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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektinformation Der Warenhof ist die Hofkellerdecke im Erdgeschoss des BBau im Agrippa Quartier Köln. Ab dem 1. OG ist der Warenhof in seiner Querrichtung von drei mehrgeschossigen Gebäudeüberbauungen "Brücken" überdeckt.
Der Warenhof ist komplett durch das Untergeschoss unterbaut.
Projektinformation
Vorbemerkungen Beschreibung des Objektes und Ziel der Instandsetzungsmaßnahme
Bei dem instandzusetzenden Objekt handelt es sich um die Innenhof-Kellerdecke über 1.UG der Warenannahme Leonhard-Tietz-Straße 1 in Köln. Es handelt sich bei dem Gebäude um die ehemalige Hauptverwaltung mit Warenannahme der Galeria Kaufhof GmbH. Gemäß Angaben des Statikers wurde die Hofdecke im Jahr 1954 bemessen, so dass davon auszugehen ist, dass das Objekt Mitte bis Ende der 1950er Jahre errichtet worden ist.
Die befahrbare Dachdecke des Untergeschosses ist ca. i.M. 20 x 82 m = insgesamt ca. 1640 m² Bruttogrundfläche zzgl. einer Zufahrt und Abfahrt und umlaufender Anschlussflächen zum Gebäude. Die Geschosshöhe des 1. UGs liegt bei ca. 3,2 bis 3,6 m, entsprechende Gerüste sind durch AN entsprechend vorzusehen und anzubieten.
Die Deckenoberseite ist frei bewittert. Die Durchfahrtshöhe unterhalb des Gebäudes beträgt ca. 3 m.
Die Zugänglichkeit des Untergeschoss erfolgt über Treppenhäuser, die großen Räume sind teilweise durch leichte Holztrennwände gegliedert, frei zugänglich und erschließen sich über lange Flure. Materialien, Handwerkzeug, Kleinmaschinen sind für die eigenen Arbeiten in die zu bearbeitenden Bereiche per Hand zu vertragen. Die Nutzung des Lastenaufzug ist nicht möglich, da dieser zum Zeitpunkt der Sanierungsmaßnahme außer Betrieb genommen wird.
Zur Angebotslegung sind durch den AN, Angaben zur seiner Baustelleneinrichtung zu machen, inkl. Toiletten und Waschräume sowie Angabe zur Mitarbeiteranzahl.
Hierbei muss beachtet werden, dass nur nach Abstimmung Teilflächen der gesamten BE genutzt werden können, da mitunter Parallelarbeiten stattfinden.
Auf der Deckenoberseite liegt ein Asphalt vor, welcher bauseits entfernt wird, so dass die Betonfläche zur Bearbeitung frei liegen wird.
Mit den im Rahmen des Leistungsverzeichnisses beschriebenen Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
1. Korrosionsschutz der Bewehrung aus der Belastung Chloridkontamination sicherstellen.
2. Korrosionsschutz der Bewehrung aus der erhöhten Karbonatisierungstiefe sicherstellen.
3. Korrosionsbedingte Schadstellen ertüchtigen.
4. Schutz der Stahlbetonbauteile vor weiterem Chlorideintrag und Karbonatisierungsfortschritt.
5. Erstellen eines Gefällebetons nach Planvorgabe auf der tragenden Dachdecke
6. Sicherstellung der Beständigkeit des Instandsetzungssystems über die Nutzungsdauer.
7. Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Verbundes von Instandsetzungssystem und Untergrund über Adhäsion und/oder Verankerung.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Rückfragen zum Leistungsverzeichnis bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind bei der Vergabestelle einzureichen. Die Antworten und Hinweise werden anschließend allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Die angegebenen Einheitspreise im LV gelten für den gesamten Ausführungszeitraum. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich technischen Vorschriften zur vertraglichen Leistung gehören.
Vor der Ausführung von zusätzlichen Leistungen (Nachtragsleistungen) sind Nachtragsangebote schriftlich beim AG einzureichen. Eine Beauftragung erfolgt immer schriftlich. Hiervon abgewichen werden, darf nur bei akuter Gefahr in Verzug, wobei dann nur Mindestmaßnahmen zur Abwehr der Gefahr ausgeführt werden dürfen.
Der AN ist während und am Ende der Bauzeit bis zur erfolgten Abnahme verpflichtet, die vertraglichen Arbeiten einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis werden die folgenden Arbeiten berücksichtigt:
- Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
- Betoninstandsetzungsmaßnahmen
- Oberflächenschutzarbeiten
Der AN gewährleistet die technisch richtige Ausführung der Leistung nach den neuesten handwerklichen und technischen Erkenntnissen in fertigem Zustand.
Der AN ist verantwortlich für die Sicherung der Baustelle und geeignete Absperrmaßnahmen, die den Zutritt von Unbefugten verhindern. Der Arbeitsbereich ist für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr ausreichend abzusperren.
Daraus entstehende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit keine gesonderten Leistungspositionen benannt werden.
Flächen für die Baustelleneinrichtung stehen grundsätzlich zur Verfügung. Die benötigte Fläche und die notwendigen Technischen Einrichtungen (Strom/Wasser) sind mit Angebotsabgabe darzustellen.
Im Warenhof sind zwei Zapfstellen und 16 Ampere Stromanschlüsse ( CEE Stecker sowie SchuKo Stecker) vorhanden.
Die Flächen sind nach Beendigung der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Alle Materialien sind zu liefern und zu lagern. Der AN hat die Materialien gegen Beschädigung, Verunreinigungen und Diebstahl zu sichern. Die Kosten für diese Maßnahmen gehen ausschließlich zu Lasten des AN und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Durch An- und Abfahrten verursachte Straßenverunreinigungen und Beschädigungen sind vom AN sofort zu beseitigen.
Die Strom- und Wasserversorgung ist Sache des AN. Kosten für die Errichtung des Versorgungsanschlusses, Verbrauchskosten und Vorhaltung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Die Übergabe findet in den angrenzenden Kellerräumen und der Freifläche statt.
Die in den technischen Vorgaben genannten Punkte sind falls erforderlich bei der Einheitspreiskalkulation mit zu berücksichtigen. Die Staub- bzw. Schmutzbelastung der Umwelt und der angrenzenden Bauwerksbereiche muss reduziert werden.
Die Verlegung von der Anschluss- zur Arbeitsstelle zu und innerhalb der Baustellenfläche ist Sache des AN. Es muss mit ca. 100 m Verlegelänge gerechnet werden.
Der AN hat für die Durchführung der von ihm übernommenen Arbeiten einen verantwortlichen, deutschsprachigen Bauführer und dessen Vertreter zu benennen, der zuverlässig den technischen Anforderungen genüge leisten kann und über ausreichende technische Erfahrungen verfügt. Er hat die Anleitungen der örtlichen Bauleitung rechtsverbindlich entgegenzunehmen.
Baubesprechungen finden im regelmäßigen Zyklus statt.
Der AN bzw. dessen benannter Vertreter muss für die von der Bauleitung auch kurzfristig festgesetzten Baubesprechungen zur Verfügung stehen.
Hinweis:
Vor Beginn der Stemm- und Betonabtragsarbeiten ist vom AN eine Bestandsaufnahme zu erstellen, welche alle vorhandenen Schäden und Mängel am Bauwerk und an dessen Bauteilen enthält. Diese Dokumentation muss Fotografien, Lage und Bezeichnung der Schäden etc. enthalten und dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Ein Bautagebuch gem. TR-Instandhaltung ist durch den AN zu führen.
Tagesberichte sind wöchentlich bei der örtlichen Bauleitung einzureichen.
Die Staub- bzw. Schmutzbelastung der angrenzenden Bauwerksbereiche muss reduziert werden.
Aufgrund der gegebenen Situation muss bei folgenden Maßnahmen immer Rücksprache mit dem AG gehalten werden:
- Feststellen von Bereichen mit korrodierten Stählen, die bei Maßnahmen der Reinigung, Strahlen bzw. Aufstemmen auffällig sind.
- Hinweispflicht bei über das Leistungsverzeichnis hinausgehende Arbeiten.
Bei Verwendung von Strahlwasser sind Auffangmaßnahmen vorzusehen und das Strahlwasser gemäß den gültigen Bestimmungen abzuführen. Es dürfen keine Feststoffe-/partikel in die vorhandene Entwässerung gelangen. Es dürfen keine entsorgungspflichtigen Materialien in das Entwässerungssystem gelangen. Zusätzlich behält sich der AG in begründeten Zweifelsfällen vor, Identitäts-, Chargen- und Bohrkernprüfungen sowie Kanaluntersuchungen auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
Die Qualität der Arbeiten hängt von den Fähigkeiten des eingesetzten Personals ab. Daher sind die Arbeiten nur von geschultem Personal durchzuführen.
Die Mitarbeiter auf der Baustelle des AN müssen über ausreichende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Beton- und Stahlbetoninstandsetzung und der Beschichtung von Betonoberflächen verfügen. Bei Arbeiten mit kunststoffhaltigen Baustoffen muss eine Person mit einem SIVV- Schein des Kolonnenführers und Nachweis einer qualifizierten Führungskraft gem. Instandsetzungsrichtlinie auf der Baustelle sein und bei sonstigen Arbeiten eine leitende Person mit dem Nachweis ausreichender Fachkenntnis im Hinblick auf die zur Verwendung kommenden Werkstoffe und Arbeitsmittel, sowie der Verfahren der Instandsetzung vorlegen können.
Bei Betonarbeiten nach DIN 1045 muss ein E-Schein-Inhaber die Betonage verantwortlich zeichnen.
Für die zur Anwendung kommenden Produkte sind vor der Ausführung alle technischen Datenblätter und Herstellerhinweise dem AG zu übergeben.
Die zur Anwendung kommenden Betoninstandsetzungs- und Beschichtungssysteme müssen aktuelle prüftechnische Nachweise gemäß geforderter Leistungsmerkmale aufweisen. Eine werkseigene Produktüberwachung (Eigen/Fremd), vergleichbar den früheren Anforderungen des Ü-Zeichens mit Werkseigener Produktionskontrolle und Eigen-/Fremdüberwachung werden als Nachweis akzeptiert.
Die Prüfnachweise der notwendigen Leistungsmerkmale sind vor Beginn der Ausführung dem AG zur Prüfung zu übergeben.
Folgende Unterlagen müssen auf der Baustelle vorhanden sein:
- Für die Ausführungen erforderliche Güte- und Prüfbestimmungen,
- Bautagebuch,
- Ausführungsvorschriften der Stoffhersteller,
- Mischanweisungen für auf der Baustelle herzustellende Stoffe,
- Technische Datenblätter,
- Prüfnachweise der notwendigen Leistungsmerkmale durch WPK und Fremdüberwachung
- Sicherheitsdatenblätter,
- Aufzeichnungen über durchgeführte Funktionskontrollen an einzusetzenden Geräten,
- Prüfprotokolle und Ergebnisse der Prüfungen,
- Lieferscheine.
Die technischen Datenblätter der angebotenen Fabrikate sind nach einer Beauftragung beizufügen.
Die Herstellervorschriften und die Mindestschichtdicken gem. TR-Instandhaltung, soweit nicht anders vorgegeben, werden Vertragsbestandteil.
Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung geregelt, sind nur Produkte zugelassen, die in folgender Reihenfolge geregelt sind: TB NRW TR Instandhaltung, DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie 2003 nebst Berichtigungen, DIN EN 1504, DIN 1045/EN 206 und DIN 18551. Bei Unklarheiten in den Leistungsmerkmalen zählt die jeweils höchste Anforderung aus den o.g. Regelwerken.
Für die technische Ausführung werden alle gültigen Vorschriften der Betoninstandsetzung (siehe Aufstellung), sowie die Herstellervorschriften und technischen Merkblätter des zur Anwendung kommenden Materials Vertragsbestandteil.
Die Betonoberflächen, insbesondere der Schadstellen, sind so vorzubereiten, dass die in der TR Instandhaltung geforderten Werte für die Untergrundfestigkeit erzielt werden. Wenn nach entsprechender Prüfung Minderfestigkeiten ermittelt wurden, ist der AG zu informieren, um die weitere Vorgehensweise festzulegen. Die Prüfung des Betonuntergrundes gemäß TR-Instandhaltung und die Bestimmung der Oberflächenzugfestigkeit nach DIN 1048 mit Ringnut, sowie die Überprüfung der einzelnen Schichten des Instandsetzungssystems gehen zu Lasten des AN.
Der AN ist verpflichtet, Mängel des Untergrundes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die daraus erforderlichen Maßnahmen werden nach Rücksprache mit dem AG festgelegt.
Die einzelnen Arbeitsgänge müssen dem AG rechtzeitig angekündigt werden, damit die Flächen kontrolliert werden können. Der Ausführende ist trotz der Kontrollen weiterhin vollumfänglich für seine Ausführungsleistung und -qualität verantwortlich. Er kann sich nicht darauf berufen, dass Mängel/Auffälligkeiten, die bei den Kontrollen aufgefallen sind und ggfs. erst mit Zeitverzug bekannt gegeben werden, nicht zu seiner Verantwortung gehören.
Der AN ist verpflichtet, zur Sicherung der Qualität der Betoninstandsetzung und des Oberflächenschutzes die Fertigstellung der einzelnen Arbeitsschritte dem AG anzumelden und kontrollieren zu lassen. Die Kontrollen sind durch den AN zu protokollieren.
Die Abnahmen der einzelnen Arbeitsgänge dienen der Qualitätssicherung der Betoninstandsetzung und stellen keine rechtsverbindliche Abnahme im Sinne des § 12 VOB/B dar.
Für das Angebot und die Ausführung gelten u.a. die nachstehenden Normen, Merkblätter und Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung und genannten Reihenfolge. Bei Unstimmigkeiten zählt die jeweils höchste Anforderungen an die Ausführung und den Leistungsmerkmalen:
- TR Instandhaltung, Jan/2021, siehe MVV TB des DIBt, Berlin bzw. bei Einführung in die VV TB NRW gilt diese Verordnungsvorschrift.
- Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, "Instandsetzungsrichtlinie", Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Berlin 2001, noch zulässige Teile bzw. Abschnitte
- DIN EN 1504 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Beton
- DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen", 2018
- VOB, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961)
- VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen.
Vorbemerkungen
Ausführungsdauer Folgende Angaben sind bei Angebotsabgabe anzugeben:
Vorlaufzeit: _____________________________________
Ausführungsdauer: _____________________________________
Ausführungsdauer
1 Vorbereitende Arbeiten
1
Vorbereitende Arbeiten
1.1 Baustelleneinrichtung und Vorbereitende Maßnahmen
1.1
Baustelleneinrichtung und Vorbereitende Maßnahmen
3 Gefällebeton im Verbund, Riss- und Betonierfugenberarbeitung
3
Gefällebeton im Verbund, Riss- und Betonierfugenberarbeitung
3.1 Gefällebeton im Verbund
3.1
Gefällebeton im Verbund