Rohbau-Fassade-Putz
agel,NATO FlgPl,Abstellhalle Kanalrein.
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Objekt:              FlPl Schleswig (NATO)                            Jagel, NATO FlgPl, Abstellhalle Kanalrein. Gewerk:              VOB    DIN              18 299         Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art                                                                             Rohbau/Fassade/Putz Bieter: ( Firmenstempel ) Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
0. Vorbemerkungen 0. Vorbemerkungen Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich ⌂an der B77 auf dem NATO Flugplatz Schleswig / Jagel (Schleswig-Holstein). Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass sämtliche Personen und Fahrzeuge an der Wache anzumelden sind. Die eventuellen Wartezeiten sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die Begleitung erfolgt über die Bewachungsfirma nach der Anmeldung an der Wache bis zur Baustelle. Auf dem Baugelände ist die Bewachung dauerhaft vor Ort. Der Rücktransport zur Wache erfolgt über die Bewachungsfirma. Die Wartezeiten für die Abholung und den Rücktransport (auch wenn ein anderer AN zu dem Zeitpunkt zur Wache gebracht oder abgeholt wird) ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission / Emmission Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen bekannt. Lärmverursachende Arbeiten sind zeitlich vom AN mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Auftraggeber abzustimmen. 0.1.3 Art und Lage der Baulichen Anlage Der Neubau entsteht auf dem Gelände des Flugplatzes. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Aufenthaltsräume zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen werden vom Auftraggeber für die Gesamtzeit der Baumaßnahme nicht zur Verfügung gestellt. Das Aufstellen von Wohnunterkünften, wie etwa Container, Wohnwagen, Fahrzeuge oder Baracken zur zeitweisen oder dauerhaften Unterbringungen von Personal auf dem Baugelände ist dem Auftragnehmer untersagt. Dies gilt auch für die an die Baustelle angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen. Stellflächen für Fahrzeuge, wie zum Beispiel für Arbeiter des Auftragnehmers wie auch dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zur Baustelle nur bedingt zur Verfügung gestellt werden. Das Abstellen von Containern etc. ist nur nach Genehmigung durch den AG auf zugewiesenen Flächen zulässig. Die zugewiesenen Flächen können sich auch außerhalb des Baufeldes befinden. In direkter Gebäudeumgebung befinden sich Zufahrtsstraßen. Diese dürfen nach Rücksprache mit dem AG mit Schwerverkehr befahren werden. Diese Flächen sind nicht zu beschädigen oder in Mitleidenschaft zu ziehen. Die ständige Reinigung von verschmutzten Verkehrsflächen ist durch den AN zu gewährleisten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Zufahrt zur Baustelle und die Baustraßen sind für sämtlichen Verkehr auch anderer AN freizuhalten. Dies gilt auch für Gebäudezugänge, Treppenräume sowie Flucht- und Rettungswege des Bestandsgebäudes. Auf Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist zu achten. Dies gilt besonders für das Freihalten der Flucht- und Rettungswege. Für die Müllbeseitigung (auch Restmüll als Hausmüll) ist jeder AN eigenverantwortlich. Eine wöchentliche Entsorgung ist zu berücksichtigen. Sollte die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle nicht gewährleistet sein, wird die BÜ eine Frist zu Beräumung ansetzen. Verläuft diese Frist fruchtlos, ist der AG berechtigt einen Dritten zu beauftragen, der diese wieder herstellt. Die entstehenden Kosten werden auf alle AN umgelegt. 0.1.6 Montageöffnungen und Transporteinrichtungen Der Transport von Material sowie der Zugang zur Baustelle erfolgt ebenerdig über befestigte Straßen bis in das Gebäude. Im Baustellenbereich ist keine Baustraße vorhanden. Die Größe der Bestückungsöffnungen und der Verkehrs- / Transportwege innerhalb des Gebäudes sind eigenverantwortlich anhand der Planuunterlagen (Anlage zum LV) definierbar. 0.1.7 Medien Gem. BVB. 0.1.8 Dem Auftragnehmer zu überlassende Räume Dem Auftragnehmer werden keine Räume für seine BE überlassen. Diese ist gesondert außerhalb des Gebäudes zu organisieren. 0.1.9 Bodenverhältnisse Entfällt. 0.1.10 Hydrologische Werte Entfällt. 0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften Entfällt. 0.1.12 Besondere Hinweise zu Abwasser / Abfall Keine 0.1.13 Schutzgebiete Keine 0.1.14 Schutz von Vegetation Aus Sicht des AG nicht notwendig. Sollten Vegetationsflächen durch den AN in Anspruch genommen werden, sind diese über die Bauzeit zu schützen und nach Beendigung der BM wieder kostenfrei für den AG in den Urzustand zurückzuversetzen. 0.1.15 Abwasser / Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld Die Erschließung ist bereits vorhanden. 0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich (Kabel und Leitungen) Siehe 0.1.15. 0.1.17 Kampfmittel Es ist von einem kampfmittelfreiem Grundstück auszugehen. 0.1.18 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat durch den AG bestellt. 0.1.19 Anordnung / Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer Die Baustelle wird seitens des Bauherren nicht bewacht. Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das Verschließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit bzw. bis zur Übergabe der Schlüssel an den Auftraggeber eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauüberwachung unaufgefordert Tagesberichte, Prüfberichte des Auftragnehmers, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger Behörden mindestens in Kopie einzureichen. 0.1.20 Schadstoffbelastung Siehe Schadstoffgutachten. 0.1.21 Vorarbeiten durch AG Keine. 0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle Parallel werden andere AN die Baustelle besetzen. Es ist von parallelen Arbeiten auszugehen. Eine Abstimmung unter den AN über freizuhaltende Flächen, Arbeitsreihenfolgen etc. ist einzukalkulieren. Die Zugänge zur Baustelle und zu allen Räumen in den Gebäuden müssen auch den anderen an der Ausführung Beteiligten zur Verfügung stehen. Sie dürfen daher nur kurzfristig und im Ausnahmefall, wie etwa bei der Anlieferung von Material, blockiert werden. Das Gebäude wird weiterhin in Betrieb bleiben. Die Demontage von Ausgangstüren oder Außenwänden ist mindestens 2 Wochen vor Beginn mit der BÜ abzustimmen. 1.1.23 Sonstiges - Bauleitung des Auftragnehmers und Arbeitnehmer Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehmen. Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme entsprechend informiert ist. Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten Arbeiten muss ein verantwortlicher Montageleiter ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Gerüste usw. Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen (Jour-Fix) verpflichtet. Verkehrssprache auf der Baustelle ist "Deutsch". Der Ausschreibung liegt die "Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG" bei. Arbeitnehmer die sich längere Zeit in einem der auf dieser Liste stehenden Länder befunden haben, dort gebohren sind oder ihren Wohnsitz dort haben / hatten bzw. Beziehungen mit jemanden aus diesen Ländern unterhalten, kann der Zutritt zur Liegenschaft untersagt werden. Im Falle einer Beauftragung ist zu beachten, dass Personen, die einem Staat der beiliegenden Staatenliste angehören, keinen Zutritt auf die Liegenschaft haben. Dies ist bei der Personalplanung und der Kalkulation zu berücksichtigen.
0. Vorbemerkungen
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeitsabschnitte / Arbeitsunterbrechungen / Arbeitszeiten Mit durch den Bauablauf bedingten mehrmaligen An- und Abfahrten ist zu rechnen. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für Vorhaltearbeiten und Gebrauchsüberlassungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche Vorhaltungen und / oder Gebrauchsüberlassungen mit der Beendigung der Leistungen zusammenfallen. Einzelne Teile von z. B. Einrichtungsgegenständen werden erst nach Mitteilung durch die BÜ zurückgebaut. Das Arbeiten auf der Baustelle ist in den Zeiten von 07.00Uhr bis 17.00 Uhr gestattet. 0.2.2 Besondere Erschwernisse Lärmschutz durch Fluglärm Da die Arbeiten auf dem Fluggelände der Bundeswehr stattfinden, ist mit erhöhten Schallschutzbeeinträchtigungen zu rechnen und einzukalkulieren. Da mit Lärm weit über 80dB zu rechnen ist, sind entsprechende Gehörschutzmittel durch den AN einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Schallschutzmessung kann durch den AN vorab durchgeführt werden, um den Lärmpegel zu ermitteln. Dies ist dem AN überlassen und wird nicht gesondert vergütet. 0.2.3 Kontaminierte Bereiche Nicht bekannt. 0.2.4 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. 0.2.5 Besondere Verkehrsregelungen und Verkehrssicherung Kann eine Brandentstehung z. B. bei Dach- oder Schweißarbeiten nicht verhindert werden, müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden. Für Schweißarbeiten muss der Unternehmer beim AG eine Schweißerlaubnis beantragen. Während aller Arbeiten mit offenen Feuer oder leicht enzündlichen Stoffen ist immer ein geeigneter sachkundig geprüfter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Nach Beendigung der Arbeiten ist gem. nach der durch den AN aufgestellten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ggf. eine Brandwache zu stellen. 0.2.6 Besondere Anforderung für Auf- u. Abbau von Gerüsten Der Auf- und Abau von Gerüsten kann nur im Arbeitsbereich stattfinden. Das Baugrundgutachten ist zu beachten. Die Gerüstverankerungen sind auf die Arbeiten Fassade und Dach abzustimmen ohne dass für den AG intensive Umankerungskosten auftreten. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste Eine Mitbenutzung kann seitens des AG nicht zugesichert werden. Abstimmungen der AN untereinander sind davon unberührt. Fassadengerüste sind allen AN zur Verfügung zu stellen. 0.2.8 Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste Es ist davon auszugehen, dass für sämtliche erf. Arbeiten Gerüste / Traggerüste durch den AN bereitgestellt werden müssen. Diese sind anhand der selbst gewählten Arbeitstechnologie in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 0.2.9 Verwendung von Recycling Stoffen Seitens des AG nicht gefordert. 0.2.10 Anforderungen an Recycling Baustoffe Recycling Baustoffe dürfen unter Vorlage eines Gütenachweises verwendet werden, so diese die Anforderungen an den Leistungstext erfüllen. 0.2.11 Bes. Anforder. an die Umweltverträglichkeit der Baustoffe Keine besonderen Anforderungen. 0.2.12 Art und Umfang der vom AG gef. Eignungsnachweise Siehe Dokumentation. 0.2.13 Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle Anfallende Baustoffe werden Eigentum AN und sind fachgerecht zu sammeln zu laden und zu transportieren sowie der Verwertung zuzuführen. Entsorgungsnachweise müssen bei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden. 0.2.14 Zusammensetzung / Menge der zu entsorgenden Böden Keine. 0.2.15 Vom AG bereit gestellte Stoffe Keine. 0.2.16 Arbeitskräfte durch AG Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmen Fassadengerüst, Teile der BE. Sonst siehe Leistungstext. 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen Keine 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme Ist seitens des AG nicht geplant. 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Verjährung Keine 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Tabellen und Zeichnungen Entfällt. Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung relevanten Planunterlagen und Ausführungspläne in folgender Form zur Verfügung: - 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail / Downloadlink - 1-fach in Papierform Sollten weitere Kopien / Vervielfältigungen durch denAN benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Hinweis zur geltenden DIN 1045: Die Betonbauarbeiten für das Gebäude sind nach alter DIN 1045 geplant worden und soll so umgesetzt werden. Die Aufstellung eines BBQ-Konzeptes soll nicht erfolgen. Auch während der Ausführung gilt weiterhin die alte DIN 1045.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
1 Dokumentation 1 Dokumentation 1.1 Dokumentation während der Bauzeit Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen (Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.) einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der Eignung der einzubauenden Stoffe und der Abrechnung durch den AN gegenüber dem AG. Bauaufsichtliche Zulassungen von einzubauenden Stoffen sind vor dem Einbau vorzulegen. Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung bauaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und den dazugehörigen Protokollen sowie Produktdatenblätter hat der AN unaufgefordert und unverzüglich der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung vorzulegen. Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. 1.2 Dokumentation nach Bauzeit Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine vollständige Projektdokumentation durch den AN einzureichen. Diese Dokumentation hat mindestens zu enthalten: Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als Gesamtdokumentation, 2-fach in Ordnern + 1-fach als Übergabe digital auf Datenträger o. ä. zusammengestellt und sortiert einschl. Inhaltsverzeichnis (nach Angaben und Vorgaben AG). Die Papier und die digitale Fassung müssen die gleichen Inhalte besitzen. Dokumentation mit mind folgendem Inhalt: - Materialnachweise - Produktionformationen - Lieferscheine, Wiegenoten etc. - Entsorgunsgnachweise, Begleitscheine - Bedienungsanleitungen - Pflege- und Wartungshinweise - Prüfbücher - Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen - Bauaufsichtliche Zulassungen - Nachweise geforderter Eigenschaften (Einbruchsschutz, Feuerwiderstand) - Werkplanungen - Farbtöne und Beschichtungen (Verzinkungen - Dickenmessung) - Verdichtungsnachweise - Bestandspläne einschl. Einmessung (Leitungstrassen) - Genehmigungsbescheide für durch den AN eingeholte Genehmigungen - Geräteverzeichnisse - Prüfberichte - Herstellererklärung - Freimessungen Schadstoffe - Gütenachweise Beton / Stahl - technische Abnahmen und Prüfungen Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die technische Dokumentation, die der Bau- bzw. Errichtungsphase zuzuordnen ist, vervollständigt die werkvertragliche Bauleistung und ist eine wesentliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und dauerhafte Nutzbarkeit des fertiggestellten Werkes. Entsprechend großen Wert legt der AG auf eine ordnungsgemäße Erstellung, Zusammenstellung und Übergabe der Dokumentation. Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt den AG zur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der Abnahme-Vorbereitung auf Projektebene keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Erfahrungsgemäß können bei fehlender oder mangelhafter Dokumentation für den AG Mehrkosten und Schäden entstehen, die durchaus 10% der Auftragssumme überschreiten können. Diese Mehrkosten und Schäden ergeben sich beispielsweise aus betrieblichen Erschwernissen, erhöhten Bestandsrisiken, in der Folge eintretenden Schäden und Mängelbeseitigungskosten sowie in einer nicht möglichen Übergabe des Werkes an den Nutzer. Eine wesentliche Ursache für fehlende oder mangelhafte Dokumentation liegt in der Unterschätzung des Dokumentationsaufwandes, die dem Bieter den wirtschaftlichen Anreiz, und dem Auftraggeber wirksame Durchgriffsmöglichkeiten nimmt. Dem AG ist daher sehr daran gelegen, dass der Bieter die Dokumentation rechtzeitig und vollständig vorlegt. Bei Nicht-Lieferung einer vollständigen und inhaltlich richtigen Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation entsprechend dem Leistungsfortschritt behält sich der AG einen Einbehalt vor. Die Höhe dieses Einbehaltes bemißt sich entsprechend des doppelten Betrages der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation durch Dritte und beträgt maximal 3 % der Netto-Auftragssumme inkl. beauftragter Nachträge. Die Geltendmachung des Einbehaltes erfolgt im Rahmen der Abschlagszahlungen entsprechend des im jeweiligen Projektverlauf notwendigen Fortschritts der Dokumentationsbearbeitung. Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP einzurechnen.
1 Dokumentation
2 Baukurzbeschreibung 2 Baukurzbeschreibung Objektbeschreibung Der Neubau stellt auf der Liegenschaft einen Sonderbau dar und gliedert sich in zwei Gebäudeteile, diese sind funktionell direkt miteinander verbunden. Bürobereich Hallenbereich (Abstellhalle Fahrzeuge) Der Neubau wird aus Mauerwerk und Stahlebtonbauteilen errichtet. Die Fassade besteht aus Klinkern (Bürobereich) und einer Vorhangfassade (Halle). Gebäudekenndaten Bürogebäude mit Abstellhalle Gesamtausdehnung des Gebäudes Abmessung ca. 31,00m x 41,00m Dachformen Dachform Bürobereich - Flachdach Dachform Halle - Pultdach Höhen Firsthöhe Hallenkörper ca. 6,94 m Traufhöhe Hallenkörper ca. 6,40 m OK Attika Bürobereich ca. 4,85m
2 Baukurzbeschreibung
3 SiGeKo 3 SiGeKo Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Der Bauherr hat zur Koordinierung gem. Baustellenverordnung einen SiGeKo beauftragt. Spätestens zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle hat der Auftragnehmer dem zuständigen SiGeKo die für den SiGeKo erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Dies beinhaltet unter anderem die Weitergabe des vom Auftraggeber bestätigten Bauzeitenplanes. Des weiteren sind dem SiGeKo die vom AG genehmigten Nachunternehmer (Name des zuständigen Bauleitung, Telefon, Ort, Tätigkeiten, Ersthelfer ) mitzuteilen. Ferner ist der Auftragnehmer aufgefordert, dem SiGeKo die folgenden Angaben gem. BaustellV. schriftlich mitzuteilen: - Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle - Voraussichtliche Anzahl der Arbeitgeber - Voraussichtliche Anzahl der Unternehmer ohne Beschäftigte - Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte - Alle Unternehmer mit Anschrift, Telefon und Faxnummer Unmittelbar nach Auftragserteilung, rechtzeitig vor Baubeginn, hat der Auftragnehmer seine betriebliche Arbeitsschutzorganisation entsprechend dem gesetzlichen Regelwerk der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Dazu gehört u.a. folgende Dokumentationen - Arbeitsstättenverordnung Unterkünfte - Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsanalysen - Gerätesicherheitsgesetz Sachkundigenprüfung - Gefahrstoffverordnung - Sicherheitsdatenblätter - Nachweis der Pflichtenübertragung gem. BGV A 1 § 13 - Nachweis der MA Unterweisung gem. BGV A 1 § 4 - Nachweis der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. BGV A 1 § 19 - Nachweis der auf der Baustelle tätigen Ersthelfers gem. §§ 24 und 26 BGV A 1 - Nachweis des Alarmplanes gem. BGV A 4 § 25 Während der Bauanlaufbesprechung stellt der Auftragnehmer bzw. seine Nachunternehmer zwecks Abstimmung das Arbeitsschutzkonzept vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit angrenzenden Baumaßnahmen und Baulosen abzustimmen (Austausch Telefonnummern, Information über Gefahrenschwerpunkte). Dieses ist zu dokumentieren und dem SiGeKo zeitnah zu übergeben. Über Änderungen im Bauablauf/Baustelleneinrichtungsplan hat der Auftragnehmer den SiGeKo zwecks Fortschreibung des SiGe Planes fortlaufend zu informieren. 6 Tage nach Auftragsvergabe sind folgende Unterlagen beim AG einzureichen: - Name des verantwortlichen Aufsichtsführenden gem. § 4 BGV C 22 "Bauarbeiten" und § 5 der BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" - Nachweis der erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Sicherstellung der Ersten Hilfe. - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. - Nachweis der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen Für die Koordination gem. BGV A 1 ist der AN eigenverantwortlich. Vor Aushubarbeiten, sind die Leitungsbestandspläne eigenständig zu besorgen. Ggf. müssen Suchschachtungen im Vorwege durchgeführt werden. Dabei sind die Leitungsschutzanweisungen der Leitungsbetreiber zu beachten. Die Nutzung des Gebäudes ist immer sicherzustellen. Dafür ist es erforderlich, dass es jederzeit gewährleistet ist, dass die Ein- und Ausgänge immer sicher zu nutzen sind. ( u.a. Fußgängerbrücken überfahrbarer Stahlplatten ) gewährleistet ist. Gerüste dürfen zu keinem Zeitpunkt die Ein- und Ausgänge versperren.
3 SiGeKo
4 Anlagen 4 Anlagen Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Anlagen (Planunter- lagen, Zeichnungen, Berechnungen etc.) haben informativen Charakter und gelten nur für die Ausschreibung sowie als Kalkulationsgrundlage. Folgende Dokument sind dem LV als Anlage bzw. .pdf-Datei beigefügt und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Alle aus dem Dokument resultierenden Leistungen und Qualitäten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Pläne: 01 Grundriss EG 02 Schnitt A-A 03 Schnitt B-B 04 Gründung 05 Detail Tor
4 Anlagen
5 Besondere Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung 5 Besondere Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung In den Einheitspreisen ist folgendes einzukalkulieren. Die bauzeitlichen Hilfskonstruktionen zur Abstützung der Hochbauelemente, bis das gesamte Tragsystem standsicher ist, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Und anhand der gewählten Fertigteilsysteme bzw. der Taktwahl der Ortbetonwände- und Decken eigenständig festzulegen. Die Befestigung der Abstützung ist dabei vornehmlich auf der Außenseite der Wände (werden nachträglich bekleidet) vorzunehmen. Hier ist bauseitig eine Schottertragschicht vorhanden. Evtl. erforderliche, provisorische, Fundamente oder Ausgleichsmaßnahmen für die Abstützungen sind einzukalkulieren. statisches System: Die Stützen werden als Kragstützen in Becherfundamente eingespannt. Die Wandelemente dazwischen spannen vertikal zwischen Sockelbalken und oberem Randbalken. Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt zusammen mit dem Dachtrapezblech (Drittgewerk)
5 Besondere Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Hinweis ATV Hinweis ATV Es gelten neben den Regelungen der VOB/ A und VOB/ B grundsätzlich auch die ATV der VOB/C in der jeweils gültigen Fassung. Dabei sei im Folgenden auf die hier insbesondere zutreffenden ATV (DIN-Normen) hingewiesen: - DIN 18330 - Mauerarbeiten - DIN 18331 - Betonarbeiten - DIN 18335 - Stahlbauarbeiten - DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten - DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten
Hinweis ATV
0.5 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18330 - 0.5 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18330 - Mauerarbeiten Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18330 übernommen. 0.2.1 - 0.2.4 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.5 entfällt 0.2.6-0.2.8 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.9 Es wird ein Fassadengerüst bereitsgestellt. Für alle weiteren Arbeiten, auch von Innenraumarbeiten (z.b. Mauerarbeiten) sind eigene Gerüste bereitzustellen, auch bei einer Höhe von über 3,50m. 0.2.10-0.2.11 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.22 entfällt 0.2.23-0.2.24 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.25 entfällt 0.2.26 Die Abdichtung der Türen und Bodentiefenelemte erfolgt ca. 3 Monate nach der Abdichtung des Sockels. Jeglicher mehraufwand ist einzukalkulieren, einschl, entsprechender An- und Abfahrten. Dies wird nicht gesondert vergütet. 0.2.27 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.28 Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten. 0.2.29 Es wird ein Fassadengerüst bereitgestellt. Das Fassadengerüst ist täglich nach den Arbeiten zu reinigen. Sollten beim Abbau des Gerüstes Kosten für den Gerüstbauer entstehen durch die Reinigung, wird dies auf die jeweilige Firma umgelegt, Die Mitnutzung von Gerüsten von anderen Unternehmen kann nicht zugesichert werden und ist stets eigenständig mit dem jeweiligen Unternehmer zu besprechen. Der AG übernimmt hier keine Koordinierung der Unternehmen untereinander. 0.2.30 Der Umbau von eigenen Gerüsten wird nicht vergütet. Sollten die Firmen untereinander einen Umbau absprechen, erfolgt die Vergütung zwischen den Unternehmen und nicht über dem AG. 0.2.31-0.2.32 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.33 Die eigenen Bauteile sind eigenständig und auf eigene Kosten zu schützen. Dies gilt auch für die Zeit der Wintermonate z.B. für die Bodenplatte oder Mauerwerkswände. Dies wird nicht gesondert vergütet. 0.2.34 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.5 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18330 -
0.6 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18331- 0.6 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18331- Betonarbeiten Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18331 übernommen. 0.2.1 - 0.2.5 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.6 Es wird ein Fassadengerüst bereitsgestellt. Für alle weiteren Arbeiten, auch von Innenraumarbeiten (z.b. Betonarbeiten) sind eigene Gerüste bereitzustellen, auch bei einer Höhe von über 3,50m. 0.2.7 Es wird ein Fassadengerüst bereitgestellt. Das Fassadengerüst ist täglich nach den Arbeiten zu reinigen. Sollten beim Abbau des Gerüstes Kosten für den Gerüstbauer entstehen durch die Reinigung, wird dies auf die jeweilige Firma umgelegt, Die Mitnutzung von Gerüsten von anderen Unternehmen kann nicht zugesichert werden und ist stets eigenständig mit dem jeweiligen Unternehmer zu besprechen. Der AG übernimmt hier keine Koordinierung der Unternehmen untereinander. 0.2.8 Der Umbau von eigenen Gerüsten wird nicht vergütet. Sollten die Firmen untereinander einen Umbau absprechen, erfolgt die Vergütung zwischen den Unternehmen und nicht über dem AG. 0.2.9 Es ist nicht davon auszugehen, dass eigene Gerüste etc. über die eigene Nutzungsdauer hinaus vorgehalten werden sollen. Jegliche Abstimmungen hierzu sind unter den Unternehmen eigenständig zu klären und werden nicht durch den AG vergütet. 0.2.10-0.2.32 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.33 Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten. 0.2.34 Entfällt
0.6 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18331-
0.7 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18335- 0.7 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18335- Stahlbauarbeiten Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18335 übernommen. 0.2.1 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.2 Die Bauteilfertigung erfolgt nach örtlichem Aufmaß. 0.2.3 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.4-0.2.7 Ausführung von Anschlüssen gemäß Statik und Werkplanung AN. 0.2.8-0.2.9 entfällt 0.2.10 Siehe Gutachten 0.2.11-0.2.13 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.14 Ausführung von Anschlüssen gemäß Statik und Werkplanung AN. 0.2.15 Die Stellen der Schweißnähte sind, nach dem Schweißvorgang, zu verzinken. 0.2.16 Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten. 0.2.17 Die Konsolen der Steigleiter sind vor den Fassadenarbeiten zu montieren. Die Steigleiter wird erst ca. 4 Monate nach der Montage der Konsolen fertig montiert. Dies ist einzukalkulieren, einschl. jeglicher extra An- und Abfahrten und jeglicher Mehraufwendungen. Dies wird nicht gesondert vergütet. 0.2.18 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.19 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.20 Die Werkstattplanung muss alle für die Freigabe erforderlichen Angaben enthalten. Die Statik des AN muss als Freigabe für die Werkstattplanung dienen. 0.2.21 Durch den Auftragnehmer sind alle relevanten Zeichnungen zu erstellen, damit Rechnungen eindeutig prüfbar sind. Die Zeichnung sind bereits bei der Übergabe der Statik und Werkstattplanung an den AG zu übergeben. 0.2.22 Der Auftragnehmer soll alle Zeichnungen, die für die Erläuterung der Ausführung notwendig sind, ohne das Kosten für den AG entstehen, dem AG übergeben. 0.2.23 Alle zu verwendenen Baustoffe müssen der Bauregelliste und der Liste der technischen Baubestimmungen hinausgehen. Alle weiteren Baustoffe die über diese Anforderungen hinausgehen, sind auf Kosten des Auftragsnehmers eigenständig zu tragen. 0.2.24 Nach Erfordernis und Statik AN. Die Kosten sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen. 0.2.25 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.26 Der Austausch von Daten auf elektronischem Weg ist möglich, sollte aber die Ausnahme sein und nur in Absprache mit dem AG/ BÜ erfolgen. Alle weiteren Daten sind per Post an den AG/ BÜ zu übermitteln. 0.2.27 Der Korrosionsschutz ist auf alle Stahlbauteile anzuwenden. Siehe Einzelpositionen. Dies gilt auch für Kleinbauteile und geschweißte Flächen und Verbindungen. 0.2.28 Siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.7 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18335-
0.8 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18336- 0.8 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18336- Abdichtungsarbeiten Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18336 übernommen. 0.2.1 - 0.2.2 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.3 Die Abdichtung der Fenster und Bodentiefenelemente erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Hier ist von einer Pause von bis zu 3 Monaten auzugehen. Jegliche sich hieraus ergebenen Mehraufwendungen, einschl. An- und Abfahrt, sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 0.2.4-0.2.8 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.9 Die Abdichtung soll auf der Bodenplatte und auf den Sockelflächen im Außenbereich erfolgen. Siehe Einzelpositionen 0.2.10-0.2.11 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.12 Die Abdichtung der Bodenplatte zur Wand erfolgt auf die Mauersperrbahn unterhalb des Mauerwerks. Die Abdichtung zu Betonbauteilen ist mindestens 10cm hochzuführen. 0.2.13-0.2.14 Der Untergrund ist vor den Arbeiten zu reinigen und mit einem Voranstrich zu versehen. Die Abdichtungsbahnen sind mindestens 10cm an den Seiten zu überlappen. 0.2.15-0.2.18 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.19 Die Abdichtung (innen) ist an den Betonbauteilen mindestens 10cm hochzuführen. 0.2.20-0.2.28 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.29 Nachträgliche Abdichtungen sind so auszuführen, dass die von den betroffenden Stellen mindestens 15cm rundherum Abdichtung aufgebracht wird. 0.2.30 entfällt 0.2.31-0.2.32 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.33 Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten.
0.8 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18336-
0.9 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18350- 0.9 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18350- Putz- und Stuckarbeiten Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18350 übernommen. 0.2.1 - 0.2.3 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.4 Alle Einbauteile sowie auch die Bodenplatte (abgedichtet) sind vor Verunreinigung zu schützen. Das Schützen der Einbauteile und der Bodenplatte sind auf Kosten durch den Unternehmer durchzuführen. 0.2.5-0.2.6 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.7 Einzelne vorhandene Öffnungen sind auf Kosten des Unternehmens zu schützen. 0.2.8-0.2.18 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.19 Der Putz im Innenbereich ist so herzustellen, dass keine Spachtelung mehr notwendig ist. Die Flächen werden malerseitig beschichtet. 0.2.20 Die Putzarbeiten sind nach der Leitungsverlegung auszuführen. In den Technikräumen werden die Putzarbeiten vor der Leitungsverlegung ausgeführt. Dies ist einzukalkulieren und eine Pause zwischen den Abschnitten von ca. 4-8 Wochen zu berücksichtigen. 0.2.21-0.2.26 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen 0.2.27 Auf den Sockelflächen ist eine Putzabdichtung aufzubringen im erdberührten Bereich. 0.2.28-0.2.29 siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.9 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18350-
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweise zur Ausführung Baustelleneinrichtung Hinweise zur Ausführung Baustelleneinrichtung In den Einheitspreisen ist folgendes einzukalkulieren. Baustelleneinrichtungsplan mit Kennzeichnung Lagerung der Erdmassen. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, daß die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Meßeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten benötigten Geräte, Magazine, Container, Unterkünfte, Werkstätten udgl. für die Baustelle, einschl. Räumung nach Abschluss der Arbeiten. Bauzeit ca. 8 Monate (gilt für den Rohbau). Separate Anfahrt ist einzukalkulieren für den Abbau. Vorhaltung für diesen Umstand berücksichtigen. Baustraße / Zufahrt und Schwerlastverkehr: Die Baustelle kann durch Wege / Straßen bedient werden, die auch mit Schwerverkehr befahren werden können. Eine zul. Achslast für die Zuwegungen kann nicht angegeben werden. Dies sollte in einem Vor Ort Termin im Zuge der Kalkulation eigenverantwortlich besichtigt werden. Bitte notwendige Schleppkurven des Schwerverkehrs berücksichtigen! BE Flächen: Durch den AG werden BE Flächen bereit gestellt. Bitte in einem vor Ort Termin die möglichen Flächen eigenverantwortlich in Abstimmung mit der Bauüberwachung klären. Die Baustelleneinrichtung gilt für sämtliche beschriebenen Arbeiten.
Hinweise zur Ausführung Baustelleneinrichtung
01.01 Hauptposition
01.01
Hauptposition
01.02 Gegenstände
01.02
Gegenstände
01.03 Einmessarbeiten
01.03
Einmessarbeiten
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.01 Baustraße
02.01
Baustraße
02.02 Ver- und Hinterfüllung
02.02
Ver- und Hinterfüllung
02.03 Rohrgräben
02.03
Rohrgräben
02.04 Offene Wasserhaltung
02.04
Offene Wasserhaltung
02.05 Fundament Wärmepumpe
02.05
Fundament Wärmepumpe
03 Beton- / Stahlbetonarbeiten
03
Beton- / Stahlbetonarbeiten
03.01 Trennlagen / Sauberkeitsschichten / Dämmung
03.01
Trennlagen / Sauberkeitsschichten / Dämmung
03.02 Bodenplatte
03.02
Bodenplatte
03.03 Gründung
03.03
Gründung
03.04 Fertigteile
03.04
Fertigteile
03.05 Verbindungen/ Einbauteile Fertigteile
03.05
Verbindungen/ Einbauteile Fertigteile
03.06 Stürze
03.06
Stürze
03.07 Decken / Attika
03.07
Decken / Attika
03.08 Vordach
03.08
Vordach
03.09 Einbauteile
03.09
Einbauteile
03.10 Bewehrung
03.10
Bewehrung
03.11 Maschinenfundamente
03.11
Maschinenfundamente
03.12 Kernbohrungen
03.12
Kernbohrungen
03.13 Sonstiges
03.13
Sonstiges
04 Mauerwerk
04
Mauerwerk
04.01 Mauerwerk Kalksandstein
04.01
Mauerwerk Kalksandstein
04.02 Querschnittsabdichtungen
04.02
Querschnittsabdichtungen
04.03 Tür- und Fensteröffnungen KS-Mauerwerk
04.03
Tür- und Fensteröffnungen KS-Mauerwerk
04.04 An- / Abschlüsse
04.04
An- / Abschlüsse
04.05 Durchbrüche HLS
04.05
Durchbrüche HLS
04.06 Durchbrüche ELT
04.06
Durchbrüche ELT
04.07 Öffnungen überdecken Kalksandstein
04.07
Öffnungen überdecken Kalksandstein
05 Abdichtungsarbeiten
05
Abdichtungsarbeiten
05.01 Vorbereitende Arbeiten
05.01
Vorbereitende Arbeiten
05.02 Vertikalabdichtung Sockel
05.02
Vertikalabdichtung Sockel
05.03 Dämmung
05.03
Dämmung
05.04 Abdichtung Bodenplatte
05.04
Abdichtung Bodenplatte
06 Innenputzarbeiten
06
Innenputzarbeiten
06.01 Vorbereitende Arbeiten
06.01
Vorbereitende Arbeiten
06.02 Wände
06.02
Wände
06.03 Profile
06.03
Profile
06.04 Beiputzarbeiten
06.04
Beiputzarbeiten
06.05 Besondere Putzleistungen
06.05
Besondere Putzleistungen
06.06 Abdeckungen
06.06
Abdeckungen
07 Verblendmauerwerk
07
Verblendmauerwerk
07.01 Vorbereitende Maßnahmen
07.01
Vorbereitende Maßnahmen
07.02 Verblendsteine
07.02
Verblendsteine
07.03 Verankerung
07.03
Verankerung
07.04 Öffnungen herstellen in Vormauerschale
07.04
Öffnungen herstellen in Vormauerschale
07.05 Öffnungen überdecken
07.05
Öffnungen überdecken
07.06 Fugen
07.06
Fugen
07.07 Kerndämmung
07.07
Kerndämmung
07.08 Einbauteile
07.08
Einbauteile
07.09 Abdichtungen
07.09
Abdichtungen
08 Leerrohre
08
Leerrohre
08.01 Leerrohre Wände
08.01
Leerrohre Wände
09 Grundleitungen
09
Grundleitungen
Besondere Vorbemerkungen Besondere Vorbemerkungen Lieferung und Verlegung Abwasserleitung aus Gusseisen, DIN EN 877 und DIN 19522, innen mit 2-facher Zweikomponenten-Epoxid-Beschichtung, zur Ableitung aggressiver Abwässer, außen mit Verzinkung und darüber eine braune Zwei-Komponenten-Deckbeschichtung. Farbgrundierung, Verlegung im Erdreich, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet, Arbeitshöhe des Montageortes bis 1,5 m
Besondere Vorbemerkungen
09.01 Entwässerung
09.01
Entwässerung
09.02 Entwässerung Sonstiges
09.02
Entwässerung Sonstiges
09.03 Hauseinführungen
09.03
Hauseinführungen
09.04 Einbauteile
09.04
Einbauteile
10 Stahlbau
10
Stahlbau
10.01 Dachkonstruktion
10.01
Dachkonstruktion
10.02 Kleineisen / Sonstiges
10.02
Kleineisen / Sonstiges
10.03 Sonstige Stahlbauteile
10.03
Sonstige Stahlbauteile
10.04 Planung
10.04
Planung
10.05 Steigeleitern
10.05
Steigeleitern

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