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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
3 Baubeschreibung Auf dem Grundstück ist ein Umbau und Erweiterung eines ALDI -
Nahversorgers (Lebensmitteldiscounter) mit einer Verkaufsfläche von ca.
1.090 m2 innerhalb eines bestehenden EKZ geplant. Die Erweiterung
umfasste eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche von ca. 200 m2. Das
Grundstück fällt von im Norden nach Süden hin um ca. 2,10m ab.
Das Baugrundstück grenzt im Westen an Grundstücke mit Wohnnutzung. Im
Norden befinden sich Grundstücke mit gewerblicher Nutzung und der
geplanten Feuerwehr. Im Osten und Süden befinden sich die angrenzenden
Straßen Jembkerstraße und Zu dem Balken über die das Grundstück im
Bestand, während der Bauzeit und nach Fertigstellung bezüglich Verkehr
und Versorgungsmedien erschlossen wird. Das Baugrundstück besteht aus
den Flurstücken 69/14, 20/107, und 20/126 anteilig (zusammen ca. 8.446
m2). Auf den benannten Flurstücken befindet sich ein bestehende
Einkaufszentrum mit einem ALDI-Markt, Getränkemarkt, Bäcker, sowie
Arztpraxen im Obergschoss, ein Kundenparkplatz und Anlieferbereich. Im
Zuge der Baumaßnahme wird lediglich der ALDI-Markt bearbeitet. Der
Abbruch beschränkt sich dabei vorwigend auf den Innenausbau und Teile
der Fassade im Bereich des Anbaus. Der Kundenstellplatz wird südlich der
Zufahrt von der Jembkerstraße neu organisiert und geplastert. Im Bereich
der Fahrspur am Gebäude wird eine zusätzliche Rigole zur Verisckerung
eingebaut. Im Bestand befindet sich unter dem bestehenden Parkplätzen
und entlang der westlichen Grundstücksgrenze bereits je eine Rigole zur
Versickerung.
Die Baumaßnahme umfasst den Anbau des Gebäudes mit einer
Bruttogrundfläche von 552,90 m2, den Bau von 56 Einstellplätzen, von
denen einer als Behinderteneinstellplatz ausgeführt werden soll. Der
Bestand wird lediglich neu ausgebaut. Der Hauptkundenzugang wird auf die
andere Seite des Gebäudes in den Süden verlegt. Die bestehnden
Wandöffnungen am bestehenden Kundeneingang werden weitgehend
geschlossen.
Die Tragkonstruktion des Neubaus, bestehend aus Einzel-,
Streifenfundamenten und Sohlplatte wird im Stahlbeton mit Ortbeton
erstellt. Die Stützen und Binderkonstruktion wird aus
Konstruktionsvollholz beziehungsweise Brettschichtholz errichtet. Die
Stützenfelder werden mit Elementen in Holzrahmenbauweise ausgefacht und
mit Einblasdämmung versehen. Die Binder erhalten eine
Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung, Dachfolie mit
Dachbegrünung und werden als leichtgeneigte 2% Flachdachkonstruktion
erstellt. Das Gebäude wird allseitig mit einer Wärmedämmung versehen.
Die Fassade besteht aus Riemchen die über ein Schienensystem als
Unterkonstruktion vor die Holzkonstruktion gehängt werden. Die Attika
wird mit Aluminiumblech eingedeckt und nach oben abgeschlossen. Die
Innenwände werden im Trockenbau mittels Ständerkonstruktion erstellt.
Die Wandverkleidung erfolgt mittels Gipskarton oder beschichteten
Spanplatten. Der Fussbodenaufbau oberhalb der Sohlplatte besteht aus
einem zementösen Rüttelboden mit darin gebetteten Feinsteizeugfliesen.
Die Decke im Anbau des Verkaufsraum bleibt offen als von unten
sichtbares Trapezblech. Die Bereiche des bestehenden Verkaufsraums,
Lagerbereiche und die Nebenräume erhalten eine abgehängte Rasterdecke
aus beschichteten Mineralfaserplatten.
Die Heiztechnik bestehend aus einer Kälteintegralanlage nutzt die
Abwärme der Kühlwandregale um das Gebäude über Deckenheizelemente zu
beheizen. Die Anlage wird durch auf dem Dach befindliche Photovoltaik
unterstützt. Die Stromversorgung erfolgt zusätzlich zur PV-Anlage über
das öffentliche Netz und deren Anbieter. Die Schmutzwasserentwässerung
erfolgt unterhalb der Sohlplatte bis zum Gebäudeaustritt. Von dort aus
wird Sie unterhalb der Außenanlagen bis zur südlichen Grundstücksgrenze
und Übergabe an das öffentliche Leitzungsystem im Erdreich geführt. Die
Entwässerung der Dachflächen ist rückseitig im Westen vorgesehen. Dort
wird Sie mittels einer Regenrinne an der Traufe zusammen gefasst und in
einem im Erdreich verlegten Netz bis zur südlichen Grundstücksgrenze zur
Übergabe an das öffentliche Entwässerungssystem geführt. Die
Außenanlagen werden mit vorgeschaltetem Schlammfang an selbiges Netz
angeschlossen. Zur Drosselung der Einleitmengen bei Starkregenfällen
wird unterhalb der Außenanlagen ein Rückhaltesystem mittels RIgolen im
Erdreich eingesetzt.
3 Baubeschreibung
1 Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1
Punktfolgen (Freistellen) bzw. das Bieterangabenverzeichnis sind vom
Bieter auszufüllen.
Bei Abweichungen vom Leitfabrikat sollen alle notwendigen Nachweise der
Gleichwertigkeit mit dem Angebot abgegeben werden. Wird die
Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen, ist das Leitfabrikat auszuführen.
1.2
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang
und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der
anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-
Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch
Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
1.3
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach besonderer
Anordnung des Auftraggebers vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch
mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung
durch den Auftraggeber zu beginnen ist.
1.4
Dem Bieter wird empfohlen, sich vor der Abgabe eines Angebotes mit den
örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Die Besichtigung kann, nach
vorh. Anmeldung, im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers erfolgen.
1.5 Lagerung von Baustoffen
Außerhalb des Gebäudes gelagerte leichte Baustoffe und Abfälle müssen
sturmsicher abgedeckt oder verankert sein.
1.6 Baustelleneinrichtung
Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung mit dem AG
abzustimmen.
1.7 Baustrom/Beleuchtung
Ein geeigneter Baustromanschluss wird vom Auftragnehmer ELEKTRO
innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche neben dem Baubereich zur
Verfügung gestellt. Eventuell erforderliche Leitungen vom
Baustromanschluss zur Arbeitsstätte sind vom AN bis zu einer Länge von
ca. 75 m einzukalkulieren. Dazu gehört auch die stolperfreie Verlegung
der Leitungen auf dem Gelände mit entsprechenden Befestigungen oder
Abdeckungen. Die Beleuchtung der Verkehrswege innerhalb und außerhalb
des Gebäudes wird durch das Gewerk Elektro sichergestellt. Für
ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung ist jedes Gewerk selbst
verantwortlich.
Die Verbrauchskosten für Baustrom sind nicht in die
Baustellengemeinkosten einzukalkulieren.
1.8 Bauwasser
Ein Bauwasseranschluss wird vom Auftragnehmer SANITÄR innerhalb
der Baustelleneinrichtungsfläche eingerichtet und ist von allen AN zu
nutzen. Zapfstellen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung.
Bei der Benutzung der Baustelleneinrichtung wird der Auftragnehmer zur
Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserqualität
verpflichtet, (VDI 6023, DIN EN 1717).
Die Verbrauchskosten für Bauwasser sind nicht in die
Baustellengemeinkosten einzukalkulieren.
1.9 WC-Nutzung
Ein Baustellen-WC wird über beuseits aufgestellt und
vorgehalten. WC-Anlagen sind stets in einem sauberen Zustand zu halten.
1.10 Gerüst / Hebemaschinen / Kraneinsätze
Für die Arbeiten hat der AN, soweit erforderlich, ein Gerüst, eine
Schuttrutsche und/oder Hebemaschinen zu stellen. Die hierfür
entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Geeignete Hebeeinrichtungen, zur Beschickung der Baustelle, sind von
jedem Gewerk einzukalkulieren.
1.11 Meterrisse und Schnurgerüst
Ein Höhenbezugspunkt in Baufeldnähe wird vor Beginn der Maßnahme durch
den Auftraggeber verbindlich für alle Gewerke angelegt und
gekennzeichnet. Durch das Gewerk Rohbau werden im Neubau jeweils
ein verbindlicher Meterriss angelegt.
Zusätzlich werden durch den Auftraggeber die Hauptachsen des Neubaus in
Form eines Schnurgerüstes angelegt und gekennzeichnet.
1.12 Verkehrswege
Es ist darauf zu achten, dass Flure, Fluchtwege und Treppenräume stehts
von Gegenständen, Stolperfallen und Brandlasten freigehalten werden.
1.13 Schutzausrüstung
Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist,
sind die Kosten in den entsprechenden Preisen einzurechnen, ebenso die
Kosten für die Arbeitserschwernis. Bei Bedarf sind Absperr- und
Kennzeichnungsmaßnahmen kostenneutral vom Auftragnehmer durchzuführen.
1.14 Rauchverbot im Gebäude
Auf der Baustelle gilt für alle Handwerker und Projektbeteiligte ein
Rauchverbot im Gebäude!
Das Rauchen ist nur außerhalb von Gebäuden, an den vorhandenen
Raucherplätzen, möglich.
1.15 Abfall/ Müll und Reinigung
Umverpackungen und Materialreste sind gegen Umherfliegen zu sichern und
zeitnah auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Müll ist nicht auf dem
Gelände zu lagern.
Der AN hat Verunreinigungen, die durch die Arbeiten entstehen,
werktäglich zu beseitigen.
1.16 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass
sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen
Voraussetzungen erfüllen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor der beabsichtigten
Übertragung unaufgefordert Art und Umfang der Leistungen sowie Name,
Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des
hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben sowie
das Einverständnis des AG einzuholen.
Ein Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und Nachunternehmer entsteht
nicht. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der vertraglichen
Verpflichtungen auch für die Leistungen der von ihm beauftragten
Nachunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
1 Allgemeine Vorbemerkungen
2 Allgemeine Vertragsbedingungen Angebotsgrundlagen sind:
Das nachstehende Leistungsverzeichnis.
Die bauaufsichtlich genehmigten Zeichnungen und die statische Berechnung
mit den dazugehörigen Auflagen.
Die Ausführungs- und Detailzeichnungen des Architekten und des
Statikers.
Die V.O.B. neueste Ausgabe in vollem Umfange, soweit im
Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
Die mit der Unterschrift des Bieters bestätigte Besichtigung des
Bauortes und der vorhandenen Gegebenheiten durch den Bieter vor
Angebotsabgabe.
Vertragsbestandteile sind:
Der bei der Vergabe abzuschließende Bauwerksvertrag.
Das Angebot mit den aufgeführten Angebotsgrundlagen.
Weitere verbindliche Vereinbarungen sind:
Tariflich festgesetzte Lohnerhöhungen können in Ansatz gebracht werden,
wenn sie 12 volle Kalendermonate nach der Angebotsabgabe eintreten. Der
Auftragnehmer muß diese Veränderung im einzelnen nachweisen. Die
Veränderungen müssen, um anerkannt werden zu können, vor Eintritt der
Veränderung der Bauleitung mitgeteilt werden.
Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden
nicht anerkannt.
Sämtliche Bauleistungen verstehen sich einschl. Lieferung der
erforderlichen Materialien, wenn nicht ausdrücklich eine bauseitige
Lieferung vermerkt ist.
Einzelne Positionen des Angebotes können, ohne Entschädigung für den
entgangenen Gewinn, auch nach der Beauftragung gestrichen werden.
Sämtlicher Schutt und Abfall, der während der Bauzeit anfällt, ist vom
Unternehmer zu entfernen.
Festgestellte Mängel müssen in der von der Bauleitung angegebenen Zeit
behoben werden. Wird der Termin vom Unternehmer nicht eingehalten, so
werden ohne nochmalige Aufforderung die Mängel auf Kosten des
Unternehmers beseitigt.
Der Bauherr ist bei der Vergabe nicht an das billigste Angebot gebunden.
Abschlagsrechnungen müssen 1-fach eingereicht werden.
Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von 90 % der bis dahin
geleisteten Arbeit gewährt.
Schlußrechnungen müssen in 1 -facher Ausfertigung eingereicht werden.
Ab 50.000,00 wird spätestens mit der Schlussrechnung eine für 5
Jahre befristete Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der
Bruttogesamtrechnungssumme erforderlich.
Die Sicherheitssumme kann durch eine befristete Bankbürgschaft abgelöst
werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei Auftragsvergabe eine
Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft (einer
deutschen Großbank) vom Auftragnehmer verlangt werden kann.
Unfallverhütungsvorschriften und Schutzmaßnahmen der
Berufsgenossenschaft sind genauestens zu beachten. Für die Folge von
Unfällen jeder Art ist der Auftragnehmer allein verantwortlich, außerdem
übernimmt der Auftragnehmer für seinen Aufgabenbereich die Stellung des
verantwortlichen Bauleiters gemäß § 75 der Landesbauordnung.
Eine Haftpflicht in ausreichender Höhe wird als Vertragsbedingung
vorausgesetzt.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn der
Arbeiten schriftlich vereinbart worden sind.
Für alle Arbeiten, die nicht im Angebot erfasst sind, müssen vor Beginn
der Arbeiten Nachtragsangebot eingereicht und genehmigt werden. Bei
Nichtbeachtung dieser Bedingung kann der Preis vom Architekten nach
eigenem Ermessen eingesetzt werden.
Alle Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird am Schluß der
Rechnung der Nettosumme zugerechnet.
Anmerkung:
Die Reinigung der Baustelle übernimmt der jeweilige Auftragnehmer,
sollte
die Baustelle nach 1-maliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht
sofort gereinigt werden, wird ein Reinigungsunternehmen beauftragt, die
Kosten werden auf die beteiligten Firmen umgelegt.
Der Bauherr hat für dieses Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen.
Die Versicherungskosten werden anteilig auf die einzelnen Gewerke
umgelegt, so dass 0,30 % für die Bauwesenversicherung von der Netto-
Abrechnungssumme in Abzug gebracht werden.
Für Wasser, Abwasser u. WC-Benutzung und Stromverbrauch werden 0,20 %
der Netto-Abrechnungssumme bei Stellung der Schlussrechnung in Abzug
gebracht.
Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten allein die
Bestimmungen der VOB, verlängert auf 5 Jahre (61 Monate).
Es wird eine förmliche Abnahme nach Abschluß der Arbeiten vereinbart.
2 Allgemeine Vertragsbedingungen
3 Technische Vertragsbedingungen 1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.2 Die technischen Vertragsbedingungen gelten für alle Titel und
Positionen.
1.3 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im
Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht
sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form
vorzubringen und zu begründen.
1.4 Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze
unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind
und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten:
- Erschwerniszulagen, soweit die hierfür ursächlichen Umstände
vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
- Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn, sowie die
Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Mindestlohn Zahlung in
Deutschland.
- Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden,
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Entgelt für übliche Wegezeiten
- Lohnnebenkosten (z. B. Auslösung, Fahrgeld,
Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuss, Übernachtungskosten)
- Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen
- Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
- Gemeinkosten der Baustelle
- allgemeine Geschäftskosten
- vermögensbildende Maßnahmen
- Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte
- Wagnis und Gewinn
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet,wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten:
- Art der ausgeführten Leistung
- Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit
Uhrzeitangabe)
- Anzahl der eingesetzten und namentlich genannten
Arbeitskräfte
- Materialverbrauch
- bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und
Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie:
- Kosten für Bedienungspersonal
- Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie
- Vorhaltung
- Reparaturkosten
Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle
befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch
bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit
Bedienungspersonal.
Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen.
1.5 Der Einheitspreis ist in EURO und netto anzugeben. Mit den
Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach
- der Leistungsbeschreibung,
- den Allgemeinen Vorbemerkungen,
- den Technischen Vorbemerkungen
- den technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der
gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem
folgende Leistungen abgegolten:
- Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe
einschließlich aller Lade- und Transportleistungen.
- Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der
nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe.
- Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören
ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Nicht abgegolten sind:
- Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich
nicht um Nebenleistungen handelt.
Das Herstellen der Baufreiheit umfasst unter anderem:
- das Bereitstellen je eines Hauptanschlusses für Wasser und
Elektroenergie auf der Baustelle entsprechend der benötigten Leistung,
jedoch ohne Verbrauchsmesseinrichtung,
- das Abstecken der Hauptachsen der Gebäude oder baulichen
Anlagen, sowie der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer
rechtsmängelfrei zur Durchführung der Bauarbeiten vom Auftraggeber
kostenlos zur Verfügung gestellt wird,
- das Schaffen notwendiger Höhenfestpunkte, oder das Festlegen
vorhandener Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der Gebäude und
baulichen Anlagen,
- das Bereitstellen von Lagerplätzen, Zufahrtsstraßen und
Anschlussgleisen im gewerbeüblichen oder vereinbarten Umfang,
- das rechtzeitige Fertigstellen der erforderlichen
Vorleistungen durch den Auftraggeber oder in seinem Auftrag handelnder
Dritter,
- Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits
bereitgestellten Materials.
In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen:
- alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung
der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden
Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine besonderen
Leistungen darstellen.
1.6 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist
gesondert auszuweisen.
1.7 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen
den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene
Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und
Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
1.8 Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig
eine Vereinbarung zu treffen.
1.9 Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechen, wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Für
Toleranzen gelten DIN 18 201 und 18 202.
Werden bautechnische Regeln aufgeführt, so gilt grundsätzlich
die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern
diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt.
3 Technische Vertragsbedingungen
1 Zwischenreinigung
1
Zwischenreinigung
1.__. 1 Zwischenreinigung unter Kühlwandregalen Im Zuge der Bauphase wird eine Zwischenreinigung unter
den Kühlwandregalen notwendig.
Reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien
Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und
Etiketten.
Unter Beachtung der aktuellen Baubeschreibung (Anlage
DE.4.02)
Ausstattung und Reinigung wie
folgt:
Verkaufsraum, ca. 120 m²
Bodenbelag: Steinzeugbelag
1.__. 1
Zwischenreinigung unter Kühlwandregalen
E
1,00
Paus
1.__. 2 Zwischenreinigung im Gebäude Während der Bauphase hat eine Zwischen-
reinigung zu erfolgen. Die Bodenfläche
aus Fliesen ist im gesamten Gebäude
besenrein herzustellen. Anfallender
Restmüll ist aus dem Gebäude zu
schaffen und abzufahren.
Containergebüren werden separat
vergütet.
Gebäudefläche ca. 1.500 m²
1.__. 2
Zwischenreinigung im Gebäude
E
1,00
Paus
2 Endreinigung des Gebäudes
2
Endreinigung des Gebäudes
2.__. 1 Bodenreinigung innen Die Grundreinigung des Fliesenbodens
ist auszuführen mit einem Kraftreiniger
(PCI Zementschleierentferner speziell
für Rüttelböden) unter Beachtung der
Anwendungs- und Sicherheitshinweise.
Untergrundvorbereitung
Die zu säubernde Fläche, insbesondere
zementäre Fugen, sind vorzunässen.
Um eine Schädigung des Fugenmörtels zu
vermeiden, müssen dessen Poren und
Kapilaren mit Wasser gesättigt sein.
Verarbeitung
Für die Grundreinigung PCI-Zement-
Schleierentferner S je nach Verschmutz-
ungsgrad unverdünnt oder 1:1 verdünnt
aufbringen. Kurz einwirken lassen. Ein
Antrocknen ist zu vermeiden.
Bei großen Flächen abschnittsweise
arbeiten bzw. im Bedarfsfall die behan-
delte Fläche nochmals mit Wasser
befeuchten.
Mit einer harten Bürste die gelösten
Rückstände abschrubben und mit einem
Schwamm, Schwammbrett oder Aufnehmer
von der Belagsfläche entfernen.
Mit reichlich klarem Wasser gründlich
und sorgfältig nachspülen.
Vor der Anwendung ist die Oberflächen-
verträglichkeit zu prüfen. Bei extrem
verschmutzten Flächen muss der Reini-
gungsvorgang evtl. wiederholt werden.
Emaille und verchromte Gegenstände
sowie lackierte Flächen sind abzu-
decken. In den Räumen, in denen eine
Sockelleiste verlegt worden ist, sind
auch diese zu säubern.
Lager/Verkauf/Sozialräume ca. 1.500 qm
Belagsart:
Fabrikat: AGROB BUCHTAL Objektkeramik,
Gruppe: B Ia
Format: 20 x 40 x 1,5 cm
Farbe: Aldi-grau
Korn: Grob- und Feinkorn
Kanten: konisch
Rutschhemmung: R9
2.__. 1
Bodenreinigung innen
1,00
Paus
2.__. 2 Glas- und Rahmenreinigung Fenster- und Fassadenelemente
bestehend aus verschiedenen Größen
und einer Gesamtfläche von ca. 180 qm,
(einseitig gemessen) bestehend aus
Glasflächenanteil und Rahmenanteil,
innen und außen, mit zugelassenem
Schmutzentferner reinigen.
Dabei sind die Glasflächen mit einem
Spezial-Glashobel zu bearbeiten,
nachzuwaschen, zu ledern und zu
polieren.
Die Reinigung der Rahmen bei den
Fenstern und Oberlichtern, der
Pfosten-Riegel-Fassade (Höhe bis
3,80m), aller Beschläge, Falze,
Fensterbänke und Fensterbleche hat
ebenfalls zu erfolgen.
2.__. 2
Glas- und Rahmenreinigung
1,00
Paus
2.__. 3 Raumreinigung Absaugen der sichtbaren Balken-
und Trapezblechkonstruktion, aller
Beleuchtungskörper und Heizkörper
einschl. Armaturen und Rohre.
Putzen der vorhandenen Einbauten,
z.B. Umkleide- und Einbauschränke
oder Waren- und Kühlregale, innen
und außen.
Reinigen und Abwischen von kuststoff-
beschichteten Spanplatten und OSB-
Platten im Verkaufsraum und Lager.
Lichte Höhe: Verkaufsraum/Lager
(alle Räume ohne Unterhangdecke)
bis 5,25 m.
Lichte Höhe: Neben-/Personalräume
(alle Räume mit Unterhangdecke)
bis 3,00 m.
2.__. 3
Raumreinigung
1,00
Paus
2.__. 4 Trassenreinigung Reinigen und Abwischen aller
Elektro- und Kühltrassen
Höhe bis 5,0m
E-Trasse: bis 160 m
Kühltrasse: bis 70 m
2.__. 4
Trassenreinigung
1,00
Paus
2.__. 5 Kühlzellenreinigung: Reinigen aller Kühlzellen und Backvorbereitungsräume
inkl. der
Decke der Kühlzellen und Backvorbereitungsräumen,
raumseitig
und außenseitig.
Höhe bis 3,0m
Grundfläche: bis 90m²
2.__. 5
Kühlzellenreinigung:
1,00
Paus
2.__. 6 Wandfliesen reinigen Wandfliesen im Backshop, Vorraum, Putz-
mittelraum, Kunden -WC und den Damen-
und Herren-WC´s gründlich reinigen.
Hierbei ist eine Grundreinigung zur Ent-
fernung des Zementschleiers
erforderlich.
Fläche: ca. 40 qm
2.__. 6
Wandfliesen reinigen
1,00
Paus
2.__. 7 Sanitäranlagen reinigen Objekte der Sanitäranlagen
bestehend aus:
2 Stck. WC
1 Stck. Urinal
5 Stck. Wasch- od. Spülbecken
2 Stck. Spiegel
2 Stck. Ablagen
2 Stck. Papierrollenhalter
mit zugelassenem Schmutzentferner
reinigen und trocken nachputzen.
2.__. 7
Sanitäranlagen reinigen
1,00
Paus
2.__. 8 Küchenanlagen reinigen Objekte der Küchenanlagen mit einer
Gesamtlänge von ca. 2,50 m, bestehend
aus:
1 Stck. Kühlschrank
1 Stck. Schrank
1 Stck. Regal
mit zugelassenem Schmutzentferner
reinigen und trocken nachputzen.
2.__. 8
Küchenanlagen reinigen
1,00
Paus
2.__. 9 Türanlagen reinigen Türanlagen im Verkauf und Sozialtrakt
mit Maßen von 76 x 2,10 m bis 1,10 x
2,50 m bestehend aus:
10 Stck. Türen mit Kunststoffoberfläche
6 Stck. Türen mit Lackoberfläche
mit zugelassenem Schmutzentferner
reinigen und trocken nachputzen.
2.__. 9
Türanlagen reinigen
1,00
Paus
2.__. 10 Schuttentsorgung Anfallenden Schutt von Fremdhandwerkern
aufnehmen, aus dem Gebäude schaffen,
in einen Container laden und zur eigenen
Verwendung abfahren. Die Kosten für den
Container sowie die Deponiegebühren
sind in den Einheitspreis mit einzurechnen.
Zu kalkulieren sind 3 Container.
Containergröße: 6 cbm
2.__. 10
Schuttentsorgung
1,00
Paus
3 Reinigung der Außenanlagen
3
Reinigung der Außenanlagen
3.__. 1 Reinigung der Außenanlagen Außenanlage, Gehweg-, Fahr- und
Parkfläche sowie bepflanzte Bereiche:
Kehren wo nötig, Verunreinigungen wie
Verpackungsmaterialien, Dämmung,
o.ä. Baustellenreste usw. aufsammeln
und in vorh. Container bringen.
Außenanlage: ca. 6.000 m²
3.__. 1
Reinigung der Außenanlagen
1,00
Paus
3.__. 2 Entsorgungsgebühr Die Kosten für den Container sowie die
Deponiegebühren sind in den Einheitspreis mit
einzurechnen.
Zu kalkulieren sind 1 Container.
Containergröße: 6 cbm
3.__. 2
Entsorgungsgebühr
1,00
Paus
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
1. Hinweistext zu Titel 4 Anmerkung Lohnarbeiten
Im Stundenverrechnungssatz sind sämtl.
Aufwendungen enthalten, insbesondere
der tatsächliche Lohn, einschl. vermö-
genswirksamen Leistungen, mit Zuschlä-
gen für Gemeinkosten (Sozial- und Kran-
kenkassenbeiträge, Winterbauumlage
etc.) sowie Lohn und Gehaltsneben-
kosten.
Zuschläge für Überstunden sind einzu-
nen.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit sind hier nicht einzu-
einzurechnen.
Der Verrechnungssatz gilt unabhängig
von der Anzahl der abgerechneten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten sind jeweils von
den Personen mit der entsprechenden
Tarif-Qualifikation auszuführen. Beim
Einsatz höher eingestufter Personen
wird nur der für die Ausführung erfor-
derliche Stundensatz abgerechnet.
Die Vorhaltungskosten beinhalten Ab-
schreibung und Verzinsung. Die Betriebs-
kosten beinhalten die Betriebs- und
Wartungsstoffe, Reparaturkostenanteile,
sowie Überstundenanteile. Für den Be-
trieb der Geräte werden Vorhalte- und
Betriebskosten vergütet.
Die Personalkosten der Bedienung sind
einzukalkulieren.
Die Vereinbarung von Abrechnungssätzen
für die Ausführung von Stundenlohnarbei-
ten gilt nicht als Auftragserteilung zur
Durchführung.
Voraussetzung ist die besondere An-
ordnung des AG. Die ausgeführten
Arbeiten sind täglich auf Nachweis-
zetteln zur Anerkennung vorzulegen.
Vorbehalten bleibt die nachträgliche
Prüfung, ob die nachgewiesene Lei-
stung in Angebotspositionen enthalten
und damit abgegolten ist.
1. Hinweistext zu Titel 4
4.__. 1 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen.
Arbeiten durch Arbeitskräfte auf
Anordnung des Auftraggebers bzw.
der Bauleitung zum Einzelnachweis.
4.__. 1
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
Std.
4.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen.
Arbeiten durch Arbeitskräfte auf
Anordnung des Auftraggebers bzw.
der Bauleitung zum Einzelnachweis.
4.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std.
4.__. 3 An- und Abfahrtspauschale pro Einsatz An- und Abfahrt für zusätzliche Einsätze, die nicht in
den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen. Pauschale inklusive An- und Abreise,
Fahrtweg, Fahrtkosten, Personalkosten und Dauer der
Fahrtzeit. Ausführung auf Anordnung des Auftraggebers
bzw. der Bauleitung zum Einzelnachweis.
4.__. 3
An- und Abfahrtspauschale pro Einsatz
E
1,00
psch
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