Putzarbeiten
AdBK, 2.BA, 3.TBM, Verwaltung + Mensa
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Ergänzung der Angebotsanforderung Ergänzung der Angebotsanforderung IN DIESEM LEISTUNGSVERZEICHNIS VERWENDETE EINHEITEN: m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter Mt Monat psch Pauschal St Stück t Tonne h Stunde Wo Wochen mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 X Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 X Woche StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat
Ergänzung der Angebotsanforderung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen FORTSETZUNG: WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDIGUNGEN siehe Formblatt 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 11.2 Beginn der Leistung Beginn der Leistung im Sinne des Formblattes 214.H, Nr. 1 ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen auch Aufmaße, Planungen (z.B. Werkstatt- und Montagezeichnungen) und Ermittlungen bzw. Vorarbeiten. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. 11.3 Nachtragsangebote (§ 2) Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Kalkulationen, Aufmaße, etc.) 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach beim Ingenieurbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen. 11.4 Werbung der Firma / Bautafel (§ 4 Abs. 1, Formblatt 214H Punkt 8) Auf der Baustelle wird Firmenwerbung nicht zugestimmt. Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrichtungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG. Auf der bauseitigen Bautafel kann der Auftragnehmer auf eigene Kosten Zusatzschilder in der vorgesehenen Form anbringen lassen. 11.5 Besichtigung von Baustellen (§ 4 Abs. 1) Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 11.6 Übernachtungsverbot (§ 4 Abs. 1) Auf der gesamten Baustelle besteht striktes Übernachtungsverbot 11.7 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B: 11.7.1 Anschlußmöglichkeiten stehen auf der Baustelle zur Verfügung sie befinden sich an den auf dem Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Orten. 11.7.2 Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser übernimmt der AG. Ausgenommen sind die Kosten für Eigenbedarf des AN (Containerversorgung etc.). Diese sind vom AN zu tragen. Entsprechende Zwischenzähler sind vom AN zu setzen. Die Zählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer) sind gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu dokumentieren. 11.7.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze werden von der Bauleitung zugewiesen. 11.7.4 Sanitäranlagen stehen auf der Baustelle bereit (siehe Baustelleneinrichtungsplan). 11.8 Nachunternehmereinsatz (§ 4 Abs. 8) Für die Leistungen, auf die der Betrieb des AN eingerichtet ist, besteht zunächst nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Selbstausführungspflicht. Ausgenommen hiervon sind diejenige Nachunternehmer, die bereits vor Auftragsvergabe namentlich für konkrete Teilleistungen benannt wurden. Jeglicher Nachunternehmerwechsel ist vor Aufnahme der Tätigkeiten auf der Baustelle durch den Auftraggeber genehmigen zu lassen. Dabei gilt jede Abweichung zu den zur Vergabe genannten Nachunternehmern als Wechsel. Für die Genehmigung sind die kompletten Eignungsnachweise nach Formblatt 124, sowie die Eigenerklärung oder ein Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) für jeden einzelnen Nachunternehmer so rechtzeitig vorzulegen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten möglich ist. Einem Wechsel des Nachunternehmers wird grundsätzlich nur zugestimmt, wenn ein triftiger Grund für einen Wechsel des Nachunternehmers vorliegt. Ein solcher wird unterstellt, wenn eine Kündigung des bisherigen Nachunternehmers durch den Hauptunternehmer nach § 8 VOB/B gerechtfertigt ist. Die Verträge mit Nachunternehmern sind nach VOB/B zu schließen. Verstöße gegen diese Vertragsklausel berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund und führen ggf. zum Verlust der Präqualifikation. Der Vergabe von Leistungen aus dem Vertrag an Nach-Nachunternehmer wird grundsätzlich nicht zugestimmt. 11.9 Rechnungen (§ 14) Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungszeichnung, etc.) beim Ingenieurbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Rechnungen sind kumulierend und fortlaufend aufzustellen. 11.10 Anordnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15) Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen. 11.11 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte deutsch sprechende Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 11.12 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten deutsch sprechenden Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich Montag um 11:00 Uhr statt. 11.13 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. 11.14 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden in digitaler Form übergeben und über die Austauschplattform zur Verfügung gestellt. 11.15 Grundlage für Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen folgende Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung: Baustelleneinrichtungsplan, Grundrisse, Schnitte 11.16 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. 11.17 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat auf Basis des vom AG vorgelegten Bauablaufplanes einen Baufristenplan für seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 8 Werktage nach Übergabe des Bauablaufplanes, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2 Fertigungen zu übergeben. 11.18 Abnahme Eine förmliche Abnahme der Leistung wird verlangt. 11.19 Nutzung der Austauschplattform Es steht eine webbasierten Austauschplattform zur Verfügung, welche über das Internet zugänglich ist. Die Anwendung dieses für den AN kostenfreien Systems zur Übergabe von Unterlagen ist bindend. Der AN erhält nach Angabe der verantwortlichen Projektleitung einen Zugang zur Austauschplattform. Die Beiträge des AN sind unter Einhaltung der projektspezifischen Dateinamenskonvention in der Austauschplattform einzustellen. Der oder die Empfänger sind zu benachrichtigen.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Hinweise: Dokumentation, Reinigung Hinweise: Dokumentation, Reinigung Dokumentation Der AN erstellt in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt unaufgefordert Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.), gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen. Reinigung Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen. Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen.
Hinweise: Dokumentation, Reinigung
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG Der 2. Bauabschnitt der Gesamtsanierung der 1952 - 56 nach Entwurf von Sep Ruf errichteten, unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg sieht die Sanierung des Gebäudes D1 und E sowie die Neuerrichtung des Gebäudes D3 vor. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE/GEBÄUDETEILE: Gebäude D1 Art der Baumaßnahme: Sanierung Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen Gebäude zur Nutzung als: Bildungsstätte Gesamtanzahl Geschosse: teilw. 2 Geschosse davon Untergeschosse: teilw. 1 Untergeschoss Dachform: Walmdach Dachneigung: ca. 5 - 8 ° Höhe First über OKG: 4,70 m Höhe letzte Decke über OKG: 4,00 m Gebäude E Art der Baumaßnahme: Sanierung Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen Gebäude zur Nutzung als: Verwaltung Gesamtanzahl Geschosse: 2 Geschosse davon Untergeschosse: 1 Untergeschoss Dachform: Walmdach Dachneigung: ca. 5 - 8 ° Höhe First über OKG: 4,50 m Höhe letzte Decke über OKG: 3,90 m Baustelleneinrichtung Fassaden- und Rollgerüst zur Mitnutzung: ja Kran zur Mitnutzung: nein Lagermöglichkeiten: werden durch AG zugewiesen Lagerfläche für AN: ja, siehe Baustelleneinrichtungsplan Baus. Stromanschluss: 1 Gruppenverteiler + 4 Baustromverteiler mit je 63 A vorhanden Baus. Wasseranschluss: 2 x DN 25 am Geb. D1, Achse 12-13 + D1, Achse G 30 vorhanden Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: keine Erschütterungseinschränkungen: ja, so dass keine Risse oder Beschädigungen an der zu erhaltenen Bausubstanz stattfinden Anlieferung/Logistik/Zufahrt Parkmöglichkeiten: auf öffentlichen Parkplätzen Durchfahrtbeschränkungen: nein Durchfahrthöhe: 4,50 m Entladeflächen: Staufläche vorhanden Kranentladung: bei Bedarf Kran-Lkw durch AN erforderlich Ebenerdige Zugänglichkeit: ja ALLGEMEINE BESCHREIBUNG ZUR LEISTUNG DIESES LV'S Im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung sind umfangreiche, in Abstimmung und Abhängigkeit zu anderen vor Ort tätigen Baufirmen, teilweise zeitlich gestaffelte Ausführungen von Putzarbeiten an den Gebäuden D1 und E vorgesehen.
BAUBESCHREIBUNG
01 PUTZARBEITEN
01
PUTZARBEITEN
01.01 GEBÄUDE D1
01.01
GEBÄUDE D1
01.02 GEBÄUDE E
01.02
GEBÄUDE E
02 SONSTIGE ARBEITEN
02
SONSTIGE ARBEITEN
02.01 STUNDENLOHNARBEITEN
02.01
STUNDENLOHNARBEITEN
02.02 DOKUMENTATION
02.02
DOKUMENTATION

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