Stahl Material
Zum Goldenen Ochsen
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Allgemeine Objektbeschreibung Goldener Ochsen Allgemeine Objektbeschreibung Goldener Ochsen Ausgangslage Die Brauerei Gold Ochsen GmbH beabsichtigt, das Bestand sgebäude der ehemaligen Weinzentrale, Veitsbrunnenweg 3, 89073 U lm, das 1852 erbaut wurde, in eine Brauereigaststätte m it angeschlossenem Veranstaltungssaal umzubauen. Der ab gängige westliche Bauteil A soll abgebrochen und durch einen kleineren Neubau ersetzt werden. Die östlich ansc hließenden Bauteile B (derzeit leerstehend) und C (best ehendes Wohngebäude) sollen für die neue Nutzung umgeba ut und modernisiert werden. Südlich und westlich des Ge bäudes ist ein Biergarten vorgesehen. Das Baugelände befindet sich südlich des Bahntroges Ulm -Stuttgart, am Hang des Veitsbrunnenweg in Ulm. Erreicht werden kann das Ba ugrundstück über die Syrlinstraße sowie über den Veitsb runnenweg. Westlich des Baugrundstücks am Veitsbrunnenw eg besteht keine Durchfahrtsmöglichkeit. Entlang der sü dlichen Grundstücksgrenze befindet sich eine gemauerte Stützmauer mit ca. 5,00 m Höhenunterschied nach Süden. Direkt daran angrenzend befindet sich ein Grundstück de r Deutschen Bahn AG welches nicht beansprucht werden da rf. Unter dem best. Bauwerk befinden sich Gewölbekeller in ca. 10,00 m Tiefe. Der Ausschreibung liegen bei sämtliche aktuelle Bestand spläne sowie die Planungen des Architekten und des Trag werksplaners. Diese sind Grundlage der Ausschreibung un d sind vom Bieter zur Preisfindung verbindlich zu berücksichtigen. Bei Detailfragen können die Planer vom Bieter eigenstän dig befragt werden. Projektbeteiligte Projekt: ZUM GOLDENEN OCHSEN Teilabbruch und Nutzungsänderung zur Brauereigaststätte mit Veranstaltungsraum Objekt: Ehemalige Weinzentrale Veitsbrunnenweg 3 89073 Ulm Bauherrschaft: GOLD OCHSEN GmbH Veitsbrunnenweg 3-8 89073 Ulm Projektbearbeitung: Architekt: Sternshorn Kopp Architekten und Stadtplaner PartGmbB Herr Max Stemshorn Gartenstraße 20 89077 Ulm Gebäudetechnik (TGA+ELT): Ott Ingenieure GmbH Herr Dick, Herr Dürheimer Kiesgräble 17 89129 Langenau Tragwerk: Ingenieurbüro Jürgen Tar Herr Jürgen Tar Marktplatz 11 89073 Ulm Vermessung: Ingenieurbüro Will Hörvelsinger Weg 6 89081 Ulm Einrichtungsplanung: Kitzig lnterior Design GmbH Rotterdamer Straße 55 40474 Düsseldorf Küchentechnik HoGaKa Profi GmbH Magirus-Deutz-Straße 5 89077 Ulm Projektbetreuung: architekturwerkstatt generalplaner gmbh Rudolfstraße 2 89077 Ulm Sicherheits- und Gesundheitsschutz noch nicht vergeben Wärmeschutz/Energie (GeG) Ingenieurbüro Röder Turmstraße 70 89231 Neu-Ulm Brandschutz TÜV Süd Industrieservice GmbH Kompetenzzentrum Brandschutz Herr Christoffer Walcher Benzstraße 17 89079 Ulm Der Vorentwurf wurde in mehreren Arbeitsschritten zu ei ner Entwurfsplanung im Maßstab 1:100 weiterentwickelt, wobei planerische Konzepte der beteiligten Fachplaner i n mehreren Schritten eingearbeitet und miteinander abge stimmt wurden (Statisches Konzept, Bohrpfahlgründung, I nnenraumgestaltung, Profi-Küchentechnik, Haustechnik, B randschutz, Schallschutz).
Allgemeine Objektbeschreibung Goldener Ochsen
Baubeschreibung: Allgemein: Errichterzeitraum der Gebäudeteile: 1862 bis 1868. Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalsc hutz. Trotzdem soll möglichst viel alte Bausubstanz erh alten werden. Bauteil C Bestehendes Gebäude aus Ziegelmauerwerk (Vollsteine) ab EG, im Untergeschoss aus Stampfbeton (Festigkeit unbekannt) bis ca. 105 cm S tärke, Innenputz, außen mit Wärmedämmputz ca. 6-8 cm, I nnenwände aus Vollziegel in verschiedenen Dicken, Im Un tergeschoss Kappendecken (Stahlträger), ab EG Holzbalke ndecken, Holzfenster, Satteldach ziegelgedeckt ungedämm t. Nutzung mit Wohnungen im Erd- und 1. Obergeschoss. Dach raum und Keller unbeheizt. Vorhandenes Fasslager als Gewölbekeller in ca. 12,00 m Tiefe (471,88 üNN). Künftig soll dieser Gebäudeteil eine Mischnutzung erhal ten. Untergeschoss: Lagerräume, Abgang in bestehenden Gewölbekeller (gespe rrt) Erdgeschoss:Gastronomieküche mit Lager Obergeschoss:Personalbereich und Catering/Vorbereitungs fläche sowie Lager Dachgeschoss:Personalwohnung Einbau eines Aufzuges bis einschl. Obergeschoss. Vorgesehene Maßnahmen: Untergeschoss: Außenwände:Ertüchtigung der Außenwände mit Dämmung gemä ß Planung Architekt Schließen von Türöffnungen Herstellen von Türöffnungen Innenwände: Teilabbruch Innenwände Einbau von Schachtwänden aus Stahlbeton für Aufzug Ergänzen Mauerwerk mit HLZ 11,5 - 24 cm Ausbetonieren von Nischen zur Ertüchtigung des Tragwerk s Boden: vorhandener Bodenaufbau bleibt, neuer Stahlbeton boden im Bereich des Aufzugs einschl. Unterfahrt, egali sieren von Unebenheiten mit Nivellier- /Estrichbeton Decke: best. Decke (Kappendecke) soll brandschutztechni sch feuerbeständig unterseitig ausgeglichen und gedämmt werden Treppenabgang entsprechend der Planung Architekt. Öffnungen: Schließen vorhandener Kellertür sowie Herstellen einer neuen Tür in den Müllraum Ausbau vorhandener Kellerfenster und Einbau wärmegedämm ter Fenster Ausführung Erdgeschoss: Außenwände:Vorhandenes Mauerwerk d= ca. 62 ,5 cm aus Vollziegel teilweise schließen und mit WDVS gemäß Angaben Architekt ca. 14 - 20 cm, vorhandener  Wärmedämmputz  bleibt bestehen. Überarbeiten des Eingangsbereiches mit historischer Tür , Ausführung gemäß Angabe Architekt. Herstellen von Auflagertaschen für Stahlträger. Oberfläche im Küchenbereich gefließt Schließen von Fensteröffnungen mit Vollsteinen Innenwände:Entkernen des Erdgeschosses, Einbau bzw. erg änzen der Wände in Trockenbau (Schachtwände, Mauerwerk oder Stahlbeton. Au sbetonieren von Öffnungen zur Verstärkung des Tragwerks . Feuerbeständige Verkofferung der Stahlkonstruktion. Aufzugswände in Stahlbeton. Oberfläche im Küchenbereich gefließt, Restliche Flächen nach Angabe Architekt. Boden: Fußbodenaufbau (Trockenestrich) im ge- samten Bereich Bodenfliesen, Rutschfestigkeit entsprech end Anforderung R12/V4 im Küchenbereich und Kühlbereich bzw. R10 im ungekühltem L ager-Bereich. Abdichtung des Bodens gemäß Wassereinwirk ungs- klasse W2i / W3. Ausführung Abdichtung und Aussparungen für Bodenabläufe/Rinnen gemäß Planung Architekt. Absenkung,  Aussparen des Fußbodens im Bereich der Kühl zellen. Decke: Einbringen einer neuen Abfangkonstruktion in Stahlprofi lträgern. Feuerbeständige Verkofferung der Stahlträger gemäß Angabe Architekt. Bestehende Decken müssen feuerbeständig unterseitig gem äß Angaben Architekt ertüchtigt werden. Abgehängte Lüft erdecke im Küchen und Spülbereich. Detailausbildung Lüfterdecke mit Anschluss Farmacelldec ke. Öffnungen:Ausführung der Fenster und Türen in Außenwänd en in Holz/Alu-Aluminium oder Kunststoff. Öffenbare Fen ster sind mit Fliegenschutz zu versehen. Auf der Südsei te Raffstores ebenengleich mit WDVS. An der Ostseite ist kein Sonnenschutz vorgesehen. Innentüren gemäß Angaben Architekt. Obergeschoss: Außenwände:Vorhandenes Mauerwerk d= ca. 62,5 cm aus Vol lziegel teilweise schließen und mit WDVS gemäß Angaben Architekt ca. 14 - 20 cm, Überarbeiten des Balkones auf der Südseite, Ausführung gemäß Angabe Architekt. Herstellen von Auflagertaschen für Stahlträger. Oberfläche im Küchenbereich gefließt, Oberfläche im Umk leide / Naßbereiche Personal gefließt. Schließen von Fe nsteröffnungen mit Vollsteinen Innenwände:Entkernen des Obergeschosses, Einbau bzw. er gänzen der Wände in Trockenbau (Schachtwände, Mauerwerk oder Stahlbeton. Ausbetonieren von Öffnungen zur Verst ärkung des Tragwerks. Feuerbeständige Verkofferung der Stahlkonstruktion. Aufzugswände in Stahlbeton. Boden: Fußbodenaufbau (Trockenestrich) nach Angaben Architekt. Im gesamten Bereich Bodenfliesen, Rutschfestigkeit ent sprechend Anforderung. Abdichtung des Bodens gemäß Wassereinwirkungs- Klasse gemäß Angaben Architekt. Ausführung Abdichtung u nd Aussparungen für Bodenabläufe. Decke: Einbringen einer neuen Abfangkonstruktion in Stahlprofi lträgern. Feuerbeständige Verkofferung der Stahlträger gemäß Angabe Architekt. Bestehende Decken müssen feuerbeständig unterseitig gem äß Angaben Architekt ertüchtigt werden. Abgehängte Deck en schallentkoppelt. Ausführung des Treppenhauses gemäß Angaben Architekt ei nschl. Umwehrungen. Öffnungen: Ausführung der Fenster in Außenwänden in Holz/Alu - Alu minium oder Kunststoff. Auf der Südseite Raffstores ebe nengleich mit WDVS. An der Ostseite ist kein Sonnenschu tz vorgesehen. Innentüren gemäß Angaben Architekt. Dachgeschoss: Innenwände: Einbau bzw. ergänzen der Wände in Trockenba u. Oberfläche tapeziert und gestrichen, Oberfläche im Naßbereiche Personal gefließt Boden: Fußbodenaufbau (Trockenestrich mit Fußbodenheizung) nac h Angaben Architekt. Im gesamten Bereich Vinylböden bis auf Nassbereich. Rutschfestigkeit entsprechend Anforde rung. Abdichtung des Bodens gemäß Wassereinwirkungs- Klasse. Decke: Kehlbalkendecke bestehend Ausführung mit OSB-Platten, m it 50 mm Mineralfaserdämmung. Dampfbremse, Lattung und Gipskarton. Ausführung Brandschutz nach Angaben Archite kt. Dach Vorhandene Sparren werden aufgedoppelt, Ausfachung der Sparren mit Mineral/Holzfaser, Oberseitig Pavatexdämmun g, Konter- und Dach- lattung (Hinterlüftetes Dach), Betondachstein Unterseitig Dampfsperre, Lattung als Installationsebene sowie Gipskartonplatten mit Lattung. Öffnungen: Ausführung der Fenster in Außenwänden in Holz/Alu -Alum inium oder Kunststoff/ALU. An der Ostseite ist kein Sonnenschutz vorgesehen. Einba u von Dachflächenfenster mit Rolladen sowie einer Dachgaube. Fenster auf der Südseite erhalten Jalousien / Rolladen. Innentüren gemäß Angaben Architekt.
Baubeschreibung:
Bauteil B Bestehendes Gebäude aus sichtbaren Ziegelmauerwerk (Vol lsteine) ab EG, Untergeschoss nicht vorhanden. EG Holzbalkendecken, Holzfenster, Satteldach ziegelgede ckt ungedämmt. Nutzung als Lager, unbeheizt. Vorhandenes Fasslager als Gewölbekeller in ca. 12,00 m Tiefe (471,88 üNN). Künftig soll dieser Gebäudeteil folgende Nutzung erhalt en. Untergeschoss: nicht vorhanden Erdgeschoss: Gastronomierestaurant mit Biertheke Obergeschoss: Trennbarer Veranstaltungsbereich mit 2 Seminarflächen Dachgeschoss: Lüftungskanäle Vorgesehene Maßnahmen: Untergeschoss: Öffnungen: Schließen vorhandener Lichtschächte zum Gewölbekeller n ach Angaben Architekt. Neue Lüftungsöffnungen für Kelle r über neue Lichtschächte. Erdgeschoss: Außenwände:Vorhandenes Sichtmauerwerk d= c a. 62,5 cm aus Vollziegel teilweise schließen und außen mit WDVS gemäß Angaben Architekt ca. 20 cm, Aufarbeiten des Sichtmauerwerks und der Fugen, Ausbesse rungen im Verband. Überarbeiten des Eingangsbereiches mit historischer Tür , Ausführung gemäß Angabe Architekt. Einbau einer neuen Eingangsanlage nach Norden und Süden in den Biergarten nach Angabe Architekt. Schließen von Fensteröffnungen mit Vollsteinen. Innenwände: Ausbau vorhandener Innenstützen aus Holz, Einbau von St ahlbeton- Stützen mit Holzverkleidung. Boden: Fußbodenaufbau mit neuer Stahlbetonbodenplatte, schw. E strich mit Fußbodenheizung, Bodenfliesen, Rutschfestigk eit entsprechend Anforderung Decke: Einbringen einer neuen Stahlbetondecke feuerbeständig. abgehängte Decken gemäß den Angaben Architekt und Innen raumgestalter. Detailausbildung mit Anschlüssen an Auße nwände gemäß Angaben Architekt. Öffnungen: Ausführung der Fenster und Türen in Außenwänden in Holz /Alu - Aluminium. Öffenbare Fenster sind mit Fliegensch utz zu versehen. Innentüren Automatikschiebetür gemäß Angaben Architekt. Obergeschoss: Außenwände:Vorhandenes Sichtmauerwerk d= ca. 40 cm aus Vollziegel teilweise schließen und außen mit WDVS ca. 2 0 cm, Aufarbeiten des Sichtmauerwerks und der Fugen, Au sbesserungen und Schließen von Öffnungen im Verband. Innenwände: Einbau bzw. ergänzen der Wände in Trockenbau. Einbau mo biler Trennwände mit erhöhter Schallschutzanforderung n ach Angaben Architekt. Schließen von Fensteröffnungen mit Vollsteinen im Verba nd. Boden: Fußbodenaufbau mit neuer Stahlbetondeckenplatte, schw. Estrich mit Fußbodenheizung. Eichenparkett / Dielen nach Angabe Innenarchitekt. Decke: Bestehende Holzbalkendecke wird brandschutztechnisch al s feuerbeständige Decke ertüchtig, Schallakustisch wirk same abgeh. Unterdecke nach Angabe Architekt. Öffnungen: Ausführung der Fenster in Außenwänden in Holz/Alu - Auf der Südseite Raffstores ebenengleich, mit WDVS. Ins ektenschutz. Innentüren gemäß Angaben Architekt als Automatiktür bzw . Stahl Umfassungszargen zum BT C. Dachgeschoss: Boden:   Fußbodenaufbau (Trockenestrich) Decke: Kehlbalken bestehend. Dach Ausfachung der Sparren werden ausgedämmt mit Mineralfas er/Holz-Faserdämmung mit 5 cm, auf dem Sparren PU-Harts chaumdämmung mit Dampfsperre. Konter- und Dachlattung (Hinterlüftetes Dach), Betondac hstein unterseitig, Lattung sowie Gipskartonplatten mit Lattung nach Angaben Architekt.
Bauteil B
Heizen/Kühlen Wärmeerzeugung: reversible Wärmepumpe zum Heizen oder Kühlen und 100kW mit Außenaufstellung Anschluss an das Nahwärmenetz der Brauerei. Schallgedämmte Umhausung erforderlich. Technikzentrale im Untergeschoss des Neubaus mit Verbin dung zum Dachgeschoss des Neubaus und weiteren Unterver teilung über das Dachgeschoss zur Unterverteilung im Un tergeschoss des Altbaus Wärmeübergabe: über statische Heizflächen im Altbau über Fußbodenheizu ng im Alt-, Mittel und Neubau über RLT-Anlagen Kühlung reversible Wärmepumpe zum Heizen oder Kühlen und Direktverdampfung Kälteübergabe über Fußbodentemperierung im Neubau und Mittelbau (Gast ro) über RLT-Anlagen, Umluftkühlkassetten im Gastrobereich und in den Besprechungsräumen Lüftung RLT-Anlage Aufstellung als Innengerät im Dachgeschoss des Neubaus Kanalführung im Bestand des Holzdachstuhls Küche 10.000m³/h mit Heiz- und Kühlregister zur Versorg ung der Lüftungsdecke mit Zu- und Abluft im EG RLT-Anlage Aufstellung als Innengerät im Dachgeschoss des Neubaus Kanalführung im Bestand des Holzdachstuhls Gastronomie / Besprechungsräume 10.000m³/h mit Heiz- un d Kühlregister und variablen Volumenstromreglern zur Ve rsorgung der Gastronomie im EG und der Besprechungsräum e im 1.OG Sanitär Einrichtungsgegenstände gem. Bemusterungskatalog dezent rale Warmwasserbereitung für die WC´s und Nebenräume, F rischwasserstation für die Küche MSR es ist eine übergeordnete Regelungstechnik vorgesehen, welche die Gewerke regelt und auch den Nutzereingriff e rmöglicht Elektro: Erschließung: die Erschließung erfolgt mittels neuen Hausanschlusses in Abstimmung mit den SWU im UG von Gebäudeteil A. Die NSHV wird im Bauteil A neu installiert und versorgt von dort die Bauteile B und C. Es sind insgesamt sieben Verteilerbereiche mit eine Ges amtleistung von 200KW berücksichtigt. Niederspannungsinstallationsanlagen: Die Unterverteilungen sind im Bauteil A und C untergebr acht. Die Energieleitungen werden als NYCWY Kabel verlegt. Die Verkabelung der Installationsgeräte und Leuchten er folgt mit NYM-J Leitungen auf  Putz mit offener Rohrver legung und auf Kabelrinnen oder Kabelleitern. Die Energieverteilung der Verteiler erfolgt mit einer s enkrechten Steigtrasse und waagrechten Kabelrinnen oder Sammelhaltern in den Zwischendecken. Die Endstromkreis e werden vom Verteiler in den abgehängten Decken mittel s Sammelhalter oder Rohr verlegt. Im Saal OG und Gastro wird eine kleine Lichtsteuerung m ittels KNX-Tableaus vorgesehen. Die Raumthermostate werden im Schalterdesign durch das Gewerk MSR ausgeführt. Im Kellerbereich wird Aufputz installiert. Die ganzen F lure, Nebenräume, Lager, sind mit Präsenzmeldern geplan t. Technikbereiche werden über Taster/Schalter gesteuer t. Der Brandschott Bohrungen/Kernbohrungen müssen wieder f achgerecht mit Mineralwollschotts/Brandschutzboxen vers chlossen werden. Beleuchtung: die öffentlichen Bereiche wie (WCs, Umkleiden, Lager, P utzraum, etc.) werden mit Bewegungsmelder helligkeitsab hängig geschalten. Diese Leuchten sind im Leistungsumfa ng Elektro berücksichtigt. Beleuchtungskörper wurden bi sher berücksichtigt. Für die Bereiche Saal u.Gastro, wird die Ausarbeitung d urch das Büro Kitzig erstellt. Die Beleuchtung für dies e Bereiche werden Bauseits gestellt und müssen montiert und In Betrieb genommen werden. Sicherheitsbeleuchtung: Im UG wird in dem dafür vorgesehenen Raum eine Zentralb atterieanlage mit einer Sicherheits- und Rettungswegbel euchtung vorgesehen. Die Leuchten werden als separate B ereitschaftsleuchten in LED-Technik ausgeführt. Die Lei tungen werden auf einer E30 -  Kabelspezifischen Tragek onstruktion nach DIN 4102-12 verlegt. Blitzschutz: Das Gebäude wird mit einem äußeren und inneren Blitzsch utz gemäß BS-Gutachten auf Blitzschutzklasse 3 ausgeleg t. Ein Fundamenterder und Ringerder V4A nach DIN 18014 werden verlegt. Der Potenzialausgleich wird nach DIN VD E 0100-410 und -540 ausgeführt. Sprechanlage und Zutrittskontrolle: Das Gebäude wird am Treppenhaus Bauteil C eine Video-Sp rechanlage für die Wohnung vorgesehen. Brandmeldeanlage: Laut dem Brandschutzkonzept ist eine flächendeckende Br andmeldeanlage der Kategorie 1 nach DIN14675, EN54 und in Verbindung der VDE 0833 notwendig. Zwei Bereiche werden laut BSN aus dem Überwachungsumfan g ausgenommen: Wohnung im DG Gewölbekeller (brandlastfrei) Datentechnik: Für das Gebäude wird ein Anschluss an das Kommunikation snetz der SWU-TeleNet vorgesehen. Die neuen Glasfaseran bindungen sind schon vorbereitet. Vom EDV-Schrank im Keller Bauteil C wird eine Glasfaser leitung zum EDV-Verteiler Bauteil B verlegt. Von diesen EDV-Schränken erfolgt dann eine str ukturierte Verkabelung in CAT7 Qualität zu den einzelne n EDV-End-Dosen. PV-Anlage: Auf dem Dach ist eine PV-Aufdach-Anlage von ca. 65kWp n ach DIN VDE-AR-N 4105 Anschluss an das Niederspannungsn etz mit Überschusseinspeisung vorgesehen.
Heizen/Kühlen
1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG1.1Die auszuführende Leis tung wird nach Art und Umfangdurch den Vertrag bestimmt . Als Bestandteil desVertrages gelten auch die Allgemei nen TechnischenVertragsbedingungen für Bauleistungen. D er Auftraggeber behält sich die "titel- bzw. positionsw eise"Vergabe von Bauleistungen vor.1.2Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:a) die Leistungsbeschre ibung, mit Angaben zum Bauvorhabenb) die Besonderen Ver tragsbedingungen,c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingu ngen,d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingun gen,e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für   Bauleistungen (VOB - Teil C), jeweils neuesteFass ungf) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus-   führung von Bauleistungen (VOB - Teil A und B), je- weils neueste Fassungg)beiliegende Bodengutachten1.3Än derungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt demAuftragg eber vorbehalten.1.4Nicht vereinbarte Leistungen, die z ur Ausführung dervertraglichen Leistung erforderlich we rden, hat derAuftragnehmer auf Verlangen des Auftraggeb ers mitauszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derarti geLeistungen nicht eingerichtet ist. AndereLeistungen k önnen dem Auftragnehmer nur mit seinerZustimmung übertr agen werden.2. VERGÜTUNG2.1Durch die vereinbarten Preis e werden alle Leistungenabgegolten, die nach der Leistu ngsbeschreibung, denBesonderen Vertragsbedingungen, den ZusätzlichenVertragsbedingungen, den Zusätzlichen Tech nischenVertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und dergewerblich en Verkehrssitte zur vertraglichen Leistunggehören.2.2D ie Vergütung wird nach den vertraglichenEinheitspreisen und den tatsächlich ausgeführtenLeistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart(z. B. durch Pauschalsu mme, nach Stundenlohn-sätzen, nach Selbstkosten) verein bart ist.2.3Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, we nn sie alssolche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinba rt wordensind (§ 15).3. AUSFÜHRUNG3.1Der Auftraggeber h at für die Aufrechterhaltung derallgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der ver schiedenen Unternehmen zuregeln. Er hat die erforderlic henöffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse -z. B. nachdem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerberecht herbeizuführen.3.2Die im Bauvertrag aufgeführten Fristen sindverbindlich.4. VERT RAGSSTRAFE4.1Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom ANverschuldeten Überschreitung eines einzelnen Term ins(einer einzelnen Frist) als Vertragsstrafe max. 0,2 %der Bruttoschlußrechnungssumme je Kalendertag geltendz u machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % dernach der Sc hlußrechnung maßgeblichenBruttovertragssumme.4.2Die Ver tragsstrafe fällt nicht an, wenn der genanntespäteste F ertigstellungstermin gehalten wird, es seidenn, die Ver tragspartner treffen eine hiervonabweichende Vereinbaru ng.4.3Die nach 4.1 anfallende Vertragsstrafe wird der H öhenach unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitun gderart beschränkt, daß sie 5 % der nach derSchlußrechn ung maßgeblichen Brutto-Vergütungssummenicht überschrei tet. Im übrigen ist der AN berechtigt, den Einwand der Mitverursachung bzw. desMitverschuldens zu erheben.4.4D ie Vertragsstrafe kann auch noch im Zusammenhang mitder Schlußrechnung geltend gemacht und von der sich aus de r Schlußrechnung ergebenden Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.5. ZAHLUNGEN5.1Der AN erhält Abs chlagszahlungen entsprechend demBruttowert der jeweils durch prüfbare Rechnung (2-fachmit je einer Leistungsau fstellung) nachgewiesenenvertraglichen Leistungen abzüg lich eines 10 %-igenEinbehalts. Eine Abschlagsrechnung kann jeweilsbei Erbringung von 20 % des Auftragswertes gestelltwerden.5.2Die Schlußrechnung ist nach Abnahme i n vom AG prüfbarer Form innerhalb von 6 Wochen nach Fer tigstellung dem AG 3-fach vorzulegen ( nach LV-Position en geordneteinschl. Aufmaßblättern und anderen notwendi genAbrechnungsunterlagen).5.3Die Zahlungen sind auf ein es der in der Rechnungangegebenen Konten des Auftragneh mers oder per Scheckzu erbringen.5.4Die Zahlung des Res tbetrags einer Schlußrechnung bis zu 100 % erfolgt nach anstandsloser Abnahme derGesamtleistung durch die Baul eitung.5.5Die Prüfung der Schlußzahlung durch die Baule itung unddie Überweisung des Restbetrages erfolgen vorb ehaltlich des endgültigen Prüfungsergebnisses durch die zuständigen Prüforgane bzw. Bauherrschaft.5.6Der AN ver pflichtet sich, von denRechnungsprüfungsorganen festges tellte Überzahlungenjederzeit zurückzuerstatten.Sie sin d mit Empfang der Schlußzahlung an mit jährlich 4 v. H. über dem amtlichen Basiszinssatz zu verzinsen.5.7Die B auherrschaft oder entsprechende Prüforgane sindberechti gt in besonderen Fällen vom BieterPreisaufschlüsselunge n zu fordern und sich ggf. auchdie Originalrechnungen v on Lieferern oderNachunternehmern und die Lohnlisten vo rlegen bzw.Bucheinsicht gewähren zu lassen.5.8Vertragli ch vereinbarte Vorauszahlungen werdengrundsätzlich von einer vollen Sicherheitsleistungabhängig gemacht. Die F orm einer vollenSicherheitsleistung bedarf einer besond erenVereinbarung beider Vertragspartner.6. SICHERHEITSL EISTUNGEN6.1Der AG darf als Sicherheit 10 % der Auftrag ssumme fürdie vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen b is zurAbnahme sowie 5 % der Bruttoschlußrechnungssumme fürdie vertragsgemäße Erfüllung der Gewährleistung auf dieDauer von 5 Jahren, beginnend mit der Abnahme derBau leistung, einbehalten. Der Einbehalt darf vom ANgegen Ü bergabe einer unbedingten, unbefristeten,unwiderruflich en, selbstschuldnerischenBürgschaft einer deutschen Ban k oder Sparkasse abgelöst werden, in der diese sich ver pflichtet, auf ersteschriftliche Anforderung zu zahlen, und in der dieseauf sämtliche Einreden sowie auf das R echt zurHinterlegung verzichtet.6.2Die Verpflichtung zu r Einzahlung des Einbehaltes gem.5.1 und 6.1 auf ein Sp errkonto entfällt.7. BAUSTROM, BAUWASSER, SONSTIGE GEME INKOSTEN,BAUREINIGUNG7.1Von den Kosten für Baustrom, Ba uwasser, Baumüll und den sonstigen vom AN benutzten Gem einschaftseinrichtungenund Leistungen, die in der verei nbarten Vergütungenthalten sind, trägt der AN 0,5 % der Schlußrechnungssumme.7.2Von den Kosten der Baureinigung trägt der AN 0,2 % derBruttoschlußrechnungssumme.7.3Vo n den Kosten bei Aufstellung eines Bauschildes, trägt d er AN _ 100,- pauschal sofern ein Schild aufgestellt wi rd.7.4Von den Kosten für die abgeschlosseneBauwesenvers icherung trägt der AN 0,3 % derBruttoschlußrechnungssum me.
1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG1.1Die auszuführende Leis
1. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS (AN) 1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften, Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a. zu beachten. Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den Regeln der Technik zu erbringen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadenersatzansprüchen aus Verkehrssicherungs- pflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder Grundstücken. 2. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS (AG) Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus der VOB/B ergebenden Pflichten. 3. ANGEBOT 3.1 Die Angebotspreise sind Festpreise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werks unverändert. Das gilt sowohl für Materialpreise als auch für Löhne. 3.2 Für zusätzliche und im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen sind dem AG schriftlich Nachtragsangebote zu unterbreiten. Derartige Leistungen dürfen erst nach schriftlicher Auftragserteilung ausgeführt werden, es sei denn, die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwendig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich. Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4. BEAUFTRAGUNG DRITTER Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt. 5. ABNAHME 5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 20 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2 Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden Frist festgestzt und der AN hierzu geladen. 5.3 Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4 Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. 5.5 Die Abnahmefiktion gemäß VOB/B § 12 Nr. 5 kommt nicht zur Rechtswirkung. 5.6 Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. 6. GEMEINSAMES AUFMASS 6.1 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist unstreitige und anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten, weswegen das Abnahmeverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu vereinbaren ist. 7. BAUTAGEBÜCHER Bautagebücher hat der AN auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten wöchentlich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 8. VERTRAGSERGÄNZUNGEN UND -ÄNDERUNGEN Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Veränderungen bedürfen der Schriftform. 9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt. 10. HANDWERKERFERIEN, FERIEN etc. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, daß auch während der üblichen Handwerkerferien die Baustelle mit der bis dahin eingesetzten Personalstärke effektiv weiterbetrieben wird.
1. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS (AN)
Zusätzliche Vorbemerkung zum Ablaufplander BT B und CVo rgeschlagener Ablauf in den Bestandsbauteilen:--BAUTEIL B:Evtl. Herstellung der Unterfangung DIN 4123 zw. Baut eil A und B1.) EG Herstellen der Bodenplatte und Fundam ente2.) DG Abdecken des Daches zur Entlastung mit Notda ch / Folienabdeckung3.) EG Herstellen der Stb.-Decke üb er EG in den Randfeldern zur Aussteifung bei Achse C un d D4.) UG-DG Sprießung von unten nach oben entlang der Achsen 3 und 45.) EG Fertigstellen der Stb.-Decke über EG in den Mittelfeldern6.) Sanierung Dachkonstruktion u nd Balkenlagen, sowie den Stützen7.) Sprießung von oben nach unten abbauenBAUTEIL C:1.) UG Herstellen der Bode nplatte und Unterfahrt2.) DG Abdecken des Daches zur En tlastung mit Notdach / Folienabdeckung3.) UG-DG Sprießu ng von unten nach oben entlang der Achsen 3 und 44.) Ab bruch der Unterdecken und Wände von oben nach unten5.) Sanierung Dachkonstruktion und Balkenlagen6.) Aufbau de r Stahlkonstruktionen von unten nach oben7.) Einbringun g der Aufzugswände und -decke8.) Sprießung von oben nac h unten abbauenÄnderungen sind möglich, jedoch mit der Bauleitung und den beteiligten Firmen vorab abzuklären.
Zusätzliche Vorbemerkung zum Ablaufplander BT B und CVo
Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge"Herstel len", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondertbeschrieben sind, gelten diese Vorgänge unterZugrundelegung der all gemein anerkannten Regeln derBaukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichenBestimmungen und Ausführun gsbestimmungen nach denDIN-Normen der ATV - VOB, Teil C , als beschrieben.Das Aufstellen und das Vorhalten von Schutz- undArbeitsgerüsten soweit nicht in einzelpositi onen beschrieben, die zur Durchführung der Arbeiten imR ahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind,i st Sache des Auftragnehmers.Neben den allgemeinen Regel ungen für Bauleistungenjeder Art sind in den Angebotspr eisen folgendeNebenleistungen einzukalkulieren:-Notwend ige Fangnetze zur Sicherung
Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge"Herstel
Entsorgungshinweise und AusführungshinweiseBei sämtlich nachfolgenden Positionen ist grundsätzlich immerdie De montage, Abfuhr, fachgerechte Entsorgung einschließlich ent-sprechender Entsorgungsnachweise in den Einheitspr eisenzu berücksichtigen. Grundsätzlich sind ebenso sämt licheMaschinen, Geräte, Hilfsmittel und Arbeitskräfte e nt-sprechend in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Grundlage des Angebotes sind die beiliegenden Plan-unte rlagen sowie die Ortsbesichtigung des Bieters.Weitere P laneinsichten in soweit vorhandene Be-standspläne kann nach Absprache mit dem bau-leitenden Büro jederzeit sta ttfinden. Der Bieter hat sichumfassend vor Abgabe von d er Räumlichkeit sowiedem Bauwerk zu informieren.
Entsorgungshinweise und AusführungshinweiseBei sämtlich
Verbindliche der Ausschreibung beiliegende Unterlagen u nd PLäne sind bestandteil Verbindliche der Planung beiliegende Unterlagen und Plä ne sind Bestandteil der Ausschreibung und vom Bieter so fern im Textteil nicht weiter erläutert in seiner Preis klkulatiuon zu berücksichtigen. 1. Beschreibung Oberflächen und Materalien Bedachung Geneigtes Dach: Dachstein Tegalit Aerlox, Artikelnummer 6000177, Farbe Nussbraun, Oberfläche Protegon matt. Vordach: bituminöse Abdichtung 2-lagig, beschiefert Außenputz WDVS aus Steinwolle-Basis, WLG 035, Oberputz Korn 0-2, gescheibt Außenfarben vorgesechen: Bauteil A und C:  KEIM -Leimfarbe, 9354 HB63% B: KEIM - Muskatnuss, 9271 HB 53% Auswahl der Farben nach Wahl des AG. Wandoberflächen A und B innen Putzoberflächen Farbbeschichtung Bestehende Sichtziegel flächen Fliesenprodukt: gemäß Angabe Büro Kitzig Wandoberflächen C innen Fliesen, Farbbeschichtung EG (Küche) Steingut glasiert weiß matt, 30 x 60cm raumh och, Verlegung Kreuzfuge, z.B. Agrob Buchtal Basis Sons tige Fliesen in Nassräumen: Steinzeug rektifiziert, 30 x 60cm, RlO grau meliert, Preisgruppe bis ca. 25 _/qm, Verlegung wilder Verband, h im Spritzbereich h=120cm (i n Duschen türhoch ca. 210cm) EG im Lagerbereich sowie i m 1.0G: Silikatfarbe weiß auf geglättetem Putz oder Gip skarton, optional Malervlies. DG Wände und Dachschrägen : Mineralfarbe weiß auf Raufaser, mittelgrob. DG Techni k Silikatfarbe weiß auf GK oder Putz. Raufaser 1.0G und DG in Nassräumen Wände Latex weiß. Deckenoberflächen A und B Abhangdecken Farbbeschichtung: gelochte GK-Decken mit umlaufendem Fries gemäß Planeint rag Silikatfarbe weiß auf UG  auf Stahlbeton Deckenoberflächen C EG Lüftungsdecke nach Angabe IB Ott Im OG / DG Silikatfarbe weiß, optional Malervlies Im UG Decke Silikatfarbe weiß auf Putzuntergrund bzw. Tektal an Bodenbeläge A und B Parkett nach angabe Büro Kitzig Fliesen nach Angabe Büro Kitzig Bodenbelag A (UG) sowie Technik A und B (DG) diffusions offene Beschichtung , im Fasslager Steinzeugfliesen gra u, 20/20 R12 Bodenbeläge C Fliesen EG (Küche) Bodenfliese Feinsteinzeug, R12/V4 rektifiziert, Farbe grau matt Feinkorn mit Anti-Rutsch- Noppen, 20 x20 cm, Rutschhemmung: R12/V4, z.B. Mosafil Sonstige Räume (gemäß Planeintrag):: Steinzeug rektifiz iert, 30 x 60cm, RlO grau meliert, Preisgruppe bis ca. 25 â'_/qm, Verlegung wilder Verband Bodenbeläge DG (gemäß Planeintrag): Klebevinyl Holzoptik Eiche Natu r, z. B. Project Floors PW 3100 beige UG und DG Technik: diffusionsoff. Beschichtung Treppen Treppe Foyer A: Belag Steinzeugï¬'iesen gemäß Angabe Bü ro Kitzig, Wangen Schwarzstahl, (seit 29.07.25 geplant Pantone 9477C Petrol) Handlauf Eiche stumpfmatt nach An gabe Büro Kitzig Notwendige Treppe A: Belag Steinzeugfliesen gemäß Angab e Büro Kitzig. Stahlgeländer lackiert in RAL nach Farbk onzept. Bestandstreppe C: Oberflächen aufbereitet,  Stufen aufg edoppelt (Buche stabverleimt) Innentüren A und B Türzargen Holzumfassungszargen nach Angabe Büro Kitzig, lackiert, RAL 7022 Umbragrau, verdeckt liegende Türbänder Türblätter Holzwerkstoff z.B. Röhrenspan, überfälzt, Oberfläche Ei che HPL gemäß Angabe Büro Kitzig, unten Fuge mit 10 mm Luftverbund. Schnittkanten Zarge und Türblätter unten m it Feuchteschutz. Sonstige Türblätter Türoberflächen Foyer EG & OG (auch Foyer-Seite der WC-T üren), Zugang Treppenhäuser, Saal: Echtholz, Eiche, nac h Angabe Büro Kitzig, überfälzt Türen EG und DG Stahlblechtüren Farbe Standard weiß. Drückergarnitur Frankfurter Klinke, Metall schwarz matt, nach Angabe Bü ro Kitzig (Kärcher Design, Türgriff Rhodos, ER28M OS 83 . Alternativ Frankfurter Klinke Rosettengarnitur, FSB 1 076 schwarz) Farbton ist mit dem AG abzustimmen. Automatiktüren Ganzglas-Automatik-Schiebetüranlage als Linearschiebetü re, lflg. oder 2 flg .. Einfachverglast mit Mono-ESG-Gl as, inkl. GlasSchutzflügel, Farbe der Profile RAL 7022, z.B. GEZE Slimdrive SL NT-FR Innentüren C Holzumfassungszargen gefälzt, Oberfläche CPL weiß 9016 Türblätter Röhrenspan (sofern nicht anders beschrieben) gefälzt, Oberfläche CPL weiß ähnlich RAL 9016, unten F uge mit 10mm Luftverbund. Schnittkanten Zarge und Türbl ätter unten mit Feuchteschutz (im EG ablackiert - erhöh ter Feuchteschutz). Drückergarnitur: Frankfurter Klinke Rosettengarnitur, FSB 1076 Niro o.glw. Automatische Schiebetüranlage im EG lflg. mit StandardS chiebetürantrieb. inkl. Schutzflügel Oberfläche CPL wei ß ähnlich RAL 9016. Türblatt aus Holzwerkstoff, Kanten stumpf, lackiert RAL 7022 Fabrikat Dormakaba Flex mit S chiebetürantrieb ES 250 Pro o.glw. Glaskonstruktionen Holz-Aluminium-Fenster Holzart Fichte/Tanne, Flügel zu Rahmen flächenversetzt, 3- fachverglast, Stulpflügel, Dreh- und Dreh-Kipp-Flüg el. Uw-Wert gemäß Angabe Energieberater, Schallschutzan forderung nach Angabe Schallschutzgutachter. Wenn bei O berlichtern vertikale Sprosse, dann in Dimension und Qu erschnitt angelehnt an das Stulpprofil der Fensterflüge l darunter. Wenn bei Flügel horizontale Sprosse, dann i n Dimension und Querschnitt angelehnt an das Kämpferpro fil anderer Fenster. Profile als Doppelfalzkonstruktion , Fabrikat Gutmann Mira o. glw. Farbe außen (Aluminiump rofil) RAL 7030, innen RAL 7022 oder Holzlasur Farbton beigegrau transparent (Unilux Kiefre 144 o.glw.) Bauteil C innen weiß  RAL 9016 deckend lackiert. Fensterflügel im Saal 1.OG (Bauteil B) mit Fensterkonta kt Aluminiumfenster Im EG einbruchhemend, Rahmenfarbe nach RAL pulverbeschi chtet, z.B. RAL 7039 (Farbe nach Wahl AG) Details werde n noch vom Architekten geklärt. Alu-Glas-Türkonstruktionen Wärmegedämmtes Aluminium Tür-System mit 75 mm Grundbaut iefe. Türflügel zu Rahmen flächenversetzt. 1-flg., 2-fl g. oder 1flg. mit festverglasten Seitenteilen und festv erglastem Oberlicht (Segementbogen). Uw-Wert gemäß Anga be Energieberater, Schallschutzanforderung nach Angabe Schallschutzgutachter. Fabrikat Schüco AD UP 75, RAhmenfarbe  nach RAL pulverbeschichtget z.B. RAL 7039. Farbe nach Wahl AG. Im EG einbruchhemmend, Details vom Architekten noch zu klären. Getränkeausgabe Biergarten vertikale Schiebefenster 2-teilig, Alu-Glaskonstruktion , z.b. Bauer Rahmenfabe wie sonstige Verglasung, einbruchhemmend Fenstersimsen innen Bauteil A und B: Holzwerkstoff Oberfläche Eiche HPL gem äß Angabe Büto Kitzig, in den WCs Fliesen gemäß Angabe Büro Kitzig. Bauteil C in Nassräumen Fliesen passend zu Wandliesen, ansonsten Holzwerkstoffe Oberfläche HPL we iß Fenstersimsen außen Aluminium pulverbeschichtet, Farbe nach RAL, z.B. RAL 7 039. Farbe nahc Wahl AG Verschattung motorbetriebener Außenraffstore als Flachlamelle, im Sa al 1.OG (Bauteil B) Z-Lamelle. Farbe jeweils DB 703 z.B . Roma Aluminium-Lamelle FL und ZL Bauteil C Ostseite: Aluminium-Klappläden mit feststehenden Lamellen, Rahmen R75, Farbe RAL 7030, Produkt Ehret SUN-R75 WC-Trennwände raumhoch, META Design 40, Farbe anthrazit (Angabe Büro Kitzig) Aufzugstechnik Bauteil A OTIS Gen2 Life Bauteil C: Otis Gen 360 Sauberlaufzonen Emco Linientyp Diplomat Original, Mattentyp 522, Höhe 2 2mm, Einlagenausführung Rips 200 anthrazit Außenanlagen Biergarten: wassergebundene Decke, abgestreut mit Riese !, grau Pflasterbelag entlang der Fassade zum Biergarte n: Arena Serie, wilder Verband, Farbe: Kalkstein-Schatt iert (Fa. Beton Braun, Amstetten) (Vorschlag Büro Kitzi g). Pflaster entlang Bauteil A bis C, Nordseite zwische n Gebäude und Straße: Granit Kleinsteinpflaster, bogenf örmig verlegt. Farben Logo Ulmer Hell Petrol: Pantone 7477 C Beige Pantone 4685 C Innentüren (Wohnung P3) Stahlzarge: 2-schalig als Lasche-Klemm-Zarge, 860 x 2110 mm, Din L/ R, MW 100 mm zur bauseitigen Endbeschichtung Türblatt: Holz Röhrenspantür 860 x 2110 mm, Din L/ R, 40 mm Ausführung: gefälzt, 1-flg. Oberfläche: CPL Ultraweiss Mittellage: Röhrenspankern Kante: 3-seitig ummantelt Band: 2 x V 0020 WF vernickelt Schloss: BB-Schloss Dorn 55/20 ni-si Beschlag: L-Form Rosettengarnitur, Niro mit Rückhaltefeder, BB, T yp FSB 1076 o.glw. Ganzglas-Schiebetüranlage Modulare, kompakte Schiebetür -Automatik in 2-Motoren-Technik, zugelassen für den Ein satz in Flucht- und Rettungswegen inkl. Glas-Schutzflüg el Glastürflügel einfachverglast Farbe der Profile RAL 7022 Produkt GEZE Slimdrive SL NT-FR o.glw. Ganzglas-Au tomatik-Schiebetüranlage Einfachverglast inkl. Glas-Sch utzflügel Farbe der Profile RAL 7022 Produkt GEZE Slimd rive SL NT-FR o.glw. Automatische Schiebetüranlage lflg. mit Standardschiebe türantrieb. inkl. Schutzflügel Oberfläche CPL weiß ähnl ich RAL 9016. Türblatt aus Holzwerkstoff, Kanten stumpf , lackiert RAL 7022 Termine: Die vorgesehenen Terminfenster sind verbindlich. Der Au ftragnehmer muss gewährleisten, dass grundsätzlich in a llen Bauteilen im Takt gearbeite wird. Dies bedeutet, dass der Manneinatz mit mind. 8-10 Mann vorgesehen werden muss.
Verbindliche der Ausschreibung beiliegende Unterlagen u
Verbindliche der Aussschreibung beiliegende Plan-Unterl agen Verbindliche der Planung beiliegende Plan-Unterlag enWerk- und Detailplanung ArchitektDie beiliegende Werk - und Detailplanung von 08-09/2025 wird verbindlicher V ertragsgegenstand und ist  vom Bieter zur Preisfindung seines Angebotes zu beachten.TragwerksplanungDie beilie gende Tragwerksplanung von 05/2025 wird verbindlicher V ertragsgegenstand und ist  vom Bieter zur Preisfindung seines Angebotes zu beachten.Bestandsaufnahme:die beili egende Bestandspläne dienen zur Orientierung und Übersi chtund sind ebenfalls Vertragsgegenstand.
Verbindliche der Aussschreibung beiliegende Plan-Unterl
ABGABE IHRES ANGEBOTES / LEISTUNGSVERZEICHNISSES ABGABE IHRES ANGEBOTES / LEISTUNGSVERZEICHNISSES Abgabe per Email: Bau@goldochsen.de Abzugeben sind: Leistungsverzeichnis im Geab.84 Format und als unterschriebene PDF-Datei als Kurztext. Im Auftragsfall ist das Leistungsverzeichnis als Volltext unterschrieben einzureichen. Rückfragen zum Leistungsverzeichnis sind schriftlich un ter: info@architekturwerkstatt.de einzureichen. Planunterlagen können zu den üblichen Bürozeiten in den Planungsbüros eingesehen werden.
ABGABE IHRES ANGEBOTES / LEISTUNGSVERZEICHNISSES
Die  Baustelleinrichtung für die geplante Maßnahmemuss in den dafür vorgesehenen Bereichen erstellt und unterh alten werden.Vor Aufstellung dieser hat der Auftragnehm er einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und di esen der Bauleitung / Bauherrn zur Genehmigung vorzuleg en.Auf die Bealnge des Hotelsbetrieb ist besonders Rück sicht zu nehmen, einzelne Maßnahmen sind daher mit dem Betreiber bzw. Bauleiter rechtzeitig abzuklären.Bei der Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich der Unterhalt, die Pflege, das Freiräumen (z.B. Schnee und Eis, Unrat ) mit im Einheitspreis einzurechnen.Zufahrt auf die Bau stelle ist mit der Stadt Ulm rechtzeitig abzuklären. Ko sten und Gebühren übernimmt der Auftragnehmer.Einholen eine Straßenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen B ehörden.
Die  Baustelleinrichtung für die geplante Maßnahmemuss
ZTV - ERDARBEITEN  ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDIN GUNGEN_________________________________________________ __________________1. ALLGEMEINE HINWEISE1.1 Diese Vorbe merkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNG EN - ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungs beschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandtei l.1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmer s.1.3 Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgefü hrten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vo rschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsm erkmale bereits vollständig beinhalten.Zuschläge oder Z ulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden.D ies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- u nd Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausfüh rung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt de r Beauftragung jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteu er wird hinzu gerechnet.2. BESONDERE HINWEISEVOB-Teil C , ATV für Erdarbeiten - DIN 18300, gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und F els sowie auch für das Lösen von Boden und Fels im Grun dwasser und im Uferbereich unter Wasser, wenn diese Arb eiten im Zusammenhang mit dem Lösen von Boden und Fels über Wasser an Land ausgeführt werden.Die Mengenermittl ung und Abrechnung für Baugruben, Leitungsgräben, Hinte rfüllen und Überschütten, Abtrag und Aushub, Einbau, Ve rdichten, erfolgt nach DIN 18300; für betretbare Arbeit sräume nach DIN 4124 (Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Verbau), sofern im Leistungsverzei chnis Gegenteiliges beschrieben wurde. Der Mengenermitt lung und Abrechnung für Abtrag und Aushub sowie Einbau und Verdichten liegen die Mengen im fertigen Zustand, R aumvolumen mit festen Massen, zugrunde, sofern nichts G egenteiliges beschrieben ist. Der Auftragnehmer hat sic h vor Arbeitsausführung über Hindernisse, wie Leitungen , Kabel, Dränagen, Kanäle, Vermarkungen etc. zu informi eren.Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenann ten Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnunge n der zuständigen Stellen sind zu beachten; hieraus ent stehende Kosten sind bei den Einheitspreisen des Leistu ngsverzeichnisses zu berücksichtigen.Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw . für Gebäude oder Straßen-  und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. Wird durch unsachgemäße Behandlung, Verschiebung oder Verlu st solcher Punkte eine Neuvermessung notwendig, geht di ese zu Lastendes Auftragnehmers.Das vorhandene Gelände ist vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit dem Auftraggeber au szumessen und zu nivellieren. Darüber ist ein Protokoll zu führen und bestätigen zu lassen.Grasnarben und Mutt erbodenaushub sind an geeigneter Stelle nach Absprache mit dem Auftraggeber auf geeigneter Lagerfläche getrenn t zu lagern. Der Mutterboden ist in trapezförmigen Miet en, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind fa chgerecht abzugleichen; die Mieten sind mit Lippenblütl ern bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit zu bepflanzen. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweic hende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umständ e ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten ni cht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeb er umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen.Abtrag - und Aushubarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerke n, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kan älen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen.Gefährd ete bauliche Anlagen sind dabei zu sichern; die DIN 412 3 - Gebäudesicherungen im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen ist hierbei zu beachten.B eim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand si nd besondere Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich da rf nicht verletzt werden; Schutzmaßnahmen und notwendig e Eingriffe sind mit der Bauleitung abzustimmen.Zu bese itigende, für den Auftraggeber unbrauchbare, jedoch nic ht belastete Aushubböden werden Eigentum des Auftragneh mers; die Kosten für Laden, Abfuhr und Kippgebühren, si nd mit den Einheitspreisen der entsprechenden Positione n abgegolten.An der Baustelle gewonnenes, verwendbares Humus-, Kies-, Sand- und Natursteinmaterial bleibt Eige ntum des Auftraggebers. Dabei gewonnenes Hinterfüllungs - und Auffüllmaterial, sofern es vom Auftraggeber als b rauchbar anerkannt wird, ist nach Baustelleneinrichtung s- und Gartenplan getrennt nach Verwendungszweck auf de r Bautelle zu lagern.Brauchbares, Überschuß-Aushub-Mate rial geht erst dann in das Eigentum des Auftragnehmers über, wenn schriftliche Vereinbarungen über Vergütung u nd Menge vorliegen. Unterläßt es der  uftragnehmer, ein e Preisvereinbarung und Mengenermittlung herbeizuführen , so ist der Auftragnehmer damit einverstanden, daß Ver gütung und Menge auf Basis der Preise aus der Leistungs beschreibung bzw. zu marktüblichen Preisen vom Auftragg eber festgesetzt werden.Das Verdichten von Auffüllungen /Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist nicht zulässig. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der du rch seine Baufahrzeuge verschmutzten öffentlichen Straß en und Wege sowie die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Leistungen.Allgemeine Erläuterungen:Technische Vorschriften:Für die Ausführung der Arbeiten sind folge nde Normenund Vorschriften bindend, maßgebend ist jewei ls dieneueste Fassung:- DIN 4033 Verlegen von Entwässer ungskanälen und-Leitungen- DIN 4124 Baugruben und Gräbe n- DIN 18300 - 18584 Techn. Vorschriften Bauleistungen- DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude- DIN EN 1010 Verlegung und Prüfung vonAbwasserleitungen  und Kanäle n- DIN 4034 Schächte aus Beton undStahlbetonfertigteile n- UnfallverhütungsvorschriftenAufstellen, Vorhalten un d Befestigen vonAbschrankungen, Beleuchtungen und sonst igenSicherungen, wie z. B. Einrichtungen außerhalb derB austelle zur Umleitung und Regelung des öffentlichenSta ßenverkehrs ist Sache des AN.Umfang der Arbeiten:zu dem Arbeitsumfang gehört die Lieferung inentsprechenden Ro hrlängen, abladen, zwischenlagern ander Baustelle, befö rdern zur Verwendungsstelle undeinbauen an der Verwendu ngsstelle, höhen- undfluchtgerecht auf die statisch erf orderlichen Auflagen(Rohrbett).Das Ablängen der einzeln en Rohre wird nur besondersvergütet, wenn ausdrücklich im Leistungsverzeichnisausgeschrieben.Verlegen Entwässe rungsrohre:die Leitungen sind so zu verlegen, daß bause itig dieaufgehenden Leitungen tadellos senkrecht angesc hlossenwerden können, d.h. die letzten Verbindungsstück ewerden bauseitig mit Gußrohren an das PVC-Kanalrohrang eschlossen und über Rohrboden geführt. DieRohrsohlen mü ssen sattes Aufliegen der Rohregewährleisten. die im Zu ge des Aushubs anfallendenBöden können nur für die Verf üllung und Auffüllungenverwendet werden, wo man übliche rweise Setzungen inKauf nehmen kann, also z.B. im Berei ch der Grünanlagen.Bei Arbeitsräumen im Bereich der Zug änge und Zufahrtenist körniges, gut verdichtbares Fremd material (z.B.Kies, Siebschutt o.ä.) zu verwenden, lage nweiseeinzubauen und optimal und sorgfältig zu verdicht engemäß den Vorgaben des Bodengutachters bzw. Statikers und Architekten.In den Bereichen, in denen aus wasserwi rtschaftlicherSicht die Umläufigkeit der Baukörper gewä hrleistet seinmuss, kommt für die Verfüllung nur gut du rchlässiges,körniges Material in Betracht.Dies gilt sof ern nicht anderes in den Positionenvermerkt ist.Abrechn ung Formstücke:Alle Rohre, Formstücke und vorgefertigte n Dichtungenmüssen von Herstellerwerken bezogen werden, dienachweislich der Überwachung durch die amtlichanerk annte Gütegemeinschaft unterliegen. Alle Rohre undForms tücke müssen das Gütesiegel tragen, Passstückesind einw andfrei herzustellen und dürfen an denSchnittstellen ke ine Mängel aufweisen. DieRohrverbindungen sind mit Stec kmuffendichtungenherzustellen. Rohrleitungen gegen Grun d verlegt sindgegen Abdrückung und Beschädigung abzusic hern.Rohrdurchführungen bei Fundamenten, Wänden etc. si ndimmer mit einem Paßstück auszuführen. Das Sandauflage rmuss bei einer Rohrdurchführung durch Fundamentedurchg eführt werden. Die Rohroberseite ist durch eineDeformat ionsschicht in der Stärke der zu erwartendenSetzung zu sichern. Das Herstellen von Paßstücken unddas Ablängen von Rohren hat mit der Trennscheibe zuerfolgen. Die Paß stücke sind in den Einheitspreis derentsprechenden Posi tion einzukalkulieren.Sämtlich Rohrleitungsenden, die s päter für denWeiterbau bestimmt sind, sind gut sichtbar zumarkieren.Formstücke werden übermessen und als Zulag enabgerechnet.Rohrverbindung:Rohre dürfen nur mit vorge fertigten Dichtungenverbunden sein. Das gilt auch für P aßstücke und beiVerbindung von Rohren unterschiedlicher Werkstoffe. Indiesen Fällen sind die serienmässigenSpe zialabdichtungen zu verwenden; dabei sindVorschriften d es Herstellers zu beachten.Sicherung gegen Verschmutzun gen:Gute und sichere Entwässerung der Baugrube, sowie d ieBeseitigung des Tagwassers ist Sache des Auftragnehme rsund wird nicht besonders vergütet.Sämtliche Rohre, An schlüsse etc., auch nur zeitweiseoffene Rohrenden sind gegen Verstopfung durcheindringenden Beton, Erde etc. v om AN vollverantwortlich zu sichern. Verstopfte Rohrlei tungen hatder AN ohne Aufforderung und ohne besondere V ergütungzu säubern.Gräben bei denen ein Verbau erforder lich ist, dürfenerst nach vollzogenem Verbau betreten w erden.Abnahme der Leitungen:Nach dem Auffüllen der Grun dleitungen hat, soweit dieörtlichen Vorschriften es bes timmen, eine Abnahme durchdie zuständige Behörde zu erf olgen.Das Spülen und die Funktionsprüfung der Grundleit ungenund der Drainage einschließlich Anschließen undAnf ertigen eines Protokolls, in welchem getrennt dieFunkti on der einzelnen Abschnitte bescheinigt wird, isteinzuk alkulieren. Die Bauleitung ist mindestens 5Arbeitstage vor dem Termin zu verständigen.Die Abnahme ist eine för mliche Abnahme.Der AN hat durch ein Protokoll der abneh menden Stelledie beanstandungsfreie Abnahme der Rohrlei tungennachzuweisen. Nicht abgenommene Entwässerungsleit ungenkann die Bauleitung auf Kosten des AN freilegen la ssen.Ausführung der gesamten Anlage genau nach dem Plan desArchitekten und Fachplaners. Die Rohre müssen satt imabgestampften Feinschotter oder Sand verlegt werden.D as vorgeschriebene Gefälle muss gleichmäßig ausgeführtu nd genau eingehalten werden.Revisionspläne:Über die ver legten Leitungen und Schächte sindRevisionspläne auf CD anzufertigen mit 3 Planpausen,wobei die Entwässerungsp läne die Grundlage bilden. AlleÄnderungen, Ergänzungen sowie alle Maße, Höhen,Durchmesser und Abstände mussen aus den Revisionsplänenersichtlich sein.Die Abrechnung der Rohrgräben erfolgt nach ZTV WA,einschl. evtl. Verba uarbeiten.Die Arbeiten werden begleitend zu den archäol ogischen Ausgrabungen notwendig und werden auf Anweisun g des Grabungspersonals ausgeführt,Stillstandszeiten mü ssen schriflich dokumentiert werden. Ebenso ist das Füh ren eines Bautagebuches zwingend erforderlich.
ZTV - ERDARBEITEN  ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDIN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Entwässerungskanäle, Rohrleitungen und Schächte sindauf fachgerechte Ausführung der Rohrverbindungen, aufdie E inhaltung von Gefälle und Richtung sowie auf Wasserdich theit nach DIN 4033 vor dem Verfüllen der Gräben und Sc hächte vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen. Nach dem Auffüllen der Grund- und Kanalleitungen hat,so weit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eineAbnah me durch die zuständige Behörde zu erfolgen.Diese Abnah me ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zubeantragen.Rohrd urchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgf ältig auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zuerfolgen.Für Rohrl eitungen ist ohne besondere Vergütung dieOberfläche von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max.zulässigen Abm aßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm,Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist dasFeinplanum so ge nau herzustellen, daß das geforderteGefälle der Leitung en absolut erreicht wird.Die Rohrleitungen sind ohne be sondere Vergütung mit feinkörnigem Auffüllmaterial bis 30 cm über deren Scheitel zu umhüllen und satt zu unter füttern. Steht solches Auffüllmaterial nicht an, ist da für Feinsand zu verwenden.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN#x00000 020; Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "He rstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschr ieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -tech nik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB - Teil C - als beschrieben.Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind währendder ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderliche n Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialg üten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten g ehen zu Lasten des Auftragnehmers.Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofe rn keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehe n.Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektr. Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sow ie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist ohne beson dere Berechnung zu gestatten.Die Löcher der Schalungsab standhalter sind nach dem Ausschalen auf Kosten des Auf tragnehmers zu schließen.Holzschalungen sind gleichblei bend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaf fenden Fugen entstehen und sich die Scha- lungsbretter nicht werfen.Vor dem Betonieren sind die  entsprechend ausgebildeten  Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahme n auszuschließen.Köcherschalungen sind zu entwässern.Fü r den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindli chen Definitionen oder Richtlinien.Zur inhaltlichen Abg renzung der ausgeschriebenen Positionen kann deshalb na chfolgende Einteilung vorgenommen werden:I  Sichtbar bl eibende Betonflächen in untergeordneten  Bereichen bzw. für nachträglichen Verputz  Schalung: - nach freier Wa hlII Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige mal ermäßige  Oberflächenbearbeitung (Anstrich)  Schalung:    - einheitliche nichtsaugende Schalung  - regelmäßige Anordnung der Schalungs-     stöße,- elemente und -ank er  - gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftra ggebers  - Grate abgeschliffen  - Ansichtsflächen mit w eitgehend einheit licher Farbtönung und  Porenstruktur( Porengröße, Porenverteilung)  - erhöhte Anforderung an Masstoleranzen im  Hochbau, DIN 18201, 18202 und 18203,   besonders DIN 18202, Tab. 6, flächenfertige Wände  Di e Stahlbetonwände werden nur noch gestrichen bzw. lasie rt,  Kanten und Ecken sind vor Beschädigungen zu schütz en  Qualität Q3III Sichtbar bleibende Betonflächen mit gehobenen  Ansprüchen, ohne weitere Oberflächenbearbeit ung  oder für bauseitig aufzubringende Lasur oder für bauseitige werksteinmäßige Oberflächenbearbeitung  Scha lung: - einheitliche nichtsaugende/sauge  Schalung und Schalungsstruktur nach Wahl des Auftraggebers  - regelm äßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker  - Kanten glatt/mit Dreikantleisten gefast nach Wahl des Auftrag geber  - Arbeitsfugen glatt/mit Dreikantleisten gebroch en nach Wahl des  Auftraggebers  - Grate abgeschliffen - Ansichtsfläche weitgehend frei von schwächeren Fleck en und  Verunreinigungen  - Ansichtsflächen mit weitgeh end einheitlicher Farbtönung und  Porenstruktur(Porengr öße, Porenverteilung)  - erhöhte Anforderung an Masstol eranzen im  Hochbau, DIN 18201, 18202 und 18203,  beson ders DIN 18202, Tab. 6, flächenfertige Wände  Die Stahl betonwände werden nur noch gestrichen                bz w. lasiert, Kanten und Ecken sind vor Beschädigungen  z u schützen, Qualität Q4Sofern im Leistungsverzeichnis n icht näher beschrieben, gilt Sichtbeton II als Ausführu ngs- und Kalkulationsgrundlage.Bei Sichtbeton dürfen wa chshaltige Entschalungsmittel nicht verwendet werden.Be i der Betonherstellung bedürfen Korngrößen der Zuschlag stoffe über 32 mm der Zustimmung der Bauleitung.Bei Sic htbeton sind nur Zuschlagstoffe und  Zemente eines Lief erers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbei tsfugen zu vermeiden.Bei Sichtbeton darf der Einsatz vo n Zusatzmitteln nur bei ausdrücklicher Genehmigung durc h die Bauleitung erfolgen. Der Schutz vor Austrocknung des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kuns tstoffolien erfolgen. Eine Naßbehandlung ist zuvermeide n.Wenn Betonwände und Decken ohne Putz bleiben, sind al le eventuell beim Betonieren entstehenden Grate sofort nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers zu be seitigen. Nester sind nach Abstimmung mit der Bauleitun g zu schließen und der übrigenBetonfläche anzu- passen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten aus geführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrig en Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen a uf frisch betonierten Deckenentsprechend. Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zu- satzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bau leitung auf Anforderung nachzuweisen.Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelp rüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist d em Auftraggeber zu übergeben.Für das Verdichten durch R ütteln ist DIN 4235 zu beachten.Zuschläge für Normalbet on müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verla ngt werden. Für den Einsatz bei Stahlbeton oder Spannbe ton ist eine Alkali-Kieselsäure- Reaktion auszuschließe n. Diemaximale Korngröße ist auf den Abstand der Bewehr ung abzustimmen, wobei die Knotenpunkte der Stahlbetonk onstruktion die kritischen Stellen sind. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorng rößen vor.Bei Betonzusatzmitteln dürfen außer bei Fließ mitteln  nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsg ruppe verwendet werden. Zusatzmittel dürfen für Spannbe ton nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist.Bei Stahlbeto n bedarf der Einsatz von Stabilisierern der ausdrücklic hen Genehmigung durch die Bauleitung. Das gilt analog b eim Einsatz von Dichtungsmitteln für wasserundurchlässi gen Beton. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmit tel nicht zugelassen.Betonzusatzstoffe müssen genormt s ein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungspind na ch demAusschalen auf Kosten des Auftragnehmers fach- un dsachkundig zu schließen.Alle Decken, auch Kellergescho ßdecken müssen gemäß der Bauordnung feuerbeständig sein . Alle unverputzt bleibenden Decken oder gespachtelten Decken sind deshalb mit oberer Bewehrung nach DIN 4102 auszuführen.Mehrkosten hierfür sind in den Angebotsprei sen enthalten; der Stahl wird vergütet.Für Betonfertigt eile gilt der Angebotspreis für Herstel-ung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste sow ie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnun gen.Für Betonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohnebesondere Aufforderung den Güteschutznachweis,Prüfz eugnisse und Eignungsprüfungsnachweis zu stellen.Einzub auende Rohre und Kästen aus PVC verformen sichbei der W ärmeentwicklung des Betonabbindevorganges.Diesem Umstan d ist bei der Herstellung von FertigteilenRechnung zu t ragen.Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allge meinbauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fab- rikate verwendet werden.Die Berechnungs-, Verlege- und Montagepläne sind vomUnternehmer zu liefern.Das Herstel len aller Aussparungen, Ausklinkungen unddergleichen is t in die Einheitspreise aufzunehmen.Die Deckenuntersich t ist auf glatter, nichtsaugenderSchalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mitgefasten Längskanten. D ie Untersicht muß weitgehendfrei sein von Flecken und V erunreinigungen und mit weitgehend einheitlicher Porens truktur (Porengröße und Verteilung). Erkennbare Versätz e sind zu vermeiden, anderenfalls großflächig beizuspac hteln.Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanle itungen des Herstellerwerkes zu beachten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen hinsic htlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt des Aufbringens de s Ortbetons, der Auflagertiefen, der Montageunterstützu ngen beim Betoniervorgang und dergleichen.Der Zulassung sbescheid muß auf der Baustelle inAbschrift oder Kopie vorliegen.Die Anforderung an Schalung bezüglich Schalma terial,Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen etc.hat nach Beschreibung bzw. nach Angaben des Auftra ggebers zu erfolgen.Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten,damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehenund sich die Schalungsbretter nicht wer fen.Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lag ern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei wit terungsbedingtem Frosteinfluß verlängern sich die Belas tungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend .
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ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Entwäs serungskanäle, Rohrleitungen und Schächte sindauf fachg erechte Ausführung der Rohrverbindungen, aufdie Einhalt ung von Gefälle und Richtung sowie auf Wasserdichtheit nach DIN 4033 vor dem Verfüllen der Gräben und Schächte vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.Nach d em Auffüllen der Grund- und Kanalleitungen hat,soweit d ie örtlichen Vorschriften es bestimmen, eineAbnahme dur ch die zuständige Behörde zu erfolgen.Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zubeantragen.Rohrdurchgä nge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zuerfolgen.Für Rohrleitung en ist ohne besondere Vergütung dieOberfläche von Abtra g und Auffüllung mit folgenden max.zulässigen Abmaßen h erzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm,Feinplanum +/- 2,5 cm . Unter den Rohrleitungen ist dasFeinplanum so genau he rzustellen, daß das geforderteGefälle der Leitungen abs olut erreicht wird.Die Rohrleitungen sind ohne besonder e Vergütung mit feinkörnigem Auffüllmaterial bis 30 cm über deren Scheitel zu umhüllen und satt zu unterfütter n. Steht solches Auffüllmaterial nicht an, ist dafür Fe insand zu verwenden.Alle KG-Leitungen las KG 2000 grün. KG-Leitungen 1.Wahl un nach Plan im Gefälle einbauen.
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ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Stahlb eton ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN b ETON-U: STAHLBETONARBEITENSofern in den Leistungspositi onen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" n icht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln d er Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördli chen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB - Teil C - als beschrieben.Zul assungsbescheide der Betonprüfstellen sind währendder g anzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalte n. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verb undenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl beste ht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen.Das Einlegen von Rohrleitungen i n die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpan zerrohre der elektr. Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungs eisen, ist ohne besondere Berechnung zu gestatten.Die L öcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschal en auf Kosten des Auftragnehmers zu schließen.Holzschal ungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich di e Scha- lungsbretter nicht werfen.Vor dem Betonieren si nd die  entsprechend ausgebildeten  Schalungen von Frem dkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist dur ch geeignete Maßnahmen auszuschließen.Köcherschalungen sind zu entwässern.Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindlichen Definitionen oder Richtlinien .Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen Posit ionen kann deshalb nachfolgende Einteilung vorgenommen werden:I  Sichtbar bleibende Betonflächen in untergeord neten  Bereichen bzw. für nachträglichen Verputz  Schal ung: - nach freier WahlII Sichtbar bleibende Betonfläch en für bauseitige malermäßige  Oberflächenbearbeitung ( Anstrich)  Schalung:    - einheitliche nichtsaugende Sc halung  - regelmäßige Anordnung der Schalungs-     stöß e,- elemente und -anker  - gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftraggebers  - Grate abgeschliffen  - Ansichtsflächen mit weitgehend einheit licher Farbtönun g und  Porenstruktur(Porengröße, Porenverteilung)  - er höhte Anforderung an Masstoleranzen im  Hochbau, DIN 18 201, 18202 und 18203,  besonders DIN 18202, Tab. 6, flä chenfertige Wände  Die Stahlbetonwände werden nur noch gestrichen bzw. lasiert,  Kanten und Ecken sind vor Bes chädigungen zu schützen  Qualität Q3III Sichtbar bleibe nde Betonflächen mit gehobenen  Ansprüchen, ohne weiter e Oberflächenbearbeitung  oder für bauseitig aufzubring ende Lasur oder für  bauseitige werksteinmäßige Oberflä chenbearbeitung  Schalung: - einheitliche nichtsaugende /sauge  Schalung und Schalungsstruktur nach Wahl des Au ftraggebers  - regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker  - Kanten glatt/mit Dreikantleisten gefast nach Wahl des Auftraggeber  - Arbeitsfugen glatt/mit Dr eikantleisten gebrochen nach Wahl des  Auftraggebers  - Grate abgeschliffen  - Ansichtsfläche weitgehend frei von schwächeren Flecken und  Verunreinigungen  - Ansich tsflächen mit weitgehend einheitlicher Farbtönung und Porenstruktur(Porengröße, Porenverteilung)  - erhöhte A nforderung an Masstoleranzen im  Hochbau, DIN 18201, 18 202 und 18203,  besonders DIN 18202, Tab. 6, flächenfer tige Wände  Die Stahlbetonwände werden nur noch gestric hen                bzw. lasiert, Kanten und Ecken sind vor Beschädigungen  zu schützen, Qualität Q4Sofern im L eistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, gilt Sicht beton II als Ausführungs- und Kalkulationsgrundlage.Bei Sichtbeton dürfen wachshaltige Entschalungsmittel nich t verwendet werden.Bei der Betonherstellung bedürfen Ko rngrößen der Zuschlagstoffe über 32 mm der Zustimmung d er Bauleitung.Bei Sichtbeton sind nur Zuschlagstoffe un d  Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwen den; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden.Bei Sichtbeto n darf der Einsatz von Zusatzmitteln nur bei ausdrückli cher Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Der Sch utz vor Austrocknung des Sichtbetons soll durch nicht d irekt anliegende Kunststoffolien erfolgen. Eine Naßbeha ndlung ist zuvermeiden.Wenn Betonwände und Decken ohne Putz bleiben, sind alle eventuell beim Betonieren entst ehenden Grate sofort nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Nester sind nach Abstimm ung mit der Bauleitung zu schließen und der übrigenBeto nfläche anzu- passen.Auf frisch betonierten Decken dürf en keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im beson deren für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüs ten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich di e Belastungsfristen auf frisch betonierten Deckenentspr echend. Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasse r, Zusatzmitteln und Zu- satzstoffen sowie Schalungstre nnmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweis en.Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfun g des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokoll s der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.Für d as Verdichten durch Rütteln ist DIN 4235 zu beachten.Zu schläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdü berwachung kann verlangt werden. Für den Einsatz bei St ahlbeton oder Spannbeton ist eine Alkali-Kieselsäure- R eaktion auszuschließen. Diemaximale Korngröße ist auf d en Abstand der Bewehrung abzustimmen, wobei die Knotenp unkte der Stahlbetonkonstruktion die kritischen Stellen sind. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.Bei Betonzusatzmitteln d ürfen außer bei Fließmitteln  nicht mehrere Zusatzmitte l derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Zusatzmitt el dürfen für Spannbeton nur dann verwendet werden, wen n dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfo lgt ist.Bei Stahlbeton bedarf der Einsatz von Stabilisi erern der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitu ng. Das gilt analog beim Einsatz von Dichtungsmitteln f ür wasserundurchlässigen Beton. Bei Stahlbeton sind chl oridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.Betonzusatzst offe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungspind nach demAusschalen auf Kosten des Au ftragnehmers fach- undsachkundig zu schließen.Alle Deck en, auch Kellergeschoßdecken müssen gemäß der Bauordnun g feuerbeständig sein. Alle unverputzt bleibenden Decke n oder gespachtelten Decken sind deshalb mit oberer Bew ehrung nach DIN 4102 auszuführen.Mehrkosten hierfür sin d in den Angebotspreisen enthalten; der Stahl wird verg ütet.Für Betonfertigteile gilt der Angebotspreis für He rstel-ung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste sowie Kraneinsatz und das Verschließe n der Transportöffnungen.Für Betonfertigteile hat das l iefernde Unternehmen ohnebesondere Aufforderung den Güt eschutznachweis,Prüfzeugnisse und Eignungsprüfungsnachw eis zu stellen.Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC ve rformen sichbei der Wärmeentwicklung des Betonabbindevo rganges.Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fert igteilenRechnung zu tragen.Für Stahlbeton-Fertigteil-De cken dürfen nur allgemeinbauaufsichtlich zugelassene un d güteüberwachte Fab-rikate verwendet werden.Die Berech nungs-, Verlege- und Montagepläne sind vomUnternehmer z u liefern.Das Herstellen aller Aussparungen, Ausklinkun gen unddergleichen ist in die Einheitspreise aufzunehme n.Die Deckenuntersicht ist auf glatter, nichtsaugenderS chalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mitge fasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehendfrei s ein von Flecken und Verunreinigungen und mit weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung ). Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls großflächig beizuspachteln.Beim Einbau sind die Vorschr iften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu be achten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgele gten Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpun kt des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, d er Montageunterstützungen beim Betoniervorgang und derg leichen.Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen.Die Anforderung an Schal ung bezüglich Schalmaterial,Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen etc.hat nach Beschreibung bzw. na ch Angaben des Auftraggebers zu erfolgen.Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten,damit durch Schwi nden keine klaffenden Fugen entstehenund sich die Schal ungsbretter nicht werfen.Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im b esonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von G erüsten etc.; bei witterungsbedingtem Frosteinfluß verl ängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierte n Decken entsprechend.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Stahlb
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Mauera rbeiten Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondertbesc hrieben sind, gelten diese Vorgänge unterZugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln derBaukunst und Techn ik, der gesetzlichen und behördlichenBestimmungen und A usführungsbestimmungen nach denDIN-Normen der ATV - VOB , Teil C, als beschrieben.Mauerwerksteile in verschiede nen Mörtel- undZiegelgüten, sowie alle tragenden und au ssteifendenWände sind gleichzeitig im Verband hochzufüh ren. DieVerankerung nichttragender Innenwände und leich terTrennwände mit tragendem und aussteifendem Mauerwerk muß außerdem nach den Ausführungsrichtlinien der DIN140 3 erfolgen. Das Vermauern von verschiedenenZiegelarten, z.B. Tonziegel /Kalksandsteinziegel, ineinem Mauerwerk steil ist absolut untersagt. BeiZuwiderhandlung ist das entspechende Mauerwerk aufKosten des Auftragnehmers ab zureißen und entsprechendder technischen Bestimmungen w ieder aufzubauen.Für die Mörtelbeschaffenheit gilt DIN 1053, ergänztdurch die Empfehlung des Fachverbandes der Ziegelindustrie. Es ist durch geeignete Maßnahmen zugew ährleisten, daß die Beschaffenheit des auf derBaustelle verarbeiteten Mörtels über den Zeitraum dergesamten Le istung hinweg gleich bleibt und auf dasWasseraufnahmeve rmögen des verarbeiteten Steinesabgestimmt ist. Die Aus wahl der Zuschlagstoffe istdarauf abzustimmen. Farbstof fzusätze sind nichtvorgesehen. Alle Fugen sind gleichfa rbig auszuführen.Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lager- und Außenfugensatt und hohlraumfrei auszuführen. Die Fu gen sind biszur Sichtfläche zu vermörteln.Alle groben V erschmutzungen am Mauerwerk sind täglichzu entfernen, b evor der Abbindeprozeß abgeschlossenist. Spezielle Rein igungsverfahren bei starkerVerschmutzung sind vor Ausfü hrung mit dem Auftraggeberfestzulegen. Das Mauerwerk is t vor Feuchteeindrang zuschützenDas Aufstellen und das Vorhalten von Schutz- undArbeitsgerüsten, die zur Durch führung der Arbeiten imRahmen der Unfallverhütungsvorsc hriften notwendig sind,ist Sache des Auftragnehmers.In allen Geschossen sind in genügender AnzahlMeterrisse, a uch für andere Handwerker, vomBauhauptunternehmer anzub ringen (Tintenstifte etc. sindnicht erlaubt; Markierung en schlagen beim Putz durch).Neben den allgemeinen Rege lungen für Bauleistungenjeder Art sind in den Angebotsp reisen folgendeNebenleistungen einzukalkulieren:-Das Ei nbinden und Verankern von Zwischenwänden mitden anschli eßenden Böden, Wänden und Decken.- Das Glätten aller Fl ächen für die waagerechtenMauerwerksisolierungen mit re inem Zementmörtel.- Mauersperrbahnen (untere und oberer Deckenanschluß)- Das Ausgleichen der Deckenauflager na ch Angaben derBauleitung und des Statikers (das Problem derKantenpressung beachten).- Das Ausgleichen der äuße ren und innerenFenstersolbänke für die Aufnahme der Sol bankabdeckugenauf genaue Höhe mit Mörtel der Mörtelgrup pe II.Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach dengel tenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Mauera
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, Gerüs tbau ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGENGERÜSTB AU1. ALLGEMEINE HINWEISE1.1 Diese Vorbemerkungen sind Z USÄTZLICHE TECHNISCHEVERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sin d als solcheBestandteil der Leistungsbeschreibung und w erdenwesentlicher Vertragsbestandteil.1.2 Die nachfolge nden Leistungsdefinitionen bestimmendie vertraglich ges chuldete Leistung desAuftragnehmers.1.3 Der Bieter best ätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Material-/Abrec hnungssätze unter Beachtung derpreisrechtlichen Vorschr iften ermittelt sind und dieüblichen Berechnungsmerkmal e bereits vollständigbeinhalten.Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlichberechnet werden. Dies gil t nicht, sofern derAuftraggeber Nacht-, Sonn- und Feier tagsarbeiten sowieÜberstunden vor deren Ausführung ausd rücklichbeauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringende nZuschläge richtet sich in diesem Fall nach dengeltende n, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.Das Leistung sverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenndie nachfolge nden Stundenlohnsätze, Gerätesätze undMaterialpreise au sgefüllt sind. Sätze und Preise geltenfür die gesamte B auzeit.Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitp unktder Beauftragung jeweils gültige gesetzlicheMehrwer tsteuer wird hinzu gerechnet.2. BESONDERE HINWEISESofer n im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verp flichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leis tung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzustimmen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Betei- l igten zu gewährleisten.Das Abstützen der Gerüstanlage ü ber Lichtschächten ist als Nebenleistung mit den Einhei tspreisen abgegolten.Eingänge, Hauseingänge und Einfahr ten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen de r Gerüstanlage freizuhal-ten und als Fläche im Zuge des Aufmaßes zu übermessen.Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrie-ben, erfolgt die Gerüstveranke rung nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingung en DIN 18451. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Auf gabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftra ggeber oder dessen Vertreter im Punkt Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzustimmen.Gr undsätzlich sollte die Verankerung so gewählt werden, d aß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verank erungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelement es (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Z iegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metall- fassade n, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vor dächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird.Sind im Einzelfall Regelungen zu t reffen wie Stromabnahme, Beginn, Dauer, Ende der Gebrau chsüberlassung, sowie sonstige Abrechnungsregelungen, s o sind diese in den BTV - Besonderen Technischen Vertra gsbedingungen - zu fixieren, sofern sie nicht im Leistu ngsverzeichnis gesondert berücksichtigt wurden.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, Gerüs
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, Abdic htung Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind bis zur Verarb eitung trocken zu lagern. Dämmplatten, die in Feuchtigk eit gelegen haben, dürfen nicht mehr verarbeitet werden .Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzu richten, daß bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaues gegen Eindringen von Niederschlags wasser zu schützen sind. Bei Einsatz von Kunst- stoffab dichtungsbahnen ist unbedingt darauf zu achten, daß ein e Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Wärmedämmung ein gebaut ist, um ein Wandern der Weichmacher von der Wärm edämmung zur Kunststoffabdichtung auszuschließen.Sofern die fertiggestellte Dachabdichtung als Arbeitsebene fü r an- derweitig erforderliche Arbeiten (z.B. Aufstellen von Gerüstböcken, Absetzen und Lagern von Baumaterial etc.) genutzt wird, hat der Auf- tragnehmer strikt dara uf zu achten, daß ein ausreichender Schutz der Dachabdi chtung gewährleistet ist.Grundsätzlich gelten die Verle gerichtlinien des Herstelles.Der Untergrund muß bei dir ektem Kontakt der Dichtungsbahnen auf Basis PVC- P öl-, bitumen- und teerfrei sein. Bitumenanschlüsse immer nu r mit bitumenverträglichen Material. Bei den zur Verwen dung kommenden Stahlprofilblechen sind die zutref- fend en Normen und der erforderliche Korrossionschutz zu bea chten. Die Ausführung des gesamten Dachaufbaues ist ent sprechend der DIN 4102, Teil 7 als harte Bedachung ausz uführen.Für die Leistungsbeschreibung gelten auch die B estimmungen der Flachdachrichtlinien, jeweils neueste A usgabe. Im Garantiezeitraum sind im von Verleger zu ver tretenden Schadensfall die Material-, Verlege-, Schaden ssuch- und  Folgekosten nach VOB/B § 13, Ziffer 7 zu üb ernehmen.Dem Bieter wird empfohlen, sich im Rahmen der Angebotsbearbeitung ortskundig zu machen, um sein Angeb ot bearbeiten zu können. Für eine Ortsbesichtigung steh t die Bauleitung nach Absprache jederzeit zur Verfügung .Nachträgliche Forderungen, begründet durch die Unkennt nis der Örtlichkeit und des Baukörpers, werden nicht an erkannt.In den Einheitspreisen ist grundsätzlich die Er stellung von Werkstattzeichnungen sowie die notwendige fachtechnische Berchnung enthalten. Die Werk- und Detai lpläne sind in zweifacher Form der Bauleitung rechttzei tg zur Genehmigung vorzulegen.
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01 Baustelleneinrichtung,Sicherungsmaßnahme
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