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Beschreibung
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Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
AESCULAP AG, NEUBAU BAU 82 VORFERTIGUNGSFABRIK, Tuttlingen
Die Aesculap AG beabsichtigt die Errichtung einer neuen Vorfertigungsfabrik für CNC basierte Fertigungsprozesse: Drehen, Erodieren, Fräsen, Oberflächenbehandlung und Schleifen. Neben der Produktionsfläche soll es Büroarbeitsplätze, Sozialbereiche und Logistikflächen für die Anlieferung und Entsorgung geben. Das neue Fabrikgebäude soll auch in Verbindung mit vorhandenen Abläufen des Bau 80 betrachtet werden. Für die Zukunftsfähigkeit gilt es Erweiterungsoptionen vorzubehalten.
Das Grundstück mit der Flurstück Nr. 3945/6 und 3945/7 befindet sich in Tuttlingen im südwestlichen Teil des Aesculap Werksgeländes zwischen der Donaueschingerstraße und Dornierstraße. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Bundestraße 311 und die Bahntrasse, sowie im Süden ein Wohnhaus. Die zwei auf dem Grundstück befindlichen Gebäude vormaliger Lebensmittelgeschäfte wurden abgebrochen. Das vorgegebene Baufeld ist ca. 16.400 m² groß.
Südöstlich befindet sich die Nachbarbebauung Bau 80. Das Grundstück befindet sich in dem aufgeschütteten ehemaligen Donauflussbett und liegt auf einer Höhe von 648,00 m über N.N. Das Gefälle fällt um ca. 1,20 m vom höchsten zum niedrigsten Punkt. Tuttlingen befindet sich in Erdbebenzone 1. Die Planung, Baugrund und Tragwerk werden entsprechend der DIN berücksichtigt. Nach dem gültigen Bebauungsplan (Nr.0206 Stand 04.06.1977) handelt es ich um ein Industriegebiet (GRZ 0,8, BMZ 9,0).
Die Vorfertigungsfabrik nimmt im Süd/Westen die Flucht des benachbarten Bau 80 auf und betont damit die südliche Werksgeländegrenze. Die Kernfunktion bildet die Produktionsfläche ab. Die Produktionsfläche erstreckt sich über zwei Geschosse, die über eine lichte Höhe von 4,30m verfügen. Strukturiert wird die Produktionsfläche durch die notwendigen Stützen, die in einem Raster (10m/15m) angeordnet sind. Die der Produktion andienenden Funktionen, sind gebäudelängsseitig in einem dreigeschossigen Riegel vorgesetzt. Dies betrifft die Büroarbeitsplätze und Pausenräume, die sich auf zwei Ebenen, jeweils Ebenen gleich mit der Produktion befinden. Weiterhin befinden sich im Zwischengeschoss auch die Umkleiden, Duschen und Spinde, welche die Schnittstelle zwischen beiden Produktionsebenen bilden.
Mit der Verortung der Büro- und Sozialbereiche in den südöstlichen Gebäudeteil, sind diese den Büro- und Sozialbereichen von Bau 80 gegenübergestellt und nehmen indirekt Bezug zu diesem auf, so dass interne Arbeitsabläufe übergreifend über Alt- und Neubau funktionieren.
Im Bereich zwischen den Achsen Eins und Zwei finden Warenannahme/Warenabgabe statt. Durch die Verortung dieser Logistikspange an der Stirnseite nahe der Grundstücksgrenze, wird eine möglichst große Erweiterungsfläche für die Produktion Richtung Nord/Osten geschaffen. Die Technikflächen sind unterteilt in einen Hausanschlussraum mit Einbringöffnung im Untergeschoss, den Produktionsprozessen zugewiesene Anlagen, wie die Trockenabscheider, im Erdgeschoss und Elektrotechnikräumen, sowie einem Technikgeschoss in der obersten Ebene. Über vertikale Schächte, die sich zwischen dem Büroriegel und den Produktionsgeschossen befinden, wird u.a. die Gebäudetechnik vom Technikgeschoss in die unteren Geschosse geführt und weiterverteilt.
Straßenseitig ist das Technikgeschoss von der Gebäudeaußenkante zurückversetzt, so dass dieses in der Gebäudeaußenwahrnehmung in den Hintergrund rückt. Der Büroriegel verfügt im Erdgeschoss über einen großzügigen Eingangsbereich, um Besuchergruppen empfangen zu können. Zu Repräsentationszwecken öffnet sich an dieser Stelle der Blick unmittelbar in das Herzstück des Gebäudes, der Produktion.
Der Bürobereich als solcher verfolgt ein offenes Bürokonzept mit einzelnen Cockpits und Besprechungsräumen. Im Erdgeschoss sind 16 und im 2.Obergeschoss 20 Arbeitsplätze vorgesehen. In diesem Gebäudeteil ist außerdem ein Erste-Hilfe-Raum berücksichtigt.
Im Gesamtgebäude gibt es insgesamt zehn Sanitäranlagen. Im Erdgeschoss gibt es zu dem Besucher-WCs.
Für die 350 Produktionsmitarbeiter gibt es je Produktionsebene einen Pausenraum mit Küchenzeile. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit den Kiosk des benachbarten Bau 80 zu nutzen.
Im Zwischengeschoss im 1. Obergeschoss sind intern genutzte Umkleiden mit Spindzonen und zentralen Dusch- und Waschbereichen für Männer und Frauen vorgesehen, auch rollstuhlgerecht. Für externe Monteure gibt es innerhalb der Vorfertigungsfabrik keine gesonderten Umkleidebereiche, diese können die entsprechenden Umkleiden im Bau 80 mitnutzen.
Aus brandschutztechnischen Gründen wird die Außenwand (Achse 14) als Brandwand ausgebildet. Dies greift dem Erweiterungsfall der Produktionsfläche vor, zu diesem Zweck sind bereits Öffnungen für spätere Durchgänge berücksichtigt.
Der Wirtschaftshof dient der Warenlogistik. Für die Be- und Entladung sind zwei Überladebrücken und für die Seitenentladung ein Gabelstaplerausgang vorgesehen. Für den Witterungsschutz über den Toröffnungen ist ein Vordach über die gesamte Gebäudebreite vorgesehen.
Im Logistikriegel befindet sich, angrenzend an die Produktionsfläche, ein Lastenaufzug LA3 für die reibungslose geschossübergreifende Produktionsfähigkeit.
Durch das Vorprojekt Geothermie wurden die bestehenden Gebäude und befestigten Flächen abgebrochen und die gesamte Gebäude Fläche mit einer verdichteten Schotterschicht eingeebnet. Diese Fläche dient als Bohrplanum für die Geothermiebohrungen und die folgende Leistungsverlegung. Der noch verbliebende Recyclingschotter wird im Zuge der Erdarbeiten auf dem Grundstück verteilt und verdichtet. Weitere Rodungs- und Abbruchabreiten sind nicht erforderlich.
Innerhalb des Grundstückes wird das Gebäude sowohl an die öffentliche Regen- und Schmutzwasserkanalisation angeschlossen als auch an das Werksnetz. Dies betrifft sowohl die Anbindung von Strom-, Sprinkler- Wärme- als auch Kälteleitungen.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Alle Leistungen sind nach den geltenden Normen, Vorschriften, VOB, Bestimmungen und Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung auszuführen.
Allgemeines
'Der AN ist verpflichtet, Vorleistungen, auf denen seine Leistung aufbaut, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Vermessungsarbeiten, die Bauzeichnungen, die Höhenangaben sowie die Pläne. Unstimmigkeiten sind dem Architekten unverzüglich mitzuteilen.
Werden die Arbeiten durch Witterungsbedingungen, wie stärkere Niederschläge oder Frost o.a. unterbrochen, so behalten die abgegebenen Einheitspreise trotzdem ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für zeitversetztes Arbeiten. Nachforderungen des AN können hieraus nicht abgeleitet werden (siehe VOB/B §6 Abs. 2 Nr. 2).
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über sämtliche Leistungen in, an und über der Baustelle verbindlich zu informieren. Die Einholung von evtl. erforderlichen Genehmigungen der Polizei, städtischen Körperschaften, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen usw. ist eindeutig Sache des Auftragnehmers. Der AG und die Objektüberwachung müssen fortlaufend informiert werden.
Auf der Baustelle herrscht neben PSA und der obligatorischen Helmpflicht auch Warnwestenpflicht. Die entsprechende Baustellenordnung ist zu beachten.
Für alle Anlieferungen und Entsorgungen von Materialien sind Lieferscheine und bei Tonnagen auch die Wiegekarte für den Soll/Ist Vergleich vorzulegen. Alle erforderlichen Koordinationsgespräche und Abstimmungen mit Vor-, Neben- oder Folgeunternehmen sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Für die einzubauenden Materialien ist eine Materialliste zu führen und einzukalkulieren. In dieser Liste sind das Material, der Hersteller inkl. Adresse und die entsprechende LV-Positionen aufzuführen. Die Liste ist entsprechend dem Baufortschritt zu aktualisieren. Abweichungen von Materialien gegenüber der Leistungsbeschreibung sind mit der Objektüberwachung mind. 14 Werktage vor der Ausführung abzustimmen.
Der AN hat seine ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV (Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel) regelmäßig zu prüfen (z.B. Leitungsroller / Kabeltrommeln etc.) und bei defekt zu ersetzen, ein Vergütungsanspruch an den AG besteht hieraus nicht.
Auf der Baustelle gilt ein generelles und umfassendes Werbeverbot für alle dort tätigen Firmen, dies gilt auch und insbesondere für Firmenschilder an Bauzäunen, eigenen Containern etc.. Container sind neutral und unauffällig mit den Firmendaten zu kennzeichnen.'
Baustelleneinrichtung / Sicherheit
'Es stehen für alle Gewerke auf dem Gelände nur beschränkte Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Die Baustelle wird Videoüberwacht, die Aufnahmen werden im Rahmen der DSGVO gespeichert und nach 72 Stunden automatisch gelöscht.
Auf dem gesamten Baustellengelände ist das Fotografieren generell verboten. Eine Fotografieerlaubnis / Abbilderlaubnis ist gemäß beigefügtem Formblatt über die Objektüberwachung zu beantragen.'
Baubesprechungen
'Der AN ist verpflichtet, an den wöchentlichen Baubesprechungen des AG / der Objektüberwachung auf der Baustelle bzw. am entsprechend hierfür festgelegten Ort teilzunehmen. Der AN stellt einen entsprechend autorisierten Vertreter technisch/terminlich/wirtschaftlich dafür ab. Weitere Besprechungstermine werden nach Erfordernis festlegen. Nach Bedarf sowie auch auf Verlangen des AG / der Objektüberwachung haben auch die entsprechenden Nachunternehmer die Verpflichtung an den vorgenannten Sitzungen teilzunehmen'
Lager-, Umkleide- und Pausenräume
'Der AN hat für sein Personal (einschl. Nachunternehmer) auf seine Kosten die für ihn erforderlichen Lager-, Büro,- Pausen- und Umkleideräume zu beschaffen und nach Beendigung der Bauzeit wieder zu beseitigen. Pausenzeiten sind in vorbeschriebenen Pausenräumen durchzuführen. Die Flächen der Mannschaftsunterkünfte sind sauber zu unterhalten, Abfallcontainer gemäß Behördenauflage zu stellen und zu unterhalten. Innerhalb des Gebäudes werden Lagermöglichkeiten in abgeschlossenen Räumen ausgeschlossen.
Die Lager- und Aufstellflächen für z.B. Büro- und Werkzeugcontainer sowie Lagerflächen werden von der Objektüberwachung nach vorheriger Bedarfsanmeldung zugewiesen. Der AN muss mit diesen Flächen auskommen und Änderungen rechtzeitig anmelden. Eigenmächtig in Anspruch genommene Flächen sind nach Aufforderung der Objektüberwachung umgehend zu räumen.
Büro- und Werkzeugcontainer müssen für eine bis zu 3 stöckige Aufstellung ausgelegt sein. Die Koordination für die Zugänge (Gangways/Treppen etc.) erfolgt eigenständig unter den Gewerken.
Bei Interessenskonflikten in Bezug auf die Baustelleneinrichtung ist die vom Bauherrn eingeschaltete Objektüberwachung weisungsbefugt.
Der Auftragnehmer muss mit den zugewiesenen Flächen auskommen. Privatfahrzeuge von Bauhandwerkern sind grundsätzlich außerhalb des Geländes zu parken. Gleiches gilt für Transportfahrzeuge nach dem Entladen. Wohnwagen, Container und Zelte für Unterkünfte auf dem Gelände sind nicht gestattet. Übernachtungen auf der BE-Fläche sowie auf dem Baustellengelände sind ausgeschlossen.
"Kranstandorte und Zufahrten etc.) müssen durch den AN selbst hergestellt und nach Nutzungsende wieder in den Ursprungszustand versetzt werden (BE-Planung des AN).
Vom Auftragnehmer ist die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen von aus dem Baustellenverkehr resultierenden Verunreinigungen ggfs. mehrfach täglich sicherzustellen. Die hier anfallenden Kosten sind mit den Angebots-EPs abgegolten.
Für die Bauphase Rohbau/Stahlbau ist das Gewerk Rohbauarbeiten hierfür federführend verantwortlich.
Für alle zusätzlich notwendigen Leistungen ist jeder AN eigenständig verantwortlich. '
Baustellenzugang
'Die Baustelle wird ab dem Beginn der Bauarbeiten durch den AN Baulogistik eingezäunt. Das Bauzauntor an Dornierstraße wird vom Werksschutz AAG vor Beginn der täglichen Arbeitszeit auf- und nach deren Ende abgeschlossen. Eine Baustellenbewachung erfolgt nicht. Außerhalb von Transportvorgängen ist der Bauzaun von den AN geschlossen zu halten.
Vor dem ersten Betreten der Baustelle muss sich jeder Mitarbeiter der AN persönlich bei der Hauptpforte anmelden und erhält dort eine allgemeine Einweisung durch den Werksschutz. Erst nach dieser Einweisung darf das Baufeld betreten werden. Dem AN obliegt die Organisation dieser Einweisungen nach den Vorgaben des AG. Diese Einweisung muss jährlich wiederholt werden. Neues oder zusätzliches Personal muss separat eingewiesen werden.
Der jeweilige AN (Gewerk) hat im Sinne der üblichen Eigenhaftung seine Gerätschaften und Materialien ausreichend zu sichern und zu kennzeichnen. Für Beschädigungen und Diebstahl während der Lager- und Ausführungsphasen haftet der jeweilige AN (Gewerk) selbst. Bei Diebstahl ist die Polizei und der AG umgehend durch den AN (Gewerk) zu benachrichtigen. Für eingebaute Materialien gelten die Bedingungen der abgeschlossenen Bauleistungsversicherung.
Regelarbeitszeiten: 07:00 - 20:00 Uhr Mo-Sa; nach den gesetzlichen Vorgaben weitere Arbeitszeiträume nach Rücksprache. Sonn- und Feiertagsarbeit müssen separat angemeldet werden.
'
Ausländische Arbeitnehmer
'Ausländische Arbeitnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein, zumindest muß eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Bauleiter, Kolonnenführer, Vorarbeiter als Dolmetscher fungieren können zwecks Kommunikation mit der Objektüberwachung, Baustelleneinweisung, Unterrichtung der Mitarbeiter über Sicherheitsvorschriften usw. Die Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse sind rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme zur Überprüfung vorzulegen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in der jeweiligen Landessprache auf der Baustelle zur Mitarbeiterinformation durch den AN zu verteilen. Der AN erstellt die erforderlichen Gefährungsbeurteilungen für die eigenen Tätigkeiten, passt diese Bauphasengerecht an und hat diese auf Verlangen vorzulegen.
Der AN stellt des Weiteren sicher, dass alle auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter ihre Sozialversicherungsnachweise jederzeit auf Verlangen vorlegen können. '
Firmenzugehörigkeit
'Die auf der Baustelle anwesenden Mitarbeiter müssen eindeutig hinsichtlich Ihrer Firmenzugehörigkeit gekennzeichnet sein (Firmenlogo/Bezeichnung). '
Baustrom und Bauwasser
'Für die Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser werden die entsprechenden Baustellenanschlüsse vom Gewerke Infrastruktur (Trinkwasser, Abwasseranschluss, Stromanschluss) auf dem Baufeld bereitgestellt und für die Dauer der Bauzeit vorgehalten. Die Verteilung/Zuleitung ab dieser allgemeinen Anschlusspunkte an die Arbeitsorte auf dem Gelände und später im Gebäude ist der AN selbst zuständig.'
Sanitäranlagen
'Das Gewerk Rohbau erstellt und unterhält für die Dauer der Baumaßnahme ab Beginn der Rohbauarbeiten bis zum Start der Dach-/Fassaden-/Ausbauphase beheizte WC-Anlagen zur kostenfreien Benutzung aller am Bau tätigen Gewerke zur Verfügung.'
Bauschild
'Ein Bauschild wird vom AG geliefert, aufgestellt, unterhalten.'
Bauschutt- und Verpackungsmaterialentsorgung
'Der AN ist verpflichtet, die Verpackungsmaterialien der für seine Arbeiten bestimmten Baustoffe und Materialien sowie den durch seine Arbeiten entstehenden (Materialreste, Verschnitt, Abbruchmaterial vom Herstellen von Durchbrüchen etc.) für den Auftraggeber kostenlos und umweltgerecht täglich zu entsorgen. '
Schlechtwetter
'Als Schlechtwettertage (SWT) gelten nur Tage gem. Definition Deutscher Wetterdienst (DWD); Schlechtwettertage sind entsprechend dem Mittel aus den letzten 10 Jahren einzukalkulieren.
Behinderungen durch Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit können nur geltend gemacht werden, wenn durch den AN der Nachweis der Schlechtwettertage auf Grundlage der „Wetterdaten- und statistiken" des deutschen Wetterdienstes für die Objektüberwachung und Bauherrn in prüffähiger Form erbracht werden.
SWT-Behinderungsstufen: "A" = sehr erschwert; "B" = erschwert; "C" = ungünstig; "-"= keine SWT-Behinderungsstufe;
Akzeptiert werden ausschließlich Tage der Stufe A, die über dem 10-jährigen Mittel liegen, wenn
- Das Gewerk und die Ausführung tatsächlich behindert sind und
- der kritische Weg im Terminplan beeinflusst ist;
hierfür behält sich der AG vor, Beschleunigungsmaßnahmen auf seine Kosten zu veranlassen; es gelten die Wetterdaten der nächstgelegenen Messstation zur Baustelle; die Kosten für den Zugang des DWD sind durch den AN zu tragen.
Die vorgenannte Schlechtwetterregelung sowie der Abschnitt Winterbau greifen nur bei Arbeiten "unter freien Himmel", Ausbauarbeiten im Innenbereich sind hiervon ausgenommen und sind bei jedweder Witterung unabhängig auszuführen.'
Winterbau
'Die notwendigen Arbeiten sind mindestens bis zu diesen Temperaturen einzukalkulieren: Erd-/Gründungsarbeiten bis -5°C; Erdauftrag nur frostfrei; Beton-/Stahlbeton für Wände und Stützen-bis -5°C; SB 3 Wandflächen und Decken nur frostfrei 0°C; Mauerarbeiten +5°C. Es sind alle notwendigen Winterbaumaßnahmen bis zu den vorgenannten Temperaturengrenzen einzukalkulieren, u.a. Wärmedämmfolie, Winterbeton, Mörtel/Kies vorheizen, Schaltafeln/Steinlagen etc. sind nach Tagesleistung wetterfest zu schützen und von Schnee&Eis zu befreien. '
Reinigung der öffentlichen Flächen
'Vom Auftragnehmer ist die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Werksstraßen von aus dem Baustellenverkehr resultierenden Verschmutznungen sicherzustellen. Die Kosten hierfür sind mit den EP`s abgegolten. Für die Phase Rohbau-/Stahlbau ist das Gewerk Rohbau hierfür federführend verantwortlich.'
Stundenlohnarbeiten
'Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisungen des AG ausgeführt werden. Die Genehmigung ist immer einzuholen, es werden grundsätzlich nur Facharbeiter-, Helfer- und Lehrlingsstunden anerkannt. VOB/B 2, Abs. 3 findet für Stundenlohnarbeiten keine Anwendung.
Tagelohnzettel, welche älter als sechs Werktage sind, werden nicht anerkannt. '
Angebot
'Bei dem zu unterbreitenden Angebot handelt es sich um ein Angebot mit Einheitsfestpreisen. Die abgebenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der im Auftrag gegebenen Leistung. Zur Einhaltung der Materialpreisbindung, welche der AN mit den Vorlieferanten hat, hat der AN umgehend nach Beauftragung alle notwendigen Materialien zu ordern, ein Vergütungsanspruch durch Preis- und/oder Lohnerhöhungen während der Leistungserbringung wird vollumfänglich ausgeschlossen, die vorgegebene Bindefrist ist mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Es wird keine Preisgleitklausel vereinbart.
Der Bauherr behält sich vor, trotz angebotener Einheitspreise, die Leistungen als Pauschalfestpreis zu vergeben. Mit dem Pauschalangebot geht das Mengenrisiko auf den Bieter über. '
Ausführungsunterlagen / W+M- Planung / Prüfung
'Der Auftragnehmer hat die Architektur- und Tragwerksplanung (insofern relevant) zusammenzufassen und eine vollständige Montage- und Werkstattplanung zu erstellen. Die Ausführungsunterlagen stehen gemäß der beigefügten Dokumentlieferliste dem Auftragnehmer ab der Ausschreibung zur Verfügung. Lieferfristen für Bauteile mit langen Lieferzeiten müssen rechtzeitig durch den Auftragnehmer angemeldet werden, sodass deren Beschaffung nicht zu Behinderungen im Bauablauf führt (Bauzeitenplan). Die Werkstatt- und Montageplanung ist vollständig vermaßt und beschriftet in geeigneten Maßstäben zu erstellen. Die Darstellung umfasst sämtliche Bauteile, Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Anschlüsse, Fügungen, Verbindungsmittel sowie Dimension und Lage der Aussparungen und Fräsungen. Die Lieferung der Detailunterlagen erfolgt abschnittsweise. Die Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen.
Werk- und Montageunterlagen müssen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 10 Arbeitstagen zur Prüfung und Freigabe geliefert werden, sodass die Ausführungstermine eingehalten werden können. Der Auftraggeber wird die Detail- und Ausführungsunterlagen, vertreten durch den Architekten, mit einem entsprechenden Freigabevermerk versehen und als PDF-Datei sowie als DWG-Datei digital dem AN übergeben. Indexpläne sind durch den AN entsprechend den eigenen baulichen Tätigkeiten abzugleichen und zu vervielfältigen, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, ein gesonderter Vergütungsanspruch besteht nicht. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung. Die Anmerkungen und Korrektureinträge haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist. Der Auftraggeber respektive der Architekt gehen davon aus, dass die vorgelegte Montageplanung vertragskonform ist. Sollten die Montagepläne zusätzliche Nachtragsleistungen enthalten, bzw. sich solche bei deren Umsetzung ergeben, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu benennen. Durch die Prüfung erfolgt keine Zustimmung/Freigabe evtl. enthaltener zusätzlicher oder geänderter Nachtragsleistungen.
Aussparungen, Schlitze u.a. Vorleistungen für andere Gewerke sind gemäß der Planung im Abbund zu erstellen und mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Sollte der Auftragnehmer durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben zusätzliche Kosten verursachen, werden diese dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Ungültige Unterlagen/Pläne sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu kennzeichnen, einzuziehen oder zu vernichten und gegen gültige Unterlagen/Pläne auszutauschen.
Der Auftraggeber hat das Recht, alle Planungen, Unterlagen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich für das auftragsgegenständliche Projekt umfassend und auf Dauer zu benutzen und zu ändern, auch falls das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt werden sollte. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist in digitaler Form als klassisch gelayoutet 2D Pläne im dwg/dxf und pdf Format zu übergeben und zusätzlich als 3D Modell im IFC-Format (insofern vom AN techn. möglich). Der Einfügepunkt ist in allen Zeichnungen und Modellen nach Vorgabe des digitalen Ursprungsmodells (Architektur) zu übernehmen. Zusätzlich Anforderungen an die Planung in einer BIM Methodik sind, wenn gefordert, in gesonderten LV-Positionen beschrieben.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass auf der Baustelle tagesaktuell alle aktuellen Plaunterlagen/Pläne/Ausführungsunterlagen etc. vorhanden sind und vom AN an die Mitarbeiter entsprechend ausgegeben werden, unabhängig ob es sich um die eigene W+M-Planung oder Unterlagen des AG handelt.
Die zur Ausführung freigegebenen W+M-Unterlagen sind als pdf mit Prüfvermerken in AWARO hochzuladen und auf der Baustelle bereit zu halten.'
Elektronischer Datenaustausch (Angebote/Nachträge/Rechnungen)
'Alle Angebote, Rechnungen und alle Nachträge sind zwingend als PDF und als GAEB Datei einzureichen. Diese sind entsprechend der Struktur des Leistungsverzeichnisses und gemäß den Vorschriften des GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) zu erstellen. Nachtragsangebote müssen über die gesamte Ausführungszeit fortlaufend und eindeutig nummeriert werden.
Nachträge (PDF / X81) sind in der ersten Hierarchiestufe dem Titel 99 zuzuordnen, Nachtrag 1 in der zweiten Hierarchiestufe als Titel 99.1., Nachtrag 2 als Titel 99.2. usw. Die dritte Hierarchiestufe bezeichnet die Einzelpositionen (10er Schritte). Positionen mit Indizes sind nicht erlaubt. Bei LOS-weiser Vergabe mit 4 Hierarchiestufen wird der Nachtrag 1 als Titel 99.1.1. angegeben. Ein Veränderung der Hierachiestufen ist nicht zulässig.'
Abrechnungen und Zahlungen
'Rechnungen sind ihrer Art nach als Abschlags- oder Schlussrechnung zu bezeichnen und in prüffähiger Form beim AG und bei der Objektüberwachung einzureichen.
Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren, kumuliert aufzustellen, einmal monatlich einzureichen und richten sich nach dem jeweils aktuellen Bauzeitenplan und Zahlungsplan, soweit diese zwischen den Vertragsparteien in Abhängigkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Baufortschritt vereinbart sind. Der vereinbarte Zahlungsplan steht in Abhängigkeit zu den vertraglich vereinbarten Terminen und dem nachgewiesenen Bauleistungsstand.
Die Prüfzeit von Abschlags-/Schlußrechnungen beginnt mit Rechnungseingangsdatum im Hause RSE+. In Bezug zu §16 VOB/B sind Rechungen vor dem Jahreswechsel (Büro-Schließzeit) bis spätestens 03.Dezember einzureichen, Rechnungen nach diesem Datum werden mit Rechnungseingangsdatum nach der Büro-Schließzeit im Folgejahr gewertet.
Bei Abrechnung nach Aufmaß hat der AN der Objektüberwachung mit einem Vorlauf von wenigstens sechs Werktagen einen Termin zur Erstellung eines Aufmaßes zu benennen. Äußert sich die Objektüberwachung zu diesem Terminvorschlag nicht oder bleibt er dem Termin unentschuldigt fern, so hat der AN unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist einen neuen Termin vorzuschlagen.
Vorraussetzung der Leistungsprüfung sind prüfbare Aufmaßunterlagen, Aufstellungen, Reihenfolgen und Bezeichungen (einschl. Positionsnummern) gem. Ausschreibungsunterlagen respektive dem Auftragsleistungsverzeichnis und Planunterlagen etc. Die Rechnungen sind entsprechend den Positionsnummern und Bezeichnungen des Auftragsleistungsverzeichnisses aufzustellen, ein Zusammenfassen von LV-Positionen in Abrechnungspositionen ist nicht zulässig. Aufmaße sind in separaten Dokumenten unter der jeweiligen Positionsnummer und Bezeichnung als Anlage zur Rechnung zu führen. Ein gemischtes Aufstellung von Aufmaßen innerhalb der Rechnungsposition ist nicht zulässig. '
Herstellervorschriften/Dokumentation
'Alle zum Einbau kommenden Materialien sind gemäß Vorschrift und Einbaurichtlinien der Hersteller zu verarbeiten. Die Ersatzbaustoffverordnung ist zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat vor der förmlichen Abnahme des Leistungsumfanges eine Dokumentation der verwendeten Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen. '
Allgemeine Vorbemerkungen
Anlage 1 Fachbauleitererklärung Anlage 1
Fachbauleitererklärung
Bauvorhaben: '2024-05 AESCULAP VFF '
Adresse: 'Dornierstraße 11, 78532 Tuttlingen '
Gewerk: 'VE 005 Rohbauarbeiten'
Für die Übernahme von Fachbauleitung und Baustellenleitung im Sinne von $ 330 StGB, LBO und landesrechtlichen Vorschriften benennt
die ausführ. Firma:'.........................................................'
den Fachbauleiter:'.........................................................'
(Name in Duckbuchstaben)
Anschrift: ' ................................................................................................'
Der Auftragnehmer bestätigt hiermit, dass für vorgenannte Personen eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Die in den einschlägigen Rechtsverordnungen festgelegten Pflichten sind uns bekannt. Nachweis liegt vor.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Ausscheiden eines Fachbauleiters dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und gleichzeitig den neuen Fachbauleiter zur Weitermeldung an die zuständige Bauaufsicht zu benennen.
'..................................................................................................................'
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift der Firma)
'..................................................................................................................'
(Rechtsverbindliche Unterschrift des Fachbauleiters)
Anlage 1 Fachbauleitererklärung
Anlage 2 Fachunternehmererklärung Anlage 2
Fachunternehmererklärung
Bauvorhaben: '2024-05 AESCULAP VFF '
Adresse: 'Dornierstraße 11, 78532 Tuttlingen '
Gewerk: 'VE 005 Rohbauarbeiten'
Als Fachunternehmer erklären wir verbindlich, dass die im oben genannten Auftrag enthaltenen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Der Auftrag wurde nach den geltenden Vorschriften, Normen und Verordnungen durchgeführt.
Die verarbeiteten Materialien, Baustoffe und Produkte sind von einer Materialprüfanstalt oder einem Überwachungsinstitut zugelassen.
Die Herstellerangaben wurden bei der Verarbeitung eingehalten.
'..................................................................................................................'
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift der Firma)
Anlage 2 Fachunternehmererklärung
Anlage 3 Baustellenmanagementsystem Anlage 3
Nutzungsvereinbarung über das digitale Baustellenmanagementsystem
'DALUX FIELD '
Firma: '..................................................................................................................
.................................................................................................................. '
(Name, Adresse)
Gewerk: 'VE 005 Rohbauarbeiten'
Fachbauleiter: '.................................................................................................................. '
(Titel, Name)
'Die vom AG eingesetzte Objektüberwachung RSE+ wird für das Management und für die Kommunikation auf der Baustelle für alle Gewerke bezogen auf Themen wie z.B.
- Mängel- und Restleistungsmanagement
- Arbeitssicherheitsthemen
- Dokumentation Baufortschritt/Baustellenberichterstattung
- Begehungen zur Leistungsfeststellung von Zwischenständen bzw. als Abnahmevorbereitung
- Verwaltung und Verfolgung von Aufgaben
- o.ä.
die Software DALUX Field einsetzen und die Auftragnehmer digital hierzu einladen. Festgestellte Themen werden von der Objektüberwachung digital erfasst und dem zuständigen AN zugeordnet. Die AN werden über neue Aktivitäten per E-Mail informiert und nehmen dann Zugriff auf ein digitales gefiltertes Dashboard oder einen Weblink um die Themen zu bearbeiten und Arbeitsfortschritte bzw. erledigte Themen zur Überprüfung durch die Objektüberwachung weiter zu melden.
Seitens AN ist die Anschaffung einer Software, spezieller Geräte sowie spezielle Schulungen für die Nutzung des Systems nicht erforderlich, es entstehen hierfür keine Kosten.
Die Objektüberwachung und die AN vereinbaren die wechselseitige Nutzung des Systems für die gesamte Auftragsabwicklung von der Baustelleneinrichtung bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme. Der AN bestätigt dies durch untenstehende Unterschrift. '
'..................................................................................................................'
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift der Firma)
'..................................................................................................................'
(Rechtsverbindliche Unterschrift des Fachbauleiters)
Anlage 3 Baustellenmanagementsystem
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
Alle Leistungen sind nach den geltenden Normen, Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung auszuführen.
Allgemeines
'Der AN ist verpflichtet, Vorleistungen, auf denen seine Leistung aufbaut, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Vermessungsarbeiten, die Bauzeichnungen, die Höhenangaben sowie die Pläne. Unstimmigkeiten sind dem Architekten unverzüglich mitzuteilen.
Bei Arbeiten in vorhandenen befestigten Flächen sind die Grabenübergänge als Stahlplattenüberwege für LKW bis 30 t herzustellen, einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Sicherungsmaßnahmen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Ausschreibung ist ein Bodengutachten beigefügt. Die im Bodengutachten beschriebenen Vorgehensweisen für Bodenabtrag, -auftrag, Baufeldentwässerung, Grundwasserabsenkung, Erstellung von Baustraßen etc. und erdbaulichen Arbeits- und Kontrollprüfungsmethoden sind für die Kalkulation und die Ausführung der erdbautechnischen Arbeiten verbindlich und exakt wie im Gutachten beschrieben auszuführen, auch wenn in den LV-Positionen die entsprechenden Querverweise nicht enthalten sein sollten.
Vom LV-Text abweichende Erdbau- Bauweisen bedürfen einer ausführlichen schriftlichen Erläuterung des Bieters, die dem Angebot beizufügen ist. Für diesen Fall hat er jedoch zu garantieren, dass die im Bodengutachten geforderten Bodenkennwerte erreicht werden, und er hat dieses über eine Eigenüberwachung nachzuweisen.
Die Ausführung erfolgt nach:
- DIN 18 300 Erdarbeiten. Die Einstufung/Ausschreibung/Abrechnung des Bodens erfolgt nach
Bodenklassen (DIN 18300 alt) (BKL 1 bis BKL 7)
- zugehörigen Normen und Materialnormen
- Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften
Hinsichtlich der Entsorgung von Böden, RC-Material etc. wird nicht die Ersatzbaustoffverordnung, sondern stattdessen weiterhin die Richtlinien und Vorschriften der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) in Bezug auf die Entsorgung und den Umgang mit Baustoffen und Abfällen gelten.
Das Tragschichtmaterial ist vom Auftragnehmer gemäß der Kenndatenvorgabe des Baugrundgutachtens auzuwählen. Die erforderlichen Eignungsnachweise sind rechtzeitig vor Einbaubeginn der Bauleitung/dem Baugrundgutachter zur Freigabe vorzulegen. Es darf nur güteüberwachtes Material verwendet werden.
Zwischenlagerungen sowie zusätzlicher Transport von Aushubmaterial, den der AN aus Gründen des Bauablaufes, der Witterung oder des Geräteeinsatzes vornimmt, werden nicht vergütet. Das Herstellen, Umsetzen und nachträgliche Beseitigen von Rampen wird nicht gesondert vergütet.
Die Grubenabsicherung und Vorhaltung ist für die eigenen Leistungen einzukalkulieren.
Abrechnung allgemein:
Die Abrechnung erfolgt nach DIN 18300 Erdarbeiten nach fester Masse, sofern in den Positionen die Abrechnungsart nicht direkt festgelegt ist. ' ‑
Zum Arbeitsumfang der bauzeitlichen Entwässerung
'Die bauzeitlichen Maßnahmen für die Sicherung des Erdbaus gegen Niederschlagswässer gliedern sich in zwei Bereiche:
1) Bauzeitliche Zwischenzustände (Tagwasserhaltung):
Die Planung und Ausbildung des Entwässerungssystems für die bauzeitlichen Zwischenzustände mit Sicherung der Vorflut gegen Bindemitteleintrag ist Sache des Unternehmers und über die Erdbaupositionen einzukalkulieren. Das Entwässerungssystem muß so konzipiert sein, daß das Oberflächenwasser der gesamten Baumaßnahme gefaßt und abgeleitet wird.
Nachfolgende Anforderungen werden an das Entwässerungssystem gestellt:
Die Tagwasserhaltung muß so konzipiert sein, daß auch in
Schlechtwetterphasen ein qualifizierter Erdbau betrieben werden kann.
- Das Entwässerungssystem muß eine Vernässung von Erdstoffen und damit die Verschlechterung
der Einbaubarkeit weitestgehend verhindern.
- Das Entwässerungssystem muß je nach Ausführungssicherheit auf z.B. Niederschlagsmengen
mit einer jährlichen Auftretenswahrscheinlichkeit von n=1 dimensioniert sein.
- Die Umgehensweise mit den hydraulischen Bindemitteln muß derart sein, daß ein Eintrag
in das Entwässerungssystem und somit eine Verlagerung von gelöstem Additiv in die
Vorfluter ausgeschlossen ist.
- Unvermeidbare Wasserverschmutzungen sind z.B. durch Filter Rückhalteeinrichtungen oder
Fällungsmittel vor der Einleitung in den Vorfluter zu beheben.
2) Maßnahmen zum Schutz des fertigen Erdbauwerkes:
Die Ausbildung des Planums zum Schutz vor Vernässungen des fertigen Erdbauwerkes wird anhand des Baugrundgutachtens vorgegeben. Das Entwässerungssystem ist entsprechend dem planerischen Vorgaben zu erstellen. Die zu erstellenden Rückhaltebecken sind ausserhalb des Baufeldes anzuordnen. Ansonsten brauchen für den baulichen Endzustand keine Entwässerungsmaßnahmen unter der Hallenfläche, wie z.B. Drainageleitungen in der Tragschicht, vorgesehen werden. '
Grundwasserabsenkung
'Für die Gründung der Gebäudeteile im Bereich Hochregallager & Logistik muss der Grundwasserspiegel temporär gem. Bodengutachten abgesenkt werden. Das belastet Grundwasser wird mittels Vorflut und Aktivkohlefilter gerinigt und anschließend in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. '
Befestigte Flächen Erdbau
'Folgende Leistungen sind vom AN-Erdarbeiten durchzuführen:
- Erdabtrag und Auftrag auf der gesamten Baufeldfläche einschl. der Wegebaubereiche
- Bodenverbesserungsmaßnahmen unter den Tragschichten auf dem gesamten Baufeld
- Einbau der Tragschichten unterhalb der Gebäude, Fahrstraßen, Stellplätze, Feuerwehrumfahrt,
Hofflächen und den Baustelleneinrichtungsflächen
- Bei den befestigten Flächen ist auf standfesten Untergrund (Verdichtungsgrad D(Pr) 100%,
Verformungsmodul EV2 mind. 45 MN/qm) zu achten und das Planum mit geeigneten Mitteln gegen
Aufweichen zu schützen. Weichstellen sind auszuheben, das anfallende Material ist abzufahren und durch
den Einbau von verdichtungsfähigem Material zu ersetzen. Eine Vergütung erfolgt nicht, wenn der AN die
Aufweichungen durch unsachgemäße Arbeit zu vertreten hat '
Kontaminierter Bodenaushub
'Mit dem Antreffen von kontaminiertem Boden insbesondere im Auffüllbereich ist zu rechnen. Der AN hat auf Basis der Deklaration des Bodens die ensprechenden Deponien zu wählen und die entsprechenden Deponiefreigaben zu erwirken. '
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
01 ROHBAUARBEITEN PRODUKTION
01
ROHBAUARBEITEN PRODUKTION
01.01 BAUSTELLEINRICHTUNG
01.01
BAUSTELLEINRICHTUNG
01.02 STAHLBETONARBEITEN
01.02
STAHLBETONARBEITEN
02 ROHBAUARBEITEN BÜRO
02
ROHBAUARBEITEN BÜRO
02.01 BAUSTELLEINRICHTUNG
02.01
BAUSTELLEINRICHTUNG
02.02 STAHLBETONARBEITEN
02.02
STAHLBETONARBEITEN
03 ELEKTRO & SANITÄR [FI]
03
ELEKTRO & SANITÄR [FI]
03.05 GRUNDLEITUNGEN IM ZUGE FUNDAMENTHERSTELLUNG [FI IBB]
03.05
GRUNDLEITUNGEN IM ZUGE FUNDAMENTHERSTELLUNG [FI IBB]
03.06 GRUNDLEITUNGEN IM ZUGE BODENPLATTENHERSTELLUNG [FI IBB]
03.06
GRUNDLEITUNGEN IM ZUGE BODENPLATTENHERSTELLUNG [FI IBB]
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