Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Objekt: FlPl Schleswig (NATO)
Jagel, NATO FlgPl, Abstellhalle Kanalrein.
Gewerk: VOB DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Rohbau/Fassade/Putz
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
0. Vorbemerkungen 0. Vorbemerkungen
Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten
sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich ⌂an der B77 auf dem NATO
Flugplatz Schleswig / Jagel (Schleswig-Holstein).
Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass
sämtliche Personen und Fahrzeuge an der Wache
anzumelden sind. Die eventuellen Wartezeiten sind zu
berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Begleitung erfolgt über die Bewachungsfirma nach
der Anmeldung an der Wache bis zur Baustelle. Auf dem
Baugelände ist die Bewachung dauerhaft vor Ort. Der
Rücktransport zur Wache erfolgt über die
Bewachungsfirma. Die Wartezeiten für die Abholung und
den Rücktransport (auch wenn ein anderer AN zu dem
Zeitpunkt zur Wache gebracht oder abgeholt wird) ist
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission / Emmission
Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen
bekannt. Lärmverursachende Arbeiten sind zeitlich vom
AN mit der örtlichen Bauüberwachung und dem
Auftraggeber abzustimmen.
0.1.3 Art und Lage der Baulichen Anlage
Der Neubau entsteht auf dem Gelände des Flugplatzes.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Aufenthaltsräume zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen
werden vom Auftraggeber für die Gesamtzeit der
Baumaßnahme nicht zur Verfügung gestellt. Das
Aufstellen von Wohnunterkünften, wie etwa Container,
Wohnwagen, Fahrzeuge oder Baracken zur zeitweisen oder
dauerhaften Unterbringungen von Personal auf dem
Baugelände ist dem Auftragnehmer untersagt. Dies gilt
auch für die an die Baustelle angrenzenden Grundstücke
und Verkehrsflächen. Stellflächen für Fahrzeuge, wie
zum Beispiel für Arbeiter des Auftragnehmers wie auch
dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber in
unmittelbarer Nähe zur Baustelle nur bedingt zur
Verfügung gestellt werden.
Das Abstellen von Containern etc. ist nur nach
Genehmigung durch den AG auf zugewiesenen Flächen
zulässig. Die zugewiesenen Flächen können sich auch
außerhalb des Baufeldes befinden.
In direkter Gebäudeumgebung befinden sich
Zufahrtsstraßen. Diese dürfen nach Rücksprache mit dem
AG mit Schwerverkehr befahren werden. Diese Flächen
sind nicht zu beschädigen oder in Mitleidenschaft zu
ziehen.
Die ständige Reinigung von verschmutzten
Verkehrsflächen ist durch den AN zu gewährleisten und
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrt zur Baustelle und die Baustraßen sind für
sämtlichen Verkehr auch anderer AN freizuhalten. Dies
gilt auch für Gebäudezugänge, Treppenräume sowie
Flucht- und Rettungswege des Bestandsgebäudes.
Auf Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist zu
achten. Dies gilt besonders für das Freihalten der
Flucht- und Rettungswege. Für die Müllbeseitigung (auch
Restmüll als Hausmüll) ist jeder AN
eigenverantwortlich. Eine wöchentliche Entsorgung ist
zu berücksichtigen.
Sollte die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
nicht gewährleistet sein, wird die BÜ eine Frist zu
Beräumung ansetzen. Verläuft diese Frist fruchtlos, ist
der AG berechtigt einen Dritten zu beauftragen, der
diese wieder herstellt. Die entstehenden Kosten werden
auf alle AN umgelegt.
0.1.6 Montageöffnungen und Transporteinrichtungen
Der Transport von Material sowie der Zugang zur
Baustelle erfolgt ebenerdig über befestigte Straßen
bis in das Gebäude. Im Baustellenbereich ist keine
Baustraße vorhanden. Die Größe der Bestückungsöffnungen
und der Verkehrs- / Transportwege innerhalb des
Gebäudes sind eigenverantwortlich anhand der
Planuunterlagen (Anlage zum LV) definierbar.
0.1.7 Medien
Gem. BVB.
0.1.8 Dem Auftragnehmer zu überlassende Räume
Dem Auftragnehmer werden keine Räume für seine BE
überlassen. Diese ist gesondert außerhalb des Gebäudes
zu organisieren.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Entfällt.
0.1.10 Hydrologische Werte
Entfällt.
0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften
Entfällt.
0.1.12 Besondere Hinweise zu Abwasser / Abfall
Keine
0.1.13 Schutzgebiete
Keine
0.1.14 Schutz von Vegetation
Aus Sicht des AG nicht notwendig. Sollten
Vegetationsflächen durch den AN in Anspruch genommen
werden, sind diese über die Bauzeit zu schützen und
nach Beendigung der BM wieder kostenfrei für den AG in
den Urzustand zurückzuversetzen.
0.1.15 Abwasser / Ver- und Entsorgungsleitungen im
Baufeld
Die Erschließung ist bereits vorhanden.
0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich (Kabel und
Leitungen)
Siehe 0.1.15.
0.1.17 Kampfmittel
Es ist von einem kampfmittelfreiem Grundstück
auszugehen.
0.1.18 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung
Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat
durch den AG bestellt.
0.1.19 Anordnung / Vorschriften und Maßnahmen der
Eigentümer
Die Baustelle wird seitens des Bauherren nicht bewacht.
Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das
Verschließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit
bzw. bis zur Übergabe der Schlüssel an den Auftraggeber
eigenverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauüberwachung
unaufgefordert Tagesberichte, Prüfberichte des
Auftragnehmers, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger
Behörden mindestens in Kopie einzureichen.
0.1.20 Schadstoffbelastung
Siehe Schadstoffgutachten.
0.1.21 Vorarbeiten durch AG
Keine.
0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle
Parallel werden andere AN die Baustelle besetzen. Es
ist von parallelen Arbeiten auszugehen. Eine Abstimmung
unter den AN über freizuhaltende Flächen,
Arbeitsreihenfolgen etc. ist einzukalkulieren.
Die Zugänge zur Baustelle und zu allen Räumen in den
Gebäuden müssen auch den anderen an der Ausführung
Beteiligten zur Verfügung stehen. Sie dürfen daher nur
kurzfristig und im Ausnahmefall, wie etwa bei der
Anlieferung von Material, blockiert werden.
Das Gebäude wird weiterhin in Betrieb bleiben. Die
Demontage von Ausgangstüren oder Außenwänden ist
mindestens 2 Wochen vor Beginn mit der BÜ abzustimmen.
1.1.23 Sonstiges - Bauleitung des Auftragnehmers und
Arbeitnehmer
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers
nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen.
Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten
Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten
Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat
an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme
teilzunehmen.
Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein
qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über
die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der
Baumaßnahme entsprechend informiert ist.
Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten
Arbeiten muss ein verantwortlicher Montageleiter
ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen
Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers
abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung
seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen
Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie
Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung,
Sicherheit der eigenen Gerüste usw.
Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen
Baubesprechungen (Jour-Fix) verpflichtet.
Verkehrssprache auf der Baustelle ist "Deutsch".
Der Ausschreibung liegt die "Staatenliste im Sinne von
§ 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG" bei. Arbeitnehmer die sich
längere Zeit in einem der auf dieser Liste stehenden
Länder befunden haben, dort gebohren sind oder ihren
Wohnsitz dort haben / hatten bzw. Beziehungen mit
jemanden aus diesen Ländern unterhalten, kann der
Zutritt zur Liegenschaft untersagt werden. Im Falle
einer Beauftragung ist zu beachten, dass Personen, die
einem Staat der beiliegenden Staatenliste angehören,
keinen Zutritt auf die Liegenschaft haben. Dies ist bei
der Personalplanung und der Kalkulation zu
berücksichtigen.
0. Vorbemerkungen
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte / Arbeitsunterbrechungen /
Arbeitszeiten
Mit durch den Bauablauf bedingten mehrmaligen An- und
Abfahrten ist zu rechnen. Dies ist in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht
gesondert vergütet. Dies gilt auch für Vorhaltearbeiten
und Gebrauchsüberlassungen. Es ist nicht davon
auszugehen, dass sämtliche Vorhaltungen und / oder
Gebrauchsüberlassungen mit der Beendigung der
Leistungen zusammenfallen. Einzelne Teile von z. B.
Einrichtungsgegenständen werden erst nach Mitteilung
durch die BÜ zurückgebaut.
Das Arbeiten auf der Baustelle ist in den Zeiten von
07.00Uhr bis 17.00 Uhr gestattet.
0.2.2 Besondere Erschwernisse
Lärmschutz durch Fluglärm
Da die Arbeiten auf dem Fluggelände der Bundeswehr
stattfinden, ist mit erhöhten
Schallschutzbeeinträchtigungen zu rechnen und
einzukalkulieren. Da mit Lärm weit über 80dB zu rechnen
ist, sind entsprechende Gehörschutzmittel durch den AN
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Eine Schallschutzmessung kann durch den AN vorab
durchgeführt werden, um den Lärmpegel zu ermitteln.
Dies ist dem AN überlassen und wird nicht gesondert
vergütet.
0.2.3 Kontaminierte Bereiche
Nicht bekannt.
0.2.4 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert
aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.5 Besondere Verkehrsregelungen und
Verkehrssicherung
Kann eine Brandentstehung z. B. bei Dach- oder
Schweißarbeiten nicht verhindert werden, müssen
geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen
werden.
Für Schweißarbeiten muss der Unternehmer beim AG eine
Schweißerlaubnis beantragen.
Während aller Arbeiten mit offenen Feuer oder leicht
enzündlichen Stoffen ist immer ein geeigneter
sachkundig geprüfter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe
vorzuhalten.
Nach Beendigung der Arbeiten ist gem. nach der durch
den AN aufgestellten arbeitsplatzbezogenen
Gefährdungsbeurteilung ggf. eine Brandwache zu stellen.
0.2.6 Besondere Anforderung für Auf- u. Abbau von
Gerüsten
Der Auf- und Abau von Gerüsten kann nur im
Arbeitsbereich stattfinden. Das Baugrundgutachten ist
zu beachten. Die Gerüstverankerungen sind auf die
Arbeiten Fassade und Dach abzustimmen ohne dass für den
AG intensive Umankerungskosten auftreten.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste
Eine Mitbenutzung kann seitens des AG nicht zugesichert
werden. Abstimmungen der AN untereinander sind davon
unberührt. Fassadengerüste sind allen AN zur Verfügung
zu stellen.
0.2.8 Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste
Es ist davon auszugehen, dass für sämtliche erf.
Arbeiten Gerüste / Traggerüste durch den AN
bereitgestellt werden müssen. Diese sind anhand der
selbst gewählten Arbeitstechnologie in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
0.2.9 Verwendung von Recycling Stoffen
Seitens des AG nicht gefordert.
0.2.10 Anforderungen an Recycling Baustoffe
Recycling Baustoffe dürfen unter Vorlage eines
Gütenachweises verwendet werden, so diese die
Anforderungen an den Leistungstext erfüllen.
0.2.11 Bes. Anforder. an die Umweltverträglichkeit der
Baustoffe
Keine besonderen Anforderungen.
0.2.12 Art und Umfang der vom AG gef. Eignungsnachweise
Siehe Dokumentation.
0.2.13 Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle
Anfallende Baustoffe werden Eigentum AN und sind
fachgerecht zu sammeln zu laden und zu transportieren
sowie der Verwertung zuzuführen. Entsorgungsnachweise
müssen bei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden.
0.2.14 Zusammensetzung / Menge der zu entsorgenden
Böden
Keine.
0.2.15 Vom AG bereit gestellte Stoffe
Keine.
0.2.16 Arbeitskräfte durch AG
Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung
gestellt.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmen
Fassadengerüst, Teile der BE. Sonst siehe
Leistungstext.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen
Keine
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Ist seitens des AG nicht geplant.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Verjährung
Keine
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Tabellen und
Zeichnungen
Entfällt. Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung
relevanten Planunterlagen und Ausführungspläne in
folgender Form zur Verfügung:
- 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail /
Downloadlink
- 1-fach in Papierform
Sollten weitere Kopien / Vervielfältigungen durch denAN
benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht.
Hinweis zur geltenden DIN 1045:
Die Betonbauarbeiten für das Gebäude sind nach alter
DIN 1045 geplant worden und soll so umgesetzt werden.
Die Aufstellung eines BBQ-Konzeptes soll nicht
erfolgen.
Auch während der Ausführung gilt weiterhin die alte DIN
1045.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
1 Dokumentation 1 Dokumentation
1.1 Dokumentation während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen
(Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.)
einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der
Eignung der einzubauenden Stoffe und der Abrechnung
durch den AN gegenüber dem AG. Bauaufsichtliche
Zulassungen von einzubauenden Stoffen sind vor dem
Einbau vorzulegen.
Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und
Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung
bauaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte
Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und den
dazugehörigen Protokollen sowie Produktdatenblätter hat
der AN unaufgefordert und unverzüglich der
Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung
vorzulegen. Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen.
1.2 Dokumentation nach Bauzeit
Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine
vollständige Projektdokumentation durch den AN
einzureichen. Diese Dokumentation hat mindestens zu
enthalten:
Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als
Gesamtdokumentation, 2-fach in Ordnern + 1-fach als
Übergabe digital auf Datenträger o. ä. zusammengestellt
und sortiert einschl. Inhaltsverzeichnis (nach Angaben
und Vorgaben AG). Die Papier und die digitale Fassung
müssen die gleichen Inhalte besitzen. Dokumentation mit
mind folgendem Inhalt:
- Materialnachweise
- Produktionformationen
- Lieferscheine, Wiegenoten etc.
- Entsorgunsgnachweise, Begleitscheine
- Bedienungsanleitungen
- Pflege- und Wartungshinweise
- Prüfbücher
- Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Nachweise geforderter Eigenschaften (Einbruchsschutz,
Feuerwiderstand)
- Werkplanungen
- Farbtöne und Beschichtungen (Verzinkungen -
Dickenmessung)
- Verdichtungsnachweise
- Bestandspläne einschl. Einmessung (Leitungstrassen)
- Genehmigungsbescheide für durch den AN eingeholte
Genehmigungen
- Geräteverzeichnisse
- Prüfberichte
- Herstellererklärung
- Freimessungen Schadstoffe
- Gütenachweise Beton / Stahl
- technische Abnahmen und Prüfungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die technische Dokumentation, die der Bau- bzw.
Errichtungsphase zuzuordnen ist, vervollständigt die
werkvertragliche Bauleistung und ist eine wesentliche
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und dauerhafte
Nutzbarkeit des fertiggestellten Werkes.
Entsprechend großen Wert legt der AG auf eine
ordnungsgemäße Erstellung, Zusammenstellung und
Übergabe der Dokumentation.
Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt den AG
zur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der
Abnahme-Vorbereitung auf Projektebene keine
anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
Erfahrungsgemäß können bei fehlender oder mangelhafter
Dokumentation für den AG Mehrkosten und Schäden
entstehen, die durchaus 10% der Auftragssumme
überschreiten können. Diese Mehrkosten und Schäden
ergeben sich beispielsweise aus betrieblichen
Erschwernissen, erhöhten Bestandsrisiken, in der Folge
eintretenden Schäden und Mängelbeseitigungskosten sowie
in einer nicht möglichen Übergabe des Werkes an den
Nutzer.
Eine wesentliche Ursache für fehlende oder mangelhafte
Dokumentation liegt in der Unterschätzung des
Dokumentationsaufwandes, die dem Bieter den
wirtschaftlichen Anreiz, und dem Auftraggeber wirksame
Durchgriffsmöglichkeiten nimmt. Dem AG ist daher sehr
daran gelegen, dass der Bieter die Dokumentation
rechtzeitig und vollständig vorlegt.
Bei Nicht-Lieferung einer vollständigen und inhaltlich
richtigen Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation
entsprechend dem Leistungsfortschritt behält sich der
AG einen Einbehalt vor. Die Höhe dieses Einbehaltes
bemißt sich entsprechend des doppelten Betrages der
geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation
bzw. Teil-Dokumentation durch Dritte und beträgt
maximal 3 % der Netto-Auftragssumme inkl. beauftragter
Nachträge.
Die Geltendmachung des Einbehaltes erfolgt im Rahmen
der Abschlagszahlungen entsprechend des im jeweiligen
Projektverlauf notwendigen Fortschritts der
Dokumentationsbearbeitung.
Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP
einzurechnen.
1 Dokumentation
2 Baukurzbeschreibung 2 Baukurzbeschreibung
Objektbeschreibung
Der Neubau stellt auf der Liegenschaft einen Sonderbau
dar und gliedert sich in zwei Gebäudeteile, diese sind
funktionell direkt miteinander verbunden.
Bürobereich
Hallenbereich (Abstellhalle Fahrzeuge)
Der Neubau wird aus Mauerwerk und Stahlebtonbauteilen
errichtet. Die Fassade besteht aus Klinkern
(Bürobereich) und einer Vorhangfassade (Halle).
Gebäudekenndaten
Bürogebäude mit Abstellhalle
Gesamtausdehnung des Gebäudes
Abmessung ca. 31,00m x 41,00m
Dachformen
Dachform Bürobereich - Flachdach
Dachform Halle - Pultdach
Höhen
Firsthöhe Hallenkörper ca. 6,94 m
Traufhöhe Hallenkörper ca. 6,40 m
OK Attika Bürobereich ca. 4,85m
2 Baukurzbeschreibung
3 SiGeKo 3 SiGeKo
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Der
Bauherr hat zur Koordinierung gem. Baustellenverordnung
einen SiGeKo beauftragt.
Spätestens zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle hat
der Auftragnehmer dem zuständigen SiGeKo die für den
SiGeKo erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Dies
beinhaltet unter anderem die Weitergabe des vom
Auftraggeber bestätigten Bauzeitenplanes. Des weiteren
sind dem SiGeKo die vom AG genehmigten Nachunternehmer
(Name des zuständigen Bauleitung, Telefon, Ort,
Tätigkeiten, Ersthelfer ) mitzuteilen.
Ferner ist der Auftragnehmer aufgefordert, dem SiGeKo
die folgenden Angaben gem. BaustellV. schriftlich
mitzuteilen:
- Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig
Beschäftigten auf
der Baustelle
- Voraussichtliche Anzahl der Arbeitgeber
- Voraussichtliche Anzahl der Unternehmer ohne
Beschäftigte
- Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne
Beschäftigte
- Alle Unternehmer mit Anschrift, Telefon und Faxnummer
Unmittelbar nach Auftragserteilung, rechtzeitig vor
Baubeginn, hat der Auftragnehmer seine betriebliche
Arbeitsschutzorganisation entsprechend dem gesetzlichen
Regelwerk der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Dazu
gehört u.a. folgende Dokumentationen
- Arbeitsstättenverordnung Unterkünfte
- Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsanalysen
- Gerätesicherheitsgesetz Sachkundigenprüfung
- Gefahrstoffverordnung - Sicherheitsdatenblätter
- Nachweis der Pflichtenübertragung gem. BGV A 1 § 13
- Nachweis der MA Unterweisung gem. BGV A 1 § 4
- Nachweis der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. BGV
A 1 §
19
- Nachweis der auf der Baustelle tätigen Ersthelfers
gem. §§ 24
und 26 BGV A 1
- Nachweis des Alarmplanes gem. BGV A 4 § 25
Während der Bauanlaufbesprechung stellt der
Auftragnehmer bzw. seine Nachunternehmer zwecks
Abstimmung das Arbeitsschutzkonzept vor. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit angrenzenden
Baumaßnahmen und Baulosen abzustimmen (Austausch
Telefonnummern, Information über Gefahrenschwerpunkte).
Dieses ist zu dokumentieren und dem SiGeKo zeitnah zu
übergeben.
Über Änderungen im Bauablauf/Baustelleneinrichtungsplan
hat der Auftragnehmer den SiGeKo zwecks Fortschreibung
des SiGe Planes fortlaufend zu informieren.
6 Tage nach Auftragsvergabe sind folgende Unterlagen
beim AG einzureichen:
- Name des verantwortlichen Aufsichtsführenden gem. § 4
BGV
C 22 "Bauarbeiten" und § 5 der BGV A 1 "Grundsätze
der
Prävention"
- Nachweis der erforderlichen Einrichtungen und
Sachmittel zur
Sicherstellung der Ersten Hilfe.
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung.
- Nachweis der baustellenbezogenen
Gefährdungsbeurteilungen
Für die Koordination gem. BGV A 1 ist der AN
eigenverantwortlich.
Vor Aushubarbeiten, sind die Leitungsbestandspläne
eigenständig zu besorgen. Ggf. müssen Suchschachtungen
im Vorwege durchgeführt werden. Dabei sind die
Leitungsschutzanweisungen der Leitungsbetreiber zu
beachten.
Die Nutzung des Gebäudes ist immer sicherzustellen.
Dafür ist es erforderlich, dass es jederzeit
gewährleistet ist, dass die Ein- und Ausgänge immer
sicher zu nutzen sind. ( u.a. Fußgängerbrücken
überfahrbarer Stahlplatten ) gewährleistet ist. Gerüste
dürfen zu keinem Zeitpunkt die Ein- und Ausgänge
versperren.
3 SiGeKo
4 Anlagen 4 Anlagen
Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Anlagen
(Planunter- lagen, Zeichnungen, Berechnungen etc.)
haben informativen Charakter und gelten nur für die
Ausschreibung sowie als Kalkulationsgrundlage.
Folgende Dokument sind dem LV als Anlage bzw.
.pdf-Datei beigefügt und werden im Auftragsfall
Vertragsbestandteil. Alle aus dem Dokument
resultierenden Leistungen und Qualitäten sind im
Angebotspreis zu berücksichtigen.
Pläne:
01 Grundriss EG
02 Schnitt A-A
03 Schnitt B-B
04 Gründung
05 Detail Tor
4 Anlagen
5 Besondere Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung 5 Besondere Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
In den Einheitspreisen ist folgendes einzukalkulieren.
Die bauzeitlichen Hilfskonstruktionen zur Abstützung
der Hochbauelemente, bis das gesamte Tragsystem
standsicher ist, ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Und anhand der gewählten
Fertigteilsysteme bzw. der Taktwahl der Ortbetonwände-
und Decken eigenständig festzulegen. Die Befestigung
der Abstützung ist dabei vornehmlich auf der Außenseite
der Wände (werden nachträglich bekleidet) vorzunehmen.
Hier ist bauseitig eine Schottertragschicht vorhanden.
Evtl. erforderliche, provisorische, Fundamente oder
Ausgleichsmaßnahmen für die Abstützungen sind
einzukalkulieren.
statisches System:
Die Stützen werden als Kragstützen in Becherfundamente
eingespannt. Die Wandelemente dazwischen spannen
vertikal zwischen Sockelbalken und oberem Randbalken.
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt zusammen mit dem
Dachtrapezblech (Drittgewerk)
5 Besondere Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Hinweis ATV Hinweis ATV
Es gelten neben den Regelungen der VOB/ A und VOB/ B
grundsätzlich auch die ATV der VOB/C in der jeweils
gültigen Fassung.
Dabei sei im Folgenden auf die hier insbesondere
zutreffenden ATV (DIN-Normen) hingewiesen:
- DIN 18330 - Mauerarbeiten
- DIN 18331 - Betonarbeiten
- DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
- DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
- DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten
Hinweis ATV
0.5 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18330 - 0.5 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18330 -
Mauerarbeiten
Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18330
übernommen.
0.2.1 - 0.2.4
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.5
entfällt
0.2.6-0.2.8
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.9
Es wird ein Fassadengerüst bereitsgestellt. Für alle
weiteren Arbeiten, auch von Innenraumarbeiten (z.b.
Mauerarbeiten) sind eigene Gerüste bereitzustellen,
auch bei einer Höhe von über 3,50m.
0.2.10-0.2.11
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.22
entfällt
0.2.23-0.2.24
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.25
entfällt
0.2.26
Die Abdichtung der Türen und Bodentiefenelemte erfolgt
ca. 3 Monate nach der Abdichtung des Sockels. Jeglicher
mehraufwand ist einzukalkulieren, einschl,
entsprechender An- und Abfahrten. Dies wird nicht
gesondert vergütet.
0.2.27
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.28
Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen
sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten.
0.2.29
Es wird ein Fassadengerüst bereitgestellt. Das
Fassadengerüst ist täglich nach den Arbeiten zu
reinigen. Sollten beim Abbau des Gerüstes Kosten für
den Gerüstbauer entstehen durch die Reinigung, wird
dies auf die jeweilige Firma umgelegt,
Die Mitnutzung von Gerüsten von anderen Unternehmen
kann nicht zugesichert werden und ist stets
eigenständig mit dem jeweiligen Unternehmer zu
besprechen. Der AG übernimmt hier keine Koordinierung
der Unternehmen untereinander.
0.2.30
Der Umbau von eigenen Gerüsten wird nicht vergütet.
Sollten die Firmen untereinander einen Umbau
absprechen, erfolgt die Vergütung zwischen den
Unternehmen und nicht über dem AG.
0.2.31-0.2.32
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.33
Die eigenen Bauteile sind eigenständig und auf eigene
Kosten zu schützen. Dies gilt auch für die Zeit der
Wintermonate z.B. für die Bodenplatte oder
Mauerwerkswände. Dies wird nicht gesondert vergütet.
0.2.34
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.5 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18330 -
0.6 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18331- 0.6 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18331-
Betonarbeiten
Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18331
übernommen.
0.2.1 - 0.2.5
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.6
Es wird ein Fassadengerüst bereitsgestellt. Für alle
weiteren Arbeiten, auch von Innenraumarbeiten (z.b.
Betonarbeiten) sind eigene Gerüste bereitzustellen,
auch bei einer Höhe von über 3,50m.
0.2.7
Es wird ein Fassadengerüst bereitgestellt. Das
Fassadengerüst ist täglich nach den Arbeiten zu
reinigen. Sollten beim Abbau des Gerüstes Kosten für
den Gerüstbauer entstehen durch die Reinigung, wird
dies auf die jeweilige Firma umgelegt,
Die Mitnutzung von Gerüsten von anderen Unternehmen
kann nicht zugesichert werden und ist stets
eigenständig mit dem jeweiligen Unternehmer zu
besprechen. Der AG übernimmt hier keine Koordinierung
der Unternehmen untereinander.
0.2.8
Der Umbau von eigenen Gerüsten wird nicht vergütet.
Sollten die Firmen untereinander einen Umbau
absprechen, erfolgt die Vergütung zwischen den
Unternehmen und nicht über dem AG.
0.2.9
Es ist nicht davon auszugehen, dass eigene Gerüste etc.
über die eigene Nutzungsdauer hinaus vorgehalten werden
sollen.
Jegliche Abstimmungen hierzu sind unter den Unternehmen
eigenständig zu klären und werden nicht durch den AG
vergütet.
0.2.10-0.2.32
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.33
Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen
sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten.
0.2.34
Entfällt
0.6 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18331-
0.7 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18335- 0.7 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18335-
Stahlbauarbeiten
Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18335
übernommen.
0.2.1
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.2
Die Bauteilfertigung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
0.2.3
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.4-0.2.7
Ausführung von Anschlüssen gemäß Statik und Werkplanung
AN.
0.2.8-0.2.9
entfällt
0.2.10
Siehe Gutachten
0.2.11-0.2.13
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.14
Ausführung von Anschlüssen gemäß Statik und Werkplanung
AN.
0.2.15
Die Stellen der Schweißnähte sind, nach dem
Schweißvorgang, zu verzinken.
0.2.16
Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen
sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten.
0.2.17
Die Konsolen der Steigleiter sind vor den
Fassadenarbeiten zu montieren. Die Steigleiter wird
erst ca. 4 Monate nach der Montage der Konsolen fertig
montiert. Dies ist einzukalkulieren, einschl. jeglicher
extra An- und Abfahrten und jeglicher Mehraufwendungen.
Dies wird nicht gesondert vergütet.
0.2.18
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.19
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.20
Die Werkstattplanung muss alle für die Freigabe
erforderlichen Angaben enthalten. Die Statik des AN
muss als Freigabe für die Werkstattplanung dienen.
0.2.21
Durch den Auftragnehmer sind alle relevanten
Zeichnungen zu erstellen, damit Rechnungen eindeutig
prüfbar sind. Die Zeichnung sind bereits bei der
Übergabe der Statik und Werkstattplanung an den AG zu
übergeben.
0.2.22
Der Auftragnehmer soll alle Zeichnungen, die für die
Erläuterung der Ausführung notwendig sind, ohne das
Kosten für den AG entstehen, dem AG übergeben.
0.2.23
Alle zu verwendenen Baustoffe müssen der Bauregelliste
und der Liste der technischen Baubestimmungen
hinausgehen. Alle weiteren Baustoffe die über diese
Anforderungen hinausgehen, sind auf Kosten des
Auftragsnehmers eigenständig zu tragen.
0.2.24
Nach Erfordernis und Statik AN. Die Kosten sind durch
den Auftragnehmer zu übernehmen.
0.2.25
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.26
Der Austausch von Daten auf elektronischem Weg ist
möglich, sollte aber die Ausnahme sein und nur in
Absprache mit dem AG/ BÜ erfolgen. Alle weiteren Daten
sind per Post an den AG/ BÜ zu übermitteln.
0.2.27
Der Korrosionsschutz ist auf alle Stahlbauteile
anzuwenden. Siehe Einzelpositionen. Dies gilt auch für
Kleinbauteile und geschweißte Flächen und Verbindungen.
0.2.28
Siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.7 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18335-
0.8 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18336- 0.8 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18336-
Abdichtungsarbeiten
Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18336
übernommen.
0.2.1 - 0.2.2
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.3
Die Abdichtung der Fenster und Bodentiefenelemente
erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Hier ist von
einer Pause von bis zu 3 Monaten auzugehen. Jegliche
sich hieraus ergebenen Mehraufwendungen, einschl. An-
und Abfahrt, sind einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
0.2.4-0.2.8
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.9
Die Abdichtung soll auf der Bodenplatte und auf den
Sockelflächen im Außenbereich erfolgen.
Siehe Einzelpositionen
0.2.10-0.2.11
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.12
Die Abdichtung der Bodenplatte zur Wand erfolgt auf die
Mauersperrbahn unterhalb des Mauerwerks. Die Abdichtung
zu Betonbauteilen ist mindestens 10cm hochzuführen.
0.2.13-0.2.14
Der Untergrund ist vor den Arbeiten zu reinigen und mit
einem Voranstrich zu versehen. Die Abdichtungsbahnen
sind mindestens 10cm an den Seiten zu überlappen.
0.2.15-0.2.18
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.19
Die Abdichtung (innen) ist an den Betonbauteilen
mindestens 10cm hochzuführen.
0.2.20-0.2.28
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.29
Nachträgliche Abdichtungen sind so auszuführen, dass
die von den betroffenden Stellen mindestens 15cm
rundherum Abdichtung aufgebracht wird.
0.2.30
entfällt
0.2.31-0.2.32
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.33
Vorgaben die aus Sachverständigengutachten hervorgehen
sind mit dem AG / BÜ abzusprechen und einzuhalten.
0.8 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18336-
0.9 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18350- 0.9 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18350-
Putz- und Stuckarbeiten
Nachfolgend wird die Nummerierung der DIN 18350
übernommen.
0.2.1 - 0.2.3
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.4
Alle Einbauteile sowie auch die Bodenplatte
(abgedichtet) sind vor Verunreinigung zu schützen. Das
Schützen der Einbauteile und der Bodenplatte sind auf
Kosten durch den Unternehmer durchzuführen.
0.2.5-0.2.6
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.7
Einzelne vorhandene Öffnungen sind auf Kosten des
Unternehmens zu schützen.
0.2.8-0.2.18
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.19
Der Putz im Innenbereich ist so herzustellen, dass
keine Spachtelung mehr notwendig ist. Die Flächen
werden malerseitig beschichtet.
0.2.20
Die Putzarbeiten sind nach der Leitungsverlegung
auszuführen. In den Technikräumen werden die
Putzarbeiten vor der Leitungsverlegung ausgeführt. Dies
ist einzukalkulieren und eine Pause zwischen den
Abschnitten von ca. 4-8 Wochen zu berücksichtigen.
0.2.21-0.2.26
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.2.27
Auf den Sockelflächen ist eine Putzabdichtung
aufzubringen im erdberührten Bereich.
0.2.28-0.2.29
siehe Einzelpositionen und Zeichnungen
0.9 Angaben zur Ausführung gem. DIN 18350-
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweise zur Ausführung Baustelleneinrichtung Hinweise zur Ausführung Baustelleneinrichtung
In den Einheitspreisen ist folgendes einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtungsplan mit Kennzeichnung Lagerung
der Erdmassen. Die für die Baustelleneinrichtung zu
nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden
Flächen und dergleichen sind im
Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des
Verwendungszweckes anzulegen.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist
nicht gestattet. Die Einrichtung der Baustelle ist so
vorzunehmen, daß die Ver- und Entsorgungsleitungen der
Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt
werden können.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind
mit Beginn der Arbeiten im Zuge der
Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der
Baustelleneinrichtung zu sichern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu
gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der
Baustelle, insbesondere der Schutz der Meßeinrichtungen
unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür
benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen
und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen,
falls nichts anderes vereinbart ist.
Für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten
benötigten Geräte, Magazine, Container, Unterkünfte,
Werkstätten udgl. für die Baustelle, einschl. Räumung
nach Abschluss der Arbeiten.
Bauzeit ca. 8 Monate (gilt für den Rohbau). Separate
Anfahrt ist einzukalkulieren für den Abbau. Vorhaltung
für diesen Umstand berücksichtigen.
Baustraße / Zufahrt und Schwerlastverkehr: Die
Baustelle kann durch Wege / Straßen bedient werden, die
auch mit Schwerverkehr befahren werden können. Eine
zul. Achslast für die Zuwegungen kann nicht angegeben
werden. Dies sollte in einem Vor Ort Termin im Zuge der
Kalkulation eigenverantwortlich besichtigt werden.
Bitte notwendige Schleppkurven des Schwerverkehrs
berücksichtigen!
BE Flächen: Durch den AG werden BE Flächen bereit
gestellt. Bitte in einem vor Ort Termin die möglichen
Flächen eigenverantwortlich in Abstimmung mit der
Bauüberwachung klären.
Die Baustelleneinrichtung gilt für sämtliche
beschriebenen Arbeiten.
Hinweise zur Ausführung Baustelleneinrichtung
01.01 Hauptposition
01.01
Hauptposition
01.02 Gegenstände
01.02
Gegenstände
01.03 Einmessarbeiten
01.03
Einmessarbeiten
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.01 Baustraße
02.01
Baustraße
02.02 Ver- und Hinterfüllung
02.02
Ver- und Hinterfüllung
02.03 Rohrgräben
02.03
Rohrgräben
02.04 Offene Wasserhaltung
02.04
Offene Wasserhaltung
02.05 Fundament Wärmepumpe
02.05
Fundament Wärmepumpe
03 Beton- / Stahlbetonarbeiten
03
Beton- / Stahlbetonarbeiten
03.01 Trennlagen / Sauberkeitsschichten /
Dämmung
03.01
Trennlagen / Sauberkeitsschichten /
Dämmung
03.02 Bodenplatte
03.02
Bodenplatte
03.03 Gründung
03.03
Gründung
03.04 Fertigteile
03.04
Fertigteile
03.05 Verbindungen/ Einbauteile Fertigteile
03.05
Verbindungen/ Einbauteile Fertigteile
03.06 Stürze
03.06
Stürze
03.07 Decken / Attika
03.07
Decken / Attika
03.08 Vordach
03.08
Vordach
03.09 Einbauteile
03.09
Einbauteile
03.10 Bewehrung
03.10
Bewehrung
03.11 Maschinenfundamente
03.11
Maschinenfundamente
03.12 Kernbohrungen
03.12
Kernbohrungen
03.13 Sonstiges
03.13
Sonstiges
04 Mauerwerk
04
Mauerwerk
04.01 Mauerwerk Kalksandstein
04.01
Mauerwerk Kalksandstein
04.02 Querschnittsabdichtungen
04.02
Querschnittsabdichtungen
04.03 Tür- und Fensteröffnungen KS-Mauerwerk
04.03
Tür- und Fensteröffnungen KS-Mauerwerk
04.04 An- / Abschlüsse
04.04
An- / Abschlüsse
04.05 Durchbrüche HLS
04.05
Durchbrüche HLS
04.06 Durchbrüche ELT
04.06
Durchbrüche ELT
04.07 Öffnungen überdecken Kalksandstein
04.07
Öffnungen überdecken Kalksandstein
05 Abdichtungsarbeiten
05
Abdichtungsarbeiten
05.01 Vorbereitende Arbeiten
05.01
Vorbereitende Arbeiten
05.02 Vertikalabdichtung Sockel
05.02
Vertikalabdichtung Sockel
05.03 Dämmung
05.03
Dämmung
05.04 Abdichtung Bodenplatte
05.04
Abdichtung Bodenplatte
06 Innenputzarbeiten
06
Innenputzarbeiten
06.01 Vorbereitende Arbeiten
06.01
Vorbereitende Arbeiten
06.02 Wände
06.02
Wände
06.03 Profile
06.03
Profile
06.04 Beiputzarbeiten
06.04
Beiputzarbeiten
06.05 Besondere Putzleistungen
06.05
Besondere Putzleistungen
06.06 Abdeckungen
06.06
Abdeckungen
07 Verblendmauerwerk
07
Verblendmauerwerk
07.01 Vorbereitende Maßnahmen
07.01
Vorbereitende Maßnahmen
07.02 Verblendsteine
07.02
Verblendsteine
07.03 Verankerung
07.03
Verankerung
07.04 Öffnungen herstellen in Vormauerschale
07.04
Öffnungen herstellen in Vormauerschale
07.05 Öffnungen überdecken
07.05
Öffnungen überdecken
07.06 Fugen
07.06
Fugen
07.07 Kerndämmung
07.07
Kerndämmung
07.08 Einbauteile
07.08
Einbauteile
07.09 Abdichtungen
07.09
Abdichtungen
08 Leerrohre
08
Leerrohre
08.01 Leerrohre Wände
08.01
Leerrohre Wände
09 Grundleitungen
09
Grundleitungen
Besondere Vorbemerkungen Besondere Vorbemerkungen
Lieferung und Verlegung Abwasserleitung aus Gusseisen,
DIN EN 877 und DIN 19522, innen mit 2-facher
Zweikomponenten-Epoxid-Beschichtung, zur Ableitung
aggressiver Abwässer, außen mit Verzinkung und darüber
eine braune Zwei-Komponenten-Deckbeschichtung.
Farbgrundierung, Verlegung im Erdreich, Form- und
Verbindungsstücke werden gesondert vergütet,
Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet,
Arbeitshöhe des Montageortes bis 1,5 m
Besondere Vorbemerkungen
09.01 Entwässerung
09.01
Entwässerung
09.02 Entwässerung Sonstiges
09.02
Entwässerung Sonstiges
09.03 Hauseinführungen
09.03
Hauseinführungen
09.04 Einbauteile
09.04
Einbauteile
10 Stahlbau
10
Stahlbau
10.01 Dachkonstruktion
10.01
Dachkonstruktion
10.02 Kleineisen / Sonstiges
10.02
Kleineisen / Sonstiges
10.03 Sonstige Stahlbauteile
10.03
Sonstige Stahlbauteile
10.04 Planung
10.04
Planung
10.05 Steigeleitern
10.05
Steigeleitern
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.