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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerungen zum Bauvorhaben BAUBESCHREIBUNG
Die Bauleistungen erfolgen an und in den
Fischhallen V und VI
Präsident-Herwig-Straße 36-64
27472 Cuxhaven
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung sowie den Um- und Ausbau der denkmalgeschützten Fischhallen V und VI mit teilweiser Umnutzung als Beherbergungsbetrieb (Hotel).
Die Fischhallen V und VI wurden 1920-1924 errichtet und sind Teil des Alten Fischereihafen von Cuxhaven. Sie erstrecken sich als langgezogene zweigeschossige Hallen mit Satteldach über insgesamt ca. 310 m Länge parallel zum Hafenbecken und werden auf der gegenüberliegenden Gebäudeseite von der Präsident-Herwig-Straße begleitet und erschlossen. Straßenseitig vorgelagert ist ein Gehweg sowie ein ca. 5 m tiefer Parkstreifen. Die Fischhalle V und VI weisen jeweils eine Länge von ca. 150 m auf und sind in der Mitte durch einen viergeschossigen Mittelbau („Turm“) miteinander verbunden, in dessen Erdgeschoss sich eine Durchfahrt befindet. Die Gebäudebreite beträgt ca. 20 m und die Firsthöhe ca. 9,77 m bzw. ca. 14,68 m im Bereich des Mittelbaus. Zum Ensemble gehört auch die nord-östlich angrenzende Fischhalle IV, wo jedoch keine Baumaßnahmen stattfinden.
Ursprünglich war den Hallen zum Kai hin eine Fischauktionshalle vorgelagert, diese wurden bei einem Brand im Jahre 1991 jedoch vollständig zerstört. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Errichtung acht neuer Vorbauten geplant. Diese sind ca. 5,00 m vom Gebäude abgerückt, sollen aber optisch und ggf. auch konstruktiv durch eine Überdachung mit den Fischhallen verbunden werden.
Die Fischhallen gliedern sich in Abteilungen von in der Regel je 10 m Breite. Fischhalle V umfasst Abteilung 36 bis 49 und Fischhalle VI die Abteilungen 50 bis 64. Der Mittelbau gehört zur Fischhalle VI. Beide Hallen sind getrennt voneinander abzurechnen.
Die Hotelnutzung wird sich im Obergeschoss über die gesamte Fischhalle VI sowie die Abteilung 49 bis 41 der Fischhalle V erstrecken. Ergänzt wird die Hotelfläche im Erdgeschoss durch den Bereich der Abteilungen 50 bis 55 sowie Teile der Abteilung 54. Hier wird neben dem Eingangs- und Loungebereich, Küche und Restaurant sowie Technik- und Nebenräumen auch ein Fitness- und SPA-Bereich realisiert. Das Hotel umfasst ca. 145 Zimmer mit ca. 290 Betten.
Im Obergeschoss von Fischhalle V befindet sich in den Abteilungen 36 bis 40 sowie im Erdgeschoss in der Abteilung 36 die Räumlichkeiten der Wasserschutzpolizei. In Fischhalle VI sind im Erdgeschoss die Abteilung 64 bis (teilweise) 61 vermietet und als Laden sowie Fahrradverleih genutzt. Auch die Erdgeschossbereiche der Abteilungen 54 bis 55 sowie 48 bis 49 sind aktuell noch gastronomisch genutzt. Diese Nutzungen werden erst im Laufe der Baumaßnahmen umgesiedelt.
Das Dachtragwerk der Hallen ist aus Holz ausgeführt, Geschossdecken aus Stahlbeton. Die Außenwände sind aus Mauerwerk hergestellt. Straßen- und giebelseitig gibt es eine durchgängige Rotklinkerfassade. Auf der Hafenseite gibt es im Obergeschoss eine Rotklinkerfassade und im Erdgeschoss eine Putzfassade.
Straßenseitig ist die Fassade im Erdgeschoss durch zwei Segmentbögen-Öffnungen je Abteilung gleichmäßig gegliedert. Die Bögen werden durch zurückgesetzte, ca. 60 cm breite Faschen im Mauerwerk betont. Im Obergeschoss befindet sich jeweils mittig über den Segmentbögen des EG ein Brüstungsfenster sowie mittig dazwischen eine zweiflügelige bodentiefe Öffnung, die ursprünglich als Ladeluke genutzt wurde. Das Erdgeschoss hat hafenseitig durch eine nachträglich ergänzte und mittlerweile bereits oberirdisch wieder rückgebaute, vorgelagerte Flutschutzmauer wenig bzw. deutlich verkleinerte Öffnungen. Die verschlossenen Öffnungen sollen im Zuge der Baumaßnahmen wieder in ihrer ursprünglichen Größe hergestellt werden. Der Alte Fischereihafen befindet sich heute im sturmflutsicheren Gebiet. Im hafenseitigen Obergeschoss befinden sich je Abteilung vier Brüstungsfenster.
In den Hallen werden im Wesentlichen folgende hochbauliche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchgeführt:
- Fassadensanierung (Mauerwerk inkl. Fugen, Putzfassade Hafenseite)
- Austausch/Instandsetzung Fenster und Außentüren, Wiederherstellung/Anpassung von Öffnungen in der Fassade
- Dämmung Dach (Aufsparrendämmung), Ergänzung Dachreiter und Dachflächenfenster
- Ergänzung Technikebene als Holzkonstruktion im Obergeschoss
- Ergänzung Innendämmung
- Austausch und Dämmung der Sohle
- Ergänzung Aufzugs- und Treppenanlage sowie eines großzügiger Deckendurchbruch (Luftraum) im zukünftigen Empfangs- und Restaurantbereich des Hotels
- Innenausbau, weitestgehend in Trockenbauweise
- neue Fußbodenaufbauten
- Oberflächen Wand/Boden/Decke
Beide Hallen sollen jeweils den Effizienzgebäude-Standard 70 EE erreichen.
Das Gesamtgebäude strebt nach dem Bewertungssystem der DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. eine Zertifizierung an.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Leistungsumfang Positionen
Der Bieter hat alle Angaben und Hinweise in seiner Kalkulation aufzunehmen. Zusätzlich hat sich der Bieter von der Örtlichkeit zu überzeugen und sachkundig zu machen. Mehrkosten, die auf Grund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nach Angebotsabgabe angemeldet werden, werden nicht vergütet.
Sollten Unklarheiten in Bezug auf die Ausführung und Qualitätsmerkmale bestehen, so sind diese vor, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe in schriftlicher Form festzuhalten und dem AG mitzuteilen, um eine Klärung vor Auftragserteilung zu erreichen.
Auf Leistungen, die für den Fachunternehmer erkennbar in der Leistungsbeschreibung fehlen, jedoch zur fachlich einwandfreien Herstellung gemäß dem Stand der Bautechnik erforderlich sind und üblicherweise durch das Gewerk des Auftragnehmers erbracht werden, ist vor Angebotsabgabe, ggf. durch ein Nebenangebot, hinzuweisen.
Alle in den Positionen beschriebenen Leistungen beinhalten grundsätzlich die vollständige Leistung inkl. der Lieferung von Materialien (Lieferung und Montage), wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Die Leistungen sind fachgerecht und gemäß den anerkannten Regeln und dem Stand der Bautechnik sowie in sauberer handwerklicher Weise herzustellen.
Produkte, Produktangaben
Es dürfen nur bautechnisch zugelassene Produkte verwendet werden. Sollten die Bieter im Leistungsverzeichnis aufgefordert werden, dass angewandte Erzeugnis zu nennen, so ist der Hersteller ebenfalls anzugeben.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die genauen Bezeichnungen (Hersteller, Fabrikat, Typ und Produktname etc.) der verwendeten Materialien und Baustoffe bekannt zu geben. Wenn im Angebot abgefragt, sind die Materialien dort genau zu bezeichnen.
Ortsbegehung
Der Bieter hat sich von der Örtlichkeit zu überzeugen und sachkundig zu machen. Der Ort der Leistungserbringung ist zu den üblichen Öffnungszeiten zugänglich. Mehrkosten, die aufgrund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nach Angebotsabgabe angemeldet werden, werden nicht vergütet.
Baustoffe und Bauteile
Der Nachweis der Eignung der Baustoffe ist vom AN zu erbringen. Der Nachweis der Eignung ist vor Lieferung bzw. Einbau dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung zu ergeben.
Materialien und Produkte dürfen erst nach vorheriger Freigabe durch den DGNB-Auditor eingebaut werden. Einhaltung der materialökologischen Anforderungen verpflichtend (Siehe DGNB-Vorbemerkungen)
Maße am Bau
Es gelten die Maßtoleranzen der Normen DIN 18202 und DIN 18203 mit ihren Unternormen. Daher sind alle Maße für die Erbringung der eigenen Leistungen am Bau zu kontrollieren. Dieses ist in einem Aufmaß zu dokumentieren und der Bauüberwachung des AG zu übergeben.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelle darf nur über die ausgewiesene Baustellenzufahrt angefahren werden, die angrenzenden Privatgrundstücke sind nicht zu benutzen.
Öffentliche Straßen und Gehwege dürfen weder als Materiallagerstätte noch für weitere Baustelleneinrichtungen genutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im zugewiesenen und genehmigten Bereich abzustellen.
Lagerflächen und Standflächen auf dem Grundstück sind mit dem Bauherren bzw. mit der Bauleitung abzustimmen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Transporte im Gebäude bzw. zu den Lagerplätzen auf dem Gelände sind in die Einheitspreise einzurechnen.
In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs-, Aufgrabungs- und Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Baustrom, Bauwasser
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden vom Bauherrn im üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, sich an den Kosten für Baustrom und Bauwasser anteilig zu beteiligen. Diese werden spätestens bei der Schlussrechnung abgezogen.
Sauberkeit der Baustelle
Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers ist arbeitstäglich verpackt zu beräumen und bei Abzug mindestens jedoch wöchentlich von der Baustelle zu entfernen oder sortenrein in Container zu verbringen. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Festlegung behält sich der Auftraggeber vor, die Beräumung ohne weitere Ankündigungen einem Dritten zu übertragen und die entstehenden Kosten an den Auftragnehmer weiterzubelasten.
Abfallcontainer werden bauseitig durch den AG gestellt. Der AN ist verpflichtet, sich an den Kosten anteilig zu beteiligen. Diese werden spätestens bei der Schlussrechnung abgezogen.
Bauabfall ist von anderen Abfällen getrennt zu halten und fachgerecht zu entsorgen. Abfälle durch Dämmmaterial (z.B. Polystyrol) sind durch geeignete Schneidverfahren (z.B. Heißdraht-Schneidegerät zu vermeiden. Dem AG sind immer alle Entsorgungsnachweise vorzulegen. Das Führen der Entsorgungsnachweise ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Lärmschutz, Erschütterung, Staubeinwirkung
Wegen der in Teilen der Hallen vorhandenen Nutzungen (Wasserschutzpolizei, Verkaufsflächen) und unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Nutzungen (u.a. Büro, Beherbergung) ist ein besonderes Augenmerk auf eine lärm-, staub- und erschütterungsarme Ausführung zu legen. Der AN ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Zum Schutz gegen Immissionen (Lärm, Erschütterung, Staub etc.) hat der AN geeignete Maßnahmen gemäß den Gesetzen zum Schutz gegen Baulärm und den Verwaltungsvorschriften zu treffen.
Es sind ausschließlich Geräte und Maschinen einzusetzen, die nach der 32. BImSchV zugelassen sind. Alle Geräte müssten schallgedämpft sein und dürfen die vom Gewerbeaufsichtsamt geforderten dB(A)-Werte nicht überschreiten. Fehlende Ansaug- und Auspuffschalldämpfer sind in die Antriebsmaschine einzubauen. Entsprechende Belege sind schriftlich anzugeben. Geräte werden nur wenn nötig unter Volllast gefahren.
Die Regelungen zu den Betriebszeiten von Geräten und Maschinen in Wohngebieten ist einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen von den Betriebsregelungen, z. B. für den Einsatz von Baumaschinen in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen sind vom AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
Vorgaben zum Baustellenprozess resultierend aus der angestrebten DGNB-Zertifizierung sind ergänzend zu berücksichtigen (Siehe DGNB-Vorbemerkungen).
Brandschutz während der Bauphase
Der AN hat während der Baumaßnahme notwendige Brandschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem AG, der örtlichen Bauleitung und dem SiGeKo durchzuführen. Diese Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Für alle Lagerplätze, Bauteile und Baustelleneinrichtungen gelten die einschlägigen Vorschriften über den Brandschutz.
Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des AN. Diese werden nicht gesondert vergütet, sofern nicht im LV berücksichtigt.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeignet Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen, sofern nicht LV berücksichtigt.
Bauüberwachung AN
Die mit der Ausführung und Überwachung der Arbeiten beauftragten Personen des Auftragnehmers müssen berechtigt und in der Lage sein, Anordnung der Bauüberwachung des AG entgegenzunehmen und auszuführen. Ungeeignete Kräfte sind auf Verlangen von der Baustelle zu entfernen.
Ein Polier hat während der vom AN ausgeführten Arbeiten ständig vor Ort zu sein.
Baubesprechungen, Abstimmung mit der Bauüberwachung AG
Baubesprechungen finden wöchentlichstatt. Der mit der Ausführung der Leistung bestimmte entscheidungsbefugte Vertreter des AN (Fachbauleiter und Vorarbeiter) hat teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, hat eine projekt- und fachkundige Vertretung anwesend zu sein. Andernfalls ist die Teilnahme an der Baubesprechung zwei Tage vorher durch eine schriftliche Absage mitzuteilen.
Der AN verpflichtet sich, mit der Bauüberwachung des AG Termine, Abwicklung und Details, sowie Konstruktionseichneungen und die Bauanweisung vor Arbeitsbeginn abzusprechen. Hierbei sind auch lange Lieferzeiten für Produkte (u.a. Fenster und Türen) zu berücksichtigen und rechtzeitig eigenverantwortlich zur Einhaltung der Fertigstellungstermine zu kommunizieren.
Rahmenterminplan
Dem AN wird durch den AG zum Zeitpunkt der Aufforderung zum Baubeginn gem BVB ein Rahmenterminplan mit Meilensteinen übergeben. Dieser wird Vertragsbestandteil. Dieser Rahmenterminplan ist eigenverantwortlich vom AN fortzuführen und abzustimmen.
Der AN hat einen eigenen detaillierten Bauzeitenplan vor Vertragsabschluss vorzulegen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Durch den AG wird vor Bauausführung ein unabhängiger und selbstständiger Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) benannt.
Die Beauftragung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung und Aufsichtspflicht gegenüber seiner Mitarbeiter und Unterauftragnehmer. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung des AG ausgeführt werden. Anspruch auf Vergütung besteht ansonsten nicht.
Es sind Stundenzettel zu führen, in denen täglich die nach Personen aufgeschlüsselten Arbeiten vermerkt sind. Diese sind umgehend der Bauleitung zur Freizeichnung zu übergeben. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet.
Es werden nur freigezeichnete Stundenzettel anerkannt.
Bauschild/Firmenwerbung
Eine Aufstellung von einem eigenen Bauschild bzw. die Anbringung von Firmenwerbung ist nicht gestattet. Durch den Auftraggeber wird ein Bauschild aufgestellt, auf dem alle am Bau beteiligten Firmen nach Wunsch aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an den Kosten des Bauschildes anteilig zu beteiligen.
Öffentlichkeitsarbeit
Presseveröffentlichungen etc. sind nur in Abstimmung und Genehmigung mit dem AG gestattet.
Allgemeine Vorbemerungen zum Bauvorhaben
Hinweis DGNB Das Gebäude strebt nach dem Bewertungssystem der DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. eine Zertifizierung an.
Die detaillierten DGNB Anforderungen sind den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen: DGNB Vorbemerkungen“ zu entnehmen. Die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen ist unter Einhaltung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Qualitäten für den Auftragnehmer (AN) verpflichtend.
Nachfolgende Themenfelder (Kurzübersicht) sind in den DGNB Vorbemerkungen enthalten:
Materialökologische Anforderungen: Materialien und Produkte dürfen erst nach vorheriger Freigabe durch den DGNB-Auditor eingebaut werden. Einhaltung der materialökologischen Anforderungen verpflichtend (Siehe DGNB-Vorbemerkungen)Ressourcenschonende Materialien: Verpflichtende Vorgaben zum nachweislichen Einsatz zertifizierter Hölzer und Naturstein, sowie Informationen zu SekundärrohstoffenBaustellenprozess: Verpflichtende Vorgaben zu Abfall-, Lärm- und Staubarmut, sowie Boden-/Grundwasserschutz
Die hierfür zu erbringenden Nachweise und Dokumente sind zum Großteil bereits vor dem Baustart des AN an den zuständigen Auditor (siehe Kontaktdaten unten) zu übermitteln und mit diesem abzustimmen. Der hierfür anfallende Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet, ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen und mit dem Angebotspreis abgegolten.
Der DGNB-Auditor koordiniert die gesamte Zertifizierung und steht auch dem AN für Rückfragen zur Zertifizierung zur Verfügung. Bei unklaren Aufgabenstellungen oder Abweichungen von den beschriebenen Vorgaben ist umgehend der DGNB-Auditor zu verständigen.
DGNB-Auditor/Ansprechpartner:
GNAP Nachhaltigkeitsplanung GmbH
Nordenhamer Straße 3
27572 Bremerhaven
Herr Marc Bittorf
Tel.+49(0) 471 952 180-62
Fax+49(0) 471 952 180-61
Mobil+49(0) 175 196 7823
eMailmarc.bittorf@gnap-mbh.de
Herr Wolfgang Meyer (Materialprüfung)
Tel.+49(0) 471 952 180-64
Fax+49(0) 471 952 180-61
Mobil+49(0) 178 286 01 58
eMailwolfgang.meyer@gnap-mbh.de
Dem AN wird bei Auftragsvergabe (auf Wunsch auch vorab) bzw. spätestens im Rahmen des Erstkontaktes zum DGNB-Auditor eine gewerkespezifische Materialübersicht für die Nachweisführung zur Verfügung gestellt. Der AN verpflichtet sich Baumaterialien in dieser Excel-Vorlage unter Nennung des konkreten Einsatzzweckes einzutragen und zusammen mit Produkt-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsdatenblätter in deutscher oder englischer Sprache produktspezifisch mindestens 4 Wochen vor Einbau dem DGNB Auditor zur Prüfung vorzulegen. Allgemeine Broschüren von Herstellern ohne Markierungen der tatsächlichen Produktbezeichnung, -farbe etc. sind unzulässig.
Hinweis DGNB
Hinweis zur Rechnungsstellung Durch den AG werden für die Abrechnung der beiden Bauteile Fischhalle 5 und Fischhalle 6 getrennte Kostenstellen benannt.
Auf dieser Grundlage sind für die jeweiligen Leistungen getrennte Rechnungen aufzustellen.
Auch eventuelle zusätzliche / Nachtragsleistungen sind den jeweiligen Bauteilen zuzuordnen.
Die Allgemeinkosten sind bei Rechnungsstellung mit folgenden Ansatz prozentual zu verteilen:
Fischhalle 5= 45,0 %
Fischhalle 6= 55,0 %
Eventueller Mehraufwand für die Rechnungsstellung ist mit zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Hinweis zur Rechnungsstellung
Hinweise zur Kalkulation Hinweise zur Kalkulation
Die Baustelleneinrichtung ist nicht gesondert
beschrieben und ist in die Position einzukalkulieren.
Die Gerüste werden nach Erfordernis, Fortschritt im
Bauablauf (mehrere Bauphasen und Bauteile) sowie in
Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung aufgebaut.
Dies ist in die folgenden Positionen einzukalkulieren
und wird nicht gesondert vergütet.
Die Aufstellfläche ist mit der Bauleitung vor Ort
rechtzeitig abzustimmen.
Baustrom und WC-Anlage steht bauseits zur Verfügung.
Hinweise zur Kalkulation
01 Allgemeines
01
Allgemeines
Zusätzlich technische Vertragsbedingungen Grundlage des Angebotes und der Ausführung sind
alle einschlägigen DIN Vorschriften in neuester
Fassung, insbesondere folgende Bestimmungen.
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 1055 Lastannahme für Bauten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffe und Bauteile
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
Zusätzlich technische Vertragsbedingungen
Zusätzlich technische Vertragsbedingungen AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN / TÜRLISTEN
Soweit dem LV Detailzeichnung beigefügt sind, gelten
diese verbindlich für das Angebot. Für die Ausführung
werden dem AN die Werkpläne zur Verfügung gestellt.
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer Detailzeichnungen,
erforderliche statische Berechnungen,
Beschreibungen sowie Muster des Türaufbaus- bzw.
der Konstruktion zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe
durch den Auftraggeber. Die Kosten dafür sind
einzurechnen.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.1.3).
Für die Prüfung der Unterlagen und Muster durch den
Architekten ist ein Prüfzeitraum von 20 Werktagen
einzuplanen. Dies ist bei der Terminplanung zu
berücksichtigen.
Für alle Bauteile sind Türlisten zu erstellen, die dem
Architekten ebenfalls zur Prüfung vorzulegen sind.
Da diese Türlisten auch mit dem Nutzer abgestimmt
werden müssen, ist ein Prüfzeitraum von 30 Werktagen
einzurechnen.
Zur Abrechnung sind aktualisierte Türlisten
vorzulegen.
BAUMAßE
Für die Ausführung werden dem AN die Ausführungspläne
mit den Rohbau-Lichtmaßen zur Verfügung
gestellt. Der AN hat alle Maße am Bau selbst zu prüfen
und ist für die Richtigkeit allein verantwortlich.
Fordert der Auftraggeber, daß die Konstruktionen schon
zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen,
der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind
unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die
Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
HOLZTÜRBLÄTTER
Die Konstruktion bzw. der Aufbau der Holztürblätter
bzw. die Auswahl der hierfür zu verwendenden
Materialien, insbesondere der Rahmen- und Einleimerhölzer
sowie der Mittellagen ist so vorzunehmen, dass
ein Werfen, Verziehen und Reißen nicht möglich
werden kann. Es müssen die Anforderungen der angegebenen
Klimaklassen und Beanspruchungsgruppen
gewährleistet sein. Im Zweifelsfall kann der Architekt
vom AN Prüfberichte und Prüfzeugnisse verlangen, aus
welchen eindeutig die geforderten Daten zu ersehen sind
(z.B. vom Labor für Türentechnik in Rosenheim VHI, oder
einem anderen anerkannten Institut - DIN 4109 Teil 2).
Bei fehlendem Nachweis des Türblattherstellers kann
die Abnahme verweigert werden. Sämtliche Materialien
der Holztürblätter müssen der neuesten Formaldehyd
Richtlinie und den zulässigen Emissionswerten für den
Innenausbau im Wohnbereich entsprechen. Die zu
verwendenden Leime und Lacke dürfen nicht
enthalten: PCP, PCB, PCT, HCH, Lindan und TCDD.
Auf Verlangen des Architekten sind hierüber
Gutachten der Lieferfirmen vorzulegen. Die Holztürblätter
sind auf der Baustelle exakt auf die vorhandene
Oberbodenhöhe anzupassen. Dies ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Die Holztürblätter müssen
teilweise unten bis zu 30 mm zusätzlich gekürzt
werden. Vom Türblatthersteller ist ein entsprechend
genügend dimensionierter Einleimer vorzusehen.
Nach dem Einpassen und Kürzen der unteren Türkante
sind die Schnittstellen mit einem wasserabweisenden
Lack zu versiegeln, siehe gesondert
beschriebene Position.
Vor der Bauabnahme sind vom AN eigenverantwortlich,
ohne Aufforderung durch die Bauleitung,
sämtliche Türen auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
BRAND-UND RAUCHSCHUTZTÜREN
Zu allen Brand-und Rauchschutztüren ist der
Herstellernachweis, einschl. Prüfzeugnis, sowie die
Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers
vorzulegen. Die Kennzeichnung der Brand-und
Rauchschutztüren muss durch ein an sichtbarer
Stelle angebrachtes Blechschild vorgenommen werden.
Bis zur Vorlage der vorgenannten Nachweise wird die
Abnahme verweigert.
STAHL-/EDELSTAHLZARGEN
Die Stahl -(auch Edelstahl-)zargen müssen lotrecht und
rechtwinkelig eingebaut werden. Band-und Schloßteil
müssen fluchten. Der entsprechende Wand-und Bodenaufbau
muß hierbei genau beachtet werden. Die
Befestigung am Baukörper hat nach den Richtlinien der
DIN 18293, nach der " Richtlinie für den Einbau von
Stahlzargen", (Ausgabe August 1997, Industrieverband
Tore, Türen, Zargen, 58095 Hagen), den jeweiligen
Vorschriften der bauaufsichtlichen Zulassung und nach
den Einbauvorschriften der jeweiligen Hersteller zu
erfolgen.
Alle Hohlräume zwischen Mauerwerk und Zarge sind
mit Mörtel der MG III zu hinterfüllen. Die Hinterfüllung
muss absolut vollflächig und hohlraumfrei sein.
Die Montageschienen der Stahlzargen sind ohne
besondere Aufforderung zu entfernen. Beschädigungen
der Zink-und Grundieroberflächen sind sofort fachgerecht
auszubessern, so daß keine Rostansätze entstehen
können.
Die Gummidichtungen der Stahlzargen sind frühestens
nach Beendigung der Malerarbeiten einzuziehen.
Sämtliche Stöße der Dichtungsschnüre sind auf
Gehrung zu schneiden bzw. zu stoßen.
Für alle unterschiedlichen Ausführungen der Zargen
müssen dem Architekten Muster und Systemzeichnungen
zur Freigabe vorgelegt werden. Die Ausführung der
Türbänder und übrigen Beschlagteile muss ebenfalls
durch Muster abgestimmt werden.
VERGLASUNG
Die Verglasung ist im Leistungsverzeichnis für die
jeweiligen Positionen gesondert beschrieben.
Die Verglasung erfolgt mittels EPDM-Dichtprofilen.
Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der
Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören
alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren
Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden
Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern
sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung
der Scheibengrößen und der Lastannahmen
nach den Bemessungstabellen des Glas-
Herstellers zu ermitteln.
EINBAU DER ELEMENTE
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
daß Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente
aufgenommen werden können, ohne daß
hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen
werden.
Die Montage der Bauelemente muß flucht- und
lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen
sind nach den Meterrissen einzumessen, in jedem
Geschoß ist mind. ein Meterriss vorhanden.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungsmittel - wie Schrauben und Bolzen -
müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen.
Befestigungsmittel aus Stahl müssen verzinkt sein.
Sämtliche Anschlüsse, Versiegelungen und Anschlußbleche
an angrenzende Bauteile sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden. Das heißt,
Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz,
Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe
auf Silikon- oder Polysulfidbasis, fungizidfrei,
zu verwenden, wenn nicht anders beschrieben.
Die Versiegelung muß unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommendenTemperaturbereiche
an den anschließenden
Bauteilen so haften, daß sie - unter
Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen
der Bauteile - nicht von den Haftflächen
abreißt. Bei der Abdichtung von Anschlußfugen mit
elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die
Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
ELEKTROANSCHLÜSSE
Sämtliche Kabelführungen innerhalb der Türblätter und
der Zargen hat der Bieter- für die von Ihm gelieferten
elektromechanischen Teile - einzukalkulieren. Die
Kabelübergänge zwischen Türblatt, Zarge und ggf.
elektromechanischen Teilen sind verdecktliegend
herzustellen. Kabelenden sind mind. 2,00 m lang zu
belassen und gegen Herausrutschen aus den Profilen
zu sichern. Die jeweiligen Elektroanschlüsse und die
weitergehende Verkabelung am Baukörper werden
bauseits durch ein Elektrounternehmen erstellt.
Zusätzlich technische Vertragsbedingungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Ingenieurleistung
01.02
Ingenieurleistung
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten
01.04 System-Beschreibungen
01.04
System-Beschreibungen
02 Fischhalle 6
02
Fischhalle 6
02.01 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ Öffentliche Bereich + Nebenräume, EG
02.01
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ Öffentliche Bereich + Nebenräume, EG
02.02 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ RS und BS_ EG
02.02
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ RS und BS_ EG
02.03 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ Hotelzimmer + Flur , OG01
02.03
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ Hotelzimmer + Flur , OG01
02.04 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS-Türen_ Hotelzimmer + Flur , OG01
02.04
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS-Türen_ Hotelzimmer + Flur , OG01
02.05 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ Hotelzimmer-WC, OG02
02.05
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche _ Hotelzimmer-WC, OG02
02.06 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS-Türen_ Technik+ Flur , OG02
02.06
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS-Türen_ Technik+ Flur , OG02
02.07 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS-Türen_ Hotelzimmer+ Flur , OG03
02.07
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS-Türen_ Hotelzimmer+ Flur , OG03
02.08 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS_OG03
02.08
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS_OG03
02.09 Türdämpfer, Türwächter, Türpuffer, Beschläge
02.09
Türdämpfer, Türwächter, Türpuffer, Beschläge
03 Fischhalle 5
03
Fischhalle 5
03.01 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche_OG01
03.01
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche_OG01
03.02 Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS_OG01
03.02
Stahlzargen und Holztürblätter m. HPL-Oberfläche, als BS- und RS_OG01
03.03 Türtechnik
03.03
Türtechnik