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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustelleneinrichtungen allgemein
01
Baustelleneinrichtungen allgemein
01 Technische Vorbemerkungen Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5
Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen
ASR
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA
Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Verkehrssicherung: Siehe Leistungsbeschreibung,
Titel Baustelleneinrichtung
Angaben zur Abrechnung: In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind und nicht in den einzelnen LV-positionen enthalten sind.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt:
Siehe Anlagenverzeichnis, Planlisten
Hinweis CO² bei den Tätigkeiten
Im Baufeld kann es zu Ausgasungen von Kohlenstoffdioxid (CO²) kommen.
In Abstimmung und auf Anweisung des SIGEKO sind entsprechende Warneinrichtungen
von den vor Ort Tätigen zu beachten. Dazu gehört insbesondere das tragen von Warngeräten zur persönlichen Alarmierung bei Überschreitung der Grenzwerte.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Abstimmung mit dem beauftragten SIGEKO verpflichtend.
Empfohlenes Alarmierungsgerät:
Tragbarer CO²-Melder Kohlenmonoxidmelder Warnmelder CO²-Messgerät.
Ausstattung sämtlicher vor Ort tätigen Mitarbeiter in gefährdeten Bereichen mit CO²-Meldern in Abstimmung mit dem Sicherheits- u. Gesundheitskoordinator.
Vorhaltung bei sämtlichen Tätigkeiten im Gefährdungsbereich während der gesamten Bauzeit.
01 Technische Vorbemerkungen Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Hinweis: Hochwasser-Evakuierungsplan für die Baustelle: Hochwasser-Evakuierungsplan für die Baustelle:
1. Risikobewertung:
Identifizierung von Hochwassergefahren in der Umgebung der Baustelle: Ahr in unmittelbarer Nähe
Bewertung potenzieller Auswirkungen auf die Baustelle und die Mitarbeiter: Baustelle liegt im Überflutungsbereich der Ahr
2. Kommunikation:
Festlegung eines Kommunikationssystems zur Alarmierung und Koordination im Falle eines Hochwasserereignisses.
Klare Benennung von Verantwortlichkeiten für die Alarmierung und Evakuierung.
3. Material und Ausrüstung:
Sicherung von Maschinen, Werkzeugen und Materialien, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren.
Prüfung der Möglichkeit, Ausrüstung auf höhere Ebenen zu verlagern oder vorübergehend zu entfernen.
4. Notfallkontakte:
Zusammenstellung einer Liste mit Notfallkontakten für Rettungsdienste, Versorgungsunternehmen und andere relevante Organisationen.
5. Wiederherstellungsplan:
Entwicklung eines Plans für die Wiederherstellung der Baustelle nach einem Hochwasserereignis, einschließlich der Inspektion von Strukturen und der Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen.
Es ist wichtig, dass der Evakuierungsplan regelmäßig überprüft, aktualisiert und mit allen Mitarbeitern der Baustelle kommuniziert wird. Außerdem sollten lokale Vorschriften und Gesetze berücksichtigt werden, um die Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Die detalierte Koordination und Planung übernimmt und obliegt dem SIGEKO.
Hinweis: Hochwasser-Evakuierungsplan für die Baustelle:
Hinweis. Besonderheiten zur Baustellenlogistik: Besonderheiten zur Baustellenlogistik:
1. Veranstaltung Klangwelle: Findet an zwei Wochenenden im Oktober statt. Der Anlieferungsbereich im Kurpark darf während der Klangwelle im Oktober nur eingeschränkt genutzt werden. Der Baustellenbetrieb ist während Veranstaltungen eng mit dem Veranstalter abzustimmen.
2. Veranstaltung Uferlichtert: Findet an jedem Wochenende zwischen Dezember und Januar statt. Der Baustellenbetrieb ist während Veranstaltungen eng mit dem Veranstalter abzustimmen. Es kann zu Einschränkungen kommen.
Hinweis. Besonderheiten zur Baustellenlogistik:
01.01 Baustelleneinrichtungen
01.01
Baustelleneinrichtungen