01 Arbeits- u. Fassadengerüst
Arbeits- u. Fassadengerüst
Hinweis
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die
technische Ausführung grundsätzlich aus den
DIN 18 451 "Gerüstarbeiten"
DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" sowie
DIN EN 12 811 "Arbeits- und Schutzgerüste" und
DIN 4422 "Fahrgerüste".
Darüber hinaus sind die Regeln der Schriftenreihe
ZH 1/534 "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
im
Gerüstbau" und
ZH 1/560 "Netzschutzgerüste - des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften" und
die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121
"Gefährdungen von Personen durch Absturz -
Bereitstellung
und Benutzung von Gerüsten"
zu beachten.
Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der
vorgesehenen
Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und
Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der
Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber
abzusprechen, um
den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau
Beteiligten
zu gewährleisten.
Werden Systemgerüste verwendet, müssen diese eine
Zulassung haben und nur entsprechend dieser Zulassung
errichtet werden. Die Vorlage statischer Nachweise für
Systemgerüste - die auf Verlangen zu übergeben sind -
gilt,
sofern nicht von der Regelausführung abgewichen wird,
als
Nebenleistung.
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine
statische
Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf
Verlangen
vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört
dieses
zu den Nebenleistungen.
Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und
Stützgerüste mit
der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl.
Telefonnummer sowie des flächenbezogenen
Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Die Kennzeichnung
nach
DIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt
sein, ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren
Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem
Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Es sind
bei der
Setzung von Dübeln nur bauaufsichtlich zugelassene
Dübel zu
verwenden.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher
beschrieben, erfolgt
die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen
Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe
des
Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber
oder
dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der
Fassade
oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung
ist so
zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das
Schließen
der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des
Bauteilelementes abgestimmt ist.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie
Vordächer,
Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der
Auftragnehmer
dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung
durch
die Gerüstbelastung nicht beschädigt wird. Diese
Flächen
dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt
werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage
freizuhalten. Bohlen und Abdeckungen sind gegen
Verschieben
zu sichern.
Die Aufmassbestimmungen für Fassadengerüste gelten
unabhängig von den Arbeiten, die von diesem Gerüst aus
ausgeführt werden sollen. Wird ein Gebäude mit
Flachdach
eingerüstet, gilt die Linie der äußeren Begrenzung der
Attika als
Höhengrenze des Aufmasses.
Aufbau der Gerüste erfolgt in Teilabschnitten nach der
Vorgabe
der Bauleitung und in Abstimmung mit dem
Rohbauunternehmen.
01.__. 1 Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als Standgerüst Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als Standgerüst
(Fassadengerüst DIN EN 12810-1) für Fassaden- und
Dacharbeiten, liefern, aufbauen, vorhalten und nach
Gebrauch
wieder entfernen. Ausführung als freistehendes Gerüst
ohne
Verankerung am Bauwerk mit Abstützungen/Stützgerüst
gemäß
Herstellerzulassung, die Standsicherheit ist
nachzuweisen.
Höhe einzurüstende Fläche: bis 6 m
Lastklasse:......4 (3 kN/m2),
Breitenklasse:.W09 (mind. 0,90-1,20 m)
Standfläche:....................eben, normal
belastbar, befestigt.
Gebrauchsüberlassung:..bis 10 Wochen
Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als Standgerüst
01.__. 2 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das Fassaden-
gerüst (Lastklasse 4) über Grundeinsatzzeit hinaus /
je Woche.
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung
01.__. 3 Zulage Teilabbau/Demontage Zulage für Teilabbau/Demontage der Gerüste im
Bauablauf,
einschl. An-/Abfahrt und Abtransport.
Zulage Teilabbau/Demontage
01.__. 4 Umsetzen des Gerüstes während der Bauarbeiten. Umsetzen des Gerüstes während der Bauarbeiten einschl.
An-/Abfahrt
Umsetzen des Gerüstes während der Bauarbeiten.
01.__. 5 Zusätzliche Innengeländer, zweiteilig nach DIN EN 12811-1, Zusätzliche Innengeländer, zweiteilig nach DIN EN
12811-1,
gem. TRBS 2121-1 und Aufbau- und Verwendungsanleitung,
in
sämtlichen Gerüstlagen, Grundeinsatzzeit bis 10 Wochen.
Zusätzliche Innengeländer, zweiteilig nach DIN EN 12811-1,
01.__. 6 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Innengeländer Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Innengeländer
über die Grundeinsatzzeit hinaus.
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Innengeländer
01.__. 7 Plane für Fassadengerüste aus armierten Kunststofffolien Plane für Fassadengerüste aus armierten
Kunststofffolien
als Staub- und Wetterschutz. Unverschmutzte, nicht
eingerissene Folien inkl. ggfs. erforderl.
Mehrverankerung des
Gerüstes.
Gebrauchsüberlassung:..bis 10 Wochen
Plane für Fassadengerüste aus armierten Kunststofffolien
01.__. 8 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Gerüstplanen Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die
Gerüstplanen
über die Grundeinsatzzeit hinaus / je Woche.
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Gerüstplanen
01.__. 9 Überbrückung mit systemgebundenen Gitterträgern Einbau Überbrückung mit systemgebundenen Gitterträgern Einbau
gem. Aufbau- und Verwendungsanleitung /statischem
Nachweis
inkl. notwendiger Aussteifung
Spannweite: bis ca. 9,00 m
Höhe über Standfläche: bis ca. 4,00 m
einschl. Gerüstbelag in Überbrückungshöhe,
Grundeinsatzzeit
bis 10 Wochen
Überbrückung mit systemgebundenen Gitterträgern Einbau
01.__. 10 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Gitterträger über Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Gitterträger
über
die Grundeinsatzzeit hinaus.
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Gitterträger über
01.__. 11 Erweiterung des vorhandenen Fassadengerüstes zum Erweiterung des vorhandenen Fassadengerüstes zum
Fanggerüst im Bereich der Traufen, Ortgänge
Giebel/Attika,
durch den Einbau von Schutzwänden und Belagsteilen.
Erweiterung des vorhandenen Fassadengerüstes zum
01.__. 12 Belagsverbreiterung an der Innenseite des Arbeitsgerüstes Belagsverbreiterung an der Innenseite des
Arbeitsgerüstes
als nachträglich separat herausnehmbare Konsolen, je
Lage.
Breite:.........30 cm
Lastklasse:.entsprechend Standgerüst aus der
...................Hauptposition
Belagsverbreiterung an der Innenseite des Arbeitsgerüstes
01.__. 13 Treppenturm mit innenliegendem Leitergang als Aufstiege zum Treppenturm mit innenliegendem Leitergang als
Aufstiege zum
Erreichen der Arbeitsplätze sowie den Transport in
einer Höhe
von bis zu 6 m erstellen, für die Dauer der Fassaden-
und
Dacharbeiten vorhalten und wieder entfernen.
Gebrauchsüberlassung:..bis 10 Wochen
Treppenturm mit innenliegendem Leitergang als Aufstiege zum
01.__. 14 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den
Treppenturm
über die Grundeinsatzzeit hinaus / je Woche.
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung