735 Bauendreinigung
276 Steindamm MFH
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung zur Ausschreibung Vorbemerkung bitte aufmerksam lesen und beachten: Die Grundstücksgesellschaft Manke GmbH & Co. KG hat ein MFH mit 14 WE, zum Verkauf in Norderstedt, im Steindamm mit Keller gebaut. Die Abgabe des Angebotes hat für den Auftraggeber unverbindlich und kostenlos zu erfolgen. Der Auftragnehmer hält sich an das Angebot bis zur Entscheidung über die Auftragserteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten gebunden. Sollte dem Bieter eine Preisbindung von drei Monaten nicht möglich sein, hat der Bieter in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten der Baustelle zu unterrichten. Mit der Begründung, dass die Örtlichkeit nicht bekannt gewesen ist, können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. Bei Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen. Sollten Bedenken gegen die vom Auftraggeber geplante Ausführung seitens des Bieters bestehen, so ist er verpflichtet, diese mit der Abgabe des Angebotes schriftlich geltend zu machen. Sind im Leistungsverzeichnis Wahl- oder Bedarfspositionen vorgesehen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen aufgeführten Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Der Auftraggeber kann seine Entscheidung auch nach Auftragserteilung treffen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er seine gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine entsprechende Bescheinigung beizubringen. Des Weiteren hat der Bieter Angaben seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend nachzuweisen. Änderungen der Angebotstexte sind nicht zulässig. Alternativangebote sind erwünscht und in einer Anlage zum Angebot eingehend zu beschreiben. Die Preise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Nach Angebotsabgabe eintretende Erhöhungen der Löhne, Material- und Frachtkosten werden vom Auftraggeber nicht vergütet. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Sollte dem Bieter eine Preisbindung von über die Dauer der Bauzeit nicht möglich sein, hat der Bieter in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, auf einzelne Positionen oder Titel/Lose ganz oder teilweise zu verzichten. Der Auftraggeber kann die Arbeiten auf verlangen auch zum Pauschalpreis vergeben. Ob und wie sich die Pauschale zusammensetzt, wird in einem gemeinsamen technischen Gespräche vor Auftragserteilung abgestimmt. Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Leistungen, die für den fachgerechten Neubau eines Wohngebäudes notwendig sind. Zu erfassen sind alle Arbeiten, die zur Durchführung der beschriebenen Leistung notwendig und erforderlich sind. Abweichungen von der Leistungsbeschreibung während der Bauausführung sind nicht zulässig, es sei denn, hierzu werden gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen. Sind innerhalb der Leistungsbeschreibungen Wiedersprüche so gilt jeweils das höher wertigere. Benannte Fabrikate und Produkte stellen Leitfabrikate dar, die den auszuführenden Qualitätsstandard beschreiben. Zur Ausführung können gleichwertige Produkte und Fabrikate nach Bemusterung und Zustimmung des AG kommen. Sind keine Fabrikate und Produkte benannt, kommen ebenfalls Produkte und Fabrikate nach Auswahl des AG aus den Mustervorlagen des AN zur Ausführung. Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes System eines Herstellers auszuführen. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Bei der Verwendung systemfremder Bestandteile ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Liefern, einrichten, räumen sowie vorhalten (Vorhaltung über die tatsächliche Dauer der im vorliegenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen) der Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Container, Hebezeuge, Mobilkräne und sonstige Betriebsmittel als komplette Baustelleneinrichtung, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren
Vorbemerkung zur Ausschreibung
ZTV Baureinigungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Baureinigungsarbeiten 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, VOL, die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik und die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten", aufgestellt vom GAEB, in zweiter Rangfolge die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk", herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Die Reinigung ist kurzfristig und termingerecht vor der Abnahme der Bauleistungen durchzuführen. Dem AN ist bekannt, dass der termingerechten Ausführung der Reinigungsleistungen sehr hohe Bedeutung beikommt, da die Schlussabnahme - und somit die termingerechte Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme - in wesentlichem Maß von der Rechtzeitigkeit und der Qualität der Leistungserbringung des AN abhängen. 2             Vorbereitung und Planung Der AN übernimmt im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung unaufgefordert und eigenverantwortlich folgende Leistungen: Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung seiner Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere beim Einsatz säurehaltiger Reinigungsmittel ist vom AN vor Reinigungsbeginn abzuklären, ob Edelstahlbauteile -beschläge oder -einrichtungen verbaut sind, und ggf. wie deren Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion bei Kontakt mit säurehaltigen Reinigungsmitteln oder oder deren Dämpfen geartet ist.Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.Das Beseitigen von Rückständen, die von anderen Gewerken in unüblicher Weise hinterlassen worden sind und eine Besondere Leistung darstellen können, ist der Bauleitung unverzüglich und möglichst vor Ausführung der Leistung anzuzeigen.Einholen von Pflegehinweisen aller vorgefundenen Materialien, insbesondere Hinweise zum Schutz/Erhalt der Rutschhemmung bei BödenErstellung eines Reinigungsplans mit allen durchzuführenden Arbeiten und Leistungen, raum- oder geschossweise, als Checkliste zur AbarbeitungReinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. 3             Ausführung Im Zuge der Bauendreinigung sind besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Auf allen Bauteilen sind Markierungen, Etiketten, Schutzfolien, Flecken u. ä. zu entfernen. Die Reinigung und Behandlung von Oberflächen erfolgt mit auf die Oberflächen abgestimmten Pflegemitteln. Vom AG werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt: staubfreischlierenfreifleckenfrei Grundsätzlich verpflichtet sich der AN, nur Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Alle Pflege- und Reinigungsanleitungen der vorhandenen baustoffe und -produkte sind zu beachten. Der Einsatz fungizider Reinigungsmittel ist ebenso untersagt, wie der Einsatz von Pflege- oder Nachbehandlungsmitteln, die die Rutschhemmung herabsetzende oder schmierende Oberflächenwirkung besitzen. Beschilderungen, Schellen, Armaturen und Beschläge sind Bestandteil der Bauendreinigung, sie sind in einen optisch einwandfreien Zustand zu versetzen. Bei Feststellung von Schäden, die vor Arbeitsaufnahme, während oder nach der Reinigung sichtbar werden, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit erforderlich, sind vom AN lastverteilende Unterlagen zu verwenden (z. B. beim Besteigen von Fensterbänken, Heizkörperabdeckungen oder beim Einsatz von Hubsteigern oder Anlehnleitern). Über die Art des Schutzes hat sich der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern behandelt werden; andernfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben. 4             Zusätzliche Anforderungen 4.1          Generelle Glasflächen (Fassade, Türen, Fenster, etc) Sachgemäße Reinigung einschl. Abledern. Farbreste und starke Verschmutzungen sind ohne Verwendung mechanischer Mittel (Spachtel, Stahlwohle o. ä.) abzulösen. Glasflächen an Fassaden sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Versiegelungen nicht beschädigt werden. Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen. Der Einsatz spezieller Glasreinigern und ein zusätzliches streifenfreies Nachreiben ist erforderlich. 4.2          Eloxierte Alu-Bleche und Profile Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl. stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu konservieren und zu polieren. 4.3          Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder glw. neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutze Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind. 4.4          Holzbauteile und Holzoberflächen Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, dass keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen. 4.5          Kunststoffoberflächen Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. 4.6          Sanitärräume Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Die Reinigung von Bädern mit sanitären Einrichtungsgegenständen beinhaltet das Entfernen sämtlicher aufkleber und Etiketten sowie das Nachtrocknen durch Wischen in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitärporzellan ist gründlich nass zu reinigen. Armaturen sind zu polieren. Zum Reinigen von Kücheneinrichtungen, Einbaumöbeln u. ä. gehört auch das allseitige Säubern aller zugänglichen Flächen und Einbauten (z. B. innere Schrankteile, Unterteilungen von Schubfächern). 4.7          Textile Beläge und Holzböden Die Nassreinigung und eine eventuell maschinelle Trocknung darf nur nach Abstimmung mit dem AG erfolgen. Der AN hat im Besonderen die Reinigung von Holzbauelementen (z. B. Oberflächen von Türblättern, Türfutter, Parkett, feste Einbauten) mit größter Sorgfalt durchzuführen und ein Zurückbleiben von Wasserflecken zu verhindern. 4.8          Heizkörper Bei Heizkörpern sind ohne Werkzeug demontierbare Blenden zu entfernen einschl. wiederaufbringen, um die Reinigung auch hinter-/unterhalb von Blenden ausführen zu können. Ein Verstellen von Sensoren, Reglern o. ä. ist zu vermeiden. 5             Behandlung der Bauabfallmaterialien Die Entsorgung der Bauabfallmaterialien ist unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Das gesamte Bauabfallmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abfahren zu lassen. 6             Reinigung während der Bauzeit Auf ausdrücklicher Anweisung des AG sind auch Reinigungen während der Bauzeit durchzuführen. Hierzu zählt die besenreine Entfernung von grober Verschmutzung und Verpackungsmaterial. Die Abfälle sind sortenrein zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
ZTV Baureinigungsarbeiten
01 Grobreinigung Komplettleistung
01
Grobreinigung Komplettleistung
01.__.0010 Grobreinigung,Wohnungen EG, 1 OG, SG komplett Grobreinigung von Flächen in den Wohnungen, Terrassen und Balkone. Ausführung nur nach Aufforderung durch den AG. Abrechnung nach m2 NGF. Leistungsbestandteile Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc.Entsorgung in bauseitigen ContainerBodenflächen besenrein Abrechnungsgrundlage: Nettogeschossfläche NGF je Reinigungsdurchgang Ausführungsort: EG, 1 OG, SG.
01.__.0010
Grobreinigung,Wohnungen EG, 1 OG, SG komplett
1.000,00
m2
01.__.0020 Grobreinigung Treppenhaus komplett Vollständige Baufeinreinigung des Treppenhauses, einschl. aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten nach Fertigstellung aller Bauleistungen. Die hier beschrieben Reinigungsleistung dient zur Baufertigstellung, so dass nach Ende der Reinigungsarbeiten eine Übergabe und Inbetriebnahme der Flächen ohne zusätzliche vorherige Reinigungsarbeiten erfolgen kann. Leistungsbestandteile Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen BestimmungenBodenbeläge (Teppich, Parkett, Betonwerkstein, Naturstein und Beschichtungen) einschl. SockelleistenFliesenflächen (Wand, Boden etc.)Verglasungen, beidseitig, einschl. Rahmen, Sprossen und DichtungenInnen-/AußenfensterbänkeInnen-/Außentürelemente einschl. Beschläge, ZargenGeländerkonstruktionen einschl. HandläufeEinbauten der TGA wie Heizkkreisverteiler, Schalter, Steckdosen, Lampen etc.Sanitäreinrichtungsgegenstände, -objekte und -ausstattungenAusführung einschl. dem Entfernen von FirmenetikettenEntsorgung in bauseitigen Container Abrechnung nach m2 Nettogrundfläche. Ausführungsort:                Treppenhaus
01.__.0020
Grobreinigung Treppenhaus komplett
145,00
m2
01.__.0030 Grobreinigung UG1 komplett Grobreinigung von Flächen im UG 1, Leistungsbestandteile Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc.Entsorgung in bauseitigen ContainerBodenflächen besenrein Abrechnungsgrundlage: Nettogeschossfläche NGF je Reinigungsdurchgang Ausführungsort:                UG 1
01.__.0030
Grobreinigung UG1 komplett
430,00
m2
02 Baufeinreinigung Komplettleistung
02
Baufeinreinigung Komplettleistung
02.__.0010 Feinreinigung Wohnungen EG, 1 OG, SG komplett Vollständige Baufeinreinigung der Wohnungen im Innenbereich und Aussenbreich, Terrassen, Balkone, von Nutzflächen der oberirdischen Geschosse einschl. aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten nach Fertigstellung aller Bauleistungen. Die hier beschrieben Reinigungsleistung dient zur Baufertigstellung, so dass nach Ende der Reinigungsarbeiten eine Übergabe und Inbetriebnahme der Flächen ohne zusätzliche vorherige Reinigungsarbeiten erfolgen kann. Leistungsbestandteile Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen BestimmungenBodenbeläge (Teppich, Parkett, Betonwerkstein, Naturstein und Beschichtungen) einschl. SockelleistenFliesenflächen (Wand, Boden etc.)Verglasungen, beidseitig, einschl. Rahmen, Sprossen und DichtungenInnen-/AußenfensterbänkeInnen-/Außentürelemente einschl. Beschläge, ZargenGeländerkonstruktionen einschl. HandläufeEinbauten der TGA wie Heizkkreisverteiler, Schalter, Steckdosen, Lampen etc.Sanitäreinrichtungsgegenstände, -objekte und -ausstattungenAusführung einschl. dem Entfernen von FirmenetikettenEntsorgung in bauseitigen Container Abrechnung nach m2 Nettogrundfläche. Ausführungsort: EG, 1 OG , SG
02.__.0010
Feinreinigung Wohnungen EG, 1 OG, SG komplett
1.000,00
m2
02.__.0020 Feinreinigung Treppenhaus komplett Vollständige Baufeinreinigung des Treppenhauses, einschl. aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten nach Fertigstellung aller Bauleistungen. Die hier beschrieben Reinigungsleistung dient zur Baufertigstellung, so dass nach Ende der Reinigungsarbeiten eine Übergabe und Inbetriebnahme der Flächen ohne zusätzliche vorherige Reinigungsarbeiten erfolgen kann. Leistungsbestandteile Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen BestimmungenBodenbeläge (Teppich, Parkett, Betonwerkstein, Naturstein und Beschichtungen) einschl. SockelleistenFliesenflächen (Wand, Boden etc.)Verglasungen, beidseitig, einschl. Rahmen, Sprossen und DichtungenInnen-/AußenfensterbänkeInnen-/Außentürelemente einschl. Beschläge, ZargenGeländerkonstruktionen einschl. HandläufeEinbauten der TGA wie Heizkkreisverteiler, Schalter, Steckdosen, Lampen etc.Sanitäreinrichtungsgegenstände, -objekte und -ausstattungenAusführung einschl. dem Entfernen von FirmenetikettenEntsorgung in bauseitigen Container Abrechnung nach m2 Nettogrundfläche. Ausführungsort: Treppenhaus
02.__.0020
Feinreinigung Treppenhaus komplett
145,00
m2
02.__.0030 Feinreinigung UG 1 komplett Vollständige Baufeinreinigung des UG 1, einschl. aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten nach Fertigstellung aller Bauleistungen. Die hier beschrieben Reinigungsleistung dient zur Baufertigstellung, so dass nach Ende der Reinigungsarbeiten eine Übergabe und Inbetriebnahme der Flächen ohne zusätzliche vorherige Reinigungsarbeiten erfolgen kann. Leistungsbestandteile Einsammeln von Verpackungsmaterialien, Essenresten, Lebensmittelverpackungen, Bauschutt etc. einschl. Entsorgung nach landesrechtlichen BestimmungenBodenbeläge (Teppich, Parkett, Betonwerkstein, Naturstein und Beschichtungen) einschl. SockelleistenFliesenflächen (Wand, Boden etc.)Verglasungen, beidseitig, einschl. Rahmen, Sprossen und DichtungenInnen-/AußenfensterbänkeInnen-/Außentürelemente einschl. Beschläge, ZargenGeländerkonstruktionen einschl. HandläufeEinbauten der TGA wie Heizkkreisverteiler, Schalter, Steckdosen, Lampen etc.Sanitäreinrichtungsgegenstände, -objekte und -ausstattungenAusführung einschl. dem Entfernen von FirmenetikettenEntsorgung in bauseitigen Container Abrechnung nach m2 Nettogrundfläche. Ausführungsort: UG 1
02.__.0030
Feinreinigung UG 1 komplett
430,00
m2
03 Nachreinigung
03
Nachreinigung
03.__.0010 Nachreinigungsgang Wohnungen komplett SNachreinigungsgang nach Erfordernis im Bauablauf bzw. nach Mängelbeseitigung vor Übergabe an den Nutzer. Leistungsbestandteile Komplett wie in Position "Feinreinigung Wohnungen NF EG, 1 OG, SG komplett" beschrieben Ausführung nur nach Aufforderung durch den AG.
03.__.0010
Nachreinigungsgang Wohnungen komplett
E
1.000,00
h
03.__.0020 Nachreinigungsgang Treppenhaus komplett Nachreinigungsgang nach Erfordernis im Bauablauf bzw. nach Mängelbeseitigung vor Übergabe an den Nutzer. Leistungsbestandteile Komplett wie in Position "Feinreinigung Treppenhaus komplett" beschrieben Ausführung nur nach Aufforderung durch den AG.
03.__.0020
Nachreinigungsgang Treppenhaus komplett
E
145,00
m2
03.__.0030 Nachreinigungsgang UG 1 komplett Nachreinigungsgang nach Erfordernis im Bauablauf bzw. nach Mängelbeseitigung vor Übergabe an den Nutzer. Leistungsbestandteile Komplett wie in Position "Feinreinigung UG 1 komplett" beschrieben Ausführung nur nach Aufforderung durch den AG.
03.__.0030
Nachreinigungsgang UG 1 komplett
E
430,00
m2
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.0010 Stundensatz Reinigungskraft Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Reinigungskraft
04.__.0010
Stundensatz Reinigungskraft
E
1,00
h

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