Trockenbauarbeiten
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit - erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und Schutzvorrichtungen - Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher - Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Beleuchtung und Sicherung - Material-Vorhaltekosten - das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt, Verunreinigungen, etc. bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Leichtbauwände
02
Leichtbauwände
- Bauteile in waagerechter und senkrechter Richtung mit größter Genauigkeit errichten, resultierende Mehrstärken gehen zu Lasten des AN, - einschließlich Anlegen von Fenstern und Türen und schließen von Öffnungen laut Plan, - Dämmstoffe nicht brennbar, mit Nut und Feder, dicht stoßen, - Folienanschlüsse an Durchdringungen und Ecken mit vorgefertigten Formteilen und an aufgehende Bauteile und Leitungen anschliessen, - Fugen nach Erfordernis ausbilden und miteinkalkulieren, - Systemverträglichkeit/ -Abstimmung der eingesetzten Materialien ist zu prüfen, - einschließlich erforderlichen Vorarbeiten und Unterkonstruktion, - einschließlich aller Anschlüsse, Befestigung, Bohrungen, Verbindungen, Zu- und Verschnitt, Profile, - Anarbeitung an Durchdringungen (z.B. Haustechnik, Deckenabhänger) und Öffnungen, - bei F30/60/90-Anforderungen entsprechend dieser Bedingung, - einschließlich Sicherungsmassnahmen im Bauzustand und erforderlicher Hilfsgerüste. - alle Positionen sind einschließlich Material und Montage zu kalkulieren
- Bauteile in waagerechter und senkrechter Richtung
02.__. 1 Leichtbauwand 15 cm aus verzinkten Metall-CW/UW-Profilen als Metallständerwand mit innenliegender Dämmung aus Mineralwolle WLG 040, abrutschsicher dicht gestoßen und beidseitig, doppelter Beplankung aus Gipskartonplatten mit  2 x 12,5 mm liefern und stumpf gestoßen, verfugt und in der Oberfläche Q1 gespachtelt und geschliffen auf den Fliesenfußboden bis zu einer Höhe von 5,50 m am Trapezblech montieren. Anschlüssen an die angrenzenden Bauteile sind mit Dichtungsband herzustellen.
02.__. 1
Leichtbauwand 15 cm
200,00
02.__. 2 Leichtbauwand 20 cm wie in Vorposition beschrieben, jedoch als 20 cm starke Trennwand zwichen den beiden WC`s herstellen.
02.__. 2
Leichtbauwand 20 cm
15,00
02.__. 3 Leichtbauwand 15 cm wie in Position 02.1 beschrieben, jedoch als temporäre Verkaufsraumbegrenzung mit 2,20 m Höhe herstellen.
02.__. 3
Leichtbauwand 15 cm
140,00
02.__. 4 Installationswand 15 cm aus verzinkten Metall-CW/UW-Profilen als Metallständerwand und einseitig doppelter Beplankung aus Gipskarton liefern und stumpf gestoßen, verfugt und in der Oberfläche Q1 gespachtelt und geschliffen auf den Fliesenfußboden in den WC`s montieren.
02.__. 4
Installationswand 15 cm
60,00
02.__. 5 Feuchtraumplatten "grün" für mäßige Feuchtigkeitsbeanspruchung als Zulage zur vorbeschriebenen Leichtbauwand liefern und einseitig doppelt beplankt in den WC`s montieren.
02.__. 5
Feuchtraumplatten "grün"
36,00
02.__. 6 Feuchtraumplatten "orange" für hohe Feuchtigkeitsbeanspruchung als Zulage zur vorbeschriebenen Leichtbauwand liefern und einseitig doppelt beplankt im PuMi montieren. Fabrikat: z.B. LaHydrooder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
02.__. 6
Feuchtraumplatten "orange"
24,00
02.__. 7 Verspachtelung in Q2 Oberfläche der Vorpositionen in der Qualitätsstufe Q2 malerfertig spachteln und schleifen. Windfang: oberhalb der Fliesen bis UK Trapezblech Leergutlager: von OK FF bis UK Trapezblech PuMi: Wandscheibe von OK FF bis UK Trapezblech und oberhalb der Fliesen bis UK Trapezblech WC`s: oberhalb der Fliesen bis 10 cm über AHD
02.__. 7
Verspachtelung in Q2
128,00
02.__. 8 Rammschutz aus Mischkunststoff mit 100 x 150 mm liefern und innerhalb der Leichtbauwände auf dem Fliesenboden als Rammschutz montieren. Fabrikat: z.B. Röchling SE & Co. KG, Polystone® FM oder gleichwertig
02.__. 8
Rammschutz
16,00
m
02.__. 9 Türöffnung 1,010 m x 2,135 m aus UA-Ständerprofilen und aller erforderlichen Verstärkungsprofile liefern und zur Aufnahme der Ständerwerkzargen in den vorgenannten Leichtbauwände montieren. Winfang/ Leergutlager, Winfang/ Flur, Flur/ WC Damen, Flur/ Personalraum, Leergutlager/Personalraum und Leergutlager/Aktenraum
02.__. 9
Türöffnung 1,010 m x 2,135 m
6,00
St
02.__. 10 Türöffnung 0,760 m x 2,135 m wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit 0,760 m x 2,135 m vom Flur in das WC Herren herstellen
02.__. 10
Türöffnung 0,760 m x 2,135 m
1,00
St
02.__. 11 Türöffnung 1,400 m x 2,135 m wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit 1,400 m x 2,135 m in der temporären Verkaufsraumbegrenzung herstellen
02.__. 11
Türöffnung 1,400 m x 2,135 m
1,00
St
02.__. 12 Öffnungen Pfandautomaten wie in Vorposition beschrieben jedoch mit 0,650 x 1,920 m
02.__. 12
Öffnungen Pfandautomaten
2,00
St
02.__. 13 Öffnungen Haustechnik mit bis zu 0,5 m² in Leichtbauwänden einschließlich doppelter Beplankung der Laibungen aus Gipskarton herstellen und in der Oberfläche Q1 spachteln und schleifen.
02.__. 13
Öffnungen Haustechnik
5,00
St
02.__. 14 Winkelelement als Leitungsverkleidung mit 20 cm x 20 cm aus Gipskartonplatten für Rohrleitungen, liefern und Oberfläche in der Qualitätsstufe Q1 malerfertig spachteln und schleifen.
02.__. 14
Winkelelement als Leitungsverkleidung
5,00
m
02.__. 15 Alu-Eckschutzschiene liefern, montieren und Q1 anspachteln.
02.__. 15
Alu-Eckschutzschiene
40,00
m
02.__. 16 Verstärkung aus OSB 3 Platte mit  22 mm x 300 mm liefern und als Verstärkung zur Aufnahme von Wandobjekten in die Leichtbauwände der Vorpositionen montieren.
02.__. 16
Verstärkung
10,00
m
02.__. 17 Anschluss an Trapezblechprofile Anschlussstreifen mit ca. 50 cm Breite aus Gipskartonplatten mit 2 x 12,5 mm liefern/ herstellen und zum Anschluss für die Leichtbauwände der Vorposition als Direktbeplankung des Trapezbleches bei einem Wandverlauf längs zur Sicke herstellen.
02.__. 17
Anschluss an Trapezblechprofile
62,00
m
02.__. 18 Deckenanschluss gleitend für Leichtbauwände aus verklebten Plattenstreifen mit Dichtungsband an dem Trapezblech montieren und Anschlussfugen dicht abspachteln.
02.__. 18
Deckenanschluss gleitend
100,00
m
02.__. 19 Aufdopplung Rammschutz Kantholz mit 10 x 10 cm, passend zu den Leichtbauwänden liefern und als Aufdopplung auf dem Rohboden montieren.
02.__. 19
Aufdopplung Rammschutz
E
40,00
m
02.__. 20 Abdichtungsbahn Sohlplatte Selbstklebende Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverstärkung gegen Bodenfeuchtigkeit der Wassereinwirkungsklasse W1.1-E und W 1.2-E liefern und auf der Stahlbetonsohlplatte unterhalb der Trennwand als 1 Meter breiten Streifen einschließlich Anarbeitung an die 6 Stützen aufbringen. Fabrikat: Knauf Katja Sprint oder gleichwertig
02.__. 20
Abdichtungsbahn Sohlplatte
E
40,00
m
03 Decken
03
Decken
Im Aktenraum, Pausenraum, Toiletten, Flur zur Nebenraumzone und der Umkleide, ist eine lichte Höhe von 2,50 m, im Backwarenraum eine lichte Höhe von 3,00 m ab OKFF vorzusehen. Die angegebenen Maße dürfen nicht durch Rohrleitungen, Kanäle usw. verringert werden. Im Verkaufsraum, Windfang, Leergut-, Verkaufs- wie Anlieferungslager, dem Hausanschluss- und Putzmittelraum, werden keine Abhangdecken montiert. Gerüste, Hubwerkzeuge, Arbeitsbühnen oder Ähnliches sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Im Aktenraum, Pausenraum, Toiletten, Flur zur
03.__. 1 Rasterdecke Nebenräume nicht brennbar nach DIN 4102, bestehend aus Deckenplatten und sichtbarer, feuerbeständiger Metallkonstruktion in weiß liefern und im Raster 62,5/ 62,5 cm mit justierbaren, verzinkten Schnellabhängern einschließlich Wandanschlüsse mit weißen Winkelprofilen, Verstärkungen oder zusätzliche Abhängungen für Beleuchtungskörper und 1 Karton an Reserveplatten liefern und vom Trapezblech  bis zu der lichten Raumhöhe von 2,50 m im Flur, WC D/B, WC H, Personalraum, Umkleide, Aktenraum abhängen. Fabrikat: OWA Odenwald Faserplattenwerk GmbH Dessin Harmony 72 oder ROCKWOOL Rockfon GmbH Pacific 15 mm A24
03.__. 1
Rasterdecke Nebenräume
58,00
03.__. 2 Kassettendecke Backwarenraum wie in Vorposition beschrieben, jedoch als abwaschbare Kassettendecke mit dauerelastischem Dichtungsband 8900 und Druckfeder 44 bis zu der lichten Raumhöhe von 3,00 m abhängen. OWA Odenwald Faserplattenwerk GmbH OWAlux, abwaschbar, oder ROCKWOOL Rockfon GmbH MediCare Standard A24 Angebotenes Fabrikat:
03.__. 2
Kassettendecke Backwarenraum
25,00
03.__. 3 Mineralwollmatte Nebenräume mit einer Stärke von 40 mm und einem Raumgewicht von maximal 50 kp/m³ liefern und auf der Rasterdecke der Nebenräume vollflächig als Schallisolierung verlegen.
03.__. 3
Mineralwollmatte Nebenräume
58,00
03.__. 4 Paneeldeckenkonstruktion Vordach für Außenbereiche aus Aluminium im G-Paneel-System, 1900 fugenlos, Modul 150, Oberfläche glatt, unperforiert in RAL 7035 lichtgrau als abgehängtes Deckensystem liefern und einschließlich doppelter Unterkunstruktion in den Randbereichen, Randwinkeln, Aufsteckprofile als Abschluss zur Alpolicfassade, 10 Ausschnitte für Einbauleuchten und zwei Ausschnitte für die Rundstützen ca.1,5 m vom Trapezblech mit einer Deckenhöhe von ca. 3,50 m montieren. Fabrikat: Nagelstutz und Eichler GmbH oder gleichwertig
03.__. 4
Paneeldeckenkonstruktion Vordach
106,00
03.__. 5 Paneeldeckenkonstruktion Anlieferung wie in Vorposition beschrieben, jedoch im Vordachbereich der Anlieferung montieren
03.__. 5
Paneeldeckenkonstruktion Anlieferung
14,00
03.__. 6 Wärmedämmung Vordachbereich mit 14 cm Stärke in der WLG 035, außenseitig mit Windsperre kaschiert liefern und 2-lagig, versetzt und dicht gestoßen oberhalb des Schaufensters und des Eingangelementes an der Holzkonstruktion befestigen.
03.__. 6
Wärmedämmung Vordachbereich
44,00
04 Innenausbau
04
Innenausbau
04.__. 1 Wandverkleidung Unterkonstruktion aus 50 mm x 30 mm Latten liefern und senkrecht im Achsabstand von maximal 650 mm montieren. Die Unterkonstruktion ist im Bereich von Türdurchgängen 1,00 m nach rechts und links und im gesamten nicht durch Regale oder sonstige Einrichtungsgegenstände verdeckten Kassenbereich ab OKFF bis +3,50 m und im Bereich der Kühlwandregale oder sonstige Einbauten von +1,60 m ab OKFF bis +3,50 m über OKFF zu montieren.
04.__. 1
Wandverkleidung Unterkonstruktion
428,00
04.__. 2 Wandverkleidung RAL 7016 aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer Stärke von 12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit Perlstruktur liefern und ohne sichtbaren horizontalen Stoß einschließlich Verbindung der vertikalen Plattenstöße mit Aluminium-Hutprofilen des Fabrikat Protector oder gleichwertig und Abdeckung der Ansichtseite der Stöße mit farblich passenden PVC Profilen im Verkaufsraum flucht- und lotrecht montieren. Die Spanplatten sind im Bereich von Türdurchgängen 1,00 m nach rechts und links und im gesamten nicht durch Regale oder sonstige Einrichtungsgegenstände verdeckten Kassenbereich ab OKFF bis +3,50 m und im Bereich der Kühlwandregale oder sonstige Einbauten von +1,60 m ab OKFF bis +3,50 m über OKFF zu montieren.
04.__. 2
Wandverkleidung RAL 7016
220,00
04.__. 3 Wandverkleidung RAL 7035 wie in Vorposition beschrieben, jedoch in RAL 7035 (Lichtgrau) liefern und im Backwarenraum, Umkleide, Personal und Aktenraum montieren.
04.__. 3
Wandverkleidung RAL 7035
200,00
04.__. 4 Leibungen RAL 7016 aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer Stärke von 12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit Perlstruktur liefern und in den Leibungen mit einer Tiefe von ca. 20 cm einschließlich dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfugen zu Fensterprofile bzw. Wände und Verschluß der Schnittkanten mit Kantenumleimern an den Oberlichter Verkauf montieren.
04.__. 4
Leibungen RAL 7016
100,00
m
04.__. 5 Leibungen RAL 7035 wie in Vorposition beschrieben, jedoch in RAL 7035 (Lichtgrau) liefern und in der Leibung des Personalraumfensters und dem Durchgang zur Umkleide montieren.
04.__. 5
Leibungen RAL 7035
14,00
m
04.__. 6 Fensterbänke wie in Vorposition beschrieben, jedoch als Innenfensterbank des Personalraumfensters und des Aktenraumfensters liefern und montieren.
04.__. 6
Fensterbänke
2,62
m
04.__. 7 Sockelabdeckung bauseitgen Betonsockel im Bereich der Kassen in Achse A, im Flur vor den WC, im Personalraum, der Umkleide und im Aktenraum mit einer Höhe von 0,30 m und einer Tiefe von 15 cm aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer Stärke von 12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) verkleiden.
04.__. 7
Sockelabdeckung
24,00
m
04.__. 8 Fangschutz aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer Stärke von 12 mm in RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit Perlstruktur liefern und als horizontalern Fang,- und Sichtschutz im Bereich wandseitiger Regale auf einer Höhe von +1,60 m ab OKFF und als vertikale Verkleidung im Bereich von Türen und Toren an den stirnseitigen Enden der Regale einschließlich einschießlich Metallwinkeln montieren.
04.__. 8
Fangschutz
100,00
m
04.__. 9 Regal Akten als wandhängendes Regal mit der Innenvermaßung 2,10 m x 0,29 m x 0,31 m aus kunststoffbeschichteter Spanplatte mit einer Stärke von 12 mm in RAL 7035 (Lichtgrau) mit Perlstruktur einschließlich Teilung als Buchstütze in der Regalmitte fertigen, Schnittkanten mit Kantenumleimern verschließen und oberhalb des Fensters im Aktenraum zur Aufnahme von Aktenordnern montieren.
04.__. 9
Regal Akten
1,00
St
04.__. 10 Regal Zigaretten wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit der Innenvermaßung 1,00 x 0,40 x 1,10 m fertigen und montieren.
04.__. 10
Regal Zigaretten
1,00
St
04.__. 11 Abschlussleiste RAL 7016 aus Kunststoff in RAL 7016 liefern und am Fußpunkt der Wandverkleidung im Verkaufsraum montieren.
04.__. 11
Abschlussleiste RAL 7016
80,00
m
04.__. 12 Abschlussleiste RAL 7035 aus Kunststoff in RAL 7016 liefern und am Fußpunkt der Wandverkleidung in den Nebenräumen montieren.
04.__. 12
Abschlussleiste RAL 7035
40,00
m
04.__. 13 Rammschutzleisten Lager aus Mischkunststoff RK Klasse 1 mit 250 x 30 mm in grau liefern und mit versenkten Schrauben im Übergang zum Fliesenboden einschließlich umlaufender Silikonfuge montieren. Im Bereich der Frischfleisch-, Kühl- und Tiefkühlzelle sowie an der Stirnseite des Leergutlagers entfällt der Rammschutz. Fabrikat: z.B. Lewin Industries and Logistics GmbH, Typ Tera Protect 250 oder gleichwertig
04.__. 13
Rammschutzleisten Lager
100,00
m
04.__. 14 Küchenblock, Montage Küche für Personalraum bauseits vorgehalten, fachgerecht montieren.
04.__. 14
Küchenblock, Montage
1,00
St
05 Türen
05
Türen
05.__. 1 Ständerwerkszarge Leergut/ HAR mit 1,010 m x 2,135 m als 2 mm starke Stahlumfassungszarge, dreiseitig umlaufend, feuerverzinkt und malerfertig grundiert liefern und einschließlich Gummidichtung in die Öffnung der Holzrahmenbauwand mit einer von Maulweite 164 mm montieren.
05.__. 1
Ständerwerkszarge Leergut/ HAR
1,00
St
05.__. 2 Ständerwerkszarge Winfang/ Leergutlager wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 20 mm Wandfliesen mit einer von Maulweite 170 mm
05.__. 2
Ständerwerkszarge Winfang/ Leergutlager
1,00
St
05.__. 3 Ständerwerkszargen Winfang/ Flur und Flur/ WC Damen wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm Wandverkleidung und einseitiger 20 mm Wandfliesen mit einer von Maulweite 215 mm
05.__. 3
Ständerwerkszargen Winfang/ Flur und Flur/ WC Damen
2,00
St
05.__. 4 Ständerwerkszarge Flur/ Personalraum wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm Wandverkleidung mit einer von Maulweite 240 mm
05.__. 4
Ständerwerkszarge Flur/ Personalraum
1,00
St
05.__. 5 Ständerwerkszargen Leergut/Personalraum und Leergut/Aktenraum wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm Wandverkleidung mit einer von Maulweite 195 mm
05.__. 5
Ständerwerkszargen Leergut/Personalraum und Leergut/Aktenraum
2,00
St
05.__. 6 Ständerwerkszargen Flur/ WC Herren wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch mit 0,760 m x 2,135 m für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm Wandverkleidung und einseitiger 20 mm Wandfliesen mit einer von Maulweite 215 mm
05.__. 6
Ständerwerkszargen Flur/ WC Herren
1,00
St
05.__. 7 Ständerwerkszarge BWR/ Lager und BWR/ Zelle wie in Position 05.1 beschrieben,  jedoch mit 1,135 m x 2,135 m für 164 mm Holzrahmenbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm Wandverkleidung mit einer von Maulweite 209 mm
05.__. 7
Ständerwerkszarge BWR/ Lager und BWR/ Zelle
2,00
St
05.__. 8 Ständerwerkszarge Verkaufsraum wie in Position 05.1 beschrieben, jedoch mit 1,400 m x 2,135 m für 150 mm Leichtbauwand zuzüglich einseitiger 45 mm Wandverkleidung mit einer von Maulweite 195 mm
05.__. 8
Ständerwerkszarge Verkaufsraum
1,00
St
05.__. 9 Zulage Schlossfallenentriegelung Zargen für elektromagnetisch betriebene Schlossfallenentriegelung für Windfang/ Flur und Flur/ WC D/B vorrichten.
05.__. 9
Zulage Schlossfallenentriegelung
2,00
St
05.__. 10 Zulage BWR/ Zelle Zarge vom BWR zur Zelle mit einer Maulweite von 600 mm liefern und montieren.
05.__. 10
Zulage BWR/ Zelle
1,00
St
05.__. 11 Türblatt Leergut/ HAR für Stahlumfassungszarge mit 1,010 m x 2,135 m als Röhrenspantür mit kunststoffbeschichteter Oberfläche in RAL 7035 (Lichtgrau) für starke Belastungen der Beanspruchungsklasse S, einschließlich Edelstahlgarnitur mit Rosetten und Knauf im Leergutlager und Drücker im Hausanschlussraum, vorgerüstest für gleichschließenden Profilzylinder liefern und in die Zarge montieren.
05.__. 11
Türblatt Leergut/ HAR
1,00
St
05.__. 12 Türblatt Winfang/ Flur wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch in cremeweiß RAL 9001 mit Blindzylinder und Knauf im Windfang und Drücker im Flur, Vorrüstung der Falle für elektromagnetische Schlossfallenentriegelung und Obentürschließer mit einstellbarer Schließzeitverzögerung nach DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) z.B. Dorma TS93 EN2-5.
05.__. 12
Türblatt Winfang/ Flur
1,00
St
05.__. 13 Türblatt Winfang/ Leergutlager wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch in cremeweiß RAL 9001 mit Blindzylinder und Knauf im Windfang und Drücker im Leergutlager, Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit einstellbarer Schließzeitverzögerung  z.B. GEZE TS 4.000 S
05.__. 13
Türblatt Winfang/ Leergutlager
1,00
St
05.__. 14 Türblatt Flur/ Personalraum und Leergut/Personalraum wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch mit Knauf im Flur und Drücker im Personalraum, Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit einstellbarer Schließzeitverzögerung  z.B. GEZE TS 4.000 S
05.__. 14
Türblatt Flur/ Personalraum und Leergut/Personalraum
2,00
St
05.__. 15 Türblatt Leergut/Aktenraum wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch mit Knauf im Leergutlager und Drücker im Aktenraum, und rundem Türspion auf 1,65m Höhe, Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit einstellbarer Schließzeitverzögerung  z.B. GEZE TS 4.000 S
05.__. 15
Türblatt Leergut/Aktenraum
1,00
St
05.__. 16 Türblatt Flur/ WC D/B wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch mit Drücker und innenliegenden Drehknauf mit "Besetzt"- und "Frei"-Zeichen, und einem entsprechenden Symbol.
05.__. 16
Türblatt Flur/ WC D/B
1,00
St
05.__. 17 Türblatt Flur/ WC H wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch für Stahlumfassungszarge mit 0,760 m x 2,135 m, mit Drücker und innenliegenden Drehknauf mit "Besetzt"- und "Frei"-Zeichen, und einem entsprechenden Symbol.
05.__. 17
Türblatt Flur/ WC H
1,00
St
05.__. 18 Türblatt BWR/Lager als T-30 Tür wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch für Stahlumfassungszarge mit 1,135 m x 2,135 m, als T-30 Tür, feuerhemmend dicht- und selbstschließend, mit Drücker im Leergutlager und Drücker im BWR, Blindzylinder und raumseitigen Obentürschließer mit einstellbarer Schließzeitverzögerung  z.B. GEZE TS 4.000 S
05.__. 18
Türblatt BWR/Lager als T-30 Tür
1,00
St
05.__. 19 Türblatt BWR Zelle als T-30 Tür wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit einem elektronischen Haltemagnet, Auslage 0,80 m und Notauslöser.
05.__. 19
Türblatt BWR Zelle als T-30 Tür
1,00
St
05.__. 20 Türblatt Verkaufsraum wie in Position 05.10 beschrieben, jedoch für Stahlumfassungszarge mit 1,400 m x 2,135 m als Notausgangstür
05.__. 20
Türblatt Verkaufsraum
1,00
St
05.__. 21 Zulage Unterschnitt 25mm Türblätter Leergut/ HAR, Flur/ WC Damen und Flur/ WC Herren mit 25 mm Unterschnitt herstellen.
05.__. 21
Zulage Unterschnitt 25mm
3,00
St
05.__. 22 Zulage Panikbeschlag Türen Flur/ Personalraum, Winfang/ Flur und Verkaufsraum mit Panikbeschlag ausstatten.
05.__. 22
Zulage Panikbeschlag
3,00
St
05.__. 23 Türstopper Boden aus Edelstahl liefern und auf dem Boden montieren. Flur/ Personalraum, Leergut/Personalraum, Leergut/Aktenraum und Flur/ WC Herren
05.__. 23
Türstopper Boden
4,00
St
05.__. 24 Türstopper Wand aus weissem Gummi liefern und an der Wand montieren.
05.__. 24
Türstopper Wand
4,00
St
05.__. 25 Kleiderhaken aus Edelstahl liefern und an den Türblättern der WC`s und des Aktenraums montieren
05.__. 25
Kleiderhaken
3,00
St
05.__. 26 Stoßschutz Türblatt mit 1135 mm Breite und 900 mm Höhe aus V2a Blech, 240 Korn geschliffen in einer Stärke von 1,5 mm als Stoßschutz für die Türblätter des Backwarenraums liefern und montieren.
05.__. 26
Stoßschutz Türblatt
2,00
St
05.__. 27 Bautür Eingang mit Breite x Höhe = 2000 x 2450 mm, passend zur Öffnung des Eingangselement liefern, montieren, vorhalten, demontieren und abfahren.
05.__. 27
Bautür Eingang
1,00
St
05.__. 28 Bautür Anlieferung mit Breite x Höhe = 2750 x 2900 mm, passend zur Öffnung der Anlieferung liefern, montieren, vorhalten, demontieren und abfahren.
05.__. 28
Bautür Anlieferung
1,00
St
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
06.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
20,00
h