Spannbeton-Hohlkammerdecke
3-Feld Sporthalle Melle
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt als Vortext Leistungsverzeichnis über Erweiterte Rohbauarbeiten Projekt-Daten: Bezeichnung:Neubau Sporthalle Melle Straße:                           Am Wellenbad PLZ, Ort:                         49324 Melle Auftraggeber-Daten: Auftraggeber:Landkreis Osnabrück Straße:                           Am Schölerberg 1 PLZ, Ort:                         49082 Osnabrück
Deckblatt als Vortext
1 Allgemeine Vorbemerkungen 1 Allgemeine Vorbemerkungen Projektbescheibung: Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Neubau einer 3-Feld Sporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen in Melle inklusive zusätzlichem Kursraum und großzügigem Foyer. Bei der Sporthalle Melle handelt es sich um ein Gebäude mit entsprechend teilbarer 3-Feld Halle mit einer Hallenfläche von rd. 27 x 46 m und vorgesetztem 1- bzw. 2-geschossigem Baukörper. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich die Hallenebene, die dazugehörigen Umkleide- und Geräteräume sowie das offene Eingangsfoyer, Kursräume und weitere Nebenflächen. Im Obergeschoss sind im Wesentlichen weitere Foyerflächen, Tribüne, Nebenräume und die Technikzentrale untergebracht. Das gesamte Gebäude wird massiv als Stahlbeton- bzw. Stahlbetonskelettbau errichtet, in Kombination aus Ortbeton und Fertigteilen, diese sind zum Teil als Sandwichelement im erdgeschossigen Bereich ausgeführt. Die äußere Fassadengestaltung gliedert sich dadurch in einen massiven geschlossenen Sockel mit Sichtbetonfertigteilen und einer oberen Fassade, welche als vorgehängte Fassade konstruiert ist, bestehend aus verschiedenfarbigen, vertikal angeordneten Keramikelementen. Das Dach der Sporthalle besteht aus einer Spannbetonbinderkonstruktion und einer Tragschale aus Trapezblech. Das Dach wird als extensives Gründach mit PV Anlagen ausgeführt. Die Binder haben eine Richtlänge von rd. 37m und liegen auf entsprechenden Stahlbetonstützen auf. Die Dachflächen der vorgesetzten Baukörper werden massiv in Stahlbeton ausgeführt, ebenfalls mit einem extensiven Gründach, jedoch ohne PV-Module. Die Gründung des gesamten Gebäudes erfolgt mittels Bohrpfählen (Vollverdrängungspfähle aus Beton zur Baugrundverbesserung) und Pfahlkopfbalken. Die Stahlbetonsohlplatte wird in WU-Konstruktion als freitragende Platte ausgeführt. Der Unterbau wird mit Schottertragschicht, Sauberkeitsschicht und Perimeterdämmung gebildet. Das Gebäude liegt in einem Hochwasserschutzgebiet. Entsprechende Genehmigungen hierzu liegen bereits vor. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden im Wesentlichen mittels angepasster Freianlagenplanung getroffen Nachfolgend aufgeführt sind die Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gemäß der in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), DIN 18299, aufgeführten Punkten. Zu den nicht aufgeführten Punkten konnten keine bzw. keine relevanten Angaben gemacht werden. 1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei Ihrer Benutzung Zufahrtstraßen/ Erschließung: Die Erschließung und die Transportwege der Baustelle erfolgen über die Straße Am Wellenbad im Norden des Baugrundstückes. Zwischen der Straße und dem Baugrundstück befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Dieser besteht im vorderen Teil aus einer festen Wegedecke und im hinteren Teil aus einer Schotterfläche. Der öffentlicher Parkplatz ist während der Bauphase in Benutzung und die Buswendeschleife muss durchgehend ohne Einschränkung nutzbar sein. Auf dem Parkplatz darf kein Material gelagert werden. Die Zufahrtsstraßen, der Parkplatz sowie die angrenzenden Fußwege sind von Verschmutzungen freizuhalten und bei Bedarf sofort zu reinigen. 1.2 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitnutzung überlassenen Flächen und Räume Zur Verfügung stehende Lagerflächen auf dem Baugelände sind im Baustelleneinrichtungskonzept ersichtlich. Diese Lagerflächen stehen allen zeitgleich arbeitenden Gewerken zur Verfügung. Es ist eine vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung erforderlich. Es besteht kein genereller Anspruch auf Lagerflächen! Tagesunterkünfte und verschlossene Lagerräume können dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden und sind im Rahmen der vorhandenen Flächen von ihm selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Tagesunterkünfte und Lagerräume sind mit dem örtlichen Objektüberwacher abzustimmen. Aufgrund der beengten Lage ist das Übernachten auf der Baustelle nicht gestattet. 1.3 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. siehe beigelegtes Baugrundgutachten 1.4 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Grundwasserstand bei ca. 75,0 m NHN, weitere Informationen siehe beigelegtes Baugrundgutachten. 1.5 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Die Baustelle befindet sich in einem Überschwemmungsgebiet. Sie haben dafür zu sorgen, dass während der Bauarbeiten keine wassergefährdenden Stoffe wie z.B. Treib- und Schmierstoffe die Gewässer oder das Grundwasser verunreinigen. Für den Überschwemmungsfall ist das Grundstück durch geeignete Maßnahmen derart zu sichern, dass ein Abschwemmen von schädlichen Stoffen in das Gewässer mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. 1.6 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Für den Schutz gegen Baulärm gelten sowohl die Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften. Der Baustellenbetrieb ist möglichst geräusch- und erschütterungsarm abzuwickeln. Es sind lärm- sowie erschütterungsarme Baumaschinen nach dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. Der Maximalpegel der Bauarbeiten-Schallemission, gemessen in 4 m Abstand, darf 75 dB (A) nicht überschreiten. Stemm- und Bohrarbeiten sind auch außerhalb der Ruhezeiten nur in Absprache mit der Objektüberwachung des AG nach rechtzeitiger Vorankündigung auszuführen. Dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ruhezeiten / Regelarbeitszeiten: Die vorgegebenen Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten. Nachtruhe 20:00 Uhr - 07:00 Uhr, Sonntagsruhe: ganztägig Regelarbeitszeit Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag von 07:00 bis 14:00 Uhr (nach Absprache Bauleitung) 1.7 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs Die Zufahrt zum Baufeld kreuzt einen bestehenden Fußgängerweg und öffentlichen Parkplatz. Das Überqueren mit Fahrzeugen hat stets mit erhöhter Aufmerksamkeit zu erfolgen. 1.8 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Im Bereich der Baustelle befindet sich unter anderem eine Fernwärmeleitung, die Lage kann dem Lageplan entnommen werden. 1.9 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Überprüfung hat stattgefunden. Freimeldung liegt vor. Ist bei der Durchführung des Bauvorhabens der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und es ist unverzüglich der Kampfmittelbeseitigungsdienst durch die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen. 1.10 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Fällen der vorhandenen Bäume, stellen des Bauzauns 1.11 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Restarbeiten des Gewerkes Erdarbeiten. Die Blitzschutzarbeiten sind gesondert ausgeschrieben. Die Betonage der Fundamente bzw. Bodenplatte kann erst erfolgen, wenn die Arbeiten vom Blitzschützer abgeschlossen sind.
1 Allgemeine Vorbemerkungen
2 Zusätzliche Vorbemerkungen 2 Zusätzliche Vorbemerkungen 2.1 Für die Durchführung der Arbeiten sind alle maßgebenden Normen und Richtlinien maßgebend, im Besonderen die Bestimmungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil B+C in ihrer neusten Fassung und Richtlinien der Hersteller, sofern sie den DIN-Vorschriften nicht widersprechen. 2.2 Leistungserbringung Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind komplett herzustellen. Es sind alle für den geschuldeten Erfolg notwendigen Leistungen und Nebenleistung zu erbringen. Die vom Bieter in das Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die Erbringung einer vollständigen, funktionsfähigen Leistung inkl. aller Kosten für Material, Nebenarbeiten sowie für Liefern, Vorhalten und Abtransport der zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen nötigen Geräte, Hebezeuge und Montagehilfsmittel, einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste, wenn sie nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen nicht bauseits gestellt werden. Die Forderung nach Vollständigkeit bezieht sich auf alle Positionen und Zulagen. 2.3 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die vertragsgemäße und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechende Ausführung der Arbeiten, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechend Baustellenverordnung. 2.4 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Den Anordnungen SIGEKO (Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator) gemäß Baustellenverordnung ist Folge zu leisten. Durch Nichtbefolgung hervorgerufene Stillstände oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Anfallende Kosten werden diesem in Abzug gebracht. Die Einweisung durch den Sigeko ist an alle Mitarbeiter weiterzugeben. Die Gefährdungsanalyse hat vor Beginn der Arbeiten schriftl. zu erfolgen. 2.5 Amtssprache Amtssprache auf der gesamten Baustelle ist Deutsch. Beabsichtigt der Unternehmer fremdsprachiges Personal einzusetzen, ist zu jeder Zeit zu gewährleisten, dass ein deutschsprachiger Vorarbeiter auf der Baustelle vorhanden ist. Kommt es zu Verzögerungen aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten haftet der jeweilige Unternehmer für die Unterbrechung. Verzögerungskosten anderer Gewerke werden vollständig an den Verursacher weitergeleitet. 2.6 Schnittstellen Für die Regelung von Schnittstellen und für die Koordination der ausgeschriebenen Leistungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Der hierfür notwendige Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Angaben, insbesondere produktbezogene Daten, die für die Leistung angrenzender Gewerke notwendig sind, sind eigenverantwortlich rechtzeitig vorzulegen. 2.7 Bautagebuch Der Auftragnehmer hat während seiner Ausführung ein Bautagebuch in Form von täglichen Bautagesberichten zu führen. Hierfür sind insbesondere folgende Inhalte aufzulisten: - Datum, Beginn der Arbeiten, Ende der Arbeiten - Wetterverhältnisse - Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter sowie deren Qualifikation (Polier, Vorarbeiter, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) - Eingang von Baustoffen - Geräteeinsatz - Angaben zur ausgeführten Tätigkeiten, ggf. mit Zuordnung zu Bauteilen oder Bereichen - Besondere Ereignisse wie z.B. Unfälle etc. - Unterschrift des Auftragnehmers Die Bautagesberichte sind wöchentlich spätestens zur nächsten Baubesprechung der ortlichen Bauleitung vorzulegen. Das Führen des Bautagebuches wird nicht gesondert vergütet. 2.8 Werbung, Film und Fotoaufnahmen Die Baufelder werden videoüberwacht. Dem Auftragnehmer ist das Anbringen von Werbung auf der Baustelle untersagt. Der Auftragnehmer kann sich am Bauschild beteiligen. 2.9 Bei Widersprüchen zwischen LV-Langtext und LV-Kurztext hat stets der LV-Langtext Vorrang in der Gültigkeit 2.10 Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) 2.11 Der AN selbst ist direkt nach Auftragserteilung für das Aufmaß und die technische Klarstellung an Ort und Stelle verantwortlich. 2.12 Dokumentationsunterlagen Vom AN ist eine Baudokumentation in 1-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form (hochladen in Cloud) zu erstellen. Die Kosten hierfür sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Inhalt und Ordnerstruktur: Ordnername: Maßnahme_Gewerk A_Bescheinigungen B_Prüfzeugnisse und Prüfberichte C_Zertifikate, Nachweise und Zulassungen D_Produktdatenblätter E_Hinweise zur Anwendung, Wartung und Pflege F_Sonstiges (Revisionspläne)
2 Zusätzliche Vorbemerkungen
3 Hinweis Bauablauf Betonageabschnitte 3 Hinweis Bauablauf, Betonierabschnitte Für die Durchführung der Arbeiten werden aus statischer Sicht die Betonarbeiten in 3 Betonierabschnitten vorgesehen. Nach den Gründungsarbeiten sollen grob erwähnt die Achsen 1-3, 6-11 und die restlichen Achsabschnitte in einzelnen Abschnitten hergestellt werden. Dies dient zur Aussteifung und Sicherstellung der Montage der Fertigteilbinder.
3 Hinweis Bauablauf Betonageabschnitte
01 Erw. Rohbauarbeiten
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Erw. Rohbauarbeiten
01.05 Betonarbeiten
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Betonarbeiten

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