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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
Adam-Riese-Straße 2.
Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei
gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines
Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die
Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert.
Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und
Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte.
Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen
der Außenwände in Achse A und C zu der
eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach
wird aus einer Trapezblecheindeckung mit
aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle
ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus
einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in
Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade,
Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer
anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion.
Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet.
Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches
wird über Versickerungsmulden auf dem
Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das
öffenliche System eingeleitet.
Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der
Adam-Riese-Straße.
Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit
ihren Unterlagen:
Vermessung: Erdmann Vermessungen
Bodengutachten: RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah
+ Partner
Statik und Wärmeschutz:: Carolan-Pöhls Beratende
Ingenieure PartGmbB
Brandschutz: geoallplan
Entwässerung: Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH
Schallschutz: GTA mbH
Netzanschluss: LSW Netz GmbH & Co. KG
Entwässerung: ASG Abwasser- und
Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn
Frischwasser: Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1
Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der
Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die
weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils
neuesten Fassung. Die Anwendungs- und
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind
ebenfalls einzuhalten.
1.2
Der zu schließende Bauvertrag ist ein
Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden
beigefügten
Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden
Leistungsbeschreibung.
1.3
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die
ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu
unterrichten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken
gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei
Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
1.4
Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene
Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige
Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
geforderten technischen Werte und Anforderungen.
1.5
Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage
aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien,
Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung,
Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung
erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und
Betriebsstoffe.
1.6
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu
überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf
ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu
prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine
ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der
Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine
Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere
Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende
Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist
Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über
den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die
Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren.
1.7
Bauseits verlegte Installationen sind gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
1.8
Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen
gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen
sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener
Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke
vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von
Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind
abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren.
1.9
Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-,
Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten
und
nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht
gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren.
1.10
Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des
Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen
geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von
Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des
Auftragnehmers
herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste
sind nach den örtlichen Bestimmungen und den
Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen.
1.11
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung
bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher
Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen
Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-,
und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge
zu leisten ist.
1.12
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren.
Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf
Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der
geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse
bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung
usw. berücksichtigt.
1.13
Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung
und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom
Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die
mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen.
1.14
Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den
Gegebenheiten des Bauwerks, den
Ausführungsplänen, der Statik, der
Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und
Lärmschutzgutachten
zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-,
Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten
sowie
anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett
funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig
(als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben,
einschließlich aller erforderlichen Vor- und
Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen
Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den
Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis
enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der
Herstellung zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren,
auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.15
Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen
anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort
schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung
des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet,
Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen,
falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt.
1.16
Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN
ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen
Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise
durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und
erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der
Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle
nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend
per Mail an die Bauleitung zu senden.
1.17 Überwachung
1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die
Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro
eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet
auftretenden Baugrundverhältnissen ist das
Architekturbüro umgehend zu informieren.
2. Der AN haftet in vollem Umfang für die
Standfestigkeit seiner Konstruktion.
3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker,
der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
seitens des ANs verantwortlich ist.
4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur
Befähigung erbracht werden.
5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt
auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV
beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein
Gütenachweis zu erbringen.
6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen
Stellen rechtzeitig zu beantragen und die
entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu
übergeben.
1.18 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der
Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten
gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten.
Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer,
Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei
Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft
frei von Verantwortung und Ansprüchen.
2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der
Berufsgenossenschaft und in einer
Haftpflichtversicherung sein, die
mindestens die Vertragssumme deckt.
1.19 Baustelleneinrichtung
1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke,
erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange
wie erforderlich
vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert,
die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle
stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte
Vorhaltung getroffen.
2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich
sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die
Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer
der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen
und Abfälle sind laufend von den verursachenden
Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie
dürfen
weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht
nachgekommen werden, werden die Kosten für die
Beseitigung den Unternehmen von der
Gesamtrechnungssumme abgezogen.
3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die
Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen
werden, trägt der AN alle eventuell hieraus
entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten
erforderlich wurden.
4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die
einschlägig in Frage kommen, einzuhalten.
5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne
Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten.
6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle
Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus
SigePlan und vom Koordinator sind zu
berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der
Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener
Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und
Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen
Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und
mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für
die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im
Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die
Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen
Aufgabenbereich allein verantwortlich.
7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu
behandeln, damit keine Störungen und Gefahren
eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die
Lagen zu erkundigen.
8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
1.20
Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen
Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten
so rechtzeitig einzuholen, dass keine
Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung
liegen beim AN.
1.21
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV
herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung
auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung
vertraut
gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation
nicht bestanden haben, so dass hieraus keine
Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
1.22 Gerüste
1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen,
erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze,
gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten,
einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen
Vorschriften entsprechen und vom AN in
vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden.
2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt
entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an
Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen.
3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so
auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden
Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten,
Dachdeckungsarbeiten, sie
als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können.
1.23 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist
grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für
die
Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der
unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle
Verschleißteile
(alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für
Teile von maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die
Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird, sonst 2 Jahre
2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue
Gewährleistungsfrist vom Tage der
endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur
Wiederholung erfolgloser oder unzureichender
Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor
Ablauf der Frist verlangt.
3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_
brutto werden für die Laufzeit der
Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als
Sicherheit einbehalten. Der
Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der
Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt
werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur
durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft
entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden.
1.24 Abrechnung
1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt
nach Aufmaß und Ausführungszeichnung.
Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den
Abrechnungszeichnungen einzutragen soweit
solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der
Abrechnungszeichnungen müssen mit denen
der Massenberechnung übereinstimmen.
2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft
werden können, sind rechtzeitig durch den AN
örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen
festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen
sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass
die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung
gemeinsam mit dem Aufsteller hat.
3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der
erbrachten Leistungen anerkannt
1.25
Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen
Leistungen wird der Bauvertrag nach den
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der
BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen.
1.26 Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine
rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der
Kalkulation
sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die
vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er
Dritten
gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur
Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben
hat und Preisabsprachen mit anderen
Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
.......................................
Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift /
Stempel
1.1
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit
- erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen,
Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und
Schutzvorrichtungen
- Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer,
Feuerlöscher
- Herrichten der erforderlichen Lager- und
Arbeitsplätze
einschließlich Beleuchtung und Sicherung
- Material-Vorhaltekosten
- das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt,
Verunreinigungen, etc.
bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und
abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Leichtbauwände
02
Leichtbauwände
- Bauteile in waagerechter und senkrechter Richtung
mit größter
Genauigkeit errichten, resultierende Mehrstärken gehen
zu
Lasten des AN,
- einschließlich Anlegen von Fenstern und Türen und
schließen
von Öffnungen laut Plan,
- Dämmstoffe nicht brennbar, mit Nut und Feder, dicht
stoßen,
- Folienanschlüsse an Durchdringungen und Ecken mit
vorgefertigten Formteilen und an aufgehende Bauteile
und
Leitungen anschliessen,
- Fugen nach Erfordernis ausbilden und
miteinkalkulieren,
- Systemverträglichkeit/ -Abstimmung der eingesetzten
Materialien ist zu prüfen,
- einschließlich erforderlichen Vorarbeiten und
Unterkonstruktion,
- einschließlich aller Anschlüsse, Befestigung,
Bohrungen,
Verbindungen, Zu- und Verschnitt, Profile,
- Anarbeitung an Durchdringungen (z.B. Haustechnik,
Deckenabhänger) und Öffnungen,
- bei F30/60/90-Anforderungen entsprechend dieser
Bedingung,
- einschließlich Sicherungsmassnahmen im Bauzustand und
erforderlicher Hilfsgerüste.
- alle Positionen sind einschließlich Material und
Montage zu
kalkulieren
- Bauteile in waagerechter und senkrechter Richtung
02.__. 1 Leichtbauwand 15 cm aus verzinkten Metall-CW/UW-Profilen als
Metallständerwand
mit innenliegender Dämmung aus Mineralwolle WLG 040,
abrutschsicher dicht gestoßen und beidseitig, doppelter
Beplankung aus Gipskartonplatten mit 2 x 12,5 mm
liefern
und stumpf gestoßen, verfugt und in der Oberfläche Q1
gespachtelt und geschliffen auf den Fliesenfußboden
bis zu
einer Höhe von 5,50 m am Trapezblech montieren.
Anschlüssen an die angrenzenden Bauteile sind mit
Dichtungsband herzustellen.
02.__. 1
Leichtbauwand 15 cm
200,00
m²
02.__. 2 Leichtbauwand 20 cm wie in Vorposition beschrieben, jedoch als 20 cm starke
Trennwand zwichen den beiden WC`s herstellen.
02.__. 2
Leichtbauwand 20 cm
15,00
m²
02.__. 3 Leichtbauwand 15 cm wie in Position 02.1 beschrieben, jedoch
als temporäre Verkaufsraumbegrenzung mit 2,20 m Höhe
herstellen.
02.__. 3
Leichtbauwand 15 cm
140,00
m²
02.__. 4 Installationswand 15 cm aus verzinkten Metall-CW/UW-Profilen als
Metallständerwand
und einseitig doppelter Beplankung aus Gipskarton
liefern
und stumpf gestoßen, verfugt und in der Oberfläche Q1
gespachtelt und geschliffen auf den Fliesenfußboden in
den
WC`s montieren.
02.__. 4
Installationswand 15 cm
60,00
m²
02.__. 5 Feuchtraumplatten "grün" für mäßige Feuchtigkeitsbeanspruchung
als Zulage zur vorbeschriebenen Leichtbauwand liefern
und
einseitig doppelt beplankt in den WC`s montieren.
02.__. 5
Feuchtraumplatten "grün"
36,00
m²
02.__. 6 Feuchtraumplatten "orange" für hohe Feuchtigkeitsbeanspruchung
als Zulage zur vorbeschriebenen Leichtbauwand liefern
und
einseitig doppelt beplankt im PuMi montieren.
Fabrikat:
z.B. LaHydrooder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
02.__. 6
Feuchtraumplatten "orange"
24,00
m²
02.__. 7 Verspachtelung in Q2 Oberfläche der Vorpositionen
in der Qualitätsstufe Q2 malerfertig spachteln und
schleifen.
Windfang: oberhalb der Fliesen bis UK Trapezblech
Leergutlager: von OK FF bis UK Trapezblech
PuMi: Wandscheibe von OK FF bis UK Trapezblech und
oberhalb der Fliesen bis UK Trapezblech
WC`s: oberhalb der Fliesen bis 10 cm über AHD
02.__. 7
Verspachtelung in Q2
128,00
m²
02.__. 8 Rammschutz aus Mischkunststoff mit 100 x 150 mm
liefern und innerhalb der Leichtbauwände auf dem
Fliesenboden
als Rammschutz montieren.
Fabrikat:
z.B. Röchling SE & Co. KG,
Polystone® FM oder gleichwertig
02.__. 8
Rammschutz
16,00
m
02.__. 9 Türöffnung 1,010 m x 2,135 m aus UA-Ständerprofilen und aller erforderlichen
Verstärkungsprofile liefern und zur Aufnahme der
Ständerwerkzargen in den vorgenannten Leichtbauwände
montieren.
Winfang/ Leergutlager, Winfang/ Flur, Flur/ WC Damen,
Flur/ Personalraum, Leergutlager/Personalraum und
Leergutlager/Aktenraum
02.__. 9
Türöffnung 1,010 m x 2,135 m
6,00
St
02.__. 10 Türöffnung 0,760 m x 2,135 m wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit 0,760 m x 2,135 m vom Flur in das WC Herren
herstellen
02.__. 10
Türöffnung 0,760 m x 2,135 m
1,00
St
02.__. 11 Türöffnung 1,400 m x 2,135 m wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit 1,400 m x 2,135 m in der temporären
Verkaufsraumbegrenzung herstellen
02.__. 11
Türöffnung 1,400 m x 2,135 m
1,00
St
02.__. 12 Öffnungen Pfandautomaten wie in Vorposition beschrieben
jedoch mit 0,650 x 1,920 m
02.__. 12
Öffnungen Pfandautomaten
2,00
St
02.__. 13 Öffnungen Haustechnik mit bis zu 0,5 m² in Leichtbauwänden einschließlich
doppelter
Beplankung der Laibungen aus Gipskarton herstellen und
in der
Oberfläche Q1 spachteln und schleifen.
02.__. 13
Öffnungen Haustechnik
5,00
St
02.__. 14 Winkelelement als Leitungsverkleidung mit 20 cm x 20 cm aus Gipskartonplatten für
Rohrleitungen,
liefern und Oberfläche in der Qualitätsstufe Q1
malerfertig spachteln und schleifen.
02.__. 14
Winkelelement als Leitungsverkleidung
5,00
m
02.__. 15 Alu-Eckschutzschiene liefern, montieren und Q1 anspachteln.
02.__. 15
Alu-Eckschutzschiene
40,00
m
02.__. 16 Verstärkung aus OSB 3 Platte mit 22 mm x 300 mm liefern
und als Verstärkung zur Aufnahme von Wandobjekten in
die
Leichtbauwände der Vorpositionen montieren.
02.__. 16
Verstärkung
10,00
m
02.__. 17 Anschluss an Trapezblechprofile Anschlussstreifen mit ca. 50 cm Breite aus
Gipskartonplatten
mit 2 x 12,5 mm liefern/ herstellen und zum Anschluss
für die
Leichtbauwände der Vorposition als Direktbeplankung des
Trapezbleches bei einem Wandverlauf längs zur Sicke
herstellen.
02.__. 17
Anschluss an Trapezblechprofile
62,00
m
02.__. 18 Deckenanschluss gleitend für Leichtbauwände aus verklebten Plattenstreifen mit
Dichtungsband an dem Trapezblech montieren und
Anschlussfugen dicht abspachteln.
02.__. 18
Deckenanschluss gleitend
100,00
m
02.__. 19 Aufdopplung Rammschutz Kantholz mit 10 x 10 cm, passend zu den Leichtbauwänden
liefern und als Aufdopplung auf dem Rohboden montieren.
02.__. 19
Aufdopplung Rammschutz
E
40,00
m
02.__. 20 Abdichtungsbahn Sohlplatte Selbstklebende Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen
mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverstärkung gegen
Bodenfeuchtigkeit der Wassereinwirkungsklasse
W1.1-E und W 1.2-E liefern und auf der
Stahlbetonsohlplatte
unterhalb der Trennwand als 1 Meter breiten Streifen
einschließlich Anarbeitung an die 6 Stützen aufbringen.
Fabrikat:
Knauf Katja Sprint oder gleichwertig
02.__. 20
Abdichtungsbahn Sohlplatte
E
40,00
m
03 Decken
03
Decken
Im Aktenraum, Pausenraum, Toiletten, Flur zur
Nebenraumzone und der Umkleide, ist eine lichte Höhe
von
2,50 m, im Backwarenraum eine lichte Höhe von 3,00 m ab
OKFF vorzusehen. Die angegebenen Maße dürfen nicht
durch
Rohrleitungen, Kanäle usw. verringert werden.
Im Verkaufsraum, Windfang, Leergut-, Verkaufs- wie
Anlieferungslager, dem Hausanschluss- und
Putzmittelraum,
werden keine Abhangdecken montiert.
Gerüste, Hubwerkzeuge, Arbeitsbühnen oder Ähnliches
sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Im Aktenraum, Pausenraum, Toiletten, Flur zur
03.__. 1 Rasterdecke Nebenräume nicht brennbar nach DIN 4102, bestehend aus
Deckenplatten
und sichtbarer, feuerbeständiger Metallkonstruktion in
weiß
liefern und im Raster 62,5/ 62,5 cm mit justierbaren,
verzinkten
Schnellabhängern einschließlich Wandanschlüsse mit
weißen
Winkelprofilen, Verstärkungen oder zusätzliche
Abhängungen
für Beleuchtungskörper und 1 Karton an Reserveplatten
liefern
und vom Trapezblech bis zu der lichten Raumhöhe von
2,50 m
im Flur, WC D/B, WC H, Personalraum, Umkleide,
Aktenraum
abhängen.
Fabrikat:
OWA Odenwald Faserplattenwerk GmbH Dessin Harmony 72
oder
ROCKWOOL Rockfon GmbH Pacific 15 mm A24
03.__. 1
Rasterdecke Nebenräume
58,00
m²
03.__. 2 Kassettendecke Backwarenraum wie in Vorposition beschrieben, jedoch als abwaschbare
Kassettendecke mit dauerelastischem Dichtungsband 8900
und
Druckfeder 44 bis zu der lichten Raumhöhe von 3,00 m
abhängen.
OWA Odenwald Faserplattenwerk GmbH OWAlux,
abwaschbar, oder
ROCKWOOL Rockfon GmbH MediCare Standard A24
Angebotenes Fabrikat:
03.__. 2
Kassettendecke Backwarenraum
25,00
m²
03.__. 3 Mineralwollmatte Nebenräume mit einer Stärke von 40 mm und einem Raumgewicht von
maximal 50 kp/m³ liefern und auf der Rasterdecke der
Nebenräume vollflächig als Schallisolierung verlegen.
03.__. 3
Mineralwollmatte Nebenräume
58,00
m²
03.__. 4 Paneeldeckenkonstruktion Vordach für Außenbereiche aus Aluminium im G-Paneel-System,
1900 fugenlos, Modul 150, Oberfläche glatt,
unperforiert
in RAL 7035 lichtgrau als abgehängtes Deckensystem
liefern
und einschließlich doppelter Unterkunstruktion in den
Randbereichen, Randwinkeln, Aufsteckprofile als
Abschluss zur
Alpolicfassade, 10 Ausschnitte für Einbauleuchten und
zwei
Ausschnitte für die Rundstützen ca.1,5 m vom
Trapezblech mit
einer Deckenhöhe von ca. 3,50 m montieren.
Fabrikat:
Nagelstutz und Eichler GmbH oder gleichwertig
03.__. 4
Paneeldeckenkonstruktion Vordach
106,00
m²
03.__. 5 Paneeldeckenkonstruktion Anlieferung wie in Vorposition beschrieben, jedoch
im Vordachbereich der Anlieferung montieren
03.__. 5
Paneeldeckenkonstruktion Anlieferung
14,00
m²
03.__. 6 Wärmedämmung Vordachbereich mit 14 cm Stärke in der WLG 035, außenseitig mit
Windsperre
kaschiert liefern und 2-lagig, versetzt und dicht
gestoßen
oberhalb des Schaufensters und des Eingangelementes an
der
Holzkonstruktion befestigen.
03.__. 6
Wärmedämmung Vordachbereich
44,00
m²
04 Innenausbau
04
Innenausbau
04.__. 1 Wandverkleidung Unterkonstruktion aus 50 mm x 30 mm Latten liefern und senkrecht im
Achsabstand von maximal 650 mm montieren.
Die Unterkonstruktion ist im Bereich von Türdurchgängen
1,00 m nach rechts und links und im gesamten nicht
durch
Regale oder sonstige Einrichtungsgegenstände verdeckten
Kassenbereich ab OKFF bis +3,50 m und im Bereich der
Kühlwandregale oder sonstige Einbauten von +1,60 m ab
OKFF
bis +3,50 m über OKFF zu montieren.
04.__. 1
Wandverkleidung Unterkonstruktion
428,00
m²
04.__. 2 Wandverkleidung RAL 7016 aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer
Stärke von
12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit Perlstruktur
liefern
und ohne sichtbaren horizontalen Stoß einschließlich
Verbindung der vertikalen Plattenstöße mit
Aluminium-Hutprofilen des Fabrikat Protector oder
gleichwertig
und Abdeckung der Ansichtseite der Stöße mit farblich
passenden PVC Profilen im Verkaufsraum flucht- und
lotrecht
montieren.
Die Spanplatten sind im Bereich von Türdurchgängen
1,00 m
nach rechts und links und im gesamten nicht durch
Regale oder
sonstige Einrichtungsgegenstände verdeckten
Kassenbereich
ab OKFF bis +3,50 m und im Bereich der Kühlwandregale
oder
sonstige Einbauten von +1,60 m ab OKFF bis +3,50 m über
OKFF zu montieren.
04.__. 2
Wandverkleidung RAL 7016
220,00
m²
04.__. 3 Wandverkleidung RAL 7035 wie in Vorposition beschrieben, jedoch
in RAL 7035 (Lichtgrau) liefern und im Backwarenraum,
Umkleide, Personal und Aktenraum montieren.
04.__. 3
Wandverkleidung RAL 7035
200,00
m²
04.__. 4 Leibungen RAL 7016 aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer
Stärke von
12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit Perlstruktur
liefern und
in den Leibungen mit einer Tiefe von ca. 20 cm
einschließlich
dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfugen zu
Fensterprofile bzw. Wände und Verschluß der
Schnittkanten mit
Kantenumleimern an den Oberlichter Verkauf montieren.
04.__. 4
Leibungen RAL 7016
100,00
m
04.__. 5 Leibungen RAL 7035 wie in Vorposition beschrieben, jedoch
in RAL 7035 (Lichtgrau) liefern und in der Leibung des
Personalraumfensters und dem Durchgang zur Umkleide
montieren.
04.__. 5
Leibungen RAL 7035
14,00
m
04.__. 6 Fensterbänke wie in Vorposition beschrieben, jedoch
als Innenfensterbank des Personalraumfensters und des
Aktenraumfensters liefern und montieren.
04.__. 6
Fensterbänke
2,62
m
04.__. 7 Sockelabdeckung bauseitgen Betonsockel im Bereich der Kassen in Achse
A,
im Flur vor den WC, im Personalraum, der Umkleide und
im
Aktenraum mit einer Höhe von 0,30 m und einer Tiefe
von 15
cm aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer
Stärke von
12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) verkleiden.
04.__. 7
Sockelabdeckung
24,00
m
04.__. 8 Fangschutz aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer
Stärke von
12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit Perlstruktur
liefern
und als horizontalern Fang,- und Sichtschutz im Bereich
wandseitiger Regale auf einer Höhe von +1,60 m ab OKFF
und
als vertikale Verkleidung im Bereich von Türen und
Toren an
den stirnseitigen Enden der Regale einschließlich
einschießlich
Metallwinkeln montieren.
04.__. 8
Fangschutz
100,00
m
04.__. 9 Regal Akten als wandhängendes Regal mit der Innenvermaßung
2,10 m x 0,29 m x 0,31 m aus kunststoffbeschichteter
Spanplatte mit einer Stärke von 12 mm in RAL 7035
(Lichtgrau)
mit Perlstruktur einschließlich Teilung als Buchstütze
in der Regalmitte fertigen, Schnittkanten mit
Kantenumleimern
verschließen und oberhalb des Fensters im Aktenraum zur
Aufnahme von Aktenordnern montieren.
04.__. 9
Regal Akten
1,00
St
04.__. 10 Regal Zigaretten wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit der Innenvermaßung 1,00 x 0,40 x 1,10 m
fertigen und montieren.
04.__. 10
Regal Zigaretten
1,00
St
04.__. 11 Abschlussleiste RAL 7016 aus Kunststoff in RAL 7016 liefern und am Fußpunkt der
Wandverkleidung im Verkaufsraum montieren.
04.__. 11
Abschlussleiste RAL 7016
80,00
m
04.__. 12 Abschlussleiste RAL 7035 aus Kunststoff in RAL 7016 liefern und am Fußpunkt der
Wandverkleidung in den Nebenräumen montieren.
04.__. 12
Abschlussleiste RAL 7035
40,00
m
04.__. 13 Rammschutzleisten Lager aus Mischkunststoff RK Klasse 1 mit 250 x 30 mm in grau
liefern und mit versenkten Schrauben im Übergang zum
Fliesenboden einschließlich umlaufender Silikonfuge
montieren.
Im Bereich der Frischfleisch-, Kühl- und Tiefkühlzelle
sowie an
der Stirnseite des Leergutlagers entfällt der
Rammschutz.
Fabrikat:
z.B. Lewin Industries and Logistics GmbH,
Typ Tera Protect 250 oder gleichwertig
04.__. 13
Rammschutzleisten Lager
100,00
m
04.__. 14 Küchenblock, Montage Küche für Personalraum bauseits vorgehalten,
fachgerecht montieren.
04.__. 14
Küchenblock, Montage
1,00
St
05 Türen
05
Türen
05.__. 1 Ständerwerkszarge Leergut/ HAR mit 1,010 m x 2,135 m als 2 mm starke
Stahlumfassungszarge,
dreiseitig umlaufend, feuerverzinkt und malerfertig
grundiert
liefern und einschließlich Gummidichtung in die
Öffnung der
Holzrahmenbauwand mit einer von Maulweite 164 mm
montieren.
05.__. 1
Ständerwerkszarge Leergut/ HAR
1,00
St
05.__. 2 Ständerwerkszarge Winfang/ Leergutlager wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch
für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 20 mm
Wandfliesen mit einer von Maulweite 170 mm
05.__. 2
Ständerwerkszarge Winfang/ Leergutlager
1,00
St
05.__. 3 Ständerwerkszargen Winfang/ Flur und Flur/ WC Damen wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch
für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm
Wandverkleidung und einseitiger 20 mm Wandfliesen mit
einer
von Maulweite 215 mm
05.__. 3
Ständerwerkszargen Winfang/ Flur und Flur/ WC Damen
2,00
St
05.__. 4 Ständerwerkszarge Flur/ Personalraum wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch
für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm
Wandverkleidung mit einer von Maulweite 240 mm
05.__. 4
Ständerwerkszarge Flur/ Personalraum
1,00
St
05.__. 5 Ständerwerkszargen Leergut/Personalraum und Leergut/Aktenraum wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch
für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm
Wandverkleidung mit einer von Maulweite 195 mm
05.__. 5
Ständerwerkszargen Leergut/Personalraum und Leergut/Aktenraum
2,00
St
05.__. 6 Ständerwerkszargen Flur/ WC Herren wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch mit 0,760 m x
2,135 m
für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm
Wandverkleidung und einseitiger 20 mm Wandfliesen mit
einer
von Maulweite 215 mm
05.__. 6
Ständerwerkszargen Flur/ WC Herren
1,00
St
05.__. 7 Ständerwerkszarge BWR/ Lager und BWR/ Zelle wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch mit 1,135 m
x 2,135 m
für 164 mm Holzrahmenbauwand zuzüglich einseitiger 45
mm
Wandverkleidung mit einer von Maulweite 209 mm
05.__. 7
Ständerwerkszarge BWR/ Lager und BWR/ Zelle
2,00
St
05.__. 8 Ständerwerkszarge Verkaufsraum wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch mit 1,400 m x
2,135 m
für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm
Wandverkleidung mit einer von Maulweite 195 mm
05.__. 8
Ständerwerkszarge Verkaufsraum
1,00
St
05.__. 9 Zulage Schlossfallenentriegelung Zargen für elektromagnetisch betriebene
Schlossfallenentriegelung für Windfang/ Flur und Flur/
WC D/B
vorrichten.
05.__. 9
Zulage Schlossfallenentriegelung
2,00
St
05.__. 10 Zulage BWR/ Zelle Zarge vom BWR zur Zelle mit einer Maulweite von
600 mm liefern und montieren.
05.__. 10
Zulage BWR/ Zelle
1,00
St
05.__. 11 Türblatt Leergut/ HAR für Stahlumfassungszarge mit 1,010 m x 2,135 m
als Röhrenspantür mit kunststoffbeschichteter
Oberfläche
in RAL 7035 (Lichtgrau) für starke Belastungen der
Beanspruchungsklasse S, einschließlich
Edelstahlgarnitur mit
Rosetten und Knauf im Leergutlager und Drücker im
Hausanschlussraum, vorgerüstest für gleichschließenden
Profilzylinder liefern und in die Zarge montieren.
05.__. 11
Türblatt Leergut/ HAR
1,00
St
05.__. 12 Türblatt Winfang/ Flur wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
in cremeweiß RAL 9001 mit Blindzylinder und Knauf im
Windfang und Drücker im Flur,
Vorrüstung der Falle für elektromagnetische
Schlossfallenentriegelung und Obentürschließer mit
einstellbarer Schließzeitverzögerung nach DIN 18040
(Barrierefreies Bauen) z.B. Dorma TS93 EN2-5.
05.__. 12
Türblatt Winfang/ Flur
1,00
St
05.__. 13 Türblatt Winfang/ Leergutlager wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
in cremeweiß RAL 9001 mit Blindzylinder und Knauf im
Windfang und Drücker im Leergutlager,
Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit
einstellbarer Schließzeitverzögerung z.B. GEZE TS
4.000 S
05.__. 13
Türblatt Winfang/ Leergutlager
1,00
St
05.__. 14 Türblatt Flur/ Personalraum und Leergut/Personalraum wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
mit Knauf im Flur und Drücker im Personalraum,
Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit
einstellbarer Schließzeitverzögerung z.B. GEZE TS
4.000 S
05.__. 14
Türblatt Flur/ Personalraum und Leergut/Personalraum
2,00
St
05.__. 15 Türblatt Leergut/Aktenraum wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
mit Knauf im Leergutlager und Drücker im Aktenraum,
und rundem Türspion auf 1,65m Höhe,
Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit
einstellbarer Schließzeitverzögerung z.B. GEZE TS
4.000 S
05.__. 15
Türblatt Leergut/Aktenraum
1,00
St
05.__. 16 Türblatt Flur/ WC D/B wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
mit Drücker und innenliegenden Drehknauf
mit "Besetzt"- und "Frei"-Zeichen,
und einem entsprechenden Symbol.
05.__. 16
Türblatt Flur/ WC D/B
1,00
St
05.__. 17 Türblatt Flur/ WC H wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
für Stahlumfassungszarge mit 0,760 m x 2,135 m,
mit Drücker und innenliegenden Drehknauf
mit "Besetzt"- und "Frei"-Zeichen,
und einem entsprechenden Symbol.
05.__. 17
Türblatt Flur/ WC H
1,00
St
05.__. 18 Türblatt BWR/Lager als T-30 Tür wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
für Stahlumfassungszarge mit 1,135 m x 2,135 m,
als T-30 Tür, feuerhemmend dicht- und selbstschließend,
mit Drücker im Leergutlager und Drücker im BWR,
Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit
einstellbarer Schließzeitverzögerung z.B. GEZE TS
4.000 S
05.__. 18
Türblatt BWR/Lager als T-30 Tür
1,00
St
05.__. 19 Türblatt BWR Zelle als T-30 Tür wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit einem elektronischen Haltemagnet, Auslage 0,80 m
und Notauslöser.
05.__. 19
Türblatt BWR Zelle als T-30 Tür
1,00
St
05.__. 20 Türblatt Verkaufsraum wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch
für Stahlumfassungszarge mit 1,400 m x 2,135 m
als Notausgangstür
05.__. 20
Türblatt Verkaufsraum
1,00
St
05.__. 21 Zulage Unterschnitt 25mm Türblätter Leergut/ HAR, Flur/ WC Damen und Flur/ WC
Herren
mit 25 mm Unterschnitt herstellen.
05.__. 21
Zulage Unterschnitt 25mm
3,00
St
05.__. 22 Zulage Panikbeschlag Türen Flur/ Personalraum, Winfang/ Flur und
Verkaufsraum
mit Panikbeschlag ausstatten.
05.__. 22
Zulage Panikbeschlag
3,00
St
05.__. 23 Türstopper Boden aus Edelstahl liefern und auf dem Boden montieren.
Flur/ Personalraum, Leergut/Personalraum,
Leergut/Aktenraum
und Flur/ WC Herren
05.__. 23
Türstopper Boden
4,00
St
05.__. 24 Türstopper Wand aus weissem Gummi liefern und an der Wand montieren.
05.__. 24
Türstopper Wand
4,00
St
05.__. 25 Kleiderhaken aus Edelstahl liefern und an den Türblättern
der WC`s und des Aktenraums montieren
05.__. 25
Kleiderhaken
3,00
St
05.__. 26 Stoßschutz Türblatt mit 1135 mm Breite und 900 mm Höhe aus V2a Blech, 240
Korn geschliffen in einer Stärke von 1,5 mm als
Stoßschutz für
die Türblätter des Backwarenraums liefern und
montieren.
05.__. 26
Stoßschutz Türblatt
2,00
St
05.__. 27 Bautür Eingang mit Breite x Höhe = 2000 x 2450 mm,
passend zur Öffnung des Eingangselement
liefern, montieren, vorhalten, demontieren und
abfahren.
05.__. 27
Bautür Eingang
1,00
St
05.__. 28 Bautür Anlieferung mit Breite x Höhe = 2750 x 2900 mm,
passend zur Öffnung der Anlieferung
liefern, montieren, vorhalten, demontieren und
abfahren.
05.__. 28
Bautür Anlieferung
1,00
St
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
06.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
20,00
h