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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW mit der Erweiterung des Umspannwerks in Wendlingen beauftragt.
Baustellenanschrift:
Ulmer Str. 171, 73240 Wendlingen am Neckar
Projektbeschreibung
Am Standort Wendlingen betreiben TransnetBW und Netze BW ein 380-/110-kV-Umspannwerk. Für die Sicherstellung der zukünftigen Netzstabilität erfolgt der Neubau einer gasisolierten 380-kV-Schaltanlage mit GIS-Gebäude und Betriebsgebäude sowie die Errichtung eines STATCOM-GFM. Weiter werden Platzreserven für ggfs. später folgende Transformatoren geschaffen. Teilweise erfolgt der Rückbau des Bestands.
Das Umspannwerk Wendlingen stellt einen wichtigen Knotenpunkt in der Stromnetzversorgung dar und wird entsprechend im laufenden Betrieb über mehrere Jahre und in mehreren Umbauschritten erweitert.
Allgemein
Örtliche Gegebenheiten
Der AN hat sich bereits im Zuge seiner Angebotserstellung über die Zuwegung und Lage der Baustelle zu
Informieren.
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die Erdbebenzone 2 gemäß DIN 4149 anzusetzen.
Projektsprache
Die Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch. Sämtliche beizubringende Unterlagen wie z.B. Protokolle, Pläne, Gutachten, Qualitätsbescheinigungen, Zertifikate etc. sind in deutscher Sprache vorzulegen. Es ist ein deutschsprachiger Vorarbeiter je Bauabschnitt einzusetzen, der ständig vor Ort ist.
Projektkommunikation
Der AG wird die Projektbeteiligten zu regelmäßigen Projektbesprechungen bzw. Projektbegehungen
einladen. Der AN ist verpflichtet, an den Besprechungen und Begehungen teilzunehmen.
Die Bauleitung bzw. der Polier des AN nimmt an den wöchentlichen Koordinations- & Schnittstellenbesprechungen teil und wirkt an den Projektzielen mit. Sie ist fachlich qualifiziert und bevollmächtigt.
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, inhaltlich, technisch und zeitlich abzustimmen.
Mögliche Arbeitszeiten
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle geschlossen.
Längere Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) sind bei den zuständigen Behörden durch den AN zu beantragen. Der AG ist hierüber vorab zu informieren und hat dies freizugeben.
Essen / Trinken
Die Nahrungsaufnahme (Essen) ist nur im Bereich der Tagesunterkünfte gestattet. Alkoholische Getränke sind auf der Baustelle strikt untersagt.
Rauchverbot
Innerhalb von Gebäuden (auch im Bauzustand) und auf Dächern sowie in sämtlichen Containern besteht absolutes Rauchverbot. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt Baustellenverweis in Verbindung mit der Verhängung eines Hausverbots gegen die betreffenden Personen.
Übernachtungsverbot
Im gesamten Baustellenbereich besteht Übernachtungsverbot.
Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Leistungsumfang
Im Angebotspreis enthalten sind alle Leistungen, die zur Erfüllung der kompletten, vollständigen (fix und fertigen), mindestens den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Leistungen erforderlich sind, auch wenn diese vom AG im Detail nicht oder nicht vollständig beschrieben sind.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise in Abstimmung mit der örtl. Bauleitung. Es ist mit
Unterbrechungen während der Ausführung zu rechnen.
Das Risiko des Gleichwertiqkeitsnachweises bei Abweichung zu ausgeschriebenen Fabrikaten liegt
beim AN.
Vermessung
Bauseitig zur Verfügung gestellte vermessungstechnische Leistungen:
- Zwei Hauptachsen (längs und quer) je Bauteil / Bauabschnitt
- zwei Meterrisse (Fixpunkte sind zu schützen)
Sämtliche weiteren Vermessungsleistungen sind Sache des AN.
Stromversorgung
Baustrom wird dem AN in Form von Hauptverteiler und erforderlicher Unterverteiler zur Verfügung gestellt. Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten Baustromversorgung abgehende Einrichtungen (Kabel, Leitungen, Beleuchtung etc.) sind vom AN zu erbringen, ordnungsgemäß instand zu halten und zu betreiben.
Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im Außen- und Innenbereich wird durch den AG errichtet und vorgehalten. Die Arbeitsplatzbeleuchtung und Beleuchtungsmaßnahmen gem. Unfallverhütungsvorschriften sind Sache des AN.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, sind
Nebenleistungen. Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherung, Abschrankungen. Markierungen etc. Auch bereits errichtete Bauteile fremder NU's schützt der AN vor Beschädigungen durch die Ausführung seiner Leistungen. Sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen sind in den Angebotspreisen des AN enthalten.
Gerüst und Hebezeuge
Alle zur Herstellung der eigenen Leistung erforderlichen Gerüste, Sicherheitskonstruktionen, Provisorien,
Hebezeuge etc. sind im Angebotspreis des AN enthalten. Dies gilt nicht für Fassadengerüste, diese werden durch den AG gestellt. Sollten besondere Anforderungen an das Gerüst bestehen, sind diese spätestens 2 Wochen nach Auftrag dem AG mitzuteilen.
Vorleistungsprüfung
Spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn ist die Vorleistung gemeinsam mit der örtl. Bauleitung und den Vorgewerken vor Ort zu prüfen und das Ergebnis festzuhalten. Die Vorlaufzeit ist einzuhalten, um den Vorgewerken die Möglichkeit zur Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung kann der AN keine Kosten bzgl. mangelhafter Vorleistung geltend machen.
Planungsunterlagen, Werksmontagen & Bemusterung
Die Bereitstellung aller erforderlichen Planunterlagen des AG an den AN erfolgt ausschließlich digital mittels Downloadlink als PDF- und bei Bedarf als DWG-Dateien.
Bemusterung
Sofern eine Bemusterung erfolgt, sind AG-seitig gestellte Word-Vorlagen jeweils vom AN auszufüllen und digital an den AG zu übergeben. Sofern Muster vorgelegt werden müssen, wird dies im Leistungsverzeichnis oder im Vergabegesprächsprotokoll festgehalten bzw. durch den AG nachgefordert.
Dokumentationsunterlagen
Die finalen und mangelfreien Dokumentationsunterlagen nach Vorgabe des Auftraggebers sind Bestandteil des Angebots / der Leistungen. Die Dokumentationsunterlagen sind bis 20 Werktage vor Abnahme an den AG zu übergeben (2-fach als Hardcopy und 2-fach digital). Erst nach vollständiger Übergabe der Unterlagen ist der AN berechtigt, seine Schlussrechnung zu stellen.
Ausführung und Qualitätssicherung
Bautoleranzen
Das Tragwerk wird als Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise erstellt. Stahlbetonflächen / -konstruktionen werden mit Rohbautoleranzen ohne erhöhte Anforderungen, besenrein und ohne
weitere Nachbehandlung übergeben. Bei der Planung (z.B. der Befestigungen, Unterkonstruktionen,
Fugenausbildungen, etc.) und Ausführung sind die Rohbautoleranzen selbstverantwortlich durch den
AN zu berücksichtigen. Alle Masse sind vor Ort zu prüfen.
Materialanlieferungen & Lieferscheine
Jede Materialanlieferung ist mind. 3 Tage vorher anzumelden, damit die Bauleitung des AG die Materialentladung übergeordnet koordinieren kann. Anlieferungen sind sofort an den Einbauort zu verbringen.
Lagerflächen auf der Baustelle werden durch den AG verwaltet. Dieser teilt dem AN temporäre Flächen zu, soweit diese zur Verfügung stehen. Der AN hat seinen Bedarf unter Angabe des Bereichs, der Flächengröße sowie der Dauer dem AG anzumelden. Erst nach Freigabe durch den AG dürfen diese Flächen genutzt werden. Die Baustelle wird bemüht sein, den angemeldeten Flächenbedarf zu realisieren. Dies kann aber nicht zugesagt werden. Hieraus kann der AN aber keine Mehrkosten zum Ansatz bringen.
Die Baustelle wird „just-in-time“ abgewickelt. D.h. es darf nur so viel Material angeliefert werden, wie in einer Arbeitswoche verbaut wird. Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung des AG.
Sämtliche Lieferscheine müssen an den AG digital übergeben werden. Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein:
• Umfang der Lieferung
• Artikel- und Materialnummern
• Liefermenge
• Herstellungsdatum (falls möglich)
• Bestelldaten (Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferantenummer)
Auskunftspflicht
Der AN hat dem AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Vorlieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine terminliche Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Vorlieferanten selbstständig Informationen bezüglich des Bestell- und Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen, insbesondere ihm diesbezüglich sämtliche Auskünfte zu machen.
Qualitätssicherung
Während der Ausführung erfolgen regelmäßig Begehungen durch die örtliche Bauleitung des AG, bei welchen auf bestimmte Ausführungsdetails mittels sogenannter FQPs (Field Quality Plans) geachtet wird. Diese FQPs können auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden.
Die gern. LBO zu führenden Nachweise (z.B. über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte)
erfolgen durch den AN.
Tagesunterkünfte
Dem AN werden gegen Vergütung Container als Tagesunterkunft zur Verfügung gestellt, sofern noch freie Tagesunterkünfte vorhanden sind. Der Bedarf ist durch den AN unmittelbar nach Beauftragung durch eine Personaleinsatzplanung nachzuweisen. Die Container sind mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet, Telefon- und Internetanschluss werden nicht gestellt Die Reinigung der Tagesunterkunftscontainer obliegt dem AN.
Emissionsvermeidung
Als Emissionsrichtwert für dieses Bauvorhaben wurde festgelegt:
„Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind” (Gewerbegebiet)
tagsüber (07.00 - 20.00 Uhr) an Werktagen: 65 dB(A)
nachts 20.00 - (17 00 l Ihr) sowie an Sonn- und Feiertagen: 50 dB(A)
Koordination mit Fremdgewerken
Die Koordination im Arbeitsbereich mit Fremdgewerken ist zu berücksichtigen. Diese Koordination mit den
betroffenen Firmen hat selbstständig, in Abstimmung mit der Bauleitung des AG, zu erfolgen.
Die Ausführung erfolgt gemäß beigefügter Planunterlagen:
Vorbemerkungen
ZTV Malerarbeiten - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen GRUNDLAGEN
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten,
ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten,
ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
bauforumstahl e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
ift Rosenheim GmbH,
Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
VORBEREITUNG
Der AN hat den AG auf die für die ange botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe,
Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten,
Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme,
Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge,
Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363,
Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit,
Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.
Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw.
Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Ab kleben zu schützen.
Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
MATERIALÜBERLASSUNG
Zur Ausbesserung von kleinen Schäden hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bau leitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt. Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben.
UNTERGRUND UND VORLEISTUNG
Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind.
OBERFLÄCHE UND FARBGEBUNG
Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung):
helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80
mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80
dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20
Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen.
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen.
MATERIAL UND QUALITÄT
Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt.
ZTV Malerarbeiten - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
ZTV Bodenbeschichtung - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen GRUNDLAGEN
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
ATV DIN 18349: Betonerhaltungsarbeiten,
ATV DIN 18353: Estricharbeiten,
ATV DIN 18363: Maler- und Lackiererarbeiten
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.,
Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,
DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
VORBEREITUNG
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Soweit der AN wartungspflichtige Beschichtungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
BEMUSTERUNG
Vor Ausführung sind mit einem Vorlauf von mindestens 6 Wochen für jede Oberfläche und Farbe je 3 kostenneutrale Muster ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung zu stellen. Diese bilden die Grundlage für die Farbauswahl durch den AG, welche einer Freigabe bedarf.
VORLEISTUNG
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Unterbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeiten vom AN zu planen und ggf. Prüfungen durchzuführen für
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Beschichtungsarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen nachzuweisen,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem.
Für die unterschiedlichen Bodenbeschichtungen sind die Untergründe je nach Erfordernis vorzubereiten. Notwendige Maßnahmen sind in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Vor Ausführung der Maßnahmen ist mit dem AG gemeinsam ein Aufmaß/eine Abrechnung (mit Darstellungen der Leistung) zu erstellen. Erst nach Bestätigung des Aufmaßes durch die Bauleitung können die Maßnahmen erfolgen. Nicht vor Ausführung aufgemessene Leistungen werden nicht vergütet.
ALLGEMEINE HINWEISE
Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Bodenbeschichtungen inkl. Abklebearbeiten etc. werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistung mit einzukalkulieren.
MATERIAL UND QUALITÄT
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fest, trocken, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementsteinschichten, losen und mürben Teilen, trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett, Gummiabrieb, Anstrichresten sowie frei von Rissen, Fehlstellen und größeren Unebenheiten sein. Lose, hohle, schadhafte Stellen sind aufzunehmen und anfallendes Material fachgerecht zu entsorgen. Fehlstellen wie Löcher und Kleinflächen sind ausbessern bzw. mit geeignetem Material ausfüllen einschließlich Haftgrund.
Der Untergrund ist, soweit nicht anders beschrieben,
durch Kugelstrahlen bzw. Fräsen an horizontale und geneigte Flächen,
durch Schleifen/Feststoffstrahlen bzw. Verfahren nach Erfordernis an vertikale Flächen bzw. aufgehende Bauteile, vorzubereiten.
FUGEN UND ANSCHLÜSSE
Sämtliche Bodenbeschichtungen erhalten an sämtlichen aufgehenden Bauteilen bzw. Wand- und Stützenkonstruktionen eine Sockelausbildung mit einer Höhe von mindestens 10 cm Höhe, in Parkgaragen von mindestens 30 cm Höhe, sofern nicht anders in den nachfolgenden Positionen beschrieben. Farbe, Struktur und Oberfläche der Sockelausbildung erfolgen entsprechend der Bodenbeschichtung.
Die Übergangsfugen zwischen Boden und Wand sind systemgerecht vorzubereiten und mit einer chemisch geeigneten dauerelastischen Versiegelung auszuführen, sodass Risse in diesem Bereich vermieden werden.
Sonstige Anschlüsse an andere Bauteile (wie Türenzargen etc.) erfolgen mit einer dauerelastischen Versiegelung.
Im Übergang von Einbauteilen zu Beton ist eine Nut beidseitig der Einbauteile von ca. 10 mm Breite und 20 mm Tiefe einzuschneiden, einschließlich einer Fasenausbildung von ca. 5 mm an der Oberfläche sowie einer staubfreien Reinigung einschließlich fachgerechter Bauschuttentsorgung. Das Beschichtungssystem wird bis zur Nut angearbeitet. Die Nut wird nach Einbau einer Hinterfüllschnur mit einem dauerelastischen Fugenmaterial verfüllt.
RUTSCHHEMMUNG
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
ZTV Bodenbeschichtung - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1 BETRIEBSGEBÄUDE
1
BETRIEBSGEBÄUDE
1.1 Vorbereitung
1.1
Vorbereitung
1.2 Wände und Decken
1.2
Wände und Decken
1.3 Stahlbauteile
1.3
Stahlbauteile
1.4 Bodenbeschichtung
1.4
Bodenbeschichtung
1.5 Markierungen
1.5
Markierungen
2 10kV-Gebäude
2
10kV-Gebäude
2.1 Vorbereitung
2.1
Vorbereitung
2.2 Wände und Decken
2.2
Wände und Decken
2.3 Stahlbauteile
2.3
Stahlbauteile
2.4 Bodenbeschichtung
2.4
Bodenbeschichtung
2.5 Markierungen
2.5
Markierungen
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3._.010 An- & Abfahrt AN- & Abfahrt bei außerplanmäßigen Zusatzleistungen, welche nicht in den aufgeführten Positionen enthalten sind.
3._.010
An- & Abfahrt
E
P
1,00
psch
3._.020 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
3._.020
Stundenlohn Hilfsarbeiter
E
1,00
h
3._.030 Stundenlohn Facharbeiter Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
3._.030
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
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