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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
20 #Rohbauarbeiten#
20
#Rohbauarbeiten#
Allgemeine Vorbemerkungen:
In die Einheitspreis sind alle Kosten für Maschinen-,
Hebezeug- u. Personaleinsatz, Nebenleistungen,
erforderliche Materialien, Befestigungen, Dichtmittel,
Zubehörteile, Transport zur und auf der Baustelle,
Innengerüste und Schutzvorkehrungen,
Sicherungsmaßnahmen, notwendige Verkehrswege,
Arbeitsplatzbeleuchtung, Abdeckungen und Schutz
vorhandener Bauteile und Einrichtungen einzurechnen,
sofern sie nicht in einer gesonderten Position
aufgeführt sind.
Der Auftragnehmer hat für die Durchführung der Arbeiten
insbesondere zu beachten:
- Die baurechtlichen und sonstigen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- Die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und
Bestimmungen (wie
z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI-, VDE-,
VdS-Richtilinien
und TÜV-Vorschriften), eischließlich veröffentlichter
Entwürfe, soweit diese
die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik als
Mindesstandard
enthalten.
- Herstellerrichtlinien und -vorschriften und die
sonstigen allgemein
anerkannten Regeln der Technik.
- Die arbeitssicherheitstechnischen Vorschriften
(staatliche DGUV und BG)
Wenn nicht anders angegeben, sind Materialien der
jeweils besten Handelsklassen (Ia-Qualität) zu liefern
und einzubauen. Der Nachweis für die Qualität ist auf
Verlangen der Bauleitung vom Auftragnehmer zu
erbringen.
Vom Auftragnehmer sind auf Wunsch des Auftraggebers
Materialmuster rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner
Auftragsabwicklung dafür zu sorgen, dass bis zur
Übergabe seiner Leistung an den Auftraggeber die
Arbeiten ohne gegenseitige Gefährdung und ohne
Gefährdung Dritter durchgeführt werden. Sollte hierfür
die Koordinierung mit anderen Gewerken notwendig sein,
hat der Auftragnehmer einen geeigneten Koordinator zu
stellen und den vom Auftraggeber beauftragten SiGeKo
hinzuzuziehen.
Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der zur
Durchführung der Leistungen erforderlichen Wege,
Zufahrten, Zugänge, Innengerüste, Außengerüste bis
2mtr. Höhe, Wetterschutzmaßnahmen und dgl. gelten als
Nebenleistungen.
Die vom Auftraggeber gestellte Baustellensicherung ist
nach jeder Durchquerung wieder zu schließen. Bei
Arbeiten außerhalb der Baustellensicherung ist der
Bereich durch den Auftragnehmer entsprechend zu
sichern.
Der Auftragnehmer hat Schutzvorrichtungen und
Verkehrswege so lange bestehen zu lassen, bis jede
Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist,
auch während der Ausführung aller Nachfolgegewerke.
Das Gebäude wird QNG zertifiziert. In Bezug auf eine
Herstellung des Gebäudes gemäß dem Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude, auch "QNG" genannt, sind
zusätzlich Maßnahmen zur Schadstoffvermeidung gemäß
QNG-Anforderungskatalog einzuhalten.
Diese Anforderungen sind gemäß dem im Internet
öffentlich publizierten QNG-Anforderungskatalog -
Anhangdokument 313 zu entnehmen. Die sich aus diesem
Dokument ergebenden gewerkespezifischen Anforderungen
sind zwingend einzuhalten und stellen eine
Mindestanforderung an die Leistung dar.
Werden innerhalb der Ausschreibung Fabrikate
vorgegeben, sind diese grundsätzlich zwingend
anzubieten, soweit nicht der Zusatz "oder gleichwertig"
aufgeführt ist. In diesem Fall kann ein abweichendes
Fabrikat angeboten werden, wobei die Gleichwertigkeit
durch entsprechende Güte- und
Gleichwertigkeitsnachweise mit der Angebotsabgabe
seitens des Bieters/Auftragnehmers nachzuweisen ist.
Alle nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen verstehen
sich inkl. Herstellung, Lieferung und fachgerechter
Montage inkl. der dazu notwendigen Materialien.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Technische Vorbemerkungen:
Fassadengerüste werden bauseits gestellt und können
mitbenutzt werden. Der Auftragnehmer benutzt vorhandene
Gerüste auf eigene Verantwortung und Gefahr. Er hat sie
arbeitstäglich vor der Nutzung durch eine befähigte
Person prüfen zu lassen. Diese Prüfungen sind zu
protokollieren.
Die Gerüste dürfen nicht verändert werden.
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
Maßgebend für die Durchführung und Abrechnung der
Beton- und Stahlbetonarbeiten sind die Bestimmungen der
VOB, DIN 18331, sowie die konstruktive Bemessung der
Bauteile gemäß statischen Positionsplänen bzw. den
vorliegenden Werkplänen M. 1:50. Diese Angaben sind vom
Auftragnehmer zu überprüfen.
Dem Auftragnehmer wird die Ortbetonstatik übergeben,
alle Umbemessungen für Fertigteile und Halbfertigteile
hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich
durchzuführen, Kosten hierfür werden nicht gesondert
vergütet.
Sämtliche zur Verwendung kommenden konstruktiven
Stahlbauteile sind nicht rostend auszuführen.
Mauerwerksanschlüsse und schalungssystembedingte
Bewehrungsanschlüsse sind in die Einheitspreise
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Sichtbeton mit Glatter Schalung:
Ausführung mit Schalung aus gehobelten oder maschinell
geglätteten bzw. vorgefertigten Schaltafeln (Betonplan)
nach Wahl des Auftragnehmers. Die Oberfläche muss lot-
und fluchtgerecht, frei von Graten u. Nestern sein.
In Sichtbetonflächen dürfen keine Bindedrähte verwendet
werden.
Mindestanforderung für die Ebenheit der Wände und
Decken ist Zeile 5 der DIN 18202, Tabelle 3.
Die Wände und Decken sind so auszubilden, dass die
Oberflächenqualität Q2 bei den Putz- und
Spachtelarbeiten durch einen einmaligen Spachtelputz
auf den Wänden und Decken bzw. dass Schließen der
Feldfugen bei den Elementdeckenflächen erreicht wird.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Einbauteile,
gleich welcher Art, sind abzuladen, zwischenzulagern
und mit einzubauen einschließlich dem Transport zum
Einbauort.
Einbauteile aus Stahl, Metall, Holz etc. sind vor dem
Einbau mit einem hochwertigen Schutzanstrich nach den
jeweils zutreffenden DIN-Normen zu versehen.
Kleineisenteile sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
MAUERARBEITEN
Zur Abrechnung werden die Mauern von OK Rohboden bis UK
Rohdecke gemessen. Aussparungen und Schlitze für alle
Installationsarbeiten sind entsprechend der
Ausführungsplanung herzustellen und nach der Montage in
Qualität der angrenzenden Bauteile zu schließen. Dabei
sind die Anforderungen an Schall-, Wärme- und
Brandschutz zu beachten. Zur Schonung der Wände darf
das nachträgliche Anlegen von Schlitzen nur mit
Mauerfräsen oder Bohrern erfolgen. Beim Anschluss von
Mauerwerk an Stahlbetonkonstruktionen ist auf die
verschiedenartige Setzung und Ausdehnung besondere
Rücksicht zu nehmen. Nichttragende Wände sind an den
Decken durch eine elastische Fugeneinlage zu trennen.
Die Stärke der Fuge muss sich nach den zu erwartenden
Durchbiegungen bemessen.
Kimmschichten des KS XL-PE-Mauerwerks für die
verschiedenen Geschosshöhen, Maueranschlussanker an die
in den Betonbauteilen vorhandenen
Maueranschlussschienen und Mauerwerksanschlüsse für
Stumpfstöße sind in die Einheitspreise einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet. KS-Iso-Kimmsteine sind
in einer Position erfasst und werden gesondert
vergütet.
Der Auftragnehmer legt Meterrisse gemäß nachfolgenden
Spezifikationen an:
Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m. und
anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem
Höhenaufmaß legt der Auftragnehmer anschließend je
Deckenebene Meterrisse fest.
Die Meterrisse werden vom Auftragnehmer dauerhaft und
unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf
weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m.,
jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- und
Gewerbeeinheit, übertragen. Die Meterrisse sind in
geeigneter Art und Weise (z.B. durch Plaketten) zu
kennzeichnen.
Diesbezüglich anfallende Kosten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen:
20. 2 Beton- und Stahlbetonarbeiten
20. 2
Beton- und Stahlbetonarbeiten