Estricharbeiten
AFH Fischhallen V und VI
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerungen zum Bauvorhaben BAUBESCHREIBUNG Die Bauleistungen erfolgen an und in den Fischhallen V und VI Präsident-Herwig-Straße 36-64 27472 Cuxhaven Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung sowie den Um- und Ausbau der denkmalgeschützten Fischhallen V und VI mit teilweiser Umnutzung als Beherbergungsbetrieb (Hotel). Die Fischhallen V und VI wurden 1920-1924 errichtet und sind Teil des Alten Fischereihafen von Cuxhaven. Sie erstrecken sich als langgezogene zweigeschossige Hallen mit Satteldach über insgesamt ca. 310 m Länge parallel zum Hafenbecken und werden auf der gegenüberliegenden Gebäudeseite von der Präsident-Herwig-Straße begleitet und erschlossen. Straßenseitig vorgelagert ist ein Gehweg sowie ein ca. 5 m tiefer Parkstreifen. Die Fischhalle V und VI weisen jeweils eine Länge von ca. 150 m auf und sind in der Mitte durch einen viergeschossigen Mittelbau („Turm“) miteinander verbunden, in dessen Erdgeschoss sich eine Durchfahrt befindet. Die Gebäudebreite beträgt ca. 20 m und die Firsthöhe ca. 9,77 m bzw. ca. 14,68 m im Bereich des Mittelbaus. Zum Ensemble gehört auch die nord-östlich angrenzende Fischhalle IV, wo jedoch keine Baumaßnahmen stattfinden. Ursprünglich war den Hallen zum Kai hin eine Fischauktionshalle vorgelagert, diese wurden bei einem Brand im Jahre 1991 jedoch vollständig zerstört. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Errichtung acht neuer Vorbauten geplant. Diese sind ca. 5,00 m vom Gebäude abgerückt, sollen aber optisch und ggf. auch konstruktiv durch eine Überdachung mit den Fischhallen verbunden werden. Die Fischhallen gliedern sich in Abteilungen von in der Regel je 10 m Breite. Fischhalle V umfasst Abteilung 36 bis 49 und Fischhalle VI die Abteilungen 50 bis 64. Der Mittelbau gehört zur Fischhalle VI. Beide Hallen sind getrennt voneinander abzurechnen. Die Hotelnutzung wird sich im Obergeschoss über die gesamte Fischhalle VI sowie die Abteilung 49 bis 41 der Fischhalle V erstrecken. Ergänzt wird die Hotelfläche im Erdgeschoss durch den Bereich der Abteilungen 50 bis 55 sowie Teile der Abteilung 54. Hier wird neben dem Eingangs- und Loungebereich, Küche und Restaurant sowie Technik- und Nebenräumen auch ein Fitness- und SPA-Bereich realisiert. Das Hotel umfasst ca. 145 Zimmer mit ca. 290 Betten. Im Obergeschoss von Fischhalle V befindet sich in den Abteilungen 36 bis 40 sowie im Erdgeschoss in der Abteilung 36 die Räumlichkeiten der Wasserschutzpolizei. In Fischhalle VI sind im Erdgeschoss die Abteilung 64 bis (teilweise) 61 vermietet und als Laden sowie Fahrradverleih genutzt. Auch die Erdgeschossbereiche der Abteilungen 54 bis 55 sowie 48 bis 49 sind aktuell noch gastronomisch genutzt. Diese Nutzungen werden erst im Laufe der Baumaßnahmen umgesiedelt. Das Dachtragwerk der Hallen ist aus Holz ausgeführt, Geschossdecken aus Stahlbeton. Die Außenwände sind aus Mauerwerk hergestellt. Straßen- und giebelseitig gibt es eine durchgängige Rotklinkerfassade. Auf der Hafenseite gibt es im Obergeschoss eine Rotklinkerfassade und im Erdgeschoss eine Putzfassade. Straßenseitig ist die Fassade im Erdgeschoss durch zwei Segmentbögen-Öffnungen je Abteilung gleichmäßig gegliedert. Die Bögen werden durch zurückgesetzte, ca. 60 cm breite Faschen im Mauerwerk betont. Im Obergeschoss befindet sich jeweils mittig über den Segmentbögen des EG ein Brüstungsfenster sowie mittig dazwischen eine zweiflügelige bodentiefe Öffnung, die ursprünglich als Ladeluke genutzt wurde. Das Erdgeschoss hat hafenseitig durch eine nachträglich ergänzte und mittlerweile bereits oberirdisch wieder rückgebaute, vorgelagerte Flutschutzmauer wenig bzw. deutlich verkleinerte Öffnungen. Die verschlossenen Öffnungen sollen im Zuge der Baumaßnahmen wieder in ihrer ursprünglichen Größe hergestellt werden. Der Alte Fischereihafen befindet sich heute im sturmflutsicheren Gebiet. Im hafenseitigen Obergeschoss befinden sich je Abteilung vier Brüstungsfenster. In den Hallen werden im Wesentlichen folgende hochbauliche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchgeführt: - Fassadensanierung (Mauerwerk inkl. Fugen, Putzfassade Hafenseite) - Austausch/Instandsetzung Fenster und Außentüren, Wiederherstellung/Anpassung von Öffnungen in der Fassade - Dämmung Dach (Aufsparrendämmung), Ergänzung Dachreiter und Dachflächenfenster - Ergänzung Technikebene als Holzkonstruktion im Obergeschoss - Ergänzung Innendämmung - Austausch und Dämmung der Sohle - Ergänzung Aufzugs- und Treppenanlage sowie eines großzügiger Deckendurchbruch (Luftraum) im zukünftigen Empfangs- und Restaurantbereich des Hotels - Innenausbau, weitestgehend in Trockenbauweise - neue Fußbodenaufbauten - Oberflächen Wand/Boden/Decke Beide Hallen sollen jeweils den Effizienzgebäude-Standard 70 EE erreichen. Das Gesamtgebäude strebt nach dem Bewertungssystem der DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. eine Zertifizierung an. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Leistungsumfang Positionen Der Bieter hat alle Angaben und Hinweise in seiner Kalkulation aufzunehmen. Zusätzlich hat sich der Bieter von der Örtlichkeit zu überzeugen und sachkundig zu machen. Mehrkosten, die auf Grund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nach Angebotsabgabe angemeldet werden, werden nicht vergütet. Sollten Unklarheiten in Bezug auf die Ausführung und Qualitätsmerkmale bestehen, so sind diese vor, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe in schriftlicher Form festzuhalten und dem AG mitzuteilen, um eine Klärung vor Auftragserteilung zu erreichen. Auf Leistungen, die für den Fachunternehmer erkennbar in der Leistungsbeschreibung fehlen, jedoch zur fachlich einwandfreien Herstellung gemäß dem Stand der Bautechnik erforderlich sind und üblicherweise durch das Gewerk des Auftragnehmers erbracht werden, ist vor Angebotsabgabe, ggf. durch ein Nebenangebot, hinzuweisen. Alle in den Positionen beschriebenen Leistungen beinhalten grundsätzlich die vollständige Leistung inkl. der Lieferung von Materialien (Lieferung und Montage), wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben. Die Leistungen sind fachgerecht und gemäß den anerkannten Regeln und dem Stand der Bautechnik sowie in sauberer handwerklicher Weise herzustellen. Produkte, Produktangaben Es dürfen nur bautechnisch zugelassene Produkte verwendet werden. Sollten die Bieter im Leistungsverzeichnis aufgefordert werden, dass angewandte Erzeugnis zu nennen, so ist der Hersteller ebenfalls anzugeben. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die genauen Bezeichnungen (Hersteller, Fabrikat, Typ und Produktname etc.) der verwendeten Materialien und Baustoffe bekannt zu geben. Wenn im Angebot abgefragt, sind die Materialien dort genau zu bezeichnen. Ortsbegehung Der Bieter hat sich von der Örtlichkeit zu überzeugen und sachkundig zu machen. Der Ort der Leistungserbringung ist zu den üblichen Öffnungszeiten zugänglich. Mehrkosten, die aufgrund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nach Angebotsabgabe angemeldet werden, werden nicht vergütet. Baustoffe und Bauteile Der Nachweis der Eignung der Baustoffe ist vom AN zu erbringen. Der Nachweis der Eignung ist vor Lieferung bzw. Einbau dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung zu ergeben. Materialien und Produkte dürfen erst nach vorheriger Freigabe durch den DGNB-Auditor eingebaut werden. Einhaltung der materialökologischen Anforderungen verpflichtend (Siehe DGNB-Vorbemerkungen) Maße am Bau Es gelten die Maßtoleranzen der Normen DIN 18202 und DIN 18203 mit ihren Unternormen. Daher sind alle Maße für die Erbringung der eigenen Leistungen am Bau zu kontrollieren. Dieses ist in einem Aufmaß zu dokumentieren und der Bauüberwachung des AG zu übergeben. Baustelleneinrichtung Die Baustelle darf nur über die ausgewiesene Baustellenzufahrt angefahren werden, die angrenzenden Privatgrundstücke sind nicht zu benutzen. Öffentliche Straßen und Gehwege dürfen weder als Materiallagerstätte noch für weitere Baustelleneinrichtungen genutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im zugewiesenen und genehmigten Bereich abzustellen. Lagerflächen und Standflächen auf dem Grundstück sind mit dem Bauherren bzw. mit der Bauleitung abzustimmen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Transporte im Gebäude bzw. zu den Lagerplätzen auf dem Gelände sind in die Einheitspreise einzurechnen. In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs-, Aufgrabungs- und Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Baustrom, Bauwasser Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden vom Bauherrn im üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, sich an den Kosten für Baustrom und Bauwasser anteilig zu beteiligen. Diese werden spätestens bei der Schlussrechnung abgezogen. Sauberkeit der Baustelle Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers ist arbeitstäglich verpackt zu beräumen und bei Abzug mindestens jedoch wöchentlich von der Baustelle zu entfernen oder sortenrein in Container zu verbringen. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Festlegung behält sich der Auftraggeber vor, die Beräumung ohne weitere Ankündigungen einem Dritten zu übertragen und die entstehenden Kosten an den Auftragnehmer weiterzubelasten. Abfallcontainer werden bauseitig durch den AG gestellt. Der AN ist verpflichtet, sich an den Kosten anteilig zu beteiligen. Diese werden spätestens bei der Schlussrechnung abgezogen. Bauabfall ist von anderen Abfällen getrennt zu halten und fachgerecht zu entsorgen. Abfälle durch Dämmmaterial (z.B. Polystyrol) sind durch geeignete Schneidverfahren (z.B. Heißdraht-Schneidegerät zu vermeiden. Dem AG sind immer alle Entsorgungsnachweise vorzulegen. Das Führen der Entsorgungsnachweise ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lärmschutz, Erschütterung, Staubeinwirkung Wegen der in Teilen der Hallen vorhandenen Nutzungen (Wasserschutzpolizei, Verkaufsflächen) und unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Nutzungen (u.a. Büro, Beherbergung) ist ein besonderes Augenmerk auf eine lärm-, staub- und erschütterungsarme Ausführung zu legen. Der AN ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zum Schutz gegen Immissionen (Lärm, Erschütterung, Staub etc.) hat der AN geeignete Maßnahmen gemäß den Gesetzen zum Schutz gegen Baulärm und den Verwaltungsvorschriften zu treffen. Es sind ausschließlich Geräte und Maschinen einzusetzen, die nach der 32. BImSchV zugelassen sind. Alle Geräte müssten schallgedämpft sein und dürfen die vom Gewerbeaufsichtsamt geforderten dB(A)-Werte nicht überschreiten. Fehlende Ansaug- und Auspuffschalldämpfer sind in die Antriebsmaschine einzubauen. Entsprechende Belege sind schriftlich anzugeben. Geräte werden nur wenn nötig unter Volllast gefahren. Die Regelungen zu den Betriebszeiten von Geräten und Maschinen in Wohngebieten ist einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen von den Betriebsregelungen, z. B. für den Einsatz von Baumaschinen in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen sind vom AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Vorgaben zum Baustellenprozess resultierend aus der angestrebten DGNB-Zertifizierung sind ergänzend zu berücksichtigen (Siehe DGNB-Vorbemerkungen). Brandschutz während der Bauphase Der AN hat während der Baumaßnahme notwendige Brandschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem AG, der örtlichen Bauleitung und dem SiGeKo durchzuführen. Diese Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Für alle Lagerplätze, Bauteile und Baustelleneinrichtungen gelten die einschlägigen Vorschriften über den Brandschutz. Schutz von Baustoffen und Bauteilen Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des AN. Diese werden nicht gesondert vergütet, sofern nicht im LV berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeignet Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen, sofern nicht LV berücksichtigt. Bauüberwachung AN Die mit der Ausführung und Überwachung der Arbeiten beauftragten Personen des Auftragnehmers müssen berechtigt und in der Lage sein, Anordnung der Bauüberwachung des AG entgegenzunehmen und auszuführen. Ungeeignete Kräfte sind auf Verlangen von der Baustelle zu entfernen. Ein Polier hat während der vom AN ausgeführten Arbeiten ständig vor Ort zu sein. Baubesprechungen, Abstimmung mit der Bauüberwachung AG Baubesprechungen finden wöchentlichstatt. Der mit der Ausführung der Leistung bestimmte entscheidungsbefugte Vertreter des AN (Fachbauleiter und Vorarbeiter) hat teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, hat eine projekt- und fachkundige Vertretung anwesend zu sein. Andernfalls ist die Teilnahme an der Baubesprechung zwei Tage vorher durch eine schriftliche Absage mitzuteilen. Der AN verpflichtet sich, mit der Bauüberwachung des AG Termine, Abwicklung und Details, sowie Konstruktionseichneungen und die Bauanweisung vor Arbeitsbeginn abzusprechen. Hierbei sind auch lange Lieferzeiten für Produkte (u.a. Fenster und Türen) zu berücksichtigen und rechtzeitig eigenverantwortlich zur Einhaltung der Fertigstellungstermine zu kommunizieren. Rahmenterminplan Dem AN wird durch den AG zum Zeitpunkt der Aufforderung zum Baubeginn gem BVB ein Rahmenterminplan mit Meilensteinen übergeben. Dieser wird Vertragsbestandteil. Dieser Rahmenterminplan ist eigenverantwortlich vom AN fortzuführen und abzustimmen. Der AN hat einen eigenen detaillierten Bauzeitenplan vor Vertragsabschluss vorzulegen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Durch den AG wird vor Bauausführung ein unabhängiger und selbstständiger Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) benannt. Die Beauftragung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung und Aufsichtspflicht gegenüber seiner Mitarbeiter und Unterauftragnehmer. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung des AG ausgeführt werden. Anspruch auf Vergütung besteht ansonsten nicht. Es sind Stundenzettel zu führen, in denen täglich die nach Personen aufgeschlüsselten Arbeiten vermerkt sind. Diese sind umgehend der Bauleitung zur Freizeichnung zu übergeben. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet. Es werden nur freigezeichnete Stundenzettel anerkannt. Bauschild/Firmenwerbung Eine Aufstellung von einem eigenen Bauschild bzw. die Anbringung von Firmenwerbung ist nicht gestattet. Durch den Auftraggeber wird ein Bauschild aufgestellt, auf dem alle am Bau beteiligten Firmen nach Wunsch aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an den Kosten des Bauschildes anteilig zu beteiligen. Öffentlichkeitsarbeit Presseveröffentlichungen etc. sind nur in Abstimmung und Genehmigung mit dem AG gestattet.
Allgemeine Vorbemerungen zum Bauvorhaben
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -Estricharbeiten- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Estricharbeiten - Normen und Vorschriften Für die Leistung und Ausführung ist die VOB/C maßgebend. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik, sowie alle leistungsbezogenen DIN-Normen, hier im besonderen: DIN 18202Toleranzen im Hochbau, Bauwerke DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18299          Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN EN 13 813     Estricharbeiten DIN 18 560         Zementestrich sowie die die Verarbeitungsvorgaben der Hersteller für die eingesetzten Produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen, etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, als vereinbart. Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende, bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart. Alle erforderlichen Nivellements sind je Raum in ausreichender Anzahl durchzuführen, es ist ein Bezug auf das Gesamthöhenniveau des jeweiligen Geschosses herzustellen Abweichungen von Sollhöhen und daraus resultierene Maßnahmen oder geänderte Einbauhöhen sind vor der Ausführung mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen Ausgehend von den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten späteren Belegungen der Estriche sind jeweils geeignete Maßnahmen und Sorgfalt bei der Herstellung und Einbau der Estriche umzusetzen, um die notwendigen Oberflächenqualitäten und Maßgenauigkeiten zu erhalten Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend anzubringen, damit alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK-Estrich gewährleistet ist. Auch bei Rohr- und Kanaldurchführungen sind Randstreifen zu verlegen. Metallteile, wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen und dergleichen, dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und gegebenenfalls gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Insbesondere dürfen Rohrbefestigungen keinen Schall auf die Decke übertragen. Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich. Trittschalldämmungen sollen nur einlagig verlegt werden; bei einer kombinierten Verlegung mit Wärmedämmungen sollten Trittschalldämmstoffe unter Belastung maximal 25 mm dick sein. Bei Trittschalldämmstoffen mit mittlerer oder geringer Zusammendrückbarkeit (Bezeichnungen sm, sg) kann diese Dicke überschritten werden. Aussparungen sind zu schalen. Die Einteilung der Dehnungs und Bewegungsfugen sind mit dem AG abzustimmen. Schwindverhalten: schwindreduziert, 0,4 mm/m Herstellen von Fugen gem. Fugenplan (Seitenverhaltnis i.d.R. LF/bF.1,0; LF/bF.1,5) und Herstellung von Bewegungsfuge an der gleichen Stelle (Randfugen . 10 mm), Ausführung gem.DIN 18560-2-1994-4. Die Einbauteile sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Schalarbeiten auf die Baustelle zu liefern und dem Rohbauunternehmer zu übergeben. Sofern kein anderer Zeitraum vereinbart wird, gelten hier 7 Tage vor Terminierung nach gültigem Bauzeitplan als ausreichend. Erforderliche Fugen sind mit geeigneten Fugenprofilen herzustellen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren und dergleichen verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Auf die Vermeidung von Verunreinigungen (Einschlüsse) durch Dämmstoffreste, Zigarettenstummel, Schmutz und ähnliches ist besonders zu achten. Auch nach seiner Erhärtung ist der Estrich vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Eine sach- und fachgerechte Nachbehandlung der Oberfläche ist durchzuführen, um den Boden schmutzabweisend und widerstandsfähig gegen Gebrauchseinwirkungen zu machen. Bei der gesamten Oberflächennachbehandlung ist auf eine sorgfältige Arbeitsweise und den Schutz der Oberfläche bis zur vollständigen Erhärtung der Beschichtung zu achten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -Estricharbeiten-
Hinweis DGNB Das Gebäude strebt nach dem Bewertungssystem der DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. eine Zertifizierung an. Die detaillierten DGNB Anforderungen sind den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen: DGNB Vorbemerkungen“ zu entnehmen. Die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen ist unter Einhaltung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Qualitäten für den Auftragnehmer (AN) verpflichtend. Nachfolgende Themenfelder (Kurzübersicht) sind in den DGNB Vorbemerkungen enthalten: Materialökologische Anforderungen: Materialien und Produkte dürfen erst nach vorheriger Freigabe durch den DGNB-Auditor eingebaut werden. Einhaltung der materialökologischen Anforderungen verpflichtend (Siehe DGNB-Vorbemerkungen)Ressourcenschonende Materialien: Verpflichtende Vorgaben zum nachweislichen Einsatz zertifizierter Hölzer und Naturstein, sowie Informationen zu SekundärrohstoffenBaustellenprozess: Verpflichtende Vorgaben zu Abfall-, Lärm- und Staubarmut, sowie Boden-/Grundwasserschutz Die hierfür zu erbringenden Nachweise und Dokumente sind zum Großteil bereits vor dem Baustart des AN an den zuständigen Auditor (siehe Kontaktdaten unten) zu übermitteln und mit diesem abzustimmen. Der hierfür anfallende Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet, ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen und mit dem Angebotspreis abgegolten. Der DGNB-Auditor koordiniert die gesamte Zertifizierung und steht auch dem AN für Rückfragen zur Zertifizierung zur Verfügung. Bei unklaren Aufgabenstellungen oder Abweichungen von den beschriebenen Vorgaben ist umgehend der DGNB-Auditor zu verständigen. DGNB-Auditor/Ansprechpartner: GNAP Nachhaltigkeitsplanung GmbH Nordenhamer Straße 3 27572 Bremerhaven Herr Marc Bittorf Tel.+49(0) 471 952 180-62 Fax+49(0) 471 952 180-61 Mobil+49(0) 175 196 7823 eMailmarc.bittorf@gnap-mbh.de Herr Wolfgang Meyer (Materialprüfung) Tel.+49(0) 471 952 180-64 Fax+49(0) 471 952 180-61 Mobil+49(0) 178 286 01 58 eMailwolfgang.meyer@gnap-mbh.de Dem AN wird bei Auftragsvergabe (auf Wunsch auch vorab) bzw. spätestens im Rahmen des Erstkontaktes zum DGNB-Auditor eine gewerkespezifische Materialübersicht für die Nachweisführung zur Verfügung gestellt. Der AN verpflichtet sich Baumaterialien in dieser Excel-Vorlage unter Nennung des konkreten Einsatzzweckes einzutragen und zusammen mit Produkt-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsdatenblätter in deutscher oder englischer Sprache produktspezifisch mindestens 4 Wochen vor Einbau dem DGNB Auditor zur Prüfung vorzulegen. Allgemeine Broschüren von Herstellern ohne Markierungen der tatsächlichen Produktbezeichnung, -farbe etc. sind unzulässig.
Hinweis DGNB
Hinweis zur Rechnungsstellung Durch den AG werden für die Abrechnung der beiden Bauteile Fischhalle 5 und Fischhalle 6 getrennte Kostenstellen benannt. Auf dieser Grundlage sind für die jeweiligen Leistungen getrennte Rechnungen aufzustellen. Auch eventuelle zusätzliche / Nachtragsleistungen sind den jeweiligen Bauteilen zuzuordnen. Die Allgemeinkosten sind bei Rechnungsstellung mit folgenden Ansatz prozentual zu verteilen: Fischhalle 5= 45,0 % Fischhalle 6= 55,0 % Eventueller Mehraufwand für die Rechnungsstellung ist mit zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Hinweis zur Rechnungsstellung
Hinweis zur Kalkulation Hinweis zur Kalkulation Die Leistungen Estricharbeiten können nicht durchgängig in einem Arbeitszeitraum ausgeführt werden. Eine entsprechende zweite bzw. dritte Anfahrt und erneute Arbeitsaufnahmen sind, wenn nicht besonders beschreiben, in die Position Baustelleneinrichtung Estricharbeiten mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis zur Kalkulation
01 Allgemeines
01
Allgemeines
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
01.03 Material- und Produktübersicht DGNB
01.03
Material- und Produktübersicht DGNB
01.04 Bemusterung
01.04
Bemusterung
02 Fischhalle 5
02
Fischhalle 5
02.01 EG
02.01
EG
02.02 OG
02.02
OG
03 Fischhalle 6
03
Fischhalle 6
03.01 EG
03.01
EG
03.02 OG
03.02
OG

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