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Leistungsverzeichnis
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 023 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Qualitätsanforderungen:
Stahlbauarbeiten werden entsprechend der (den) ausgeschriebenen Ausführungsklasse(n) gemäß ÖNORM in einer für die Fertigung der Konstruktionsteile sowohl größenmäßig als auch von der Kran-, Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung her geeigneten Betriebsstätte ausgeführt.
1.1 Verankerungen:
Stahlkonstruktionen werden auf vom Auftraggeber hergestellten Verankerungen (z.B. Ankerteile, Gewindestangen) versetzt. Der Unterguss oder Verguss erfolgt durch den Auftraggeber.
2. Maßtoleranzen:
Es gelten die in der ÖNORM EN 1090-2 festgelegten Toleranzen.
3. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- alle Positionen gelten ohne Unterschied der Höhen
- Kosten der für die Stahlbaumontage erforderlichen mobilen Aufstiegshilfen (z.B. Hubsteiger, Scherenbühne)
- Arbeitsgerüste, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse
- eine Werkstoff-Prüfbescheinigung wird für alle Positionen gemäß ÖNORM EN 1090-2 erbracht
- das Verkeilen und/oder Verschrauben der Stahlkonstruktionsteile
- das Erstellen von fertigungsspezifischen Unterlagen für den eigenen Gebrauch (z.B. Einzelteilzeichnungen, Schweißpläne, Schachtelpläne) gemäß Richtlinie für Zeichnungen im Stahlbau des Österreichischen Stahlbauverbandes; eine Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber wird gesondert vereinbart
Version 023 (2025-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Materialien:
Im Folgenden sind Ausführungen in Fichte bzw. Tanne (Fichte) beschrieben.
Wenn nicht anders angegeben, wird Vollholz (VH) verwendet.
Vollholz (VH): Für Vollholz gilt eine größte Einzellänge von 6 m in einer Festigkeitsklasse C 24.
Konstruktionsvollholz: Als Konstruktionsvollholz wird keilgezinktes Vollholz gemäß ÖNORM EN 15497, Oberfläche egalisiert (auf Maß gehobelt, mit zulässigen Raustellen) verwendet. Soweit in der Position nicht gesondert angegeben, gelten für Konstruktionsvollholz eine größte Einzellänge von 13 m, eine größte Breite von 16 cm und eine größte Höhe von 28 cm.
Brettschichtholz (BSH): Es wird Brettschichtholz gemäß ÖNORM EN 14080 mit der Festigkeitsklasse GL 24h verwendet. Für Brettschichtholz gilt eine größte Höhe von 60 cm, eine größte Breite von 24 cm und eine größte Einzellänge von 13 m.
Brettsperrholz (BSP): Es wird Brettsperrholz mit einer Europäisch technischen Bewertung (European Technical Approval (ETA)) verwendet. Ausgangsmaterial ist Vollholz C24, E0, mean=11600 N/mm2; Gr, mean=50 N/mm2, fertig abgebunden mit Formatschnitt senkrecht zur Plattenebene.
Brettstapelholz: Unter Brettstapelholz werden mechanisch (z.B. gedübelt oder genagelt), verbundene, parallel angeordnete Brettlamellen mit vertikaler Aneinanderreihung verstanden. Es wird Brettstapelholz mit der Festigkeitsklasse C 24 verwendet. Für Brettstapelholz gilt eine größte Höhe von 60 cm, eine größte Breite von 20 cm und eine größte Einzellänge von 13 m.
Oriented Strand Board (OSB): Es wird der Plattentyp OSB/3 für tragende Zwecke ungeschliffen und stumpf gestoßen im Feuchtbereich gemäß ÖNORM verwendet.
Spanplatte: Spanplatten, geschliffen, werden für tragende Zwecke im Trockenbereich gemäß ÖNORM verwendet.
Mitteldichte Faserplatte (MDF): Plattentyp MDF.LA für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich gemäß ÖNORM.
2. Oberflächenqualität:
Die Oberflächen werden gemäß ÖNORM ausgeführt.
3. Höhen:
Im Folgenden sind Leistungen bei Höhen von Null bis 3,2 m (b.3,2m) beschrieben.
4. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- Montagehilfen (z.B. Unterstellungen, Abspannungen)
- Dachkonstruktionen mit einer Neigung bis 45° (ausgenommen Mansardendach)