Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird geschlossen zwischen:
Cosuno Ventures GmbH
Prinzenstraße 34
10969 Berlin
Deutschland
vertreten durch die Geschäftsführung
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
und
[Firmenname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Land]
vertreten durch: [Name, Funktion]
dem jeweiligen Kunden der Cosuno-Plattform
– nachfolgend „Kunde“ –
– der Auftragsverarbeiter und der Kunde nachfolgend die „Parteien“ bzw. jeweils eine „Partei“ –
Bei der Erfüllung des Vertrages zwischen den Parteien über die Bereitstellung der Software des Auftragsverarbeiters für den Kunden (nachfolgend der „Hauptvertrag“) ist es notwendig oder möglich, dass der Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten umgeht, in Bezug auf welche der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften agiert (nachfolgend die „Kundendaten“). Dieser Vertrag (nachfolgend der „Auftragsverarbeitungsvertrag“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung von Kundendaten durch den Auftragsverarbeiter bei der Erbringung von vertraglichen Leistungen.
2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung des Kunden in Übereinstimmung mit Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend „DSGVO“). Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
2.2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung der Kundendaten durch den Auftragsverarbeiter erfolgen entsprechend den in Anlage 1 zu diesem Auftragsverarbeitungsvertrag enthaltenen Festlegungen; die Verarbeitung bezieht sich auf die dort spezifizierte Art der personenbezogenen Daten und den dort bestimmten Kreis der Betroffenen. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
2.3 Die Verarbeitung der Kundendaten durch den Auftragsverarbeiter erfolgt grundsätzlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Der Auftragsverarbeiter ist jedoch berechtigt, Kundendaten außerhalb des EWR gemäß den Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages zu verarbeiten, wenn er den Kunden vorab über den Ort der Datenverarbeitung informiert und wenn die Anforderungen des Kapitels V der DSGVO erfüllt sind.
3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Kundendaten gemäß den Weisungen des Kunden – auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern der Auftragsverarbeiter nicht gesetzlich anderweitig verpflichtet ist. Im letzteren Fall informiert der Auftragsverarbeiter den Kunden vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Verpflichtung, es sei denn, das Gesetz verbietet diese Mitteilung aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses.
3.2 Die Weisungen des Kunden sind in den Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags grundsätzlich abschließend festgelegt und dokumentiert. Individuelle Weisungen, die von den Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags abweichen oder zusätzliche Anforderungen stellen, die über die im Hauptvertrag vereinbarte Leistung hinausgehen und nicht erforderlich sind, um Rechtsverstöße im Bereich des Auftragsverarbeiters zu verhindern oder abzustellen, sind angemessen zu vergüten. Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden in dem Fall vorab über die Entstehung von Kosten bei Ausführung der Weisung.
3.3 Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die Kundendaten gemäß den Weisungen des Kunden verarbeitet werden. Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden gegen diesen Auftragsverarbeitungsvertrag oder geltendes Datenschutzrecht verstößt, ist er nach entsprechender Mitteilung an den Kunden berechtigt, die Ausführung der Weisung auszusetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt. Die Parteien vereinbaren, dass die alleinige Verantwortung für die Datenschutzkonformität der Weisungen beim Kunden liegt.
3.4 Individuelle Weisungen dürfen nur durch die in Anlage 1 benannten Ansprechpartner des Kunden oder, sofern dort keine benannt sind, durch die gesetzlichen Vertreter des Kunden oder die vom Kunden dem Auftragsverarbeiter in Textform benannten Personen erteilt werden. Sie sind an den in Anlage 1 benannten Weisungsempfänger des Auftragsverarbeiters zu richten. Weisungen bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail); mündlich erteilte Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen. Der Auftragsverarbeiter dokumentiert die erteilten Weisungen und deren Umsetzung. Änderungen der benannten Ansprechpartner teilen die Parteien einander in Textform mit; eine Änderung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags ist hierfür nicht erforderlich.
4.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zulässigkeit der Verarbeitung der Kundendaten und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen im Verhältnis zwischen den Parteien. Sollten Dritte Ansprüche gegen den Auftragsverarbeiter aus der vertragsgemäßen Verarbeitung von Kundendaten geltend machen, stellt der Kunde den Auftragsverarbeiter auf erstes Anfordern von allen diesen Ansprüchen frei, es sei denn, der Anspruch des Dritten resultiert offensichtlich aus einem Gesetzes- oder Vertragsverstoß des Auftragsverarbeiters.
4.2 Dem Kunden obliegt es, dem Auftragsverarbeiter die Kundendaten rechtzeitig zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen und er ist für die Qualität der Kundendaten verantwortlich. Der Kunde hat den Auftragsverarbeiter unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Ergebnisse des Auftragsverarbeiters Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Bezug auf datenschutzrechtliche Bestimmungen oder seine Weisungen feststellt.
5.1 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle an der Verarbeitung von Kundendaten beteiligten Personen zur Vertraulichkeit in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten.
5.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Auftragsverarbeitungsvertrag bestehen auch nach Beendigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags und des Hauptvertrags fort.
5.3 Der Auftragsverarbeiter hat einen externen Datenschutzbeauftragten benannt:
Kertos GmbH
Brienner Str. 41
80333 München
Deutschland
E-Mail: datenschutz@cosuno.de
Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten oder eine Änderung seiner Kontaktdaten wird dem Kunden in Textform mitgeteilt.
6.1 Der Auftragsverarbeiter ergreift die erforderlichen geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Durchführungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und Zwecke der Verarbeitung der Kundendaten sowie der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau der Kundendaten zu gewährleisten. Die umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen.
6.2 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragsverarbeiter gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
7.1 Der Kunde erteilt dem Auftragsverarbeiter grundsätzlich die Erlaubnis, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Kundendaten zu beauftragen. Unterauftragsverarbeiter, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Auftragsverarbeitungsvertrags beschäftigt sind, sind in Anlage 3 aufgeführt.
7.2 Der Auftragsverarbeiter wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen im Zusammenhang mit der Einbeziehung oder dem Austausch von Unterauftragsverarbeitern informieren (Angabe von Unternehmen, Anschrift und stichwortartige Beschreibung der Datenverarbeitung). Der Kunde hat im Einzelfall das Recht, dem Einsatz eines potenziellen Unterauftragsverarbeiters zu widersprechen. Ein Widerspruch kann vom Kunden aus sachlichen Gründen erhoben werden, die dem Auftragsverarbeiter mitzuteilen sind. Eine Mitteilung über den Einsatz neuer Unterauftragsverarbeiter erfolgt durch den Auftragsverarbeiter spätestens 14 Tage vor dem geplanten Einsatz des Unterauftragsverarbeiters. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht, gilt der Unterauftragsverarbeiter als genehmigt. Widerspricht der Kunde, ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Hauptvertrag und diesen Auftragsverarbeitungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats zu kündigen.
7.3 Die Vereinbarung zwischen dem Auftragsverarbeiter und dem Unterauftragsverarbeiter muss dem Unterauftragsverarbeiter die gleichen Verpflichtungen auferlegen wie die, die dem Auftragsverarbeiter im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags obliegen. Die Parteien vereinbaren, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn die Vereinbarung ein diesem Auftragsverarbeitungsvertrag entsprechendes Schutzniveau aufweist.
7.4 Vorbehaltlich der Erfüllung der Anforderungen des Abschnitts 2.3 dieses Auftragsverarbeitungsvertrages gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 auch, wenn ein Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland beteiligt ist. Sofern die Verarbeitung nicht auf Grundlage eines von der EU-Kommission erlassenen Angemessenheitsbeschlusses erfolgt, vereinbaren die Parteien, dass der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der DSGVO sicherstellen können, indem sie die jeweils aktuell von der EU-Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der DSGVO erlassenen Standardvertragsklauseln verwenden.
7.5 Der Auftragsverarbeiter lässt sich von seinen Unterauftragsverarbeitern Kontroll- und Nachweisrechte einräumen, die den Rechten des Kunden nach Abschnitt 11 entsprechen. Auf begründetes Verlangen des Kunden übt der Auftragsverarbeiter diese Rechte gegenüber dem betreffenden Unterauftragsverarbeiter aus und informiert den Kunden über das Ergebnis. Darüber hinaus stellt der Auftragsverarbeiter dem Kunden auf Anfrage vorhandene Nachweise zum Datenschutz- und Sicherheitsniveau der Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung (insbesondere Zertifizierungen und Prüfungsberichte im Sinne der Ziff. 11.7).
8.1 Der Auftragsverarbeiter wird den Kunden nach Möglichkeit mit technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen. Aufwände, die dem Auftragsverarbeiter infolge der Unterstützung des Kunden entstehen, sind angemessen zu vergüten, es sei denn, die Unterstützungsleistungen wurden aufgrund eines Verstoßes des Auftragsverarbeiters gegen die einschlägigen Datenschutzbestimmungen oder diesen Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.
8.2 Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung ihrer Rechte direkt an den Auftragsverarbeiter richtet, wird der Auftragsverarbeiter diesen Antrag rechtzeitig an den Kunden weiterleiten.
9.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO genannten Pflichten. Dem Auftragsverarbeiter werden die ihm in diesem Zusammenhang entstandenen und gegenüber dem Kunden nachgewiesenen Aufwendungen und Kosten angemessen vergütet, es sei denn, die Meldepflicht des Kunden bzw. die Unterstützungsleistungen des Auftragsverarbeiters resultieren aus einem Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen die einschlägigen Datenschutzbestimmungen oder diesen Auftragsverarbeitungsvertrag.
9.2 Soweit der Kunde aufgrund einer Verletzung des Schutzes der Kundendaten einer gesetzlichen Meldepflicht unterliegt (insbesondere gemäß Art. 33, 34 DSGVO), wird der Auftragsverarbeiter den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden über meldepflichtige Ereignisse in seinem Verantwortungsbereich informieren.
9.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden unverzüglich, wenn Kundendaten beim Auftragsverarbeiter von einer Pfändung oder Beschlagnahme, einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder sonstigen Maßnahmen Dritter oder hoheitlichen Maßnahmen betroffen sind. Der Auftragsverarbeiter wird die in diesem Zusammenhang handelnden Stellen unverzüglich darauf hinweisen, dass die Entscheidungshoheit über die Kundendaten ausschließlich beim Kunden als Verantwortlichem liegt.
10.1 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen wird der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Kunden,
a) die Kundendaten entweder löschen oder zurückgeben; und
b) bestehende Kopien löschen,
es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO gesetzlich zur weiteren Speicherung der Kundendaten verpflichtet.
10.2 Zurückbehaltungsrechte des Auftragsverarbeiters an den Kundendaten sind ausgeschlossen.
11.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Kunden auf Verlangen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und unmittelbar aus der DSGVO hervorgehenden Pflichten erforderlich sind.
11.2 Der Kunde ist berechtigt, den Auftragsverarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags, insbesondere der Durchführung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, zu überprüfen (einschließlich Vor-Ort-Kontrollen).
11.3 Die Durchführung von Überprüfungen nach Ziffer 11.2 erfolgt grundsätzlich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr) und ist in der Regel nach Ziff. 11.5 rechtzeitig anzukündigen, um übermäßige Beeinträchtigungen des Geschäftsablaufs zu vermeiden. Das Betreten der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters erfolgt unter strikter Geheimhaltung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragsverarbeiters, wobei die Geheimhaltungsverpflichtung einer etwaigen bestehenden Nachweiserbringungspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde oder den Betroffenen nicht entgegensteht – vertrauliche Informationen im Sinne der Ziff. 11.4 sind insoweit in dem erforderlichen Umfang unkenntlich zu machen, sofern die Mitteilung des Prüfergebnisses als solches nicht ohnehin genügt. Die Überprüfung des Auftragsverarbeiters erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern die Überprüfung nicht aufgrund eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes des Auftragsverarbeiters erforderlich wurde.
11.4 Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden Informationen nicht preiszugeben, die im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit des Auftragsverarbeiters sensibel sind oder wenn der Auftragsverarbeiter durch ihre Preisgabe gegen gesetzliche oder andere vertragliche Bestimmungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden des Auftragsverarbeiters, Kosteninformationen, Qualitätskontroll- und Vertragsmanagementberichten oder zu anderen vertraulichen Daten des Auftragsverarbeiters zu erhalten, die für die vereinbarten Prüfungszwecke nicht unmittelbar relevant sind.
11.5 Der Kunde hat den Auftragsverarbeiter rechtzeitig (in der Regel mindestens zwei Wochen im Voraus, sofern dies den Kontrollzweck nicht gefährdet) über alle Umstände im Zusammenhang mit der Durchführung der Überprüfung zu informieren. Solange kein triftiger Grund vorliegt, darf der Kunde nicht mehr als eine Überprüfung pro Kalenderjahr durchführen. Ein triftiger Grund ist insbesondere bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine Datenschutzverletzung gegeben.
11.6 Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung, so hat der Kunde den Dritten in gleicher Weise schriftlich zu verpflichten, wie der Kunde gegenüber dem Auftragsverarbeiter nach diesem Abschnitt 11 verpflichtet ist. Darüber hinaus verpflichtet der Kunde den Dritten durch schriftliche Vereinbarung zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit, es sei denn, der Dritte unterliegt einer beruflichen Geheimhaltungspflicht. Auf Verlangen des Auftragsverarbeiters hat der Kunde ihm unverzüglich die Verpflichtungs- und Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Dritten vorzulegen. Der Kunde darf keine unmittelbaren Wettbewerber des Auftragsverarbeiters mit der Durchführung der Überprüfung beauftragen.
11.7 Bei der Entscheidung über die Durchführung einer Überprüfung nach Ziff. 11.2 kann der Kunde einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters, insbesondere die Vorlage einer entsprechenden aktuellen Stellungnahme oder eines Berichts einer unabhängigen Behörde (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revisionsabteilung, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzprüfer oder Qualitätsprüfer) oder einer geeigneten Zertifizierung durch ein IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (nachfolgend der „Prüfungsbericht“) berücksichtigen, wenn es der Prüfungsbericht dem Kunden in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag enthaltenen vertraglichen Verpflichtungen durch den Auftragsverarbeiter zu überzeugen.
12.1 Die Laufzeit und Kündigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags richten sich nach den Bestimmungen der Laufzeit und Kündigung des Hauptvertrags. Eine Kündigung des Hauptvertrags führt automatisch zur Kündigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags. Eine gesonderte Kündigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags ist nicht erforderlich.
12.2 Der Kunde ist berechtigt, diesen Auftragsverarbeitungsvertrag und den Hauptvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Auftragsverarbeiter in schwerwiegender Weise gegen seine Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag oder gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung durch den Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
13.1 Die Haftung des Auftragsverarbeiters im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags richtet sich nach den im Hauptvertrag vorgesehenen Haftungsausschlüssen und -beschränkungen. Für den Fall, dass Haftungsfragen im Hauptvertrag nicht vollständig geregelt sind, greifen die Haftungsklauseln nach Art. 82 DSGVO.
13.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragsverarbeiter auf erstes Anfordern in der Höhe von allen dem Auftragsverarbeiter auferlegten Geldbußen freizustellen, welche dem Teil der Verantwortlichkeit des Kunden für die mit der Geldbuße geahndete Verletzung entspricht.
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und damit die Anforderungen des Art. 28 DSGVO erfüllt.
14.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und anderen Vereinbarungen der Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, haben die Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags Vorrang.
Für Cosuno Ventures GmbH
Für den Kunden
Anlagen:
Zweck und Umfang der Datenverarbeitung
Bereitstellung der Cosuno-Plattform als Software-as-a-Service-Tool und (soweit vorhanden) weitere im Hauptvertrag genannte Verarbeitungszwecke. Die Cosuno-Plattform dient dazu, dem Kunden die intelligente Verwaltung der Beauftragung von Nachunternehmern in Bauprojekten zu ermöglichen.
Art der personenbezogenen Daten
Personenstammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsstammdaten, Kundenhistorie, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten, Planungs- und Steuerungsdaten.
Kategorien betroffener Personen
Mitarbeiter des Kunden; Zulieferer des Kunden; Endkunden des Kunden; weitere im Hauptvertrag genannte Kategorien betroffener Personen (falls vorhanden).
Ansprechpartner für datenschutzbezogene Weisungen (Ziff. 3.4)
Weisungsempfänger des Auftragsverarbeiters:
Cosuno Ventures GmbH – Datenschutz
E-Mail: datenschutz@cosuno.de
Weisungsbefugte Ansprechpartner des Kunden:
[Name, Funktion]
[E-Mail-Adresse]
Der Auftragsverarbeiter ergreift Maßnahmen, um Datenverarbeitungsanlagen gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
In den Büroräumen des Auftragsverarbeiters sind unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Die produktiven Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden nicht in den Büroräumen des Auftragsverarbeiters, sondern ausschließlich in den Rechenzentren von sorgfältig ausgewählten Unterauftragsverarbeitern betrieben. Dazu gehören Hosting-Anbieter wie AWS (Amazon Web Services) und GCP (Google Cloud Platform) sowie alle weiteren eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten – siehe Anlage 3.
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um Datenverarbeitungsanlagen gegen unbefugte Systembenutzung zu sichern.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um ein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems zu verhindern.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um eine getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, sicherzustellen.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter setzt unter anderem die folgenden Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass im Falle einer Pseudonymisierung bestimmter Daten diese Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um ein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport zu verhindern.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um festzustellen, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust zu schützen.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um die innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um einen DSGVO-konformen Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen sicherzustellen.
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um die Verarbeitung nur erforderlicher personenbezogener Daten durch Voreinstellung sicherzustellen.
Organisatorische Maßnahmen:
Der Auftragsverarbeiter ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um die weisungsgemäße Verarbeitung von Daten im Auftrag sicherzustellen.
Organisatorische Maßnahmen:
| Unterauftragsverarbeiter | Beschreibung der Verarbeitung | Ort der Datenverarbeitung |
|---|---|---|
| Amazon Web Services EMEA SARL | Cloud Hosting | Deutschland |
| Datadog, Inc. | Speicherung von technischen Logs, Monitoring | Deutschland |
| dbt Labs, Inc. | Bereitstellung von Berichten und Datenanalysen | USA (Grundlage: Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO; EU-U.S. Data Privacy Framework) |
| Functional Software Inc | Technisches Fehlertracking | Deutschland |
| Google Cloud EMEA Limited | Cloud Hosting | EU |
| Intercom, Inc. | Live-Chat mit Kundensupport | USA (Grundlage: Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO; EU-U.S. Data Privacy Framework) |
| Joincube, Inc. | Anzeigen von Neuigkeiten im Produkt | Belgien (EU) |
| Sinch AB (Mailjet) | Versand von E-Mails | Deutschland / Belgien (EU) |
| Estuary Technologies, Inc. | Bereitstellung von Berichten und Datenanalysen | Deutschland |
| Catamorphic, Co. dba LaunchDarkly | Technische Steuerung von Produktfunktionen | USA (Grundlage: Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO; EU-U.S. Data Privacy Framework) |
| Twilio Inc. | Versand von E-Mails und SMS | USA (Grundlage: Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO; EU-U.S. Data Privacy Framework) |
| Docusign, Inc. | Elektronische Vertragsunterzeichnung | EU |