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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
DECKBLATT AUFTRAGGEBER
Amprion GmbH
Projekte Hoch- und Höchstspannungskabel
Robert-Schuhmann-Str. 7
44263 Dortmund
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Netzanschluss Industriepark Höchst (IPH)
Bl. 0658 UA Welschgraben - IPH West
DECKBLATT
Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis Planunterlagen und Dokumente zum Leistungsverzeichnis
Folgende, der Leistungsbeschreibung zu Grunde liegende Planungsunterlagen und Dokumente:
Planverzeichnis:
Blatt Darstellung Maßstab
1 Übersichtsplan 1:5.000
2 Detail Regelgraben/ 1:100
Regelprofil
3 Detail Regelkreuzung 1:100
4 Detail Muffengrube 1:50
5 Übersicht Muffengruben 1:200
6 Lageplan 1 1:500
7 Lageplan 2 1:500
8 Lageplan 3 1:500
9 Lageplan 4 1:500
10 Lageplan 5 1:500
11 Lageplan 6 1:500
12 Lageplan 7 1:500
13 Lageplan 8 1:500
14 Lageplan 9 1:500
15 Lageplan 10 1:500
16 Lageplan 11 1:500
17 Lageplan 12 1:500
18 Lageplan 13 1:500
19 Detail Kreuzung Welschgraben 1:200/ 1:100
km 1+216
20 Detail Kreuzung Lachgraben km 1:200/ 1:100
2+617
21 Detail Kreuzung BAB 66 1:200/ 100
22 Detail Start- und Zielgrube 1:100
BAB 66
23 Detail Wasserleitung km 4+016 1:200/ 1:100
24 Detail Lachgraben km 4+230 1:200/ 1:100
25 Detail Pfaffenwiese L 3018 1:200/ 100
26 Detail Start- und Zielgrube 1:100
Pfaffenwiese L3018
27 Detail Bahnlinien/ 1:500/ 1:100
Höchster-Farben-Straße
28 Detail Bahnlinien/ 1:100
Höchster-Farben-Straße
29 Detail Start- und Zielgrube 1:100
Bahnlinien/
Höchster-Farben-Straße
30 Detail OGE/ Infraserv km 5+606 1:200/ 100
31 Längsschnitt 1 1:1000/ 1:100
32 Längsschnitt 2 1:1000/ 1:100
33 Längsschnitt 3 1:1000/ 1:100
34 Längsschnitt 4 1:1000/ 1:100
35 Längsschnitt 5 1:1000/ 1:100
Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis
Allgemeiner HINWEIS Nachfolgende Punkte sind bei der Kalkulation aller Positionen zu berücksichtigen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich die Lieferung bestimmter Bauteile ausgeschlossen ist, beinhalten die ausgeschriebenen Leistungen grundsätzlich auch die Lieferung aller Baustoffe und Bauteile.
Bei Abrechnung über die Kubatur ist immer die Kubatur im verdichteten
Zustand, ohne Berücksichtigung des Auflockerungsfaktors beim Ausheben
gemeint, es sei denn, in der Position ist explizit eine andere Regelung
beschrieben.
Sofern in den Positionen die Abrechnung über Tage erfolgt, sind immer die
vollen 24 h gemeint.
Auf die Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtsstraßen muss seitens des AN
besonderes Augenmerk gelegt werden. Der AN verpflichtet sich, Straßenverschmutzungen zu vermeiden bzw. unvermeidbar eingetretene Verunreinigungen unaufgefordert sofort wieder zu beseitigen. Es sind daher bei Beginn des Baustellenverkehrs alle geeigneten Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. umgehenden Beseitigung von Straßenverschmutzungen zu treffen.
Bei der Kalkulation ist eine bodenschonende Bauweise zu berücksichtigen, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht explizit erwähnt wird. Hinweise zu der bodenschonenden Bauweise sind in dem Bodenschutzkonzept und in den Vorbemerkungen enthalten. Der AN bestätigt, dass er die im Bodenschutzkonzept und den Vorbemerkungen angegebenen Arbeitsabläufe und Maßnahmen zur bodenschonenden Bauweise bei der Kalkulation aller Positionen berücksichtigt und eingerechnet hat. Hierzu zählen insbesondere die besonderen Aufwendungen für den schichtweisen Bodenabtrag, die Separierung der Bodenschichten, die Einzelmietenlagerung, die Vorgaben bezüglich des schichtweisen Ab- und Auftragens des Bodens, die Bodenlagerung in Einzelmieten, die Verdichtungshinweise bei der Rückverfüllung, die Vorgaben zur Baustellenbefestigung (Baustraßen und Lagerflächen) etc.
In den einzelnen Punkten der Baubeschreibung und Vorbemerkungen sind
weitere Kalkulationshinweise enthalten, die bei der Kalkulation aller Positionen
zu berücksichtigen sind.
Bei allen Schüttgüter (Schotter, Beton, Sand etc.) sind in den Tagesberichten die Nummern der Wiegekarten bzw. der Lieferscheine und die Menge / Tonage einzutragen. Reine Fuhrscheine oder LKW-Aufmaße sind nicht zulässig. Auf dem Lieferschein ist der Verwendungsort (Bauwerk, Bauteil) und die Abrechnungsposition gut lesbar zu vermerken. Alle Lieferscheine sind spätestens am darauffolgenden Tag der örtlichen Bauüberwachung (öBü) zur Gegenzeichnung und Anerkennung vorzulegen und nach Bauteil und Lieferdatum getrennt aufzulisten. Nur die von der öBü anerkannten Lieferscheine können bei der Abrechnung anerkannt werden. Auch bei Positionen, die über die Kubatur abgerechnet werden, muss zu der Abrechnung ein Lieferscheinnachweis geführt werden. Sofern der Lieferscheinnachweis nicht geführt wird, kann hieraus ein Abzug in der Rechnung folgen.
Der AN hat bei der Bauleitung rechtzeitig das gemeinsame Aufmessen zu beantragen. Alle Aufmasse sind gemeinsam mit dem AG zu erstellen und müssen zeichnerisch nachgewiesen werden.
Stundenlohnarbeiten müssen vor Durchführung mit dem AG abgesprochen
werden.
Alle erforderlichen Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis verzeichnet sind, müssen vor Durchführung vom AG schriftlich genehmigt werden.
Für die Herstellung der Baumaßnahme steht nur eine begrenzte Bauzeit zur Verfügung. Hierin sind Schlechtwettertage im regional zu erwartenden Maße einzurechnen, d. h. es erfolgt keine Bauzeitverlängerung für zu erwartende Schlechtwettertage. Witterungsbedingte Einflüsse auf die Baustelle gelten nicht als Behinderung und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen sind ebenfalls in der gesamten Kalkulation einzurechnen und werden weder über Stillstand, Unterbrechung noch sonstige Positionen gesondert vergütet. Auch das Umstellen von Bauabläufen aufgrund der Vorgaben aus dem Bodenschutz, wenn z. B. Baustraßen in Teilbereichen aufgrund der Witterung nicht genutzt werden können, sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeiner HINWEIS
HINWEIS Geologische und Bodenkundliche Baubegleitung Während der Planung und der Durchführung des Bauvorhabens ist gemäß
dem Genehmigungsbescheid für die Belange des Bodenschutzes eine
fachlich qualifizierte Geologische und Bodenkundliche Baubegleitung beteiligt.
Beschränkungen und Hinweise sind den Anlagen_9 zu entnehmen.
Anlage_9.1.0a Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)
Anlage_9.1.1 Maßnahmenblätter
Anlage_9.1.2.3.1a Karte 3 Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan zum LBP
Anlage_9.1.2.3.2a Karte 3 Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan-Legende zum LBP.
HINWEIS Geologische und Bodenkundliche Baubegleitung
HINWEIS archäologische Flächenuntersuchung Nach erfolgter Vergabe der Leistungen des Hauptauftrages verpflichtet sich
der AN Abstimmungen zum Bauablauf zusammen mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Auftragnehmer der archäologischen Flächenuntersuchung zu führen. Der Bauablauf des Hauptauftragnehmers und des Auftragnehmers der archäologischen Flächenuntersuchung haben jeweils Einfluss aufeinander. Ein konfliktfreier Ablauf beider Maßnahmen ist anzustreben.
HINWEIS archäologische Flächenuntersuchung
HINWEIS Bodenmanagement Das Bodenmanagementkonzept ist in Bearbeitung und wird durch den AG
als Vorabzug beigefügt.
HINWEIS Bodenmanagement
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis - für Abrechnungseinheiten (Einh):
h = Stunde
d = Tag
Wo = Woche
Mt = Monat
Jr = Jahr
kg = Kilogramm
t = Tonne
cm = Zentimeter
m = Meter
km = Kilometer
m2 = Quadratmeter
km2 = Quadratkilometer
l = Liter
m3 = Kubikmeter
psch = pauschal
St = Stück
- für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh),
Bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die Abrechnungseinheit
das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit:
mMt = Meter x Monate
mWo = Meter x Wochen
md = Meter x Tage
m2Mt = Quadratmeter x Monate
m2Wo= Quadratmeter x Wochen
m2d = Quadratmeter x Tage
m3Mt = Kubikmeter x Monate
m3Wo= Kubikmeter x Wochen
m3d = Kubikmeter x Tage
StMt = Stück x Monate
StWo = Stück x Wochen
Std = Stück x Tage
Sth = Stück x Stunden
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
1 BI0658 NETZANSCHLUSS INDUSTRIEPARK HÖCHST (IPH)
1
BI0658 NETZANSCHLUSS INDUSTRIEPARK HÖCHST (IPH)
1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.06 ERDARBEITEN / LEITUNGSGRÄBEN
1.06
ERDARBEITEN / LEITUNGSGRÄBEN
1.07 ENTSORGUNG GEMÄß MANTELVERORDNUNG
1.07
ENTSORGUNG GEMÄß MANTELVERORDNUNG
1.16 ROHRVERLEGEARBEITEN
1.16
ROHRVERLEGEARBEITEN
1.17 BEGEHBARES OBERFLUR - BAUWERK (BOB)
1.17
BEGEHBARES OBERFLUR - BAUWERK (BOB)
1.18 OBERFLÄCHENARBEITEN UND SONSTIGES
1.18
OBERFLÄCHENARBEITEN UND SONSTIGES
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