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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Flachdacharbeiten
10
Flachdacharbeiten
Baubeschreibung Leistungsverzeichnis Flachdacharbeiten
Angebotsabgabe: 12.09.2025
Geplante Ausführungsfristen:
- Erdbau Beginn ca. KW 30/2025
- Rohbau Beginn ca. KW 35/2025
- provisorische Abdichung Balkone, Dachterrasse ca. KW 08/2026
- Beginn Flachdacharbeitenca. KW 18/2026
- Fertigstellung Flachdacharbeitenca. KW 22/2026
Der genaue Ausführungstermin bzw. die Zwischentermine der
beauftragten Arbeiten ist mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen!
Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Neubau eines Wohnanlage 2x10 Wohneinheiten
Zellerstraße 30-31, 87668 Rieden/Zellerberg
Bauherr:
Höbel Immobilien GmbH
Gewerbepark Fürgen 9-11,
87674 Immenhofen
Planung:
Höbel GmbH
Planungsbüro
Gewerbepark Fürgen 9-11,
87674 Immenhofen
In der Zellerstraße 30-31, Zellerberg entstehen zwei, 3-geschossige Wohngebäude mit je 10 Wohneinheiten im Standard eines Effizienzhauses 40. Beide Bauwerke sind unterkellert und
durch eine gemeinsame Tiefgarage miteinander verbunden.
Der genaue Ausführungstermin bzw. die Zwischentermine der
beauftragten Arbeiten ist mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen!
Ein Fassadengerüst steht zur Verfügung.
Genaue Standzeit ist bei der örtlichen Bauleitung anzufragen und abzustimmen.
Die Grundflächen Gebäude ca. 390 m²
Grundfläche Tiefgarage ca. 940 m².
Im Dachgeschoss entstehen großzügige Penthauswohunungen mit umlaufender Dachterrasse. Die Wohnungen im EG und OG sind als 2-3 Zimmer Wohnungen geplant. Die Wohnungen werden mit Terrasse oder Balkonausgeführt. Für jede Wohnung ist im UG ei Kellerabteil vorgesehen. Im UG gibt es ein gemeinschaftlich genutzter Wasch- und Trockenraum sowie Fahrradraum.
Konstruktion:
Gründung Stahlbeton Bodenplatte. UG und Tiefgarage in Stahlbeton (WU-Konstruktion)
Hinweis:
Auf- und um das Baugrundstück stehen nur bedingt
Park- und Lagermöglichkeiten zur Verfügung.
Die erforderlichen Flächen sind mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Konstruktion:
Gründung Stahlbeton Bodenplatte. UG und Tiefgarage in Stahlbeton (WU-Konstruktion)
Geschossdecken Filigrandecken. Kalksandstein Außenwände EG bis DG,
Innenwände Kalksandstein und Trockenbau.
Fassade:
verputztes Wärmedämmverbundsystem.
Fenster:
Kunststofffenster
Sonnenschutz:
Rollladen bzw. Raffstore mit elektrischem Antrieb
Vorsatzkästen in der WDVS Ebene.
Bis aus das Treppenhaus hier entfällt der Sonnenschutz.
Dachkonstruktion:
Gedämmter Holzdachstuhl mit Begrünung.
Dachneigung Hauptdach ca. 2° mit teilwiese PV-Anlage.
Sichtschalung an Dachüberständen.
Terrassen, Balkone:
DG mit umlaufender Dachterrasse.
OG mit Balkonen und im EG mit Terrassen.
Aufzugsanlage:
In den beiden Wohngebäuden wird jeweils eine
Aufzugsanlage vom UG bis DG ausgeführt.
Ein Fassadengerüst steht zur Verfügung.
Genaue Standzeit ist bei der örtlichen Bauleitung anzufragen und abzustimmen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart. Bauteil, Baustoff und Abmessungen gilt auch der Herstellungsvorgang und Ablauf- bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen sowie behördlichen Vorschriften als beschrieben. „Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Baubeschreibung
Kalkulationsgrundlage Anlagen zur Angebotserstellung:
Zusätzlich zum vorliegenden Leistungsverzeichnis sind folgende Dokumente und Pläne Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit Kalkulationsgrundlage. Diese werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil:
Pläne: (Grundrisse, Schnitte)
Brandschutz:
GEG:
Kalkulationsgrundlage
Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten
Für sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten gelten die Bestimmungen der VOB, Teil A, B und C, die DIN-Normen, die einzelnen Fachvorschriften und besonders die Unfallverhütungsvorschriften, jeweils in der neuesten Fassung, sowie die anerkannten Regeln der Baukunst. Die Einhaltung der Vorschriften ist Sache des Auftragnehmers, bei Missachtung gehen alle Schadensersatzansprüche und Strafen zu seinen Lasten. Bei evtl. Unfällen übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung.Alle, zu dem im LV beschriebenen Arbeiten, notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste bis 3,50m sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht extra vergütet.Werden Straßen oder Gehwege verschmutzt oder beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten zu reinigen bzw. wieder herzustellen.Das Herbeischaffen von Baustrom, Bauwasser und Bau-WC ist Sache des Rohbauunternehmers. Er hat diese bis zum Ende der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB direkt zwischen AG und den Handwerkern aller anderen Gewerke. Für Baustrom, Bauwasser und Bau-WC werden 0,3 % der Brutto- Abrechnungssumme berechnet und bei der Schlussrechnung abgezogen.Die angegebenen Preise sind Festpreise nach dem gültigen Stand der Tarifordnung und gelten bis zur Fertigstellung bzw. Schlussabrechnung der Baumaßnahme. Preisgleitklauseln werden nicht anerkannt.Massenmehrungen oder -minderungen, auch über die in der VOB festgelegten 10 % hinaus, bedingen keine Änderung der Einheits- preise. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Massen.Teilrechnungen sind ebenfalls mit einem prüfbaren Aufmaß nach erbrachter Leistung vorzulegen und werden zu 90 % ausbezahlt. Aufmaße von Teilrechnungen werden auch mit deren Zahlung nicht automatisch anerkannt, hierzu dient das Schlussaufmaß nach Beendigung aller Arbeiten.Die Schlussrechnung ist spätestens 6 Wochen nach Fertigstellung aller Arbeiten zusammen mit einem übersichtlichen, schreib- maschinengeschriebenen Aufmaß und falls erforderlich Aufmaß-plänen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zuzuschicken. Als Zeitpunkt des Eingangs der Schlussrechnung beim Auftraggeber gilt ausschließlich dessen Eingangsstempel. Erst nach Ablauf der 6-wöchigen Prüfungsfrist beginnt eine evtl. vereinbarte Skontierfrist.Der AN liefert im Zuge der Schlussrechnung seine vollständige Baudokumentation (Revisionsunterlagen, Bautagebuch, etc).Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die ausgeschriebenen Lose auch einzeln zu vergeben. Dies hat keinen Einfluss auf die Einheitspreise. Alle Lose können auch einzeln angeboten werden.Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, diesen Auftrag oder einen Teil dieselben anderen Personen oder Firmen abzutreten, oder einen Subunternehmer einzuschalten, es sei denn, dass er hierzu die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erwirkt.Sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. dessen Subunternehmer haben ständig ihren Sozialversicherungsausweiß zu tragen und auf Verlangen der Bauleitung vorzuzeigen. Sollte der Auftragnehmer ausländische Mitarbeiter beschäftigen, so hat mindestens ein Mitarbeiter ständig auf der Baustelle zu sein, der fließend Deutsch spricht. Bei Zuwiderhandlung einer dieser Punkte, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung den Auftrag zu entziehen und von einer anderen Firma ausführen zu lassen. Evtl. Mehrkosten jeglicher Art sowie Schadensersatz werden vom Auftragnehmer bezahlt.Die Einheitspreise beinhalten grundsätzlich komplette Leistungen und sind auch so anzubieten. Alternative Ausführungen können getrennt angeboten werden.Bei Auftragsvergabe wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Diese ist im Bauvertrag geregelt, jedoch bis max. 5 % der Abrechnungssumme. Die Konventionalstrafe beginnt automatisch, ohne vorherige Ankündigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung. Beginn der Konventionalstrafe ist eine Kalenderwoche nach dem im Bauvertrag festgelegten Fertigstellungstermin. Verzögert sich der im Bauvertrag festgelegt Fertigstellungstermin aus irgendwelchen Gründen, so muss der Auftragnehmer so stark verstärken können, dass der im Bauvertrag festgelegte Termin gehalten werden kann. Ist dies aus Gründen, die nicht im Bereich des Auftragnehmers liegen nicht möglich, so muss er dies schriftlich und rechtzeitig der Bauleitung unter Angabe der genauen Gründe mitteilen. Der verantwortliche Bauleiter des Auftragnehmers darf während der Bauzeit nicht ohne Genehmigung der Bauleitung gewechselt werden, dies gilt auch für den Polier bzw. den Vorarbeiter auf der Baustelle. Der Polier bzw. Vorarbeiter muss von Beginn bis zur Fertigstellung aller Arbeiten des AN auf der Baustelle bleiben. Der Beginn und die Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten sowie evtl. Arbeitsunterbrechungen sind vorher mündlich und dann schriftlich unter Angabe des genauen Grundes beim AG anzumelden. Der verantwortliche Bauleiter bzw. Polier hat während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle anwesend zu sein.Regiearbeiten werden nur anerkannt und vergütet, wenn sie von der Bauleitung angeordnet und wenn die Regieberichte spätestens am Tag der Ausführung der Bauleitung zur Anerkennung vorgelegt werden.Außervertragliche Leistungen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Preisvereinbarung mit der Bauleitung ausführen. Auch Abänderungen vorgesehener Leistungen, während der Bau- zeit bedürfen der vorherigen Genehmigung der Bauleitung.Hat der Auftragnehmer versäumt (auch unaufgefordert) bei Änderung der Ausführung und bei außervertraglichen Arbeiten vor Ausführung dieser Arbeiten ein Nachtragsangebot einzureichen und den Angebots- preis bestätigen zu lassen oder für eine erforderliche Regiearbeit die Genehmigung der Bauleitung einzuholen, so ist die Festlegung der Vergütung in das Ermessen der Bauleitung gestellt.Der Auftragnehmer hat den Auftrag in technischer Hinsicht nach den anerkannten Regeln der Bautechnik und den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller abzuwickeln. Er übernimmt für Qualität und Dauerhaftigkeit seiner Arbeit und der eingebauten Teile eine Gewähr bzw. Haftung für die Dauer von 5 Jahren zzgl. 6 Monate, vom Tage der Gesamtabnahme des Bauwerkes durch den Bauherrn angerechnet. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle von ihm ausgeführten Arbeiten und Konstruktionen allein. Die Baureinigung hat baubegleitend zu erfolgen. Die Schuttbeseitigung ist mit Abfuhr Bestandteil des Vertrages und wird nicht extra vergütet. So fern der AN seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, werden bei der Schlussrechnung, die durch bauseits beauftragte Reinigung entstanden Kosten einbehalten, jedoch nicht mehr als 3 % der Nettoauftragssumme. Einzelnen am Bau beteiligten Firmen nicht nachweisbarer Schutt und Müll, wird anteilig der Auftragssumme auf alle am Bau beschäftigten Firmen kostenmäßig umgelegt. Der AN berücksichtigt das Entsorgungsunternehmen HÖBEL UMWELT GmbH bei der Beauftragung seiner Entsorgungsleistungen.Vom Auftraggeber wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlussrechnung wird dem Auftragnehmer für die Bauwesenversicherung 0,3 % von der Brutto- Abrechnungssumme in Abzug gebracht.5 % der Abrechnungssumme der Schlussrechnung werden als Garantie während der Gewährleistungsfrist unverzinslich einbehalten. Gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft (gemäß Dokumentenvorlage des AG) kann dieser Betrag abgelöst werden.Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er alle Angebotsunterlagen zur Angebotsbearbeitung erhalten hat, die Pläne eingesehen hat bzw. von der Möglichkeit der Einsichtnahme weiß, die örtlichen Verhältnisse kennt, ein klares Bild von der zu erbringende Leistung hat und sich mit allen Bedingungen einverstanden erklärt.Die genannten Termine sind als verbindlich anzusehen und werden Auftragsbestandteil. Die finale Terminabstimmung erfolgt dann im Zuge des Bauablaufs in Abstimmung mit der Bauleitung des AG. Der AN führt kontinuierlich ein Bautagebuch gemäß Vorlage des AG. Diese ist unaufgefordert, wöchentlich dem AG vorzulegen. Bis zur Abnahme durch den Bauherrn hat der Auftragnehmer für die Überwachung seines nicht fest eingebauten Eigentums gegen Diebstahl und Beschädigung selbst aufzukommen.Aufenthaltscontainer, Waschwagen undMaterialcontainer werden vom Auftraggeber nicht gestellt und bezahlt, sondern sind Sache des Auftragnehmers.Diesem Angebot liegen zu Grunde:Das LeistungsverzeichnisDie allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bau-leistungen (VOB/C)Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)Die derzeit gültigen Normen der Europäischen Gemeinschaft, soweit sie gültigem deutschen Recht nicht widersprechen. Die gesetzlichen UnfallverhütungsvorschriftenDie besonderen Vorbemerkungen und VertragsbedingungenGerichtsstand ist Kaufbeuren.Der Auftragnehmer versichert, dass sein Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist. Er versichert, dass er von den vorgenannten Bedingungen Kenntnis genommen hat und diese in allen Teilen unter ausdrücklichem Verzicht auf die Einrede des Irrtums oder der Täuschung als rechtsverbindlich anerkennt.
Zusammenfassung der Umlagen:
Baustrom, Bauwasser und Bau-WC werden jeweils 0,3 % der Brutto- Abrechnungssumme (gesamt 0,9%)
Bauwesenversicherung 0,3 % von der Brutto- Abrechnungssumme
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, im Auftragsfalle die Arbeiten zügig, sach- und fachgerecht, ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen und die Vertragsbedingungen anzuerkennen.
Mitglied der Berufsgenossenschaft:_________________________________
Nummer:______________________________________________________
______________________________________________________________
Ort, Datum Stempel und Unterschrift
Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen für Flachdacharbeiten und Dachentwässerung
Technische Vorbemerkungen für Dachentwässerungssysteme
1. Einbau:
1.1 Alle Entwässerungseinrichtungen für die Hauptentwässerung und Notentwässerung sind vom AN in die
vorhandenen Aussparungen im Massivbau planungsgerecht und lagegesichert einzupassen und fachgerecht zu
befestigen. Die erforderliche Ausdämmung mit geeignetem Dämmmaterial sowie der fach- und höhengerechte
Einbau des Ablaufes in die Dachabdichtung sind in den jeweiligen Einheitspreis zu inkludieren.
1.2 Der Einbau hat streng gemäß Herstellervorgaben des Systemlieferanten der Dachabdichtung bzw. des
Herstellers des Dachentwässerungssystems zu erfolgen.
1.3 Die Verlegeanleitungen und Datenblätter sind zur Abnahme dem Nutzer, dem Bauherren bzw. der Objekt-
überwachung verbindlich (Protokoll) zu übergeben. Die damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren
2. Technische Gleichwertigkeit: Es sind nur absolut vergleichbare, geprüfte Systeme zugelassen.
Der Austausch einzelner Systemteile ist nicht zulässig (vgl. Punkt 3).
2.1 Gleichwertigkeit der Strömungstechnik:
- Mindestens gleiche Abflussleistung in Liter pro Sekunde
- Maximal gleiche zulässige Wasserhöhe auf dem Dach
- gleiche Eingrifftiefe des Ablaufes in die Dachkonstruktion
- Leistungsnachweis als Speier oder mit Fallleitung
2.2 Gleichwertigkeit der Materialeigenschaften:
- Das komplette System ist bruchfest, stoßfest, UV-beständig und witterungsbeständig
- Komplettes System ist mit Steckmuffenverbindung verlegbar
- Rückstausicher bis mindestens 0,5 bar
- Innenbeschichtungsqualität auf Basis Zweikomponenten-Epoxid-Kombination
3. Alternative Lösungen: Bietet der AN das Entwässerungssystem Alternativ an oder sollen Systemteile
des Entwässerungssystems ausgetauscht werden, sind die hydraulischen Nachweise nach DIN EN 12056-3 in
Verbindung mit DIN 1986-100 bzw. VDI 3806 vom AN neu zu erbringen und die damit in Verbindung stehenden
Kosten in den EP mit einzukalkulieren. Angebotene Alternativlösungen müssen allen technischen Anforderungen
entsprechend Punkt „2. Gleichwertigkeit" genügen.
4. Prüfung: Alle Entwässerungssysteme sind in Bezug auf ihre jeweilige, für den Anwendungsfall optimale,
Eignung durch den Bieter verbindlich zu prüfen! Baulich bedingte Bedenken sind umgehend anzumelden.
5. Wartung: Alle nachbeschriebenen Dachentwässerungssysteme sind nach DIN 1986, Teil 30 in 1/2-jährigen
Abständen zu warten! Der zugehörige Wartungsvertrag ist dem Bauherren im Zuge der Vergabe verbindlich
separat anzubieten.
Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses sind die jeweils gültige Ausgaben der:
1. DIN 18 531 Bauwerksabdichtung
2. VOB Teil A, DIN 1960
3. VOB Teil B, DIN 1961
4. VOB Teil C, darunter insbesondere
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
5. Fachregel für Dächer mit Abdichtungen
- Flachdachrichtlinien -
aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
6. DIN EN 62 305 / (VDE 0185) Blitzschutz
7. Werksvorschriften für die Verarbeitung der
Werkstoffe in der jeweils zum Verlegezeitpunkt
gültigen Fassung.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen:
1. Wenn diese Leistungsbeschreibung eine Alternative zu
einem bestehenden Leistungsverzeichnis ist, gelten die
Vorbedingungen des Hauptangebotes unverändert weiter.
2. Nebenleistungen, wie z.B. Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen nach den
Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen
Bestimmungen, sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung
im Leistungsverzeichnis zur vertraglichen Leistung
gehören und nicht selbstständig vergütet werden.
3. Die Entsorgung der Abfälle, des Schuttes und des
Schrottes hat entsprechend der geltenden Vorschriften
zu erfolgen und ist mittels Nachweis der
Entsorgungsstellen zu belegen. Die Kosten für die
Entsorgung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
4. Vor Angebotsabgabe sind eine Baustellenbesichtigung
durchzuführen; die baulichen und technischen
Gegebenheiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Nachforderungen aus Nichtkenntnis der
Baustellenbesonderheiten können nicht anerkannt
werden. Bei einer Sanierung, insbesondere im Falle
eines geklebten Aufbaues, ist die Prüfung der
Lagesicherheit des vorhandenen Dachaufbaues unbedingt
erforderlich.
5. Der Auftragnehmer ist nicht von seiner eigenen
Pflicht befreit, die Massen und sonstigen Angaben
sorgfältig auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
6. Bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung wird
gemäß VOB/C davon ausgegangen, dass die
beschriebenen Leistungen immer dann die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließen, wenn
nichts anderes vorgeschrieben ist.
7. Handelt es sich bei der Baumaßnahme um "Bauliche
Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung" im Sinne
der Bauordnung, sind die Maßnahmen und Regelungen der
Industriebaurichtlinie und ggf. der DIN 18 234 zu
berücksichtigen.
8. Bei nicht belüfteten Holzdachkonstruktionen sind
grundsätzlich einbautechnische und bauphysikalische
Besonderheiten zu beachten. Ein besonderer
bauphysikalischer Nachweis (sog. dynamisches
Rechenverfahren) ist erforderlich.
Technische Vorbemerkungen
10.01 <nicht vorhanden>
10.01
<nicht vorhanden>
10.02 <nicht vorhanden>
10.02
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10.03 <nicht vorhanden>
10.03
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10.04 <nicht vorhanden>
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10.05 <nicht vorhanden>
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10.06 <nicht vorhanden>
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<nicht vorhanden>
10.07 <nicht vorhanden>
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<nicht vorhanden>
10.08 <nicht vorhanden>
10.08
<nicht vorhanden>
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