2026GK0542 Baufeldfreimachung Baustraße Entsorgung
Lauf a. d. Pegnitz Grundschule Heuchling - BE
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01
01
01.01
01.01
02 Baustelleneinrichtung Freianlagen
02
Baustelleneinrichtung Freianlagen
Baustelleneinrichtung Die Einrichtung der Baustelle im zulässigen Umfang ist vom AN mit der Bauleitung abzustimmen. Materiallagerflächen können vom AN auf der Maßnahmenfläche entsprechend dem Bauablauf eingerichtet werden.Im Baustelleneinrichtungsplan als zu schützende Gehölzflächen ausgewiesene Bereich dürfen nicht als Baustellen- und Materiallagerflächen genutzt werden.Der AN hat sich vor Angebotsabgabe und Bauausführung eigenverantwortlich über alle preis- und leistungs- beeinflussenden Umstände eingehend an Ort und Stelle zu informieren.Bei allen Arbeiten und Anlieferungen ist auf Erhalt und Schonung der bestehenden Bauteile, Anlagen und Bäume zu achten. Der AN hat mit dem AG die notwendigen Beweissicherungen bzw. Zustandsfeststellungen vor Baubeginn vorzunehmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.Schäden, die der AN verursacht, müssen zu seinen Lasten behoben werden.
Baustelleneinrichtung
bauzeitliche Zufahrten, Zugänge Die Zufahrt zum östlichen Pausenhof, sowie zum Standort des Gastankes ist über die vorhandene Zufahrt mit einer lichten Breite von ca. 4,0 m möglich.Während der gesamten Bauzeit muss die Feuerwehrzufahrt frei zugänglich sein. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur außerhalb der Maßnahmenfläche möglich. Die Zufahrt für Schulbusse zur Grundschule ist jederzeit freizuhalten.Im direkten Umfeld der Maßnahmenfläche sowie im Bereich des querenden, provisorischen Fußweges und des Pausenhofes ist aufgrund der im Norden angrenzenden Grundschule ganztägig mit hohem Personen- und zu den Hol- und Bringzeiten auch mit Fahrzeugverkehr zu rechnen. Bei den Baustellenzu- und -abfahrten ist hierauf vordringlich Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitsablauf ist darauf einzurichten. Die Hol- und Bringzeiten der Schule liegen hauptsächlich in der Zeit zwischen 7:00-8:00 Uhr und 12:00 - 14:00 Uhr. Materialanlieferungen, sowie Abtransport von Aushub u.ä. Tätigkeiten sind außerhalb der genannten Zeiten durchzuführen.
bauzeitliche Zufahrten, Zugänge
Baumschutz Im Bereich des Baufeldes befinden sich zahlreiche Bäume und randliche Gehölzbestände, die vor Beginn der Baumaßnahme mit ortsfesten Baumschutzzäunen und Stammschutz zu versehen sind. Die Baumschutzmaßnahmen im Bereich der Container wurden bereits im Vorfeld hergestellt. Es sind lediglich die Baumschutzmaßnahmen im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche und Zufahrt auf der Nordseite noch herzustellen.Der Rückbau des Baumschutzes erfolgt nach Ende der Gesamtmaßnahme und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.Die zu schützenden Gehölzflächen sind im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet und dürfen nicht als Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerflächen genutzt werden.Zum Schutz des Baumbestandes sind die Vorgaben der DIN 18920 und R SBB einzuhalten. Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind im Leistungsumfang enthalten.
Baumschutz
Baumfällungen, Rodungsarbeiten Die erforderlichen Baumfällungen und Rodungsarbeiten werden im Vorfeld durch den Bauhof durchgeführt und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Das Roden der Wurzelstöcke ist noch durchzuführen und Bestandteil der Ausschreibung.
Baumfällungen, Rodungsarbeiten
Sparten, Gastank Für das Versetzen des Gastankes ist eine neue Gaszuleitung erforderlich, die durch den Betreiber des Gastankes verlegt wird. Im Zuge der vorliegenden Ausschreibung wird lediglich ein Leerrohr verlegt. Der genaue Trassenverlauf ist im Vorfeld noch abzustimmen. Der Gastank wird im Vorfeld der Maßnahme durch den Betreiber geleert und die Zuleitung getrennt.Der AN hat sich nach Auftragserteilung und vor Bau- durchführung über die Lage sämtlicher Sparten (Gas, Wasser, Strom, Kanäle, Fernheizung, Telefon) bei den jeweiligen Spartenträgern ausreichend zu informieren und diesen den Baubeginn anzuzeigen bzw. sich einweisen zu lassen.
Sparten, Gastank
Abfälle Der AN ist verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis über die, bei der Auftragsdurchführung angefallenen und entsorgten Abfallarten und Abfallmengen zu erbringen und mitzuteilen, wie und wo diese verwertet bzw. beseitigt wurden.Die Leistungsbeschreibung "einer fachgerechten Verwertung/Entsorgung zuführen nach Wahl des AN" beinhaltet das Aufnehmen, Laden und Abtransportieren der Stoffe. Bei Transport zu einer Entsorgungs- /Recyclinganlage sind das ordnungsgemäße Sortieren der Stoffe vor dem Abtransport und die Entsorgungsgebühren mit in den Preis einzukalkulieren.
Abfälle
02.01 Vorarbeiten
02.01
Vorarbeiten
02.02 Abbruch
02.02
Abbruch
02.03 Erdarbeiten
02.03
Erdarbeiten
02.04 Ver- und Entsorgung
02.04
Ver- und Entsorgung
02.05 Mauern, Fundamente
02.05
Mauern, Fundamente
02.06 Einfassungen und Beläge
02.06
Einfassungen und Beläge