Trapezblecharbeiten
2-Feld-Sporthalle Prenzlau, Oberschule Philipp Hacker
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKT VORBEMERKUNGEN Projekt-Vorbemerkungen 1 Allgemeine Angaben zum Objekt 1.1 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrt: Oberschule "Philipp Hacker" Georg-Dreke-Ring 58D, 17291 Prenzlau 1.2 Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten Eine zentrale Baustelleneinrichtung ist auf der Baustelle vorgesehen. Der individuelle Bedarf der AN ist bei der Bau­leitung anzumelden. Stellplätze für Bauwagen und Container sowie Lagermög­lichkeiten sind auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch die Bauleitung. 1.3 Baustellenerschließung Baustrom und Bauwasser sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung werden über das Los Baustelleneinrichtung bereitgestellt. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Baustrom und Bauwasser, die Aufstellung und Vorhaltung eines Bauschildes gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilig auf alle am Bau beteiligten Firmen in Höhe von 0,375 % der Bruttoschlussrechnungssumme umgelegt. 1.4 Baustellenbetreibung, Ordnung und Sauberkeit Auf der Baustelle sind mehrere Firmen beschäftigt. Die AN sind verpflichtet, eigenständig auf Ordnung und Sauber­keit zu achten. Bauschutt, Abfälle und Verpackungen sind vom AN unverzüglich nach dem Anfall­zeit­punkt zu besei­ti­gen. Sollten wider Erwarten auf der Baustelle hinsichtlich Ordnung und Sau­ber­keit unzumut­ba­re Zustände ein­tre­ten, dann organisiert die Bauleitung auf Kosten der dann am Bau be­teiligten AN die er­for­der­lichen Aktivitäten zur Be­seitigung der Missstände. Alle AN haben ihre eigenen Bauleistungen vor mögli­chen Fremdeinwirkungen und Schä­den zu schützen, dto. die Arbeiten der üb­rigen am Bau beteiligten AN. 2 Angaben zur Angebotsbearbeitung Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die Angebotsabgabe bilden Grund­riss­pläne, Schnitte und Detailzeichnungen der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Diese liegen zur Einsichtnahme beim Projektbüro Dörner + Partner GmbH vor. Über Lieferfristen benötigter Materialien hat sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe zu informieren. Sollten den Bauzeitenplan gefährdende Bestell- und Lieferfristen für einzelne Materialien erkennbar werden, ist mit einem Angebotsbegleitschreiben auf die Problematik hinzuweisen. Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als vollständige Leistungen und sind immer als Komplexleistung anzubieten. Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind alle für die vollständige und fachgerechte Ausführung der Leistungspositionen erforderlichen Nebenleistungen mit einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind kostenmäßig einzurechnen: - Alle Materialien, auch systembedingte Zubehör-, Klein- und Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen, die zur Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. -  Transporte zur und von der Baustelle und zur Verwendungsstelle in den Geschossen, Be- und Entlade­prozesse, Aufwendungen zur Lagerung. - Verschleiß der nicht gesondert aufgeführten Maschinen, Geräte und Anlagen sowie den Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Betriebsmitteln. - Schutzmaßnahmen für die erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, die kontinuierliche Beseitigung von Abfallstoffen, Bauschutt und Verpackungsmaterial. - Aufwendungen der eigenen Baustelleneinrichtung, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, die Bauleitung, Einmessarbeiten, Prüfungen, Fremdüberwachung, behördliche Abnahmen, die Erstellung von Revisionsunterlagen und Bauherren- bzw. Betreiberdokumentationen. - Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Hebezeuge etc. für die eigenen Bauleistungen, sofern durch den Auftraggeber infolge der Baustellenspezifik bzw. der Geometrie des Baukörpers nicht gesonderte Lösungen bereitgestellt werden. -    Die AN haben die Vorgaben dr ArbStättV- Verordnung über Arbeitsstätten und ASR in Verbindung mit der DIN 18299 einzuhalten und mit einzukalkulieren Es sind die in den verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgegebenen Richtqualitäten bauseits bindend zu realisieren. Gleichwertige Fabrikate können eingesetzt werden. Die abgefragten, vom Bieter einzutragenden angebotenen Fabrikate sind zwingend einzutragen. Lie­ferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht ent­halten, jedoch zur kompletten Ausstattung notwendig sind, sind einschließlich Begründung in einem Zu­satzangebot aufzuführen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Ne­benangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gesonderten Anschreiben und entsprechenden Erläuterungen. Für die Baumaßnahme eingeplante Subunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu benennen. 3 Hinweise zur Baudurchführung 3.1 Arbeitsschutz Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Verantwortungsbereich auf der Baustelle verantwortlich. Für die Ko­or­di­nie­rung und Kontrolle aller Aktivitäten auf der Baustelle setzt der Auf­trag­ge­ber ent­sprechend Baustel­lenverordnung einen Sicherheitskoordinator ein. Besonders gefährliche Ar­bei­ten sind dem Sicherheitskoor­di­nator und der Bau­leitung rechtzeitig anzukündigen. 3.2 Bauarbeiten Der AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und Rechtsvorschriften, der gewerke- und fachspezifischen Richtlinien sowie die Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst gilt als vereinbart. Entsprechend der Bran­den­bur­gischen Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarbeiten von 2005 sind nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, Bau­pro­duk­te und Bau­sys­te­me einzusetzen und Bau­verfahren anzuwen­den. Auflagen der örtlichen bzw. territorial zuständigen Behörden sind einzuhalten. Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen können nicht ohne weiteres als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Aus­füh­rungs­zeich­nungen eigene Mengenermittlungen durchzuführen. Der AN hat sich vor Aufnahme der Bauarbeiten über die örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle zu in­for­mieren. Während der Bauzeit hat der AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie vertraglich vereinbarten Fertigstellungtermine zu sichern. Der AN sichert die Realisierung der Leistungen mit eigenen Arbeitskräften bzw. über die mit Angebotsabgabe benannten Subunternehmen. Sollten wider Erwarten weitere Subunternehmer einbezogen werden müssen, dann ist vor Arbeitsaufnahme die Zustimmung der Bauleitung und des Auftraggebers einzuholen. Diese Regelung triftt auch für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu. Die Bauarbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Zur Sicherung eines zügi­gen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau beteiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung be­rührt oder erforderlich werden. Die Bauarbeiten werden auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, der Ausführungsplanung und dem Bauzeitenplan ausgeführt. Operative Abweichungen und Festlegungen der Bauleitung sind möglich. Unvorhergesehene Leistungen sind erst nach Preisvereinbarung und gesonderter Auftrags- erteilung durch­zuführen. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauleitung zur Bestätigung vor­zulegen ist. Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den vom Auftraggeber aus­ge­wiesenen Stellen gestattet. Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Materialresten oder Bauschutt auf dem Ge­lände ist strengstens untersagt. Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu überprüfen. Maßüberprüfungen, Messungen u.s.w. sind in voller eigener Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen. Teil­nah­me eines Vertreters des Auftraggebers an diesen Messungen entbindet  den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung. Auf Verlangen sind dem Bauherrn einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur Bemusterung vorzu­legen. 3.3 Abnahme Nur bei völlig einwandfreier fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der Leistungen erfolgen. Auf ei­ne sorgfältige Ausführung wird besonders Wert gelegt. Die Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt erst nach Vorlage einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend aus: - Fachunternehmererklärung - Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit Angaben der Hersteller und bau­auf­sicht­lichen Zulassungs-Nummern und Produktinformationen - Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen - Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate, Einmessrisse etc. und deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Bauleitung. Die rechts­ver­bindliche Ab­nah­me wird als förmliche Abnahme auf der Baustelle durchgeführt. - Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 vereinbart. Zwischenabnahmen, besonders die Ab­nahme durch nach­fol­gen­de Arbeiten verdeckter Leistungen, sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu ver­einbaren.
PROJEKT VORBEMERKUNGEN
06 Stahlbau
06
Stahlbau
Stahlbau - Titelvorbemerkungen Stahlbauarbeiten- Titelvorbemerkungen BESONDERE HINWEISE Geltungsbereich / Ausführungsgrundlagen Maßgebend sind die Ausführungspläne, Detailzeichnungen, statische Unterlagen sowie die Leistungsbeschreibung. Werk- und Montageplanung / Prüfunterlagen Der Auftragnehmer hat - soweit vertraglich geschuldet - auf Grundlage der Ausführungsplanung die erforderliche Werk- und Montageplanung (z. B. Montageabläufe, Verbindungsmittelpläne) zu erstellen. Sofern eine prüfpflichtige Konstruktion vorliegt, sind die Unterlagen rechtzeitig vor Ausführung dem zuständigen Prüfingenieur / Prüfstatiker zur Prüfung vorzulegen. Koordination / Schnittstellen Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der Bauleitung sowie den angrenzenden Gewerken (insbesondere Dachabdichtung, Dachdeckung, Klempnerarbeiten, Fassadenanschlüsse) abzustimmen. Erforderliche Aussparungen, Anschlüsse, Befestigungs- und Anschlussdetails sind gemäß Planung auszuführen. Verbindungsmittel / Korrosionsschutz Alle Verbindungsmittel, Befestigungen, Abhängungen, Abstandshalter und Metallbauteile sind entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen auszuführen. Metallteile sind entsprechend der Beanspruchung und Nutzung mit geeignetem Korrosionsschutz auszuführen (z. B. Verzinkung / Edelstahl), soweit in den Positionen nicht anders geregelt. Schnittflächen bei werkseitig behandelten Hölzern sind gemäß Herstellervorgaben nachzubehandeln. Dokumentation / Nachweise Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Nachweise zu Holzprodukten (z. B. Festigkeitsklasse, CE-Kennzeichnung), - Produktdatenblätter und Zulassungen (ETA) für Verbindungsmittel / Systeme, - ggf. Fachunternehmererklärungen, soweit gefordert, - prüffähige Stückliste, soweit für Abrechnung / Nachweis erforderlich. Entsorgung / Baustellenordnung Restmaterial, Verschnitt, Verpackungen und Abfälle sind durch den Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
Stahlbau - Titelvorbemerkungen
06.__.0009 Trapezblechtragkonstruktion als Durchlauf- und Einfeldträger Trapezblechtragkonstruktion als Durchlauf- und Einfeldträger Liefern, herstellen, verlegen und befestigen von tragenden Trapezblechprofilen als 2-Feld-Durchlaufträger und 1-Feld-Träger, versetzt angeordnet, einschließlich Werk- und Montageplanung sowie aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18338 und den anerkannten Regeln der Technik. Konstruktives System: - Ausbildung als 2-Feld-Durchlaufträger mit symmetrischer   Feldlänge   Feldlänge: 5,065 m,   Gesamtlänge: 10,13 m, - zusätzlich Ausbildung von 1-Feld-Trägern im Randbereich, - Trapezblechtafeln versetzt angeordnet, - Verlegung gem. Angabe Statik, - Befestigung in jedem anliegenden Gurt der Unterkonstruktion. Material / Profil: - Trapezblechprofil: FISCHER 135/310A oder gleichwertig, - Materialqualität gemäß Herstellerangaben, - Herstellung und Ausführung entsprechend den statischen   Anforderungen. Blechdicken und Einsatzbereiche: - t = 1,00 mm für Trapezbleche über 2 Felder (Durchlaufträger),   Menge: ca. 1.000 m², - t = 1,50 mm für Trapezbleche über 1 Feld (Randfelder),   Menge: ca. 130 m². Korrosionsschutz / Korrosionsklassen: - Ausführung der Trapezblechprofile mit Korrosionsschutz gemäß   DIN EN ISO 12944, Korrosivitätskategorie: - C4 (hoch) für Bereiche mit erhöhter Feuchtebelastung (z. B.   Sporthallen, Schwimm- oder Mehrzweckhallen), - Auswahl der Beschichtung (z. B. Verzinkung, organische   Beschichtung) entsprechend der geforderten Korrosionsklasse, - Befestigungsmittel (Schrauben, Klemmen, Verbinder) mit   gleichwertigem oder höherem Korrosionsschutz. Stöße / Überdeckungen: - Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Belastung der   Dachbinder sind die Stöße der Trapezblechtafeln versetzt   anzuordnen, - alternativ sind stirnseitig statisch wirksame Überdeckungen   (biegesteifer Stoß) auszuführen, - Ausführung der Stöße gemäß statischen Erfordernissen und   Herstellerangaben. Befestigung: - Mechanische Befestigung in jedem anliegenden Gurt der   Tragkonstruktion, - Art, Anzahl und Anordnung der Befestigungsmittel gemäß   statischer Berechnung und Werkplanung, - Lieferung und Montage aller erforderlichen Befestigungsmittel in    der ausgeschriebenen Leistung enthalten. Werk- und Montageplanung - Erstellung der vollständigen Werk- und Montageplanung   (W+M-Planung) durch den Auftragnehmer, - einschließlich Detailplanung der Lagerung, Befestigungen, Stöße   und Anschlüsse, - Vorlage der W+M-Planung durch den Auftragnehmer zur   Prüfung beim Prüfingenieur für Standsicherheit, - Ausführung der Arbeiten erst nach geprüfter und freigegebener   Planung. Leistungsumfang: - Lieferung der Trapezblechprofile, - Korrosionsschutz gemäß ausgeschriebener Korrosionsklasse, - Erstellung der Werk- und Montageplanung einschließlich   statischer Nachweise, - Verlegung, Ausrichtung und Befestigung der Trapezbleche, - Ausbildung aller Stöße, Überdeckungen und Anschlüsse, - sämtliche Nebenleistungen, Hilfsarbeiten und Befestigungsmittel. Abrechnung: nach Quadratmeter (m²) verlegter Trapezblechfläche, getrennt nach Blechdicken t = 1,00 mm und t = 1,50 mm. Einbauort: Satteldach
06.__.0009
Trapezblechtragkonstruktion als Durchlauf- und Einfeldträger
1.130,00
M ²
06.__.0010 Montage der Stahltrapezprofilen Trapezblechbefestigung: Einzukalkulieren sind folgende Einbauteile bzw. folgende Verbindungs- und Verstärkungsmittel: Befestigung Trapezblech an die Fertigteil-Giebelwände: (Stahleinbauschienen) Bohrschrauben Ø6,3 x 19, Dichtscheibe S16 Insgesamt: befestigt in jeder Sicke je 31 cm, ca. 640 Stck. z.B. Würth Piasta 6.0 x 90, Dichtscheibe S14 o. glw. Befestigung des Trapezbleches an BSH Binder: Bohrschrauben Ø6.0 x 90, Holzgewinde, Dichtscheibe Ø14 Insgesamt: befestigt in jeder Sicke je 31 cm, ca. 640 Stck. z.B. Würth Piasta 6.0 x 90, Dichtscheibe S14 o. glw.
06.__.0010
Montage der Stahltrapezprofilen
1.130,00
M ²
06.__.0011 Gelenkausbildungen der Trapezprofilen, Zulage Gelenkausbildungen der Trapezprofilen, Zulage
06.__.0011
Gelenkausbildungen der Trapezprofilen, Zulage
176,00
STK
06.__.0017 Sonstige Kleineisenteile, verzinkt, Sonstige Kleineisenteile, verzinkt, und Befestigungsmittel liefern und nach Angabe der Statik einbauen.
06.__.0017
Sonstige Kleineisenteile, verzinkt,
50,00
KG
06.__.0028 Werkplanung Werkplanung W+M-Planung für  Trapezblech bzw. die notwendigen Stahlbauteile ist durch den AN zu erbringen. Die W+M-Planung ist durch den AN zur Prüfung beim Prüfingenieur für Standsicherheit zu Prüfung vorzulegen.
06.__.0028
Werkplanung
P
1,00
PSCH