Abbrucharbeiten
Abriss / Neubau light in Waldfischbach-Burgalben
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftragsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebs  zu einer ALDI-Filiale in 67714 Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 177 Vertragsgrundlagen Folgende Teile werden bei einer Vertragsschließung Bestandteile des Vertrages: Leistungsbeschreibung mit positionsmäßiger Auflistung und eventuell mit Planunterlagen oder Kopieauszügen Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vorschriften VOB, Teil B + C in der neusten gültigen Fassung Vorschriften der Landes-Bauordnung, Unfallverhütungsvorschriften sowie sonstige allgemein gültige Vorschriften, jeweils in der neuesten Fassung# Mit der Abgabe des Angebotes verlieren die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie alle anderen Bedingungen des Anbieters ihre Gültigkeit und werden durch die Bedingungen der Leistungsbeschreibung ersetzt und anerkannt. Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Der AN hat vor der Vergabe den Nachweis über seine Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Versicherungsschutz ist bis zum Ablauf der Gewährleistung zu garantieren. versichert bei: ................................................................................................................. unter der Nr.: ................................................................................................................. für Personenschäden in Höhe von Euro ............................................... für Sachschäden in Höhe von Euro ............................................... für Vermögensschäden in Höhe von Euro ...............................................
Auftragsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzend zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B, wird folgendes festgelegt. 1. Art und Umfang der Leistungen: 1.1 Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. 1.2 Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Holzbaudetails, Verankerungsdetails, Stahlbaudetails). 2. Vergütung: 2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise für alle zu erbringenden Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme, falls nichts anderes festgelegt wird. Die Leistungsmengen der Einzelpositionen sind unverbindlich. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Mengen der Einzelpositionen gilt die Regelung gem. VOB §2 , Nr. 3 nicht. Die angebotenen Einheitspreise behalten auch dann ihre Gültigkeit. 2.2 Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. 2.3 Der AN stellt den AG von allen Forderungen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Durch- führung der Vertragsleistungen entstehen, wie Gebühren an Behörden, Strafmandate, Schadensersatzansprüche, Forderungen von Nachunternehmern usw. 3. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Alle sonstigen Unterlagen, die für den AG von Interesse sind, sind vor der Ausführung, spätestens jedoch vor der Abnahme in doppelter Ausfertigung zu übergeben. 4. Ausführung: 4.1 Genehmigungen für Nacht- und Feiertagsarbeit, zur Sperrung von öffentlichen Verkehrs- wegen sowie zur Benutzung von Nachbargrundstücken sind ausschließlich vom AN zu erwirken. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. 4.2 Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache mit den Mitarbeitern des AN zu ver- handeln. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. 4.3 Es ist ein Bautagebuch zu führen und dem AG zur Verfügung zu stellen. 4.4 Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. 4.5 Die Weitergabe von Bauleistungen durch den AN an Nachunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AN hat die volle Adresse des Nachunternehmers zu benennen. Der AN bleibt auf alle Fälle allein für die vertragsmäßige Erfüllung des Auftrages verantwortlich. Der AN übernimmt auch die Haftung für den von ihm beauftragten Nachunternehmer. 4.6 Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. 5. Haftung: 5.1 Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unter- nehmers nicht eingeschränkt. 5.2 Der AN ist verpflichtet, dem Architekten den Schaden zu ersetzen, der daraus entsteht, dass der AG oder Dritte ihn in Anspruch nehmen, obwohl die Leistung vom Auftragnehmer zu ver- treten ist. Dies gilt auch, wenn die Fristen, in denen der AN zur Gewährleistung verpflichtet ist, abgelaufen sein sollten. Der Architekt ist berechtigt, seinen Anspruch unmittelbar in seinem Namen geltend zu machen. 6. Abnahme: 6.1 Es wird eine förmliche Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 4 vereinbart. Die fiktive Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 5 wird ausdrücklich ausgeschlossen. 6.2 Die Nachweise für Gebrauchsfähigkeit seiner Arbeit hat der Unternehmer auf seine Kosten vorzunehmen (Prüfzeugnisse, Prüfprotokolle, Druckversuche, etc.) 7. Gewährleistung: 7.1 Die Gewährleistungsfrist wird gem. VOB Teil B, § 13, Abs. 4 auf 5 Jahre verlängert und beginnt am Tag der Abnahme. 7.2 Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsheitsleistung in Höhe von 5 % der Brutto- schlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistung. Der Sicherheitseinbehalt kann durch Übergabe einer Bankbürgschaft gem. VOB Teil B, § 17, Abs. 4 abgelöst werden. 7.3 Die Gewährleistungsfrist und der Gewährleistungsanspruch gehen in alle Fällen auf die Rechtsnachfolger über. 7.4 Durch Mängelrügen verursachte Kosten für Zeit, Porto, Telefon, Fahrt, usw. werden dem AN in Rechnung gestellt, oder können von der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden. 8. Abrechnung: Alle Rechnungen, Aufmaße und sonstige Nachweise sind beim Ingenieur- und Planungsbüro in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. 9. Regiearbeiten und Nachtragsangebote: 9.1 Mit der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel erklärt der AG lediglich, dass die Arbeiten erbracht sind. Ergibt eine spätere Nachprüfung, dass die Leistungen im Leistungsver- zeichnis erfasst sind, werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet, sondern im Rahmen des Vertrages. Entsprechend ist mit den Leistungen von Abschlagszahlungen auf Regiearbeiten keine Anerkennung als solche verbunden. Die eingesetzten Stunden- lohnsätze sind Festpreise, in denen sämtliche Zuschläge einkalkuliert sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht. 9.2 Die Stundennachweise sind täglich zu führen und spätestens nach 5 Werktagen der Bau- leitung vorzulegen. Später eingereichte Stundennachweise, wenn sie nicht mehr prüfbar sind, können nicht anerkannt werden. 9.3 Eventuell erforderliche Nachtragsangebote sind dem AG schriftlich und detailliert vorzu- legen. Sie sind auf der Kalkulatisonsgrundlage des Hauptangebotes zu kalkulieren. Nachtragsangebote sind vor der Ausführung durch den AG bzw. dessen Bevoll- mächtigten zu bestätigen. 10. Zahlung und Sicherheitsleistungen: 10.1 Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 90 % des Wertes der einwandfrei und nachgewiesenen Leistungen (steigendes, gemeinsames Aufmaß) 10.2 Nach der Vorlage der Schlussrechnung erfolgt innerhalb der in VOB Teil B, § 16 festgelegten Frist eine weitere Zahlung bis zu einer Höhe von 90 % des unbe- strittenen Anspruches, einschl. der Mehrwertsteuer. Der AG behält sich vor: Die Festlegung der anerkannten Schlussrechnungssumme und die Schlusszahlung erfolgen nach Vorlage und Prüfung aller Schlussrechnungen, damit evtl. in anderen Rechnungen enthaltene Schadensersatzansprüche aufgerechnet werden können. 10.3 Der AN verpflichtet sich, festgestellte und nachgewiesene Überzahlungen jeder- zeit innerhalb von 12 Tagen zurückzuzahlen. 11. Vertragsstrafe Als Vertragsstrafe wird bei einer schuldhaft verursachten Überschreitung der Vertrags- fristen durch den AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15% der Bruttoschlussrechnungs- summe pro Werktag geltend gemacht. Die anfallende Vertragsstrafe ist in der Höhe nach - unabhängig von der Dauer der Frist- überschreitung - auf höchstens 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme begrenzt. 12. Urheberrecht: Veröffentlichungen sind nur mit Genehmigung des AG und des Ingenieur- und Planungsbüro zulässig. 13. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. 14. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im gegenseitigem Einvernehmen kann ein Schiedsgericht angerufen werden. Während der Streitigkeiten darf der Unternehmer ohne vorherige Zustimmung des Bauherrn seine vertraglichen Arbeiten weder ganz noch teilweise einstellen. 15. Verbot von Abtretungen: Dem AN ist es untersagt, Ansprüche gegenüber dem AG an Dritte abzutreten.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen 1. Ausführungszeiten Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor. Der Bauzeitenplan wird mit dem BLV (Bauleistungsvertrag) zugeschickt Besichtigungstermin am Abbruchobjekt für die Angebotsbearbeitung: - KW 41 - 07.10.2025 10:00 Uhr bis 11.00 Uhr Ausführungszeitraum:                     - Die als Lager genutzten Flächen werden im Vorlauf der Abbrucharbeiten geräumt     verbliebene Einbauten und Einlagerungen sind im Rahmen der Abbrucharbeiten zu räumen und zu entsorgen - gepl. Beginn der Teilabbrucharbeiten BA 1 in KW 45/46  2025 - Fertigstellung aller Leistungen des AN für Abbruch- Erdarbeiten BA 1 (Einzelhandelsgebäude) innerhalb 6 Wochen - bauseits gepl. Beginn Rohbau und Fertigteile Ende Januar / Anfang Februar 2026 - Die Teilabbrucharbeiten BA 2 (Tankstelle mit Werkstatt- und Geschäftsräumen) im Anschluss an BA 1,     parallel zu den Rohbauarbeiten des  Neubau, Beginn  BA 2 Mitte Januar 2026 - Fertigstellung aller Leistungen des AN für Abbruch- Erdarbeiten BA 2    (Tankstelle mit Nebengebäuden und Freiflächen) innerhalb 6 Wochen - Fertigstellung bis Ende Februar 2026 Ausführungsdauer: -BA 1 - Teilaabruch best. Einzelhandelsbetriebs - Baustelleneinrichtung u. Roden von Bäume und Büschen - Freilegen best. Heizöltank                                             - Abbrucharbeiten am Gebäude: ca. 15 Arbeitstage - Erdarbeiten im Baufeld + Abbruch Pflaster  5-7 Arbeitstage Ausführungsdauer: -BA 2 - Abriss einer Tankstelle mit Nebengebäuden und angrenzenden Freiflächen - Baustelleneinrichtung u. Roden von Bäume und Büschen - Freilegen best. Heizöltank                                             - Abbrucharbeiten am Gebäude: ca. 15 Arbeitstage - Erdarbeiten im Baufeld + Abbruch Pflaster  5-7 Arbeitstage               Arbeitsablauf: - Baustelleneinrichtung BA 1 - Einrüstungen / Absturzsicherungen / sonst. Sicherungsmaßnahmen    nach den Aktuell gültigen UVV, etc. Vorschriften. - ggf. Freilegen best. Hausanschlussmedien und Heizöltank für Ausbau - Entfernung beweglicher Gegenstände, technischer Einrichtungen    (Heizkörper, Heizlüfter, Rauchmelder, Leitungen, Leuchten) und    Gebäudeausstattung im Rahmen „normaler/konventioneller“    Arbeitsschutzmaßnahmen - Dekontamination des Gebäudes • Ausbau Schad- und gefahrstoffbehafteter Baustoffe unter    besonderer Beachtung der TRGS 521 / 905 etc. • Entfernung aller sonstigen schadstoffhaltigen Bauteile sofern    vorhanden (z.B. Leuchtstoffröhren, Kondensatoren etc.) • separate Sammlung und Bereitstellung zur Entsorgung/Verwertung - Gebäude entkernen    (z. B. Türen, Fenster, Rohre, Heizkörper, Schaltkästen, Leuchten,    Sanitäreinrichtungen, Heizungs-, Elektroeinrichtungen etc.) - Gebäudeabriss • Staubarmer Rückbau der Rohkonstruktion unter Einhaltung der relevanten    Unfallverhütungsvorschriften • Separierung der Abbruchmaterialen (Bauschutt, Holz, Stahl, Baustellenmischabfälle)    der Gebäudesubstanz • separate Sammlung und Bereitstellung (potenziell) belasteter Abbruchmedien - Fällen von Bäumen und Roden von Grünflächen im hinteren Bereich - Abtrag Mutterboden im hinteren Bereich - Bodenabtrag im hinteren Bereich - Einbau Schottertragschicht im hinteren Bereich - Ausbau Pflaster vor der Eingangsfassade - Ausbau  Heizöltank und Einbau verdichtbare Verfüllung der Grube - Umsetzen und Ergänzen  Baustelleneinrichtung zu BA - Einrüstungen / Absturzsicherungen / sonst. Sicherungsmaßnahmen    nach den Aktuell gültigen UVV, etc. Vorschriften. - ggf. Freilegen best. Hausanschlussmedien und Kraftstofftanks für Ausbau - Entfernung beweglicher Gegenstände, technischer Einrichtungen    (Heizkörper, Heizlüfter, Rauchmelder, Leitungen, Leuchten) und    Gebäudeausstattung im Rahmen „normaler/konventioneller“    Arbeitsschutzmaßnahmen - Dekontamination des Gebäudes und der Tankstelle • Ausbau Schad- und gefahrstoffbehafteter Baustoffe unter    besonderer Beachtung der TRGS 521 / 905 etc. • Entfernung aller sonstigen schadstoffhaltigen Bauteile sofern    vorhanden (z.B. Leuchtstoffröhren, Kondensatoren etc.) • separate Sammlung und Bereitstellung zur Entsorgung/Verwertung - Gebäude und Nebengebäude entkernen    (z. B. Türen, Fenster, Rohre, Heizkörper, Schaltkästen, Leuchten,    Sanitäreinrichtungen, Heizungs-, Elektroeinrichtungen etc.) - Gebäudeabriss,  Abbruch Zapfsäulen mit Überdachung und Abriss eines • Staubarmer Rückbau der Rohkonstruktion unter Einhaltung der relevanten    Unfallverhütungsvorschriften • Separierung der Abbruchmaterialen (Bauschutt, Holz, Stahl, Baustellenmischabfälle)    der Gebäudesubstanz • separate Sammlung und Bereitstellung (potenziell) belasteter Abbruchmedien - Ausbau/ Abbriss von 4 Erdtanks für Vergaserkraftstoffe inkl. Rückverfüllung - Ausbau/ Abriss von gesamt 3 Abscheideranlagen für Betankungsfläche, Werkstatt und PKW-Waschanlage - Abriss eines Lagerschuppens mit Bodenplatte - Fällen von Bäumen und Roden von Grünflächen auf der geplanten Erweiterung der Parkpaltzfläche - Abtrag Mutterboden  auf der Erweiterungsfläche Parkplatz - Bodenabtrag auf der Erweiterungsfläche Parkplatz - Einbau Schottertragschicht auf der Erweiterungsfläche Parkplatz - Entsiegelung der Frei, Fahr- und Parkplatzflächen  (Asphalt, Betonverbundpflaster) Bei Terminverschiebung ist vom AN jeweils spät. 3 Tage nach Aufforderung durch die Bauleitung mit den Leistungen zu beginnen. Die einzelnen Leistungen sind innerhalb der oben angegebenen Zeiträume auszuführen und fertig zu stellen. Diese Fristen werden als Vertragsfirsten vereinbart. Sonstige Einzelfristen werden bei Auftragsvergabe geregelt. 2. Eine Auftragsvergabe kann aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten nicht erfolgen. 3. Vertragserfüllungsbürgschaft Spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung und nach Aufforderung des AG bzw. der  Bauleitung ist dem AG eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragsumme durch eine Bankbürgschaft dem AG vorzulegen. 4. Bauwesenversicherung:     Der AG schließt keine Bauwesenversicherung ab. 5. Zugangswege/Lage und Örtlichkeit der Baustelle: Der Zugang kann über die öffentliche Straße zum Grundstück erfolgen. Genehmigungen für Baustellenzufahrten sind vom AN bei den zuständigen Behörden zu beantragen und einzuholen. Bereiche für Lager- und Arbeitsplätze auf dem Grundstück sind mit dem Bauherren bzw. mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen. 6. Örtliche Bauleitung: Die örtliche Bauleitung wird für den Bauherren durch den beauftragten Vertreter, in diesem Fall, dem Ingenieur- und Planungsbüro Finzel durchgeführt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. 7. Für die einzelnen Gewerke sind von den Auftragnehmern die verantwortlichen Fachbauleiter bei Auftragserteilung schriftlich zu benennen. Die bezeichneten Personen sind rechtsverbindliche Ansprechpartner des  AG oder dessen Vertreters an der Baustelle. 8. Behindert der AN andere Firmen bei der Durchführung ihrer Leistungen durch lagernde Materialien und Belegung von Räumen in der Baustelle, so sind die notwendigen Umdispositionen auf Verlangen des AG unentgeltlich und umgehend vorzunehmen. Muss eine Beseitigung durch Veranlassung der Bauleitung erfolgen, werden die Kosten von der Rechnung des Verursachers in Abzug gebracht. 9. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach  einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG,  gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12. zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Wird die Reinigung vom Unternehmer trotz Aufforderung unterlassen, wird diese durch einen Dritten ausgeführt und der Aufwand dem AN in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 10. Im Bauvertrag wird eine Pauschale für Bauwasser und Baustrom vereinbart. Die Umlage in Höhe von 0,35 % der Netto Auftragssumme wird von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Bauabfälle sind vom Unternehmer eigenverantwortlich aufzunehmen und zu entsorgen. 11. Die Freistellungbescheinigung von der Bauvorabzugssteuer nach § 48b EStG ist mit dem unterschriebenen Bauleistungsvertrag vorzulegen, ansonsten werden keine Rechnungen freigegeben. 12. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Grabarbeiten über die genaue Lage von Kanälen, Schächten, Gas- und Wasserleitungen, Versorgungsleitungen, Elektroleitungen, Telekommunikationsleitungen sowie allen anderen Leitungen im Bereich aller Baugruben und Gräben zu informieren und diese vor Ort zu kennzeichnen. Soweit erforderlich sind behutsame         Sondierungsgräben her zu stellen. Das Einholen der zugehörigen Informationen bei den jeweils zuständigen Versorgungsträgern, Behörden, Telekom sowie bei den Planern H/L/S und Elektro hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Besondere Vertragsbedingungen
Technische Vertragsbedingungen - Tiefbau Zusätzlich zu VOB Teil C gelten noch folgende techn. Vorschriften: RStO 12 ZTV-Pflaster-StB 20 ZTVBeton - StB 93 ZTV SoB-StB 04/07 ZTVE - Stb94 ZTVT - StB 95 ZTVEu - StB 91 ZTV - M 84 ZTVA - StB 89 ZTV -FLN 90 DIN 1986 DIN EN 1610 DIN 18196 DIN 1054 DIN 18130 DIN 18134 DIN 4123 DIN 4124 DIN 18315 DIN 18317 DIN 18318 Arbeitsblatt DWA-A 138 Merkblatt ATV-DVWK M 153 LAGA TR Boden jeweils in der neusten, gültigen Auflage! Die Erdarbeiten werden nach DIN 18300 und DIN 4124 ausgeführt. Das saubere Angleichen der Geländeabtragungen für das jeweilig erforderliche Gefälle ist im EP enthalten. Die Aushubhöhe bezieht sich auf das neue, vorbereitete Rohplanum des gesamten Areals. Erdarbeiten sind rückschreitend auszuführen, sodass die neue hergestellten Aushubsohlen bzw. Planumsflächen nicht überfahren werden. Planumsflächen sind mittels Plattendruckversuchen auf ausreichende Verdichtung zu überprüfen. Die anzuwendenden Verdichtungsverfahren sind im Einzelnen mit dem Bodengutachter abzustimmen. In Verbindung mit angrenzender Bebauung und entlang der Grenzen sind möglichst erschütterungsarme Verdichtungsverfahren anzuwenden. Dem Leistungsverzeichnis liegt ein Bodengutachten sowie eine Bausubstanzbewertung von IBU für das Bauvorhaben bei, welches vom AN zu beachten und für seine Kalkulation zu berücksichtigen ist.  Zuordnung der vorh. Bodenschichten zu einzelnen Homogenbereichen gemäß dem beiliegenden Baugrundgutachten. Bodengutachter: IBU Hofmann Hartlingsgärten 1 35644 Hohenahr Tel: 06446 / 889090 Fax: 06446 / 889091 Mobil: 0171 367 88 63 E-Mail: info@ibu-hofmann.de
Technische Vertragsbedingungen - Tiefbau
Kalkulationsgrundlagen 1. Das rückzubauende Gebäude und Gebäudeteile sowie die Außenanlagen sind vor Ort von den Bietern in Augenschein zu nehmen, um eine objektive Einschätzung über die durchzuführenden Rückbau-, Abbrucharbeiten zu erhalten. Pläne und Bilder des Bestandes sowie weitere Unterlagen liegen dem LV bei. Ein Besichtigungstermin am Abbruchobjekt wird für den 07.10.2025 zwischen 10:00 Uhr bis 11.00 Uhr vorgeschlagen. Abbruchobjekt ist die Liegenschaft Hauptstraße 179 in 67714 Waldfischbach-Burgalben. Tel. Rückfragen zum Besichtigungstermin bitte mit IPB-Finzel unter Tel.: 0931 / 304994-0. Die abzubrechenden Haupt- und Nebengebäude befinden sich in der Nähe zu angrenzenden Bebauungen. Die Abbrucharbeiten sind so auszuführen, dass die angrenzenden Gebäude und Grundstücke nicht gefährdet, nicht beschädigt und beeinträchtigt werden. 2. Über die Beschaffenheit des best. und abzubrechenden Gebäudes liegt ein Bausubstanzgutachten (vom 09.09.2025) vor,  welches dieser Ausschreibung bei liegt. Die Arbeiten werden von einem unabhängigen Bodengutachter überwacht. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN ein Baustellentermin mit dem Bodengutachter und der Bauleitung zu vereinbaren zur Abstimmung. Das beiliegende Bausubstanzgutachten ist Kalkulations- und Vertragsgrundlage. 3. Alle für die Ausführung der eigenen Leistung erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Kräne, Gerüste, Hubühnen sowie erforderliche Sicherheitseinrichtungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, verschiedene Positionen bzw. Titel aus dem Auftragsvolumen komplett herauszunehmen! 5. Vor Beginn der Arbeiten sind die Grenzverhältnisse mit dem Bauleiter, ggf. unter Hinzuziehung des Vermessers, genau abzustimmen und zu markieren. Ein Ortstermin ist vom AN mit der Bauleitung abzustimmen. Die angrenzenden Nachbargrundstücke dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Eigentümers nicht betreten, beschädigt oder anderweitig genutzt werden. Auf vorhandene Zaun- und Grenzmauern, Einrichtungen sowie Pflanzen und Bäume auf den Nachbargrundstücken und den öffentlichen Straßen und Flächen ist vom AN zu achten und diese sind vom AN zu schützen. Verursachte Beschädigungen trägt der AN. 6. Alle beweglichen und im Gebäude verbleibenden Teile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten zu entfernen. Das heißt, Gebäude und Freiflächen sind vor Beginn der Abbrucharbeiten vollständig aus-/ abzuräumen. Die Gegenstände sind vom AN nach den abfallrechtlichen Bestimmungen abzutransportieren und zu entsorgen inkl. Deponiegebühr. 7. Das komplette abzubrechende Gebäude sowie die von Ihm abzubrechenden Teile der Außenanlagen gehen in das Eigentum des AN über. Alle Stoffe sind nach den abfallrechtlichen Bestimmung zu entsorgen. Der Entsorgungsnachweis muss vollständig geführt und dem AG vorgelegt werden. Wassergefährdende Flüssigkeiten und andere schadstoffhaltige Substanzen, sind entsprechend ihrer Belastungen als Sondermüll zu entsorgen. Die Stoffe und deren Entsorgung sind vor Beginn der Entsorgung schriftlich anzuzeigen. Über die fachgerechte Entsorgung sind Entsorgungsnachweise vorzulegen. 8. Hinsichtlich des Lärmschutzes sind die Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvor- schriften und Gesetze zum Schutz gegen Baulärm und Geräuschimmission zu beachten. 9. Luftimmission: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass Staubentwicklung mit ge- eigneten Mitteln unterbunden wird. In jedem Fall ist vom AN während der Abbrucharbeiten ein besprühen und benetzen mit Wasser durchzuführen um Staubausbreitung zu vermeiden. Bauwasser und -Strom für die eigene Leistung sind vom AN herzustellen. Abbrucharbeiten sind so Staub Arm wie möglich auszuführen. 10. Die Arbeitsschutzmaßnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten vom AN mit dem Gewerbe- aufsichtsamt abgestimmt werden. Eine schriftliche Abbruchanweisung und das Abfall- entsorgungskonzept ist vor Beginn der Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt vorzulegen. 11. Vor Beginn der Abbrucharbeiten muss eine schriftliche Abbruchanweisung erstellt werden und an der Baustelle vorliegen. In dieser Abbruchanweisung sind alle sicherheitstechnischen Angaben festzulegen, z. B. Art und Einsatz der Maschinen, Gefahrenbereiche, Sicherheitsabstand, Flucht- und Verkehrs- wege, Personeneinrichtungen, Gerüst und ähnliches. 12. Des weiteren ist ein Abfallentsorgungskonzept von Auftragnehmer aufzustellen und nach Rücksprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt vor Arbeitsbeginn der Bauleitung 2-fach vorzulegen. Inhalt des Konzeptes ist die Dokumentation der Materialien, deren Menge und deren umweltgerechte Entsorgung. Der Auftragnehmer tritt als Abfall- entsorger auf. 13. Der AN übernimmt die örtliche Fachbauleitung und hat vor Beginn der Abbrucharbeiten diese schriftlich anzuzeigen. Für die Abbrucharbeiten ist eine schriftliche Abbruchanweisung des Abbruchunternehmers anzufertigen und auf der Baustelle vorzuhalten. Das vor Ort tätige Personal des AN ist vom Bauleiter/ Koordinator des AN in die Abbruchanweisung einzuweisen. Der Auftragnehmer stellt einen geeigneten Koordinator (§ 6, UVV "Allgemeine Vorschriften") , der die Rückbau und Abbrucharbeiten aufeinander abstimmt, sodass stets ein sicheres Arbeiten, im Zusammenhang mit dem Abbruch- bzw. den Erdarbeiten für alle vor Ort tätige Personen gewährleistet ist. 14. Die Abbrucharbeiten sind fortlaufend vom AN bzw. seinem Bauleiter/Koordinator zu überwachen und müssen ständig von einer weisungsberechtigten Person, die der deutschen Sprache mächtig ist, beaufsichtigt werden. 15. Die Beauftragung für alle Leistungen des LV's erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Baugenehmigung. 16. Der AN ist verpflichtet, sich über die Lage aller im Bereich der Baustelle befindlichen Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Fernwärme, Elektro,Telekom, Kanäle, etc.) sowie über vorh. Bau-/Anlagenteile vollständige Klarheit vor Ort und mit Hilfe von Unterlagen der Versorgungsunternehmen und der Fachplaner zu verschaffen, um deren Schutz und störungsfreie Funktion zu jeder Zeit während der Bautätigkeit sicherzustellen. Im Bereich von vorhandenen Leitungen sind Grabarbeiten mit entsprechender Vorsichtig auszuführen. 17. Vor Beginn der Abbrucharbeiten hat der AN sicher zu stellen, dass alle Versorgungsmedien         wie Strom, Gas, Wasser, Telekom, Fernwärme etc. getrennt sind, bzw. bei Wiederverwendung gesichert sind und der Abbruch gefahrlos erfolgen kann. 18.  Bauwasser, -strom, für die eigenen Arbeiten sind vom AN selbst zu beantragen und herzustellen. Die Kosten dafür sind vom AN zu übernehmen. 19. Die Arbeiten werden innerhalb eines Gebietes mit angrenzender Bebauung ausgeführt. Auf die angrenzenden Grundstücke und Bebauungen ist jederzeit Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat jederzeit sicherzustellen, das alle Maßnahmen zur Vermeidung von Staubbelastung, Lärmbelästigung etc. für die Anlieger, ergriffen und umgesetzt werden. Übertragung von Erschütterungen sind zu vermeiden. Das gewählte Abbruchverfahren ist grundsätzlich so erschütterungsarm wie möglich auszuführen. Ebenso sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die ein Minimum an Staubentwicklung, welche durch die Abbrucharbeiten entstehen, sicherstellen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise des AN einzurechnen. Der Auftragnehmer hat den gesamten Abbruch so durchzuführen, dass alle angrenzenden Grundstücke inkl. der dort aufstehenden Gebäude, Bauteile und Teile jederzeit in Ihrer Lage und Standsicherheit gesichert sind. Hierauf ist insbesondere beim Abbruch von Bauteilen mit Grenzbebauung zu achten bzw. bei  Bauteilen die nahe an benachbarten Gebäuden stehen bzw. bei Kellerwänden, Stützwänden etc. die eine Stützfunktion, im Zusammenhang mit Nachbargrundstücken bzw. -Bebauung erfüllen. 20. Der AN hat sich bei einem Ortstermin über das abzubrechende Gebäue und die abzubrechenden Außenanlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Bebauung zu informieren, sodass er ein genaues Bild über Art und Umfang der durch Ihn auszuführenden Arbeiten hat. Eine Ortsbesichtigung und Einsichtnahme der Bieter zum oben genannten Besichtigungstermin ist zwingend und Grundlage der Kalkulation jeden Bieters. 21. Der AN hat zu Bestätigen, dass er über die notwendige Befähigung, insbesondere über ausreichende Kenntnisse, sowie über die notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügt um die fachgerecht Arbeiten auszuführen. 22. Massenänderungen im Sinne der VOB/B §2 Nr. 3 haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat das Abbruchobjekt durch Ortsbegehung detailliert in Augenschein zu nehmen und sich die anfallenden Massen und alle anderen Daten, die er zur Preisbildung benötigt, selbst zu ermitteln. Das Massenrisiko der Pauschalpositionen liegt allein beim Auftragnehmer. 23. Bei den nachfolgend aufgeführten Positionen des Abbruches, ist das Abbrechen bzw. Rückbauen, Aufnehmen, Laden, Transportieren sowie das Abfahren auf eine zugelassene Deponie inkl. der anfallenden Deponiegebühren enthalten und vom Auftragnehmer in die Positionen einzukalkulieren. Auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Beschreibung (Langtext) der Einzelnen Positionen aufgeführt ist. 24. Alle erforderliche Gerüste, Rollgerüst, Hubsteiger, Sicherheitseinrichtungen, temporäre Abfangungen und  Abstützungen, Sicherungsmaßnahmen etc., Hebezeuge, Kräne etc. für die Durchführung der eigenen Leistungen des AN sind in seine Einheitspreise einzurechnen. 25. Durch den AN sind alle erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Auch Genehmigungen zum Absperren öffentlicher Flächen für die Abbrucharbeiten, zum Aufstellen von Bauzäunen, Containern etc. auf öffentlichen Flächen, sowie zum Sperren von öffentlichen Flächen für das Aufstellen von Containern, Bauwagen, WC, Materialcontainer, etc. somit für alle durch den AN zu liefernden Geräte, Stoffe und die vom AN auszuführenden Arbeiten. Gleiches gilt für das Einholen der Genehmigungen für das Herstellen von Baustellenzufahrten. Das Einholen aller notwendigen behördlichen Genehmigungen, sowie alle daraus entstehenden Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzurechnen. 26 . Bei ggf. auftretenden unterschiedlichen Angaben in Plänen, Skizzen und Beschreibungen ist Rücksprache mit dem Architekten zu halten. Werden Unstimmigkeiten im Zuge der Kalkulation nicht gänzlich geklärt, so gilt im Zweifelsfalle jeweils die am weitest gehende Forderung. (z.B. größter angegebener Querschnitt, höhere Materialgüte, aktuellere Bezeichnung bzw. Vorschrift) 27. Soweit über die beiliegenden Anlagen hinaus erforderlich, sind Beprobungen und Ortsstimmungstermine zum Festlegen der detaillierten Ausführung, von zu separierendem Erdaushub etc., vom AN rechtzeitig mit IBU Hr. Hofmann abzustimmen und zu vereinbaren, sodass der AN gemeinsam mit IBU die Festlegungen und Beprobungen vor Ort durchführen kann, ohne das Verzögerungen entstehen. Die Bauleitung ist vom AN über die Ortstermine zu informieren, sodass die Bauleitung bei Bedarf daran teilnehmen kann. 28. Die Ausführung des gesamten Bauvorhabens sowie der zugehörigen Abbruch- und Erdarbeiten erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben. Sollte sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögern, so verschieben sich auch die zugehörigen Ausführungstermine. Sollte keine Genehmigung erteilt werden, werden die Abbruch- und Erdarbeiten nicht ausgeführt. 29. Die Schlussrechnung für die kompletten Leistungen des AN ist spät. 4 Wochen nach Fertigstellung aller Leistungen des AN zur Prüfung vorzulegen. 30. Alle zur Erstellung des Angebotes notwendigen Arbeiten werden nicht gesondert vergütet. 31. Die Kosten für alle unter den vorgenannten Punkten 1-31 aufgeführten Leistungen, Festlegungen, Nachweise, Abstimmungen etc. sind vom AN in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet. Zum Leistungsverzeichnis gehören folgende Unterlagen, die als .pdf bzw. .jpg-Dateien zur Verfügung gestellt wurden. Diese Unterlagen gelten als Kalkulationsgrundlage der angebotenen Leistungen! *Bestandsbilder (Stand 17.09.2025) IMG_0033.jpg P1030788.jpg P1030790.jpg P1030795.jpg P1030817.jpg P1040480.jpg P1040485.jpg P1040487.jpg P1040495.jpg P1040496.jpg P1100609.jpg *Bestandsunterlagen (Stand 16.09.2025) 1959 - Tankstelle - Lageplan.jpg 1958 - Tankstelle - Grundriss, Ansichten, Schnitte.jpg 1985 - Neubau - Lüftungsplan und Öltank.pdf 1985 - Neubau - Plan - Übersicht Fertigteile und Ortbeton.pdf 1985 - Neubau - Plan - Übersicht Fertigteile.pdf 1997 - Erweiterung - Eingabe - Ansichten, Schnitt.pdf 1997 - Erweiterung - Eingabe - Grundriss.pdf 1997 - Erweiterung - Werkplan Grundriss - scan455.pdf Bestandsplan - Vermesser mit Flächen - 16.09.2025 ms.pdf *Bodengutachten und Bausubstanzberichte 2025-03-25 - 711-02-Waldfischbach-BG.pdf 2025-08-13 - 802-01-Waldfischbach-UM.pdf 2025-09-09 - 802-Abbruch-Umbau-Waldfischbach.pdf *Werkpläne (Stand 16.09.2025) WP - 6.0 - VORABZUG_02 - Abbruchplan - 25.09.2025 ms.pdf WP - 6.1.1 - VORABZUG_02 - Grundriss - 24.09.2025 ms.pdf WP - 6.2.1 - VORABZUG_02 - Schnitte 1 - 24.09.2025 ms.pdf WP - 6.2.2 - VORABZUG_02 - Schnitte 2 - 24.09.2025 ms.pdf WP - 6.3 - VORABZUG_01 - Ansichten - 22.09.2025 ms.pdf WP - 6.5 - VORABZUG_02 - Außenanlage - 24.09.2025 ms.pdf Bodengutachten: IBU Ingenieurbüro für Baugrund- und Umweltconsult Hofmann Hartlingsgärten 1 35644 Hohenahr Tel.: 0 64 46 / 88 90 90 Fax: 0 64 46 / 88 90 91 E-Mail: info@ibu-hofmann.de Bausubstanzbewertung für Abbruch: IBU Ingenieurbüro für Baugrund- und Umweltconsult Hofmann Hartlingsgärten 1 35644 Hohenahr Tel.: 0 64 46 / 88 90 90 Fax: 0 64 46 / 88 90 91 E-Mail: info@ibu-hofmann.de Tragwerksplanung: noch nicht bekannt Fach-Planung Elektro- und Alarminstallation: Ing.-Büro f. Elektrotechnik Litzenberger Hauptstraße 58 55595 Hüffelsheim Tel.: 06 71 / 48 33 51 54 Mobil: 01 70 / 805 09 24 E-Mail: sl.litzenberger@ib-litzenberger.de Fach-Planung Heizung / Lüftung / Sanitär / Kühlung: Ingenieurbüro Oppermann Kirchstr. 113 67691 Hochspeyer Herr Udo Oppermann Tel.: 0 63 05 / 99 36 13 Mobil: 01 75 / 5 63 13 48 E-Mail: udo.oppermann@ibo-hsp.de Architekt + Brandschutzkonzept + Bauleitung: Ingenieur- und Planungsbüro Finzel Alte Kasernstraße 1 97082 Würzburg Tel.: 0 93 1 / 30 49 94 – 0 Fax: 0 93 1 / 30 49 94 – 9 E-Mail: info@ibp-finzel.de
Kalkulationsgrundlagen
Baubeschreibung Die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG c/o ALDI SE & Co. KG in Kirchheim an der Weinstraße plant die bauliche Entwicklung der Liegenschaft Hauptstraße 179 in 67714 Waldfischbach-Burgalben mit einer Grundstücksfläche von gesamt ca. 13.249 m². Es ist geplant ein bestehendes Einzelhandelsgebäude einem Teilabbruch mit Umbau und Erweiterung zu unterziehen. Weiterhin soll nach Rückbau/Abbruch der am Standort bestehenden Tankstelle mit Werkstatt und Nebengebäuden ein weiterer Markt für Einzelhandel gebaut werden. Die Parkplatzanlage wird entsprechend umgebaut bzw. in Teilen neu erstellt – siehe auch nachstehende Abbildungen. Die Bestandsbebauung des Einzelhandelsgebäudes weist eine Grundfläche von ca. 23,82 m x 41,14/44,14 m auf. Die östlich platzierte Anlieferung mit Lager umfasst Abmessungen von ca. 6 m x 22,5 m. Während es sich bei dem in 1985 erstellten Gebäudeteil um ein Gebäude in Fertigteilbauweise mit Stahlbetonbodenplatte zuzüglich Mörtelbett/ Bodenfliesen handelt, wurde der südliche Abschnitt mit einer Teilfläche von 8 m x 28,82 m in Mauerwerksbauweise ergänzt (1997). Die Satteldachkonstruktion besteht aus einem Holztragwerk mit Unterspannbahn und Betondachpfannen. Die Räume (Verkauf, Lager, Sozialtrakt) sind durch abgehängte Decken mit überlagernder flächiger Mineralwoll-Dämmung (nach Angaben 12 cm) vom Dachraum getrennt. Innenwände im Bestand 1985 sind teils abgemauert/verputzt bzw. als Leichtbauwände ausgeführt. An der südlichen Giebelseite ist ein 3 m x 9 m großer Schuppen (Blechwandungen + Blechdach) angegliedert. Im Rahmen des Teilabbruchs ist ein bestehender Heizöl-Erdtank, eingebaut unter der auszubauenden Pflasterfläche. Der Bestandsparkplatz weist Fahrbahnen in Asphaltbauweise und Stellflächen in Verbundpflaster auf. Für den "Neubau" wird das alte Einzelhandelsgebäudes teilweise abgebrochen, überwiegend betrifft das die Dachkonstruktion, sowie tlw. Innenwände und in Teilen die Außenwände. Im Rahmen der Maßnahme wird u.a. das Bestandssatteldach komplett abgebaut und durch eine Flachdachkonstruktion ersetzt. Das Mörtelbett/Estrich u. die Bodenfliesen, auf einer durchgängigen Stahlbetonbodenplatte verlegt,  werden im gesamten Markt komplett entfernt, dabei ist auf die Abbauhöhe (ca. 5-7cm) zu achten, Die Bodenplatte  darf nicht angefräst werden darf. Der im Süden angebaute Schuppen ist vollständig abzubrechen (Betonbodenplatte, Einhausung mit Blechwandungen und Blechdach). Ergänzend zu den Abbruch- und  Teilabbrucharbeiten am "Hauptgebäude"  sind in einem folgenden Bauabschnitt die baulichen Anlagen der Tankstelle mit Betankungsbereich mit Zapfsäulen sowie einem Gebäudekomplex mit ehem. Ausstellung, dem Büro/Kassenbereich und einer Portalwaschanlage/Werkstatträumen vollständig abzubrechen. Auch der hinter den Werkstattgebäuden befindliche offene Lagerschuppen ist für die Erstellung der Parplatzerweiterung abzubrechen. Bei den Tankstellen-/Werkstattgebäuden (u.a. mit PKW-Waschanlage und verfüllten Arbeitsgruben) handelt es sich um 1-geschossige Gebäude mit Stahltragwerk und Porenbetonwänden. Innenräume sind abgemauert und verputzt. Dem Tankstellenbetrieb können vier Erdtanks für Vergaserkraftstoffe und und zwei  Abscheideranlagen zugeordnet werden. Die flach geneigten Pultdächer (Höhen 5 m auf 4 m) sind mit Trapezblechen gedeckt und teilweise mit einer Mineralwolldämmung an den Unterseiten versehen. Südlich des Werkstatttraktes besteht ein offener Lagerschuppen mit ca. 100 - 120 m² Grundfläche mit Holztragwerk; Dach/Seiten- und Rückwand sind mit Asbestzement-Wellplatten (Ansatz ca. 150 m²) verkleidet. ACHTUNG: Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um eine BESTANDSORIENTIERTE SANIERUNG / UMBAU d.h. der Abbruch schonend auszuführen, es dürfen nur Rad-Fahrzeuge auf das Gelände um Beschädigungen erhaltenswerter Bauteile zu vermeiden. - Bei dem Abbruch des Daches sind die Binder (händisch) von den Halfenschienen zu trennen, bevor das Dach abgerissen wird, da sonst die Wände - welche erhalten bleiben, mit umfallen können. - An Wand- und Bodenflächen, die erhalten werden, sind alle Einbauteile und Befestigungmittel wie Schrauben, Nägel, etc. im Rahmen der Abbrucharbeiten vollständig zu entfernen. - Keine Beschädigung der nicht abzubrechenden Bauteile, des Asphalts und der Bodenplatte Bestandspläne des best. Einzelhandelsgebäudes  sowie Werkpläne für den geplanten ALDI Neubau aus denen die Abmessungen der Gebäude hervorgehen, liegen dem LV u. a. bei. Der "Neubau" wird nach dem Teilabbruch jeweils etwas nach vorne und hinten verlängert. Die OK-FFB des Neubaus liegt 1 cm höher als der OKFFB des Bestand ( OK-FFB ALT 249,05 müNN - OK-FFB NEU 249,06 müNN ) Für das neue Baufeld ist u. A. auch eine Teilfläche des bestehenden Parkplatzes vorne abzubrechen, als auch im hinteren Bereich nach einer Rodung der Boden abzutragen. Das ausgebaute Bodenmaterial verbleibt auf dem Baufeld und ist zu separieren und wird durch den Bodengutachter deklariert. Die Abbruch- und Erdarbeiten sind vom AN in Abstimmung mit dem Bodengutachter IBU auszuführen.
Baubeschreibung
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Hinweis Bauabschnitte Abrucharbeiten Bauabschnitte Teilabbruch- und Abbrucharbeiten s. WP 6.0. Abrrucharbeiten Die Planung der  Abbrucharbeiten sieht einen Ablauf in zwei großen Abschnitten vor, die ohne oder mit einer kurzzeitigen Unterbrechung aufeinander folgen. Im BA 1 sind alle Abbrucharbeiten auszuführen, die für den Neu-/ Umbau mit Erweiterungen des bestehenden Ladengebäudes erforderlich sind. Die Abbrucharbeiten des  BA 2 können im Anschluss parallel zu den Rohbauarbeiten des geplanten Neubaus ausgeführt werden. In die folgenden Poitionen zur Baustelleneinrichtung sind beide Bauabschnitte enthalten und und mit kurzen Unterbrechungen einzukalkulieren .
Hinweis Bauabschnitte Abrucharbeiten
01.__.0010 Baustelleneinrichtung An- u. Abfuhr aller erforderlichen Geräte, Material, Hebezeuge etc. und deren Vorhaltung mit Betriebskosten. Auf-, Abbau und Vorhaltung der Materialcontainer bzw. Bauwagen /-büro des Auftragnehmers (AN). Die gesamte Baustelleneinrichtung (BE) muss in Art und Umfang den technischen und terminlichen Anforderungen der Baustelle genügen. Der Auftragnehmer ist für die Vollständigkeit und Betriebssicherheit aller Geräte, Maschinen und aller anderen Teile der BE verantwortlich. Alle Baugeräte sind entsprechend dem Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm so zu wählen, dass die vorgeschriebenen Immisionswerte nicht überschritten werden. Wohnen bzw. Übernachten auf der Baustelle ist untersagt. Der AN ist verpflichtet, sich über die Lage aller im Bereich der Baustelle befindlichen Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Fernwärme, Elektro,Telekom, Kanäle, etc.) sowie über vorh. Bauteile vollständige Klarheit vor Ort und mit Hilfe von Unterlagen der Versorgungsunternehmen und der Fachplaner zu verschaffen, um deren Schutz und störungsfreie Funktion zu jeder Zeit während der Bautätigkeit sicherzustellen. Im Bereich von vorhandenen Leitungen sind Grabarbeiten mit entsprechender Vorsichtig auszuführen. Zu Beginn der Arbeiten des AN und im Zuge der BE sind vom AN Schachtgruben herzustellen um, die best. Hausanschlussleitungen (Gas, Wasser, Strom,Telekom), vor der Durchführung der Abbrucharbeiten, zu trennen. Die Trennung erfolgt durch die zuständigen Versorgungsunternehmen. Der AN hat sich mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (Elektro / Gas / Telekom) abzustimmen, die erforderlichen Orttermine mit den einzelnen Versorgern abzustimmen und mit diesen gemeinsam durchzuführen, bis zur Trennung aller Hausanschlussmedien. Die Bauleitung ist über die Orttermine zu informieren, um daran teilzunehmen. Die Abrechnung zur Herstellung der Schachtgruben erfolgt über gesonderte Position Handschachtung. Bauwasser und Baustromanschlüsse für die eigene Leistung sind vom AN zu stellen und für die Dauer seiner Arbeiten vorzuhalten. Die BE beinhaltet auch die erforderliche Tagwasserhaltung für die Baustelle, sodass die Abführung von anfallendem Regenwasser jederzeit gewährleistet ist, während der Arbeiten des AN. Im Zuge der BE sind vom AN Flächen für das Zwischenlagern von Bodenaushub zu planen, mit der Bauleitung abzustimmen und vorzubereiten. Es sind einzelne Haufwerke mit jeweils separiertem Bodenmaterial (Oberboden, Erdaushub, ggf. belasteter Erdaushub, Kapillarschicht, Frostschutz-/Tragschicht, ... etc.) vom AN herzustellen. Volumen der Haufwerke von belastetem Boden bis max. 500 m3. Beprobungen für Laboranalysen von Bodenmaterial welches abgefahren wird, sind vom AN mit dem Bodengutachter IBU durch zu führen. Entsprechende Ortstermine mit dem Bodengutachter sind vom AN stets frühzeitig zu vereinbaren Einmessung: Einmessarbeiten für seine Leistungen sind vom AN bzw. durch den Vermesser des AN durchzuführen. Festpunkte zur Anbindung des Messsystemes des AN sind bei Bedarf mit dem bauseitgen Vermesser des AG festzulegen und abzustimmen. Baustellensicherung: In der Position Baustelleneinrichtung ist auch die komplette Baustellensicherung mit Verkehrssicherungs- Maßnahmen, Beschilderungen, Warnleuchten etc. einzurechnen, sowohl auf dem gesamten Baufeld sowie außerhalb des Baufeldes auf den öffentlichen Flächen, für Straßen und Gehwege (Sicherung des Straßen- und des Personenverkehrs). Sicherungsmaßnahmen sind vom AN nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der zuständigen Behörden (z.B. Straßenverkehrsamt o. dgl.) sowie gemäß StVo auszuführen. Absperrungen, Schutzgeländer und Arbeits- und Schutzgerüste, Abdeckungen an Absturzkanten bzw. Deckendurchbrüchen, Sicherungen, Schutzgeländer und Absperrungen von Gruben, Gräben usw., gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der BG, sind vom AN auszuführen und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen, sobald diese nicht mehr benötigt werden. Die gesamte Baustelleneinrichtung ist aufzustellen, für die gesamte Dauer der eigenen Leistung vorzuhalten und nach Fertigstellung abzuräumen.  Einbauten (z.B. Fundamente, Leitungen, vorübergehende provisorischen Einrichtungen etc.) der BE sind vom AN zu beseitigen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0020 Bauzaun_mit Vorhaltung 6 Wochen _BA 1 und 2 Liefern, aufstellen, vorhalten und späteres wieder abbauen eines mobilen Bauzaunes als Metalldrahtzaun mit profilierten Schweißgitter. Zaunelemente mit Systemklemmen verbunden. Elementhöhe ca. 2,00 m; inkl. Betonstandfüßen für max. 6 Wochen vorhalten Bereiche nach Abstimmung mit der Bauleitung. Ausführung in mindestens 2 Bauabschnitten.
01.__.0020
Bauzaun_mit Vorhaltung 6 Wochen _BA 1 und 2
415,00
m
01.__.0030 Bauzaun umstellen Vorh. Bauzaun nach Bedarf abbauen, umstetzen und an anderer Stelle wieder aufstellen.
01.__.0030
Bauzaun umstellen
100,00
m
01.__.0040 Bauzaun mit Planen belegen Bauzaunelemente aus vorgenannter Position, als Schutz gegen Staubausbreitung, bzw. Sichtschutz mit vorgefertigten und auf die Größe der Bauzauneinzelelemente angepassten, stabilen Kunststoffplanen belegen. Planen mit umlaufende Metallösen inkl. Befestigung mittels stabiler Kabelbinder an den einzelnen Bauzaunelementen. Material: Kunststoff Materialstärke: 0,30 mm schwer entflammbar Farbe: weiß, grün, schwarz oder blau inkl. Kabelbinder zum Befestigen der Planen am Bauzaun.
01.__.0040
Bauzaun mit Planen belegen
E
100,00
m
01.__.0050 Bauzaun - Standzeitverlängerung Abbrucharbeiten Standzeitverlängerung je Meter und Woche für vorgenannte Bauzaunanlage inkl. Planenbelegung.
01.__.0050
Bauzaun - Standzeitverlängerung Abbrucharbeiten
2.490,00
mWo
01.__.0060 Bauzaun - Standzeitverlängerung für die Bauzeit des Neubaus Standzeitverlängerung für den gesamten über die Dauer des Neubaus der ALDI Filiale, ab Ende der Abbrucharbeiten. Dauer der Neubauphase ca. 25 Wo Standzeitverlängerung je Meter und Woche für vorgenannte Bauzaunanlage.
01.__.0060
Bauzaun - Standzeitverlängerung für die Bauzeit des Neubaus
M
5.560,00
mWo
01.__.0070 Baustromverteiler_Grundvorhaltung 20 Wo Liefern und Herstellen eines Baustromanschlusses und Baustromverteilers durch den AN, sowie abklemmen und Rückbau der Baustromanlage nach Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens, bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung. Baustromverteiler für die Dauer der Bauzeit des gesamten Bauvorhabens, liefern und anschließen an das Netz des EVU. Der Verteiler ist so auszulegen, dass alle am Bau beschäftigten Firmen anschließen können (Krananschluss + Putz + Estrichmaschine, etc.) Die vorgeschriebene und regelmäßige Prüfung des Baustromanschlusses sowie des Baustromverteilers inkl. FI-Schutzschalter ist einzukalkulieren. Die regelmäßige Prüfung ist vom AN zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen. Anschlusskabel des Baustromverteilers vom Anbindepunkt ans Netz bis in den geplanten Neubau (Bereich Technikraum) ist vorzusehen. Gesamte Anlage über die eigene Bauzeit hinaus zur Nutzung für alle anderen Gewerke vorhalten bis zur Übergabe an den AG. Grundvorhaltung gesamt ca. 20 Wochen. Der Baustromverteiler muss mindestens enthalten: 1 Anschluss Sicherung 3x NH 00 - 125 A 1 Zähler Drehstrom 2 FI-Schalter 1 CEE-Steckdosen 16 A 1 CEE-Steckdose 32 A 1 CEE-Steckdose 63 A 6 Schukosteckdosen 2-pol. 16 A einschl. des systemgeb. Zubehör und Kabel
01.__.0070
Baustromverteiler_Grundvorhaltung 20 Wo
M
1,00
St
01.__.0080 Baustellentoilette_Grundvorhaltung 6 Wo Anfahren, Bereitstellen und Abfahren einer Baustellentoilette (D+H), System Dixi oder gleichwertig, inkl. Bestückung mit Toilettenpapier, mit Desinfektionsmittel, Seifenspender und Papierhandtuchspender in wandhängenden Spendereinheiten. Baustellen Toilette mit integriertem Frischwasserbehälter 60l und Handwaschbecken. Inkl. Unterhaltung und regelmäßiger wöchentlicher und fortlaufender Bestückung mit Toilettenpapier, Papierhandtüchern, Seife, Desinfektionsmittel und Frischwasser sowie wöchentlicher Reinigung und regelmäßiger, ausreichender Entsorgung des Fäkalientanks. Grundvorhaltung: 6 Wochen
01.__.0080
Baustellentoilette_Grundvorhaltung 6 Wo
1,00
St
01.__.0090 Baustellentoilette - Standzeitverlängerung je weiteren Woche Vorhaltung über die Grundstandzeit, wie vor beschrieben.
01.__.0090
Baustellentoilette - Standzeitverlängerung
M
22,00
Wo
01.__.0100 Verlängerung Vorhaltung Baustromverteiler Verlängerte Vorhaltung des in Vorposition beschriebenen Baustromverteilers über die vorgenannte Grundvorhaltezeit hinaus.
01.__.0100
Verlängerung Vorhaltung Baustromverteiler
M
4,00
Wo
01.__.0110 Bauwasseranschluss_Grundvorhaltung 20 Wo Bauwasseranschluss inkl. Verteiler mit 2 Zapfstellen (Mindestens 1 Anschluss für GK-Kupplung) einschließlich geeichter Zählereinrichtungen auf zugehöriger stabiler und standfester Holzunterkonstruktion aus Kantholz und Holzwerkstoffplatten aufstellen und für die Dauer der gesamten Bauzeit funktionstüchtig und frostsicher unterhalten. Gesamte Anlage über die eigene Bauzeit hinaus zur Nutzung für alle anderen Gewerke bis zur Übergabe an den AG bereitstellen und nach Abschluss der Arbeiten sowie nach Aufforderung durch die Bauleitung komplett Rückbauen und entfernen. Grundvorhaltung 20 Wochen
01.__.0110
Bauwasseranschluss_Grundvorhaltung 20 Wo
1,00
St
01.__.0120 Verlängerung Vorhaltung Bauwasser Verlängerte Vorhaltung des in Vorposition beschriebenen Bauwasseranschluss über die vorgenannte Grundvorhaltezeit hinaus.
01.__.0120
Verlängerung Vorhaltung Bauwasser
M
4,00
Wo
01.__.0130 Grundwasserpegelmesstelle sichern Bestehende Grundwasserpegelmesstelle während der gesamten Bauzeit sichern. Messtelle, Durchmesser ca. 15 cm und ca. 70 cm aus dem Boden hochstehend, sichern als Dreieckabsperrung mittels Kannthöltzern und Dachlatten. Optische Markierung mit rot/weißem Absperrband ausführen.
01.__.0130
Grundwasserpegelmesstelle sichern
P
1,00
psch
02 TEILABBRUCH BEST. Einzelhandelsfiliale
02
TEILABBRUCH BEST. Einzelhandelsfiliale
Hinweis: Teilabbrucharbeiten der best. ALDI Filiale Grundlegend erfolgt nur ein Teilabbruch eines bestehenden  Einzelhandelsgebäudes, die Bodenplatte sowie die größte Anzahl der Wände bleiben erhalten. Das gesamte Dachtragwerk incl. Eindeckung ist SORGFÄLTIG auszubauen. Die Befestigungen der Binder sind von den Wänden vor abheben fachgerecht zu lösen und ggf. mittels Autokran abzuheben. Die verbleibenden Mauerscheiben, sowie die Stützen dürfen nicht horizontal oder vertikal über ihre statische Bestimmung hinaus belastet werden. An der Anlieferungsrampe sollen die Überladebrücke einschl. Grube erhalten bleiben. Der Fliesenbelag mit Erstich (gesamt Rüttelbodenstärke ca. 5 - 7cm) ist in der gesamten Filiale Mittel fräsen auszubauen und fachgerecht entsorgen. Die Abbruch- / Rückbauarbeiten sind so behutsam und mit entsprechend geeignetem Gerät auszuführen, dass die Hauptfläche der bestehenden Außenanlagen, alle Nachbargebäude, öffentliche Straßen, etc. sowie die Standsicherheit der Nachbargebäude zu jederzeit sicher gestellt ist. Der Rückbau- bzw. Abbruch für die nachfolgend beschriebene Position beinhaltet generell alle zum Abbruchzeitpunkt in und am Gebäude vorhanden festen und beweglichen Teile, Bauteile und Einbauteile des Rohbaus und des Ausbaues inkl. Haustechnik und Elektro inkl. deren Entsorgung mit Deponiegebühr, auch wenn dies bei den Einzelpositionen nicht gesondert erwähnt wird. An Wand- und Bodenflächen, die erhalten werden, sind alle Einbauteile und Befestigungmittel wie Schrauben, Nägel, etc. im Rahmen der Abbrucharbeiten vollständig zu entfernen. Für die Bausubstanz des abzubrechenden Gebäudes ist ein Bericht zur orientierenden Bausubstanzbewertung von IBU Hofmann angefügt. Die Angaben und Inhalt der Bausubstanzbewertung und zur Gründung (beigefügt) sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und Grundlage für die Kalkulation der Einheitspreise der Bieter/AN für die nachfolgend beschriebenen Teilabbruch- und Entsorgungsarbeiten der best. ALDI Filiale. Vorgenanntes ist in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen durch den AN einzurechnen. Bestandsgebäude: Einzelhandelsgebäude Der Bericht von IBU zur Bausubstanzbewertung ist vom AN als Kalkulationsgrundlage für die Einstufung aller abzubrechenden Bauteile zu beachten. Ebenso sind vom AN die Angaben im vorstehenden Hinweis: Teilabbruch der best. ALDI Filiale sowie die angaben in den Vorbemerkungen für seine Kalkulation zu beachten. Grundfläche: ca. 1.400 m² (ohne Dachüberstände) Baujahr: ca. 1985 Erweitert                              ca. 1997 (frontale Erweiterung Verkaufsraum) Aufbauten der Konstruktion; Abfalleinstufungen gemäß Bericht IBU. ALTBAU Bodenaufbau: ca. 2 cm Fliese ca. 4,5 cm Mörtelbett/Estrich ca. 23,5 cm Beton Außenwände: Sandwichelemente Stahlbeton B45 , d= ca. 36 cm Vorsatzschale, Wärmedämmung, Tragschale ca. 2 cm Edelsplitt + ca. 6 cm Beton = ca. 8 cm ca. 8 cm Polystyroldämmung ca. 21 cm Beton mit Anstrich Fugendichtung innen und außen gemäß Bericht IBU Innenwände: Betonwände B45 teilweise GKB-Wände (Pfandvorraum) Decke: abgehängte OWA Decke mit UK + Folie ca. 12 cm Dämmung Mineralwolle Alukaschierung bzw. PE-Folie Dach: Holzkonstruktion Satteldach aus evtl. holzschutzimprägnierten (nach Bericht IBU Hofmann) Nagelplattenbindern mit Unterspannbahn, Lattungen und Betondachpfannen. ERWEITERUNG Bodenaufbau: ca. 1,5 cm Fliese ca. 6,5 cm Mörtelbett/Estrich ca. 20 cm Beton Außenwände: Ziegelmauerwerk, beidseitig verputzt, ca. 1 cm Mineralputz ca. 32 cm Hohlkammerziegel ca. 1 cm Mineralputz mit 1 cm Fliese Fugendichtung innen und außen gemäß Bericht IBU Innenwände: Betonwände B45 Decke: abgehängte OWA Decke mit UK + Folie ca. 12 cm Dämmung Mineralwolle Alukaschierung bzw. PE-Folie Dach: Holzkonstruktion Satteldach aus holzschutzimprägnierten (nach Bericht IBU Hofmann) Nagelplattenbindern mit Unterspannbahn, Lattungen und Betondachsteinen. Parkplatz: Fahrbahnen Schwarzdecke vor Giebelseite Markt, d= 0 – 12 cm Schwarzdecke Fahrbahn Parkplatz Nord, d= 0 – 14 cm Pflasterflächen         im Eingangsbereich d= ca. 8 cm + Unterbau auf Parkflächen, d = ca. 8 cm + Unterbau - sonstige Bauteile:  wie bei in Augenscheinnahme vorgefunden bzw. bei Gebäuden dieser Art üblich.
Hinweis: Teilabbrucharbeiten der best. ALDI Filiale
02.__.0010 Teilabbruch bestehende Einzelhandelsfiliale ABBRUCH: - Abzubrechen sind in dieser Pauschale auch die im Plan markierten Wänden u. Fassaden (Achse H, Achse A2)   - im Sozialraumbereich: Innenwände Putzraum/ Presonalraum, Vorraum Heizung   - im Eingangsbereich: Wandflächen und Trennwände Bäckerei   - im Eingangsbereich: Eingangskoffer komplett, Eingangsfassade u. Fenster Süd-West, die jeweiligen Stützen und Ünterzüge   - im Verkaufsraum: Stützenverkleidung um Stahlstützen, Trennwände   - im Verkaufsraum: Trennwände Metzgerei mit Nebenräumen und Belag Wandflächen und Kühlraum   - im Lager: Rückbau Kühlzellenkombination   - im Lager: Rückbau Trennwand zur Anlieferung   - Stahlbetondecke über best. Heizraum   - An Wand- und Bodenflächen, die erhalten werden, sind alle Einbauteile und Befestigungmittel wie Schrauben, Nägel, etc.      im Rahmen der Abbrucharbeiten vollständig zu entfernen.   - Gesamtabbruch des Daches (Ziegel, Lattung, Unterspannbahn, Dämmung, Kehlen, Schneefangitter, Regenrinne, Fallrohre)     unter Einhaltung der gültigen, einschlägigen UVV und Sicherheitsvorschriften wie auch in den Vorbemerkungen     beschrieben. Wichtig, der Abbruch des Daches hat so zu erfolgen, das die Wände, welche erhalten bleiben, nicht     belastet werden, Abbruch z. B. Mittels Autokran, Hubsteiger, Rollgerüsten, oder nach Wahl den AN. Abgebrochen werden lediglich die im Abbruchplan definierten Bauteile - WP - 6.0_Vorabzug - 16.09.2025 ms.pdf - Es ist zu Beachten die - nach dem Abbruch des Daches - offenliegenden Regenrohre vor Dreck/Wasser etc.  zu schützen. Ein Termin zur Spülung ist vorgesehen und rechtzeitig anzumelden. Sorgfältiges Abtrennen von der Bestandswand, ohne diese, bzw. die Auflager zu beschädigen. Der Unterzug über der Eingangsfassade  ist fachgerecht zu entsorgen. Der Abbruch muss so erfolgen, dass die übrigen Wände, welche erhalten bleiben, gesichert sind und unbeschädigt bleiben (ggf. durch Schrägsprießen abfangen o.ä.). Der Bericht von IBU zur Bausubstanzbewertung ist vom AN als Kalkulationsgrundlage für die Einstufung aller abzubrechenden Bauteile zu beachten. ACHTUNG: die nachfolgenden Punkte sind ggf. als Bedarfspositionen mit Einzukalkulieren. Der Bauherr behält sich vor, einige der Positionen selbst auszubauen od. von der Beauftragten Firma abbrechen zu lassen. Zur Ortsbegehung od. spätestens zur Vergabe werden die Punkte geklärt. - sonstige Einbauten und eingebaute Teile: (z.B. Technik,   Gebäudeklimatisierung, Fenster, Böden inkl. Beläge, Türen und Tore, Küchenzeile etc.):   wie im Termin zur Augenscheinnahme vorgefunden. - Kühl- und Tiefkühlzellen inkl. Kältemittelleitungen ausbauen und entsorgen.   (Die Kältetechnik auf den K+TK-Zellen ist weitgehend ausgebaut,)   im Gebäude  verbliebene Kältemittelleitungen sind vom AN abzubrechen. - Die Kühlmöbel und die Gewerbekälteanlage sind weitgehend ausgebaut.   im Gebäude verbliebene Kältemittelleitungen sind vom AN abzubrechen. - Die Backöfen, Pfandautomaten, Tresor und Tiefkühltruhen wurden großteils vorab bauseits ausgebaut.   Im Gebäude verbliebene Einbauten sind vom AN abzubrechen. - Kältemittel der Gewerbekälteanlagen und der Gebäudeklimatisierung wurden   bauseits über den AG abgesaugt und entsorgt.   Im Gebäude verbliebene Geräte und Leitungen sind vom AN abzubrechen. - Die vorhandene Überladebrücke in der Anlieferung wird ausgebaut und ist zu entsorgen. - Das gesamte Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist vorschriftsgemäß zu    entsorgen inkl. anfallender Deponiegebühren. - Fundamente, Kanäle, Grund- und Rohrleitungen, etc. werden nicht extra vergütet. Der AG behält sich vor verschiedene Einrichtungsgegenstände, die noch vorhanden sind, bauseits zu entfernen, wie z.B.: - Tresor - Presscontainer am Schneckenverdichter - Tiefkühltruhen - einige Schalt- / Verteilerschränke - Klima Deckengerät im Aktenraum     - Gewerbekälteanlagen     - Kühlregale - Kassenanlage - Pfandautomaten - Backautomat - Wanzlabtrennungen - Einkaufswägen - Verkaufsregale Der AN hat sich alle Massen und erforderlichen Einzelleistungen dieser Pauschalposition (wie auch aller anderen Pauschalpositionen des LV's) eigenverantwortlich und selbständig zu ermitteln, auf Basis der beiliegenden Pläne, sowie der örtlichen Einsichtnahme. ABRECHNUNG: In dieser Position wird das gesamte abzubrechende Gebäude sowie alle abzubrechenden Bauteile, Einrichtungsgegenstände, Einbauten etc.  p a u s c h a l  vergütet, inkl. aller Fundamente, - Rohrleitungen, - Fundamenterder und Blitzschutzanlage, etc.. Der beiliegende Bericht zur orientierenden Bausubstanzbewertung ist vom AN für die Kalkulation und Ausführung zu beachten und wird Vertragsbestandteil! Abbruch der Trapezbleche unter der PV-Anlage wird separat vergütet, diese sind in einem gesonderten Titel beschrieben. Es ist stets zu Beachten, dass lediglich die aufgeführten Bauteile / Pos. Demontiert bzw. Abgebrochen werden. Der Großteil der Fertigteilwände und die komplette Bodenplatte bleiben für den weiteren Umbau / Ausbau unberührt. Die Bodenplatte ist zu Schützen und darf nicht durch zu schwere Fahrzeuge beschädigt werden, der Einsatz von schweren Baufahrzeugen ist vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Hubbühnen, Gerüste und Leitern etc. sind nicht betroffen.
02.__.0010
Teilabbruch bestehende Einzelhandelsfiliale
P
1,00
psch
02.__.0020 Fräsen von Fliesen- und Betonflächen_Verkaufsraum Fliesen- und Betonflächen  abfräsen. Fräsgut inkl. Deponiegebühr entsorgen. Fräsfläche reinigen und absaugen Frästiefe:        5 - 8 cm Ausführung: Verkaufsraum mit einer Reihe Stashlstützen Hinweis, bei den Fräsarbeiten darf die Bodenplatte nicht angefräst werden, auf die Frästiefe ist strikt zu achten.
02.__.0020
Fräsen von Fliesen- und Betonflächen_Verkaufsraum
860,00
m2
02.__.0030 Fräsen von Fliesen- und Betonflächen_Lager und Anlieferung Fliesen- und Betonflächen  abfräsen. Fräsgut inkl. Deponiegebühr entsorgen. Fräsfläche reinigen und absaugen Frästiefe:        5 - 8 cm Ausführung: Lager und Anlieferung Hinweis, bei den Fräsarbeiten darf die Bodenplatte nicht angefräst werden, auf die Frästiefe ist strikt zu achten.
02.__.0030
Fräsen von Fliesen- und Betonflächen_Lager und Anlieferung
130,00
m2
02.__.0040 Entfernen best. Bodenbelag für Fräsen unzugängliche Räume Ausbau der Fliesen in , für die Fräse unzugänglichen Bereichen, wie z.B. Sozialräume, Büro, Küche, sonst, enge Räume, Ecken, etc.) Das ausgebaute Material geht in das Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen.
02.__.0040
Entfernen best. Bodenbelag für Fräsen unzugängliche Räume
M
65,00
m2
02.__.0050 Abbruch Bodenplatte Aktenraum Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Einzelhandelsfiliale", für den Abruch und die Entsorgung inkl. Deponiegebühr einer Stb-Bodenplatte mit Fliesenbelag im Aktenraum, Abmessungen  l * b  = ca.  2,50 *5,0  m, Einbau erhöht, ca. 50 cm über OKF der anschliessenden Sozialräume, Abbruch einschl. Treppe mit 3 Stufen, inkl. Evtl. erforderlicher Betonschnitte.
02.__.0050
Abbruch Bodenplatte Aktenraum
P
1,00
psch
02.__.0060 Reinigung der öffentlichen Flächen Die öffentlichen Verkehrsflächen sind fortlaufend durch geeignete Maßnahmen vor Verunreinigungen und Verschmutzungen frei zu halten. Werden diese öffentlichen Verkehrsflächen trotzdem verschmutzt müssen diese täglich gereinigt werden. Die Abrechnung erfolgt pauschal für die gesamte Bauzeit des AN für die gesamte eigene Leistung.
02.__.0060
Reinigung der öffentlichen Flächen
P
1,00
psch
Abtrennung / Stilllegung nachf. Pos Die Folgenden Pos. werden Bauseits vom AG Abgetrennt bzw. Stillgelegt.
Abtrennung / Stilllegung nachf. Pos
02.__.0070 Abbau und Entsorgung Überladebücke Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Einzelhandelsfiliale", für den Abbau und die Entsorgung inkl. Deponiegebühr der Überladebrücke an der Anlieferungrampe, Abmessungen  l*b = ca.  2,0 *2,50 m. Die zugehörige Grubenkonstruktion wird weiter verwendet.
02.__.0070
Abbau und Entsorgung Überladebücke
P
1,00
psch
02.__.0080 best. Unterflur-Heizöltank - Reinigen, Ausbauen und Entsorgen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Einzelhandelsfiliale", für den Abriss eines  Unterflur Heizöltanks VK  20 m³ Durchmesser ca. 2,00 m, Länge ca. 7,0 m , in der Erweiterungsfläche vor der Eingangsfassade, ber inkl. folgender Leistungen: - fachgerechtes Reinigen des Tanks - Erdarbeiten zur Freilegung (Abbruch der Fahrbahnoberfläche in gesonderter Position) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vollständigen Tankanlage mit Schachtaufbau, inkl. Entsorgungskosten Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen des entstandenen Graben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
02.__.0080
best. Unterflur-Heizöltank - Reinigen, Ausbauen und Entsorgen
P
1,00
psch
02.__.0090 Abbau und Entsorgung angebauter Schuppen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Einzelhandelsfiliale", für Abbau und Entsorgung inkl. Deponiegebühr eines an der südlichen Giebelseite angegliederten ca. 3 m x 9 m großer Schuppen mit  Blechwandungen und Blechdach.
02.__.0090
Abbau und Entsorgung angebauter Schuppen
P
1,00
psch
03 Abbruch best. Tankstelle mit Austellungs- und Werkstatträumen
03
Abbruch best. Tankstelle mit Austellungs- und Werkstatträumen
Hinweis: Abbruch vollständiger Abbruch Tankstelle Auf einem Nachbargrundstück zum geplanten "Neubau und Erweiterung einer Einzelhandelsfilale" ist in einem 2. Bauabschnitt eine bestehende Tankstelle mit Werkstatt- und Nebengebäuden vollständig abzubrechen. Diese Leistungen sind im Anschluss an den vorab beschr. Teilabbruch auszuführen. Alle Bauteile sind vollständig zurückzubauen, abzubrechen und fachgerecht  zu entsorgen. Für die Bausubstanz des abzubrechenden Gebäudes ist ein Bericht zur orientierenden Bausubstanzbewertung von IBU Hofmann angefügt. Die Angaben und Inhalt der Bausubstanzbewertung und zur Gründung (beigefügt) sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und Grundlage für die Kalkulation der Einheitspreise der Bieter/AN für die nachfolgend beschriebenen Abbruch- und Entsorgungsarbeiten der best. Tankstelle mit Werkstatt und Nebengebäuden. Vorgenanntes ist in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen durch den AN einzurechnen. Bestandsgebäude: überdachter Betankungsbereich mit Zapfsäulen sowie den Gebäudekomplex mit ehem. Ausstellung, dem Büro/Kassenbereich sowie einer Portalwaschanlage/Werkstatträumen. Der Bericht von IBU zur Bausubstanzbewertung ist vom AN als Kalkulationsgrundlage für die Einstufung aller abzubrechenden Bauteile zu beachten. Ebenso sind vom AN die Angaben im vorstehenden Hinweis: Abbruch best. Tankstelle mit Werksstatt und Nebengebäuden sowie die angaben in den Vorbemerkungen für seine Kalkulation zu beachten. Grundfläche Gebäude: ca. 620 m² Grundfläche Zapfsäulen mit Überdachung ca. 56 m² Baujahr: ca. 1958 Erweiterungen/ Umbau          ca. 1996 Aufbauten der Konstruktion; Abfalleinstufungen gemäß Bericht IBU. ALTBAU Bodenaufbau: ca. 1,5 cm Steinzeugfliese ca. 5,5 cm Estrich ca. 19 cm Beton Außenwände: ca. 20 cm Porenbeton mit Anstrich Fugendichtung innen und außen gemäß Bericht IBU Innenwände: Mauerwerk, verputzt teilweise auch GKB-Wände großteils mit Belag aus Wandfliesen (Raumhoch) Dach: Die flach geneigten Pultdächer (Höhen 5 m auf 4 m) sind mit Trapezblechen gedeckt und teilweise mit einer Mineralwolldämmung an den Unterseiten versehen. ca. 12 cm Dämmung Mineralwolle (s. nach Bericht IBU Hofmann) Die weitere Ausführung des Dachabdichtungssysteme konnte nicht geprüft werden, da zum Untersuchungszeitpunkt keine Begehung und Probennahme möglich war  etwaige Untersuchungen von Dachdichtungsbahnen etc. sind baubegleitend zu ergänzen. Anbau/ Werkstatt: Bodenaufbau: ca. 22 cm Beton Außenwände: ca. 20 cm Porenbeton mit Anstrich Fugendichtung innen und außen gemäß Bericht IBU Fugendichtung innen und außen gemäß Bericht IBU Innenwände: Mauerwerk, verputzt großteils mit Belag aus Wandfliesen (Raumhoch) Dach: Die flach geneigten Pultdächer (Höhen 5 m auf 4 m) sind mit Trapezblechen gedeckt und teilweise mit einer Mineralwolldämmung an den Unterseiten versehen. ca. 12 cm Dämmung Mineralwolle (s. nach Bericht IBU Hofmann) Die weitere Ausführung des Dachabdichtungssysteme konnte nicht geprüft werden, da zum Untersuchungszeitpunkt keine Begehung und Probennahme möglich war  etwaige Untersuchungen von Dachdichtungsbahnen etc. sind baubegleitend zu ergänzen. Lagerschuppen südl. Werkstatt: Bodenaufbau: ca. 20 cm Beton Dach-/Rückwand und Seitenwände: Asbestzement-Wellplatten verkleidet Ansatz ca. 150 m² (s. nach Bericht IBU Hofmann) Parkplatz: Fahrbahnen Schwarzdecke über Tankanlagen, 0 – 15 cm Schwarzdecke Abscheideranlagen, d= 0 – 14 cm Pflasterflächen         Kleinfläche vor Werkstatt unter Überdachung Zapfsäule - sonstige Bauteile:  wie bei in Augenscheinnahme vorgefunden bzw. bei Gebäuden dieser Art üblich.
Hinweis: Abbruch vollständiger Abbruch Tankstelle
03.__.0010 Abbruch einer bestehenden Tankstelle mit Werk- und Nebengebäuden ABBRUCH: vollständig Abzubrechen sind in dieser Pauschale:   - der Betankungsbereich mit Zapfsäulen und Überdachung   - der Gebäudekomplex mit ehem. Ausstellung, dem Büro/Kassenbereich      sowie einer Portalwaschanlage/Werkstatträumen   - das Werkstattgebäude mit Waschanlage, Ausstellungsraum, Neben- und Sozialräumen   - mit zwei verfüllten Werkstattgruben   - mit einem Altöltank Detaillierte Grundrisspläne der Tankstellengebäude stehen nicht zur Verfügung. Flächenansatz nach Grobaufmaß der Grundflächen: Werkstattgebäude ca. 300 m² Nebenräume/Lager/Waschanlage ca.150 m² Der Kassenraum/Büro und die vormalige Ausstellung ca. 135 m². gem. den im Abbruchplan definierten Bauteilen - WP - 6.0_Vorabzug - 16.09.2025 ms.pdf Der Bericht von IBU zur Bausubstanzbewertung ist vom AN als Kalkulationsgrundlage für die Einstufung aller abzubrechenden Bauteile zu beachten. Ausbau und fachgerechte Entsorgung erfolgt unter Anleitung und Überwachung durch den Bodengutachter ACHTUNG: die nachfolgenden Punkte sind ggf. als Bedarfspositionen mit Einzukalkulieren. Zur Ortsbegehung od. spätestens zur Vergabe werden die Punkte geklärt. - sonstige Einbauten und eingebaute Teile: (z.B. Technik,   Gebäudeklimatisierung, Fenster, Böden inkl. Beläge, Türen und Tore, Küchenzeile etc.):   wie im Termin zur Augenscheinnahme vorgefunden. - Techische Einbauten für eine Waschstraße    wie im Termin zur Augenscheinnahme vorgefunden. - Techische Einbauten für eine Kfz-Werkstatt   wie im Termin zur Augenscheinnahme vorgefunden - Anlagen für Beheizung und  Gebäudeklimatisierung   wie im Termin zur Augenscheinnahme vorgefunden - Das gesamte Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist vorschriftsgemäß zu    entsorgen inkl. anfallender Deponiegebühren. - Fundamente, Kanäle, Grund- und Rohrleitungen, etc. werden nicht extra vergütet. Der AN hat sich alle Massen und erforderlichen Einzelleistungen dieser Pauschalposition (wie auch aller anderen Pauschalpositionen des LV's) eigenverantwortlich und selbständig zu ermitteln, auf Basis der beiliegenden Pläne, sowie der örtlichen Einsichtnahme. ABRECHNUNG: In dieser Position wird das gesamte abzubrechende Gebäude sowie alle abzubrechenden Bauteile, Einrichtungsgegenstände, Einbauten etc.  p a u s c h a l  vergütet, inkl. aller Fundamente, - Rohrleitungen, - Fundamenterder und Blitzschutzanlage, etc.. Der beiliegende Bericht zur orientierenden Bausubstanzbewertung ist vom AN für die Kalkulation und Ausführung zu beachten und wird Vertragsbestandteil!
03.__.0010
Abbruch einer bestehenden Tankstelle mit Werk- und Nebengebäuden
P
1,00
psch
Abtrennung / Stilllegung/ Abbruch nachf. Pos Die Folgenden Pos. werden Bauseits vom AG Abgetrennt bzw. Stillgelegt.
Abtrennung / Stilllegung/ Abbruch nachf. Pos
03.__.0020 Erdtank 1 VK 15 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Tankstelle und Werkstatt", für den Abriss eines Erdtank 1 für  Vergaserkraftstoff VK 15 m³ - fachgerechtes Stillegen und Reinigen des Tanks - Erdarbeiten zur Freilegung (Abbruch der Fahrbahnoberfläche in gesonderter Position) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vollständigen Tankanlage mit Schachtaufbau, inkl. Entsorgungskosten unter Anleitung und Überwachung durch den Bodengutachter Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen des entstandenen Graben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
03.__.0020
Erdtank 1 VK 15 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen
P
1,00
psch
03.__.0030 Erdtank 2 VK 10 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Tankstelle und Werkstatt", für den Abriss eines Erdtank 2 für  Vergaserkraftstoff VK 10 m³ - fachgerechtes Reinigen des Tanks - Erdarbeiten zur Freilegung (Abbruch der Fahrbahnoberfläche in gesonderter Position) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vollständigen Tankanlage mit Schachtaufbau, inkl. Entsorgungskosten unter Anleitung und Überwachung durch den Bodengutachter Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen des entstandenen Graben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
03.__.0030
Erdtank 2 VK 10 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen
P
1,00
psch
03.__.0040 Erdtank 3 VK 20 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Tankstelle und Werkstatt", für den Abriss eines Erdtank 3 für  Vergaserkraftstoff VK 20 m³ - fachgerechtes Reinigen des Tanks - Erdarbeiten zur Freilegung (Abbruch der Fahrbahnoberfläche in gesonderter Position) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vollständigen Tankanlage mit Schachtaufbau, inkl. Entsorgungskosten unter Anleitung und Überwachung durch den Bodengutachter Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen des entstandenen Graben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
03.__.0040
Erdtank 3 VK 20 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen
P
1,00
psch
03.__.0050 Erdtank 4 DK 10 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Tankstelle und Werkstatt", für den Abriss eines Erdtank 4 für  Dieselkraftstoff VK 10 m³ - fachgerechtes Reinigen des Tanks - Erdarbeiten zur Freilegung (Abbruch der Fahrbahnoberfläche in gesonderter Position) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vollständigen Tankanlage mit Schachtaufbau, inkl. Entsorgungskosten    unter Anleitung und Überwachung durch den Bodengutachter Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen des entstandenen Graben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
03.__.0050
Erdtank 4 DK 10 m³- Reinigen, Ausbauen und Entsorgen
P
1,00
psch
03.__.0060 Abscheideranlage NG 10 mit Schlammfang - Reinigen, Ausbauen und Entsorgen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Tankstelle und Werkstatt", für den Abriss einer Abscheideranlage für Betankungsfläche (140 m²) +PKW-Waschanlage (28 m²) Abscheider (BA) NG 10 / Schlammfang (SF) 5 m³ - fachgerechtes Reinigen der Anlage mit Schlammfang - Erdarbeiten zur Freilegung (Abbruch der Fahrbahnoberfläche in gesonderter Position) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vollständigen Tankanlage mit Schachtaufbau, inkl. Entsorgungskosten unter Anleitung und Überwachung durch den Bodengutachter Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen des entstandenen Graben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
03.__.0060
Abscheideranlage NG 10 mit Schlammfang - Reinigen, Ausbauen und Entsorgen
P
1,00
psch
03.__.0070 Abscheideranlage NG 3 mit Schlammfang - Reinigen, Ausbauen und Entsorgen Zulage zu vorab beschriebenen Position "Abbruch best. Tankstelle und Werkstatt", für den Abriss einer Abscheideranlage für Werkstatt (angeschlossene Fläche ohne Angabe) Abscheider (BA) NG 3 / Schlammfang (SF) 2 m³ - fachgerechtes Reinigen der Anlage mit Schlammfang - Erdarbeiten zur Freilegung (Abbruch der Fahrbahnoberfläche in gesonderter Position) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vollständigen Tankanlage mit Schachtaufbau, inkl. Entsorgungskosten   unter Anleitung und Überwachung durch den Bodengutachter Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen des entstandenen Graben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
03.__.0070
Abscheideranlage NG 3 mit Schlammfang - Reinigen, Ausbauen und Entsorgen
P
1,00
psch
03.__.0080 Abbau und Entsorgung Lagerschuppen, freistehend Zulage zu vorab beschriebenen Positionen  "Abbruch Tanstelle mit Werkstatt", für  Abbruch und Entsorgung inkl. Deponiegebühr eines freistehenden Lagerschuppens mit Pultdach, Seiten- und Rückwand geschlossen, tragende Bauteile Stahlstützen und Pfetten Grundfläche ca. 6,0 m x 20,0 m Höhe: ca. 2,50 -3,0 m Bodenaufbau: ca. 20 cm Beton Dach-/Rückwand und Seitenwände: Asbestzement-Wellplatten verkleidet Ansatz ca. 150 m² (s. nach Bericht IBU Hofmann) positiv - Einstufung als gefährlicher Abfall ASN 17 06 05* - asbesthaltige Baustoffe
03.__.0080
Abbau und Entsorgung Lagerschuppen, freistehend
P
1,00
psch
04 ABBRUCH AUSSENANLAGEN - BA 1 und BA 2
04
ABBRUCH AUSSENANLAGEN - BA 1 und BA 2
04.__.0010 Fällen Bäume, Stammdurchmesser bis 15 cm _ BA 1 und 2 Fällen oder abtragen von Bäumen mit Stammdurchmesser 10-15 cm in der Grünfläche hinter dem Gebäude Sämtliche  anfallenden Pflanzenteile (Laub, Holz, Mahd etc.) gehen in das Eigentum des AN über und sind von diesem fachgerecht zu entsorgen. Die Fälltechnik ist entsprechend der Gefährdung der umliegenden Bebauung und sonstigen Gegebenheiten anzupassen.
04.__.0010
Fällen Bäume, Stammdurchmesser bis 15 cm _ BA 1 und 2
10,00
St
04.__.0020 Fällen Bäume, Stammdurchmesser bis 20 cm _ BA 1 und 2 Fällen oder abtragen von Bäumen mit Stammdurchmesser 15-20 cm in der Grünfläche hinter dem Gebäude Sämtliche  anfallenden Pflanzenteile (Laub, Holz, Mahd etc.) gehen in das Eigentum des AN über und sind von diesem fachgerecht zu entsorgen. Die Fälltechnik ist entsprechend der Gefährdung der umliegenden Bebauung und sonstigen Gegebenheiten anzupassen.
04.__.0020
Fällen Bäume, Stammdurchmesser bis 20 cm _ BA 1 und 2
5,00
St
04.__.0030 Bewuchs beräumen BA 1 - 2 Im Bereich des Bauabschnittes 1 und 2: Bäume bis d= 10 cm in den bestehenden Grünflächen fällen oder abtragen und Gehölze roden, sowie krautigen Bewuchs mähen. Sämtliche anfallenden Pflanzenteile (Laub, Holz, Mahd etc.) gehen in das Eigentum des AN über und sind von diesem fachgerecht zu entsorgen. Die Fälltechnik ist entsprechend der Gefährdung der umliegenden Bebauung und sonstigen Gegebenheiten anzupassen. Mit dem Pauschalpreis sind sämtliche Fäll- und Rodungsarbeiten der oberirdischen Pflanzenteile inkl. Entsorgung in vier Pflanzinseln auf dem bestehnenden Parkplatzbereich abgegolten. Größe der zu rodenden Flächen gesamt : ca. 1.550 m² Einzelflächen ca. 500  m²) Anzahl und Größe der zu fällenden Bäume und Sträucher wie bei der Ortsbesichtigung vorgefunden.
04.__.0030
Bewuchs beräumen BA 1 - 2
1.550,00
pm2
04.__.0040 Grasnarbe abschieben BA 2 Im Bereich BA 2: Abschieben der Grasnarbe auf bestehenden Rasenflächen in BA 2. Das anfallende Material geht in Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
04.__.0040
Grasnarbe abschieben BA 2
675,00
m2
04.__.0050 Abbruch Asphalt - Ansichten Nord und West / Eingangsbereich und Erweiterung Asphalt im Bereich der Erweiterung nach vorne schneiden, abbrechen und entsorgen. Die Transport- und Entsorgungskosten sind mit einzukalkulieren. Schichtstärken der Schwardecke ca. 12-14 cm
04.__.0050
Abbruch Asphalt - Ansichten Nord und West / Eingangsbereich und Erweiterung
240,00
m2
04.__.0060 Abbruch Asphalt - Anlieferungsrampe Asphalt im Anschlussbereich der Anlieferungsrampe schneiden, abbrechen und entsorgen. Die Transport- und Entsorgungskosten sind mit einzukalkulieren. Schichtstärken der Schwardecke ca. 12-14 cm
04.__.0060
Abbruch Asphalt - Anlieferungsrampe
E
90,00
m2
04.__.0070 Abbruch Asphalt - Medienkanal Anlieferung Asphalt im Bereich der ggf. zu versetzenden Medientrasse schneiden, abbrechen und entsorgen. Die Transport- und Entsorgungskosten sind mit einzukalkulieren.
04.__.0070
Abbruch Asphalt - Medienkanal Anlieferung
M
15,00
m2
04.__.0080 Zulage teerhaltiger Asphalt Zulage für die Entsorgung teerhaltigen Asphalts.
04.__.0080
Zulage teerhaltiger Asphalt
E
34,00
m3
04.__.0090 Kiesstreifen entlang Gebäude aufnehmen und entsorgen Bestehenden Kiesstreifen entlang Gebäude (zwischen Außenwand und Asphaltfläche Fahrbahn), Breite ca. 0,70 m breit und ca. 15cm stark entlang Gebäudeaußenwand aufnehmen und entsorgen, Abbruchgut geht ins Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
04.__.0090
Kiesstreifen entlang Gebäude aufnehmen und entsorgen
12,00
m
04.__.0100 Abbruch Pflaster - Eingangsbereich Pflaster im Eingangsbereich des best. ALDIs abbrechen und entsorgen. Die Transport- und Entsorgungskosten sind mit einzukalkulieren.
04.__.0100
Abbruch Pflaster - Eingangsbereich
70,00
m2
04.__.0110 Entwässerungsrinne abbrechen Bauseitige Entwässerungsrinne ca. DN 200, Schwerlastbefahrbar, mit Gitterrost aus Gusseisen, in Pflasterflächen (Anlieferung ) abbrechen und entsorgen, inkl. Sinkkasten aus Beton, Schlammeinmer u. weiterem Zubehör. Die abgehende Rohrleitung ist dicht zu verschließen. Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen der entstandenen Gräben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort von diesem fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
04.__.0110
Entwässerungsrinne abbrechen
M
10,00
m
04.__.0120 Bordsteine abbrechen Bestehende Borde, Hochbord- und Tiefborde, Schrammboarde inkl. Betonfundamente und Betonrückenstützen abbrechen. Das Abbruchgut geht ins Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
04.__.0120
Bordsteine abbrechen
50,00
m
04.__.0130 Abbruch Beton-Fundamente, divers Bauseitige Ortbeton-Blockfundamente für diverse Einbauten, abbrechen und entsorgen, inkl. elektrischer Zuleitungen und Leerrohre, insofern vorhanden. Einzelgrößen ca. 0,10 - 1,0 m³ Das Abbruchgut geht ins Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr. Löcher im Boden mit verdichtungsfähigem, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm verfüllen und verdichten, in Abstimmung mit dem Bodengutachter.
04.__.0130
Abbruch Beton-Fundamente, divers
M
5,00
m3
04.__.0140 Rückbau best. Spülschacht DN 1000, T=bis 1,25 m Schachtbauwerke in Fertigteilbauweise für Kanäle bis DN 200 aus Beton als Revisionschächte für Schmutz- und Regenwasser, Durchmesser DN 1000, mit konischem Schachthals, inkl. Schachtabdeckung bis D400 und Schmutzfangkorb, inkl. zughörigen Beton-Schachtringen und -Schachtboden abbrechen und entsorgen. Abgehende Rohrleitungen sind dicht zu verschließen. Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen der entstandenen Gruben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm inkl. Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Schachttiefe bis 1,15m. Die Schachttiefe bezieht sich von OK Gerinne (Schachtmitte) bis OK Schachtdeckel. Schacht mit bis zu 3 Leitungsanschlüssen als Zu- bzw. Abläufe. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
04.__.0140
Rückbau best. Spülschacht DN 1000, T=bis 1,25 m
1,00
St
04.__.0150 Entwässerungsleitungen abbrechen, t = bis 1,25 m Bestehende Entwässerungsleitungen im Baufeld abbrechen und entsorgen, inkl. Deponiegebühr. Regen- und Schmutzwasserleitungen ca. DN 100-150, Aushubtiefe bis ca. 1,20 m, Die gem. Vorgabe der Bauleitung bzw. gemäß Planung im Boden verbleibenden Leitungsstücke, - anschlüsse sind mittels Muffenstopfen dicht zu verschließen. Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen der entstandenen Gräben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Entwässerungsleitungen im Gebäudebereich werden nicht hierüber abgerechnet, diese sind in Position 2.10 einzurechnen.
04.__.0150
Entwässerungsleitungen abbrechen, t = bis 1,25 m
M
25,00
m
Abbruch Aussenanlagen BA 2 Abbruch Aussenanlagen BA 2 - Tankstelle mit Werkstatt und Nebengebäuden
Abbruch Aussenanlagen BA 2
04.__.0160 Abbruch Asphalt -Fahrflächen Tankstelle Asphalt im Bereich der Erweiterung nach vorne schneiden, abbrechen und entsorgen. Die Transport- und Entsorgungskosten sind mit einzukalkulieren. Schichtstärken der Schwardecke ca. 14-15 cm Zuordnung (s. nach Bericht IBU Hofmann) ASN 17 03 02 – Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen [„Asphalt teerfrei“]
04.__.0160
Abbruch Asphalt -Fahrflächen Tankstelle
300,00
m2
04.__.0170 Zulage teerhaltiger Asphalt Zulage für die Entsorgung teerhaltigen Asphalts.
04.__.0170
Zulage teerhaltiger Asphalt
M
42,00
m3
04.__.0180 Abbruch Pflaster -Kleinflächen vor Werkstatt Pflaster als Kleinfläche in Asphaltfahr- und Parkfläche vor dem Werkstattgebäude abbrechen und entsorgen. Die Transport- und Entsorgungskosten sind mit einzukalkulieren.
04.__.0180
Abbruch Pflaster -Kleinflächen vor Werkstatt
76,00
m2
04.__.0190 Abbruch Pflaster -Fläche Zapfsäulen Pflaster im Bereich der Zapfsäulenanlage, achteckige Wabenform, als abgetrennt eingefasste Fläche in Asphaltfahr- und Parkfläche abbrechen und entsorgen. Die Transport- und Entsorgungskosten sind mit einzukalkulieren.
04.__.0190
Abbruch Pflaster -Fläche Zapfsäulen
200,00
m2
04.__.0200 Rinnensteine abbrechen Bestehende Rinnensteine als EInfassung von Pflasterflächen b*l = ca. 30 * 50 cm inkl. Betonfundamente und Betonrückenstützen abbrechen. Das Abbruchgut geht ins Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
04.__.0200
Rinnensteine abbrechen
60,00
m
04.__.0210 Bordsteine abbrechen Bestehende Borde, Hochbord- und Tiefborde, Schrammboarde inkl. Betonfundamente und Betonrückenstützen abbrechen. Das Abbruchgut geht ins Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
04.__.0210
Bordsteine abbrechen
45,00
m
04.__.0220 Abbruch Beton-Fundamente, divers Bauseitige Ortbeton-Blockfundamente und EInfassungen für diverse Einbauten, abbrechen und entsorgen, inkl. elektrischer Zuleitungen und Leerrohre, insofern vorhanden. Einzelgrößen ca. 0,10 - 1,0 m³ Das Abbruchgut geht ins Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr. Löcher im Boden mit verdichtungsfähigem, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm verfüllen und verdichten, in Abstimmung mit dem Bodengutachter.
04.__.0220
Abbruch Beton-Fundamente, divers
M
8,00
m3
04.__.0230 Rückbau best. Spülschacht DN 1000, T=bis 1,50 m Schachtbauwerke in Fertigteilbauweise für Kanäle bis DN 200 aus Beton als Revisionschächte für Schmutz- und Regenwasser, Durchmesser DN 1000, mit konischem Schachthals, inkl. Schachtabdeckung bis D400 und Schmutzfangkorb, inkl. zughörigen Beton-Schachtringen und -Schachtboden abbrechen und entsorgen. Abgehende Rohrleitungen sind dicht zu verschließen. Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen der entstandenen Gruben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm inkl. Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Schachttiefe bis 1,50 m. Die Schachttiefe bezieht sich von OK Gerinne (Schachtmitte) bis OK Schachtdeckel. Schacht mit bis zu 3 Leitungsanschlüssen als Zu- bzw. Abläufe. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist sofort fachgerecht zu entsorgen, inkl. Deponiegebühr.
04.__.0230
Rückbau best. Spülschacht DN 1000, T=bis 1,50 m
1,00
St
04.__.0240 Rückbau best. Straßeneinläufe Vorhandene Straßeneinläufe ca. 30x50 bis 50x50cm abbrechen inkl. Sinkkasten aus Beton. Die abgehende Rohrleitung ist mit einer Betonplombe zu verschließen. Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen der entstandenen Löcher im Boden mit verdichtungsfähigen Material in Lagen von maximal 30 cm. Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
04.__.0240
Rückbau best. Straßeneinläufe
3,00
St
04.__.0250 Entwässerungsleitungen abbrechen, t = bis 1,25 m Bestehende Entwässerungsleitungen im Abbruchbereich  abbrechen und entsorgen, inkl. Deponiegebühr. Regen- und Schmutzwasserleitungen ca. DN 100-150, Aushubtiefe bis ca. 1,20 m, Die gem. Vorgabe der Bauleitung bzw. gemäß Planung im Boden verbleibenden Leitungsstücke, - anschlüsse sind mittels Muffenstopfen dicht zu verschließen. Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen der entstandenen Gräben im Boden mit verdichtungsfähigen, unbelastetem Bodenmaterial in Lagen von maximal 30 cm sowie Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Entwässerungsleitungen im Gebäudebereich werden nicht hierüber abgerechnet, diese sind in Position 2.10 einzurechnen.
04.__.0250
Entwässerungsleitungen abbrechen, t = bis 1,25 m
M
40,00
m
04.__.0260 Abbruch Leitplanke mit Fundament Bauseitigen Leitplanke aus Stahlprofil, einreihig, abbrechen inkl. Fundamentierung . Der Einheitspreis enthält die notwendigen Grabarbeiten und das Verfüllen der entstandenen Löcher im Boden mit verdichtungsfähigen Material in Lagen von maximal 30 cm. Verdichtung in Abstimmung mit dem Bodengutachter. Das Abbruchgut geht in das Eigentum des AN über und ist von diesem fachgerecht zu entsorgen.
04.__.0260
Abbruch Leitplanke mit Fundament
20,00
m
05 ERDARBEITEN
05
ERDARBEITEN
Erdarbeiten Das Erdmaterial (Oberboden und Erde) in der hinteren Erweiterung ist abzutragen und als Haufwerk auf dem Parkplatzgelände zu lagern. Das ausgebaute Bodenmaterial verbleibt auf dem Baufeld und ist zu separieren und wird durch den Bodengutachter deklariert.
Erdarbeiten
05.__.0010 Oberboden_Bereich Erweiterung BA 1_ abtragen und als Miete lagern Oberboden ca. 15-20 cm abtragen, mit Sieblöffel durchsieben und in der Ecke Nord/ West des Grundstücks in einer Miete fachgerecht zum späteren, bauseitigen Wiedereinbaus lagern. Der Siebrückstand geht in Eigentum des AN über und ist von diesem Fachgerecht zu entsorgen. Inkl. Transport von der Entnahmestelle zum Lagerrort (max. 120m)
05.__.0010
Oberboden_Bereich Erweiterung BA 1_ abtragen und als Miete lagern
125,00
m3
05.__.0020 Geländeabtrag BK 1 lösen, laden und entsorgen_Z 1.1 Oberbodenabtrag gemäß Planung mit verschiedenen Profilen und Flächenhöhen von Boden der Bodenklasse 1 - Oberboden, Abtrag in Schichtstärken von 15-20 cm, einschl. herstellen eines Gefälles um das Ablaufen von Regenwasser während der Bauzeit zu gewährleisten. Aushub laden, abtransportieren und auf Deponie entsorgen. Einstufung des Bodenmaterials  gem. Analyse und Gutachten (IBU ): LAGA  Z 1.1 DepV   DK 0 Es wird empfohlen die Entsorgungsdeponie mit dem Bodengutachter abzustimmen. Ein unkontrolliertes Befahren der freigelegten Rohplanums-/ Planumsflächen ist zu vermeiden bzw. zu minimieren, da durch Fahrzeuge eine dynamische Beanspruchung bzw. eine Verschlechterung des Baugrundes entsteht, z.B. durch Auflockerung oder Mobilisation des Bodenwassers (Aufweichung/Verbreiungen) eintreten können. Bodenklasse nach DIN 18300: BK 1- Oberboden
05.__.0020
Geländeabtrag BK 1 lösen, laden und entsorgen_Z 1.1
56,00
m3
05.__.0030 Anlegen von Probefeldern_Prüfung Schichtstärken und Verdichtungswerte Anlegen von Probefeldern nach Abstimmung des AN mit dem Bodengutachter IBU. Größe der Probefelder ca. 6 * 9 m (siehe Außenanlagenplan für Lage u. Position) Flächen der Probefelder angepasst und nach Abstimmung des AN mit dem Bodengutachter nachverdichten. In Teilbereichen der Probefelder ist die Stärke der vorh. Frostschutz / Tragschichten durch eine Baggerschürfe festzustellen. Die Probefelder dienen zur Überprüfung der Schichtstärke und Tragfähigkeit der vorh. Tragschichten sowie zur Überprüfung der Tragfähigkeit des unterliegenden Erdplanums. Die Fertigstellung der Probefelder ist durch den AN rechtzeitig beim Bodengutachter IBU und der Bauleitung anzuzeigen und es ist ein Orttermin vom AN mit dem Bodengutachter IBU und der Bauleitung zu vereinbaren, für die Überprüfung der Probefelder und für die Durchführung von statischen Plattendruckversuchen durch den Bodengutachter. Entsprechende Baugeräte als Gegengewicht für die Plattendruckversuche sind dem Bodengutachter vom AN beizustellen. Je Probefeld ist dabei von 2 Stk stat. Plattendruckversuchen auszugehen. Nach Überprüfung der Probefelder ist die weitere Durchführung der Erdarbeiten mit dem Bodengutachter abzustimmen. Verdichtungswerte auf OK Erdplanum im Bereich Aussenanlagen: EV2 größer gleich 60 MN/m2. EV2/EV1 kleiner gleich 2,5. Verdichtungswerte auf OK Tragschicht im Bereich Aussenanlagen: EV2 größer gleich 150-180 MN/m2. EV2/EV1 kleiner gleich 2,4.
05.__.0030
Anlegen von Probefeldern_Prüfung Schichtstärken und Verdichtungswerte
5,00
St
05.__.0040 Vorh. Tragschicht abtragen und wieder einbauen Vorh. Tragschicht ca. 35- 40 cm stark (unterhalb abgebrochenem Außenbelag ) in Teilflächen die außerhalb des neue Gebäudes liegen separiert aufnehmen und im Bereich der entstandenen Gruben von abgebrochenen Fundamenten, Schächten, Leitungen o. dgl. wieder lagenweise (jeweils max 30cm stark) einbauen und fachgerecht verdichten, als Auffüllung für das herzustellende Planum des Neubaus. Transportweg auf dem Gelände bis ca. 80m. Vor dem Einbau ist die Eignung des vorh. Kapillarmaterials für den Wiedereinbau als Auffüllung durch den Bodengutachter zu bestätigen. Der AN hat dazu einen Ortstermin mit IBU zu vereinbaren und durchzuführen. Der Einbau darf nur nach Freigabe durch den Bodengutachter erfolgen. Verdichtungswert auf OK Planum: EV2 größer gleich 60 MN/m2, EV2/EV1 kleiner gleich 2,5. Verdichtungswerte auf OK Kapillarschicht im Gebäudebereich: EV2 größer gleich 80 MN/m2. EV2/EV1 kleiner gleich 2,4.
05.__.0040
Vorh. Tragschicht abtragen und wieder einbauen
90,00
m3
05.__.0050 Vorh. Tragschicht abtragen und wieder einbauen_Abruchbreich Tankstelle Vorh. Tragschicht ca. 35- 40 cm stark (unterhalb abgebrochenem Außenbelag ) in Teilflächen die außerhalb des neue Gebäudes liegen separiert aufnehmen und im Bereich der entstandenen Gruben von abgebrochenen Fundamenten, Schächten, Leitungen o. dgl. wieder lagenweise (jeweils max 30cm stark) einbauen und fachgerecht verdichten, als Auffüllung für das herzustellende Planum des Neubaus. Transportweg auf dem Gelände bis ca. 80m. Vor dem Einbau ist die Eignung des vorh. Kapillarmaterials für den Wiedereinbau als Auffüllung durch den Bodengutachter zu bestätigen. Der AN hat dazu einen Ortstermin mit IBU zu vereinbaren und durchzuführen. Der Einbau darf nur nach Freigabe durch den Bodengutachter erfolgen. Verdichtungswert auf OK Planum: EV2 größer gleich 60 MN/m2, EV2/EV1 kleiner gleich 2,5. Verdichtungswerte auf OK Kapillarschicht im Gebäudebereich: EV2 größer gleich 80 MN/m2. EV2/EV1 kleiner gleich 2,4.
05.__.0050
Vorh. Tragschicht abtragen und wieder einbauen_Abruchbreich Tankstelle
50,00
m3
05.__.0060 Vorh. Kapillarschicht/ Tragschicht abtragen und seitlich lagern Tragschicht ca. 35- 40 cm stark (unterhalb abgebrochenem Außenbelag ) in Teilflächen die innerhalb des neuen Gebäudes liegen separiert aufnehmen und seitlich in Abstimmung mit der Bauleitung lagern, für den Wiedereinbau. Transportweg auf dem Gelände bis ca. 100m.
05.__.0060
Vorh. Kapillarschicht/ Tragschicht abtragen und seitlich lagern
M
20,00
m3
05.__.0070 Schüttmaterial RC als Auffüllung liefern und einbauen_BA 1 Erweiterung Gebäude Schüttmaterial / Auffüllmaterial aus geeignetem, gemischtkörnigem, nicht bindigem und gut verdichtbarem RC-Material, zur Herstellung eines tragfähigen Planums liefern, lagenweise mit je max. 30cm Schichtstärke einbauen und verdichten. Einbau im Gebäudebereich, z.B. in Flächen wo der Neubau über die Grundfläche der best. ALDI Filiale hinausragt. Einbaustärke 15 bis ca. 50 cm. Verdichtungswert auf OK Planum im Gebäudebereich: EV2 größer gleich 60 MN/m² EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5 Rechtzeitig (spät. 15 Arbeitstage vor Lieferung) vor der Lieferung bzw. dem Einbau des Materials ist vom AN ein Gütenachweis / Prüfzeugnis für das RC-Material ≤ Z 1.1 beim Bodengutachter IBU vorzulegen. Der Einbau des Materials darf nur nach Freigabe durch den Bodengutachter IBU erfolgen.
05.__.0070
Schüttmaterial RC als Auffüllung liefern und einbauen_BA 1 Erweiterung Gebäude
M
250,00
m3
05.__.0080 Natürliches Schüttmaterial als Auffüllung liefern und einbauen wie vorgenannte Position, jedoch für Ausführung mit unbelastetem, natürlichem, gebrochenem Schüttmaterial. sonst wie vorgenannte Position.
05.__.0080
Natürliches Schüttmaterial als Auffüllung liefern und einbauen
E
250,00
m3
05.__.0090 Geländeabtrag BK 3-5,Z.1.1_ Bereiche neues Planum Gebäude, laden und entsorgen Geländeabtrag in unterschiedlichen Teilflächen zum Herstellen von Erdplanums Flächen für das neue Gebäude. Bodenklasse 3-5. Auffüllung Zugeordnete Angaben, Homogenbereiche etc. gemäß Angaben im Bodengutachten. Einstufung des Bodenmaterials  gem. Analyse und Gutachten (pgu): LAGA  Z 1.1 DepV   DK 0 Profilgerechter Geländeabtrag in rückschreitender Arbeitsweise, zur Herstellung von Rohplanums Flächen im Bereich neues Gebäude. Der Aushub im Planums Bereich ist mit Baggerlöffeln mit aufgesetzter Schneide auszuführen, um Auflockerungen der Planums Flächen zu vermeiden. Abtrags stärken bis ca. - 0,55 m. Aushub laden, abtransportieren und auf Deponie entsorgen inkl. Deponiegebühr. Geländeabtrag gemäß Planung mit verschiedenen Profilen und Flächenhöhen von Boden der Bodenklasse 3-5, Abtrag in Schichtstärken von 20-25 cm, einschl. herstellen eines Gefälles um das Ablaufen von Regenwasser während der Bauzeit zu gewährleisten. Aushub laden, abtransportieren und auf Deponie entsorgen. Einstufung des Bodenmaterials  gem. Analyse und Gutachten (pgu): LAGA  Z 1.1 DepV   DK 0 Es wird empfohlen die Entsorgungsdeponie mit dem Bodengutachter abzustimmen. Ein unkontrolliertes Befahren der freigelegten Rohplanums-/ Planumsflächen ist zu vermeiden bzw. zu minimieren, da durch Fahrzeuge eine dynamische Beanspruchung bzw. eine Verschlechterung des Baugrundes entsteht, z.B. durch Auflockerung oder Mobilisation des Bodenwassers (Aufweichung/Verbreiungen) eintreten können. Bodenklasse nach DIN 18300: 1 - Oberboden
05.__.0090
Geländeabtrag BK 3-5,Z.1.1_ Bereiche neues Planum Gebäude, laden und entsorgen
295,00
m3
05.__.0100 Zulage Geländeabtrag Z 2 wie vorgenannte Position, jedoch für Entsorgung von Bodenmaterial mit abfalltechnischer Einstufung LAGA Z 2
05.__.0100
Zulage Geländeabtrag Z 2
M
295,00
m3
05.__.0110 Geländeabtrag BK 3-5, Bereiche neuer Parkplatzfläche , laden und entsorgen Geländeabtrag in unterschiedlichen Teilflächen zum Herstellen von Erdplanums Flächen für das neue Gebäude. Bodenklasse 3-5. Zugeordnete Angaben, Homogenbereiche etc. gemäß Angaben im Bodengutachten. Profilgerechter Geländeabtrag in rückschreitender Arbeitsweise, zur Herstellung von Rohplanums Flächen im Bereich neues Gebäude. Der Aushub im Planums Bereich ist mit Baggerlöffeln mit aufgesetzter Schneide auszuführen, um Auflockerungen der Planums Flächen zu vermeiden. Abtrags stärken bis ca. - 0,55 m. Aushub laden, abtransportieren und auf Deponie entsorgen inkl. Deponiegebühr.
05.__.0110
Geländeabtrag BK 3-5, Bereiche neuer Parkplatzfläche , laden und entsorgen
660,00
m3
05.__.0120 Zulage Zwischenlagerung Haufwerk Zulage, Mehrpreis für das separierte Zwischenlagern von Aushubmaterial in Mieten / Haufwerk mit max. 300 m3 Einzelvolumen Volumen, zur Haufwerksbeprobung auf evtl. vorh. Schadstoffbelastungen sowie für erneutes Laden zur Abfuhr des Bodenmaterials. Haufwerke sind mit stabilen und fixierten Baufolien abzudecken, als Schutz vor eindringendem Niederschlagswasser. Vom AN sind rechtzeitig mit dem Aushub entsprechende Ortstermine mit dem Bodengutachter IBU zu vereinbaren für die Durchführung von Probenahmen, zur Labor-Analyse der Haufwerke. Die Ortstermine sind der Bauleitung zur Teilnahme mitzuteilen. Folienabdeckungen sind zu entfernen und zu entsorgen mit Abfuhr des Bodenmaterials. Flächen für die Zwischenlagerung sind vom AN mit der Bauleitung abzustimmen. Transport von der Entnahmestelle zum Lagerort der Zwischenlagerung (bis max. ca. 110 m). Materialabfuhr und Entsorgung für unbelasteten Boden ist in vorgenannter Position enthalten und dort einzurechnen. Kosten für Entsorgung von belastetem Bodenmaterial Z 1.1 oder alternativ nach BMF nach gesonderter Position.
05.__.0120
Zulage Zwischenlagerung Haufwerk
M
600,00
m3
05.__.0130 Zulage Geländeabtrag Z 1.1 Mehrpreis für vorgenannte Positionen Geländeabtrag mit Entsorgung und Deponiegebühr, für Entsorgung von Bodenmaterial mit abfalltechnischer Einstufung LAGA Z 1.1. Die zugehörigen Angaben im beiliegenden Bodengutachten sind von AN für die Kalkulation zu beachten. Als Umrechn.faktor auf Tonage wird angesetzt 1m3 entspricht 2 to. (Annahme Boden Wichte i.M. 20 KN/m3).
05.__.0130
Zulage Geländeabtrag Z 1.1
M
350,00
m3
05.__.0140 Zulage Geländeabtrag Z 1.2 wie vorgenannte Position, jedoch für Entsorgung von Bodenmaterial mit abfalltechnischer Einstufung LAGA Z 1.2
05.__.0140
Zulage Geländeabtrag Z 1.2
M
150,00
m3
05.__.0150 Zulage Geländeabtrag nach BMF 1 wie vorgenannte Position, jedoch für Entsorgung von Bodenmaterial mit abfalltechnischer Einstufung BMF 1
05.__.0150
Zulage Geländeabtrag nach BMF 1
M
100,00
m3
05.__.0160 Zulage Geländeabtrag Z 2 wie vorgenannte Position, jedoch für Entsorgung von Bodenmaterial mit abfalltechnischer Einstufung LAGA Z 2
05.__.0160
Zulage Geländeabtrag Z 2
M
400,00
m3
05.__.0170 Zulage Geländeabtrag nach BMF 2 wie vorgenannte Position, jedoch für Entsorgung von Bodenmaterial mit abfalltechnischer Einstufung BMF 2
05.__.0170
Zulage Geländeabtrag nach BMF 2
M
100,00
m3
05.__.0180 Schüttmaterial RC als Auffüllung liefern und einbauen_BA 2 Erweiterung Parkplatz Schüttmaterial / Auffüllmaterial aus geeignetem, gemischtkörnigem, nicht bindigem und gut verdichtbarem RC-Material, zur Herstellung eines tragfähigen Planums liefern, lagenweise mit je max. 30cm Schichtstärke einbauen und verdichten. Einbau im Gebäudebereich, z.B. in Flächen wo der Neubau über die Grundfläche der best. ALDI Filiale hinausragt. Einbaustärke 15 bis ca. 50 cm. Verdichtungswert auf OK Planum im Gebäudebereich: EV2 größer gleich 60 MN/m² EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5 Rechtzeitig (spät. 15 Arbeitstage vor Lieferung) vor der Lieferung bzw. dem Einbau des Materials ist vom AN ein Gütenachweis / Prüfzeugnis für das RC-Material ≤ Z 1.1 beim Bodengutachter IBU vorzulegen. Der Einbau des Materials darf nur nach Freigabe durch den Bodengutachter IBU erfolgen.
05.__.0180
Schüttmaterial RC als Auffüllung liefern und einbauen_BA 2 Erweiterung Parkplatz
M
290,00
m3
05.__.0190 Natürliches Schüttmaterial als Auffüllung liefern und einbauen wie vorgenannte Position, jedoch für Ausführung mit unbelastetem, natürlichem, gebrochenem Schüttmaterial. sonst wie vorgenannte Position.
05.__.0190
Natürliches Schüttmaterial als Auffüllung liefern und einbauen
E
290,00
m3
05.__.0200 Planum Herstellen_BA 1 Erweiterung nach hinten Herstellen von ebenen, leicht geneigten Grobplanumsflächen (Toleranz +- 3cm) bei denen dass Ablaufen von Regenwasser gewährleistet ist inkl. nachverdichten auf die geforderten Werte. Ausführung in verschiedenen Flächen auf unterschiedlichen Höhenniveaus. Toleranz: +- 3 cm Mindestanforderung der Verdichtung von Erdplanum: Erdplanum Gebäude  EV2 größer gleich 60 MN/m² ; EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5 Erdplanum Verkehrsflächen EV2 größer gleich  45 MN/m² ; EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5.
05.__.0200
Planum Herstellen_BA 1 Erweiterung nach hinten
1.060,00
m2
05.__.0210 Planum Herstellen_BA 2 Erweiterung Parkplatzfläche Herstellen von ebenen, leicht geneigten Grobplanumsflächen (Toleranz +- 3cm) bei denen dass Ablaufen von Regenwasser gewährleistet ist inkl. nachverdichten auf die geforderten Werte. Ausführung in verschiedenen Flächen auf unterschiedlichen Höhenniveaus. Toleranz: +- 3 cm Mindestanforderung der Verdichtung von Erdplanum: Erdplanum Gebäude  EV2 größer gleich 60 MN/m² ; EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5 Erdplanum Verkehrsflächen EV2 größer gleich  45 MN/m² ; EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5.
05.__.0210
Planum Herstellen_BA 2 Erweiterung Parkplatzfläche
1.900,00
m2
05.__.0220 Planum Herstellen_BA 2 Abbruchfläche Tankstelle Herstellen von ebenen, leicht geneigten Grobplanumsflächen (Toleranz +- 3cm) bei denen dass Ablaufen von Regenwasser gewährleistet ist inkl. nachverdichten auf die geforderten Werte. Ausführung in verschiedenen Flächen auf unterschiedlichen Höhenniveaus. Toleranz: +- 3 cm Mindestanforderung der Verdichtung von Erdplanum: Erdplanum Gebäude  EV2 größer gleich 60 MN/m² ; EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5 Erdplanum Verkehrsflächen EV2 größer gleich  45 MN/m² ; EV2 / EV1 kleiner gleich 2,5.
05.__.0220
Planum Herstellen_BA 2 Abbruchfläche Tankstelle
1.330,00
m2
05.__.0230 Lastplattendruckversuch Statische Lastplattendruckversuche nach DIN 18134, durch einen Baugrundsachverständigen bzw. anerkanntes Prüfinstitut zur Prüfung der ordnungsgemäßen Verdichtung von Bodenmaterial, Planums- und Tragschichtflächen. Geprüft wird das Verformungsmodul EV1 bzw. EV2 in MN/m² auf dem hergestellten Planum bzw. den Tragschichten. Ausführung inkl. Beistellung der erforderlichen Maschienen (Gegengewichte) und Geräte mit Bedienung sowie aller weiteren Nebenarbeiten zur gebrauchsfertigen Durchführung der Plattendruckversuche, inkl. anfertrigen der zugehörigen Dokumentation, Erstellung von Messerprotokollen einschl. Auswertung. Die Messprotokolle sind unmittelbar nach Durchführung und am Tag der Messung an den Bodengutachter und die Bauleitung zu übergeben.
05.__.0230
Lastplattendruckversuch
M
8,00
St
05.__.0240 Handschachtung z.B. zum Suchen von Versorgungsleitungen und dergleichen. Boden seitlich lagern. Ausführung nur nach Angabe und nach Freigabe durch Bauleitung!
05.__.0240
Handschachtung
10,00
m3
06 REGIEARBEITEN
06
REGIEARBEITEN
Hinweis Vorbemerkung Für anfallende Regiearbeiten die positionsmäßig nicht erfasst sind, werden nach anerkannten Tageslohnmeldungen folgende Stundensätze berechnet. Die Regiearbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Leistungsbeschreibungen sind täglich zu erstellen und umgehend, spätestens innerhalb 5 Werktagen der Bauleitung vorzulegen.
Hinweis
06.__.0010 Facharbeiterstunden Für Facharbeiter werden verrechnet.
06.__.0010
Facharbeiterstunden
M
40,00
Std
06.__.0020 Helferstunden Für Bauhelfer werden verrechnet.
06.__.0020
Helferstunden
M
30,00
Std
06.__.0030 Bagger 0,4 bis 1,0 m³ Für einen (Rad-) Bagger 0,4 bis 1,0  m³ mit Bedienung werden verrechnet.
06.__.0030
Bagger 0,4 bis 1,0 m³
M
10,00
Std
06.__.0040 LKW ca 12 to Für einen LKW bis ca. 12 to mit Kipper und Bedienung werden verrechnet.
06.__.0040
LKW ca 12 to
M
5,00
Std
06.__.0050 Frontlader bis 45 KW Für einen (Rad-) Frontlader bis 45 KW mit Bedienung werden verrechnet.
06.__.0050
Frontlader bis 45 KW
M
5,00
Std
06.__.0060 Rüttelplatte AT 2000 Für eine Rüttelplatte AT 2000 mit Bedienung werden verrechnet.
06.__.0060
Rüttelplatte AT 2000
M
5,00
Std
06.__.0070 Kompressor mit Meisel Für einen Kompressor mit Meissel (Beton- / Felsabbruch) mit Bedienung werden verrechnet. (Position gilt auch für Bagger mit Felsmeisel)
06.__.0070
Kompressor mit Meisel
M
5,00
Std

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