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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen
Die Knoll GmbH & Co. KG ist im Auftrag der Transnet BW mit der Erweiterung des Umspannwerks in Wendlingen beauftragt.
Baustellenanschrift:
Ulmer Str. 171, 73240 Wendlingen am Neckar
Projektbeschreibung
Am Standort Wendlingen betreiben TransnetBW und Netze BW ein 380-/110-kV-Umspannwerk. Für die Sicherstellung der zukünftigen Netzstabilität erfolgt der Neubau einer gasisolierten 380-kV-Schaltanlage mit GIS-Gebäude und Betriebsgebäude sowie die Errichtung eines STATCOM-GFM. Weiter werden Platzreserven für ggfs. später folgende Transformatoren geschaffen. Teilweise erfolgt der Rückbau des Bestands.
Das Umspannwerk Wendlingen stellt einen wichtigen Knotenpunkt in der Stromnetzversorgung dar und wird entsprechend im laufenden Betrieb über mehrere Jahre und in mehreren Umbauschritten erweitert.
Allgemein
Örtliche Gegebenheiten
Der AN hat sich bereits im Zuge seiner Angebotserstellung über die Zuwegung und Lage der Baustelle zu
Informieren.
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die Erdbebenzone 2 gemäß DIN 4149 anzusetzen.
Projektsprache
Die Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch. Sämtliche beizubringende Unterlagen wie z.B. Protokolle, Pläne, Gutachten, Qualitätsbescheinigungen, Zertifikate etc. sind in deutscher Sprache vorzulegen. Es ist ein deutschsprachiger Vorarbeiter je Bauabschnitt einzusetzen, der ständig vor Ort ist.
Projektkommunikation
Der AG wird die Projektbeteiligten zu regelmäßigen Projektbesprechungen bzw. Projektbegehungen
einladen. Der AN ist verpflichtet, an den Besprechungen und Begehungen teilzunehmen.
Die Bauleitung bzw. der Polier des AN nimmt an den wöchentlichen Koordinations- & Schnittstellenbesprechungen teil und wirkt an den Projektzielen mit. Sie ist fachlich qualifiziert und bevollmächtigt.
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, inhaltlich, technisch und zeitlich abzustimmen.
Mögliche Arbeitszeiten
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle geschlossen.
Längere Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) sind bei den zuständigen Behörden durch den AN zu beantragen. Der AG ist hierüber vorab zu informieren und hat dies freizugeben.
Essen / Trinken
Die Nahrungsaufnahme (Essen) ist nur im Bereich der Tagesunterkünfte gestattet. Alkoholische Getränke sind auf der Baustelle strikt untersagt.
Rauchverbot
Innerhalb von Gebäuden (auch im Bauzustand) und auf Dächern sowie in sämtlichen Containern besteht absolutes Rauchverbot. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt Baustellenverweis in Verbindung mit der Verhängung eines Hausverbots gegen die betreffenden Personen.
Übernachtungsverbot
Im gesamten Baustellenbereich besteht Übernachtungsverbot.
Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Leistungsumfang
Im Angebotspreis enthalten sind alle Leistungen, die zur Erfüllung der kompletten, vollständigen (fix und fertigen), mindestens den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Leistungen erforderlich sind, auch wenn diese vom AG im Detail nicht oder nicht vollständig beschrieben sind.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise in Abstimmung mit der örtl. Bauleitung. Es ist mit
Unterbrechungen während der Ausführung zu rechnen.
Das Risiko des Gleichwertiqkeitsnachweises bei Abweichung zu ausgeschriebenen Fabrikaten liegt
beim AN.
Vermessung
Bauseitig zur Verfügung gestellte vermessungstechnische Leistungen:
- Zwei Hauptachsen (längs und quer) je Bauteil / Bauabschnitt
- zwei Meterrisse (Fixpunkte sind zu schützen)
Sämtliche weiteren Vermessungsleistungen sind Sache des AN.
Stromversorgung
Baustrom wird dem AN in Form von Hauptverteiler und erforderlicher Unterverteiler zur Verfügung gestellt. Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten Baustromversorgung abgehende Einrichtungen (Kabel, Leitungen, Beleuchtung etc.) sind vom AN zu erbringen, ordnungsgemäß instand zu halten und zu betreiben.
Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im Außen- und Innenbereich wird durch den AG errichtet und vorgehalten. Die Arbeitsplatzbeleuchtung und Beleuchtungsmaßnahmen gem. Unfallverhütungsvorschriften sind Sache des AN.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, sind
Nebenleistungen. Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherung, Abschrankungen. Markierungen etc. Auch bereits errichtete Bauteile fremder NU's schützt der AN vor Beschädigungen durch die Ausführung seiner Leistungen. Sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen sind in den Angebotspreisen des AN enthalten.
Gerüst und Hebezeuge
Alle zur Herstellung der eigenen Leistung erforderlichen Gerüste, Sicherheitskonstruktionen, Provisorien,
Hebezeuge etc. sind im Angebotspreis des AN enthalten. Dies gilt nicht für Fassadengerüste, diese werden durch den AG gestellt. Sollten besondere Anforderungen an das Gerüst bestehen, sind diese spätestens 2 Wochen nach Auftrag dem AG mitzuteilen.
Vorleistungsprüfung
Spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn ist die Vorleistung gemeinsam mit der örtl. Bauleitung und den Vorgewerken vor Ort zu prüfen und das Ergebnis festzuhalten. Die Vorlaufzeit ist einzuhalten, um den Vorgewerken die Möglichkeit zur Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung kann der AN keine Kosten bzgl. mangelhafter Vorleistung geltend machen.
Planungsunterlagen, Werksmontagen & Bemusterung
Die Bereitstellung aller erforderlichen Planunterlagen des AG an den AN erfolgt ausschließlich digital mittels Downloadlink als PDF- und bei Bedarf als DWG-Dateien.
Bemusterung
Sofern eine Bemusterung erfolgt, sind AG-seitig gestellte Word-Vorlagen jeweils vom AN auszufüllen und digital an den AG zu übergeben. Sofern Muster vorgelegt werden müssen, wird dies im Leistungsverzeichnis oder im Vergabegesprächsprotokoll festgehalten bzw. durch den AG nachgefordert.
Dokumentationsunterlagen
Die finalen und mangelfreien Dokumentationsunterlagen nach Vorgabe des Auftraggebers sind Bestandteil des Angebots / der Leistungen. Die Dokumentationsunterlagen sind bis 20 Werktage vor Abnahme an den AG zu übergeben (2-fach als Hardcopy und 2-fach digital). Erst nach vollständiger Übergabe der Unterlagen ist der AN berechtigt, seine Schlussrechnung zu stellen.
Ausführung und Qualitätssicherung
Bautoleranzen
Das Tragwerk wird als Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise erstellt. Stahlbetonflächen / -konstruktionen werden mit Rohbautoleranzen ohne erhöhte Anforderungen, besenrein und ohne
weitere Nachbehandlung übergeben. Bei der Planung (z.B. der Befestigungen, Unterkonstruktionen,
Fugenausbildungen, etc.) und Ausführung sind die Rohbautoleranzen selbstverantwortlich durch den
AN zu berücksichtigen. Alle Masse sind vor Ort zu prüfen.
Materialanlieferungen & Lieferscheine
Jede Materialanlieferung ist mind. 3 Tage vorher anzumelden, damit die Bauleitung des AG die Materialentladung übergeordnet koordinieren kann. Anlieferungen sind sofort an den Einbauort zu verbringen.
Lagerflächen auf der Baustelle werden durch den AG verwaltet. Dieser teilt dem AN temporäre Flächen zu, soweit diese zur Verfügung stehen. Der AN hat seinen Bedarf unter Angabe des Bereichs, der Flächengröße sowie der Dauer dem AG anzumelden. Erst nach Freigabe durch den AG dürfen diese Flächen genutzt werden. Die Baustelle wird bemüht sein, den angemeldeten Flächenbedarf zu realisieren. Dies kann aber nicht zugesagt werden. Hieraus kann der AN aber keine Mehrkosten zum Ansatz bringen.
Die Baustelle wird just-in-time abgewickelt. D.h. es darf nur so viel Material angeliefert werden, wie in einer Arbeitswoche verbaut wird. Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung des AG.
Sämtliche Lieferscheine müssen an den AG digital übergeben werden. Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein:
" Umfang der Lieferung
" Artikel- und Materialnummern
" Liefermenge
" Herstellungsdatum (falls möglich)
" Bestelldaten (Bestellnummer, Bestelldatum, Lieferantenummer)
Auskunftspflicht
Der AN hat dem AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Vorlieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine terminliche Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Vorlieferanten selbstständig Informationen bezüglich des Bestell- und Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen, insbesondere ihm diesbezüglich sämtliche Auskünfte zu machen.
Qualitätssicherung
Während der Ausführung erfolgen regelmäßig Begehungen durch die örtliche Bauleitung des AG, bei welchen auf bestimmte Ausführungsdetails mittels sogenannter FQPs (Field Quality Plans) geachtet wird. Diese FQPs können auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden.
Die gern. LBO zu führenden Nachweise (z.B. über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte)
erfolgen durch den AN.
Tagesunterkünfte
Dem AN werden gegen Vergütung Container als Tagesunterkunft zur Verfügung gestellt, sofern noch freie Tagesunterkünfte vorhanden sind. Der Bedarf ist durch den AN unmittelbar nach Beauftragung durch eine Personaleinsatzplanung nachzuweisen. Die Container sind mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet, Telefon- und Internetanschluss werden nicht gestellt Die Reinigung der Tagesunterkunftscontainer obliegt dem AN.
Emissionsvermeidung
Als Emissionsrichtwert für dieses Bauvorhaben wurde festgelegt:
Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind (Gewerbegebiet)
tagsüber (07.00 - 20.00 Uhr) an Werktagen: 65 dB(A)
nachts 20.00 - (17 00 l Ihr) sowie an Sonn- und Feiertagen: 50 dB(A)
Koordination mit Fremdgewerken
Die Koordination im Arbeitsbereich mit Fremdgewerken ist zu berücksichtigen. Diese Koordination mit den
betroffenen Firmen hat selbstständig, in Abstimmung mit der Bauleitung des AG, zu erfolgen.
Die Ausführung erfolgt gemäß beigefügter Planunterlagen:
[Bild]
Vorbemerkungen
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
GRUNDLAGEN
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18352
Fliesen-/Plattenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge Säurefliesner-Vereinigung e. V.,
- BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- Fachverband Fliesen und Naturstein e. V.,
- GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
- GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
- Interessengemeinschaft Rüttelböden,
- ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
VORBEREITUNG
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und
benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen,
insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands
zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc.
integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit
dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten.
Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Soweit Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus,
dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt.
Werden Fliesenbeläge in gewerblich genutzte Bereiche eingebaut, erkundigt sich der AN unaufgefordert
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG nach der Art der vorgesehenen Geräte für die
Fliesenbelagsreinigung und bei Wasserhochdruckstrahlgeräten nach den zu erwartenden Reinigungsdrücken.
Soweit die geplanten und beschriebenen Fugenmaterialien für diese Reinigungsarten oder -drücke nicht tauglich
sind, meldet der AN unverzüglich Bedenken gegen die Ausführung an.
Häufig sind bereits Rutschhemmungen von Fliesen innerhalb kürzester 'Zeit durch ungeeignete
Reinigungsmaßnahmen zerstört worden, Fugenmassen durch Hochdruckwasserstrahl herausgespült und
Abdichtungen durch ungeeignete Reinigungsmittel angegriffen worden. Daher sind die Herstellerhinweise zu
Pflege und Wartung und den hierfür geeigneten Pflegemitteln, Reinigungsmitteln und -werkzeugen vom AN in
gesonderter Unterlage einmal 14 Tage nach Beauftragung und ein weiteres Mal zur Schlussrechnungslegung
nachvollziehbar und schriftlich an den AG zu übergeben.
MONTAGEPLANUNG
Soweit nicht vom AG vorgegeben, werden bei allen Wandbelägen mit einer Kantenlänge von > 5 cm vom AN
rechtzeitig vor der Ausführung Verlegerichtungspläne erstellt und dem AG zur Freigabe überlassen. Hierbei sind
Installationsgegenstände nach Möglichkeit auf Fliesenmitte oder Fliesenkreuz zu planen, die Verlegerichtungen
und Verlegestart sind darzustellen. In die Verlegerichtungspläne sind alle Ausstattungsgegenstände wie Spiegel,
Leuchten, Türen usw. einzubeziehen.
AUSFÜHRUNG
Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen
grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen
nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor
Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen.
Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich
nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat.
Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit der Höhenangabe 2,00 m oder 2,13 m sind abweichend von
den Höhenangaben stets bis Oberkante des Zargenspiegels der fertig eingebauten Türzarge zu führen.
Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an
anderer Stelle anderslautend beschrieben.
Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu
schützen.
UNTERGRUND
Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung
auszuführen.
Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu
vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln.
ABDICHTUNG
Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in
Bezug auf:
- Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen
- Wasserbeanspruchungsklasse,
- Rissklasse,
- Rissüberbrückungsklasse,
sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen.
AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen
Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten.
Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden
grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in die Dichtung einbinden. Für
Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren
und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf-Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens
15 cm über OK Fliesen hinausstehen.
Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen oberhalb
schwimmender Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm
breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung im
Übergangsbereich Wand-Boden schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann.
Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind
rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um
die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können.
VERLEGUNG
Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend
Wand-Boden-Wand vorzusehen. Die horizontale Aufteilung des Wandfliesenbelags soll so erfolgen, dass im
Duschbereich oberhalb der Duschwanne mit einer Fliese in Mindeshöhe 20 cm begonnen wird, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass sich schon bei geringen Duschwannenbewegungen die unterste Fliesenreihe ablösen
kann.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Passstücke sind stets am äußeren Rand, nicht in der Mitte von Flächen, anzuordnen.
Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der
Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem
Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen
nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen
geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen,
eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig.
Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich
bis zu 1 mm Höhe zulässig.
ANSCHLÜSSE & KANTEN
An Laibungen, freien Wandenden, Vorsprüngen etc. sind Eckschutzschienen aus Aluminium eloxiert vorzusehen
und mit einzukalkulieren.
EINBAUTEN
Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen
abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN
eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen.
Soweit Abdeckungen von Revisionsschächten in Böden vom AN geliefert werden, müssen diese auf dieselben
Verkehrslasten ausgelegt sein wie die angrenzenden Bereiche. Grundsätzlich sind Schachtabdeckungen mit
dem gleichen Material wie der angrenzende Fliesenbelag auszuführen. Die Fugenbilder benachbarter Bereiche
sollen auch in mit Fliesen belegten Revisionsrahmen durchlaufen.
Zu den Leistungen des AN gehört das An- und Einarbeiten aller Installationseinrichtungen.
FUGEN
Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl
des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen
Ausbrechen zu schützen.
Fugen im Bereich von Wandanschlüssen, Dehnfugen, Kanten etc. sind dauerelastisch zu verfugt, Farbe nach
Wahl des AG.
TÜREN
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle
Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter
ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln.
Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Fliesenbelag nicht höher
als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen,
um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten.
RUTSCHHEMMUNG
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens
geschuldete Anforderung. Im WC gilt eine Mindestrutschfestigkeit von R10-B (Barfußbereich).
ABSCHLIEßENDE REINIGUNG
Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind
salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1 BETRIEBSGEBÄUDE
1
BETRIEBSGEBÄUDE
1.1 Vorbereitung
1.1
Vorbereitung
1.2 Abdichtungsarbeiten
1.2
Abdichtungsarbeiten
1.3 Bodenfliesen
1.3
Bodenfliesen
1.4 Wandfliesen
1.4
Wandfliesen
1.5 elastische Verfugung
1.5
elastische Verfugung
1.6 Stundenlohnarbeiten
1.6
Stundenlohnarbeiten
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