Die Westbalkanregelung soll 2027 auf 25.000 Visa halbiert werden. Rund 30 % gehen an den Bau. Was das für Kapazitäten, Angebotsrücklauf und Ausschreibungen heißt.
Ein Heizungsbauer hat sein Auftragsbuch bis Dezember voll und findet keine Monteure. Ein Elektrobetrieb will ausdrücklich keine neuen Kunden – nur eine schnellere Kalkulation für die Aufträge, die er ohnehin hat. Ein Betonsanierer lehnt es ab, Arbeit weiterzuvergeben, und fürchtet, bei voller Auslastung neue Auftraggeber nicht bedienen zu können. Drei Fachbetriebe aus Gesprächen der vergangenen Wochen, drei Gewerke, eine Gemeinsamkeit: Nicht die Nachfrage begrenzt, was sie anbieten, sondern die Leute.
In diese Lage fällt ein politischer Beschluss, der jetzt ein Datum hat: Die Koalition will die sogenannte Westbalkanregelung ab dem 1. Januar 2027 von 50.000 auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes warnt vor rund 8.000 Arbeitskräften, die dem Bau dadurch fehlen könnten. Dieser Beitrag ordnet ein, was an der Zahl dran ist – und was eine solche Kürzung für Ausschreibungen bedeutet, bei denen heute schon zu wenige Angebote eingehen.
Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) erlaubt seit 2016 Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien die Arbeitsaufnahme in Deutschland ohne formale Qualifikationsanerkennung, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde das Jahreskontingent zum Juni 2024 von 25.000 auf 50.000 verdoppelt.
Die Rückführung auf 25.000 steht bereits im Koalitionsvertrag von 2025. Im Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss sie in seinem 34-Punkte-Programm terminiert: Das Kontingent soll zum 1. Januar 2027 sinken – mit Verweis auf steigende Arbeitslosigkeit. Nach den bisherigen Anpassungen der Regelung dürfte das per Änderungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrats geschehen. Ein solcher Entwurf war Anfang Oktober 2026 öffentlich noch nicht auffindbar. Der Beschluss steht, der Rechtsakt steht noch aus.
Zur Einordnung der Größenordnung: Nach Angaben der Bundesregierung lagen die jährlichen Zustimmungen der Bundesagentur in den Jahren 2022 bis 2024 bei rund 26.000 bis 29.000 – also etwa auf Höhe des alten Kontingents. Erst 2025 war das Kontingent von 50.000 nach Verbandsangaben Ende November ausgeschöpft. Die Halbierung drückt die Regelung damit auf ein Niveau zurück, das schon vor der Verdoppelung ausgereizt war – und schneidet eine Nutzung ab, die 2025 tatsächlich erreicht wurde.
Der ZDB nennt in seiner Stellungnahme vom 24. September 2026 drei Zahlen: Rund 30 Prozent der über die Regelung erteilten Visa gehen an das Baugewerbe; 98 Prozent der Eingereisten sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt; 58 Prozent arbeiten als Fachkraft, Spezialist oder Experte. Daraus leitet der Verband ab, dass dem Bau bis Jahresende rund 8.000 Arbeitskräfte verloren gehen könnten.
Die Herleitung legt der Verband nicht offen. Rechnet man 25.000 wegfallende Plätze mit dem Bauanteil von rund 30 Prozent, landet man bei etwa 7.500 – die Größenordnung ist also plausibel, die Zahl eine Schätzung. Die Bundesregierung selbst bezifferte den Bestand der Ende 2024 über die Regelung Beschäftigten im Baugewerbe auf gut 22.000 Personen, das waren 36 Prozent aller über diesen Weg Beschäftigten – mit Abstand die größte Branche. Eine frühe Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2020 kam bei den 2016/17 Eingereisten sogar auf 44 Prozent Baugewerbe und stellte eine außergewöhnlich niedrige Arbeitslosigkeit fest.
Wichtiger als die exakte Zahl ist der Kontext: Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bauhauptgewerbe liegt nach Angaben des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie bei 25 Prozent, in den Hochbauberufen bei 36 Prozent; 2009 waren es acht Prozent. Die Branche hat ihre Beschäftigung in den vergangenen fünfzehn Jahren zu einem erheblichen Teil über Zuwanderung stabilisiert – und die Westbalkanregelung war dafür einer der wenigen Wege ohne Anerkennungsverfahren.
Nun ist „Fachkräftemangel am Bau" ein Satz, der seit zehn Jahren in jeder Pressemitteilung steht. Die Daten sind differenzierter. Im Juli 2026 meldeten nach ifo-Umfrage rund 33 Prozent der Unternehmen im Bauhauptgewerbe, durch Fachkräftemangel in ihrer Tätigkeit behindert zu sein – deutlich mehr als in der Gesamtwirtschaft mit 23 Prozent, aber nur noch knapp über dem langjährigen Durchschnitt und weit unter den Spitzenwerten von 2022. Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer bestätigt das Bild und nennt die öffentlichen Tiefbauinvestitionen als Treiber der Engpässe.
Der ZDB selbst zeigt in seiner Herbstumfrage 2025 die Spaltung des Marktes: 58 Prozent der Betriebe nennen Fachkräftemangel als größtes Hemmnis – im Tiefbau 72 Prozent, im Hochbau 51 Prozent. Zugleich berichten 53 Prozent von unzureichendem Auftragsbestand. Im Wohnungsbau meldeten nach ifo-Daten im August 2026 gut 41 Prozent der Unternehmen Auftragsmangel. Wer heute im Wohnungs- oder Bürobau tätig ist, hat eher zu wenig Arbeit als zu wenig Leute. Wer im Tiefbau, in der Energieinfrastruktur oder im Ausbau arbeitet, hat eher zu wenig Leute als zu wenig Arbeit.
Im Ausbauhandwerk spitzt sich das zu. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung des Instituts der deutschen Wirtschaft bezifferte die Fachkräftelücke 2025 in der Bauelektrik auf gut 16.000 und im Bereich Sanitär, Heizung, Klima auf knapp 11.000 Stellen – in beiden Berufen blieben rund 70 Prozent der gemeldeten Stellen rechnerisch unbesetzt. Das sind genau die Gewerke, aus denen in Gesprächen die Sätze „Auftragsbuch bis Dezember voll" und „keine neuen Kunden" kommen.
Hier schließt sich der Kreis zur Vergabepraxis. Wenn ein Auftraggeber dreißig Fachbetriebe einlädt und zwei Angebote bekommt, liegt die erste Vermutung nahe: Es gibt nicht genug Betriebe. Die Zahlen sagen etwas anderes. Es gibt die Betriebe – im Bauhauptgewerbe fast 82.000, im Handwerk insgesamt knapp 570.000 Unternehmen. Aber sie kalkulieren nicht jede Anfrage. Ein ausgelasteter Betrieb wählt aus. Und er wählt die Anfragen, bei denen Aufwand, Risiko und Erfolgsaussicht in einem vertretbaren Verhältnis stehen.
Eine Kürzung der Zuwanderung verschärft diese Auswahl – nicht bei allen, aber bei den Betrieben, die heute schon am Limit arbeiten. Für Auftraggeber bedeutet das dreierlei:
Reichweite statt Hoffnung. Wer 2027 noch drei vergleichbare Angebote braucht, wird mehr Betriebe ansprechen müssen als 2025 – und zwar nicht nur die bekannten. In Gesprächen berichten Auftraggeber, dass ihr eigenes Netzwerk bei Ausbaugewerken trägt, bei Logistik- oder regional gebundenen Leistungen wie Straßenbau aber dünn wird. Dort, wo Kapazität knapp ist, entscheidet die Breite der Ansprache.
Kalkulierbarkeit als Auswahlkriterium. Ein Betrieb mit vollem Auftragsbuch bepreist das Leistungsverzeichnis, das er in zwei Stunden kalkulieren kann, und legt das mit Pauschalpositionen und fehlenden Mengen beiseite. Wir haben an anderer Stelle beschrieben, woran das im Detail liegt. Je knapper die Kapazität, desto stärker wirkt dieser Filter.
Verlässlichkeit als Währung. Ein ausgelasteter Fachbetrieb investiert Kalkulationszeit dort, wo er Rückmeldung bekommt – eine Absage mit Begründung, eine Preisauskunft, eine reale Chance beim nächsten Mal. Wer Angebote unbeantwortet lässt, steht beim nächsten Projekt weiter hinten in der Reihe.
Es wäre bequem, jede dünne Angebotslage auf die Politik zu schieben. Das trägt nicht. Erstens greift die Kürzung erst 2027, und ob sie in dieser Form kommt, ist offen – Arbeitgeberverband, Hotel- und Gaststättenverband und Handwerk haben sich dagegen positioniert, die Baubranche wirbt für eine Ausweitung auf weitere Herkunftsländer. Zweitens hat das Bauhauptgewerbe 2025 wieder leicht Personal aufgebaut (+0,7 Prozent auf 923.000 Beschäftigte), auch wenn das den Rückgang von 2024 nicht ausgleicht; und im Ausbildungsjahr 2025/26 begannen nach Angaben von SOKA-BAU und den Verbänden rund 13 Prozent mehr Auszubildende. Drittens sagt im Wohnungsbau fast jeder zweite Betrieb, ihm fehlten Aufträge, nicht Leute.
Die Westbalkanregelung ist deshalb kein Erklärungsmodell für den Angebotsmangel – sie ist ein Verstärker in den Gewerken, die ohnehin an der Kapazitätsgrenze arbeiten. Für Auftraggeber in diesen Gewerken ist 2027 kein Grund zur Panik, aber ein Grund, die eigene Ausschreibungspraxis jetzt auf eine Welt einzustellen, in der der Fachbetrieb aussucht, für wen er kalkuliert.
Wie breit Auftraggeber heute ausschreiben müssen, um auf drei vergleichbare Angebote zu kommen, zeigen die Zahlen im Vergabe-Report Bau.