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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen
Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW mit der Erweiterung des Umspannwerks in Wendlingen beauftragt.
Baustellenanschrift:
Ulmer Str. 171, 73240 Wendlingen am Neckar
Projektbeschreibung
Am Standort Wendlingen betreiben TransnetBW und Netze BW ein 380-/110-kV-Umspannwerk. Für die Sicherstellung der zukünftigen Netzstabilität erfolgt der Neubau einer gasisolierten 380-kV-Schaltanlage mit GIS-Gebäude und Betriebsgebäude sowie die Errichtung eines STATCOM-GFM. Weiter werden Platzreserven für ggfs. später folgende Transformatoren geschaffen. Teilweise erfolgt der Rückbau des Bestands.
Das Umspannwerk Wendlingen stellt einen wichtigen Knotenpunkt in der Stromnetzversorgung dar und wird entsprechend im laufenden Betrieb über mehrere Jahre und in mehreren Umbauschritten erweitert.
Allgemein
Örtliche Gegebenheiten
Der AN hat sich bereits im Zuge seiner Angebotserstellung über die Zuwegung und Lage der Baustelle zu
Informieren.
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die Erdbebenzone 2 gemäß DIN 4149 anzusetzen.
Projektsprache
Die Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch. Sämtliche beizubringende Unterlagen wie z.B. Protokolle, Pläne, Gutachten, Qualitätsbescheinigungen, Zertifikate etc. sind in deutscher Sprache vorzulegen. Es ist ein deutschsprachiger Vorarbeiter je Bauabschnitt einzusetzen, der ständig vor Ort ist.
Projektkommunikation
Der AG wird die Projektbeteiligten zu regelmäßigen Projektbesprechungen bzw. Projektbegehungen
einladen. Der AN ist verpflichtet, an den Besprechungen und Begehungen teilzunehmen.
Die Bauleitung bzw. der Polier des AN nimmt an den wöchentlichen Koordinations- & Schnittstellenbesprechungen teil und wirkt an den Projektzielen mit. Sie ist fachlich qualifiziert und bevollmächtigt.
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, inhaltlich, technisch und zeitlich abzustimmen.
Mögliche Arbeitszeiten
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle geschlossen.
Längere Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) sind bei den zuständigen Behörden durch den AN zu beantragen. Der AG ist hierüber vorab zu informieren und hat dies freizugeben.
Essen / Trinken
Die Nahrungsaufnahme (Essen) ist nur im Bereich der Tagesunterkünfte gestattet. Alkoholische Getränke sind auf der Baustelle strikt untersagt.
Rauchverbot
Innerhalb von Gebäuden (auch im Bauzustand) und auf Dächern sowie in sämtlichen Containern besteht absolutes Rauchverbot. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt Baustellenverweis in Verbindung mit der Verhängung eines Hausverbots gegen die betreffenden Personen.
Übernachtungsverbot
Im gesamten Baustellenbereich besteht Übernachtungsverbot.
Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Leistungsumfang
Im Angebotspreis enthalten sind alle Leistungen, die zur Erfüllung der kompletten, vollständigen (fix und fertigen), mindestens den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Leistungen erforderlich sind, auch wenn diese vom AG im Detail nicht oder nicht vollständig beschrieben sind.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise in Abstimmung mit der örtl. Bauleitung. Es ist mit
Unterbrechungen während der Ausführung zu rechnen.
Das Risiko des Gleichwertiqkeitsnachweises bei Abweichung zu ausgeschriebenen Fabrikaten liegt
beim AN.
Vermessung
Bauseitig zur Verfügung gestellte vermessungstechnische Leistungen:
- Zwei Hauptachsen (längs und quer) je Bauteil / Bauabschnitt
- zwei Meterrisse (Fixpunkte sind zu schützen)
Sämtliche weiteren Vermessungsleistungen sind Sache des AN.
Stromversorgung
Baustrom wird dem AN in Form von Hauptverteiler und erforderlicher Unterverteiler zur Verfügung gestellt. Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten Baustromversorgung abgehende Einrichtungen (Kabel, Leitungen, Beleuchtung etc.) sind vom AN zu erbringen, ordnungsgemäß instand zu halten und zu betreiben.
Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im Außen- und Innenbereich wird durch den AG errichtet und vorgehalten. Die Arbeitsplatzbeleuchtung und Beleuchtungsmaßnahmen gem. Unfallverhütungsvorschriften sind Sache des AN.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, sind
Nebenleistungen. Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherung, Abschrankungen. Markierungen etc. Auch bereits errichtete Bauteile fremder NU's schützt der AN vor Beschädigungen durch die Ausführung seiner Leistungen. Sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen sind in den Angebotspreisen des AN enthalten.
Gerüst und Hebezeuge
Alle zur Herstellung der eigenen Leistung erforderlichen Gerüste, Sicherheitskonstruktionen, Provisorien,
Hebezeuge etc. sind im Angebotspreis des AN enthalten. Dies gilt nicht für Fassadengerüste, diese werden durch den AG gestellt. Sollten besondere Anforderungen an das Gerüst bestehen, sind diese spätestens 2 Wochen nach Auftrag dem AG mitzuteilen.
Vorleistungsprüfung
Spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn ist die Vorleistung gemeinsam mit der örtl. Bauleitung und den Vorgewerken vor Ort zu prüfen und das Ergebnis festzuhalten. Die Vorlaufzeit ist einzuhalten, um den Vorgewerken die Möglichkeit zur Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung kann der AN keine Kosten bzgl. mangelhafter Vorleistung geltend machen.
Planungsunterlagen, Werksmontagen & Bemusterung
Die Bereitstellung aller erforderlichen Planunterlagen des AG an den AN erfolgt ausschließlich digital mittels Downloadlink als PDF- und bei Bedarf als DWG-Dateien.
Werk- und Montageplanung
Als Nebenleistung erstellt der AN - soweit erforderlich - in CAD eine vollumfängliche Werkstatt- und
Montageplanung mit Darstellung der Bauwerksanschlüsse, die dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen ist. Zur Werk- und Montageplanung gehört soweit erforderlich auch die erforderlichen statischen Nachweise. Der AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile allein verantwortlich. Evtl. vom AG getätigte Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich nur als Kalkulationshilfe und sind vom AN alleinverantwortlich zu verifizieren. Die Werkstatt- & Montageplanung ist digital als PDF- und DWG-Dateien an den AG zu übergeben. Weiterhin ist der NU verpflichtet, seine Pläne mit einem Plankopf und einem Planschlüssel nach Vorgabe des AG zu versehen.
Planfreigaben durch den AG stellen keine Anordnung oder Forderung im Sinne § 2 Nr . 5 und 6
VOB/B dar. Des Weiteren bleibt der AN - trotz der Freigaben des AG - für die fachliche, funktionelle,
konstruktive und maßliche Richtigkeit der vorgenannten Unterlagen allein verantwortlich.
Es wird eine Regelprüfzeit zur Prüfung der W+M-Planung, Nachweise, Berechnungen, Ausführungs- und
Bemusterungsuntertagen auf je 20 Werktage festgelegt, sofern im Verhandlungsprotokoll nicht anderslautend geregelt. Der AN erstellt die Planung daher so frühzeitig, dass er evtl. Prüfanmerkungen des AG rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn noch in seine Planung übernehmen kann. Eine Verpflichtung zur Planfreigabe durch den AG besteht nicht. Eine freigegebene Werkstatt- und
Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
Fertigungsabnahmen im Werk
Vor Versand von Konstruktionsteilen behält sich der AG eine vorläufige Abnahme im Werk der Lieferfirma vor. Der AG ist hierfür rechtzeitig vom AN bzw. dem Lieferanten zu benachrichtigen. Den Vertretern des AG ist jederzeit freier Werkszutritt in dem Umfang zu gestatten, dass alle vorläufigen Abnahmen und Überwachungen während der Werksbearbeitung erfolgen können.
Bei allen Werksabnahmen muss wenigstens ein verantwortlicher, deutschsprachiger Vertreter der Lieferfirma anwesend sein. Die Lieferfirma stellt auch die erforderlichen Hilfskräfte und Werkzeuge.
Nach freiem Ermessen des AG kann auf Werksabnahmen verzichtet werden, doch entbindet Abnahme
und Nichtabnahme den AN nicht von der Verpflichtung, die Konstruktionsteile selbst vor dem Versand
auf fehlerfreie Herstellung und Richtigkeit der Ausführung zu prüfen.
Bemusterung
Sofern eine Bemusterung erfolgt, sind AG-seitig gestellte Word-Vorlagen jeweils vom AN auszufüllen und digital an den AG zu übergeben. Sofern Muster vorgelegt werden müssen, wird dies im Leistungsverzeichnis oder im Vergabegesprächsprotokoll festgehalten bzw. durch den AG nachgefordert.
Dokumentationsunterlagen
Die finalen und mangelfreien Dokumentationsunterlagen nach Vorgabe des Auftraggebers sind Bestandteil des Angebots / der Leistungen. Die Dokumentationsunterlagen sind bis 20 Werktage vor Abnahme an den AG zu übergeben (2-fach als Hardcopy und 2-fach digital). Erst nach vollständiger Übergabe der Unterlagen ist der AN berechtigt, seine Schlussrechnung zu stellen.
Ausführung und Qualitätssicherung
Bautoleranzen
Das Tragwerk wird als Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise erstellt. Stahlbetonflächen / -konstruktionen werden mit Rohbautoleranzen ohne erhöhte Anforderungen, besenrein und ohne
weitere Nachbehandlung übergeben. Bei der Planung (z.B. der Befestigungen, Unterkonstruktionen,
Fugenausbildungen, etc.) und Ausführung sind die Rohbautoleranzen selbstverantwortlich durch den
AN zu berücksichtigen. Alle Masse sind vor Ort zu prüfen.
Materialanlieferungen & Lieferscheine
Jede Materialanlieferung ist mind. 3 Tage vorher anzumelden, damit die Bauleitung des AG die Materialentladung übergeordnet koordinieren kann. Anlieferungen sind sofort an den Einbauort zu verbringen.
Lagerflächen auf der Baustelle werden durch den AG verwaltet. Dieser teilt dem AN temporäre Flächen zu, soweit diese zur Verfügung stehen. Der AN hat seinen Bedarf unter Angabe des Bereichs, der Flächengröße sowie der Dauer dem AG anzumelden. Erst nach Freigabe durch den AG dürfen diese Flächen genutzt werden. Die Baustelle wird bemüht sein, den angemeldeten Flächenbedarf zu realisieren. Dies kann aber nicht zugesagt werden. Hieraus kann der AN aber keine Mehrkosten zum Ansatz bringen.
Die Baustelle wird just-in-time abgewickelt. D.h. es darf nur so viel Material angeliefert werden, wie in einer Arbeitswoche verbaut wird. Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung des AG.
Sämtliche Lieferscheine müssen an den AG digital übergeben werden. Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein:
" Umfang der Lieferung
" Artikel- und Materialnummern
" Liefermenge
" Herstellungsdatum (falls möglich)
" Bestelldaten (Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferantenummer)
Auskunftspflicht
Der AN hat dem AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Vorlieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine terminliche Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Vorlieferanten selbstständig Informationen bezüglich des Bestell- und Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen, insbesondere ihm diesbezüglich sämtliche Auskünfte zu machen.
Qualitätssicherung
Während der Ausführung erfolgen regelmäßig Begehungen durch die örtliche Bauleitung des AG, bei welchen auf bestimmte Ausführungsdetails mittels sogenannter FQPs (Field Quality Plans) geachtet wird. Diese FQPs können auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden.
Die gern. LBO zu führenden Nachweise (z.B. über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte)
erfolgen durch den AN.
Tagesunterkünfte
Dem AN werden gegen Vergütung Container als Tagesunterkunft zur Verfügung gestellt, sofern noch freie Tagesunterkünfte vorhanden sind. Der Bedarf ist durch den AN unmittelbar nach Beauftragung durch eine Personaleinsatzplanung nachzuweisen. Die Container sind mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet, Telefon- und Internetanschluss werden nicht gestellt Die Reinigung der Tagesunterkunftscontainer obliegt dem AN.
Emissionsvermeidung
Als Emissionsrichtwert für dieses Bauvorhaben wurde festgelegt:
Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind (Gewerbegebiet)
tagsüber (07.00 - 20.00 Uhr) an Werktagen: 65 dB(A)
nachts 20.00 - (17 00 l Ihr) sowie an Sonn- und Feiertagen: 50 dB(A)
Koordination mit Fremdgewerken
Die Koordination im Arbeitsbereich mit Fremdgewerken ist zu berücksichtigen. Diese Koordination mit den
betroffenen Firmen hat selbstständig, in Abstimmung mit der Bauleitung des AG, zu erfolgen.
Die Ausführung erfolgt gemäß beigefügter Planunterlagen:
[Bild]
Vorbemerkungen
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und nur gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - DIN 18 299 - sowie den ATV - DIN 18 340 - Trockenbauarbeiten, DIN 18 361 Verglasungsarbeiten. Desweiteren gelten (jeweils in der neuesten Fassung): die ""Allgemein anerkannten Regeln der Technik"", die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs und die Unfallverhütungsvorschriften.
Der Unternehmer hat die Arbeiten entsprechend den Plänen des Architekten auszuführen. Abweichungen, auch technisch notwendige, sind der Bauleitung sofort mitzuteilen.
Die Verarbeitung der Baustoffe hat nach den jeweiligen Normen und den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu erfolgen. Es sind ausschließlich DIN Konstruktionen zugelassen. Ecken und Fugen sind nach Vorschrift des Herstellerwerkes zu armieren und zu verfugen.
Alle Decken- und Wandanschlüsse sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen.
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (z.B. Brandschutzklappen, Sanitäreinrichtungsgegenstände).
Für Bauteile mit Brandschutzanforderung oder Schallschutzanforderung sind vom AN die entsprechenden Nachweise vorzulegen. ZurAusfühmng dieser Arbeiten ist die Bauleitung und der Brandschutzbeauftragte zur zwischenzeitlichen Besichtigung und zur Abnahme zu laden. Unabhängig davon hat der AN bei Montagewänden mit Brandschutzanforderung vor Bekleidung der 2.Seite eine Fotoserie über die in der Wand befindlichen haustechnischen Einbauten anzufertigen und diese dem AG zu übergeben. Durchführungen durch brandschutzklassifizierte Wände sind gemäß Verwendbarkeitsnachweis herzustellen, nach Erforderis mit Leibungsverkleidung.
Maßüberprüfung hat vor Aufnahme der Arbeiten so rechtzeitig zu erfolgen, daß dem Voruntemehmer die Möglichkeit eingeräumt werden kann, die Unstimmigkeiten selbst zu beseitigen. Über den Einbau von zusätzlichen Ausgleichsstücken usw. entscheidet allein die Bauleitung des AG. Das Herstellen von Wandabzweigungen sowie die Ausbildung von Innen- & Außenecken werden nicht gesondert vergütet.
Das Tragwerk wird in Ortbeton tlw. als Vollmassiv-Fertigteil erstellt. Flächen werden mit Rohbautoleranzen ohne erhöhte Anforderungen, besenrein und ohne weitere Nachbehandlung übergeben.
Der Schutz der angrenzenden Bauteile sowie der Schutz der eigenen Leistung vor Beschädigung und Verunreinigung ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Dies gilt ggf. auch für den Schutz von Bodenbelägen und Türen/Fenster durch Abkleben und Abdecken.
Die im Leistungsverzeichnis verwendeten Qualitätsstufen Q1 bis Q4 für die Oberflächengüte der Gipsplatten sind dem Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten" des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. [Industriegruppe Gipsplatten, Birkenweg 13, 64295 Darmstadt, www.gips.de] entnommen. Sie stellen die Mindestanforderung an die Oberflächenbeschaffenheit und -Qualität dar.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen. Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vor gesehen ist.
Dämmschichten aus mineralischem Faserdämmstoff sind dicht zu stoßen und abrutschsicher zu verlegen. Es sind nur gesundheitlich unbedenkliche Mineralfaser-Dämmstoffe einzubauen.
Anschlüsse von Gipsplatten an thermisch beanspruchte Bauteile (Z.B. Einbauleuchten) sowie an Bauteile aus anderen Baustoffen sind beweglich auszubildem.
Starre Anschlüsse an Durchdringungen, Sanitärinstallationen und dergleichen sind schalltechnisch zu entkoppeln, Anschlüsse an Metallbauteile werden dauerelastisch versiegelt.
Alle Verbindungselemente und Schrauben müssen korrosionsgeschützt, und wo die Beanspruchung es erfordert, nicht-rostend ausgeführt werden. Dübel sind als Befestigungsmittel zugelassen, Setzbolzen nicht.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben.
Im Wandhohlraum sollen elektrische und sanitäre Installationen horizontal und vertikal verlegbar sein. Die Installation im Wandhohlraum erfolgt bauseits während der Wandmontage. Die Montage von Trockenbauwänden und Decken muß in terminlichen und technischer Abstimmung mit den haustechnischen Gewerken erfolgen. Vor dem Verschließen derWandhohlräume hat sich der AN eine Freigabe durch den AG einzuholen.
Für zur Abnahme nicht mehr einsehbare Bereiche/Bauteile ist die Ausführung mittels Fotos zu dokumentieren.
Es gilt VOB, Teil C. Abweichend zur VOB Teil C gelten als Nebenleistung:
Anspruch auf Lagerräume und Aufenthaltsräume besteht nicht. Aufstellen, vorhalten, verschieben und abbauen von Rollgerüsten und Standgerüsten für die eigenen Leistungen, unabhängig von der Arbeitshöhe.Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen Z.B. durch Abkleben oder Auslegen von Bautenschutzfolien.Das Herstellen, Anarbeiten und Anpassen von bzw. an Aussparungen bis d = 160 mm für Lichtschalter, Steckdosen und an bzw. von Rohr- und Kabeldurchführungen, Einlaufen, Konsolen und Türzargen usw. sowie alle Leistungen gemäß VOB / C, DIN 18340, Abschnitte / Absätze 4.2.13 und 4.2.15 bis 4.2.18.Fertigstellen von Trenn-/ Montagewänden und Vorsatzschalen, auch wenn die Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Trockenbauarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.Vorgezogene Ausführung von Beplankungen in Sockelbereichen bei Räumen mit angrenzenden Systemböden / EstrichenDie Anbringung von eingespachtelten Eckschutzschienen an Ecken und Kanten. Das Abschneiden des Überstandes von Trennstreifen nach der Trocknung der Fugenmasse.Das Nachbehandeln abgeschnittener ElementeDas Herstellen von allen technisch erforderlichen Dehn-und Bewegungsfugen sowie Fugenabdichtungen.Das Einmessen von Bezugspunkten.Das Anlegen von Ecken (rechtwinklig oder nicht rechtwinklig) in Montagewänden.Das Unterlegen von Montagewänden welche auf Betonboden stehen, mit Kunststoffolie oder BitumenbahnstreifenDie Auswechselung von Unterkonstruktionen abgehängter Decken wegen haustechnischen Installationen oder sonstiger Gründe
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1 BETRIEBSGEBÄUDE
1
BETRIEBSGEBÄUDE
1.1 Baustelleneinrichtung, Arbeitsvorbereitung
1.1
Baustelleneinrichtung, Arbeitsvorbereitung
1.2 Vorsatzschalen
1.2
Vorsatzschalen
1.3 Abhangdecken
1.3
Abhangdecken
1.4 Verkofferungen
1.4
Verkofferungen
1.5 WC-Trennwände
1.5
WC-Trennwände
1.6 Stundenlohnarbeiten
1.6
Stundenlohnarbeiten
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