Bodenbelagsarbeiten
2 MFH mit 16 WE, Ofterschwang
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung Bauvorhaben wwo Bauvorhaben: Der Bauherr, die Gemeinde Ofterschwang realisiert eine Wohnbebauung  zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Ofterschwang - Westerhofen (kommunales Wohnraumförderprogramm Stand 2022). Die Wohnanlage besteht aus zwei  einzelnen Wohnhäuser  mit je 3 Geschoßen. Das gesamte Bauvorhaben wird nach BiRN im Standard "QNG plus" zertifiziert. In der Anlage 1  erhalten Sie die Anforderungen zu o.g. Zertifizierung mit der Bitte diese auf Ihre Produkte zu überprüfen und uns mit Abgabe Ihres Angebotes freizuzeichnen. Es sind insgesamt 16 Wohneinheiten, im Haus 1 befinden sich 11 Wohneinheiten, welche  Barrierefrei gem. DIN 18040-2 und "Ready - vorbereitet für altengerechtes Wohnen" auszuführen sind.im Haus 2 befinden sich 5 Wohneinheiten, welche Barrierefrei gem. DIN 18040-2 auszuführen sind. Unter dem gesamten Bauvorhaben befinden sich eine geschlossenen Mittelgarage, sowie die Technik - und Kellerräume. Baustellenadresse:Westerhoferstr. 15                                       87527 Ofterschwang Bauzeit:                         Oktober 2024 - Oktober 2026
Beschreibung Bauvorhaben wwo
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen 3.    AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 3.2  Der Auftragnehmer hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des LV, aller Zeichnungs-, Berechnungs- und sonstiger Unterlagen  festzustellen und deren Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Baukunst verantwortlich zu überprüfen. Für fehlerhafte Ausführung nach unvollständigen Unterlagen und daraus entstehenden Schäden haftet der Auftragnehmer. 4.             AUSFÜHRUNG 4.1  Soweit für die termingerechte und vertragsgemäße Ausführung besondere Genehmigungen erforderlich sind, hat sie der Auftragnehmer auf seine Kosten einzuholen (z.B. bei Sonn- und Feiertagsbetrieb, bei Inanspruchnahme öffentlichen Geländes). Absperrungen, Gefahrensicherung - auch für den öffentlichen Straßenverkehr - und Bewachung der Baustelle obliegen dem Auftragnehmer. 4.2 Werden Baustoffe oder Bauteile zur Verwendung durch den Auftragnehmer geliefert, so hat er sie auf seine Kosten abzuladen, im Rahmen der vereinbarten Einheitspreise entgeltlich zu verwahren, gegen Witterungseinflüsse und Entwendung zu schützen und auf seine Kosten zur Verwendungsstelle zu transportieren. Er ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Empfang zu bestätigen. 4.4  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen und namhaft zu machen. Aufsichtspersonal darf nur in besonderen Fällen und nach schriftlicher Zustimmung der Bauleitung ausgetauscht werden. 4.5  Der Auftraggeber kann Akkordarbeit untersagen, wenn nach seinem bzw. seines Architekten Ermessen eine einwandfreie Leistung nicht erwartet werden kann. Ansprüche des Auftragnehmers hierwegen sind ausgeschlossen. 5.  AUSFÜHRUNGSFRISTEN 5.2  Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, den Arbeitsfortschritt auf der Baustelle laufend zu verfolgen und seinen termingemäßen Arbeitseinsatz zu gewährleisten. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ALLGEMEIN Die Ausführungsunterlagen gemäß VOB/B § 3 (Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen) werden dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung jeweils unentgeltlich übergeben. Die Einheitspreise müssen jeweils die Lieferung aller Bau-, Bauhilfs-, Baubetriebsstoffe, die Ausführung der Arbeiten bzw. den funktionsfertigen Einbau und Gebrauch aller Zubehörteile und alle Nebenleistungen im Sinne der ATV für Bauleistungen (VOB/C) enthalten. Außerdem sind alle Forderungen, die in den zusätzlichen technischen Vorschriften (ZTV) enthalten und auszuführen sind, Nebenleistungen, soweit diese nicht in besonderen Positionen des LV enthalten sind. Dies wird im LV nicht mehr besonders erwähnt. Aufbau, Vorhalten und Abbau der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn diese nicht in einer eigenen Leistungsbeschreibung enthalten sind. Für die Planung und Ausführung gelten insbesondere: - Merkblätter der Technischen Kommission Bauklebstoffe, TKB - Merkblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag, BEB -- VOB Teil C, ATV DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten - VOB Teil C, ATV DIN 18353 Estricharbeiten Für die Maßhaltigkeit der Ausführung aller Gewerke sind folgende DIN-Vorschriften maßgebend, wobei die nachfolgend festgelegten max. zulässigen Abmaße bzw. Toleranzen nicht überschritten werden dürfen. Werden höhere Genauigkeitsanforderungen gestellt, so ist dies in den ZTV der betroffenen Gewerke oder im Leistungsbeschrieb erwähnt. (die nachfolgend angeführten DIN-Bestimmungen jeweils in der z.Zt. gültigen Fassung) DIN 18 201 Maßtoleranzen im Bauwesen:  Begriffe, Grundsätze, Anwendung und Prüfung. Blatt 1   Maßtoleranzen im Hochbau: Zulässige Abmaße für die Bauausführung, Wand, und Deckenöffnungen, Nischen, Geschoss- und Podesthöhen. Blatt 2   Maßtoleranzen im Rohbau: Toleranzen für die Ebenheit der Oberflächen von Rohdecken, Estrichen und Bodenbelägen. Blatt 4  Maßtoleranzen im Hochbau: Zulässige Abmaße für Bauwerksabmessungen. DIN 18 203 Blatt 1 Maßtoleranzen im Hochbau: Zulässige Abmaße für Bauteile, Fertigteile aus Beton und Stahlbetonstützen, Wandtafeln und Fassadentafeln, Decken, Platten, Binder, Pfetten, Unterzüge ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN BODENBELAGARBEITEN DIN 18365 ANGABEN ZU STOFFEN, BAUTEILEN und AUSFÜHRUNG Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Die ausgeschriebenen Boden- und Parkettbeläge sind auf bauseitige Zementheizestrich zu verlegen. Der Ausgleich von nach DIN 18202 zulässigen Ebenheitstoleranzen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle notwendigen Maßnahmen und Materialien zur Erzielung der geforderten Ebenheit sind in die Einheitspreise einzurechnen. Vor dem Beginn der Bodenbelags- und Parkettarbeiten sind vom Bieter/ Auftragnehmer die Ebenheit des bauseitigen Stb.-Flächen zu überprüfen. Abweichungen sind unverzüglich der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers zu melden, welche dann das weitere Vorgehen festlegt. Zusatzaufwendungen zum Ausgleich von Unebenheiten der Estrichfläche werden nur dann vergütet wenn die Arbeiten mit der Bauleitung des Auftraggebers abgestimmt wurden. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Als Kleber dürfen nur solche verwendet werden, die vom Hersteller des Belages vorgeschrieben und zugelassen sind. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt. Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Alle sauberen Anschlüsse, eben, waage- und fluchtrecht, an Wände, Pfeiler, Türen, Fenster, Rohrdurchführungen usw. sind im Preis inbegriffen. Bei unterschiedlichen Belagstaerken sind die Übergange beizuspachteln. Alle erforderlichen Absperr- und Sicherungsmassnahmen bei Tag und bei Nacht sind in den Einheitspreisen enthalten. Alle Beläge sind gründlich gereinigt zu übergeben, wenn im LV nichts Gegenteiliges gesagt ist.
Technische Vorbemerkungen
01 Bodenbelagsarbeiten
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Bodenbelagsarbeiten
01.01 UNTERGRUNDVORBEREITUNG
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UNTERGRUNDVORBEREITUNG
01.03 VINYL BELAG
01.03
VINYL BELAG
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 STUNDENLOHNARBEITEN
03.01
STUNDENLOHNARBEITEN