Projektbeschreibung
Die Erweiterung ist im Wesentlichen als Geschossbau für die Verwaltung geplant bestehend aus
Massivbauteilen und Holzfassadenelementen. Der Neubau wird neben dem bestehenden Verwaltungsgebäude
bzw. neben der Bestandstiefgarage errichtet und grenzt an ein weiteres kleineres Gebäude an.
Die Gebäudeabmessungen betragen ca. 60m Länge, ca. 19m Breite an der Strassenzufahrt zur
Wilhelmstrasse und hat neben dem Erdgeschoss noch 3 weitere Etagen. Es gibt zusätzlich noch
Teilunterkellerungen für Technikzonen. Das Erdgeschoss ist im Wesentlichen als Erschliessungsfläche und
Parkzone geplant.
Der Neubau wird über Verbindungsbrücken auch vom Bestand erreichbar sein. Die Gründung ist als
Pfahlgründung geplant
mit Kopfbalken und Zerr/Koppel/Verbindungsbalken.
Das Objekt ist über öffentliche Strassen erreichbar und bis zur Baustelle anfahrbar.
Die Aufrechterhaltung und Freihaltung von Zuwegungen und Baufeldern ist erforderlich und muss durch die
Kommunikation der einzelnen Gewerke und örtl. Bauüberwachungen mit ausreichenden Vorlaufzeiten
sichergestellt werden.
Aufgrund von umfassenden Tiefbauarbeiten im Bereich Bad Neuenahr-Ahrweiler kann es auch öfters zu
Einschränkungen und kurzfristigen Umleitungen kommen. Der Auftragnehmer muss sich daher eigenständig
und rechtzeitig über die Anfahrbarkeit informieren.
Die Tragkraft der befahrbaren öffentlichen Straßen hat der AN selbst bei den entsprechenden Tiefbauämtern
immer vorab zu erfragen.
In der Regel ist von SLW40 auszugehen, jedoch sind Nebenstrassen oder Brücken ggf. durch behördliche
Vorgaben begrenzt und Gehwege können in der nur bis 2,75 t belastet werden. Die Gewegflächen müssen
während der Nutzung als Baustellenzufahrt ausreichend vor Schäden geschützt werden.
Der Zustand der öffentlichen Flächen /Gehwege/Fahrbahnzone ist vor Baubeginn mit dem Betriebshof der
Stadtverwaltung in der Örtlichkeit / an der Baustelle festzustellen
Es muss bei der Stadtverwaltung eine Genehmigung rechtzeitig vor Beginn beantragt werden. Ansprechpartner
bei der Stadtverwaltung ist Herr Eckert : Tel 02641-87191
Die Nutzung von öffentlichen Flächen hat sich der AN selbst bei den zuständigen Ämtern genehmigen zu
lassen.
Kosten für Sondernutzungsgebühren und die Absicherungen inkl. Auf+Abbau trägt der AN.