Bau- und Endreinigungsarbeiten
ALDI_Kühlungsborn_Fulgengrund 4_strukturelle Modernisierung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Baubeschreibung Auf dem Grundstück ist ein Umbau eines ALDI - Nahversorgers (Lebensmitteldiscounter) mit einer Verkaufsfläche von ca. 900 m2 innerhalb eines bestehenden ALDI-Markts geplant. Die Umbaumaßnahme umfasste den Austtausch des Steildachs aus Nagelplattenbindern durch ein Flachdach mit Brettschichtholzbindern und Trapezblecheindeckung. Im Zuge des Umbaus werden die Lagerbereiche und Nebenräume neu organisiert und innerhalb des bestehenden Volumens neu angeordnet. Die Außenanlagen bleiben im Zuge des Umbaus möglichst unangetastet. Das Grundstück ist von der Bundeststraße im Westen abschüssig Richtung Osten. Über die gesamte Tiefe fällt das Grundstück um ca. 3,00m ab. Erschlossen wird das Grundstück von Süden über die Straße Gewerbegebiet Fulgengrund. Das Baugrundstück grenzt dreiseitig an Grundstücke mit vorwiegend gewerblicher Nutzung. Lediglich auf der nördlichen Seite schließt ein Wohngebiet an. Das Baugrundstück besteht aus dem Flurstück 254/95 und 254/96 (zusammen ca. 7.167 m2). Auf den benannten Flurstück befindet sich ein bestehende ALDI-Markt mit abgesenkten Anlieferungsbereich und einer Stellplatzanlage für 89 PKWs. Im Zuge der Baumaßnahme wird lediglich das bestehende Volumen des ALDI-Markts behandelt. Der Abbruch beschränkt sich dabei vorwiegend auf den Innenausbau und Teile der Fassade, sowie maßgeblich das Dach. Der Kundenstellplatz wird im Bestand weiter genutzt. Der Bestand wird lediglich neu ausgebaut. Der Hauptkundenzugang verbleibt an bestehender Stelle und wird lediglich durch eine neue Türanlage und Windfang ersetzt. Die Tragkonstruktion im Bestand, bestehend aus Einzel-, Streifenfundamenten und Sohlplatte, Aussteifungsstützen aus Stahlbeton und Mauwewerk wird erhalten und als Auflager für die neue Dachkonstruktion aus Brettschichtholzbindern übernommen. Die Außenwandkonstruktion in Höhe der Binderkonstruktion wird in Elementbauweise aus Holzrahmenbau ausgefacht und mit Zellulosedämmung ausgeblasen. Die Binder erhalten eine Eindeckung mittels Trapezblechen mit aufliegender Dämmung, Dachfolie und werden als leichtgeneigte 2% Flachdachkonstruktion erstellt. Das Gebäude wird allseitig mit einer Wärmedämmung versehen. Die neu zu errichtende Fassade im Bereich der Attika besteht aus einer vorgehängten Aluminiumverbundplatten im Farbton Mittelgrau. Die Attika wird mit Aluminiumblech eingedeckt und nach oben abgeschlossen. Die Innenwände werden im Trockenbau mittels Ständerkonstruktion erstellt. Die Wandverkleidung erfolgt mittels Gipskarton oder beschichteten Spanplatten. Der Fussbodenaufbau oberhalb der Sohlplatte besteht aus einem zementösen Rüttelboden mit darin gebetteten Feinsteizeugfliesen. Die Decke des Verkaufsraum bleibt offen als von unten sichtbares Trapezblech. Die Bereiche der bestehenden Lagerbereiche und die Nebenräume erhalten eine abgehängte Rasterdecke aus beschichteten Mineralfaserplatten. Die Heiztechnik bestehend aus einer Kälteintegralanlage nutzt die Abwärme der Kühlwandregale oder alternativ mittels Gasbrennwerttherme um das Gebäude über Deckenheizelemente zu beheizen. Die Anlage wird durch auf dem Dach befindliche Photovoltaik unterstützt. Die Stromversorgung erfolgt zusätzlich zur PV-Anlage über das öffentliche Netz und deren Anbieter. Die Schmutzwasserentwässerung erfolgt unterhalb der Sohlplatte bis zum Gebäudeaustritt. Von dort aus wird Sie unterhalb der Außenanlagen bis zur südlichen Grundstücksgrenze und Übergabe an das öffentliche Leitzungsystem im Erdreich geführt. Die Entwässerung der Dachflächen ist aus dem Bestand zu übernehmen und anzuschließen. Die Außenanlagen sind mit vorgeschaltetem Schlammfang an selbiges Netz angeschlossen. Die Baumaßnahme wird in zwei Schritten volzogen. Die Baumaßnahme wird in einer Bauphase errichtet. Vorgegebenes Ziel ist es die Schließzeit des Verkaufs möglichst kurz zu halten.
1 Baubeschreibung
1 Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Punktfolgen (Freistellen) bzw. das Bieterangabenverzeichnis sind vom Bieter auszufüllen. Bei Abweichungen vom Leitfabrikat sollen alle notwendigen Nachweise der Gleichwertigkeit mit dem Angebot abgegeben werden. Wird die Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen, ist das Leitfabrikat auszuführen. 1.2 Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. 1.3 Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen ist. 1.4 Dem Bieter wird empfohlen, sich vor der Abgabe eines Angebotes mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Die Besichtigung kann, nach vorh. Anmeldung, im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers erfolgen. 1.5 Lagerung von Baustoffen Außerhalb des Gebäudes gelagerte leichte Baustoffe und Abfälle müssen sturmsicher abgedeckt oder verankert sein. 1.6 Baustelleneinrichtung Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung mit dem AG abzustimmen. 1.7 Baustrom/Beleuchtung Ein geeigneter Baustromanschluss wird vom Auftragnehmer ELEKTRO innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche neben dem Baubereich zur Verfügung gestellt. Eventuell erforderliche Leitungen vom Baustromanschluss zur Arbeitsstätte sind vom AN bis zu einer Länge von ca. 75 m einzukalkulieren. Dazu gehört auch die stolperfreie Verlegung der Leitungen auf dem Gelände mit entsprechenden Befestigungen oder Abdeckungen. Die Beleuchtung der Verkehrswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes wird durch das Gewerk Elektro sichergestellt. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung ist jedes Gewerk selbst verantwortlich. Die Verbrauchskosten für Baustrom sind nicht in die Baustellengemeinkosten einzukalkulieren. 1.8 Bauwasser Ein Bauwasseranschluss wird vom Auftragnehmer SANITÄR innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche eingerichtet und ist von allen AN zu nutzen. Zapfstellen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Bei der Benutzung der Baustelleneinrichtung wird der Auftragnehmer zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserqualität verpflichtet, (VDI 6023, DIN EN 1717). Die Verbrauchskosten für Bauwasser sind nicht in die Baustellengemeinkosten einzukalkulieren. 1.9 WC-Nutzung Ein Baustellen-WC wird über beuseits aufgestellt und vorgehalten. WC-Anlagen sind stets in einem sauberen Zustand zu halten. 1.10 Gerüst / Hebemaschinen / Kraneinsätze Für die Arbeiten hat der AN, soweit erforderlich, ein Gerüst, eine Schuttrutsche und/oder Hebemaschinen zu stellen. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Geeignete Hebeeinrichtungen, zur Beschickung der Baustelle, sind von jedem Gewerk einzukalkulieren. 1.11 Meterrisse und Schnurgerüst Ein Höhenbezugspunkt in Baufeldnähe wird vor Beginn der Maßnahme durch den Auftraggeber verbindlich für alle Gewerke angelegt und gekennzeichnet. Durch das Gewerk Rohbau werden im Neubau jeweils ein verbindlicher Meterriss angelegt. Zusätzlich werden durch den Auftraggeber die Hauptachsen des Neubaus in Form eines Schnurgerüstes angelegt und gekennzeichnet. 1.12 Verkehrswege Es ist darauf zu achten, dass Flure, Fluchtwege und Treppenräume stehts von Gegenständen, Stolperfallen und Brandlasten freigehalten werden. 1.13 Schutzausrüstung Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, sind die Kosten in den entsprechenden Preisen einzurechnen, ebenso die Kosten für die Arbeitserschwernis. Bei Bedarf sind Absperr- und Kennzeichnungsmaßnahmen kostenneutral vom Auftragnehmer durchzuführen. 1.14 Rauchverbot im Gebäude Auf der Baustelle gilt für alle Handwerker und Projektbeteiligte ein Rauchverbot im Gebäude! Das Rauchen ist nur außerhalb von Gebäuden, an den vorhandenen Raucherplätzen, möglich. 1.15 Abfall/ Müll und Reinigung Umverpackungen und Materialreste sind gegen Umherfliegen zu sichern und zeitnah auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Müll ist nicht auf dem Gelände zu lagern. Der AN hat Verunreinigungen, die durch die Arbeiten entstehen, werktäglich zu beseitigen. 1.16 Nachunternehmer Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung unaufgefordert Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben sowie das Einverständnis des AG einzuholen. Ein Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und Nachunternehmer entsteht nicht. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen auch für die Leistungen der von ihm beauftragten Nachunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
1 Allgemeine Vorbemerkungen
2 Allgemeine Vertragsbedingungen Angebotsgrundlagen sind: Das nachstehende Leistungsverzeichnis. Die bauaufsichtlich genehmigten Zeichnungen und die statische Berechnung mit den dazugehörigen Auflagen. Die Ausführungs- und Detailzeichnungen des Architekten und des Statikers. Die V.O.B. neueste Ausgabe in vollem Umfange, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. Die mit der Unterschrift des Bieters bestätigte Besichtigung des Bauortes und der vorhandenen Gegebenheiten durch den Bieter vor Angebotsabgabe. Vertragsbestandteile sind: Der bei der Vergabe abzuschließende Bauwerksvertrag. Das Angebot mit den aufgeführten Angebotsgrundlagen. Weitere verbindliche Vereinbarungen sind: Tariflich festgesetzte Lohnerhöhungen können in Ansatz gebracht werden, wenn sie 12 volle Kalendermonate nach der Angebotsabgabe eintreten. Der Auftragnehmer muß diese Veränderung im einzelnen nachweisen. Die Veränderungen müssen, um anerkannt werden zu können, vor Eintritt der Veränderung der Bauleitung mitgeteilt werden. Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Sämtliche Bauleistungen verstehen sich einschl. Lieferung der erforderlichen Materialien, wenn nicht ausdrücklich eine bauseitige Lieferung vermerkt ist. Einzelne Positionen des Angebotes können, ohne Entschädigung für den entgangenen Gewinn, auch nach der Beauftragung gestrichen werden. Sämtlicher Schutt und Abfall, der während der Bauzeit anfällt, ist vom Unternehmer zu entfernen. Festgestellte Mängel müssen in der von der Bauleitung angegebenen Zeit behoben werden. Wird der Termin vom Unternehmer nicht eingehalten, so werden ohne nochmalige Aufforderung die Mängel auf Kosten des Unternehmers beseitigt. Der Bauherr ist bei der Vergabe nicht an das billigste Angebot gebunden. Abschlagsrechnungen müssen 1-fach eingereicht werden. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von 90 % der bis dahin geleisteten Arbeit gewährt. Schlußrechnungen müssen in 1 -facher Ausfertigung eingereicht werden. Ab 50.000,00 wird spätestens mit der Schlussrechnung eine für 5 Jahre befristete Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttogesamtrechnungssumme erforderlich. Die Sicherheitssumme kann durch eine befristete Bankbürgschaft abgelöst werden. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Auftragsvergabe eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft (einer deutschen Großbank) vom Auftragnehmer verlangt werden kann. Unfallverhütungsvorschriften und Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaft sind genauestens zu beachten. Für die Folge von Unfällen jeder Art ist der Auftragnehmer allein verantwortlich, außerdem übernimmt der Auftragnehmer für seinen Aufgabenbereich die Stellung des verantwortlichen Bauleiters gemäß § 75 der Landesbauordnung. Eine Haftpflicht in ausreichender Höhe wird als Vertragsbedingung vorausgesetzt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart worden sind. Für alle Arbeiten, die nicht im Angebot erfasst sind, müssen vor Beginn der Arbeiten Nachtragsangebot eingereicht und genehmigt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung kann der Preis vom Architekten nach eigenem Ermessen eingesetzt werden. Alle Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird am Schluß der Rechnung der Nettosumme zugerechnet. Anmerkung: Die Reinigung der Baustelle übernimmt der jeweilige Auftragnehmer, sollte die Baustelle nach 1-maliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht sofort gereinigt werden, wird ein Reinigungsunternehmen beauftragt, die Kosten werden auf die beteiligten Firmen umgelegt. Der Bauherr hat für dieses Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungskosten werden anteilig auf die einzelnen Gewerke umgelegt, so dass 0,30 % für die Bauwesenversicherung von der Netto- Abrechnungssumme in Abzug gebracht werden. Für Wasser, Abwasser u. WC-Benutzung und Stromverbrauch werden 0,20 % der Netto-Abrechnungssumme bei Stellung der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten allein die Bestimmungen der VOB, verlängert auf 5 Jahre (61 Monate). Es wird eine förmliche Abnahme nach Abschluß der Arbeiten vereinbart.
2 Allgemeine Vertragsbedingungen
3 Technische Vertragsbedingungen 1.       ALLGEMEINE HINWEISE 1.1     Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.2     Die technischen Vertragsbedingungen gelten für alle Titel und Positionen. 1.3     Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.4     Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: - Erschwerniszulagen, soweit die hierfür ursächlichen Umstände vom Auftragnehmer zu vertreten sind. - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn, sowie die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Mindestlohn Zahlung in Deutschland. - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit - Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z. B. Auslösung, Fahrgeld, Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuss, Übernachtungskosten) - Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle - allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet,wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten: - Art der ausgeführten Leistung - Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) - Anzahl der eingesetzten und namentlich genannten Arbeitskräfte - Materialverbrauch - bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie: - Kosten für Bedienungspersonal - Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie - Vorhaltung - Reparaturkosten Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen. 1.5     Der Einheitspreis ist in EURO und netto anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach - der Leistungsbeschreibung, - den Allgemeinen Vorbemerkungen, - den Technischen Vorbemerkungen - den technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten: - Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und Transportleistungen. - Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe. - Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Nicht abgegolten sind: - Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um Nebenleistungen handelt. Das Herstellen der Baufreiheit umfasst unter anderem: - das Bereitstellen je eines Hauptanschlusses für Wasser und Elektroenergie auf der Baustelle entsprechend der benötigten Leistung, jedoch ohne Verbrauchsmesseinrichtung, - das Abstecken der Hauptachsen der Gebäude oder baulichen Anlagen, sowie der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer rechtsmängelfrei zur Durchführung der Bauarbeiten vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird, - das Schaffen notwendiger Höhenfestpunkte, oder das Festlegen vorhandener Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der Gebäude und baulichen Anlagen, - das Bereitstellen von Lagerplätzen, Zufahrtsstraßen und Anschlussgleisen im gewerbeüblichen oder vereinbarten Umfang, - das rechtzeitige Fertigstellen der erforderlichen Vorleistungen durch den Auftraggeber oder in seinem Auftrag handelnder Dritter, - Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits bereitgestellten Materials. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine besonderen Leistungen darstellen. 1.6     Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 1.7     Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 1.8     Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen. 1.9     Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Für Toleranzen gelten DIN 18 201 und 18 202. Werden bautechnische Regeln aufgeführt, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt.
3 Technische Vertragsbedingungen
1 Zwischenreinigung
1
Zwischenreinigung
1. Hinweistext zu Titel 1 Vorbemerkung Dem folgenden Leistungsverzeichnis ist die Baubeschreibung für ALDI-Märkte Stand 01.2024 beigefügt.
1. Hinweistext zu Titel 1
1.__. 1 Zwischenreinigung unter Kühlwandregalen Im Zuge der Bauphase wird eine Zwischenreinigung unter den Kühlwandregalen notwendig. Reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. Unter Beachtung der aktuellen Baubeschreibung (Anlage DE.4.02) Ausstattung und Reinigung wie folgt: Verkaufsraum, ca. 300 m² Bodenbelag: Steinzeugbelag
1.__. 1
Zwischenreinigung unter Kühlwandregalen
E
1,00
Paus
1.__. 2 Zwischenreinigung im Gebäude Während der Bauphase hat eine Zwischen- reinigung zu erfolgen. Die Bodenfläche aus Fliesen ist im gesamten Gebäude besenrein herzustellen. Anfallender Restmüll ist aus dem Gebäude zu schaffen und abzufahren. Containergebüren werden separat vergütet. Gebäudefläche ca. 1.300 m²
1.__. 2
Zwischenreinigung im Gebäude
E
1,00
Paus
2 Endreinigung des Gebäudes
2
Endreinigung des Gebäudes
2.__. 1 Bodenreinigung innen Die Grundreinigung des Fliesenbodens ist auszuführen mit einem Kraftreiniger (PCI Zementschleierentferner speziell für Rüttelböden) unter Beachtung der Anwendungs- und Sicherheitshinweise. Untergrundvorbereitung Die zu säubernde Fläche, insbesondere zementäre Fugen, sind vorzunässen. Um eine Schädigung des Fugenmörtels zu vermeiden, müssen dessen Poren und Kapilaren mit Wasser gesättigt sein. Verarbeitung Für die Grundreinigung PCI-Zement- Schleierentferner S je nach Verschmutz- ungsgrad unverdünnt oder 1:1 verdünnt aufbringen. Kurz einwirken lassen. Ein Antrocknen ist zu vermeiden. Bei großen Flächen abschnittsweise arbeiten bzw. im Bedarfsfall die behan- delte Fläche nochmals mit Wasser befeuchten. Mit einer harten Bürste die gelösten Rückstände abschrubben und mit einem Schwamm, Schwammbrett oder Aufnehmer von der Belagsfläche entfernen. Mit reichlich klarem Wasser gründlich und sorgfältig nachspülen. Vor der Anwendung ist die Oberflächen- verträglichkeit zu prüfen. Bei extrem verschmutzten Flächen muss der Reini- gungsvorgang evtl. wiederholt werden. Emaille und verchromte Gegenstände sowie lackierte Flächen sind abzu- decken. In den Räumen, in denen eine Sockelleiste verlegt worden ist, sind auch diese zu säubern. Lager/Verkauf/Sozialräume ca. 1.300 qm Belagsart: Fabrikat: AGROB BUCHTAL Objektkeramik, Gruppe: B Ia Format: 20 x 40 x 1,5 cm Farbe: Aldi-grau Korn: Grob- und Feinkorn Kanten: konisch Rutschhemmung: R9
2.__. 1
Bodenreinigung innen
1,00
Paus
2.__. 2 Glas- und Rahmenreinigung Fenster- und Fassadenelemente bestehend aus verschiedenen Größen und einer Gesamtfläche von ca. 100 qm, (einseitig gemessen) bestehend aus Glasflächenanteil und Rahmenanteil, innen und außen, mit zugelassenem Schmutzentferner reinigen. Dabei sind die Glasflächen mit einem Spezial-Glashobel zu bearbeiten, nachzuwaschen, zu ledern und zu polieren. Die Reinigung der Rahmen bei den Fenstern und Oberlichtern, der Pfosten-Riegel-Fassade (Höhe bis 3,80m), aller Beschläge, Falze, Fensterbänke und Fensterbleche hat ebenfalls zu erfolgen.
2.__. 2
Glas- und Rahmenreinigung
1,00
Paus
2.__. 3 Raumreinigung Absaugen der sichtbaren Balken- und Trapezblechkonstruktion, aller Beleuchtungskörper und Heizkörper einschl. Armaturen und Rohre. Putzen der vorhandenen Einbauten, z.B. Umkleide- und Einbauschränke oder Waren- und Kühlregale, innen und außen. Reinigen und Abwischen von kuststoff- beschichteten Spanplatten und OSB- Platten im Verkaufsraum und Lager. Lichte Höhe: Verkaufsraum/Lager (alle Räume ohne Unterhangdecke) bis 5,25 m. Lichte Höhe: Neben-/Personalräume (alle Räume mit Unterhangdecke) bis 3,00 m.
2.__. 3
Raumreinigung
1,00
Paus
2.__. 4 Trassenreinigung Reinigen und Abwischen aller Elektro- und Kühltrassen Höhe bis 5,0m E-Trasse: bis 160 m Kühltrasse: bis 70 m
2.__. 4
Trassenreinigung
1,00
Paus
2.__. 5 Kühlzellenreinigung: Reinigen aller Kühlzellen und Backvorbereitungsräume inkl. der Decke der Kühlzellen und Backvorbereitungsräumen, raumseitig und außenseitig. Höhe bis 3,0m Grundfläche: bis 90m²
2.__. 5
Kühlzellenreinigung:
1,00
Paus
2.__. 6 Wandfliesen reinigen Wandfliesen im Backshop, Vorraum, Putz- mittelraum, Kunden -WC und den Damen- und Herren-WC´s gründlich reinigen. Hierbei ist eine Grundreinigung zur Ent- fernung des Zementschleiers erforderlich. Fläche: ca. 40 qm
2.__. 6
Wandfliesen reinigen
1,00
Paus
2.__. 7 Sanitäranlagen reinigen Objekte der Sanitäranlagen bestehend aus: 2 Stck. WC 1 Stck. Urinal 5 Stck. Wasch- od. Spülbecken 2 Stck. Spiegel 2 Stck. Ablagen 2 Stck. Papierrollenhalter mit zugelassenem Schmutzentferner reinigen und trocken nachputzen.
2.__. 7
Sanitäranlagen reinigen
1,00
Paus
2.__. 8 Küchenanlagen reinigen Objekte der Küchenanlagen mit einer Gesamtlänge von ca. 2,50 m, bestehend aus: 1 Stck. Kühlschrank 1 Stck. Schrank 1 Stck. Regal mit zugelassenem Schmutzentferner reinigen und trocken nachputzen.
2.__. 8
Küchenanlagen reinigen
1,00
Paus
2.__. 9 Türanlagen reinigen Türanlagen im Verkauf und Sozialtrakt mit Maßen von 76 x 2,10 m bis 1,10 x 2,50 m bestehend aus: 10 Stck. Türen mit Kunststoffoberfläche 6 Stck. Türen mit Lackoberfläche mit zugelassenem Schmutzentferner reinigen und trocken nachputzen.
2.__. 9
Türanlagen reinigen
1,00
Paus
2.__. 10 Schuttentsorgung Anfallenden Schutt von Fremdhandwerkern aufnehmen, aus dem Gebäude schaffen, in einen Container laden und zur eigenen Verwendung abfahren. Die Kosten für den Container sowie die Deponiegebühren sind in den Einheitspreis mit einzurechnen. Zu kalkulieren sind 3 Container. Containergröße: 6 cbm
2.__. 10
Schuttentsorgung
1,00
Paus
3 Reinigung der Außenanlagen
3
Reinigung der Außenanlagen
3.__. 1 Reinigung der Außenanlagen Außenanlage, Gehweg-, Fahr- und Parkfläche sowie bepflanzte Bereiche: Kehren wo nötig, Verunreinigungen wie Verpackungsmaterialien, Dämmung, o.ä. Baustellenreste usw. aufsammeln und in vorh. Container bringen. Außenanlage: ca. 5.800 m²
3.__. 1
Reinigung der Außenanlagen
1,00
Paus
3.__. 2 Entsorgungsgebühr Die Kosten für den Container sowie die Deponiegebühren sind in den Einheitspreis mit einzurechnen. Zu kalkulieren sind 1 Container. Containergröße: 6 cbm
3.__. 2
Entsorgungsgebühr
1,00
Paus
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
1. Hinweistext zu Titel 4 Anmerkung Lohnarbeiten Im Stundenverrechnungssatz sind sämtl. Aufwendungen enthalten, insbesondere der tatsächliche Lohn, einschl. vermö- genswirksamen Leistungen, mit Zuschlä- gen für Gemeinkosten (Sozial- und Kran- kenkassenbeiträge, Winterbauumlage etc.) sowie Lohn und Gehaltsneben- kosten. Zuschläge für Überstunden sind einzu- nen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind hier nicht einzu- einzurechnen. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Stundenlohnarbeiten sind jeweils von den Personen mit der entsprechenden Tarif-Qualifikation auszuführen. Beim Einsatz höher eingestufter Personen wird nur der für die Ausführung erfor- derliche Stundensatz abgerechnet. Die Vorhaltungskosten beinhalten Ab- schreibung und Verzinsung. Die Betriebs- kosten beinhalten die Betriebs- und Wartungsstoffe, Reparaturkostenanteile, sowie Überstundenanteile. Für den Be- trieb der Geräte werden Vorhalte- und Betriebskosten vergütet. Die Personalkosten der Bedienung sind einzukalkulieren. Die Vereinbarung von Abrechnungssätzen für die Ausführung von Stundenlohnarbei- ten gilt nicht als Auftragserteilung zur Durchführung. Voraussetzung ist die besondere An- ordnung des AG. Die ausgeführten Arbeiten sind täglich auf Nachweis- zetteln zur Anerkennung vorzulegen. Vorbehalten bleibt die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Lei- stung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist.
1. Hinweistext zu Titel 4
4.__. 1 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Arbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung zum Einzelnachweis.
4.__. 1
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
Std.
4.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Arbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung zum Einzelnachweis.
4.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std.
4.__. 3 An- und Abfahrtspauschale pro Einsatz An- und Abfahrt für zusätzliche Einsätze, die nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Pauschale inklusive An- und Abreise, Fahrtweg, Fahrtkosten, Personalkosten und Dauer der Fahrtzeit. Ausführung auf Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung zum Einzelnachweis.
4.__. 3
An- und Abfahrtspauschale pro Einsatz
E
1,00
psch

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Gesetzl. Mehrwertsteuer
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%
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