Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen
Präambel
Die Parteien gehen vertragliche Beziehungen betreffend
eines Bauvorhabens ein. Sie sind sich darüber
bewusst, dass die Zusammenarbeit auf dem Bau
besonderer Kooperation bedarf. Sie verpflichten sich
vor
diesem Hintergrund, bei Auseinandersetzungen zunächst
ernsthaft eine konstruktive Lösung zu suchen.
Nachstehende Regelungen gehen den Regelungen der VOB/B
vor.
§ 1 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat sich im einzelnen ggf. vor Ort
über die Verhältnisse des Bauvorhabens zu
erkundigen. Der Auftragnehmer hat die ihm für die
Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne,
Zeichnungen und sonstigen, diesem Vertrag zugrunde
liegenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit,
Widerspruchslosigkeit und Vollständigkeit insb. in
technischer Hinsicht zu überprüfen.
Festgestellte Unstimmigkeiten sowie Bedenken gegen die
vorgeschriebenen Baustoffe und
-materialien sind dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm
übertragenen Bauleistungen nach Maßgabe der
diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen,
Bestimmungen und Vereinbarungen zu erbringen.
Von dem Auftrag werden sämtliche Leistungen
einschließlich aller Vorarbeiten erfasst, die
erforderlich sind, die übertragenen Bauleistungen
funktionsfähig so zu erstellen, dass sie zu den
Zwecken, wie sie sich aus den dem Vertrag zugrunde
liegenden Unterlagen und Vereinbarungen
ergeben, uneingeschränkt und dauerhaft genutzt werden
können. (EN-Normen, ISO-Normen,
VDI/VDE-Richtlinien) (Herstellerrichtlinien und
-vorschriften)
Die Bauleistungen haben den zum Zeitpunkt der Abnahme
geltenden allgemein anerkannten
Regeln der Technik und Baukunst, der gewerblichen
Verkehrssitte sowie allen sonstigen
einschlägigen gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen zu
entsprechen, die DIN sind als Mindeststandard zu
verstehen; die für den Bau und Betrieb von
Anlagen bestehenden Vorschriften, Normen und
Empfehlungen sind einzuhalten. Der
Auftragnehmer hat alle nach gesetzlichen,
polizeilichen, Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und
Vorschriften der Sachversicherer gebotenen
Maßnahmen bezüglich der von ihm zu erbringenden
Leistungen auszuführen oder zu veranlassen.
Zu den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers
gehört u. a. auch:
Das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten sowie Entfernen
der Baustelleneinrichtung für sein
Gewerk einschließlich der Ver- und
Entsorgungsanschlüsse, soweit nicht ausdrücklich in
diesem Vertrag anders geregelt.
Die Beantragung und Herbeiführung aller für die
übertragenen, Bauleistungen speziell
erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen
einschließlich hierfür erforderlicher Kosten.
Die Durchführung notwendiger Materialprüfverfahren,
Versuchsläufe und Inbetriebsetzungen
einschließlich hierfür erforderlicher Kosten.
Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor
Witterungseinflüssen, Diebstahl und sonstigen
Gefahren sowie die Beseitigung von Schnee und Eis.
Die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten auf
der Baustelle sowie sämtlicher Schutz-
und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und
sonstigen Vorschriften auf dem
Baugrundstück und soweit für die Ausführung der
beauftragten Leistung erforderlich
darüber hinaus.
Die Entsorgung und Säuberung der Baustelle während der
Bauzeit von selbst verursachtem
Abfall und Baumüll auf eigenen Kosten.
Die Räumung und Säuberung der Baustelle bezüglich
ihrer Inanspruchnahme für die
übertragenen Bauleistungen in einem ordnungsgemäßen
Zustand nach Fertigstellung aller
Leistungen.
Für die Unterbringung und den Transport von
Arbeitskräften und Baustoffen hat der
Auftragnehmer zu sorgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Hinblick auf
die vom ihm für das BV eingesetzten Mitarbeiter
sämtliche arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen,
sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
zu beachten.
Der Auftragnehmer darf nur solche Nachunternehmer
beauftragen, die fachkundig, leistungsfähig
und zuverlässig sind und dies auf Aufforderung hin
umgehend nachzuweisen; § 4 Nr. 8 VOB/B
bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu
tragen, dass auch etwaige von ihm
beauftragte Nachunternehmer die Verpflichtungen gem.
obiger Zif. 5. erfüllen. Der Auftragnehmer
gestattet dem Auftraggeber oder einem
Bevollmächtigten, Kontrollen durchzuführen, die
erforderlich sind, um festzustellen, ob obenstehende
Verpflichtungen vom Auftragnehmer
eingehalten wurden, soweit dies nicht berechtigten
Interessen des Auftragnehmers widerspricht.
Setzt der Auftragnehmer bei Leistungen, auf die sein
Betrieb nicht eingerichtet ist,
Nachunternehmer ein, kann der Auftraggeber dem
Auftragnehmer eine angemessene Frist zur
Abhilfe setzen und erklären, dass er ihm nach
fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§
8 Nr. 3 VOB/B), wenn die eingesetzten Nachunternehmer
nicht fachkundig, leistungsfähig oder
zuverlässig sind oder der Auftragnehmer diese
Voraussetzungen auf Verlangen des
Auftragnehmers nicht innerhalb der gesetzten Frist
nachweist.
§ 2 Ausführung
Der Auftragnehmer hat die Baudurchführung bzgl. seiner
Leistungen mit dem Auftraggeber und
den übrigen Baubeteiligten und soweit erforderlich mit
allen behördlichen Stellen rechtzeitig
abzustimmen. Der Baustelleneinrichtungsplatz ist
rechtzeitig abzustimmen. Alle behördlichen
Abnahmen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu
beantragen und durchzuführen; der
Auftraggeber ist rechtzeitig zu benachrichtigen.
Eigene Bauschilder sind nur nach Genehmigung
des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Dauer der
Bauausführung einen geeigneten,
verantwortlichen und vertretungsberechtigten Bauführer
zu benennen. Der Auftragnehmer bzw.
sein Bauführer haben an den jedenfalls wöchentlich,
bei Bedarf auch öfters stattfindenden
Baustellenbesprechungen teilzunehmen.
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der
vereinbarten Ausführungsfristen spätestens zwei
Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten
Terminplan zu erstellen. Nach Genehmigung
durch den Auftraggeber wird der Detailterminplan zum
Vertragsgegenstand. Der Detailterminplan
ist entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf
gegebenenfalls fortzuschreiben.
Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Bautagesberichte
müssen alle für die Vertragsausführung
und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie
beispielsweise Baufortschritt, Wetter, Zahl
und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der eingesetzten
Großgeräte, Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen
der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle,
behördliche Anordnungen und sonstige besondere
Vorkommnisse sowie besondere Anordnungen des
Auftaggebers oder Architekten. Die
Bautagesberichte sind jeweils am folgenden Tag dem
Auftraggeber zu überreichen. Der
Auftragnehmer hat einen Baustelleneinrichtungsplan zu
erstellen.
Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch die
weitere Ausführung einer Prüfung und
Feststellung entzogen werden, ist gemeinsam von
Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu
benachrichtigen.
§ 3 Leistungsänderung, Mehrleistungen, Beschleunigung
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung
verlangt oder werden durch Änderungen des
Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des
Auftraggebers, auch Anordnungen allein
zeitlicher Natur, die Grundlagen des Preises für eine
im Vertrag vorgesehene Leistung geändert,
so hat der Auftragnehmer einen hieraus etwaig
entstehenden Anspruch vor Beginn der Arbeiten
schriftlich anzukündigen. Der Auftragnehmer hat
möglichst vor Ausführung ein schriftliches
Nachtragsangebot zu erstellen und dem Auftraggeber zu
übergeben. Das Nachtragsangebot hat
auch Ausführungen zu einer eventuellen Veränderung des
Fertigstellungstermins oder sonstiger
Vertragsfristen zu enthalten.
Die Abrechnung etwaiger Nachtragsansprüche erfolgt auf
der Kalkulationsgrundlage
(Urkalkulation), die dem Angebot zugrundegelegen hat.
Auf die Auftragssumme gewährte
Nachlässe werden auch bei der Vereinbarung der
Nachtragsvergütung gewährt, wenn nichts
anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die
Beschleunigung seiner Arbeiten durch
zumutbare Maßnahmen (z.B. Überstunden,
Sonderschichten) zu verlangen. Der Auftragnehmer
hat im Falle der Beschleunigungsanordnung Anspruch auf
Erstattung ihm zusätzlich entstehender
Kosten. Er hat solche Kosten möglichst vor Ausführung
der Beschleunigungsmaßnahmen beim
Auftraggeber schriftlich anzumelden.
§ 4 Haftung
Werden Dritte infolge der Leistungen oder
pflichtwidrigen Unterlassungen des Auftragnehmers
geschädigt, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
von etwaigen Ansprüchen der Dritten
freizustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben
unberührt.
§ 5 Aufrechnung /Abtretung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers
gegenüber dem Auftraggeber ist nur
zulässig, wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber
nicht bestritten werden oder rechtskräftig
festgestellt sind.
Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts
bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgter
Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird
die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im
Einzelfall seine Interessen an der
Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die
Interessen des Vertragspartners in der
beabsichtigten Abtretung überwiegen.
§ 6 Sicherheitsleistung (§17 VOB/B)
Stellung der Sicherheit die für Mängelansprüche zu
leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der
Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit
für Mängelansprüche richtet sich nach § 17
Abs. 8 Nr. 2 VOB/B
§ 7 Gewährleistungsfrist
Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren
beginnend mit der Schlussabnahme vereinbart.
Der AN hat eine Gewährleistungssicherheit gem. § 17
VOB/B zu erbringen i. H. v. 5 % der
Bruttoabrechnungssumme für die volle Zeit der
Gewährleistung.
§ 8 Vertragsstrafen
Vertragsstrafe bei Verzug mit der Fertigstellung ist
vereinbart mit 1,5 Tausendstel der
Nettoabrechnungs- summe pro Werktag, max. jedoch 5 %
der Nettoauftragssumme. Auf § 11 VOB/B
wird verwiesen. Die Vertragsstrafe kann bis zur
Schlusszahlung vorbehalten werden.
§ 9 Zahlungen
Zahlungen durch den AG erfolgen:
auf Abschlagsrechnungen mit einem Einbehalt von 10 %
innerhalb von 18 Arbeitstagen gemäß
vereinbartem Zahlungsplan oder nach prüfbarer
Abschlagszahlung.
Zahlungen der restlichen 10 % der
Bruttoabrechnungssumme unter den Voraussetzungen des
7.2.
Schließt der AG eine Bauwesenversicherung ab, bei
welcher der AN mitversichert ist, so trägt der
AN als Anteil an der Versicherungsprämie einen Betrag
i.H.v. 0,3 % seiner
Nettoabrechnungssumme von dieser; die
Versicherungsprämie legt der Auftraggeber auf Wunsch
offen.
Der AN erhält Strom und Wasser zur Verfügung gestellt
und beteiligt sich an den Kosten
prozentual mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme
§ 10 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. § 12 VOB/B
vereinbart; § 12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen.
§ 11 Gefahrtragung
Die Gefahrentragung richtet sich ausschließlich nach
§ 644 BGB.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein, so wird der Vertragsinhalt im
übrigen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die
unwirksame durch eine wirksame Bestimmung, die
dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht
getroffen worden. Aus Beweisgründen ist für
Vertragsänderungen und Ergänzungen ebenfalls die
Schriftform zu wählen. Dies gilt auch für das
Schriftformerfordernis selbst.
-------------------------------------------------------
Ort, Datum
-------------------------------------------------------
Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer
-------------------------------------------------------
Ort, Datum
-------------------------------------------------------
Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber
Besondere Vertragsbedingungen
Anhang zu den Vorbemerkungen
Aufmaß und Abrechnung
a) Im Hinblick auf die Prüfbarkeit der Abrechnung wird
auf § 14, Absatz 1 der VOB/B in der aktuell gültigen
Fassung verwiesen:
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar
abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich
aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten
einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen
enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum
Nachweis von Art und Umfang der Leistung
erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und
andere Belege sind beizufügen. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung
besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen
getrennt abzurechnen.
b) Die Kosten der für die Abrechnung erforderlichen
Revisionszeichnungen sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung ist zu berücksichtigen. Für
die Planung und Ausführung wird eine
Sicherheitskoordination durchgeführt. Der
Auftragnehmer hat an der Erfüllung der
Baustellenverordnung
mitzuwirken und die Hinweise und Empfehlungen des
Sicherheitskoordinators zu beachten. Die für die
angebotenen Arbeiten erforderlichen, geltenden
Unfall-Verhütungsvorschriften und die Vorschriften der
Bau-Berufsgenossenschaft sind unbedingt zu beachten.
Dem Auftraggeber bzw. dem
Sicherheitskoordinator sind auf Verlangen die
entsprechenden Unterlagen und Nachweise zur Verfügung
zu stellen.
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne
Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich
der
Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm
beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung
auf der
Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner
Beschäftigten zu
gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der
Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2
der Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine
Vorschriften (VBG 1)
mit den anderen abzustimmen, um eine gegenseitige
Gefährdung
und nach den Bestimmungen der betreffenden
Landesbauordnung
auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden.
Gesetz gegen die illegale Beschäftigung
Mit der Angebotsabgabe ist ein gültiger
Freistellungsauftrag im Original oder in beglaubigter
Kopie vorzulegen. Diese Unbedenklichkeits-
bescheinigung des Finanzamtes wird nur
akzeptiert, wenn diese nicht älter als sechs Monate
ist.
Bei fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes
werden
15 % der Bruttosumme einbehalten und an das Finanzamt
abgeführt.
Verhaltenskodex für die Beachtung von Sozialstandards
bei der Erbringung von Bau-,
Werk- und Dienstleistungen im Auftrag von ALDI Nord
Der Auftragsnehmer hat sicher zustellen, dass die
Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.
Diese Regelungen gelten für den Auftragnehmer wie auch
etwaige Nachunternehmer oder sonstige vom
Auftragnehmer beauftragte Dritte.
Im Falle einer Beauftragung Ihres Unternehmens ist es,
aus o. g. Gründen, zwingend erforderlich eine
Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Falls Sie die Rahmenvereinbarung vor Angebotsabgabe
einsehen möchten, bitten wir Sie, den
Architekten zu kontaktieren.
Ohne eine rechtskräftig unterschriebene
Rahmenvereinbarung zum Verhaltenskodex für die
Beachtung
von Sozialstandards bei der Erbringung von Bau-, Werk-
und Dienstleistungen im Auftrag von ALDI Nord
ist keine Zusammenarbeit möglich.
Der Unternehmer:
-------------------------------------------------------
Ort, Datum
-------------------------------------------------------
Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Anhang zu den Vorbemerkungen
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich
um den Anbau eines Lager und
Sozialbereiches im jetzigen
Anlieferungsbereich, sowie den Anbau
eine Pfandraumes im Bereich des
Eingnags. Des Weiteren soll die Filiale im
inneren noch weiter umgebaut werden.
Wichtig!
Die Maßnahme wird in einer
bestehenden ALDI Nord-Filiale
durchgeführt. Dies ist zwingend in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Besichtigung des Einbauortes, der
Anliefersituation, des Transportweges,
sowie Einsicht in die Planunterlagen des
Architekten sind zwingend erforderlich.
Die ausgeschriebenen Leistungen
werden in mehreren Bauabschnitt
ausgeführ
Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei
öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei
den Zuständigen anzumelden.
Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich
01 Hausanschlussraum
01
Hausanschlussraum
01.01 Zähleranlage
01.01
Zähleranlage
01.02 Potentialausgleich
01.02
Potentialausgleich
01.03 Mangelberger Hauptverteilung
01.03
Mangelberger Hauptverteilung
01.04 Glasfaser / WAN / Netzwerk
01.04
Glasfaser / WAN / Netzwerk
01.05 Installation
01.05
Installation
01.06 Beleuchtung
01.06
Beleuchtung
01.07 Zuleitung Wasserspeicher
01.07
Zuleitung Wasserspeicher
02 Putzecke
02
Putzecke
02.01 Installation für Putzmaschine
02.01
Installation für Putzmaschine
02.02 Installation für Vacuumanlage
02.02
Installation für Vacuumanlage
02.03 Beleuchtung
02.03
Beleuchtung
03 WC - Herren
03
WC - Herren
03.01 Installation
03.01
Installation
03.02 Beleuchtung
03.02
Beleuchtung
03.03 Heizung
03.03
Heizung
04 WC - Damen
04
WC - Damen
04.01 Installation
04.01
Installation
04.02 Beleuchtung
04.02
Beleuchtung
04.03 Heizung
04.03
Heizung
05 Flur WC´s
05
Flur WC´s
05.01 Installation
05.01
Installation
05.02 Beleuchtung
05.02
Beleuchtung
06 Umkleide
06
Umkleide
06.01 Installation
06.01
Installation
06.02 Beleuchtung
06.02
Beleuchtung
06.03 Heizung
06.03
Heizung
07 Pausenraum
07
Pausenraum
07.01 Installation
07.01
Installation
07.02 Beleuchtung
07.02
Beleuchtung
07.03 Zeiterfassung
07.03
Zeiterfassung
07.04 Heizung
07.04
Heizung
08 Leergutlager
08
Leergutlager
08.01 Installation
08.01
Installation
08.02 Oberlichter
08.02
Oberlichter
08.03 Beleuchtung
08.03
Beleuchtung
09 Backwarenraum
09
Backwarenraum
09.01 Installation
09.01
Installation
09.02 Beleuchtung
09.02
Beleuchtung
09.03 TK-Zelle
09.03
TK-Zelle
10 Anlieferungslager
10
Anlieferungslager
10.01 Installation
10.01
Installation
10.02 Beleuchtung
10.02
Beleuchtung
11 Verkaufsstellenlager
11
Verkaufsstellenlager
11.01 Installation
11.01
Installation
11.02 Beleuchtung
11.02
Beleuchtung
11.03 TK- / NK-Zellen
11.03
TK- / NK-Zellen
12 Anlieferung
12
Anlieferung
12.01 Installation
12.01
Installation
12.02 Beleuchtung
12.02
Beleuchtung
13 Aktenraum
13
Aktenraum
13.01 Installation
13.01
Installation
13.02 Beleuchtung
13.02
Beleuchtung
13.03 Heizung
13.03
Heizung
14 Windfang
14
Windfang
14.01 Installation
14.01
Installation
14.02 Klingelanlage
14.02
Klingelanlage
14.03 Automatiktür, interne Verkabelung
14.03
Automatiktür, interne Verkabelung
15 Verkaufsraum
15
Verkaufsraum
15.01 Beleuchtungszuleitungen
15.01
Beleuchtungszuleitungen
15.02 TK- und Überbautruhen
15.02
TK- und Überbautruhen
15.03 Überwachung TK-Truhen
15.03
Überwachung TK-Truhen
15.04 Brotregale
15.04
Brotregale
15.05 Regalbeleuchtung
15.05
Regalbeleuchtung
15.06 WLAN
15.06
WLAN
15.07 Videokamera
15.07
Videokamera
16 Fluchtflur
16
Fluchtflur
16.01 Installation
16.01
Installation
16.02 Beleuchtung
16.02
Beleuchtung
17 Kassenanschlüsse
17
Kassenanschlüsse
17.01 Kassenbretter
17.01
Kassenbretter
17.02 Installation
17.02
Installation
18 Vordach
18
Vordach
18.01 Installation
18.01
Installation
18.02 Beleuchtung
18.02
Beleuchtung
19 Werbung
19
Werbung
19.01 Werbung am Gebäude
19.01
Werbung am Gebäude
20 Leuchten am Gebäude (Notausgänge)
20
Leuchten am Gebäude (Notausgänge)
20.01 Installation
20.01
Installation
20.02 Beleuchtung
20.02
Beleuchtung
21 Fassadenleuchten
21
Fassadenleuchten
21.01 Installation
21.01
Installation
21.02 Beleuchtung
21.02
Beleuchtung
22 Integralanlage
22
Integralanlage
22.01 Zuleitung Kälteanlagenschaltschrank
22.01
Zuleitung Kälteanlagenschaltschrank
22.02 Zuleitung Ausseneinheit
22.02
Zuleitung Ausseneinheit
23 MRA
23
MRA
23.01 Zuleitung MRA Zentrale
23.01
Zuleitung MRA Zentrale
23.02 Brandgasventilator
23.02
Brandgasventilator
24 Kabeltrassen
24
Kabeltrassen
24.01 Kabelrinne
24.01
Kabelrinne
24.02 Sammelhalter
24.02
Sammelhalter
25 Klingelanlage
25
Klingelanlage
25.01 Installation
25.01
Installation
25.02 Klingeln
25.02
Klingeln
26 Rettungswegpiktogramme
26
Rettungswegpiktogramme
26.01 Installation
26.01
Installation
26.02 Leuchten
26.02
Leuchten
27 Autoladestation
27
Autoladestation
27.01 Autoladestation
27.01
Autoladestation
28 Insgemeinkosten
28
Insgemeinkosten
28.01 Planungsleistung
28.01
Planungsleistung
28.02 Baustromanschluss
28.02
Baustromanschluss
28.03 Arbeitsbühnen
28.03
Arbeitsbühnen
28.04 Gerätevorhaltung / Baustelleneinrichtung
28.04
Gerätevorhaltung / Baustelleneinrichtung
28.05 Inbetriebnahme / Messung
28.05
Inbetriebnahme / Messung