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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW
mit der Erweiterung des Umspannwerks in
Wendlingen beauftragt.
Baustellenanschrift:
Ulmer Str. 171, 73240 Wendlingen am Neckar
Projektbeschreibung
Am Standort Wendlingen betreiben TransnetBW und Netze
BW ein 380-/110-kV-Umspannwerk. Für die
Sicherstellung der zukünftigen Netzstabilität erfolgt
der Neubau einer gasisolierten 380-kV-Schaltanlage mit
GIS-Gebäude und Betriebsgebäude sowie die Errichtung
eines STATCOM-GFM. Weiter werden
Platzreserven für ggfs. später folgende
Transformatoren geschaffen. Teilweise erfolgt der
Rückbau des
Bestands.
Im Rahmen des Projekts werden zunächst das
Betriebsgebäude sowie das 10-kV-Gebäude ausgeschrieben
und realisiert. In einem folgenden Bauabschnitt ist
die Errichtung der GIS-Halle mit einer Grundfläche von
ca.
84,00 m x 21,00 m x 17,00 m (BxLxH) vorgesehen.
Zusätzlich wird ein technisches Zusatzgebäude mit einer
Abmessung von 10,00 m x 8,00 m x 5,00 m (BxLxH)
errichtet. Die bauliche Ausführung erfolgt dabei so,
dass
ein Folgeauftrag ermöglicht werden kann.
Das Umspannwerk Wendlingen stellt einen wichtigen
Knotenpunkt in der Stromnetzversorgung dar und wird
entsprechend im laufenden Betrieb über mehrere Jahre
und in mehreren Umbauschritten erweitert.
Allgemein
Örtliche Gegebenheiten
Der AN hat sich bereits im Zuge seiner
Angebotserstellung über die Zuwegung und Lage der
Baustelle zum
Informieren.
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die
Erdbebenzone 2 gemäß DIN 4149 anzusetzen.
Projektsprache
Die Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch.
Sämtliche beizubringende Unterlagen wie z.B.
Protokolle,
Pläne, Gutachten, Qualitätsbescheinigungen,
Zertifikate etc. sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Es ist ein
deutschsprachiger Vorarbeiter je Bauabschnitt
einzusetzen, der ständig vor Ort ist.
Projektkommunikation
Der AG wird die Projektbeteiligten zu regelmäßigen
Projektbesprechungen bzw. Projektbegehungen
einladen. Der AN ist verpflichtet, an den
Besprechungen und Begehungen teilzunehmen.
Die Bauleitung bzw. der Polier des AN nimmt an den
wöchentlichen Koordinations- &
Schnittstellenbesprechungen teil und wirkt an den
Projektzielen mit. Sie ist fachlich qualifiziert und
bevollmächtigt.
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten,
inhaltlich, technisch und zeitlich abzustimmen.
Mögliche Arbeitszeiten
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle
geschlossen.
Längere Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) sind bei den
zuständigen Behörden durch den AN zu beantragen.
Der AG ist hierüber vorab zu informieren und hat dies
freizugeben.
Essen / Trinken
Die Nahrungsaufnahme (Essen) ist nur im Bereich der
Tagesunterkünfte gestattet. Alkoholische Getränke
sind auf der Baustelle strikt untersagt.
Rauchverbot
Innerhalb von Gebäuden (auch im Bauzustand) und auf
Dächern sowie in sämtlichen Containern besteht
absolutes Rauchverbot. Bei wiederholtem Verstoß
erfolgt Baustellenverweis in Verbindung mit der
Verhängung eines Hausverbots gegen die betreffenden
Personen.
Übernachtungsverbot
Im gesamten Baustellenbereich besteht
Übernachtungsverbot.
Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger
Zustimmung des AG zulässig.
Leistungsumfang
Im Angebotspreis enthalten sind alle Leistungen, die
zur Erfüllung der kompletten, vollständigen (fix und
fertigen), mindestens den anerkannten Regeln der
Technik entsprechenden Leistungen erforderlich sind,
auch wenn diese vom AG im Detail nicht oder nicht
vollständig beschrieben sind.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise in
Abstimmung mit der örtl. Bauleitung. Es ist mit
Unterbrechungen während der Ausführung zu rechnen.
Das Risiko des Gleichwertiqkeitsnachweises bei
Abweichung zu ausgeschriebenen Fabrikaten liegt beim
AN.
Vermessung
Bauseitig zur Verfügung gestellte
vermessungstechnische Leistungen:
- Zwei Hauptachsen (längs und quer) je Bauteil /
Bauabschnitt
- zwei Meterrisse (Fixpunkte sind zu schützen)
Sämtliche weiteren Vermessungsleistungen sind Sache
des AN.
Stromversorgung
Baustrom wird dem AN in Form von Hauptverteiler und
erforderlicher Unterverteiler zur Verfügung gestellt.
Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten
Baustromversorgung abgehende Einrichtungen (Kabel,
Leitungen, Beleuchtung etc.) sind vom AN zu erbringen,
ordnungsgemäß instand zu halten und zu betreiben.
Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im
Außen- und Innenbereich wird durch den AG
errichtet und vorgehalten. Die Arbeitsplatzbeleuchtung
und Beleuchtungsmaßnahmen gem.
Unfallverhütungsvorschriften sind Sache des AN.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die sich aus den
geltenden Vorschriften ergeben, sind
Nebenleistungen. Der AN schützt die übrigen
Bauausführenden vor aus seinen Tätigkeiten herrührenden
Gefahren durch (Absturz-)Sicherung, Abschrankungen.
Markierungen etc. Auch bereits errichtete Bauteile
fremder NU's schützt der AN vor Beschädigungen durch
die Ausführung seiner Leistungen. Sämtliche hierfür
notwendigen Maßnahmen sind in den Angebotspreisen des
AN enthalten.
Gerüst und Hebezeuge
Alle zur Herstellung der eigenen Leistung
erforderlichen Gerüste, Sicherheitskonstruktionen,
Provisorien,
Hebezeuge etc. sind im Angebotspreis des AN enthalten.
Dies gilt nicht für Fassadengerüste, diese werden
durch den AG gestellt. Sollten besondere Anforderungen
an das Gerüst bestehen, sind diese spätestens 2
Wochen nach Auftrag dem AG mitzuteilen.
Vorleistungsprüfung
Spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn ist die
Vorleistung gemeinsam mit der örtl. Bauleitung und den
Vorgewerken vor Ort zu prüfen und das Ergebnis
festzuhalten. Die Vorlaufzeit ist einzuhalten, um den
Vorgewerken die Möglichkeit zur Beseitigung von
Mängeln zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung kann der AN
keine Kosten bzgl. mangelhafter Vorleistung geltend
machen.
Planungsunterlagen, Werksmontagen & Bemusterung
Die Bereitstellung aller erforderlichen Planunterlagen
des AG an den AN erfolgt ausschließlich digital mittels
Downloadlink als PDF- und bei Bedarf als DWG-Dateien.
Werk- und Montageplanung
Als Nebenleistung erstellt der AN - soweit
erforderlich - in CAD eine vollumfängliche Werkstatt-
und
Montageplanung mit Darstellung der Bauwerksanschlüsse,
die dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen
ist.
Zur Werk- und Montageplanung gehört soweit
erforderlich auch die erforderlichen statischen
Nachweise. Der
AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile
allein verantwortlich. Evtl. vom AG getätigte
Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich
nur als Kalkulationshilfe und sind vom AN
alleinverantwortlich zu verifizieren. Die Werkstatt- &
Montageplanung ist digital als PDF- und DWG-Dateien
an den AG zu übergeben.
Weiterhin ist der NU verpflichtet, seine Pläne mit
einem Plankopf und einem Planschlüssel nach Vorgabe
des AG zu versehen.
Planfreigaben durch den AG stellen keine Anordnung
oder Forderung im Sinne § 2 Nr . 5 und 6
VOB/B dar. Des Weiteren bleibt der AN - trotz der
Freigaben des AG - für die fachliche, funktionelle,
konstruktive und maßliche Richtigkeit der vorgenannten
Unterlagen allein verantwortlich.
Es wird eine Regelprüfzeit zur Prüfung der
W+M-Planung, Nachweise, Berechnungen, Ausführungs- und
Bemusterungsuntertagen auf je 20 Werktage festgelegt,
sofern im Verhandlungsprotokoll nicht
anderslautend geregelt. Der AN erstellt die Planung
daher so frühzeitig, dass er evtl. Prüfanmerkungen des
AG rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn noch in seine Planung übernehmen
kann. Eine
Verpflichtung zur
Planfreigabe durch den AG besteht nicht. Eine
freigegebene Werkstatt- und
Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner
eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
Fertigungsabnahmen im Werk
Vor Versand von Konstruktionsteilen behält sich der AG
eine vorläufige Abnahme im Werk der Lieferfirma
vor. Der AG ist hierfür rechtzeitig vom AN bzw. dem
Lieferanten zu benachrichtigen. Den Vertretern des AG
ist jederzeit freier Werkszutritt in dem Umfang zu
gestatten, dass alle vorläufigen Abnahmen und
Überwachungen während der Werksbearbeitung erfolgen
können.
Bei allen Werksabnahmen muss wenigstens ein
verantwortlicher, deutschsprachiger Vertreter der
Lieferfirma
anwesend sein. Die Lieferfirma stellt auch die
erforderlichen Hilfskräfte und Werkzeuge.
Nach freiem Ermessen des AG kann auf Werksabnahmen
verzichtet werden, doch entbindet Abnahme und
Nichtabnahme den AN nicht von der Verpflichtung, die
Konstruktionsteile selbst vor dem Versand auf
fehlerfreie Herstellung und Richtigkeit der Ausführung
zu prüfen.
Bemusterung
Sofern eine Bemusterung erfolgt, sind AG-seitig
gestellte Word-Vorlagen jeweils vom AN auszufüllen und
digital an den AG zu übergeben. Sofern Muster
vorgelegt werden müssen, wird dies im
Leistungsverzeichnis
oder im Vergabegesprächsprotokoll festgehalten bzw.
durch den AG nachgefordert.
Dokumentationsunterlagen
Die finalen und mangelfreien Dokumentationsunterlagen
nach Vorgabe des Auftraggebers sind Bestandteil
des Angebots / der Leistungen. Die
Dokumentationsunterlagen sind bis 20 Werktage vor
Abnahme an den
AG zu übergeben (2-fach als Hardcopy und 2-fach
digital). Erst nach vollständiger Übergabe der
Unterlagen
ist der AN berechtigt, seine Schlussrechnung zu
stellen.
Ausführung und Qualitätssicherung
Bautoleranzen
Das Tragwerk wird als Stahlbetonkonstruktion in
Ortbetonbauweise erstellt. Stahlbetonflächen /
-konstruktionen werden mit Rohbautoleranzen ohne
erhöhte Anforderungen, besenrein und ohne
weitere Nachbehandlung übergeben. Bei der Planung
(z.B. der Befestigungen, Unterkonstruktionen,
Fugenausbildungen, etc.) und Ausführung sind die
Rohbautoleranzen selbstverantwortlich durch den AN zu
berücksichtigen. Alle Masse sind vor Ort zu prüfen.
Materialanlieferungen & Lieferscheine
Jede Materialanlieferung ist mind. 3 Tage vorher
anzumelden, damit die Bauleitung des AG die
Materialentladung übergeordnet koordinieren kann.
Anlieferungen sind sofort an den Einbauort zu
verbringen.
Lagerflächen auf der Baustelle werden durch den AG
verwaltet. Dieser teilt dem AN temporäre Flächen zu,
soweit diese zur Verfügung stehen. Der AN hat seinen
Bedarf unter Angabe des Bereichs, der Flächengröße
sowie der Dauer dem AG anzumelden. Erst nach Freigabe
durch den AG dürfen diese Flächen genutzt
werden.
Die Baustelle wird bemüht sein, den angemeldeten
Flächenbedarf zu realisieren. Dies kann aber nicht
zugesagt werden. Hieraus kann der AN aber keine
Mehrkosten zum Ansatz bringen.
Die Baustelle wird "just-in-time" abgewickelt. D.h. es
darf nur so viel Material angeliefert werden, wie in
einer
Arbeitswoche verbaut wird. Ausnahmen sind möglich,
bedürfen jedoch der Zustimmung des AG.
Sämtliche Lieferscheine müssen an den AG digital
übergeben werden. Dabei müssen folgende
Informationen
enthalten sein:
Umfang der Lieferung
Artikel- und Materialnummern
Liefermenge
Herstellungsdatum (falls möglich)
Bestelldaten (Bestellnummer, Bestelldatum,
Lieferantenummer)
Auskunftspflicht
Der AN hat dem AG ständig über den Stand der
vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und
Lieferstatus
seiner Vorlieferanten zu informieren. Ereignisse, die
eine terminliche Ausführung gefährden sind dem AG
unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den
Vorlieferanten selbstständig Informationen bezüglich
des Bestell- und Lieferstatus einzuholen. Der AN hat
den AG diesbezüglich zu unterstützen, insbesondere
ihm diesbezüglich sämtliche Auskünfte zu machen.
Qualitätssicherung
Während der Ausführung erfolgen regelmäßig Begehungen
durch die örtliche Bauleitung des AG, bei
welchen auf bestimmte Ausführungsdetails mittels
sogenannter FQPs (Field Quality Plans) geachtet wird.
Diese FQPs können auf Anfrage gerne zur Verfügung
gestellt werden.
Die gern. LBO zu führenden Nachweise (z.B. über die
Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte)
erfolgen durch den AN.
Tagesunterkünfte
Dem AN werden gegen Vergütung Container als
Tagesunterkunft zur Verfügung gestellt, sofern noch
freie
Tagesunterkünfte vorhanden sind. Der Bedarf ist durch
den AN unmittelbar nach Beauftragung durch eine
Personaleinsatzplanung nachzuweisen. Die Container
sind mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet,
Telefon- und Internetanschluss werden nicht gestellt
Die Reinigung der Tagesunterkunftscontainer obliegt
dem AN.
Emissionsvermeidung
Als Emissionsrichtwert für dieses Bauvorhaben wurde
festgelegt:
"Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen
untergebracht sind" (Gewerbegebiet)
tagsüber (07.00 - 20.00 Uhr) an Werktagen: 65 dB(A)
nachts (20.00 - 17.00 Uhr) sowie an Sonn- und
Feiertagen: 50 dB(A)
Koordination mit Fremdgewerken
Die Koordination im Arbeitsbereich mit Fremdgewerken
ist zu berücksichtigen. Diese Koordination mit den
betroffenen Firmen hat selbstständig, in Abstimmung
mit der Bauleitung des AG, zu erfolgen.
ZTV - zusätzliche technische Bedingungen
01 Alle Anlagen, Geräte und Arbeiten sind gemäß den
geltenden
Vorschriften und VDE- Richtlinien auszuführen.
02 Der AN ist verpflichtet sich umfassend über einen
Leistungsumfang im
Rahmen des Bauvorhabens bezüglich Schnittstellen,
Terminen,
Gegebenheiten vor Ort u.ä. zu informieren.
03 Die im LV aufgeführten Mengen gelten nicht als
Bestellungsgrundlage.
Der Materialbedarf ist gemäß den örtlichen
Bedürfnissen zu ermitteln und
rechtzeitig zu beschaffen.
04 Grundsätzlich sind die Einheitspreise so zu
kalkulieren, dass die
aufgeführte Leistung komplett zur Übergabe fertig
gestellt werden kann. Es
sind einzurechnen:
- Lieferung der Materialien frei Baustelle incl.
Verpackung und deren Rücksendung
- Nebenkosten wie Wegegelder, Auslösungen, usw.
- Klemmstücke bei Dosen und Kästen
- Verschnitt
05 Alle im LV aufgeführten Leistungen verstehen sich,
wenn nicht anders
beschrieben, als Lieferung einschließlich
betriebsfertiger Montage.
Ausgenommen hiervon sind nur Anschlüsse, die im LV
gesondert aufgeführt
sind.
06 Alle montierten oder zur Montage vorgesehenen
Materialien sind gegen
Verschmutzung oder Beschädigung zu sichern. Der
Auftragnehmer haftet für
die Unversehrtheit seiner Leistungen bis zur Abnahme.
07 Gegenstände, die vom Bauherrn beschafft und vom
Unternehmer zu
montieren sind, sind rechtzeitig anzufordern und,
sofern nicht anders
vereinbart, an der Baustelle von der Lieferfirma fach-
und sachgerecht zu
übernehmen.
08 Änderungen in der Leistungsausführung, abweichend
von den gestellten
Plänen, dürfen nur in Übereinstimmung mit der
Bauleitung vorgenommen
werden
09 Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis
aufgeführten Positionen sind
bis zum Vertragsende, auch bei nicht kontinuierlichen
Bauablauf,
bauteilunabhängig wie angeboten abrufbar und ohne
separate Vergütung
auszuführen.
Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW
Technische Vertragsbedingungen für
Elektroanlagen
Maßgebend für die Ausführung,
Lieferung, Nebenleistungen, Aufmaß und
Abrechnung sind:
a) VOB, Teil B u. C
b) TAB der zuständigen
Versorgungsunternehmen
c) DIN-Vorschriften
d) VDI/VDE-Vorschriften
e) Sondervorschriften des örtlichen
Bauaufsichtsamtes bzw. TÜV
f) Unfallverhütungsvorschriften
g) Leistungsverzeichnis
h) besondere Vertragsbedingungen des
Auftraggebers
i) Zeichnungen.
Die technischen Anlagen sind nach
neuesten und gültigen "Anerkannten
Regeln der Technik" zu erstellen. Alle
Normen, Richtlinien und Vorschriften sind
in der
Fassung maßgebend, die zum Tage der
Angebotsabgabe bestehen. Sind DIN-
oder VDI-Richtlinien im "Entwurf"
vorhanden, sind diese, jedoch nur im
Einver- nehmen mit dem Auftraggeber,
zu berücksichtigen.
Technische Vertragsbedingungen für
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn nachfolgend
aufgeführte Kriterien
erfüllt sind:
- Die Anlage muss fertig installiert sein;
- die vertraglich zugesicherten Garantiewerte
müssen erreicht werden;
- die Revisionsunterlagen müssen vollständig
übergeben sein;
- es muss ein förmliches und von Auftraggeber und
Auftragnehmer
unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorliegen.
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn nachfolgend
Die Aufmaße sind grundsätzlich im
Beisein eines Vertreters der Bauleitung
auszuführen. Soweit Anlagenteile durch
nachfolgende Arbeiten unzugänglich
werden, ist rechtzeitig mit der Bauleitung
ein Ortstermin zur Durchführung eines
Aufmaßes zu vereinbaren und
durchzuführen.
In Ausnahmefällen (nur bei Vorlage
entspr. Zeichnungsunterlagen) ist ein
Aufmaß nach Aufmaßzeichnung möglich.
Die rechtzeitige Anmeldung eines
Aufmaßes obliegt dem Auftragnehmer.
Die Aufmaße sind grundsätzlich im
01 Sanitär
01
Sanitär
01.01 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
01.01
Schmutzwasserleitungen und Zubehör
01.02 Sonstige Schmutzwasserinstallation
01.02
Sonstige Schmutzwasserinstallation
01.03 Trinkwasserleitungen und Zubehör
01.03
Trinkwasserleitungen und Zubehör
01.04 Technische Wärmedämmung
01.04
Technische Wärmedämmung
01.05 Absperr.-/Mess.- und Regelarmaturen
01.05
Absperr.-/Mess.- und Regelarmaturen
01.06 Einrichtungsgegenstände
01.06
Einrichtungsgegenstände
01.07 Rohrschottungen
01.07
Rohrschottungen
01.08 Sonstige Sanitärinstallation
01.08
Sonstige Sanitärinstallation
01.09 Wartung
01.09
Wartung
02 Heizung
02
Heizung
02.01 Heizkörper
02.01
Heizkörper
02.02 Sonstige Heizungstechnik
02.02
Sonstige Heizungstechnik
02.03 Wartung
02.03
Wartung
03 Kältetechnik
03
Kältetechnik
03.01 Außen- und Innengeräte
03.01
Außen- und Innengeräte
03.02 Kältetechnik Rohrleitungen und Zubehör
03.02
Kältetechnik Rohrleitungen und Zubehör
03.03 Sonstige Kältetechnik
03.03
Sonstige Kältetechnik
03.04 Wartung
03.04
Wartung
04 Lüftung
04
Lüftung
04.01 Ablüfter
04.01
Ablüfter
04.02 Sonstige Lüftungstechnik
04.02
Sonstige Lüftungstechnik
04.03 Wartung
04.03
Wartung
05 Elektro
05
Elektro
05.01 Kabel und Leitungen
05.01
Kabel und Leitungen
05.02 Verlegesysteme
05.02
Verlegesysteme
06 Stundenlohnarbeiten, Kernbohrungen
06
Stundenlohnarbeiten, Kernbohrungen
06.01 Kernbohrungen, Sonstiges
06.01
Kernbohrungen, Sonstiges
06.02 Stundenlohnarbeiten
06.02
Stundenlohnarbeiten
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