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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD.
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Besondere Hinweise
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen
A. Angebot
1.
Durch die Abgabe eines Angebotes erwirbt der Bieter keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlages. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei.
2.
Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter nicht beigegeben sein, auf die im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen ist, hat der Bieter diese Unterlagen vor Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes die ausschreibende Stelle hierauf hinzuweisen, solche Hinweise jedenfalls mit Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben niederzulegen.
3.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen.
4.
Änderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine wirtschaftlichere Ausführung oder eine Beschleunigung der angebotenen Leistungen oder anderer Leistungen mit sich bringen, können in einem Begleitschreiben, falls erforderlich unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern, angeführt werden. Sie werden jedoch nur dann Vertragsinhalt, wenn dies bei der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wird.
Bei Abgabe von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen garantiere ich die Durchführbarkeit und Vollständigkeit des Nebenangebotes bzw. Änderungsvorschlags. Bei Abgabe eines Nebenangebotes garantiere ich ferner dessen Endsumme.
5.
Der Bieter hat das Angebot am Schluss des Leistungsverzeichnisses rechtsverbindlich zu unterschreiben.
6.
Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass Preisabsprachen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Kartellgesetz) verboten sind und dass sich der Bieter bei der Teilnahme an solchen Handlungen gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig macht. Weiter wird der Bieter für den Fall der Auftragsvergabe auf das Kündigungsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VOB/B hingewiesen.
B. Vergabe
1.
Die Vergabe erfolgt durch das Zuschlagsschreiben. Der Bieter ist bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich innerhalb der Zuschlagsfrist an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Zuschlagserteilung die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, aufgrund derer der Auftraggeber berechtigt ist, den ihm aufgrund dieser Pflichtverletzung entstehenden Schaden geltend zu machen.
2.
Losweise Vergabe:
Sind im Leistungsverzeichnis mehrere Lose enthalten, so kann die Vergabe für einzelne, mehrere oder alle Lose erfolgen. Will der Bieter für den Fall der Vergabe mehrerer Lose dem Auftraggeber einen Nachlass anbieten, so hat er dies sowie die Höhe des Nachlasses im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben. Solche Nachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt.
3.
Bietergemeinschaften sind zur Abgabe von Angeboten zugelassen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Des Weiteren ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter für Verhandlungen, die Entgegennahme des Zuschlages bzw. den Abschluss des Bauvertrages zu benennen.
4.
Der Auftraggeber kann vom Bieter jederzeit nach Abgabe des Angebotes die Vorlage folgender Bescheinigungen verlangen:
4.1
des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages bestehen
4.2
der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle festgesetzten Beiträge bezahlt sind
4.3
der Industrie- und Handelskammer über die Berechtigung für die Beschäftigung von Auszubildenden
4.4
der Handwerkskammer / Innung über die Eintragung in die Handwerksrolle
II.
Besondere Vertragsbedingungen
1.
Vertragsgrundlagen
1.1
Vertragsbestandteile werden in der genannten Rangfolge:
1.1.1
die Leistungsbeschreibung
1.1.2
die besonderen Vertragsbedingungen
1.1.3
die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis als zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.1.4
die VOB/C
1.1.5
die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemachten, neuesten Fassung
Der AG bestätigt hiermit, den kompletten Text der VOB/B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, erhalten zu haben.
1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Lieferungs-, Montage-, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird.
1.3
Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen.
1.4
Im Fall von Unklarheiten, Widersprüchen und dergleichen in oder zwischen den Vertragsgrundlagen gilt jeweils diejenige Bestimmung in den Vertragsgrundlagen und/oder diejenige Auslegung, die dem beidseitigen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht und/oder am nächsten kommt. Sollte ein solcher Parteiwille nicht feststellbar sein, gilt diejenige Vertragsgrundlage und/oder diejenige Auslegung, die den Anforderungen der VOB/A entspricht und/oder am nächsten kommt.
1.5
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und / oder Ergänzungen zu den in den Vertragsgrundlagen enthaltenen Vereinbarungen sind nicht getroffen. Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen.
2.
Angebot des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist an ein dem Auftraggeber gegenüber abgegebenes Vertragsangebot, z. B. in Form eines von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Leistungsverzeichnisses, bis zu der angegebenen Zuschlagsfrist gebunden.
3.
Informationspflicht des Auftragnehmers
3.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes ein Bild von der Baustelle zu machen und diese zu besichtigen, es sei denn, die Baustelle wäre nicht zugänglich und/oder nicht besichtigungsreif.
3.2
Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu vergewissern. Sollten hiernach bei dem Auftragnehmer Zweifel hierüber verbleiben, hat er bei dem Auftraggeber eine entsprechende Auskunft zu verlangen.
4.
Vergütung
4.1
Durch die vereinbarten Vertragspreise werden sämtliche sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen abgegolten. Die Vertragspreise umfassen sämtliche Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung der sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen notwendig sind.
4.2
Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Lohn- und Materialpreisgleitklauseln sind nicht vereinbart.
4.3
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag innerhalb von 18 Werktagen nach Zugang einer Rückzahlungsaufforderung des Auftraggebers zurückzubezahlen. Der zu erstattende Betrag ohne Umsatzsteuer ist vom Empfang der Zahlung an mit 4 % für das Kalenderjahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen.
Bei Rückforderungen aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
5.
Ausführungsunterlagen
5.1
Der Auftragnehmer hat die jeweils zur Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen notwendigen Ausführungsunterlagen beim Auftraggeber rechtzeitig anzufordern. Er hat diese Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unklarheiten in den Ausführungsunterlagen sowie etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen.
5.2
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan, ein Geräteverzeichnis und / oder einen Bauzeitenplan zu erstellen und dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang des Verlangens zu übergeben.
5.3
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagebücher zu führen und sie auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
5.4
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers von seinen Lieferungen oder Leistungen Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Beschreibungen und/oder Bedienungsanleitungen anzufertigen und dem Auftraggeber nach Fertigstellung der geschuldeten Leistungen, spätestens binnen zwei Wochen nach Zugang der Schlussrechnung, einen Satz Originale oder Mutterpausen und zwei Satz Kopien hiervon zu übergeben. Die Vorschrift des § 2 Abs. 9 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
6.
Ausführung
6.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen.
6.2
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage entsprechender Beitragserfüllungs- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden nachzuweisen.
6.3
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter einzusetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem von diesem Bevollmächtigten, die Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind und/oder keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG darstellen.
Eine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 bis 4 VOB/B.
Der Auftragnehmer hat bei jeder Weitervergabe die von ihm beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitervergabe an einen ausländischen Nachunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Nachunternehmer keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, stehen dem Auftraggeber ebenfalls die nachstehenden Rechte zu.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch gegenüber dem Auftraggeber, Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes und zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und den danach auf den Betrieb des Auftragnehmers anwendbaren tariflichen Bestimmungen zu erfüllen.
Erbringt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe
(§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 4 VOB/B). Sollte der Auftragnehmer gegen andere vorstehende Verpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber vorbehaltlich etwaiger weiterer Rechte ebenfalls befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtung mit der Ankündigung, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Auftrag entzogen werde, zu setzen. Auch in diesen Fällen gelten die Regelungen in § 8 Abs. 3, 5, 6 VOB/B entsprechend.
Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, so stellt er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegenüber dem Auftraggeber wegen Verstoßes dieser Nachunternehmer gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber die Verpflichtungen, welche Auftraggeber und Auftragnehmer als Mitbürgen gemäß § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz treffen, allein in vollem Umfang.
Gleiches gilt für die Beauftragung von Verleihern nach dem AÜG. Gleiches gilt ferner, wenn Nachunternehmer des Auftragnehmers weitere Nachunternehmer oder Verleiher nach dem AÜG beauftragen.
Als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß vorstehendem 4. und 6. Absatz wird ein Betrag von 5 % der vertragsgemäßen Vergütung ab einer Brutto-Auftragssumme von 100.000,- Euro vereinbart, welche am 31. Januar des fünften Jahres nach der Abnahme zurückzugewähren ist und für die die Bestimmungen des § 17 VOB/B gelten. Diese Sicherheit ist zusätzlich zu der unter Abs. 17 vereinbarten Sicherheitsleistung zu leisten.
6.4
Strom und Wasser werden, soweit der Bauvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält, dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Der AN vergütet dem AG hierfür einen Betrag in Höhe von 0,35 % des Endbetrages der Rechnungen. Die zu leistenden Beträge werden anteilig von den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung abgezogen. Die Installation von Strom- und Wasserzuführungen von der Hauptentnahmestelle zu den Verwendungsstellen hat der Auftragnehmer, soweit die Zuführungen nicht bereits vorhanden sind, auf eigene Kosten durchzuführen.
6.5
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Beseitigung des durch seine Leistungen entstandenen Schuttes und/oder Schmutzes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, kann der Auftraggeber den Schutt und / oder Schmutz auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen.
6.6
Der Auftragnehmer hat Baustoffe zu verwenden, die der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegen. Andere Baustoffe dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die entsprechenden Baustoffe den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und den der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegenden Baustoffen gleichwertig sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Baustoffe, die im Widerspruch zu den Regelungen des Leistungsverzeichnisses stehen.
6.7
Umweltschutz (§ 4 Nr. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die ihm übertragenen Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.8
Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze gemäß § 4 Nr. 4 VOB/B nur insoweit unentgeltlich zur Verfügung, als sie sich in seinem Besitz befinden und von ihm selbst nicht benötigt werden. Im Übrigen muss der Auftragnehmer für die erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse auf eigene Rechnung sorgen.
Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind dann in die einzelnen Einheitspreise mit einzurechen. Nachträgliche Mehrkosten werden nicht akzeptiert.
Für die Befestigung der Lager- u. Arbeitsflächen sowie Zuwegungen innerhalb des Baugrundstücks, soweit sie für das Bauvorhaben bzw. für die Durchführung der übertragenen Arbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Die Einweisung für die Absperrung für das Bauvorhaben und die des Nebenplatzes wird von der Bauleitung gegeben und ist dringend zu beachten.
Falls in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart, sind Verkehrssicherungsmaßnahmen, das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung in den Einheitspreisen enthalten.
7.
Ausführungsfristen
7.1
Die in einem Bauzeitenplan enthaltenen Einzelfristen sind verbindliche Vertragsfristen, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren.
7.2
Nachträglich vereinbarte Fristen, durch die bestehende Vertragsfristen einvernehmlich abgeändert werden, gelten ebenfalls als Vertragsfristen.
7.3
Die Fertigstellungsfrist ist - unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme - eingehalten, wenn der AN innerhalb der vereinbarten Zeit die von ihm geschuldeten Leistungen vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erbracht hat.
7.4
Soweit die Parteien keine Termine oder Fristen vereinbart haben, hat der AN mit der Herstellung der Vertragsleistungen im Zweifel alsbald nach Vertragsschluss zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen.
8.
Behinderung
8.1
Eine Verlängerung von Ausführungsfristen gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B setzt voraus, dass der AN dem AG unverzüglich die seiner Auffassung nach bestehende Behinderung angezeigt hat. Hierbei hat der AN alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den AG mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. Einer Behinderungsanzeige bedarf es lediglich dann nicht, wenn dem AG offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt sind.
8.2
Wird die Ausführung unterbrochen und dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der AN vor der Unterbrechung der Bauausführung mit seinen Leistungen noch nicht begonnen hat. Die Kündigung kann vor Ablauf der 3-Monats-Frist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird. Sie kann auch von derjenigen Vertragspartei erklärt werden, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist.
8.3
Behinderungsschadenersatzansprüche des AN setzen neben den sonstigen AN-Forderungen gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B voraus, dass der AN substantiiert eine Pflichtverletzung des AG und eine hierdurch verursachte Behinderung, insbesondere deren Dauer und Umfang, darlegt. Hierzu ist vom AN eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung vorzulegen.
9.
Gefahr
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm angelieferten und eingebauten Baumaterialien sowie die von ihm eingesetzten Geräte bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und sonstigen Einwirkungen zu schützen.
Ebenso hat der Auftragnehmer geeignete und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung und sonstige Fremdeinwirkungen zu treffen.
Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, an die Baustelle angelieferte Baumaterialien vor Diebstahl zu sichern. Etwaige Verluste gehen bis zum fachgerechten Einbau zu Lasten des Auftragnehmers.
10.
Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftragnehmer sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und/oder bei ihm und/oder einem von ihm beauftragten Nachunternehmer beschäftigte Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet und/oder versichert sind und / oder dem Auftraggeber entsprechende Anmeldungs- und/oder Versicherungsnachweise auf Verlangen nicht vorgelegt werden. Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechtes ist, dass eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist, verbunden mit der Androhung, nach Fristablauf den Auftrag fristlos zu kündigen, fruchtlos verstrichen ist.
11.
Haftung
11.1
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich das Bestehen und die Aufrechterhaltung einer nach Deckungsumfang und Höhe ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie seine Mitgliedschaft zu der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
11.2
Schutz bestehender Anlagen und Baustellensicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zum Schutz bestehender Gebäude u. Anlagen (Kabel, Rohrleitungen, Verkehrsanlagen, Grenzzeichen u. ähnliches), erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie erforderliche Anzeigen zu erstatten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber und seinem Architekten im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenem Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden und -grundstücken (vgl. § 10 Nr. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten.
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, die aus der Unterlassung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. Er verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen in vollem Umfange freizustellen. Die Haftung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Herstellung des endgültigen Zustandes, jedoch nicht vor der Abnahme. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfange für die technische und rechnerische Richtigkeit seiner Zeichnungen und Berechnungen, auch nach der Prüfung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit Ansprüchen, die aus der Haftung des Auftragnehmers entstehen, gegenüber dessen Forderung aufzurechnen.
Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen u. Gehwege), Versorgungs-, Abwasser- und Meldeanlagen sowie Vermessungs- und Grenzzeichen sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und, soweit erforderlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten.
Die Kosten für die Beseitigung von evtl. auftretenden Schäden gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.
11.3
Vorgefundene Mängel von Vorunternehmen sind sofort der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Im Unterlassungsfall können keine hieraus entstehenden Mehrkosten und Haftungsausschlüsse anerkannt werden.
11.4
Sämtliche Maße sind vom Unternehmer am Bau zu nehmen.
Er ist für deren Einhaltung voll und ganz verantwortlich. Die in die Zeichnung eingeschriebenen Maße sind vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung der Vorschrift entstehen, werden nicht vergütet.
11.5
Der Unternehmer ist allein verantwortlich, dass die allgemeinen örtlichen Bauvorschriften und bauberufsgenossenschaftlichen Bestimmungen aller Art eingehalten werden. Die Verantwortung nach § 59 Bau ONW in der neusten Fassung wird dem Unternehmer voll übertragen. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz seiner Arbeit und diejenigen seiner Arbeiter gegen Unglücksfälle aller Art zu treffen und haftet für alle durch unsachgemäße Arbeiten entstandenen Schäden jeder Art, ebenso für die, die durch Unterlassung der Schutzmaßregeln entstehen, insbesondere für die Tragfähigkeit der von ihm errichteten Baugerüste und Leitern. Mitbenutzung der vom Unternehmer erstellten Rüstungen durch andere am Bau arbeitende Arbeiter und Handwerker ist gestattet. Besondere Schutzgerüste oder sonstige Schutzmaßnahmen, die zusätzlich zu der durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gerüste und Schutzausrüstung erforderlich werden, sind vom Arbeitnehmer zu seinen Lasten bereitzustellen.
12.
Vertragsstrafe
12.1
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Endfertigstellungsfrist schuldhaft überschreitet, verpflichtet er sich, an den Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Die vom Auftragnehmer insgesamt zu bezahlende Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % der Nettoauftragssumme. Ist der AN der Auffassung, er habe die Fristüberschreitung nicht verschuldet, hat er dies zu beweisen.
12.2
Eine verwirkte Vertragsstrafe kann vom Auftraggeber, auch wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten worden ist, bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Vertragsstrafenansprüche sind insbesondere auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass der AG sich diese bei der Durchführung einer Ersatzvornahme oder Erklärung einer Abnahmeverweigerung nicht vorbehält. Der Vorbehalt kann auch in diesen Fällen bis zur Schlusszahlung erklärt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen von fälligen Zahlungen, insbesondere auch von der Schlusszahlung, in Abzug zu bringen.
12.3
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den die Vertragsstrafe übersteigenden Schaden vom Auftragnehmer nach den Vertragsgrundlagen und den geltenden Rechtsvorschriften ersetzt zu verlangen.
12.4
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme.
13
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
13.1
Alle Rechnungen sind in prüfbarer Form nebst aller Aufmaße sowie sämtl. Leistungsnachweise in 3-facher Ausfertigung, an den Bauherrn adressiert, beim Architekten und der Bauleitung des Büros Euteneuer Architekten einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Massenberechnungen und Aufmaßzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
13.2
Abschlagszahlungen werden bis zu 90 % der tatsächlich geleisteten und auf der Baustelle fertig eingebauten Arbeiten gewährt. Abschlagszahlungen für gelieferte aber noch nicht eingebaute Teile werden nicht gewährt.
13.3
Sollten bei der Ausführung der Arbeiten Leistungen notwendig werden, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, oder die eine Abänderung vom Leistungsverzeichnis bedeuten, ist vor Ausführung der Arbeiten ein Nachtragsangebot zu unterbreiten. Die Arbeiten dürfen nicht früher ausgeführt werden, bis die Zustimmung der Bauleitung oder des Bauherrn vorliegt.
Ist eine Anerkennung des Einheitspreises vor Ausführung der Arbeiten nicht erfolgt, wird der EP von der Bauleitung nach eigenem Ermessen festgesetzt.
13.4
Die Massen des Angebotes umfassen in den einzelnen Positionen die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen. Mehr- oder Minderleistungen, auch über 10 % sowie auch der Wegfall ganzer Positionen, gegenüber den veranschlagten Massen berechtigen nicht zur Abänderung der Einheitspreise. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (Angebot) anzuordnen, ohne dadurch dem Unternehmer ersatzpflichtig zu werden. Der Bauherr behält sich vor, die Arbeiten auch Titelweise zu vergeben, oder einzelne Titel gänzlich zu streichen, ohne dass dies zu einer Veränderung der Einheitspreise führt.
Durch die Angebotspreise werden alle Leistungen und Aufwendungen abgegolten, die nach diesen Bedingungen und der ortsüblichen Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Eine Lohngleitklausel für Bauvorhaben mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 10 Monaten wird nicht vereinbart.
Für die am Schluss des Angebotes anzugebende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Steuersatz anzusetzen. Ändert sich der Steuersatz, so gilt für die Abrechnung der Leistung der zum Zeitpunkt der Ausführung, (Abnahme der Leistung oder einer Teilleistung) geltende Steuersatz. Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so geht diese Erhöhung zu seinen Lasten.
14.
Abnahme
Auf Verlangen einer Partei hat nach Fertigstellung des Werkes oder Kündigung des Vertrages eine förmliche Abnahme der Leistungen stattzufinden.
Auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung setzt die Fälligkeit der Vergütungsforderung des AN grundsätzlich die Durchführung einer Abnahme voraus. Ausnahmsweise ist die Abnahme in diesen Fällen entbehrlich, wenn der AG nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern Minderung oder Schadenersatz verlangt oder er die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt hat.
Der AG ist berechtigt, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung zu verweigern. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn er so bedeutsam ist, dass der AG die zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses aufhalten darf, weil es ihm nicht zuzumuten ist, sich trotz des Mangels mit dessen Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohnes zu begnügen. Die Abnahme erfolgt förmlich.
15.
Mängelansprüche
15.1
Macht der AG seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung geltend, hat der AN die Nachbesserung ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmt hierbei der AN. Er ist jedoch verpflichtet, eine vom AG bestimmte Art der Mängelbeseitigung durchzuführen, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann.
15.2
Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung des Auftraggebers zur Beseitigung eines Mangels innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechte des Auftraggebers, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die hierfür voraussichtlich erforderlichen Kosten vom Auftragnehmer als Vorschuss zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe dieser Kosten zu schätzen. Der AG ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm dem AN gesetzten angemessenen Mängelbeseitigungsfrist nicht mehr verpflichtet, den AN zur Mängelbeseitigung zuzulassen.
15.3
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Abweichung zu § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B hinsichtlich sämtlicher Vertragsleistungen fünf Jahre und einen Monat.
Ausgenommen von der vorgenannten Verjährungsfrist sind Mängelansprüche von Dachdeckungsarbeiten. Hier wird die Dauer von 7 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
15.4
Haben fehlerhafte Leistungen des AN und eines anderen Unternehmens zu Mängeln geführt, die nur einheitlich beseitigt werden können, haftet der AN dem AG neben dem anderen Unternehmen als Gesamtschuldner.
16.
Stundenlohnarbeiten
16.1
Eine Vergütung von Leistungen nach Stundenlohn erfolgt nur, wenn die Parteien diese Art der Abrechnung ausdrücklich vor Leistungsbeginn vereinbart haben.
16.2
Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit dem Auftraggeber zu treffen. Der Bauleiter und/oder Architekt des Auftraggebers sind von diesem nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten abzuschließen und/oder abzuändern.
16.3
Der Bauleiter des Auftraggebers ist bevollmächtigt, Stundenlohnzettel abzuzeichnen. Die hiermit verbundene Anerkenntniswirkung bezieht sich nur auf Art und Umfang der erbrachten Leistungen.
17.
Abtretungen, Aufrechnungen
17.1
Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Auftragnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftraggebers.
17.2
Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.
18.
Sicherheitsleistung
18.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die den Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme zu übergeben. Dieses Verlangen muss durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung begründet sein.
18.2
Zur Sicherstellung der Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertragsverhältnis hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber binnen 14 Werktagen nach erfolgter Abnahme eine Bürgschaft für Mängelansprüche, die ebenfalls den Vorschriften des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme zu übergeben. Die Bürgschaft für Mängelansprüche hat sämtliche ab Abnahme entstehenden Rechte des AG aus § 13 VOB/B abzusichern.
18.3
Die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß 17.1 ist Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaft für Mängelansprüche gemäß 17.2 nach erfolgter Abnahme der gesamten Leistungen zurückzugeben.
18.4
Die Bürgschaften gemäß 16.2 und 17.1 müssen jeweils den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages beinhalten.
19.
Werbung (§ 4 Nr. 1 VOB/B)
19.1
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
19.2
Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an einem gemeinsamen Gerüst in einheitlicher Größe und Form angebracht werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, sich hieran zu beteiligen und die auf ihn entfallenen Kosten zu tragen.
20.
Urheberrecht
Sämtliche Bauunterlagen bleiben geistiges Eigentum ihres Urhebers. Ohne seine Genehmigung dürfen sie weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den ursprünglichen Zweck benutzt werden.
Hinweis: evtl. beigefügte Zeichnungsanlagen sind urheberrechtlich geschützt (§2 URG). Die Weitergabe oder Abänderung von urheberrechtlich geschützten Plänen ist ohne Zustimmung des Planverfassers untersagt.
21.
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen über das Bauwerk sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Fotografien, Berechnungen oder sonstige Unterlagen.
................................, ...............................
(Ort, Datum)
.......................................................................
(Stempel u. Unterschrift des Bieters)
Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Abriss/Neubau einer ALDI Süd Filiale
Königsberger Straße 50
56269 Dierdorf
Die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG plant den Neubau einer ALDI SÜD-Filiale in 56269 Dierdorf.
Das Bauvorhaben umfasst neben der Neuerrichtung auch den Abriss der jetzigen Bestandsfiliale.
Die geplante ALDI Filiale wird eingeschossig in Holzrahmenbauweise errichtet. Die Dachkonstruktion des Flachdaches ist aus Brettschichtholzbindern und einem Trapezblech mit Dampfsperre, Dämmung und Folienabdichtung vorgesehen. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert.
Gewerk: Sanitärinstallationen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachfolgen aufgeführten Leistungen:
- Lieferung u. Herstellung der Be- und Entwässerungsleitungen ab OK Bodenplatte
- Lieferung u. Montage von Einrichtungsgegenständen
Die Teilnahme an einem wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle, während den auszuführenden Arbeiten und 1 x im Vorfeld der Maßnahme, ist in den einzelnen EP ´ s zu berücksichtigen und als Umlage einzukalkulieren. Die Bauleitung legt den Termin fest. Die Teilnahme ist Bestandteil des Vertrages.
Alle weiteren Einzelheiten sind im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschrieben.
Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung:
Zufahrt / Zuwegung:
Das Baufeld befindet sich unweit der ortsdurchführenden Bundesstraße 413. Das Grundstück ist über die Königsberger Straße erreichbar.
Die für den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen Flächen wie Fahrbahn und Gehweg müssen bei auftretenden Verschmutzungen täglich gesäubert werden.
Baustelleneinrichtungsfläche:
Dem Unternehmer stehen grundsätzlich Flächen zur Baustelleneinrichtung auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen, siehe Vertragsbedingungen.
Baustelleneinrichtung / Versorgung:
Baustrom und Bauwasser stehen zur Verfügung, siehe Pos. Baustelleneinrichtung! Anschluss und Verteilung auf der Baustelle obliegt dem AN. Es werden bauseits keine Mannschaftsunterkünfte gestellt. Die Baustelle ist jedoch vom Unternehmer gemäß Arbeitsstättenverordnung auszustatten. Speziell sei auf die ASR A 4.4 "Unterkünfte" verwiesen. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen., siehe Vertragsbedingungen.
Abfallwirtschaft:
Die im Rahmen der Arbeiten beim AN anfallenden Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Isolierstoffe, Abklebemittel, etc.) bleiben im Eigentum des Unternehmers und sind ordnungsgemäß zu verwerten / entsorgen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Vorschriften:
Es gelten die Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung. Allgemein anerkanntes Technisches Regelwerk (hierzu gehören auch die Berufsgenossenschaftlichen Informationen) sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, siehe Vertragsbedingungen.
Maße:
Alle Maße sind vor Fertigung sämtl. Anlagen und Bauteile sowie vor Baubeginn örtl. durch den AN zu prüfen! Siehe Vertragsbedingungen.
Unterlagen:
Für alle vom AN gelieferten Produkte, welche einer regelmäßigen Wartung bedürfen, sind für den AG Benutzerinformationen in 2- facher Ausfertigung sowie zusätzlich digital zu erstellen.
Nach der Auftragsvergabe und rechtzeitig vor Baubeginn sind folgende Unterlagen bei der Bauleitung einzureichen:
• Kontaktdaten des verantwortlichen Bauleiters
• Name des Vertreters des verantwortlichen Bauleiters auf der Baustelle
• Vorlage der Gefährdungsbeurteilung (nach ArbSchG §§5,6)
• Ersthelfer nach §26 BGV A1
Die Vertragssprache ist deutsch. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten auf der Baustelle Aufsichtspersonen anwesend sind, die in deutscher Sprache verhandeln bzw. den notwendigen Schriftverkehr führen können.
Projektbeschreibung
Projektbeteiligte Bauherr:
ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG
c/o ALDI SE & Co. KG Sankt Augustin
Im Mittelfeld 11
53757 Sankt Augustin
Planung/Objektüberwachung:
Euteneuer Architekten
Weidenstraße 8
57290 Neunkirchen
Tel.: 0 27 35 / 65 99 77-0
Bodengutachter:
Institut Für Geotechnik
Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG
Egerländer Straße 44
65556 Limburg-Staffel
Tel.: 0 64 31 / 29 49-0
Statiker/Wärmeschutznachweis:
Ingenieurbüro Peter Kraemer
Dipl.-Ing. Stefan Windhorst
Karl-Hass-Straße 17
53859 Niederkassel
Tel.: 0 22 08-93 491-15
Brandschutzgutachter:
SV. Zahn Ingenieure GmbH
Stadtwaldstraße 62
41179 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61 / 29 45 88-0
Vermesser:
Vermessungsbüro Volk
Dipl.-Ing. Sascha Hombach
Luisenstraße 8
57518 Betzdorf
Tel.: 0 27 41 / 97 44 0
Fachplanung Elektro:
Elektroplanung Velten
Raiffeisenstraße 15
56587 Straßenhaus
Tel.: 0 26 34 / 98 16 096
Sigeko:
D & D Ingenieurbüro
Frankfurter Straße 13
53332 Bornheim
Tel.: 0 22 22 / 99 41 92
Projektbeteiligte
Sicherheit auf der Baustelle Der Auftraggeber beauftragt einen SIGE-Koordinator, der die Baustelle vollumfänglich betreut.
Seinen Einweisungen und Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Auftragnehmer darf erst dann auf der Baustelle tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterweisungen erfolgt und alle erforderlichen Nachweise erbracht sind.
Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen eigenverantwortlichen Pflichten hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften, notwendiger Schutzmaßnahmen und der Sicherung der Baustelle. Für seine Leistungen hat der Auftragnehmer eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen und diese nachweislich seinem Montagepersonal zur Kenntnis zu bringen (Unterweisung). Dem SIGE-Koordinator und der Bauleitung ist unaufgefordert eine Kopie der
Montageanweisung sowie eine Bestätigung über die durchgeführte Unterweisung zu übergeben.
Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Gewerke voll verantwortlich.
Die Lastfälle von Montagezuständen sind laufend zu kontrollieren. Eine ausreichende Montagesicherung der zu errichtenden Bauteile ist ständig zu gewährleisten. Falls Unfallgefahren oder gravierende Sicherheitsmängel auch bei anderen Gewerken vom AN vor Ort erkannt werden, wird dieser ausdrücklich aufgefordert dies der Bauleitung und dem SIGE-Koordinator unmittelbar mitzuteilen und natürlich vor Ort sofort für Abhilfe zu sorgen.
Der AN verpflichtet sich, alle Unfallverhütungsvorschriften, Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung, auch für Bauzäune, deren Beleuchtung und Unterhaltung wird hierfür nicht gewährt. Etwa erforderliche Genehmigungen zur Durchführung von Schutzmaßnahmen sind allein Sache des AN. Treten Unfälle ein oder entstehen aus mangelhafter Sicherung unmittelbare oder mittelbare Schäden, so haftet hierfür der AN allein. Der AN hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutsschäden hinreichend zu versichern.
Vom Auftragnehmer ist folgendes zu stellen / vorzuhalten:
Erste Hilfe:
bis 10 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle:
• kleiner Verbandskasten DIN 13157 mit Verbandbuch
• mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten
• Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon
10 bis 20 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle:
• großer Verbandskasten DIN 13169 mit Verbandbuch (alternativ 2 kleine)
• mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten
• Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon
Gefährdungsbeurteilung:
Die Gefährdungsbeurteilung über die Tätigkeiten an der Baustelle mit Betrachtung der Maschinen und Gefahrstoffe soll auf der Baustelle vorgehalten werden und in Kopie/als PDF-Datei mit dem ausgefüllten Meldeblatt an den SiGeKo geschickt werden.
Betriebsanweisungen:
Die Betriebsanweisungen Maschinen, Gefahrstoffe und PSA sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Unterweisung:
Der Unterweisungsnachweis Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen ist auf der Baustelle vorzuhalten.
Arbeiten in der Höhe
- Hubarbeitsbühnen
Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind Hubarbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen.
• Hubarbeitsbühnen nach Betriebsanleitung standsicher aufstellen.
• Hubarbeitsbühnen nicht überlasten.
• Betreiben der Hubarbeitsbühne nach Betriebsanleitung.
• Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz nach Gefährdungsbeurteilung
bzw. nach Betriebsanleitung (Peitscheneffekt).
• nur geprüfte Hubarbeitsbühnen verwenden, Prüfbuch muss vorhanden sein.
• Nur Personen zur Bedienung einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt sind, unterwiesen wurden
(Nachweis muss vorliegen) ( besser: Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008)
und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden (Nachweis muss vorliegen)
• Bei Leihgeräten muss der Verleiher den Benutzer vor Benutzung einweisen.
Die Eiweisung muss dokumentiert werden
• Das letzte Prüfprotokoll und die Bedienungsanleitung müssen vorliegen.
- fahrbare Arbeitsbühnen/Kleingerüste
Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind fahrbare Arbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen.
• Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach Aufbauanleitung (Montageanweisung) des Herstellers
unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- und umzubauen.
Die Beschäftigten müssen geeignet und unterwiesen sein.
• Der 3-teilige Seitenschutz muss vorhanden sein.
• Fahrbare Arbeitsbühne nach der Montage und vor Verwendung von einer befähigten Person
prüfen lassen.
• Fahrrollen vor Benutzung festsetzen.
• Der Aufenthalt während des Verfahrens ist für Personen nicht zulässig.
- Leitern
Sollte es nicht anders möglich sein, können die Arbeiten von der Leiter aus durchgeführt werden.
Arbeiten auf Leitern nicht bei:
• einem Transport von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg.
• Benutzung von Stoffen und Geräten von denen zusätzliche Gefahren ausgehen
• Geräten mit erheblicher Krafteinwirkung auf den Benutzer
• der Standplatz auf der Leiter höher als 5,00 m über der Aufstellfläche liegt,
• einem Standplatz von mehr als 2,00 m Höhe und von der Leiter auszuführenden
Arbeiten, die mehr als 2 Stunden umfassen
Sicherheit auf der Baustelle
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B) Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Durchführung der übertragenen Arbeiten kontinuierlich ohne Unterbrechung mit ausreichendem Einsatz von Maschinen und Personal durchzuführen und die Koordinierung der einzelnen übertragenen Ausführungstitel vorzunehmen.
Das genaue Ausführungsdatum und die einzelnen Termine für die auszuführenden Einzeltitel sind aus dem beiliegendem Bauzeitenplan vom 30.03.2026 zu entnehmen.
Im Verlauf der Vergaben erfolgt noch eine Detaillierung des Bauzeitenplanes.
Für die Durchführung des Bauvorhabens sind die darin aufgeführten Zeiten dringend einzuhalten. Die Baustelle ist personell so zu besetzen, dass die Fristen eingehalten werden.
Durch die gleichzeitige Ausführung verschiedener Arbeiten muss die Dauer der gesamten Bauzeit verkürzt werden!
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Fristen werden verbindlich anerkannt.
Bieter: ________________________________________
(Stempel u. Unterschrift
Ort / Datum: ________________________________________
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B)
Besondere Vertragsbedingungen Gewerk: Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik
1. Vertragsgrundlagen
1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der genannten Reihenfolge: das Leistungsverzeichnis (LV), diese Besonderen Vertragsbedingungen sowie die VOB/B und VOB/C (einschließlich aller einschlägigen ATV-Normen, insbesondere DIN 18379, 18380, 18381) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
1.2 Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien sowie die gesetzlichen Verordnungen (z. B. GEG, TrinkwV).
2. Kalkulation und Vergütung
2.1 Der Bieter bestätigt, dass der Kalkulation keine Projektierungskosten zugrunde liegen. Die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen beim Auftraggeber (AG) oder Planungsbüro vor Angebotsabgabe wird vorausgesetzt. Spätere Mehrforderungen aufgrund ortsüblicher Montageerschwernisse sind ausgeschlossen.
2.2 Die Einheitspreise verstehen sich als Festpreise inklusive aller Nebenleistungen gemäß VOB/C sowie der in Punkt 3 genannten Leistungen.
2.3 Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Bauleitung zulässig. Sie sind durch täglich gegengezeichnete Tagelohnzettel nachzuweisen.
3. Inbegriffene Leistungen (nicht gesondert zu vergüten)
In die Einzelpreise einzukalkulieren sind insbesondere:
- Logistik: Fracht, Anfuhr, Lagerung und innerbaustelllicher Transport von Material und Gerät.
- Rüstzeug: Gestellung von Arbeitsgerüsten (auch über 3,00 m hinaus), Hebezeugen und Spezialwerkzeugen.
- Planung: Erstellung der Werk- und Montageplanung (WMP), Schlitz- und Durchbruchspläne sowie die Überprüfung der Ausführungszeichnungen.
- Abnahmevorbereitung: Probelauf, Einregulierung (hydraulischer Abgleich), Funktionsprüfung, Leistungsbemessungen (gem. DIN 18379) und Einweisung des Bedienpersonals.
- Behördenmanagement: Erstellung und Einreichung sämtlicher Genehmigungsunterlagen (Wasser, Heizung) - falls erforderlich - unmittelbar nach Auftragserteilung.
- Dokumentation: Erstellung der Revisionsunterlagen gemäß Punkt 10.
4. Prüfungs-, Hinweispflichten und Haftung
4.1 Prüfung von Fremdplanungen: Der Auftragnehmer (AN) hat die vom AG oder dessen Planern bereitgestellten Unterlagen vor Ausführungsbeginn auf fachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten zu prüfen. Erkennt der AN Planungsfehler (z. B. falsche Dimensionierung, Höhenkonflikte bei Kanalanschlüssen), hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B mitzuteilen.
4.2 Haftung: Unterlässt der AN schuldhaft den Hinweis auf erkennbare Planungsfehler, haftet er für daraus resultierende Mängel mit. Er kann sich dann nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Planung berufen.
4.3 Eigene Planung: Erstellt der AN eigene Montagepläne oder Schemata, trägt er die alleinige Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit und Normenkonformität. Eine Freigabe durch den AG entbindet den AN nicht von dieser Haftung.
4.4 Vorleistungen: Der AN hat die Durchführbarkeit seiner Montage (insb. Kanalanschlüsse, Meterrisse) vor Ort vor Beginn zu prüfen. Nachträgliche Stemmarbeiten infolge versäumter Prüfung werden nicht vergütet.
5. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
5.1 Die Einschaltung von Nachunternehmern oder die Bildung von Bietergemeinschaften bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
5.2 Nachunternehmer sind namentlich mit Angebotsabgabe unter Angabe des Arbeitsumfangs zu benennen. Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der zahlungsberechtigt ist.
6. Koordination und Aufsicht
6.1 Der AN hat die Montage rechtzeitig mit anderen Gewerken abzustimmen.
6.2 Er benennt für die Dauer der Ausführung eine qualifizierte, deutschsprachige Aufsichtsperson (Vorarbeiter/Bauleiter) vor Ort.
7. Ausführung und Befestigungstechnik
7.1 Lüftung: Verzinkte, schallentkoppelte Pendelaufhänger (DIN 52218), Profilschienen mit Dämmauflage. Befestigung an Trapezblechen nur mit zugelassenen Haltern.
7.2 Rohrleitungen: Verzinkte, höhenverstellbare Pendelschellen mit geprüfter Gummieinlage. Reihenaufhängungen an Schienenträgern bei Parallelverlegung.
7.3 Sämtliche Befestigungskonstruktionen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
8. Änderungen und Leistungsentzug
Der AG behält sich Planungsänderungen vor, sofern diese technische Verbesserungen oder Einsparungen ermöglichen. Der AN hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Erhöhung der Einzelpreise oder Entschädigung für entgangenen Gewinn, auch wenn Teilleistungen entnommen oder anderweitig vergeben werden (§ 8 VOB/B bleibt unberührt).
9. Arbeitssicherheit (BaustellV)
9.1 Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Baustellenverordnung und des SiGe-Plans. Er stellt alle notwendigen PSA-Mittel und Unfallverhütungsvorrichtungen.
9.2 Unterweisungsnachweise des Personals sind der Bauleitung spätestens 3 Tage nach Arbeitsbeginn vorzulegen. Bei Nichtbeachtung behält sich der AG den Rückhalt von Abschlagszahlungen vor.
9.3 Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist auf Verlangen nachzuweisen.
10. Revisionsunterlagen und Abnahme
Die Schlussrechnung gilt erst als prüfbar, wenn die Revisionsunterlagen 2-fach analog und digital (PDF sowie DWG/DXF) vorliegen.
Diese umfassen:
Anlagenbeschreibung und Einweisungs-Protokoll.
Geräte- und Ersatzteillisten.
Behördliche Abnahme- und Prüfbescheinigungen.
Bestandszeichnungen, Fließ- und Stromlaufpläne.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt mit der förmlichen Abnahme der gesamten Leistung.
Besondere Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen 1. Vollständigkeit und betriebsfertige Ausführung (Inklusivleistungen)
In die Einheitspreise aller Positionen sind sämtliche System- und Kleinteile einzukalkulieren, die zur Herstellung einer funktionsfähigen und abnahmereifen Gesamtanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Bauteile (z. B. Formstücke, Dichtungen, Befestigungen, Übergangsstücke) nicht explizit in der Position aufgeführt sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Sämtliche Form- und Verbindungsstücke (Bögen, Abzweige, Reduzierungen).
- Alle erforderlichen Befestigungs- und Abhängesysteme (Schellen, Schienen, Konsolen).
- Notwendiges Dichtungs- und Klebematerial.
- Kleinmaterial für den fachgerechten Anschluss an die Sanitärobjekte.
Ziel ist die Herstellung einer vollständig betriebsfertigen Gesamtanlage ohne zusätzliche Abrechnung von Montage- oder Systemzubehör.
2. Abwasserleitungen (DIN EN 12056 / DIN 1986-100)
Material: Einsatz von mineralverstärkten PP-Abflussrohren mit Steckmuffe (Schallschutzanforderung nach DIN 4109).
Kondensat: Die Ableitung von Kühlzellen muss über einen trichterförmigen, freien Auslauf (gem. DIN EN 1717) erfolgen, um ein Rückfließen von Abwasser in die Kühlung auszuschließen. Leitungen sind diffusionsdicht gegen Schwitzwasser zu dämmen (Kautschuk).
Backraum: Abläufe in lebensmittelverarbeitenden Bereichen sind temperatur- und fettbeständig auszuführen.
3. Trinkwasserinstallation (DIN 1988 / DIN EN 806)
Alle Materialien müssen die KTW-Zulassung und DVGW-Zertifizierung besitzen.
Dämmung: Alle Leitungen sind gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) gegen Wärmeverlust sowie Kaltwasserleitungen gegen Erwärmung und Schwitzwasser zu isolieren.
Inbetriebnahme: Vor Übergabe ist die Anlage fachgerecht zu spülen (DIN EN 806-4) und eine Druckprüfung (nass oder trocken) durchzuführen. Die Protokolle sind den Revisionsunterlagen beizufügen.
4. Einrichtungsgegenstände und Montage
Schallentkopplung: Alle Apparateanschlüsse und Befestigungen sind schallentkoppelt auszuführen. Keramikobjekte erhalten zum Fliesenuntergrund Profilgummistreifen oder Schallschutzmatten.
Abdichtung: Der Wandabschluss von Waschtischen, Spülen und Hygienebrettern ist mit fungizid eingestelltem Sanitär-Silikon dauerelastisch zu versiegeln.
Armaturen: Alle Auslaufarmaturen müssen der Geräuschklasse I entsprechen.
5. Bewässerung und Außenanschlüsse
Zapfstellen im Außenbereich oder zur Bodenreinigung sind zwingend mit einer Sicherungskombination HD (Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) nach DIN EN 1717 auszustatten.
Technische Vorbemerkungen
01 Abwasserleitung
01
Abwasserleitung
HT-Abflußrohre HT-Abflußrohre und Form- u. Passstücke aus Polypropylen gefertigt nach DIN EN 1451-1 und DIN EN 62631, schwerentflammbar, heißwasserbeständig, lichtstabilisiert, mit Steckmuffen und werkseitig fixierten Dichtungselemente.
Rohrschellen und Rohraufhängungen in verz. Ausführung mit schalldämmenden Einlagen.
Freie Rohrenden sind bis zur Fertigmontage mit entspr. Stopfen zu versehen.
HT-Abflußrohre
Hinweis: Tauwasseranschluss-Punkte Die Tauwasseranschluss-Punkte inkl. der Verjüngung auf DN 50 werden gemäß nachfolgender Skizze bereits vom Rohbauer fertig in der Bodenplatte eingebaut. Lediglich die Lieferung und der Einbau der oberen Anschlüssstücke (DN 50) mit Stopfen sind separat nachfolgend erfasst.
Hinweis: Tauwasseranschluss-Punkte
01.__.0001 HT-Rohr DN 40 (HTEM) Position HT-Rohr DN 40 (HTEM), wie vor beschrieben liefern und montieren.
01.__.0001
HT-Rohr DN 40 (HTEM)
10,00
m
01.__.0002 HT-Rohr DN 50 (HTEM) Position HT-Rohr DN 50 (HTEM), wie vor beschrieben liefern und montieren.
01.__.0002
HT-Rohr DN 50 (HTEM)
30,00
m
01.__.0003 HT-Rohr DN 70 (HTEM) Position HT-Rohr DN 70 (HTEM), wie vor beschrieben liefern und montieren.
01.__.0003
HT-Rohr DN 70 (HTEM)
10,00
m
01.__.0004 HT-Rohr DN 100 (HTEM) Position HT-Rohr DN 100 (HTEM), wie vor beschrieben liefern und montieren.
01.__.0004
HT-Rohr DN 100 (HTEM)
30,00
m
01.__.0005 HT-Bogen DN 40 (HTB) HT-Bogen DN 40 in allen Graden liefern und montieren.
01.__.0005
HT-Bogen DN 40 (HTB)
10,00
St
01.__.0006 HT-Bogen DN 50 (HTB) HT-Bogen DN 50 in allen Graden liefern und montieren.
01.__.0006
HT-Bogen DN 50 (HTB)
50,00
St
01.__.0007 HT-Bogen DN 70 (HTB) HT-Bogen DN 70 in allen Graden liefern und montieren.
01.__.0007
HT-Bogen DN 70 (HTB)
10,00
St
01.__.0008 HT-Bogen DN 100 (HTB) HT-Bogen DN 100 in allen Graden liefern und montieren.
01.__.0008
HT-Bogen DN 100 (HTB)
10,00
St
01.__.0009 HT-Abzweig DN 50 (HTEA) HT-Abzweig DN 50 liefern und montieren.
01.__.0009
HT-Abzweig DN 50 (HTEA)
10,00
St
01.__.0010 HT-Abzweig DN 70 (HTEA) HT-Abzweig DN 70 liefern und montieren.
01.__.0010
HT-Abzweig DN 70 (HTEA)
3,00
St
01.__.0011 HT-Abzweig DN 100 (HTEA) HT-Abzweig DN 100 liefern und montieren.
01.__.0011
HT-Abzweig DN 100 (HTEA)
5,00
St
01.__.0012 HT-Übergangsrohre DN 50 (HTR) HT-Übergangsrohre DN 50 (HTR), liefern und montieren.
01.__.0012
HT-Übergangsrohre DN 50 (HTR)
3,00
St
01.__.0013 HT-Übergangsrohre DN 70 (HTR) HT-Übergangsrohre DN 70 (HTR), liefern und montieren.
01.__.0013
HT-Übergangsrohre DN 70 (HTR)
3,00
St
01.__.0014 HT-Übergangsrohre DN 100 (HTR) HT-Übergangsrohre DN 100 (HTR), liefern und montieren.
01.__.0014
HT-Übergangsrohre DN 100 (HTR)
3,00
St
01.__.0015 HT-Reinigungsrohr DN 50 HT-Reinigungsrohr DN 50, liefern und montieren.
01.__.0015
HT-Reinigungsrohr DN 50
2,00
St
01.__.0016 HT-Reinigungsrohr DN 100 HT-Reinigungsrohr DN 100, liefern und montieren.
01.__.0016
HT-Reinigungsrohr DN 100
2,00
St
01.__.0017 HT-Sifonwinkel (HTSW) 50 x 50 HT-Sifonwinkel (HTSW) 50 x 50, liefern und montieren.
01.__.0017
HT-Sifonwinkel (HTSW) 50 x 50
4,00
St
01.__.0018 HT-Gumminippel 50 x 1 1/2" HT-Gumminippel 50 x 1 1/2", liefern und montieren.
01.__.0018
HT-Gumminippel 50 x 1 1/2"
5,00
St
01.__.0019 Tauwasseranschlüsse ergänzen 150 mm Verlängerung DN 50 einschl. eines Muffenstopfens liefern und auf die bauseitigen Grundleitungsanschlüsse der Taupunkte im Verkaufsbereich montieren.
01.__.0019
Tauwasseranschlüsse ergänzen
17,00
St
01.__.0020 Zuschlag f. Verbindungs- u. Befestigungsmaterial Zuschlag auf die Gesamtsumme der Entwässerungsleitungen für nicht gesondert beschriebene Form und Verbindungsstücke aller Art, Dichtungs- u. schalldämmendes Befestigungsmaterial, sowie Wand- u. Deckenhülsen.
%
01.__.0020
Zuschlag f. Verbindungs- u. Befestigungsmaterial
1,00
St
01.__.0021 Schalldämmung Abwasserleitung, DN 40 Schalldämmung und Schutz von Kunststoff-Abwasserleitungen zur Vermeidung von Fließgeräuschen sowie zur Körperschallentkopplung gemäß DIN 4109.
Ausführung:
Lieferung und Montage eines geschlossenzelligen Weich-Polyethylenschaum-Schutzschlauchs mit robuster, trittfester Außenhaut und integrierter Innengleitfolie für eine einfache Montage.
Technische Daten:
- Material: PE-Schaum mit strapazierfähiger Schutzhaut
- Dämmdicke: 9 mm
- Nennweite: DN 100
- Brandverhalten: Klasse EL nach DIN EN 13501-1
- Temperatureinsatz: bis +95°C
- Farbe: Rot
Die Verarbeitung erfolgt nach Herstellervorschrift. Alle Stoß- und Nahtstellen sind mit systemzugehörigem Zubehör (z.B. Klebeband) fachgerecht und schallbrückenfrei zu verschließen. Die Dämmung dient dem Korrosionsschutz, der mechanischen Trennung und der Reduzierung von Körperschallübertragungen auf das Bauwerk.
Fabrikat: ThermaCompact-TF o. glw.
Typ: Schutzschlauch DN 40/9
Inklusive aller Formteile wie Bögen und Abzweige, Zuschnitte, Verschnitt, etc.
Abrechnung nach gestreckter Länge
01.__.0021
Schalldämmung Abwasserleitung, DN 40
5,00
m
01.__.0022 Schalldämmung Abwasserleitung, DN 50 Schalldämmung und Schutz von Kunststoff-Abwasserleitungen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch
Typ: Schutzschlauch DN 50/9
Sonst wie zuvor beschrieben.
01.__.0022
Schalldämmung Abwasserleitung, DN 50
5,00
m
01.__.0023 Schalldämmung Abwasserleitung, DN 70 Schalldämmung und Schutz von Kunststoff-Abwasserleitungen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch
Typ: Schutzschlauch DN 70/9
Sonst wie zuvor beschrieben.
01.__.0023
Schalldämmung Abwasserleitung, DN 70
5,00
m
01.__.0024 Schalldämmung Abwasserleitung, DN 100 Schalldämmung und Schutz von Kunststoff-Abwasserleitungen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch
Typ: Schutzschlauch DN 100/9
Sonst wie zuvor beschrieben.
01.__.0024
Schalldämmung Abwasserleitung, DN 100
5,00
m
01.__.0025 Anschluss an bauseitige Dachentlüftungen Anschluß an bauseitige Dachentlüftungen DN 100 einschl. flexiblem Anschlussstück liefern und montieren.
01.__.0025
Anschluss an bauseitige Dachentlüftungen
5,00
St
01.__.0026 Anschlüsse an Grundleitung DN 50- 100 Anschlüsse des Schmutzwasserfallstrangs mit den Grundleitungen herstellen von DN 50 - DN 100, einschl. aller Materialien komplett mit
allem Zubehör liefern und montieren.
01.__.0026
Anschlüsse an Grundleitung DN 50- 100
12,00
St
01.__.0027 Bodenbündiges Edelstahlbecken
mit Geruchsverschluss, Eimer und
mehrteiliger Gitterrostabdeckung
(mittleres Rost mit Lochausschnitt d=10cm)
aus V2A (1.4301), 1000 x 1000mm
Komplett mit allem Zubehör liefern und montieren. Bodenbündiges Edelstahlbecken mit Geruchsverschluss, dreiteiliger Gitterrostabdeckung, mittleres Rost mit Lochausschnitt d=100mm,
aus V2A (1.4301), 1000 x 1000mm, mit Rinnenbodeneinlauf 1-teilig (VA) mit senkrechtem Abgang DN100,
Schlammfang: Lochblech, Geruchsverschluss steckbar.
Gitterrostabdeckung als 3-teilige Stabrost 2 x 8 mm (VA). Aufstellfüße mit Einstellschrauben zur Höhenjustierung.
Fabr.: Wiedemann
Typ : IKR-710-1000-SR, Typ: "Aldi"
kpl. liefern und an vorhandene Grundleitung anschließen.
In der Bodenplatte ist eine Aussparung von 40/70cm vorgesehen.
Komplett mit allem Zubehör liefern und montieren.
01.__.0027
Bodenbündiges Edelstahlbecken
mit Geruchsverschluss, Eimer und
mehrteiliger Gitterrostabdeckung
(mittleres Rost mit Lochausschnitt d=10cm)
aus V2A (1.4301), 1000 x 1000mm
Komplett mit allem Zubehör liefern und montieren.
1,00
St
01.__.0028 Bodenablauf DN 100 Bodenablauf DN 100 aus Kunststoff mit seitlichen Auslaufstutzen, mit herausnehmbarem Geruchsverschluss, mit Bauzeitschutzdeckel, mit Chrom-Nickel-Stahlrost 150 x 150 mm, bestehend aus:
- 1 St. Ablaufkörper DN 100 aus Kunststoff, mit Halte-/Anschlussrand, mit herausnehmbarem Geruchsverschluss, mit Bauzeitschutzdeckel, mit seitlichen Auslaufstutzen, DIN EN 1253, güteüberwacht gemäß DIN 19599, Art.-Nr. 2700.05.00
- 1 St. Aufsatzstück mit drehbarem Höhenausgleichsstück mit Ausgleich von 20 - 75 mm, mit verschraubtem Chrom-Nickel-Rost 150 x 150 mm, Belastbarkeit Klasse K 3
- 1 St. Klemmflansch zum Anschluss von Dichtungsbahnen, aus Chrom-Nickel-Stahl, passend zu Halte-/Anschlussrand, mit 6 Befestigungsschrauben.
- 1 St. EDPM-Dichtungsbahn 500 x 500 mm zu Bodenabläufen, mit Glasfasereinlage und polymermodifizierter Bitumenunterschicht, geprüft nach DIN 7864
Fabrikat: ACO o. glw.
einschl. aller Anschlussstücke liefern und höhengenau in Abstimmung mit der Bauleitung in fertiger Arbeit einbauen.
01.__.0028
Bodenablauf DN 100
E
2,00
St
02 Kondensatableitung Kühlzellen
02
Kondensatableitung Kühlzellen
02.__.0001 Leckwasser - Trichtersifon Geberit-Sifon mit Trichter für Leckwasseranschluß, bestehend aus:
Röhrengeruchsverschluß mit Zuflußrohr, Trichter, Abflußstutzen, Rosette, Dichtungssatz
Werkstoff: Polypropylen, weiß
Dimension: DN 40 bzw. 50
liefern und montieren.
02.__.0001
Leckwasser - Trichtersifon
2,00
St
02.__.0002 Edelstahlrohr 28/1,2 mm Leitungsrohr d 28/1,2 aus nicht rostendem Stahl nach DIN EN ISO 1127 geschweißt, in Stangen von 6 m,
Außen- und Innenoberflächen metallisch blank, frei von Anlauffarben, korrosionsfördernden und hygienisch
bedenklichen Stoffen, einschl. aller erforderlichen Press-Form- und Verbindungsstücken.
Komplett mit allem Systemzubehör und Befestigungen liefern und montieren.
Befestigungsgrund:
Metall-Sandwichelemente und Holz-Wandelemente
02.__.0002
Edelstahlrohr 28/1,2 mm
45,00
m
02.__.0003 Raychem Begleitheizband für Frostschutz Raychem Begleitheizband für Frostschutz an Rohrleitung.
Heizband: WinterGard FS-A-2X
Geeignet bis max. 65°C Betriebstemperatur
Leistung 10 Watt/Meter bei 5°C
Max. Heizkreislänge 150 Meter bei 16 A
angeb. Produkt:
liefern und in fix und fertiger Arbeit montieren.
Zur Abrechnung kommen die zu schützenden Rohrleitungslängen.
02.__.0003
Raychem Begleitheizband für Frostschutz
20,00
m
02.__.0004 Raychem X-Abzweig Raychem X-Abzweig RayClic-X-02 inkl. 2 Endabschlüsse und Montagebügel für den Anschluss und Verbindung von 4 Heizbänder.
Wetterschutz: IP 68
liefern und montieren.
02.__.0004
Raychem X-Abzweig
1,00
St
02.__.0005 Raychem Thermostat Raychem Thermostat AT-TS-13
für die Regelung der Heizbänder inkl. Temperturfühler (geeignet als Anlege- und Umgebungstemperaturfühler)
Einstellbereich Thermostat: von - 5°C bis + 15°C
Einstellbereich Temperaturfühler: - 20°C bis + 160 °C
Betriebsspannung: 230 Volt
Schaltstrom: 16 A
Einbau: nicht EX-Bereich
liefern und anschlussfertig montieren.
02.__.0005
Raychem Thermostat
1,00
St
02.__.0006 Rohrschalen-Dämmung für Rohrleitungen, DN28 Liefern und fachgerecht montieren einer formstabilen Rohrleitungsdämmung an Rohrleitungen.
Rohrleitung: 28 mm
Dämmstoff: ISOVER U Protect Pipe Section Alu2 o. glw., Rohrschale aus ULTIMATE Mineralwolle, einseitig mit einer reißfesten Aluminium-Gitterfolie kaschiert.
angeb. Produkt:
Technische Parameter:
- Dämmdicke: 30 mm (entspricht 100 % GEG bei diesem Durchmesser)
- Wärmeleitfähigkeit (): 0,035 W/(mK) nach DIN EN 12667
- Brandverhalten: Nichtbrennbar, Euroklasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1
- Brandschutz: Zugelassen für R90/R120 Rohrdurchführungen.
Ausführung:
Rohrschalen dicht gestoßen aufbringen. Die Längsfugen sind mittels des werkseitig angebrachten Selbstklebestreifens dampfdicht zu verschließen. Rundnähte sind mit reinem Aluminium-Klebeband (Breite
50 mm) abzukleben. Zusätzliche Sicherung gemäß Herstellervorgaben mit Bindedraht.
Inklusive aller Formteile wie Bögen und Abzweige, fachgerecht aus der Rohrschale gefertigt (Segmentbögen).
Abrechnung nach gestreckter Länge.
02.__.0006
Rohrschalen-Dämmung für Rohrleitungen, DN28
G
20,00
m
02.__.0007 Lamellenmatte-Dämmung für Rohrleitungen Wie vor, jedoch mit nachfolgendem Dämmstoff:
ISOVER CLIMCOVER Lamella Mat ML 3 o. glw., Lamellenmatte aus Glaswolle, einseitig mit einer reißfesten Aluminium-Gitterfolie kaschiert.
Technische Parameter:
- Dämmdicke: 30 mm
- Wärmeleitfähigkeit (): 0,040 W/(mK) nach DIN EN 12667
- Brandverhalten: Nichtbrennbar, Euroklasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1
- Anwendungsgrenze: bis 300 °C (wollseitig)
Sonst wie zuvor beschrieben.
02.__.0007
Lamellenmatte-Dämmung für Rohrleitungen
A
20,00
m
02.__.0008 Schlauchdämmung für Rohrleitungen (Kondensatschutz) Liefern und fachgerecht montieren einer hochflexiblen, geschlossenzelligen Schlauchdämmung (z. B. Armaflex ACE Plus, Kaiflex KK o. glw.) als Kondensatschutz für Bereiche außerhalb der Zellen.
Technische Parameter:
- Dämmdicke: 9 mm
- Material: Elastomerschaum auf Basis synthetischen Kautschuks.
- Wärmeleitfähigkeit (): ca. 0,035 W/(mK) bei 0°C Mitteltemperatur.
- Wasserdampf-Diffusionswiderstand (): 7.000 bis 10.000.
- Brandverhalten: Schwerentflammbar (B-s3, d0) nach DIN EN 13501-1.
Ausführung:
Die Dämmschläuche sind vor der Montage der Rohrleitungen aufzuschieben oder bei bestehenden Leitungen längsseitig aufzuschlitzen, lückenlos um den Rohrumfang zu legen und mit System-Spezialkleber an den Längs- und Rundnähten kraftschlüssig zu verkleben. Formteile wie Bögen und T-Stücke sind aus dem Material fachgerecht zuzuschneiden und zu verkleben.
Abrechnung nach gestreckter Länge.
02.__.0008
Schlauchdämmung für Rohrleitungen (Kondensatschutz)
20,00
m
03 Bewässerung
03
Bewässerung
03.__.0001 Hauptwasseranschluss Hauptwasseranschluss an die vorhandene Wasserleitung herstellen, mit ca. 1,5 m Metallverbundrohr DN 32,
liefern und montieren.
03.__.0001
Hauptwasseranschluss
1,00
St
03.__.0002 Druckminderventil Druckminderventil mit entlastetem Einsitzventil,
serienmäßig mit Feinsieb aus nichtrostendem Stahl,
Maschenweite ca. 0,16 mm, Gehäuse beiderseits
Manometeranschluß R 1/4", Gehäuse aus Messing,
Ventileinsatz und Federhaube aus hochwertigem
Kunststoff, DVGW-bauteilgeprüft, komplett mit Manometer
D = 63 mm, 0 - 10 bar und Gewindetüllen.
Fabrikat: Braukmann
Typ : D 06 F-32 A
liefern und montieren.
03.__.0002
Druckminderventil
E
1,00
St
03.__.0003 Verlängerungen, Rotguss, 1/2", 25mm Verlängerungen, Rotguss, 1/2", L= 25mm, liefern und montieren.
03.__.0003
Verlängerungen, Rotguss, 1/2", 25mm
10,00
St
03.__.0004 Verlängerungen, Rotguss, 3/4", 20mm Verlängerungen, Rotguss, 3/4", L= 20mm, liefern und montieren.
03.__.0004
Verlängerungen, Rotguss, 3/4", 20mm
4,00
St
03.__.0005 KFR-Ventil (Rotguss), DN 25 Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) in Schrägsitzausführung nach DIN EN 1213 / DIN 3502.
Gehäuse und Oberteil: Aus korrosionsbeständigem Rotguss (CuSn5Zn5Pb2-C oder CC499K).
Funktion: mit integriertem, federbelastetem Rückflussverhinderer (RV).
Ausführung: Totraumfrei, mit steigender Spindel und Fettkammer-Oberteil (wartungsfrei).
Sicherheit: DVGW-zugelassen und schallschutzgeprüft nach DIN EN ISO 3822 (Armaturengruppe I).
Zubehör: mit beidseitigen Entleerungsbohrungen, inklusive montiertem Entleerungsventil G 1/4" (oder Entleerstopfen).
Anschluss: beidseitig Muffengewinde nach DIN EN 10226-1.
Nennweite: DN 25
Nenndruck: PN 16
Max. Betriebstemperatur: 90 °C
Liefern und unter Beachtung der geltenden Normen (DIN EN 1717 / DIN 1988) betriebsfertig montieren, einschließlich aller Dicht- und Befestigungsmaterialien.
Fabrikat: Kemper, Oventrop, Schlösser, o. glw.
03.__.0005
KFR-Ventil (Rotguss), DN 25
1,00
St
03.__.0006 KFR-Ventil (Rotguss), DN 20 Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) in Schrägsitzausführung nach DIN EN 1213 / DIN 3502.
Wie zuvor beschrieben, jedoch
Nennweite: DN 20
03.__.0006
KFR-Ventil (Rotguss), DN 20
2,00
St
03.__.0007 KFR-Ventil (Rotguss), DN 15 Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) in Schrägsitzausführung nach DIN EN 1213 / DIN 3502.
Wie zuvor beschrieben, jedoch
Nennweite: DN 15
03.__.0007
KFR-Ventil (Rotguss), DN 15
1,00
St
03.__.0008 Rückspül-Schutzfilter Rückspül-Schutzfilter nach DIN EN 13443-1 und DIN 1988-200 zur Feinfiltration von ungelösten Stoffen in der Trinkwasserinstallation.
- Hochwertiger Kunststoff PN 16.
- Transparente Sichtglocke zur Überwachung des Verschmutzungsgrades.
- Edelstahl-Filtergewebe (untere Durchlassweite 100 µm / 0,1 mm).
- Manuelles Punkt-Rotations-System für optimale Reinigung des Siebpakets bei gleichzeitigem Abwischen der Schauglasauskleidung, ohne Unterbrechung der Wasserversorgung.
- Mit integriertem Datumsanzeiger für die nächste Rückspülung und keramischem Spülventil mit Schlauchanschluss.
- Geeignet für waagerechten oder senkrechten Einbau durch mitgelieferten Quick-Connect-Flanschanschluss.
Technische Daten:
Fabrikat: JUDO
Typ: JUKO-EC (Express Connection)
Anschluss: 1 1/4"
Nenndurchfluss: 5,0 m³/h (bei 0,2 bar Druckverlust)
Leistungsumfang: Filter einschließlich Anschlussflansch, aller erforderlichen Verschraubungen, Dichtungen und Kleinteile liefern und betriebsfertig montieren.
03.__.0008
Rückspül-Schutzfilter
1,00
St
03.__.0009 Frostsichere Außenarmatur DN 20 Frostsichere Außenarmatur-Einheit als Bausatz, geeignet für die schnelle Montage bei einer Wanddicke von ca. 300 mm.
- Frostsichere Auslaufarmatur in Durchwandform. Ventilsitzgehäuse aus Rotguss nach DIN 1705 (mediumberührte Teile messingfrei).
- Kombinierte Absicherung durch Rohrbelüfter Bauform HB und Rückflussverhinderer nach DIN EN 1717.
- Wartungsfreie Spindelabdichtung, geschlossenes Gehäuse, Oberfläche hochwertig verchromt.
- Ausführung mit abnehmbarem Steckschlüssel (Best.-Nr. 757 00 001) zur Sicherung gegen unbefugte Wasserentnahme.
- Inklusive Schlauchverschraubung und zusätzlicher Original-Gardena-Verschraubung.
Anschluss: DN 20 (R 3/4" Außengewinde).
Technische Daten:
Fabrikat: KEMPER
Typ: Frosti-Plus (Figur 575 00)
Schaftlänge: 500 mm (für individuelle bauseitige Anpassung)
Leistungsumfang:
Einschließlich Erstellung der erforderlichen Kernbohrung/Durchbruch durch die Außenwand (ca. 375 mm Mauerwerk), fachgerechter Abdichtung zum Mauerwerk, sowie vollständiger Montage und Funktionsprüfung.
03.__.0009
Frostsichere Außenarmatur DN 20
1,00
St
03.__.0010 Probenahmeventil DN 8 liefern und montieren Probenahmeventil aus Rotgusspassend für alle Armaturen und Verschraubungen mit Entleerungsbohrung,
Größe: DN 8
Fabrikat: Kemper
Komplett mit allem Zubehör liefern und montieren.
03.__.0010
Probenahmeventil DN 8 liefern und montieren
3,00
St
03.__.0011 Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 16 x 2,2 mm Liefern und unter Beachtung der Herstellervorschriften sowie der einschlägigen Normen (DIN 1988, DIN EN 806) fachgerecht montieren:
Sanfix Fosta-PE-Xc-Rohr, 16 x 2,2 mm
Rohrmaterial:
Mehrschichtverbundrohr nach DIN 16833/16834, formstabil und sauerstoffdiffusionsdicht durch aluminiumverstärkten Kern (PE-Xc/Al/PE-X).
Farbe Innenrohr: Schwarz
Ausführung: Mit werkseitig aufgebrachtem weißem PE-X-Schutzmantel zum Schutz des Mediumrohres.
Einsatzbereich: Trinkwasserinstallationen (PWC/PWH) und Zirkulationsleitungen (PWH-C).
Verbindungstechnik:
Systemgeprüfte Pressverbinder aus Rotguss (z.B. Viega Sanfix P) mit folgenden Eigenschaften:
- Sicherheit: Ausgestattet mit SC-Contur (deutlich erkennbare Undichtigkeit im unverpressten Zustand).
- Integrierter, angegossener Stützkörper und fest vormontierte Edelstahl-Presshülse zur Gewährleistung einer unlösbaren Verbindung.
- Zertifizierung: DVGW-Systemzulassung, Reg.-Nr. DW-8501BL0035.
Montage:
Inklusive aller Form- und Verbindungsstücke (Bögen, T-Stücke, Übergänge), Befestigungsmaterial (Rohrschellen mit Schalleinlage) und der fachgerechten Verlegung. Die Dichtheitsprüfung ist nach ZVSHK-Merkblatt durchzuführen und zu protokollieren. Diese Kosten sind in den entspr. Positionen mit einzukalkuliueren.
03.__.0011
Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 16 x 2,2 mm
50,00
m
03.__.0012 Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 20 x 2,8 mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
20 x 2,8 mm
03.__.0012
Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 20 x 2,8 mm
5,00
m
03.__.0013 Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 25 x 2,7 mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
25 x 2,7 mm
03.__.0013
Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 25 x 2,7 mm
85,00
m
03.__.0014 Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 32 x 3,2 mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
32 x 3,2 mm
03.__.0014
Rohrleitung aus PE-Xc/Al/PE-X; 32 x 3,2 mm
85,00
m
03.__.0015 Edelstahlrohr 32,0 x 1,2 mm Trinkwasser-Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10312 und DVGW-Arbeitsblatt W 534.
Material: Edelstahl, Werkstoff-Nr. 1.4401 (V4A), blank.
Abmessung: 32,0 x 1,2 mm (DN 25).
- System-Pressverbindung, unverpresst undicht nach Herstellervorgaben.
Einschließlich aller erforderlichen Rohrschellen mit schalldämmender Einlage, Gewindestangen und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln. Montageabstände nach DIN 1988.
Liefern und fachgerechte Montage, inklusive aller Form- und Verbindungsstücke (Bögen, T-Stücke, Muffen), sowie Durchführung der Dichtheitsprüfung und Spülung nach DIN EN 806-4.
03.__.0015
Edelstahlrohr 32,0 x 1,2 mm
10,00
m
03.__.0016 Edelstahlrohr 22,0 x 1,2 mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
22 x 1,2 mm
03.__.0016
Edelstahlrohr 22,0 x 1,2 mm
10,00
m
03.__.0017 Edelstahlrohr 16,0 x 1,2 mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
16 x 1,2 mm
03.__.0017
Edelstahlrohr 16,0 x 1,2 mm
10,00
m
03.__.0018 Wandscheiben 16 o. 20mm Wandscheibe (Winkelanschluss 90°) für die Trinkwasserinstallation, passend zum gewählten Rohrleitungssystem.
Korrosionsbeständiger Rotguss oder Siliziumbronze (bleifrei/bleiarm).
- mit Zwangsundichtigkeit im unverpressten Zustand
- Pressanschluss für vorgenannte Anschlussleitungen (Sanfix u./o. Edelstahl)
- Anschluss Armatur: Innengewinde, abgestimmt nach notw. Durchmesser nach DIN EN 10226-1.
- mit Flansch zur Befestigung auf der Wand oder auf Montageplatten.
Inkl. der Lieferung und Montage von Schutz- und Abpressstopfen.
Einschließlich fachgerechter Befestigung am Baukörper mittels bauaufsichtlich zugelassener Dübel/Schrauben sowie Eindichten des Gewindes.
Lieferung und montagefertiger Einbau.
03.__.0018
Wandscheiben 16 o. 20mm
28,00
St
03.__.0019 Rohrdämmung aus flexiblem, synthetischem Kautschuk (FEF), 10x18 Hochflexible Dämmung auf Basis synthetischen Kautschuks mit geschlossenzelliger Materialstruktur zur Dämmung von Rohrleitungen.
Armaflex-Isolierung 10 x 18
Material: Elastomerschaum (FEF), geschlossenzellig.
Farbe: Grau
Wärmeleitfähigkeit: λ 40°C ≤ 0,040 W/(m·K).
Brandverhalten: Schwerentflammbar, Baustoffklasse B1 nach DIN 4102.
Zulassung: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-23.14-1028.
Temperaturbereich: Einsatz bis +105 °C Mediumtemperatur (Fläche/Band bis +85 °C).
Ausführung: Schläuche in 2 m Länge.
Fachgerechte Verklebung aller Längs- und Rundnähte mit systemzugehörigem Spezialkleber (z. B. Armaflex-Kleber). Stöße sind dicht zu verschließen.
Liefern und lückenloses Dämmen der Rohrleitungen. Der Einheitspreis beinhaltet ausdrücklich alle Erschwernisse für das Dämmen von Bögen, Abzweigen, T-Stücken, Befestigungspunkten (Rohrschellen) sowie Armaturen. Die Dämmung muss dampfdicht und unterbrechungsfrei über alle Formteile ausgeführt werden.
Abrechnung nach gestreckter Länge.
03.__.0019
Rohrdämmung aus flexiblem, synthetischem Kautschuk (FEF), 10x18
30,00
m
03.__.0020 Rohrdämmung 10 x 22 Wie zuvor beschrieben, jedoch
Armaflex-Isolierung 10 x 22
03.__.0020
Rohrdämmung 10 x 22
5,00
m
03.__.0021 Rohrdämmung 10 x 28 Wie zuvor beschrieben, jedoch
Armaflex-Isolierung 10 x 28
03.__.0021
Rohrdämmung 10 x 28
10,00
m
03.__.0022 Rohrdämmung 10 x 35 Wie zuvor beschrieben, jedoch
Armaflex-Isolierung 10 x 35
03.__.0022
Rohrdämmung 10 x 35
5,00
m
03.__.0023 Rohrschalen-Dämmung, 16/30mm Liefern und fachgerecht montieren einer formstabilen Rohrleitungsdämmung an Rohrleitungen.
Rohrleitung: 16 mm
Dämmstoff: ISOVER U Protect Pipe Section Alu2 o. glw., Rohrschale aus ULTIMATE Mineralwolle, einseitig mit einer reißfesten Aluminium-Gitterfolie kaschiert.
angeb. Produkt:
Technische Parameter:
- Dämmdicke: 30 mm (entspricht 100 % GEG bei diesem Durchmesser)
- Wärmeleitfähigkeit (): 0,035 W/(mK) nach DIN EN 12667
- Brandverhalten: Nichtbrennbar, Euroklasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1
- Brandschutz: Zugelassen für R90/R120 Rohrdurchführungen.
Ausführung:
Rohrschalen dicht gestoßen aufbringen. Die Längsfugen sind mittels des werkseitig angebrachten Selbstklebestreifens dampfdicht zu verschließen. Rundnähte sind mit reinem Aluminium-Klebeband (Breite
50 mm) abzukleben. Zusätzliche Sicherung gemäß Herstellervorgaben mit Bindedraht.
Inklusive aller Formteile wie Bögen und Abzweige, fachgerecht aus der Rohrschale gefertigt (Segmentbögen).
Abrechnung nach gestreckter Länge.
03.__.0023
Rohrschalen-Dämmung, 16/30mm
20,00
m
03.__.0024 Rohrschalen-Dämmung, 20/30mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
Rohrleitung: 20 mm
03.__.0024
Rohrschalen-Dämmung, 20/30mm
5,00
m
03.__.0025 Rohrschalen-Dämmung, 26/30mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
Rohrleitung: 26 mm
03.__.0025
Rohrschalen-Dämmung, 26/30mm
75,00
m
03.__.0026 Rohrschalen-Dämmung, 32/30mm Wie zuvor beschrieben, jedoch
Rohrleitung: 32 mm
03.__.0026
Rohrschalen-Dämmung, 32/30mm
85,00
m
03.__.0027 Resopal-Gravurschilder Anlagenkennzeichnung durch Resopal-Gravurschilder
Material: Hochwertiger Schichtstoff (Resopal) in zweischichtiger Ausführung.
Abmessung: 80 x 40 mm.
Ecken abgerundet oder gefast. Beschriftung durch dauerhafte Gravur - weißer Grund mit schwarzer Schrift oder farbig nach DIN-Vorgabe, z. B. Grün für Trinkwasser.
Befestigung: Je nach Montageort mittels:
- Schilderhalter und Edelstahl-Spannband (an Rohrleitungen über der Dämmung).
- Schraubmontage mit korrosionsbeständigen Schrauben.
Anfertigen der Schilder nach Textliste, Liefern und fachgerechte Montage an den entsprechenden Armaturen und Anlagenteilen.
03.__.0027
Resopal-Gravurschilder
5,00
St
03.__.0028 Medien-Fließrichtungsanzeiger (Fließpfeile), selbstklebend Liefern der Fließpfeile und Montage an allen sichtbaren Leitungsteilen, vor und hinter Wanddurchführungen sowie an Abzweigen.
- Selbstklebende Folienmarkierer zur Kennzeichnung von Rohrleitungen nach DIN 2403.
- Farbgruppe Grün (für Trinkwasser) mit weißem Pfeil und schwarzer Aufschrift.
- UV-beständig, temperaturbeständig, säure- und laugenbeständig.
03.__.0028
Medien-Fließrichtungsanzeiger (Fließpfeile), selbstklebend
10,00
St
03.__.0029 Spülen der Trinkwasseranlage mit Luft-Wasser-Gemisch Fachgerechtes Spülen aller installierten Trinkwasserleitungen (PWC/PWH) gemäß DIN EN 806-4 sowie unter Berücksichtigung der DIN 1988-200 (ehemals Teil 2) und des ZVSHK-Merkblatts.
Unter Verwendung eines computergesteuerten Spülautomaten. Die Spülung erfolgt diskontinuierlich mit einem pulsierenden Luft-Wasser-Gemisch (Intervall-Verfahren), um eine ausreichende Reinigungswirkung durch Turbulenzen in den Rohrleitungen zu erzielen. Die Spülung hat mit filtriertem Trinkwasser (nach dem zuvor installierten Rückspülfilter) zu erfolgen.
Dokumentation: Erstellung eines detaillierten Spülprotokolls unter Angabe von Spüldauer, Fließgeschwindigkeiten und Entnahmestellen.
Das Protokoll ist der Schlussrechnung als zwingender Bestandteil und Nachweis für die hygienische Übergabe beizufügen.
Bereitstellung des Spülgeräts, Anschluss an die Installation, schrittweises Spülen aller Stränge und Stichleitungen bis an die Entnahmestellen (Wandscheiben) sowie fachgerechte Entsorgung des Spülwassers.
03.__.0029
Spülen der Trinkwasseranlage mit Luft-Wasser-Gemisch
1,00
St
04 Einrichtungsgegenstände WC´s
04
Einrichtungsgegenstände WC´s
04.__.0001 WC-Montageelement für Trockenbau/Vorwandmontage Vormontierte, selbsttragende Einheit zur Installation von Wand-Hänge-WCs.
Fabrikat: Ideal Standard
Typ: ProSys 120P (R009467)
angeb. Produkt:
Rahmen: U-förmiges, verzinktes Profil, korrosionsbeständig, höhenverstellbare Fußstützen (0–200 mm) mit praktischer EasyMove-Technik.
Spülkasten: Unterputz-Spülkasten für 2-Mengen-Spülung (voreingestellt auf 6/3 Liter), werkzeuglose Montage, Schwimmerventil geräuscharm (Armaturengruppe I).
Bedienung: Betätigung von vorne (Frontbetätigung).
Zubehör inklusive:
Komplettes Schallschutzset zur Entkopplung zwischen WC-Keramik und Wand (nach DIN 4109).
Notwendige Wandhalter/Bausätze (ProSys Wandstützen-Set) zur sicheren Befestigung am Baukörper.
WC-Anschlussstutzen (PE-HD), Übergangsstück und Befestigungsmaterial für die Keramik (M12).
Bauschutz für Serviceöffnung und Anschlüsse.
Liefern der vormontierten Einheit einschließlich aller Wand- und Bodenbefestigungen. Fachgerechte Montage, Ausrichtung auf Meterriss sowie Anschluss an die vorhandene Abwasser- und Trinkwasserleitung.
04.__.0001
WC-Montageelement für Trockenbau/Vorwandmontage
2,00
St
04.__.0002 Wand-WC-Anlage, Tiefspüler, spülrandlos Komplette Klosettanlage bestehend aus Keramik und passendem Sitz:
WC-Keramik:
Fabrikat: Ideal Standard
Typ: i.life A (T452201)
Material: Kristallporzellan, Farbe Weiß (01).
Ausführung: Wandhängend, Tiefspül-WC.
Besonderheit: Mit RimLS+ Technologie (spülrandlos) für optimale Hygiene und einfache Reinigung. Verdeckte Befestigung für eine glatte Seitenoptik.
Zertifizierung: DIN EN 997.
WC-Sitz:
Fabrikat: Ideal Standard
Typ: i.life A (T467501)
Material: Hochwertiges Duroplast mit Edelstahlscharnieren.
Funktion: Mit Soft-Closing (Absenkautomatik) und Easy Take-Off (einfach abnehmbar für die Reinigung).
Liefern und fachgerechte Montage an das vorhandene Vorwandelement. Einschließlich Anschluss an Wasser- und Abwasserseite, Feinjustierung des Sitzes sowie dauerelastischer Versiegelung (Silikonfuge) zur Wandfläche.
04.__.0002
Wand-WC-Anlage, Tiefspüler, spülrandlos
2,00
St
04.__.0003 Betätigungsplatte für Unterputz-Spülkasten Liefern der Betätigungsplatte inklusive Montagerahmen und Drückerstangen. Fachgerechte Montage nach Abschluss der Fliesenarbeiten, inklusive Justierung der Spülmenge und Funktionsprüfung.
Fabrikat: Ideal Standard
Typ: Oleas M1 (mechanisch)
Artikel-Nr.: R0115AC
Ausführung: Rechteckige Grundplatte mit zwei runden Betätigungstasten für die 2-Mengen-Spülung.
Oberfläche: Weiß (AC).
Kompatibilität: Passend für Ideal Standard ProSys Unterputz-Spülkästen mit Frontbetätigung.
Besonderheiten: Einfache, werkzeuglose Montage, geräuscharme Betätigung durch gummierte Tastenanschläge.
04.__.0003
Betätigungsplatte für Unterputz-Spülkasten
2,00
St
04.__.0004 Papierrollenhalter Fabrikat: Ideal Standard
Typ: Iom
Artikel-Nr.: A9127AA
liefern und in Abstimmung mit der Bauleitung montieren.
04.__.0004
Papierrollenhalter
2,00
St
04.__.0005 Reserve-Papierrollenhalter Fabrikat: Ideal Standard
Typ: Iom
Artikel-N r.: A9132AA
liefern und in Abstimmung mit der Bauleitung montieren.
04.__.0005
Reserve-Papierrollenhalter
2,00
St
04.__.0006 Garderobenhaken Fabrikat: Ideal Standard
Typ: Iom
Artikel-Nr.: A9115AA
liefern und in Abstimmung mit der Bauleitung montieren.
04.__.0006
Garderobenhaken
2,00
St
04.__.0007 Toilettenbürstengarnitur Fabrikat: Ideal Standard
Typ: Iom
Artikel-Nr.: A9119AA
liefern und montieren.
04.__.0007
Toilettenbürstengarnitur
2,00
St
04.__.0008 Waschtisch-Montageelement f. Trockenbau Liefern und fachgerechtes Montieren eines Waschtisch-Montageelements als vormontierte Einheit für die Installation in Ständerwandsystemen, in Leichtbau-Ständerwänden.
Fabrikat: Ideal Standard
Typ: ProSys (R016167)
angeb. Produkt:
Rahmen: Selbsttragende, verwindungssteife Rahmenkonstruktion aus U-förmigen, verzinkten Stahlprofilen, korrosionsbeständig.
Integrierte Fußstützen mit Verstellbereich (0–200 mm) zur einfachen Höhenanpassung an den Fußbodenaufbau.
Funktion: Inklusive höhenverstellbarer Traverse zur Aufnahme der Waschtischbefestigung und der Wasseranschlüsse.
Anschlüsse: Inklusive schallgedämmter Wandwinkel für die Trinkwasseranschlüsse sowie verstellbarem Ablaufbogen z. B. DN 40/50.
Liefern der vormontierten Einheit einschließlich aller Wand- und Bodenbefestigungen. Fachgerechte Montage, Ausrichtung auf Meterriss sowie Anschluss an die vorhandene Abwasser- und Trinkwasserleitung.
04.__.0008
Waschtisch-Montageelement f. Trockenbau
2,00
St
04.__.0009 Waschtischanlage bestehend aus: Liefern und fachgerechtes Montieren einer kompletten Waschtischanlage, bestehend aus Keramik-Waschtisch, Geruchverschluss und Eckventilen. Einschließlich Ausrichtung und spannungsfreier Montage.
Fabrikat: Ideal Standard
Typ: i.life A (T451201)
Material: Kristallporzellan, Farbe Weiß (01).
Maße (B x T): 550 x 440 mm
angeb. Produkt:
Armaturen-Anschluss: 2 Stück Eckventile 1/2" mit Schubrosette, Oberfläche hochglanzverchromt.
Entwässerung: 1 Stück Röhrensifon (Tauchrohrgeruchverschluss) 1 1/4" aus Messing, verchromt, inklusive Wandrohr und Schubrosette.
Befestigung: 1 Satz Waschtischbefestigung (Stockschrauben M10 x 140 mm, Dübel, Kunststoffbundmuttern).
Liefern und fachgerechte Montage an das vorhandene Vorwandelement. Einschließlich Anschluss an Abwasserseite, Feinjustierung des Beckens sowie dauerelastischer Versiegelung (Silikonfuge) zur Wandfläche.
04.__.0009
Waschtischanlage bestehend aus:
2,00
St
04.__.0010 Einhand-Waschtischbatterie (Niederdruck) Liefern und fachgerechtes Montieren einer Einhand-Waschtischbatterie in Niederdruck-Ausführung, speziell für den Betrieb an drucklosen Untertischspeichern.
Fabrikat: Ideal Standard
Serie: CeraFlex
Typ: Niederdruck (ND)
Artikel-Nr.: B1709AA
angeb. Produkt:
System: Niederdruck-Armatur inkl. den erforderlichen drei flexiblen Anschlussschläuchen.
Technik: 38 mm FirmaFlow-Kartusche mit keramischen Dichtscheiben und Heißwassertemperaturkontrolle.
Komfort: Luftsprudler (Spezial-Strahlregler für drucklose Geräte) für einen gleichmäßigen Wasserstrahl.
Bedienung: Metallbedienhebel mit permanenter Rot-Blau-Markierung.
Ablauf: Inklusive Metall-Zugstangen-Ablaufgarnitur G 1 1/4".
Oberfläche: Chrom, hochglanzpoliert.
Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Arbeit.
04.__.0010
Einhand-Waschtischbatterie (Niederdruck)
2,00
St
04.__.0011 Glasablage Liefern und fachgerechtes Montieren einer Wand-Glasablage. Die Montage erfolgt durch verdeckte Verschraubungen, inklusive korrosionsgeschütztem Befestigungsmaterial.
Fabrikat: Ideal Standard
Serie: Iom
Abmessung:
Breite: 520 mm
Tiefe: 142 mm
Artikel-Nr.: A9125AA
angeb. Produkt:
- Hochwertiges Klarglas, Kanten geschliffen und poliert.
- Zwei Wandhalterungen aus Metall, Oberfläche hochglanzverchromt.
- Verdeckte Wandbefestigung (einschließlich Schrauben und Dübel).
Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Arbeit.
04.__.0011
Glasablage
2,00
St
04.__.0012 Kristallglas-Spiegel Liefern und fachgerechtes Montieren eines Kristallglas-Spiegels zur Wandmontage. Die Montage erfolgt mittels verdeckt liegender Magnetbefestigung.
Fabrikat: Ideal Standard
Serie: Mirror & Light
Abmessungen:
Breite: 500 mm
Höhe: 700 mm
Stärke: ca. 4 mm
Artikel-Nr.: T3365BH
angeb. Produkt:
- Hochwertiges Kristallglas mit geschliffenen und polierten Kanten.
- Inklusive Montageset bestehend aus Halteblechen und Magneten zur einfachen Justierung und sicheren, unsichtbaren Fixierung an der Wand.
- Rückseitige Beschichtung korrosionsbeständig gegen Feuchtigkeit.
Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Arbeit.
04.__.0012
Kristallglas-Spiegel
2,00
St
04.__.0013 Papierhandtuchspender Liefern und fachgerechtes Montieren eines Handtuchspenders zur Wandmontage. Die Montage erfolgt inklusive Ausrichtung und Befestigungsmaterial für massives Mauerwerk bzw. Ständerwände.
Fabrikat: CWS
Modell: Paradise Paper Slim
Abmessungen: (B/T/H) 336/297/154 mm
Farbe: Weiß
angeb. Produkt:
- Robustes, schlagfestes Kunststoffgehäuse mit abgerundeten Kanten.
- Weißes Panel mit integriertem Sichtfenster (Lupe) zur Füllstandskontrolle.
- Gehäuse mit Zylinderschloss gegen unbefugtes Öffnen gesichert (CWS-Einheitsschlüssel).
- Ausgelegt für ca. 300 Faltpapierhandtücher (Z-Falz / C-Falz).
Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Arbeit.
04.__.0013
Papierhandtuchspender
2,00
St
04.__.0014 Papierkorb Liefern und betriebsbereites Aufstellen eines freistehenden Papierkorbs, passend zum CWS-Spendersystem.
Fabrikat: CWS
Abmessungen: (B/T/H) 300/180/360 mm
Farbe: Weiß
Artikel-Nr.: 302
angeb. Produkt:
Bodeneben stehend, standsicher durch kompakte Bauweise.
04.__.0014
Papierkorb
2,00
St
04.__.0015 Warmwasser-Untertischspeicher (drucklos) Liefern und betriebsfertiges Montieren eines offenen (drucklosen) Warmwasser-Untertischspeichers für die Versorgung einer Entnahmestelle
Technische Daten:
Nenninhalt: 5 Liter
Anschlussleistung: 2,0 kW
Netzanschluss: 230 V (mit Schukostecker, Kabellänge ca. 0,6 m)
Schutzart: IP 24 (spritzwassergeschützt)
Fabrikat: Stiebel Eltron
Typ: SNU 5 SL
Artikel-Nr.: 221115
angeb. Produkt:
- Wandmontage mittels Montageleiste
Liefern. montieren und betriebsbereit anschließen.
04.__.0015
Warmwasser-Untertischspeicher (drucklos)
2,00
St
05 Aufenthaltsraum
05
Aufenthaltsraum
05.__.0001 Anschluss bauseitiger Spüle Liefern der Komponenten und fachgerechtes Anschließen an die bauseitigen Leitungen sowie an die bauseitige Spüle/Armatur.
Ablaufgarnitur
- 1 Stck. Geberit Fertigablauf aus PP, weiß.
- Einteilig, mit 1" Geräteanschluss (für Geschirrspülmaschine) inkl. Blindkappe.
- Inkl. Stopfenablaufventil, Überlauf mit Gummistopfen und Kugelkette.
Art.-Nr.: 152.552.01.1
Wasseranschluss
- 1 Stck. Eckventil 1/2", verchromt, mit Rosette und Längenausgleich.
- 1 Stck. Doppelspindel-Eckventil 1/2" (2x Abgang), verchromt, mit Rosette.
- 1 Stck. Flexibler Anschlussschlauch 300 mm, mit Quetschverschraubung 3/8" x 10 mm.
Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Arbeit.
05.__.0001
Anschluss bauseitiger Spüle
1,00
St
05.__.0002 Einhand-Spültischbatterie (Niederdruck) Liefern und fachgerechtes Montieren einer Einhand-Spültischbatterie in Niederdruck-Ausführung, passend für die Installation an drucklosen Untertischspeichern.
Fabrikat: Ideal Standard
Serie: CeraFlex
Typ: Niederdruck (ND)
Artikel-Nr.: BC130AA
angeb. Produkt:
System: Niederdruck-Armatur inkl. den erforderlichen drei flexiblen Anschlussschläuchen.
Technik: 38 mm FirmaFlow-Kartusche mit keramischen Dichtscheiben für hohe Langlebigkeit.
Bedienung: Hoher Rohrauslauf, um 360° schwenkbar.
Oberfläche: Chrom, hochglanzpoliert.
Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Arbeit.
05.__.0002
Einhand-Spültischbatterie (Niederdruck)
1,00
St
05.__.0003 Warmwasser-Untertischspeicher (drucklos) Liefern und betriebsfertiges Montieren eines offenen (drucklosen) Warmwasser-Untertischspeichers für die Versorgung einer Entnahmestelle
Technische Daten:
Nenninhalt: 5 Liter
Anschlussleistung: 2,0 kW
Netzanschluss: 230 V (mit Schukostecker, Kabellänge ca. 0,6 m)
Schutzart: IP 24 (spritzwassergeschützt)
Fabrikat: Stiebel Eltron
Typ: SNU 5 SL
Artikel-Nr.: 221115
angeb. Produkt:
- Wandmontage mittels Montageleiste
Liefern. montieren und betriebsbereit anschließen.
05.__.0003
Warmwasser-Untertischspeicher (drucklos)
1,00
St
06 Pfand- u. Backraum
06
Pfand- u. Backraum
06.__.0001 Einhand-Wandbatterie für offene Warmwasserbereiter (ND) Liefern und fachgerechtes Montieren einer Einhand-Waschtischbatterie zur Wandmontage, speziell für den Betrieb an drucklosen Übertisch-Kleinspeichern.
Fabrikat: Ideal Standard
Serie: CeraFlex
Typ: Wandarmatur Niederdruck (ND)
Artikel-Nr.: B1717AA
angeb. Produkt:
Technik: 38 mm FirmaFlow-Kartusche mit keramischen Dichtscheiben.
Sicherheit: Integrierte Heißwassertemperaturkontrolle (Temperaturbegrenzer).
Auslauf: Rohrschwenkauslauf mit Luftsprudler (Spezial-Strahlregler für drucklose Geräte).
Montage: Direktmontage an die Wandanschlüsse über dem Speicher.
Bedienung: Metallbedienhebel mit permanenter Rot-Blau-Markierung.
Oberfläche: Chrom, hochglanzpoliert.
Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Arbeit.
06.__.0001
Einhand-Wandbatterie für offene Warmwasserbereiter (ND)
1,00
St
06.__.0002 Warmwasser-Übertischspeicher (drucklos) Liefern und betriebsfertiges Montieren eines offenen (drucklosen) Warmwasser-Übertischspeichers für die Versorgung einer Entnahmestelle.
Technische Daten:
Nenninhalt: 5 Liter
Anschlussleistung: 2,0 kW
Netzanschluss: 230 V (mit Schukostecker, Kabellänge ca. 0,6 m)
Schutzart: IP 24 (spritzwassergeschützt)
Fabrikat: Stiebel Eltron
Typ: SN 5 SL
Artikel-Nr.: 221123
angeb. Produkt:
- Wandmontage mittels Montageleiste oberhalb der Entnahmestelle.
- Wasserseitiger Anschluss direkt an die Übertisch-Niederdruckarmatur.
Liefern. montieren und betriebsbereit anschließen.
06.__.0002
Warmwasser-Übertischspeicher (drucklos)
1,00
St
06.__.0003 Ausgussbecken aus Kristallporzellan Liefern und fachgerechtes Montieren eines Ausgussbeckens zur Wandmontage, inklusive Rückwand und Klapprost.
Fabrikat: Ideal Standard
Serie: Connect
Artikel-Nr.: R380601
Farbe: Weiß (Alpin)
Maße (B/T/H): 445/340/345 mm
angeb. Produkt:
Ausstattung:
- Inklusive integrierter Rückwand als Spritzschutz.
- Mit VA-Klapprost (Edelstahl) zur stabilen Ablage von Eimern
- Inklusive Siebventil G 1 1/2" (Ablaufventil).
- Inklusive speziellem Befestigungssatz für schwere Lasten.
- Geruchverschluss (Siphon):
Robuster Röhren-Geruchverschluss nach DIN EN 274.
Dimension: DN 50 (50 mm Abgang) für hohe Ablaufleistung.
Inklusive Wandrohr und Schubrosette.
Liefern und fachgerechte Montage einschließlich Anschluss an Abwasserseite, Feinjustierung des Beckens sowie dauerelastischer Versiegelung (Silikonfuge) zur Wandfläche.
06.__.0003
Ausgussbecken aus Kristallporzellan
1,00
St
06.__.0004 Auslaufventil DN 20 (3/4") mit 3m Schlauch Liefern und fachgerechtes Montieren eines Auslaufventils zur Wandmontage, inklusive Schlauchset.
Ausführung
Gehäuse: Messing, hochwertig hochglanzverchromt.
- Mit integriertem Rückflussverhinderer (RV) und Rohrbelüfter (RB) (Sicherungskombination nach DIN EN 1717)
- Ausgestattet mit Trecon de luxe Griff, ergonomisch geformt.
Anschluss: Wandeingang G 3/4" Außengewinde mit Rosette.
Abgang: Inklusive verschraubter Schlauchverschraubung für 3/4" Schläuche.
Zubehör: Einschließlich 3-Meter-Gewebeschlauch (verstärkte Ausführung), passend zur Schlauchverschraubung, betriebsfertig montiert.
Technische Daten
Nennweite: DN 20 (3/4")
Oberfläche: Verchromt
Griff-Typ: Trecon de luxe
liefern und montieren.
06.__.0004
Auslaufventil DN 20 (3/4") mit 3m Schlauch
1,00
St
06.__.0005 Auslaufventil DN 15 (1/2") Liefern und fachgerechtes Montieren eines Auslaufventils zur Wandmontage, jedoch
Technische Daten
Nennweite: DN 15 (1/2")
Oberfläche: Verchromt
Griff-Typ: Trecon de luxe
Sonst wie zuvor beschrieben.
06.__.0005
Auslaufventil DN 15 (1/2")
4,00
St
06.__.0006 Anschluss bauseitiger Kombi-Spültisch Fachgerechtes Aufstellen, Ausrichten und Anschließen einer bauseits gestellten Edelstahl-Spüleneinheit. Einschließlich der Lieferung und Montage aller erforderlichen Anschlusskomponenten für Wasser und Abwasser.
Leistungsumfang Montage (bauseits gestellte Teile):
Kombi-Spültisch: Edelstahl, ca. 1000 x 600 x 900 mm, am vorgesehenen Standort aufstellen und mittels Stellfüßen waagerecht ausrichten.
Hygienebrett: Edelstahl-Rückwand ca. 1000 x 950 mm, fachgerecht mit 4 Schrauben an der Wand befestigen und zum Spültisch abdichten.
Armaturen: Montage einer Geschirrspülbrause sowie einer Handwascharmatur auf dem Spültisch.
Lieferanteil und Anschluss (Lieferung durch Auftragnehmer):
Abwasser:
1 Stk. Geberit Fertigablauf (PP, weiß), einteilig mit 1" Geräteanschluss, Stopfenventil und Überlaufgarnitur (Art.-Nr.: 152.552.01).
Anschluss an die bauseitige Abwasserleitung.
Trinkwasser:
1 Stk. Doppelspindel-Eckventil 1/2", verchromt, mit Rosette (für Kaltwasseranschluss und Zusatzgerät).
5 Stk. Flexible Anschlussschläuche (500 mm) mit Quetschverschraubung 3/8" x 10 mm zur internen Verbindung.
3 Stk. T-Stücke zur fachgerechten Verteilung und Verbindung der Armaturen mit der Warmwasserbereitung/Zuleitung.
Anschluss inkl. der ergänzenden Zulieferung in fertiger Arbeit.
06.__.0006
Anschluss bauseitiger Kombi-Spültisch
1,00
St
06.__.0007 Elektronischer Durchlauferhitzer 11/13,5 kW, Untertisch Liefern und fachgerechtes Montieren eines elektronisch geregelten Kompakt-Durchlauferhitzers zur effizienten Warmwasserversorgung von bis zu zwei Zapfstellen (z. B. Küchenspüle oder Doppelwaschtisch).
Ausführung:
Bauart: Druckfeste Ausführung für Untertischinstallation, kompakt und platzsparend.
Heizsystem: Effektives Blankdraht-Heizsystem IES®, geeignet für kalkarmes und kalkhaltiges Wasser sowie zur Nacherwärmung von vorerwärmtem Wasser (solartauglich).
Regelung: Elektronische Steuerung mit LCD-Anzeige und zwei Festwerttasten für individuelle Temperatureinstellung zwischen 20 °C und 60 °C.
Leistungseinstellung: Multiple Power System MPS® zur Wahl der maximalen Leistungsaufnahme bei der Erstinstallation.
Technische Daten
Leistung: Eingestellt auf 13,5 kW
Spannung: 400 V (Festanschluss), Absicherung 3 x 20 A.
Warmwasserleistung: ca. 5,8 l/min (bei Δt = 33 K).
Anschlüsse: Wasserseitig 3/8" Außengewinde (außenliegend).
Schutzart: IP 24.
Maße (H/B/T): 294/180/110 mm.
Fabrikat: CLAGE
Typ: CEX-U
Artikel-Nr.: 2400-26213
angeb. Produkt:
Montageleistung:
- Wandmontage
- Wasserseitiger Anschluss an die Armatur/Eckventile mittels flexibler Verbindungsschläuche oder T-Stücke (Druck- oder Niederdruckarmatur möglich).
- Elektrischer Anschluss an den bauseitigen Geräteanschluss
Liefern. montieren und betriebsbereit anschließen.
06.__.0007
Elektronischer Durchlauferhitzer 11/13,5 kW, Untertisch
1,00
St
06.__.0008 Kleinspeicher 10 Liter, Übertischmontage Liefern und betriebsfertiges Montieren eines offenen (drucklosen) Warmwasser-Übertischspeichers zur Versorgung einer Entnahmestelle.
Ausführung
Behälter: Korrosionsfester Innenbehälter aus Polypropylen.
Dämmung: Hochwertige EPS-Wärmedämmung für geringen Energieverbrauch.
Regelung: Stufenlose Temperaturwahl von ca. 35 °C bis 85 °C, inklusive Frostschutzstellung.
Sicherheit: Integrierter Sicherheitstemperaturbegrenzer.
Technische Daten
Nenninhalt: 10 Liter
Anschlussleistung: 2,0 kW
Spannung: 230 V (Netzanschlussleitung mit Schukostecker).
Maße (H/B/T): 450/300/285 mm.
Fabrikat: CLAGE
Typ: S10-O
Artikel-Nr.: 4100-42103
angeb. Produkt:
Montageleistung
- Wandmontage oberhalb der Zapfstelle (z. B. Spüle oder Ausgussbecken).
- Wasserseitiger Anschluss direkt an eine Niederdruck-Wandarmatur (z. B. Ideal Standard CeraFlex B1717AA, separat zu vergüten).
- Elektrischer Anschluss an bauseitige Schukosteckdose.
- Erstbefüllung und Inbetriebnahme (Entlüftung des Gerätes vor dem Einschalten).
Liefern. montieren und betriebsbereit anschließen.
06.__.0008
Kleinspeicher 10 Liter, Übertischmontage
1,00
St
07 Regiearbeiten/Revisionsunterlagen
07
Regiearbeiten/Revisionsunterlagen
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist. Mit der Unterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten.
Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern. Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An-und Abfahrt frei Baustelle inkl. aller Nebenkosten.
Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besonderer Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind spätestens am nächsten Tag nach der Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen, dies ist auch per E-Mail möglich.
Ansonsten behält der AG sich vor, diese nicht mehr anzuerkennen.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
07.__.0001 Stunden eines Obermonteurs Stundenlohn Obermonteurs
07.__.0001
Stunden eines Obermonteurs
10,00
Std
07.__.0002 Stunden eines Monteurs Stundenlohn Monteurs
07.__.0002
Stunden eines Monteurs
10,00
Std
07.__.0003 Stunden eines Montagehelfers Stundenlohn Montagehelfers
07.__.0003
Stunden eines Montagehelfers
10,00
Std
07.__.0004 technische Dokumentation Erstellen, Liefern und Übergeben der vollständigen technischen Revisionsunterlagen der ausgeführten Sanitärinstallationen gemäß den Anforderungen der VOB/C (DIN 18380) sowie den behördlichen Vorschriften.
Der Leistungsumfang umfasst:
Bestandspläne:
Erstellen von revidierten Grundrissplänen, Strangschemen und Funktionsschemen, die den tatsächlichen Ausführungszustand inkl. aller Maßänderungen und Leitungsführungen wiedergeben.
Bedienungs- und Wartungsanleitungen:
Zusammenstellen der Originalunterlagen aller eingebauten Geräte und Komponenten (z. B. Stiebel Eltron Speicher, Clage Durchlauferhitzer, Ideal Standard Armaturen).
Technische Datenblätter:
Übersicht über alle Fabrikate, Typen und Artikelnummern der installierten Objekte.
Prüfprotokolle:
Übergabe der Protokolle über durchgeführte Druckprüfungen (Wasser), Spülprotokolle nach DIN EN 806-4 und ggf. Einweisungsberichte.
Wartungsplan:
Erstellung eines Verzeichnisses der wartungsrelevanten Bauteile mit Angabe der Intervalle.
Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung in einem stabilen DIN-A4-Ordner (mit Registern) sowie zusätzlich in digitaler Form (als PDF-Format) zu übergeben.
Einschließlich der Einweisung des Betreibers oder dessen Beauftragten in die Funktion der Gesamtanlage.
07.__.0004
technische Dokumentation
1,00
St