Erdarbeiten/Grundleitungen
Adolf-Kober-Straße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien 1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten. Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor-Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten. Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gem. des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen. Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant: · Bodenbeläge · Verlegewerkstoffe · Kleb- und Dichtstoffe · Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen · Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff · Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz · Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes · Holzwerkstoffplatten · Bauprodukte auf Bitumenbasis · Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen · Dämmstoffe · Bauprodukte haustechnischer Installationen 2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 95 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist er Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt: Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen · PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer · Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer Hiermit bestätigt der AN sich an die Anforderungen des QNG-Siegels zu halten und ausschließlich Produkte und Materialien einzusetzen, die den QNG- Qualitätsanforderungen entsprechen. Außerdem verpflichtet sich der AN nach Fertigstellung seiner Leistungen, die Erfüllung der o.g. Qualitätsanforderungen zu erklären. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, die Anforderungen für nachwachsende Rohstoffe (Holz / Holzprodukte / Holzwerkstoffe) einzuhalten und dies nach Fertigstellung seiner Leistungen zu bestätigen. __________________________ Unterschrift Auftragnehmer
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.04 SCHUTZMASSNAHMEN
01.04
SCHUTZMASSNAHMEN
02 ERDARBEITEN
02
ERDARBEITEN
Hinweise Titel 2 Erdarbeiten Hinweise Titel 2 Erdarbeiten Beim Titel 2 handelt es sich überwiegend um Erdarbeiten im Bereich der Keller Haus A und Haus B. Weiter Erdarbeiten im Bereich der Tiefgarage sind im Titel Tiefgarage enthalten. Die Baugrube wird an den Auftragnehmer mit einem verdichteten Planum übergeben. Die Nachweise der ausreichenden Verdichtung bis zur Abnahme/Übergabe des Planums an den Rohbauunternehmer liefert der Tiefbauunternehmer.
Hinweise Titel 2 Erdarbeiten
02.01 FUNDAMENTAUSHUB
02.01
FUNDAMENTAUSHUB
02.02 BODENEINBAU UND VERFÜLLUNGEN
02.02
BODENEINBAU UND VERFÜLLUNGEN
03 GRUNDLEITUNGEN
03
GRUNDLEITUNGEN
03.01 GRUNDLEITUNGEN
03.01
GRUNDLEITUNGEN
03.02 Zisternen
03.02
Zisternen
03.03 RIGOLE (NORD)
03.03
RIGOLE (NORD)
08 TIEFGARAGE
08
TIEFGARAGE
08.01 FUNDAMENTAUSHUB
08.01
FUNDAMENTAUSHUB
08.02 BODENEINBAU UND VERFÜLLUNGEN
08.02
BODENEINBAU UND VERFÜLLUNGEN
11 STUNDENSÄTZE, MATERIAL- UND GERÄTEKOSTEN
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STUNDENSÄTZE, MATERIAL- UND GERÄTEKOSTEN
11.01 STUNDENSÄTZE
11.01
STUNDENSÄTZE
11.02 MATERIAL- UND GERÄTEKOSTEN
11.02
MATERIAL- UND GERÄTEKOSTEN

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