Fliesenarbeiten Betriebsgebäude
711330-UW Wendlingen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW mit der Erweiterung des Umspannwerks in Wendlingen beauftragt. Baustellenanschrift: Ulmer Str. 171, 73240 Wendlingen am Neckar Projektbeschreibung Am Standort Wendlingen betreiben TransnetBW und Netze BW ein 380-/110-kV-Umspannwerk. Für die Sicherstellung der zukünftigen Netzstabilität erfolgt der Neubau einer gasisolierten 380-kV-Schaltanlage mit GIS-Gebäude und Betriebsgebäude sowie die Errichtung eines STATCOM-GFM. Weiter werden Platzreserven für ggfs. später folgende Transformatoren geschaffen. Teilweise erfolgt der Rückbau des Bestands. Das Umspannwerk Wendlingen stellt einen wichtigen Knotenpunkt in der Stromnetzversorgung dar und wird entsprechend im laufenden Betrieb über mehrere Jahre und in mehreren Umbauschritten erweitert. Allgemein Örtliche Gegebenheiten Der AN hat sich bereits im Zuge seiner Angebotserstellung über die Zuwegung und Lage der Baustelle zu Informieren. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die Erdbebenzone 2 gemäß DIN 4149 anzusetzen. Projektsprache Die Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch. Sämtliche beizubringende Unterlagen wie z.B. Protokolle, Pläne, Gutachten, Qualitätsbescheinigungen, Zertifikate etc. sind in deutscher Sprache vorzulegen. Es ist ein deutschsprachiger Vorarbeiter je Bauabschnitt einzusetzen, der ständig vor Ort ist. Projektkommunikation Der AG wird die Projektbeteiligten zu regelmäßigen Projektbesprechungen bzw. Projektbegehungen einladen. Der AN ist verpflichtet, an den Besprechungen und Begehungen teilzunehmen. Die Bauleitung bzw. der Polier des AN nimmt an den wöchentlichen Koordinations- & Schnittstellenbesprechungen teil und wirkt an den Projektzielen mit. Sie ist fachlich qualifiziert und bevollmächtigt. Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, inhaltlich, technisch und zeitlich abzustimmen. Mögliche Arbeitszeiten Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle geschlossen. Längere Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) sind bei den zuständigen Behörden durch den AN zu beantragen. Der AG ist hierüber vorab zu informieren und hat dies freizugeben. Essen / Trinken Die Nahrungsaufnahme (Essen) ist nur im Bereich der Tagesunterkünfte gestattet. Alkoholische Getränke sind auf der Baustelle strikt untersagt. Rauchverbot Innerhalb von Gebäuden (auch im Bauzustand) und auf Dächern sowie in sämtlichen Containern besteht absolutes Rauchverbot. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt Baustellenverweis in Verbindung mit der Verhängung eines Hausverbots gegen die betreffenden Personen. Übernachtungsverbot Im gesamten Baustellenbereich besteht Übernachtungsverbot. Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Leistungsumfang Im Angebotspreis enthalten sind alle Leistungen, die zur Erfüllung der kompletten, vollständigen (fix und fertigen), mindestens den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Leistungen erforderlich sind, auch wenn diese vom AG im Detail nicht oder nicht vollständig beschrieben sind. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise in Abstimmung mit der örtl. Bauleitung. Es ist mit Unterbrechungen während der Ausführung zu rechnen. Das Risiko des Gleichwertiqkeitsnachweises bei Abweichung zu ausgeschriebenen Fabrikaten liegt beim AN. Vermessung Bauseitig zur Verfügung gestellte vermessungstechnische Leistungen: - Zwei Hauptachsen (längs und quer) je Bauteil / Bauabschnitt - zwei Meterrisse (Fixpunkte sind zu schützen) Sämtliche weiteren Vermessungsleistungen sind Sache des AN. Stromversorgung Baustrom wird dem AN in Form von Hauptverteiler und erforderlicher Unterverteiler zur Verfügung gestellt. Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten Baustromversorgung abgehende Einrichtungen (Kabel, Leitungen, Beleuchtung etc.) sind vom AN zu erbringen, ordnungsgemäß instand zu halten und zu betreiben. Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im Außen- und Innenbereich wird durch den AG errichtet und vorgehalten. Die Arbeitsplatzbeleuchtung und Beleuchtungsmaßnahmen gem. Unfallverhütungsvorschriften sind Sache des AN. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, sind Nebenleistungen. Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherung, Abschrankungen. Markierungen etc. Auch bereits errichtete Bauteile fremder NU's schützt der AN vor Beschädigungen durch die Ausführung seiner Leistungen. Sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen sind in den Angebotspreisen des AN enthalten. Gerüst und Hebezeuge Alle zur Herstellung der eigenen Leistung erforderlichen Gerüste, Sicherheitskonstruktionen, Provisorien, Hebezeuge etc. sind im Angebotspreis des AN enthalten. Dies gilt nicht für Fassadengerüste, diese werden durch den AG gestellt. Sollten besondere Anforderungen an das Gerüst bestehen, sind diese spätestens 2 Wochen nach Auftrag dem AG mitzuteilen. Vorleistungsprüfung Spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn ist die Vorleistung gemeinsam mit der örtl. Bauleitung und den Vorgewerken vor Ort zu prüfen und das Ergebnis festzuhalten. Die Vorlaufzeit ist einzuhalten, um den Vorgewerken die Möglichkeit zur Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung kann der AN keine Kosten bzgl. mangelhafter Vorleistung geltend machen. Planungsunterlagen, Werksmontagen & Bemusterung Die Bereitstellung aller erforderlichen Planunterlagen des AG an den AN erfolgt ausschließlich digital mittels Downloadlink als PDF- und bei Bedarf als DWG-Dateien. Bemusterung Sofern eine Bemusterung erfolgt, sind AG-seitig gestellte Word-Vorlagen jeweils vom AN auszufüllen und digital an den AG zu übergeben. Sofern Muster vorgelegt werden müssen, wird dies im Leistungsverzeichnis oder im Vergabegesprächsprotokoll festgehalten bzw. durch den AG nachgefordert. Dokumentationsunterlagen Die finalen und mangelfreien Dokumentationsunterlagen nach Vorgabe des Auftraggebers sind Bestandteil des Angebots / der Leistungen. Die Dokumentationsunterlagen sind bis 20 Werktage vor Abnahme an den AG zu übergeben (2-fach als Hardcopy und 2-fach digital). Erst nach vollständiger Übergabe der Unterlagen ist der AN berechtigt, seine Schlussrechnung zu stellen. Ausführung und Qualitätssicherung Bautoleranzen Das Tragwerk wird als Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise erstellt. Stahlbetonflächen / -konstruktionen werden mit Rohbautoleranzen ohne erhöhte Anforderungen, besenrein und ohne weitere Nachbehandlung übergeben. Bei der Planung (z.B. der Befestigungen, Unterkonstruktionen, Fugenausbildungen, etc.) und Ausführung sind die Rohbautoleranzen selbstverantwortlich durch den AN zu berücksichtigen. Alle Masse sind vor Ort zu prüfen. Materialanlieferungen & Lieferscheine Jede Materialanlieferung ist mind. 3 Tage vorher anzumelden, damit die Bauleitung des AG die Materialentladung übergeordnet koordinieren kann. Anlieferungen sind sofort an den Einbauort zu verbringen. Lagerflächen auf der Baustelle werden durch den AG verwaltet. Dieser teilt dem AN temporäre Flächen zu, soweit diese zur Verfügung stehen. Der AN hat seinen Bedarf unter Angabe des Bereichs, der Flächengröße sowie der Dauer dem AG anzumelden. Erst nach Freigabe durch den AG dürfen diese Flächen genutzt werden. Die Baustelle wird bemüht sein, den angemeldeten Flächenbedarf zu realisieren. Dies kann aber nicht zugesagt werden. Hieraus kann der AN aber keine Mehrkosten zum Ansatz bringen. Die Baustelle wird  just-in-time  abgewickelt. D.h. es darf nur so viel Material angeliefert werden, wie in einer Arbeitswoche verbaut wird. Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung des AG. Sämtliche Lieferscheine müssen an den AG digital übergeben werden. Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein: " Umfang der Lieferung " Artikel- und Materialnummern " Liefermenge " Herstellungsdatum (falls möglich) " Bestelldaten (Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferantenummer) Auskunftspflicht Der AN hat dem AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Vorlieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine terminliche Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Vorlieferanten selbstständig Informationen bezüglich des Bestell- und Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen, insbesondere ihm diesbezüglich sämtliche Auskünfte zu machen. Qualitätssicherung Während der Ausführung erfolgen regelmäßig Begehungen durch die örtliche Bauleitung des AG, bei welchen auf bestimmte Ausführungsdetails mittels sogenannter FQPs (Field Quality Plans) geachtet wird. Diese FQPs können auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Die gern. LBO zu führenden Nachweise (z.B. über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte) erfolgen durch den AN. Tagesunterkünfte Dem AN werden gegen Vergütung Container als Tagesunterkunft zur Verfügung gestellt, sofern noch freie Tagesunterkünfte vorhanden sind. Der Bedarf ist durch den AN unmittelbar nach Beauftragung durch eine Personaleinsatzplanung nachzuweisen. Die Container sind mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet, Telefon- und Internetanschluss werden nicht gestellt Die Reinigung der Tagesunterkunftscontainer obliegt dem AN. Emissionsvermeidung Als Emissionsrichtwert für dieses Bauvorhaben wurde festgelegt: Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind  (Gewerbegebiet) tagsüber (07.00 - 20.00 Uhr) an Werktagen: 65 dB(A) nachts 20.00 - (17 00 l Ihr) sowie an Sonn- und Feiertagen: 50 dB(A) Koordination mit Fremdgewerken Die Koordination im Arbeitsbereich mit Fremdgewerken ist zu berücksichtigen. Diese Koordination mit den betroffenen Firmen hat selbstständig, in Abstimmung mit der Bauleitung des AG, zu erfolgen. Die Ausführung erfolgt gemäß beigefügter Planunterlagen: [Bild]
Vorbemerkungen
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen GRUNDLAGEN Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18352 Fliesen-/Plattenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., - AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge Säurefliesner-Vereinigung e. V., - BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - Fachverband Fliesen und Naturstein e. V., - GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., - GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., - Interessengemeinschaft Rüttelböden, - ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. VORBEREITUNG Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Soweit Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt. Werden Fliesenbeläge in gewerblich genutzte Bereiche eingebaut, erkundigt sich der AN unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG nach der Art der vorgesehenen Geräte für die Fliesenbelagsreinigung und bei Wasserhochdruckstrahlgeräten nach den zu erwartenden Reinigungsdrücken. Soweit die geplanten und beschriebenen Fugenmaterialien für diese Reinigungsarten oder -drücke nicht tauglich sind, meldet der AN unverzüglich Bedenken gegen die Ausführung an. Häufig sind bereits Rutschhemmungen von Fliesen innerhalb kürzester 'Zeit durch ungeeignete Reinigungsmaßnahmen zerstört worden, Fugenmassen durch Hochdruckwasserstrahl herausgespült und Abdichtungen durch ungeeignete Reinigungsmittel angegriffen worden. Daher sind die Herstellerhinweise zu Pflege und Wartung und den hierfür geeigneten Pflegemitteln, Reinigungsmitteln und -werkzeugen vom AN in gesonderter Unterlage einmal 14 Tage nach Beauftragung und ein weiteres Mal zur Schlussrechnungslegung nachvollziehbar und schriftlich  an den AG zu übergeben. MONTAGEPLANUNG Soweit nicht vom AG vorgegeben, werden bei allen Wandbelägen mit einer Kantenlänge von > 5 cm vom AN rechtzeitig vor der Ausführung Verlegerichtungspläne erstellt und dem AG zur Freigabe überlassen. Hierbei sind Installationsgegenstände nach Möglichkeit auf Fliesenmitte oder Fliesenkreuz zu planen, die Verlegerichtungen und Verlegestart sind darzustellen. In die Verlegerichtungspläne sind alle Ausstattungsgegenstände wie Spiegel, Leuchten, Türen usw. einzubeziehen. AUSFÜHRUNG Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat. Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit der Höhenangabe 2,00 m oder 2,13 m sind abweichend von den Höhenangaben stets bis Oberkante des Zargenspiegels der fertig eingebauten Türzarge zu führen. Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben. Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen. UNTERGRUND Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen. Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln. ABDICHTUNG Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: - Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen - Wasserbeanspruchungsklasse, - Rissklasse, - Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen. AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in die Dichtung einbinden. Für Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf-Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens 15 cm über OK Fliesen hinausstehen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen oberhalb schwimmender Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung im Übergangsbereich Wand-Boden schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können. VERLEGUNG Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen. Die horizontale Aufteilung des Wandfliesenbelags soll so erfolgen, dass im Duschbereich oberhalb der Duschwanne mit einer Fliese in Mindeshöhe 20 cm begonnen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich schon bei geringen Duschwannenbewegungen die unterste Fliesenreihe ablösen kann. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passstücke sind stets am äußeren Rand, nicht in der Mitte von Flächen, anzuordnen. Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig. Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig. ANSCHLÜSSE & KANTEN An Laibungen, freien Wandenden, Vorsprüngen etc. sind Eckschutzschienen aus Aluminium eloxiert vorzusehen und mit einzukalkulieren. EINBAUTEN Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen. Soweit Abdeckungen von Revisionsschächten in Böden vom AN geliefert werden, müssen diese auf dieselben Verkehrslasten ausgelegt sein wie die angrenzenden Bereiche. Grundsätzlich sind Schachtabdeckungen mit dem gleichen Material wie der angrenzende Fliesenbelag auszuführen. Die Fugenbilder benachbarter Bereiche sollen auch in mit Fliesen belegten Revisionsrahmen durchlaufen. Zu den Leistungen des AN gehört das An- und Einarbeiten aller Installationseinrichtungen. FUGEN Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Fugen im Bereich von Wandanschlüssen, Dehnfugen, Kanten etc. sind dauerelastisch zu verfugt, Farbe nach Wahl des AG. TÜREN Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln. Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Fliesenbelag nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. RUTSCHHEMMUNG Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Im WC gilt eine Mindestrutschfestigkeit von R10-B (Barfußbereich). ABSCHLIEßENDE REINIGUNG Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1 BETRIEBSGEBÄUDE
1
BETRIEBSGEBÄUDE
1.1 Vorbereitung
1.1
Vorbereitung
1.2 Abdichtungsarbeiten
1.2
Abdichtungsarbeiten
1.3 Bodenfliesen
1.3
Bodenfliesen
1.4 Wandfliesen
1.4
Wandfliesen
1.5 elastische Verfugung
1.5
elastische Verfugung
1.6 Stundenlohnarbeiten
1.6
Stundenlohnarbeiten

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