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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Roh-, Tief-, Gründungsbauarbeiten Roh-, Tief-, Gründungsbauarbeiten
Roh-, Tief-, Gründungsbauarbeiten
1 Roh-, Tief-, Gründungsbauarbeiten
1
Roh-, Tief-, Gründungsbauarbeiten
Baubeschreibung Die Stadtentwässerung Schweinfurt beabsichtigt, auf der Kläranlage Schweinfurt die Schlammbehandlung zu erneuern und in diesem Zuge auch einen neuen Gasspeicher zu erstellen.
Die Ausführung der Gesamtmassnahme erfolgt unter Aufrechterhaltung des laufenden Kläranlagenbetriebs und wird aus logistischen sowie betriebstechnischen Gründen in drei (3) aufeinanderfolgende Bauabschnitte (BA) unterteilt.
- Bauabschnitt 1: Neubau des Gasspeichers
- Bauabschnitt 2: Neubau Schlammentwässerung
- Bauabschnitt 3: Neubau Schlammfaulung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Rohbau-, Tiefbau- und Gründungsarbeiten für die Errichtung eines neuen Gasspeichers einschließlich der zugehörigen Infrastruktur. Das Leistungsbild umfasst die Herstellung der statisch erforderlichen Stahlbetonfundamente mit Bodenplatte und angebundenem Rohrschacht einschließlich aller hierfür erforderlichen Erdarbeiten, Gründungsmaßnahmen, Unterbauarbeiten sowie sonstiger vorbereitender Leistungen.
Weiterhin umfasst die Ausschreibung die Ausführung sämtlicher Tiefbauarbeiten für die Herstellung der Leitungsgräben und der erforderlichen Infrastruktur zur Verlegung und Anbindung der Gasleitungen zwischen den neu zu errichtenden Anlagenteilen und den Bestandsanlagen. Die eigentlichen Rohrleitungs- und Montagearbeiten der Gasleitungen sind nicht Bestandteil und werden über das Gewerk bzw. Leistungsverzeichnis Maschinentechnik ausgeschrieben und ausgeführt.
Bestandteil der Leistungen sind zudem die Herstellung der Fundamente für die Gasfackeln einschließlich aller erforderlichen Erd-, Schal-, Bewehrungs- und Betonarbeiten. Darüber hinaus sind Kabeltrassen einschließlich Kabelschutzrohren, Kabelzugschächten und aller zugehörigen Nebenleistungen herzustellen.
Die erforderlichen Straßen-, Wege-, Pflaster- und Grünflächenarbeiten zur Herstellung, Anpassung, Wiederherstellung und Rekultivierung der durch die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Verkehrs-, Lager-, Betriebs- und Grünflächen sind ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung. Hierzu gehören auch die für die Bauausführung erforderlichen Baustelleneinrichtungs-, Baustraßen-, Lagerflächen- und Verkehrsführungsmaßnahmen. Sämtliche während der Baumaßnahme beanspruchten Grünflächen sind nach Abschluss der Arbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, einschließlich Wiederherstellung vorhandener Vegetationsflächen.
Vorbemerkungen:
es gelten die einschlägigen DIN-Normen, die Montagerichtlinien der Hersteller und die VOB.
Der AN hat vor Ausführung die Einbausituation vor Ort zu sichten und die Maße zu nehmen. Der hierfür erforderliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
WICHTIGER HINWEIS: ==================
Sämtliche eventuell notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste, Leitern und dergleichen sind, sofern nicht explizit ausgeschrieben, in die jeweiligen Einheitspreise des AN einzurechnen.
Planunterlagen
Die der Ausschreibung beiliegenden Zeichnungen sind als Prinzipskizzen zu verstehen. Die einwandfreie Aus- führung obliegt dem Auftragnehmer.
Aufmaß und Abrechnung
Der Auftragnehmer hat zu jeder Rechnung eine Massen- feststellung der bis dahin erbrachten Leistung auf seine Kosten zu erstellen. Rechnungen ohne genaue Masseermittlung können nicht bearbeitet werden.
Aus Abrechnungszeichnungen bzw. anderen Aufmaßunter- lagen müssen alle Leistungen, die zur Rechnungs- prüfung notwendig sind, ersichtlich sein. In den Rechnungen müssen Umfang und Wert aller Leistungen nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sein.
Die Kalkulation von Nachtragsangeboten hat entsprechend der Kalkulation des Leistungsverzeichnisses zu er- folgen. Hierfür ist ein Kalkulationsnachweis erforder- lich.
Vor Beginn der Ausführungsarbeiten hat sich der Auftragnehmer vor Ort über die baulichen Verhältnisse zu informieren.
Baustellenordnung
Den Anweisungen des Auftraggebers sowie dessen Erfüllungsgehilfe hat der Auftragnehmer Folge zu leisten.
Grundlage der Arbeitssicherheit sind die geltenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, neben den gesetzlichen Bestimmungen auch die Regelwerke der Unfall- versicherungsträger.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, die auf der Baustelle tätig sind, Kenntnis über
die arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen die Baustellenordnung die Arbeitschutzvorschriften die Unfallverhütungsvorschriften haben.
Die einschlägigen Arbeits- und Unfallverhütungs- vorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Die im Kapitel "Sicherheitshinweise" beschriebenen Punkte (u. a. Arbeiten in Ex-Bereichen) sind unbedingt zu beachten und entsprechend einzukalkulieren.
Die Arbeitsabläufe sind vor Ausführung der Arbeiten mit allen Beteiligten zu koordinieren und schriftlich festzulegen. Sämtliche Arbeitseinsätze sind im Vorfeld mit dem Kläranlagenpersonal abzustimmen.
Während der Arbeitszeit muss ein Vertreter des Auftrag- nehmers auf der Baustelle anwesend sein. Dieser Vertreter muss ermächtigt sein, selbstständige Fest- legungen über Ausführung und Termine bzw. Vergütung mit der Bauleitung des Auftraggebers zu treffen.
Bautageberichte sind täglich zu erstellen und wöchent- lich der Bauleitung des Auftraggebers vorzulegen.
Lieferungen auf die Baustelle sind vom Personal des Auftragnehmers zu übernehmen und zu lagern. Anlieferungen sind mit der Bauleitung des Auftraggebers zu koordinieren.
Transport-, Ab-/Auflade-, Montage- und sonstige Arbeitshilfen werden vom Auftraggeber nicht geleistet.
Lager- und Arbeitsflächen
Lager- und Arbeitsflächen sind auf dem Kläranlagen- gelände vorhanden. Die Einrichtung von Lager- und Arbeitsflächen obliegt dem Auftragnehmer und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die benutzten Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in ihren Ausgangszustand zu versetzen.
Beachtung des Kläranlagenbetriebes
Der Betrieb der Abwasser- sowie Schlammbehandlung wird während der Bauzeit im vollem Umfang aufrecht erhalten. Es dürfen keinerlei Beeinträchtigungen der o. g. Anlagen durch die Baumaßnahmen entstehen.
Schutzmaßnahmen während der Baumaßnahmen
Alle bauseitigen Anlagen und Bauteile sind sorgfältigst vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Sämtlicher entstehender Schmutz bzw. Bauabfall ist unmittelbar nach seinem Anfall zu entfernen bzw. aus dem Betriebsgebäude zu entfernen.
Anfallende Abfälle sind fachgerecht für die Entsorgung auf den vom Auftraggeber zugewiesenen Flächen zu
lagern und zu entsorgen.
Alle Wege sowie die Vegetation sind zu erhalten und vor Verschmutzung zu bewahren.
Weitere vom Auftragnehmer einzukalkulierende Leistungen
Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Wiederabbau mit Abtransport der Baustelleneinrichtung (siehe in gesonderter Position). Prüfung sämtlicher dem Auftragnehmer betreffenden Maße an der Baustelle und Abklärung eventueller Unstimmig- keiten mit der Bauleitung vor Aufnahme der Arbeiten. Auf dem Gelände der Kläranlage dürfen nur Tagesunter- künfte aufgestellt werden. Wohnunterkünfte auf dem Gelände sind nicht zulässig. Alle für die Durchführung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Hilfs- und Transportmittel, Krane, Arbeits- und Schutzgerüste, Stapler, Hubgeräte, Schwer- lastrollen, Werkzeuge, Sonderkonstruktionen, etc. sind in die Kalkulation mit einzubeziehen, soweit nicht in entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnises aufgeführt. Anfallendes Verpackungsmaterial, Bauschutt, Restbaustoffe sind aufzuladen und fachgerecht zu entsorgen. Besenreine Säuberung der Montage- und Arbeitsbereiche Detailpläne und Betriebsanleitungen
Es werden die Bestandpläne der Anlage zur verfügung gestellt.
Für alle Arbeiten im Bestand ist eine exakte Maßaufnahme vor Ort gefordert und entsprechende Maßtoleranzen bei der Fertigung zu berücksichtigen.
Nachfolgend spezifizierte Unterlagen sind vom AN zu fertigen und dem AG zur Verfügung zu stellen:
Umgehend nach Auftragserteilung ist zu erstellen:
- Montagepläne 1:50/1:20/1:10, die den gesamten
Leistungsumfang pro Bauwerk ganzheitlich und
vollständig darstellen.
Für den Prüfumlauf der Pläne sind vom AN mindestens
3 Wochen zu veranschlagen.
Nach abschließen der Arbeiten sind die Werkpläne sowie R&I dem AG im aktuellen Istzustand zur Verfügung zu stellen.
Alle Unterlagen sind dem AG außerdem digital
(*.dxf, *.pdf, *.doc, oder glw.) zu übergeben.
Lage der Baustelle
Kläranlage Schweinfurt
Schulgasse 13
97424 Schweinfurt
Arbeitszeiten
Bei den Arbeitszeiten des AN sind die Öffnungszeiten der Kläranlage zu beachten, ein Arbeiten außerhalb dieser Zeiten ist nicht uneingeschränkt möglich.
Sämtliche Arbeitseinsätze sind im Vorfeld mit dem Kläranlagenpersonal abzustimmen.
Fremdfirmen dürfen außerhalb dieser Zeiten auf dem Gelände nicht tätig sein. Ausnahmen sind im Einzelfall in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.
Anschlussmöglichkeiten Ver- und Entsorgung
Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser befinden sich auf dem Gelände der Kläranlage und werden bauseits gestellt. Sie sind vor Ort mit dem Kläranlagenpersonal bzw. mit der Bauleitung abzustimmen.
Bereitstellung von Wasser und Baustrom
Kosten für Wasser und Energie übernimmt der Auftrag- geber Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Baustrom befinden sich auf dem Geländer der Kläranlage. Der Auftrag- nehmer ist für die Heranführung und Verteilung bzw. für die Absicherung verantwortlich. Anlieferungen Dritter
Bei Anlieferung im Auftrag des AN ist das Abladen,Lagern und Transportieren zur Verwendungsstelle in die Preise einzukalkulieren.
Baubesprechungen
Baubesprechungen werden einerseits nach Notwendigkeit auf Aufforderung des Auftraggebers andererseits als wöchentlicher Jour Fixe auf der Baustelle abgehalten.
Aus Gründen der Haftung müssen Arbeiten im Betriebsbereich der Kläranlage in enger Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung der Kläranlage abgestimmt werden.
Auf dem Gelände der Kläranlage dürfen nur Tagesunterkünfte aufgestellt werden. Wohnunterkünfte auf dem Gelände sind nicht zulässig.
Jeder Auftragnehmer muss für sein Personal eigene Tagesunterkünfte, Sozialräume, Toiletten mit Handwascheinrichtungen, Duschen und Erste-Hilfe-Massnahmen zur Verfügung stellen, auch bei nur tageweisem Einsatz. Vom AG werden keine Sozialeinrichtungen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt.
Baubeschreibung
Stahlbetonbau Stahlbetonbau
Stahlbetonbau
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