.___.001
NA-Tür Anlieferung/Außen 1,135x2,135m liefern und montieren
1,00
St
02.___.002 NA-Tür Pfandraum/Außen 1,26x2,135m liefern und montieren Notausgangstür aus Stahl, Rohbaumaß ab OKFF 1,26 x 2,135 m, Fußbodenaufbau 70 mm, DIN links, Einbruchsicherheit nach DIN V ENV 1627 in WK 3, U-Wert = 2,77 W/m²K gemäß Wärmeschutznachweis, zu umfassende Wandstärke 0,43 m, Türblatt und Zarge für 4-seitigen Anschlag vorsehen, Einbauort Durchgang von Anlieferungsbereich nach Außen Beschläge: Wechselgarnitur mit Kurzschild in Aluminium gebürstet, Innenseite mit Griff, Bandseite mit Knauf, Fabrikat WSS oder Dorma Türanlage Fabrikat Frenken & Erdweg oder gleichwertig komplett herstellen, einschl. Güteschild liefern und gemäß Zulassungsbescheid, einschl. fachgerechtem Vermörteln und allen zugehörigen Nebenarbeiten einbauen. Angebotenes Fabrikat:
02.___.002
NA-Tür Pfandraum/Außen 1,26x2,135m liefern und montieren
W
1,00
St
02.___.003 Regenblech als Zulage Regenblech als Zulage zur Pos. 02.1 liefern und montieren, Oberfläche verzinkt und grundiert.
02.___.003
Regenblech als Zulage
2,00
St
02.___.004 Schließblechkontakt als Zulage Schließblechkontakt als Zulage zur Pos. 02.1 im Schlosskasten als Verschlusskontrolle/Öffnungsmelder, VDS Klasse C, mit verdecktem Kabelübergang von Türblatt zur Türzarge, Anschlusskabel 6 m Länge, Schutzart IP67 liefern und montieren.
02.___.004
Schließblechkontakt als Zulage
2,00
St
02.___.005 Arbeitsstrom-Türöffner als Zulage Arbeitsstrom-Türöffner als Zulage zur Pos. 02.1 liefern und montieren
02.___.005
Arbeitsstrom-Türöffner als Zulage
1,00
St
02.___.006 Magnetkontakt als Zulage Magnetkontakt als Zulage zur Pos. 02.1 für die Alarmanlage, VdS-Klasse B, mit verdecktem Kabelübergang von Türblatt zur Türzarge liefern und montieren.
02.___.006
Magnetkontakt als Zulage
2,00
St
02.___.007 Schliesser als Zulage Scherentriebschliesser als Zulage zu den zuvor genannten Positionen, GEZE TS 4000 Normalmontage und silberfarbig liefern und montieren.
02.___.007
Schliesser als Zulage
E
1,00
St
02.___.008 Bauzylinder als Zulage Bauzylinder als Zulage für die vorgenannten Pos. liefern, montieren und vorhalten
02.___.008
Bauzylinder als Zulage
2,00
St
02.___.009 Torzarge 2,01 x 2,51 Verkauf / Lager montieren Torzarge mit Rohbaumaß ab OKFF 2,01 x 2,51 m, Fußbodenaufbau 70 mm, Einbauort Durchgang Verkauf zum Lager Zarge: Z-Zarge mit Gegenzarge aus 2 mm Stahlblech mit erforderlichen Ankern, ohne Schwelle, 30 mm Bodeneinstand, Oberfläche verzinkt und grundiert, zu umfassende Wandstärke 19,5cm (15cm Holzständerwerkswand + 4,5cm Wandverkleidung) Zarge liefern und fachgerechte montieren Vermörteln / Verfüllen einschließlich aller Nebenarbeiten.
02.___.009
Torzarge 2,01 x 2,51 Verkauf / Lager montieren
1,00
St
02.___.010 Türpuffer Wandmontage Türpuffer für Wandmontage liefern und montieren.
02.___.010
Türpuffer Wandmontage
1,00
St
02.___.011 Türpuffer Bodenmontage Türpuffer für Bodenmontage liefern und montieren.
02.___.011
Türpuffer Bodenmontage
E
1,00
St
04 Schlosserarbeiten im Außenbereich
04
Schlosserarbeiten im Außenbereich
04.___.001 Hundehaken liefern und montieren Hundehaken aus Edelstahlringösen (V2A) liefern und im Eingangsbereich nach Angabe der Bauleitung montieren, inkl. aller notwendigen Befestigungsmittel und Nebenarbeiten
04.___.001
Hundehaken liefern und montieren
2,00
St
04.___.002 Rammschutzpoller liefern & montieren Rammschutzpoller aus einem verzinkten Stahlrohr d = 300 mm, h = 1,50 m üOK Gelände, mit Beton verfüllt liefern und montieren, inkl. Fundament und aller Nebenarbeiten
04.___.002
Rammschutzpoller liefern & montieren
E
1,00
St
04.___.003 Fahrradständer liefern und montieren Fahrradständerbügel liefern und im Eingangsbereich nach Angabe der Bauleitung montieren, inkl. aller notwendigen Befestigungsmittel und Nebenarbeiten als Anlehnbügel ohne Knieholm 90° Winkel zur Längsrichtung der Einkaufswagensammelstelle, robuste Edelstahlbügel (Edelstahl-Rundrohr V2A, 2 mm Materialdicke), Durchmesser: 48 mm, Länge: 1,00 m, unterhalb des Rechteckpflasterbelags auf einem Streifenfundament zu befestigen (ausreichenden Bodeneinstand der Bügel) Oberkante der Anlehnbügel +0,75 m über Pflasterbelag, Abstand zwischen den einzelnen Bügeln: 1,20 m, Bohrlöcher im Pflasterbelag mit Edelstahlrosetten abzudecken
04.___.003
Fahrradständer liefern und montieren
5,00
St
04.___.004 Einkaufswagenbox liefern und montieren Einkaufswagenbox aus Edelstahl V2A Rohr 40 x 2 mm mit Pfosten zum Einbetonieren und Abdeckrosetten. Länge passend ca. 8,90 m für Raumbreite von 2,275 m. Weiter ist im Vorderen Bereich eine zusätzliche Einstellfläche für die Einkaufswagen mit Babysafe vorzusehen (ca. 3 Stck). Die Einkaufswagenbox ist gem. der Musterbaubeschreibung der Firma ALDI NORD siehe Grafik mit 2,28m langen Bügeln zu liefern und fachgerecht zu montieren.
04.___.004
Einkaufswagenbox liefern und montieren
P
1,00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Nur auf Anweisung der Bauleitung. Eine Vergütung Nur auf Anweisung der Bauleitung. Eine Vergütung erfolgt nur über einen schriftlichen Nachweis in Verbindung mit einem von der Bauleitung abgezeichneten Tagelohnzettel. Nebenleistungen, wie Kleingeräte, können nicht gesondert abgerechnet werden (gem. VOB C - DIN 18299 Abs. 4).
Nur auf Anweisung der Bauleitung. Eine Vergütung
05.___.001 Facharbeiterstunden auf Anordnung der Bauleitung
05.___.001
Facharbeiterstunden auf Anordnung der Bauleitung
15,00
h
05.___.002 Bauhelferstunden auf Anordnung der Bauleitung
05.___.002
Bauhelferstunden auf Anordnung der Bauleitung
15,00
h
05.___.003 An- und Abfahrt An- und Abfahrt nur auf Anweisung der Bauleitung.
05.___.003
An- und Abfahrt
1,00
Psch