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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Tischlerarbeiten / Teeküchen/Unterschränke
01
Tischlerarbeiten / Teeküchen/Unterschränke
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die Arbeitsgemeinschaft Knoll, Anton Meyer und Lamers wurden als Generalunternehmer für
den Neubau eines Bürogebäudes für ca. 370 Mitarbeitende auf dem Baugrundstück nördlich
des Hauptbahnhofes in Kassel von der GASCADE Gastransport GmbH beauftragt.
Für die Planungsleistungen als Generalplaner wurde das Architekturbüro Störmer, Murphy and
Partners aus Hamburg von der GASCADE Gastransport GmbH beauftragt.
Das geplante Bürogebäude besteht aus einer dreigliedrigen Gebäudefigur mit einem zentralen
Atrium sowie einem Untergeschoss. Die Gebäudeteile im Süden weisen fünf, das im Norden vier
Geschosse plus Sta1elgeschoss auf und sind in Holzhybridbauweise geplant.
Weiterhin wird auf dem Gelände ein freistehendes Parkhaus (nicht im Leistungsumfang der
Arbeitsgemeinschaft) mit 4- bzw. 5 Splitlevel-Ebenen und einer Teilunterkellerung (im
Leistungsumfang der Arbeitsgemeinschaft) für Technikräume in Systembauweise als
Stahlskelettbau mit o1ener begrünter Fassade errichtet.
Visualisierung
Das Freianlagenkonzept unterstützt die städtebauliche und räumliche Konzeption der Architektur durch die enge Verzahnung von Innen- und Außenräumen. Geplant sind parkähnliche Grünflächen mit geschwungener Wegeführung sowie Parkflächen für Besucher
Bauherrin
Die GASCADE Gastransport GmbH ist ein Fernleitungs-Netzbetreiber für Erdgas und betreibt ein ca. 3.200 km langes Pipelinenetz. Mitten in Europa verbindet das Pipeline-Netz fünf Länder und garantiert eine sichere Energieversorgung für Deutschland und Europa.
Von der Quelle bis zum Verbraucher legt Erdgas in großen Fernleitungen viele tausend Kilometer zurück. Durch die Reibung der Moleküle im Gasstrom sowie an den Leitungswänden verliert das Gas auf diesem Weg an Druck.
Dieser Verlust muss ausgeglichen werden. Dafür sorgen bundesweit neun Verdichterstationen der GASCADE Gastransport GmbH, die im Abstand von rund 250 Kilometern ins Pipeline-Netz eingebunden sind.
In Kassel befindet sich das Zentrum des von GASCADE betriebenen Leitungssystems:
die Dispatching-Zentrale. Von hier aus wird das gesamte Ferngasleitungsnetz überwacht und gesteuert.
Baugrundstück
Adresse: Joseph-Beuys-Straße 12, 34117 Kassel
Lage: Gemeinde Kassel, Gemarkung Kassel, Flur 48, Flürstücke10/33, 10/34
Bundesland Hessen
Auszug Lageplan (ohne Maßstab)
Zufahrt zum Baugrundstück
Das Baugrundstück liegt nördlich des Hauptbahnhofes in Kassel und ist über öffentliche Straßen mit LKW zu erreichen. Alle Zufahrtsstraßen sind in beiden Richtungen befahrbar.
Zufahrtsmöglichkeit 1 aus Richtung Südosten über Joseph-Beuys-Straße
Zufahrtsmöglichkeit 2 aus Richtung Nordosten über Schillerstraße und Clara-Immerwahr-Straße
Die Oberfläche des Baugrundstückes liegt auf verschiedenen Ebenen. Während der Kampfmittelräumung ist bereits ein Teil des Erdreiches abgefahren worden, so dass auf dem
Grundstück ein Teilstück ca. 1,00 bis 1,50 m tiefer liegt als der Rest des Grundstückes.
Der tiefer liegende Teil ist über eine aufgefüllte, geschotterte und mit LKW befahrbare Rampe von der Clara-Immerwahr-Straße aus zu erreichen. Der höher liegende Teil des Baugrundstückes kann über die Joseph-Beuys-Straße, in Höhe des Wendehammers, erreicht werden.
Ein Niveauausgleich ist erst nach Erstellung des Kellergeschosses mit dem Aushub der Baugrube vorgesehen.
Kampfmittel
Das Baufeld ist von Kampfmitteln beräumt und kampfmittelfrei. Es wurde ein Horizont von 5 m Tiefe untersucht. Eine Bescheinigung des Kampfmittelräumdienstes liegt vor.
An der nordöstlichen Grundstücksecke gibt einen Bereich, dem eine Kampfmittelfreiheit nur bis 4 m Tiefe bescheinigt wurde (siehe Kommentar auf dem Vermessungsplan). Dieser Bereich wird bauseitig während des Bauablaufes (Erdaushub Baugrube Parkhaus) noch sondiert, um eine Kampfmittelfreiheit bis 5 m Tiefe zu gewährleisten.
Die zum Baugrundstück gehörende, stark bewachsene, Böschung, am nördlichen Rand zur Schillerstraße ist nicht beräumt worden. Die Nutzung dieses Grundstückteiles ist nicht
geplant und nicht gestattet.
Bodenverhältnisse
Für das Baugrundstück wurde ein geotechnisches Gutachten erstellt, das bei Bedarf zur Verfügung gestellt wird.
Das Gelände befindet sich nördlich des Hauptbahnhofs Kassel / Kulturbahnhof. Die Fläche ist eben und fällt nur leicht nach Norden / Nordwesten ab. Es ist mit Geländehöhen von ca. 183 m NHN zu rechnen, am nordwestlichen Rand mit 182 bis 183 m NHN etwas niedriger.
Der tiefere Untergrund wird im Untersuchungsbereich im Wesentlichen aus den Formationen des Oberen Buntsandsteins (Röt) gebildet, die aus Schluff- und Tonsteinen aufgebaut sind.
Diese Schichten werden von den Ablagerungen aus der Zeit des Quartärs überlagert, die hier überwiegend in Form von Löss bzw. Lösslehm verbreitet sind.
Daneben können hier Hang- oder Schwemmlehme sowie Fließerden vorhanden sein.
Der Abschluss zur Geländeoberfläche wird hier im Allgemeinen durch anthropogene Auffüllungen gebildet welche jedoch überwiegend im Zuge der Kampfmittelsondierung rückgebaut wurden.
Im Untersuchungsgebiet ist ein flurnaher Grundwasserspiegel nicht zu erwarten. Mit Schicht- und Stauwässern auf der Festgesteinsoberfläche ist - zumindest lokal - zu rechnen.
Ortsbesichtigung
Vor Angebotsabgabe wird eine Baustellenbesichtigung empfohlen. Hierzu ist eine Terminver- einbarung mit der ARGE erforderlich. Besondere Maßnahmen für die Durchführung der
Arbeiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG/BH zu klären.
Sprachregelung
Die Sprache für die Planung und Ausführung ist Deutsch.
Pflichten des Auftragnehmers (AN)
Für die Baustelle wird ein SiGe-Plan nach Baustellenverordnung sowie den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erstellt. Der AN hat für die notwendigen Informationen, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsunterweisungen, Ein-/ Unterweisung der MA, Ergänzung etc. in Absprache mit dem SiGeKo des Bauherrn zu sorgen. Alle Maßnahmen für sicheres Arbeiten auf der Baustelle im Zusammenhang mit seiner zu erbringenden Leistung obliegen dem AN. Erkennbare Fremdgefahren, die sich nicht durch seine Tätigkeit oder durch das Zusammenwirken mit anderen Gewerken und Unternehmen ergeben, sind unverzüglich dem AG anzuzeigen.
Alle Leistungen zur Gefahrenabwendung/ -abwehr bei Gefahr im Verzug und/oder bei Nichterreichbarkeit des AG außerhalb der Geschäftszeiten sind vorbehaltlich einer Prüfung der Vergütungsansprüche unverzüglich durch den AN zu erbringen und/oder zu koordinieren.
Damit eine sicherheitstechnische Einweisung, Bauablaufkoordination und Überwachung ordnungsgemäß erfolgen können, ist der AN verpflichtet, Ausführungstermine und -fristen sowie wesentliche Ausführungs-, Montage- und Anlieferungszustände ca. 5 Arbeitstage vorher anzuzeigen und mit der Objektüberwachung (OÜ) des Bauherrn bzw. mit dem jeweils zuständigen Verantwortlichen abzustimmen.
Ansprechpartner des AN
Für die gesamte Abwicklung des Auftrages hat der AN eine qualifizierte Person als zentralen
Ansprechpartner für den AG zu benennen. Die (mobil-) telefonische Erreichbarkeit der
Kontaktperson oder einer fachkompetenten Vertretung während deren Abwesenheit stellt der
AN während der gesamten Auftragsabwicklung sicher.
Projektbeteiligte
Auftragnehmer bzw. Auftraggeber werden in allen Texten kurz mit AN bzw. AG bezeichnet.
Arbeitsgemeinschaft Knoll, A. Meyer, Lamers
ARGE Neubau Zentrale Gascade
Dackhorstweg 9
49828 Neuenhaus
Ansprechpartner Arbeitsgemeinschaft
Technische Leitung: Nikolai Altrogge
Telefon 05934 9304-130
E-Mail: Nikolai.Altrogge@knoll-bau.de
Oberbauleitung: Thorsten Kramer
Telefon: 05934 9304-149
Mobil: 0151 14356529
E-Mail: thorsten.kramer@knoll-bau.de
Kaufmännisch (Einkauf): Frank Berssen
Telefon: 05934 9304-162
E-Mail: frank.berssen@knoll-bau.de
Bauherr
GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
Ansprechpartner des Bauherrn
Projektleitung: Uwe Denzer, Abteilung GNA - Ingenieurtechnik
Telefon 0561/ 934-13 69; Mobil 0175-188 36 53
E-Mail uwe.denzer@gascade.de
Beschaffung / Einkauf: Michael Held, Abteilung GTB - Beschaffung / Einkauf
Telefon 0561/ 934-22 01; Mobil 0152-288 28 68
E-Mail michael.held@gascade.de
Generalplaner
Störmer Murphy and partners GmbH
Michaelisbrücke 1
20459 Hamburg
Ansprechpartner des Generalplaners
Projektleitung GP: Tomas Kraus
Telefon 040 / 369 737-66E-Mail t.kraus@stoermer-partner.de
Projektleitung ARCH: Nils Rathjen,
Telefon 040 / 369 737-36
E-Mail n.rathjen@stoermer-partner.de
Fachplanung TGA
Ingenieurbüro Liebert Versorgungstechnik GmbH & Co. KG
Ansprechpartner: Lars Gottschalk,
Telefon 030 / 31 99 175-177; Mobil 0152-51 63 33 37
E-Mail l.gottschalk@liebert-ing.de
Logistik auf der Baustelle
Die ARGE übernimmt über einen AN Baulogistik wesentliche Aufgaben zur
Baustellenkoordination. Dies sind im wesentlichen gewerkübergreifende Maßnahmen der
Baustellenlogistik (Steuerung, Überwachung, Planung, etc.), die Sicherung der Baustelle sowie
die Ver- und Entsorgung mit Medien, (z.B. Zugangskontrolle, Bauschild, Verkehrsregelung,
Sanitär- und Sanitätscontainer, etc.).Der AN Logistik stellt für alle AN Container
unterschiedlicher Nutzung (Büro, Tagesunterkunft, Material) zur Verfügung, die vom AN zu
nutzen sind. An den AN Logistik ist die entsprechende Miete zu entrichten.
Strom
Baustrom wird vom Bauherrn kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Baustromanschluss wird
durch den AN Logistik hergestellt.
Wasser / Abwasser
Bauwasser wird vom Bauherrn kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Bauwasseranschluss wird
durch den AN Logistik hergestellt.
Der Abwasseranschluss wird durch den AN Logistik hergestellt.
Abfallwirtschaft
Gemäß VOB/C DIN ATV 18299, 4.1.11 ist jeder AN u.a. verpflichtet, die Verunreinigungen zu
beseitigen, die von seinen Arbeiten herrühren. Diese werkvertragliche Nebenleistung hat jeder
AN in seinem Arbeitsbereich täglich zwingend durchzuführen. Die Nutzung der zentralen
Entsorgungseinrichtung ist für alle AN verpflichtend. Alle anfallenden Bausto1abfälle und
Bausto1reste aller Gewerke des AN werden durch den AN Logistik entsorgt. Die Abfälle sind bis
zu den Sammelstellen (siehe Logistikplanung) zu verbringen.
Hebezeug und Transporte
Das Hebezeug für das Abladen und die Montage an der Baustelle ist vom AN bzw. der
Montagefirma zu stellen, zu disponieren und zu koordinieren. Gewichte, Anschlagpunkte und
Montageablauf sind rechtzeitig anzugeben und mit der OÜ abzustimmen. Für vorgefertigte
Bauteile ist eine Transport-/ Lagerungs- und Montageanweisung zu liefern, um Schäden durch
unsachgemäße Handhabung zu vermeiden. Alle erforderlichen behördlichen o.ä.
Genehmigungen (z.B. Transport, Begleitfahrzeuge, Straßen-, und Wegenutzung etc.) sind durch
AN einzukalkulieren und entsprechend rechtzeitig einzuholen. Für Schäden an den Bauteilen
und Beschädigungen an Sachen Dritter haftet der AN eigenverantwortlich.
Vor Verlassen des Baustellengeländes sind sämtliche verschmutzte Baustellenfahrzeuge zu reinigen. Öffentliche Straßen sind im Falle einer Verschmutzung innerhalb von 2 Stunden durch den AN auf dessen Kosten zu reinigen. Kommt der AN dieser Pflicht nicht nach, behält sich die örtliche OÜ des AG vor, die Reinigung durch ein Fremdunternehmen durchführen zu lassen und die entstandenen Kosten dem AN in Rechnung zu stellen.
Gerüste
Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, auch Gerüste für Anschlussarbeiten, gehören zum
Leistungsumfang des AN und sind in die Preise einzurechnen, soweit keine separaten Positionen
im LV ausgewiesen sind
Planung durch den Bauherrn und ARGE
Alle vom Bauherrn und/oder vom durch den Bauherrn beauftragten Generalplaner/Fachplaner
bereitgestellten Unterlagen einschl. ergänzender Planungsunterlagen der ARGE sind vor und
während der Ausführung auf Richtigkeit zu prüfen. Alle Abweichungen und Änderungen, die zur
und während der Ausführung an der Baustelle vorgenommen wurden, sind zu protokollieren und
in den Planunterlagen zu vermerken ("Roteintrag"). Alle Pläne/Unterlagen mit Roteintrag sind
dem AG zur Korrektur und Fortschreibung rechtzeitig vorzulegen und spätestens als Bestandteil
der Enddokumentation zu übergeben.
Planung durch den AN
Alle vom AN erstellten technischen Unterlagen und Planungen (Ausführungs-, Detail-,
Montagepläne, Material-Spezifikationen, Technische Datenblätter, usw.) sind rechtzeitig zur
Beurteilung und Freigabe in Papierform und digital in gängigen Formaten zur Prüfung und
Freigabe durch den Bauherrn/AG vorzulegen. Unterliegen Planungs- und Ausführungsunterlagen
von baulichen Anlagen oder Bauteilen zur Standsicherheit der baurechtlichen Prüfpflicht, so
sind diese dem benannten Prüfer rechtzeitig 3-fach in Papierform vorzulegen und
Prüfbemerkungen bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Versendung von zu prüfenden
Unterlagen und der Eingang des zugehörigen Prüfbescheides ist zu protokollieren. Die Freigabe
durch den AG entbindet den AN unter keinen Umständen von der Haftung auf Richtigkeit und
Funktionalität seiner Unterlagen entsprechend der anerkannten Regeln der Technik.
Wesentliche Einbauteile, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände sind auf Verlangen des
AG aussagekräftig zu bemustern.
Projektraum
Bei dem ausgeschriebenen Projekt wird der internetbasierte Projektraum "Poolarserver" für den Austausch von Dokumenten und Plänen eingesetzt. Erklärtes Ziel des Bauherren ist es, dass alle Projektbeteiligten jederzeit Zugriff auf alle für sie relevanten Dokumente und Informationen haben, diese effektiv verteilen und freigeben können .
Der AN verpflichtet sich im Rahmen der Beauftragung durch den AG die erforderlichen Zugänge für die Dauer der Projektlaufzeit, d.h. für die Dauer seiner Beauftragung bzw. Beteiligung im Projekt, zu nutzen. Durch den Bauherrn wird jedem AN ein Zugang kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Arbeitsergebnisse / Planunterlagen / vertragsrelevanter Schriftverkehr / Produkt - und Dokumentationsunterlagen des AN sind digital auf dem Portal abzulegen. Der AN verpflichtet sich, die vom Bauherrn vorgegebenen Konventionen hinsichtlich der Benennung von Dokumenten und Planunterlagen einzuhalten. Mit der Ablage der Daten im Projektraum erhalt der Bauherr und AG das Recht, diese Daten dauerhaft zu nutzen .
Grundsätzlich gilt, dass der AN die sogenannte " Holschuld " innehat . Das Einstellen und Herunterladen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN .
Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Der auszuführende bautechnische Standard umfasst alle gemäß der jeweiligen
Landesbauordnung eingeführten technischen und rechtlichen Baubestimmungen, sowie alle in
der VOB Teil C aufgeführten Normen in Verbindung mit den Herstellerrichtlinien. Die Ausführung
erfolgt gemäß den geltenden, einschlägig bekannten technischen Vorschriften und Normen
sowie dem aktuellen Stand der Technik.
Die Leistungsbeschreibung wurde auf Grundlage der aktuellen Planung erstellt. Nachreichungen bzw. Änderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Im Rahmen der Angebotsprüfung und Detailplanung sind Anpassungen möglich. Sollten sich Widersprüche zwischen der Leistungs- beschreibung und der Ausführungsplanung ergeben, ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich und rechtzeitig darauf hinzuweisen.
Stillstandzeiten durch abschnittsweise Ausführung von Teilleistungen werden nicht gesondert
vergütet.
Sollten in Passagen der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen "veraltete" DIN
Bezeichnungen genannt sein, so entbinden diese den AN nicht davon, die DIN-Vorschriften und
Euro-Normen in ihrer jeweils aktuellen Form bzw. nachfolgende Normen anzuwenden und in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Sofern in einzelnen Titeln der Ausschreibungsstruktur einzelne Nebenleistungen (gem. VOB/C)
nicht erwähnt oder nicht weiter ausgeführt sind, heißt dies gleichwohl, dass Leistungen unter
dem betre1enden Titel dann Vertragsgegenstand sind, wenn sie zur Erbringung der
ausgeschriebenen Leistung(en) erforderlich sind.
Bauart und Bauteile
Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauarten, Bauteile, Bausto1e und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung als beschrieben, unter
Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der
DIN-Normen.
Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Bauteile und Baustoffe bis
zur fertigen Leistung.
Sämtliche Bauteile und Baustoffe liefert der AN, sofern in einzelnen OZ nichts anderes
beschrieben wird, z.B. Lieferung vom BH.
Wird in einer OZ - Lieferung des Bauteiles vom BH - genannt, so bedeutet dies, dass der
Zwischentransport des Bauteiles vom Lagerplatz zur Einbaustelle in den Preis der OZ
einzurechnen ist.
Bietertextergänzungen
Sind in der Leistungsbeschreibung Freistellen ausgewiesen (Punktfolgen in Klammern gesetzt
und hinterlegt), z.B. Material-/ Produkt- oder Herstellerangaben, so sind hier Angaben durch den
Bieter gewünscht oder erforderlich und sind zur Angebotsabgabe auszufüllen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Tischlerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für den Leistungsbereich
Tischlerarbeiten
ALLGEMEIN
Die Leistung umfasst die Lieferung und die Herstellung und Montage von Teeküchen, Wandbekleidungen, Fensterbänken, Tresenanlage, etc. sowie alle zur Erstellung einer voll funktionsfähigen Leistung erforderlichen Materialien und Hilfsmittel, soweit in den einzelnen Beschreibungen nicht anders vermerkt.
Der AN hat alle Einmessungen, Nivellierungen etc., welche für die Materialdisposition und Ausführung erforderlich sind durchzuführen.
Die angebotenen Bauteile müssen in Form, Ausführung, Material und Qualität den geforderten Produkten (Eigenschaften) entsprechen. Alle zur Anwendung kommenden Bauteile müssen Systemkonform gem. Herstellervorgaben angeboten werden.
Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Sie sind für alle Angebote verbindlich.
Die konstruktive Detailführung ist dem AN zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt, Abmessungen und planerische Vorgaben müssen beibehalten werden.
AUSFÜHRUNG
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit. Somit sind alle Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus dem beschriebenen Leistungsumfang zwangsläufig ergeben, einzukalkulieren, auch wenn Sie nicht besonders erwähnt sind.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die den gültigen DIN-Normen entsprechen. Beim Einbau der Materialien sind die Herstellervorschriften zu beachten. Es sind nur Formaldehyd- und FCKW-freie Materialien zu verwenden.
Sämtliche Befestigungen dürfen in der Oberfläche der Abdeckungen bzw. der Fensterbänke nicht sichtbar sein (verdeckte Befestigung). Die Befestigungen müssen den zu erwarteneden Anforderungen genügen. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der entsprechenden DIN-Vorschriften für Befestigungsmittel hingewiesen.
Die örtliche Prüfung von Verankerungsteilen, Meterrissen, Öffnungsmaßen, DIN-Richtungen und Fußbodenhöhen vor Einbau bzw. Montagebeginn ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Der Montagebeginn und Montageablauf hat unter Berücksichtigung der von anderen Firmen zu erbringenden Bauleistungen, nach Absprache mit der OÜ, zu erfolgen.
Der AN trägt nach VOB Teil B die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung. Alle hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigungen, hat der AN vorzusehen und sind als Nebenleistungen einzukalkulieren.
Das Herstellen der umlaufenden Anschlüsse und Abschlüsse, einschließlich elastischer Fugenversiegelungen, sind als Nebenleistung einzukalkulieren und als fertige Arbeit herzustellen.
Baustoffe und Bauteile
Der AN hat die Verwendung erprobter, neuer und ungebrauchter, mängelfreier, von sonstigen umweltschädlichen Stoffen freier, normgerechter und den anerkannten Regeln und insbesondere dem Stand der Technik sowie erforderlichenfalls bauaufsichtlich zugelassener und mit dem Prüfvermerk versehener Baustoffe, Bauteile und Materialien zu gewährleisten. Für Schäden der Baustoffe und Bauteile aus unsachgemäßem Transport und Lagerung haftet der AN.
Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien, usw. allein verantwortlich.
Zu allen Bauelementen, welche einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, d.h. Konstruktionen mit Anforderung an Brandschutz oder bauphysikalischen Anforderungen, sind entsprechende gültige Zulassungen vor Montage vorzulegen.
Der AN hat der OÜ/ dem AG den Nachweis der Überwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen sowie die EG-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn die übliche Verwendung im Rahmen der anerkannten Regel der Technik nachgewiesen ist.
Darüber hinaus ist vom AN eine vollständige Auflistung aller verwendeten Baustoffe in Gliederung, hinsichtlich dem Brandverhalten der Baustoffe der DIN 4102 vorzulegen, soweit Auskunft im Rahmen der Abnahme der Leistungen verlangt wird.
Erzeugnis-, Materialabfragen
Sollten in den Erzeugnis- u. Materialabfragen der Positionen durch den AN in den dafür
vorgesehenen Bereichen keine Angaben erfolgen, so gilt das als Vorlage im Text beschriebene Fabrikat/Material bzw. die geforderte Qualität als angeboten.
Muster/ Probestücke
Vor Ausführung hat seitens des AN eine Bemusterung aller sichtbaren Bauteile/Objekte stattzufinden.
Kleinere, transportable Teile, wie z.B. (Abschluss-) Profile, Oberflächenbehandlungen, Konstruktionselemente etc. sind komplett oder ausschnittsweise zu bemustern.
Die Qualität der Muster muss entsprechend der planerischen Vorgaben absolut der späteren Ausführung entsprechen. Muster aus Oberflächenbehandlungen müssen zur Qualitätsprüfung herangezogen werden können, um festzustellen ob die spezifizierte Qualität vorliegt.
Standsicherheit
Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen.
Planung
Die Ausführung erfolgt gemäß Planunterlagen und freigegebener Werkstatt- und Montageplanung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Tischlerarbeiten
01.01 Teeküchen
01.01
Teeküchen
01.02 WT-Unterschränke / Spiegel
01.02
WT-Unterschränke / Spiegel
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges