Heizung-Klima-Lüftung-Sanitär
711330-UW Wendlingen
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Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW mit der Erweiterung des Umspannwerks in Wendlingen beauftragt. Baustellenanschrift: Ulmer Str. 171, 73240 Wendlingen am Neckar Projektbeschreibung Am Standort Wendlingen betreiben TransnetBW und Netze BW ein 380-/110-kV-Umspannwerk. Für die Sicherstellung der zukünftigen Netzstabilität erfolgt der Neubau einer gasisolierten 380-kV-Schaltanlage mit GIS-Gebäude und Betriebsgebäude sowie die Errichtung eines STATCOM-GFM. Weiter werden Platzreserven für ggfs. später folgende Transformatoren geschaffen. Teilweise erfolgt der Rückbau des Bestands. Im Rahmen des Projekts werden zunächst das Betriebsgebäude sowie das 10-kV-Gebäude ausgeschrieben und realisiert. In einem folgenden Bauabschnitt ist die Errichtung der GIS-Halle mit einer Grundfläche von ca. 84,00 m x 21,00 m x 17,00 m (BxLxH) vorgesehen. Zusätzlich wird ein technisches Zusatzgebäude mit einer Abmessung von 10,00 m x 8,00 m x 5,00 m (BxLxH) errichtet. Die bauliche Ausführung erfolgt dabei so, dass ein Folgeauftrag ermöglicht werden kann. Das Umspannwerk Wendlingen stellt einen wichtigen Knotenpunkt in der Stromnetzversorgung dar und wird entsprechend im laufenden Betrieb über mehrere Jahre und in mehreren Umbauschritten erweitert. Allgemein Örtliche Gegebenheiten Der AN hat sich bereits im Zuge seiner Angebotserstellung über die Zuwegung und Lage der Baustelle zum Informieren. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die Erdbebenzone 2 gemäß DIN 4149 anzusetzen. Projektsprache Die Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch. Sämtliche beizubringende Unterlagen wie z.B. Protokolle, Pläne, Gutachten, Qualitätsbescheinigungen, Zertifikate etc. sind in deutscher Sprache vorzulegen. Es ist ein deutschsprachiger Vorarbeiter je Bauabschnitt einzusetzen, der ständig vor Ort ist. Projektkommunikation Der AG wird die Projektbeteiligten zu regelmäßigen Projektbesprechungen bzw. Projektbegehungen einladen. Der AN ist verpflichtet, an den Besprechungen und Begehungen teilzunehmen. Die Bauleitung bzw. der Polier des AN nimmt an den wöchentlichen Koordinations- & Schnittstellenbesprechungen teil und wirkt an den Projektzielen mit. Sie ist fachlich qualifiziert und bevollmächtigt. Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, inhaltlich, technisch und zeitlich abzustimmen. Mögliche Arbeitszeiten Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle geschlossen. Längere Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) sind bei den zuständigen Behörden durch den AN zu beantragen. Der AG ist hierüber vorab zu informieren und hat dies freizugeben. Essen / Trinken Die Nahrungsaufnahme (Essen) ist nur im Bereich der Tagesunterkünfte gestattet. Alkoholische Getränke sind auf der Baustelle strikt untersagt. Rauchverbot Innerhalb von Gebäuden (auch im Bauzustand) und auf Dächern sowie in sämtlichen Containern besteht absolutes Rauchverbot. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt Baustellenverweis in Verbindung mit der Verhängung eines Hausverbots gegen die betreffenden Personen. Übernachtungsverbot Im gesamten Baustellenbereich besteht Übernachtungsverbot. Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Leistungsumfang Im Angebotspreis enthalten sind alle Leistungen, die zur Erfüllung der kompletten, vollständigen (fix und fertigen), mindestens den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Leistungen erforderlich sind, auch wenn diese vom AG im Detail nicht oder nicht vollständig beschrieben sind. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise in Abstimmung mit der örtl. Bauleitung. Es ist mit Unterbrechungen während der Ausführung zu rechnen. Das Risiko des Gleichwertiqkeitsnachweises bei Abweichung zu ausgeschriebenen Fabrikaten liegt beim AN. Vermessung Bauseitig zur Verfügung gestellte vermessungstechnische Leistungen: - Zwei Hauptachsen (längs und quer) je Bauteil / Bauabschnitt - zwei Meterrisse (Fixpunkte sind zu schützen) Sämtliche weiteren Vermessungsleistungen sind Sache des AN. Stromversorgung Baustrom wird dem AN in Form von Hauptverteiler und erforderlicher Unterverteiler zur Verfügung gestellt. Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten Baustromversorgung abgehende Einrichtungen (Kabel, Leitungen, Beleuchtung etc.) sind vom AN zu erbringen, ordnungsgemäß instand zu halten und zu betreiben. Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im Außen- und Innenbereich wird durch den AG errichtet und vorgehalten. Die Arbeitsplatzbeleuchtung und Beleuchtungsmaßnahmen gem. Unfallverhütungsvorschriften sind Sache des AN. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, sind Nebenleistungen. Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherung, Abschrankungen. Markierungen etc. Auch bereits errichtete Bauteile fremder NU's schützt der AN vor Beschädigungen durch die Ausführung seiner Leistungen. Sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen sind in den Angebotspreisen des AN enthalten. Gerüst und Hebezeuge Alle zur Herstellung der eigenen Leistung erforderlichen Gerüste, Sicherheitskonstruktionen, Provisorien, Hebezeuge etc. sind im Angebotspreis des AN enthalten. Dies gilt nicht für Fassadengerüste, diese werden durch den AG gestellt. Sollten besondere Anforderungen an das Gerüst bestehen, sind diese spätestens 2 Wochen nach Auftrag dem AG mitzuteilen. Vorleistungsprüfung Spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn ist die Vorleistung gemeinsam mit der örtl. Bauleitung und den Vorgewerken vor Ort zu prüfen und das Ergebnis festzuhalten. Die Vorlaufzeit ist einzuhalten, um den Vorgewerken die Möglichkeit zur Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung kann der AN keine Kosten bzgl. mangelhafter Vorleistung geltend machen. Planungsunterlagen, Werksmontagen & Bemusterung Die Bereitstellung aller erforderlichen Planunterlagen des AG an den AN erfolgt ausschließlich digital mittels Downloadlink als PDF- und bei Bedarf als DWG-Dateien. Werk- und Montageplanung Als Nebenleistung erstellt der AN - soweit erforderlich - in CAD eine vollumfängliche Werkstatt- und Montageplanung mit Darstellung der Bauwerksanschlüsse, die dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen ist. Zur Werk- und Montageplanung gehört soweit erforderlich auch die erforderlichen statischen Nachweise. Der AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile allein verantwortlich. Evtl. vom AG getätigte Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich nur als Kalkulationshilfe und sind vom AN alleinverantwortlich zu verifizieren. Die Werkstatt- & Montageplanung ist digital als PDF- und DWG-Dateien an den AG zu übergeben. Weiterhin ist der NU verpflichtet, seine Pläne mit einem Plankopf und einem Planschlüssel nach Vorgabe des AG zu versehen. Planfreigaben durch den AG stellen keine Anordnung oder Forderung im Sinne § 2 Nr . 5 und 6 VOB/B dar. Des Weiteren bleibt der AN - trotz der Freigaben des AG - für die fachliche, funktionelle, konstruktive und maßliche Richtigkeit der vorgenannten Unterlagen allein verantwortlich. Es wird eine Regelprüfzeit zur Prüfung der W+M-Planung, Nachweise, Berechnungen, Ausführungs- und Bemusterungsuntertagen auf je 20 Werktage festgelegt, sofern im Verhandlungsprotokoll nicht anderslautend geregelt. Der AN erstellt die Planung daher so frühzeitig, dass er evtl. Prüfanmerkungen des AG rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn noch in seine Planung übernehmen kann. Eine Verpflichtung zur Planfreigabe durch den AG besteht nicht. Eine freigegebene Werkstatt- und Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Fertigungsabnahmen im Werk Vor Versand von Konstruktionsteilen behält sich der AG eine vorläufige Abnahme im Werk der Lieferfirma vor. Der AG ist hierfür rechtzeitig vom AN bzw. dem Lieferanten zu benachrichtigen. Den Vertretern des AG ist jederzeit freier Werkszutritt in dem Umfang zu gestatten, dass alle vorläufigen Abnahmen und Überwachungen während der Werksbearbeitung erfolgen können. Bei allen Werksabnahmen muss wenigstens ein verantwortlicher, deutschsprachiger Vertreter der Lieferfirma anwesend sein. Die Lieferfirma stellt auch die erforderlichen Hilfskräfte und Werkzeuge. Nach freiem Ermessen des AG kann auf Werksabnahmen verzichtet werden, doch entbindet Abnahme und Nichtabnahme den AN nicht von der Verpflichtung, die Konstruktionsteile selbst vor dem Versand auf fehlerfreie Herstellung und Richtigkeit der Ausführung zu prüfen. Bemusterung Sofern eine Bemusterung erfolgt, sind AG-seitig gestellte Word-Vorlagen jeweils vom AN auszufüllen und digital an den AG zu übergeben. Sofern Muster vorgelegt werden müssen, wird dies im Leistungsverzeichnis oder im Vergabegesprächsprotokoll festgehalten bzw. durch den AG nachgefordert. Dokumentationsunterlagen Die finalen und mangelfreien Dokumentationsunterlagen nach Vorgabe des Auftraggebers sind Bestandteil des Angebots / der Leistungen. Die Dokumentationsunterlagen sind bis 20 Werktage vor Abnahme an den AG zu übergeben (2-fach als Hardcopy und 2-fach digital). Erst nach vollständiger Übergabe der Unterlagen ist der AN berechtigt, seine Schlussrechnung zu stellen. Ausführung und Qualitätssicherung Bautoleranzen Das Tragwerk wird als Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise erstellt. Stahlbetonflächen / -konstruktionen werden mit Rohbautoleranzen ohne erhöhte Anforderungen, besenrein und ohne weitere Nachbehandlung übergeben. Bei der Planung (z.B. der Befestigungen, Unterkonstruktionen, Fugenausbildungen, etc.) und Ausführung sind die Rohbautoleranzen selbstverantwortlich durch den AN zu berücksichtigen. Alle Masse sind vor Ort zu prüfen. Materialanlieferungen & Lieferscheine Jede Materialanlieferung ist mind. 3 Tage vorher anzumelden, damit die Bauleitung des AG die Materialentladung übergeordnet koordinieren kann. Anlieferungen sind sofort an den Einbauort zu verbringen. Lagerflächen auf der Baustelle werden durch den AG verwaltet. Dieser teilt dem AN temporäre Flächen zu, soweit diese zur Verfügung stehen. Der AN hat seinen Bedarf unter Angabe des Bereichs, der Flächengröße sowie der Dauer dem AG anzumelden. Erst nach Freigabe durch den AG dürfen diese Flächen genutzt werden. Die Baustelle wird bemüht sein, den angemeldeten Flächenbedarf zu realisieren. Dies kann aber nicht zugesagt werden. Hieraus kann der AN aber keine Mehrkosten zum Ansatz bringen. Die Baustelle wird "just-in-time" abgewickelt. D.h. es darf nur so viel Material angeliefert werden, wie in einer Arbeitswoche verbaut wird. Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung des AG. Sämtliche Lieferscheine müssen an den AG digital übergeben werden. Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein: Umfang der Lieferung Artikel- und Materialnummern Liefermenge Herstellungsdatum (falls möglich) Bestelldaten (Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferantenummer) Auskunftspflicht Der AN hat dem AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Vorlieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine terminliche Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Vorlieferanten selbstständig Informationen bezüglich des Bestell- und Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen, insbesondere ihm diesbezüglich sämtliche Auskünfte zu machen. Qualitätssicherung Während der Ausführung erfolgen regelmäßig Begehungen durch die örtliche Bauleitung des AG, bei welchen auf bestimmte Ausführungsdetails mittels sogenannter FQPs (Field Quality Plans) geachtet wird. Diese FQPs können auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Die gern. LBO zu führenden Nachweise (z.B. über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte) erfolgen durch den AN. Tagesunterkünfte Dem AN werden gegen Vergütung Container als Tagesunterkunft zur Verfügung gestellt, sofern noch freie Tagesunterkünfte vorhanden sind. Der Bedarf ist durch den AN unmittelbar nach Beauftragung durch eine Personaleinsatzplanung nachzuweisen. Die Container sind mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet, Telefon- und Internetanschluss werden nicht gestellt Die Reinigung der Tagesunterkunftscontainer obliegt dem AN. Emissionsvermeidung Als Emissionsrichtwert für dieses Bauvorhaben wurde festgelegt: "Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind" (Gewerbegebiet) tagsüber (07.00 - 20.00 Uhr) an Werktagen: 65 dB(A) nachts (20.00 - 17.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen: 50 dB(A) Koordination mit Fremdgewerken Die Koordination im Arbeitsbereich mit Fremdgewerken ist zu berücksichtigen. Diese Koordination mit den betroffenen Firmen hat selbstständig, in Abstimmung mit der Bauleitung des AG, zu erfolgen. ZTV - zusätzliche technische Bedingungen 01 Alle Anlagen, Geräte und Arbeiten sind gemäß den geltenden Vorschriften und VDE- Richtlinien auszuführen. 02 Der AN ist verpflichtet sich umfassend über einen Leistungsumfang im Rahmen des Bauvorhabens bezüglich Schnittstellen, Terminen, Gegebenheiten vor Ort u.ä. zu informieren. 03 Die im LV aufgeführten Mengen gelten nicht als Bestellungsgrundlage. Der Materialbedarf ist gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und rechtzeitig zu beschaffen. 04 Grundsätzlich sind die Einheitspreise so zu kalkulieren, dass die aufgeführte Leistung komplett zur Übergabe fertig gestellt werden kann. Es sind einzurechnen: - Lieferung der Materialien frei Baustelle incl. Verpackung und deren Rücksendung - Nebenkosten wie Wegegelder, Auslösungen, usw. - Klemmstücke bei Dosen und Kästen - Verschnitt 05 Alle im LV aufgeführten Leistungen verstehen sich, wenn nicht anders beschrieben, als Lieferung einschließlich betriebsfertiger Montage. Ausgenommen hiervon sind nur Anschlüsse, die im LV gesondert aufgeführt sind. 06 Alle montierten oder zur Montage vorgesehenen Materialien sind gegen Verschmutzung oder Beschädigung zu sichern. Der Auftragnehmer haftet für die Unversehrtheit seiner Leistungen bis zur Abnahme. 07 Gegenstände, die vom Bauherrn beschafft und vom Unternehmer zu montieren sind, sind rechtzeitig anzufordern und, sofern nicht anders vereinbart, an der Baustelle von der Lieferfirma fach- und sachgerecht zu übernehmen. 08 Änderungen in der Leistungsausführung, abweichend von den gestellten Plänen, dürfen nur in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorgenommen werden 09 Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen sind bis zum Vertragsende, auch bei nicht kontinuierlichen Bauablauf, bauteilunabhängig wie angeboten abrufbar und ohne separate Vergütung auszuführen.
Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW
Technische Vertragsbedingungen für Elektroanlagen Maßgebend für die Ausführung, Lieferung, Nebenleistungen, Aufmaß und Abrechnung sind: a) VOB, Teil B u. C b) TAB der zuständigen Versorgungsunternehmen c) DIN-Vorschriften d) VDI/VDE-Vorschriften e) Sondervorschriften des örtlichen Bauaufsichtsamtes bzw. TÜV f) Unfallverhütungsvorschriften g) Leistungsverzeichnis h) besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers i) Zeichnungen. Die technischen Anlagen sind nach neuesten und gültigen "Anerkannten Regeln der Technik" zu erstellen. Alle Normen, Richtlinien und Vorschriften sind in der Fassung maßgebend, die zum Tage der Angebotsabgabe bestehen. Sind DIN- oder VDI-Richtlinien im "Entwurf" vorhanden, sind diese, jedoch nur im Einver- nehmen mit dem Auftraggeber, zu berücksichtigen.
Technische Vertragsbedingungen für
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn nachfolgend aufgeführte Kriterien erfüllt sind: - Die Anlage muss fertig installiert sein; - die vertraglich zugesicherten Garantiewerte müssen erreicht werden; - die Revisionsunterlagen müssen vollständig übergeben sein; - es muss ein förmliches und von Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorliegen.
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn nachfolgend
Die Aufmaße sind grundsätzlich im Beisein eines Vertreters der Bauleitung auszuführen. Soweit Anlagenteile durch nachfolgende Arbeiten unzugänglich werden, ist rechtzeitig mit der Bauleitung ein Ortstermin zur Durchführung eines Aufmaßes zu vereinbaren und durchzuführen. In Ausnahmefällen (nur bei Vorlage entspr. Zeichnungsunterlagen) ist ein Aufmaß nach Aufmaßzeichnung möglich. Die rechtzeitige Anmeldung eines Aufmaßes obliegt dem Auftragnehmer.
Die Aufmaße sind grundsätzlich im
01 Sanitär
01
Sanitär
01.01 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
01.01
Schmutzwasserleitungen und Zubehör
01.02 Sonstige Schmutzwasserinstallation
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Sonstige Schmutzwasserinstallation
01.03 Trinkwasserleitungen und Zubehör
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Trinkwasserleitungen und Zubehör
01.04 Technische Wärmedämmung
01.04
Technische Wärmedämmung
01.05 Absperr.-/Mess.- und Regelarmaturen
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Absperr.-/Mess.- und Regelarmaturen
01.06 Einrichtungsgegenstände
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Einrichtungsgegenstände
01.07 Rohrschottungen
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Rohrschottungen
01.08 Sonstige Sanitärinstallation
01.08
Sonstige Sanitärinstallation
01.09 Wartung
01.09
Wartung
02 Heizung
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Heizung
02.01 Heizkörper
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Heizkörper
02.02 Sonstige Heizungstechnik
02.02
Sonstige Heizungstechnik
02.03 Wartung
02.03
Wartung
03 Kältetechnik
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Kältetechnik
03.01 Außen- und Innengeräte
03.01
Außen- und Innengeräte
03.02 Kältetechnik Rohrleitungen und Zubehör
03.02
Kältetechnik Rohrleitungen und Zubehör
03.03 Sonstige Kältetechnik
03.03
Sonstige Kältetechnik
03.04 Wartung
03.04
Wartung
04 Lüftung
04
Lüftung
04.01 Ablüfter
04.01
Ablüfter
04.02 Sonstige Lüftungstechnik
04.02
Sonstige Lüftungstechnik
04.03 Wartung
04.03
Wartung
05 Elektro
05
Elektro
05.01 Kabel und Leitungen
05.01
Kabel und Leitungen
05.02 Verlegesysteme
05.02
Verlegesysteme
06 Stundenlohnarbeiten, Kernbohrungen
06
Stundenlohnarbeiten, Kernbohrungen
06.01 Kernbohrungen, Sonstiges
06.01
Kernbohrungen, Sonstiges
06.02 Stundenlohnarbeiten
06.02
Stundenlohnarbeiten

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