Maler- u. Bodenbelagsarbeiten
2023-07_WH BENNEWITZ
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV nach DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299 1             Angaben zur Baustelle 1.1 Lage der Baustelle und deren Umgebungsbedingungen Die Baustelle befindet sich in 04720 Großweitzschen OT Bennewitz. Eigentümer des Grundstückes ist Herr Dr. Siegmar Bindig . Die bestehende Hofzufahrt wird als Baustellenzufahrt genutzt werden. Die Wendemöglichkeiten auf dem Grundstück sind begrenzt. Die Baustellenzufahrt wird durch ein Tor gesichert. Die Anlieferung ist terminlich mit der Bauleitung abzustimmen, um Behinderungen anderer Gewerke aufgrund der räumlichen Enge auf dem Grundstück auszuschließen. 1.2 Gebäudekennzahlen / Baugenehmigung Es liegt eine Baugenehmigung vor. Die Hinweise und Auflagen aus der Baugenehmigung sind bei der Bauausführung vollumfänglich zu beachten. 1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Gegenstand der Baumaßnahme sind Bauleistungen für den Umbau des Wohngebäudes zu eiem Mehrfamilienhaus. 1.4 Verkehrsverhältnisse Die Baustelle darf nur zur Anlieferung befahren werden. Es sind ausschließlich die zur Befahrung freigegebenen Flächen zu nutzen. Parkmöglichkeiten stehen auf dem Grundstück und Bereich der Baustellenzufahrt nicht zur Verfügung. Zu nutzen sind die öffentlichen Parkflächen. Das Baugrundstück ist durch einen Bauzaun mit Bautoren abgegrenzt. Der AN hat Sorge zu tragen, dass das Objekt täglich zum Arbeitsschluss verschlossen wird. Die Zufahrt zum Grundstück ist nur zu Lieferzwecken zum Be- und Entladen statthaft. 1.5 Für Verkehr freizuhaltende Flächen                                                                                                                                              Die Baustellenzufahrt ist ständig für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Flucht- und Rettungswege innerhalb des Gebäudes sind ständig freizuhalten. Das Abstellen von Geräten, Materialien außerhalb des abgesperrten Baustellenbereiches innerhalb und außerhalb des Gebäudes ist untersagt. 1.6 Transporteinrichtungen                                                                                                                                                                Für größer Bauteile und Materialien wird eine Mobilkran aufgestellt, der von jeweiligen Gewerk zu kalkulieren ist (ges. Pos. im LV). Erforderliche Transportwege auf der Baustelle einschl. erforderlicher Geräte und Hilfsmittel sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1.7 Anschlüsse Wasser, Abwasser, Energie Vom AG werden Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser mit folgenden Anschlusswerten zur Verfügung gestellt: Baustrom innerhalb des Gebäudes 1 Stk. Baustromkasten Typ: Baustromverteiler DIN VDE 0612 als Anschluss-Verteilerschrank, Nennspannung 380 V AC, Schutzart IP 43, 2 CEE-Steckdosen 16 A, 5polig mit Schraubsicherungen, 6 Steckdosen mit Schutzkontakt, 16 A, 2polig mit Leitungsschutzschaltern Bauwasser: Entnahmestelle außerhalb des Gebäudes: Abrechnung siehe Festlegung in „Besonderen Vertragsbedingungen. Die Nutzung eines WC im Erdgeschoß ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet. 1.8 Mitbenutzung überlassener Räume und Flächen Auf dem Baugelände können nur begrenzt Flächen zur Kurzzeitlagerung zur Verfügung gestellt werden. Containerstellplätze für die Sammlung von Entsorgungs- und Verwertungsmaterialien sind mit der Bauleitung abzustimmen. Container sind sofort nach dem Beladen abzutransportieren. Innerhalb des Gebäudes kann in Abstimmung mit der Bauleitung zeitweise ein Raum für Werkzeuge und Kleinmaterialien im Kellergeschoß zur Verfügung gestellt werden. Die Absperrung des Raumes ist bei Bedarf auf Kosten des AN herzustellen. Auf Verlangen der Bauleitung sind zwischenzeitlich zur Verfügung gestellte Räume umgehend zu räumen und in ihren Ursprungszustand zurückzuführen. 1.9 Bodeverhältnisse Es liegt kein Baugrundgutachten vor. 1.10 Grundwasser nicht vorgefunden 1.12 Entsorgung Die Entsorgung von Abfall hat nach der gültigen Abfallsatzung der Stadt zu erfolgen. Dem Bauherrn ist eine Zusammenstellung über die Entsorgung aller Abfälle mit Angabe der Entsorgungswege, der Entsorgungsmenge nach Abfallschlüsselnummer geordnet zu übergeben. Vom AG werden keine Behälter zur Abfallentsorgung zur Verfügung gestellt. 1.14 Vegetationsschutz, Schutz von Verkehrsflächen                                                                                                                              Das komplette Grundstück ist bis auf die Baustellenzufahrt und von der Bauleitung ausgewiesene Flächen für den Baustellenbetrieb gesperrt. Zu schützende Gehölze innerhalb des Baustellengeländes werden soweit erforderlich vom Los "Baustelleneinrichtung" mit Schutzvorrichtungen versehen. 1.15 Abwasser- und Versorgungsleitungen                                                                                                                                      Aussagen zu auf dem Baugelände befindliche Anlagen, wie z.B. Versorgungsleitungen, Drainagen, Schachtbauwerke sind                  soweit bekannt, im Leitungsbestandsplan verzeichnet und können beim AG eingesehen werden. Für das Einholen von Schachtscheinen ist der AN verantwortlich. Eine´ gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 1.17 Kampfmittel                                                                                                                                                                                          Es liegen keine Hinweise hinsichtlich des Vorhandenseins von Kampfmitteln vor. 1.17 Radonauskunft                                                                                                                                                                                    Es liegen keine Hinweise hinsichtlich des Vorhandenseins von Radon vor. 1.18 Archäologische Grabungen Es sind keine archäologischen Grabungen erforderlich. 1.20 Schadstoffbelastungen keine 1.21 Vom AG veranlasste Vorarbeiten Das Baugelände wird vom Eigentümer vor Beginn der Baumaßnahme im Bereich des vorgesehenen Neubaus komplett beräumt. 1.22 Arbeiten anderer Unternehmer Die Terminvorgaben erfordern das zeitlich parallele Arbeiten mehrerer Gewerke auf der Baustelle. Gegenseitige Rücksicht und Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben haben oberste Priorität. Der AN hat dem AG und durch den AG beauftragten Dritten den Zugang zur Baustelle jederzeit zu ermöglichen. Andere auf der Baustelle tätige Firmen müssen in Teilen auf durch den AN zu erbringenden, noch nicht abgenommene Leistungen aufsetzen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine eigene Leistung dadurch keinen Schaden nimmt und abnahmefähig bleibt. Gegebenefalls sind Leistungsfeststellungen mit der Bauüberwachung vorzunehmen, wenn die eigene Leistung dadurch verdeckt wird. Alle beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, das gleichzeitige Zusammenwirken mehrerer Gewerke so untereinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser und rascher Ablauf der Gesamtmaßnahme gewährleistet wird. 2 Angaben zur Ausführung 2.1 Verkehrssicherung                                                                                                                                                                         Die Arbeitsbereiche sind sicher abzutrennen und zu kennzeichnen. Die Lagerung von Materialien und Werkzeugen ist nur im abgesperrten Baustellenbereich erlaubt. 2.2 Gerüste                                                                                                                                                                                      Aussen- / Innengerüste sind aufgrund der Raumhöhen über 3.00m für bestimmte Leistungen erforderlich. Die erforderlichen Gerüste sind im Leistungstext beschrieben. Nicht gesondert ausgeschriebene Gerüste, welche aber für die Umsetzung der Leistung durch den AN erforderlich sind müssen kalkuliert und in die EPs eingerechnet werden. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 2.3 Mitbenutzung fremder Gerüste, Einrichtungen Gerüstturm mit Lastenaufzug bis 300 kg. 2.4 Verwendung wiederaufbereiteter Stoffe                                                                                                                                      Der Verwendung von wiederaufbereiteten Stoffen ist der Vorzug zu geben, sobald die Materialeigenschaften denen der Leistungsbeschreibung entsprechen. 2.5 Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe                                                                                                                                  Es dürfen nur genormte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe verwendet werden. 2.6 Zeitlicher Ablauf                                                                                                                                                                        Eine Enge Abstimmung zwischen AN und Objektüberwacher zwingend erforderlich. Die abschnittsweise Ausführung mit teilweise erforderlichen Arbeitsunterbrechungen erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. Durch die Komplexität der Arbeiten kann es bis zu 3 Arbeitsunterbrechung je Gewerk kommen, was bei der Kalkulation Berücksichtigung finden muss. 3. Nebenleistungen/ Besondere Leistungen 3.1 Reinigungspflicht des AN Die Reinigung der Arbeitsbereiche ist eine Nebenleistung nach VOB, Teil B auf die nochmal ausdrücklich hingewiesen wird. Sollte der AN seiner Reinigungspflicht auch trotz Aufforderung durch die Bauleitung nicht nachkommen, wird eine Reinigung durch die Bauleitung durch Dritte veranlasst und die Kosten auf den AN umgelegt. Die Arbeitsstelle ist täglich zum Feierabend aufzuräumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Auftragnehmer hat alle Abfälle täglich selbst und entsprechend dem Entsorgungskonzept zu entsorgen. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen, die Verbrennung von Abfällen ist verboten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Abbrucharbeiten entsprechende Staubschutzmaßnahmen vorzunehmen. 3.2 Beleuchtung der Arbeitsplätze Für die Baustelle ist eine allgemeine Baustellenbeleuchtung durch den AN einzurechnen. Die Beleuchtung der direkten Arbeitsplätze ist durch den AN sicherzustellen und die Aufwendungen in die Einheitspreise einzurechnen. 3.3 Objektüberwachung des AG Der AN hat sicherzustellen, dass die Objektüberwachung des AG jederzeit den ungehinderten Zutritt zur Baustelle hat und über alle relevanten technischen Angelegenheiten informiert wird. Die Objektüberwachung ist zu Weisungen gegenüber dem AN berechtigt, jedoch nicht zu Vertragsänderungen. 3.4 Terminplan Der Auftragnehmer hat sofort, jedoch spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung auf Grundlage des Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfrist zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Bauzeitenplan ist mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen. Termine für Werkstattplanungen und Prüfzeiten sind dabei zu berücksichtigen. Die Baustelle befindet sich in einem Gewerbegebiet. Lärmintensive Arbeiten sollen überwiegend während der Regelarbeitszeit von 7.00 - 17.00 Uhr auszuführen. 3.5 Firmenbauleiter des AN Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens 5 Arbeitstage nach Auftragserteilung den verantwortlichen Firmenbauleiter und einen Stellvertreter schriftlich zu benennen. Entsprechend §57 Sächs.Bauordnung haben der Firmenbauleiter und sein Stellvertreter die Aufgaben und Leistungen des AN verantwortlich zu führen. Der Firmenbauleiter hat verantwortlich darauf zu achten, dass das strikte Rauch-, Drogen und Alkoholverbot auf der Baustelle von allen Mitarbeitern des AN eingehalten wird. 3.6 Sicherheitsbeauftragter des AN Der AN hat spätestens 5 Arbeitstage nach der Beauftragung einen Sicherheitsbeauftragten des AN schriftlich zu benennen und eine Abstimmung mit dem SIGEKO der Baustelle durchzuführen. 3.7 Baubesprechungen Die Objektüberwachung wird in periodischen Abständen (i.d.Regel 1x wöchentlich) Baubesprechungen einberufen. Der Firmenbauleiter oder sein Stellvertreter haben an diesen Besprechungen teilzunehmen. Unentschuldigte Nichtteilnahme an Besprechungen berechtigt den AN nicht, koordinative oder technische Entscheidungen, welche in der Besprechung getroffen wurden, zu beeinspruchen oder daraus terminliche oder vertragliche Konsequenzen zu formulieren. 3.8 Bautagesberichte Vom AN ist täglich ein Bautagesbericht zu führen. Die Bautagesberichte sind wöchentlich der Objektüberwachung zu übergeben. Mindestanforderung für Bautagesberichte: Arbeitskräfteanzahl, erbrachte Leistung, Witterungsverhältnisse, besondere Vorkommnisse. 3.9 Werkstattzeichnungen/ Maßbezüge Werkstattzeichnungen sind vom AN umgehend nach Auftragserteilung in 1-facher Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle Maße sind vom AN eigenständig am Bau zu prüfen. Das Einmessen aller für die Leistung erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte ist im Leistungsumfang des AN enthalten und wird nicht gesondert vergütet. 3.10 Dokumentation Vom AN sind zur Abnahme alle Dokumentationsunterlagen 1x in Papierform und 1x als digitale Ausfertigung zu übergeben. Als Mindeststandard wird festgelegt: Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Abnahmebescheinigung, Endterm inbericht, Endqualitätsbericht, sämtliche Bescheinigungen und Produktdatenblätter, Zulassungen, Prüfberichte der verwendeten Baumaterialien, Lieferscheine, Fotodokumentation des AN, Angaben zur produktbezogenen Prüfung, Wartung und Pflegehinweise, Revosionszeichnungen, Entsorgungsnachweise, sonstige erforderliche Nachweise. Die Übergabe der Dokumentationsunterlagen und der vollständigen Bautagesberichte ist Voraussetzung für die Abnahme. 3.11 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Der AG beuaftragt einen SiGeKo. Des Weiteren wird auf die Geltung der Baustellenverordnung sowie des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes hingewiesen. 3.12 Besondere Erschwernisse Der Bieter hat in seiner Kalkulation davon auszugehen, dass die Arbeiten zeitversetzt, abschnitts- und geschossweise auszuführen sind und der Kooperation mit anderen Gewerken bedürfen. Daraus resultierende mehrfache Anfahrten zur Baustelle werden nicht gesondert vergütet 3.13 Firmenangehörige Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sich seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer jederzeit als Firmenangehörige ausweisen können. Der Auftraggeber behält sich vor, durch seinen bevollmächtigen Vertreter Stichproben zur Einhaltung dieser Maßnahmen auf der Baustelle durchzuführen. 3.14 Baustellensprache                                                                                                                                                                                 Die Baustellensprache ist Deutsch. 4. Abrechnungshinweise 4. 1 Allgemein Sämtliche im Folgenden beschriebenen Lesitungen verstehen sich als fix- und - ferttige Leistung inkl. Lieferung, Herstellung, Montage und Transport bis zur Einbaustelle. 4.2 Aufmaßprüfung Aufmaße sind 1 Woche vor der Rechnungslegung bei der Objektüberwachung zur Prüfung einzureichen. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage des von der Objektüberwachung bestätigten Aufmaßes.
ATV nach DIN 18299
01 Maler- u. Bodenbelagsarbeiten
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Maler- u. Bodenbelagsarbeiten
01.01 034 Malerarbeiten
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01.02 036 Bodenbelagsarbeiten
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