Was eine aktuelle Delphi-Studie über neue Vertragsmodelle im Infrastrukturbau zeigt
Wird nach nachgewiesenem Aufwand statt nach vereinbartem Preis vergütet, sinkt der wirtschaftliche Anreiz, ein Bauvorhaben effizienter abzuwickeln. Genau diesen Mechanismus benennt eine aktuelle Delphi-Studie zur Zukunft des Infrastrukturbaus als Produktivitätsbremse. Für Generalunternehmer, die ihre Vergabepraxis überdenken, lohnt sich ein genauerer Blick.
Bei einem Cost-Plus- bzw. Selbstkostenerstattungsvertrag erhält der ausführende Betrieb seine nachgewiesenen Kosten zuzüglich eines Aufschlags (Fee) erstattet. Das unterscheidet sich grundlegend vom in Deutschland üblichen Einheitspreisvertrag, bei dem sich die Vergütung aus vereinbarten Einheitspreisen und der tatsächlich ausgeführten, per Aufmaß ermittelten Menge ergibt – hier lohnt sich effizientes Arbeiten für den Auftragnehmer grundsätzlich.
Beim Cost-Plus-Modell trägt der Auftragnehmer dagegen einen geringeren direkten Anreiz zur Kostenminimierung, da tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden. Insbesondere bei einer prozentualen Fee kann ein höherer Kostenaufwand sogar zu einer höheren absoluten Vergütung führen. Eine aktuelle Delphi-Studie zum Infrastrukturbau 2030, die auf Interviews mit 38 Branchenexpertinnen und -experten basiert, benennt Cost-Plus-Vertragsmodelle deshalb ausdrücklich als Produktivitätsbremse.
Das ist keine rein akademische Diskussion. Bereits 2020 untersuchte ein Forschungsbericht im Auftrag des Bundesbauministeriums (damals BMUB, heute BMWSB) im Rahmen des Programms "Zukunft Bau" alternative Vertragsmodelle zum Einheitspreisvertrag für die öffentliche Hand – ausgelöst auch durch mehrere öffentlichkeitswirksame Großprojekte mit erheblichen Kostensteigerungen und Terminverzögerungen. Seither hat sich die Diskussion konkretisiert: Das BMWSB fördert aktiv die Erprobung kooperativer Modelle wie Mehrparteienverträge und Integrierte Projektabwicklung (IPA) – ein Pilotprojekt der öffentlichen Hand im Hamburger Hafen ist bereits abgeschlossen, weitere befinden sich in Planung oder Ausführung.
In der Praxis werden unterschiedliche Modelle diskutiert: Beim Guaranteed Maximum Price (GMP) vereinbaren die Parteien eine Kostenobergrenze, häufig kombiniert mit einem Anreizmechanismus, der Einsparungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aufteilt. Bei Mehrparteienverträgen bzw. der Integrierten Projektabwicklung (IPA) übernehmen Bauherr, Planer und ausführende Unternehmen gemeinsam Verantwortung und Risiko für ein Projekt.
Die zitierte Delphi-Studie beschreibt zusätzlich einen eigenen Trend, den sie selbst als "Mehrwertverträge" bezeichnet: Modelle, bei denen sich das Auftragsvolumen stärker an qualitativen und quantitativen Faktoren orientiert – etwa Lebenszykluskosten, Nutzungsdauer oder Klimaresilienz – statt allein an den reinen Baukosten, häufig verbunden mit größeren, stärker integrierten Vergabepaketen wie Design-&-Build-Projekten. "Mehrwertvertrag" ist dabei kein etablierter Vertragstyp wie Einheitspreis- oder Pauschalvertrag, sondern der Begriff, den diese Studie für den beobachteten Trend verwendet.
Die Studie selbst beschreibt das als aufkommenden Trend, nicht als abgeschlossene Marktveränderung.
Am tatsächlichen Status quo ändert das bislang wenig: Der Einheitspreisvertrag bleibt laut Deutschem Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) der im öffentlichen Bau mit Abstand am häufigsten verwendete Vertragstyp – nicht zuletzt, weil er für beide Seiten das geringste wirtschaftliche Risiko trägt. Alternative Modelle wie Mehrparteienverträge sind bei öffentlichen Vergaben bereits im Einsatz, bewegen sich aber noch deutlich in der Nische.
Unabhängig davon, welches Vertragsmodell sich durchsetzt, bleibt für Generalunternehmer eine damit verbundene, aber eigenständige Frage relevant: ob sich für ein Vorhaben genug passende Bieter finden. Cosunos eigene Marktplatzdaten deuten darauf hin, dass ein wahrgenommener Bieterengpass öfter an mangelnder Reichweite als an einem echten Mangel an Nachunternehmern liegt.
Ob sich Cost-Plus-Modelle in der Breite durch wertorientierte oder kooperative Alternativen ersetzen lassen, ist noch nicht entschieden – aber ein Thema, das Generalunternehmer bei ihrer Vergabestrategie im Blick behalten sollten.
Quellen: 2b AHEAD ThinkTank / VIA IMC, "Infrastrukturbau 2030"; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Innovative Vertragsmodelle im Bauwesen; BBSR/Zukunft Bau, "Alternative Vertragsmodelle zum Einheitspreisvertrag für die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Hand"; THIS – Tiefbau Hochbau Ingenieurbau Straßenbau; ARGE Baurecht (Breyer/Boldt).