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Allgemeine Vorbemerkungen - Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen - Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen - Angaben zur Ausführung Allgemeine Vorbemerkungen
DIN 18299: 2023-09 - Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Der AN hat sich die Baustelle derart einzurichten, dass ein reibungsloser Bauablauf mit den parallel arbeitenden Gewerken jederzeit gewährleistet werden kann. Änderungen am Bauablauf sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen.
Für technologische Unterbrechungen in Teilbereichen können keine Zusatzkosten angemeldet werden. Zusätzliche Baustelleneinrichtungen durch diese möglichen technologischen Unterbrechungen der Ausführung sind einzukalkulieren und mit dem abgegebenen Angebot abgegolten.
Jegliche Mehraufwendungen für Montagezustände und / oder Bauzwischenzustände sind im Angebot mit einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Das zu bebauende Grundstück liegt auf dem Gelände des Zoos. Der Zoo bleibt während der kompletten Baumaßnahme in Betrieb und ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Baustelle ist so abzusichern, das ein unbefugtes Betreten durch Besucher nicht möglich ist. Des weiteren ist zu verhindern, dass durch die an dieser Stelle geöffnete Außenmauer des Zoos Personen sich unbefugten Zutritt auf das Zoogelände verschaffen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen.
Alle Öffnungen in Decken, Schächten, Bodenplatten, Treppen und Arbeitsbühnen sind durch trittsichere, gegen Verschieben und Hochheben gesicherte Abdeckungen zu sichern (z./B. Bauholz, Gitterroste oder systemgeprüfte Abdeckungen).
Die baubegleitenden Schutzmaßnahmen sind nach Erfordernis auch nach Fertigstellung der eigenen Leistung auf der Baustelle zu belassen. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis abgefragt.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.
Der Auftragnehmer ist mit Auftragsannahme dazu verpflichtet, seine Arbeits- und Lagerbereiche eigenverantwortlich zu reinigen und von Abfall freizuhalten. Sämtlicher auf der Baustelle anfallender Baustellenabfall, d.h. Bauschutt, wiederverwertbarer Abfall, Rest- u. Hausmüll, Liefer- und Umverpackungen,
Behälter sowie Überschuss- und Restmaterial ist von dem jeweiligen Verursacher gemäß den aktuellen, örtlichen abfallrechtlichen Bestimmungen fraktioniert zu entsorgen. Der geordnete Entsorgungsweg (Verwertung, Entsorgung und Deponierung) ist zu belegen.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Der Bieter hat alle Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen zu liefern, wie im LV beschrieben und diese dann zu stellen, vorzuhalten und zu unterhalten sowie abzubauen.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
DaAAUnis Gerüst, sowie die Baustelleneinrichtung sind wie im LV beschrieben für die Dauer der Baustelle vorzuhalten und anderen Gewerken zum Gebrauch zu überlassen.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
Es ist vorgesehen bei der Erstellung des Rohbaus (Betonarbeiten) innerhalb der Anwendungsgrenzen gem. der DAfStb-Richtline Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung (RC-Beton) zu verwenden.
Zielvorgabe: mind. 25 % rezyklierte Gesteinskörnung (RC-1) in der Korngruppe e 2 mm.
Maximal zulässiger Anteil gemäß Norm: gemäß DIN EN 206 i. V. m. DIN 1045-2 (z./B. RC 25/30, Kategorie 1 nach DAfStb-Richtlinie).
Der RC-Beton muss aus güteüberwachter Produktion stammen (z./B. nach Gütezeichen RC-Beton eines anerkannten Überwachungsverbandes). Nachweis der Eignung über werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung erforderlich.
Der Einsatz ist auf Bauteile zu beschränken, bei denen der Nachweis der Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit mit RC-Beton nach geltenden technischen Regelwerken geführt werden kann.
Nach Planung besteht das Tragwerk überwiegend aus Beton C25/30
Eine Ausnahme ist z.B. der Treppenlauf EG/OG, hier kommt aufgrund der Tragfähigkeit der Tronsolen C40/50 zum Einsatz (RC-Beton nicht möglich). Fundamente im Außenbereich und die Stützen des Bügels können ebenfalls nicht in RC-Beton hergestellt werden (Expositionsklasse > C35/45).
Wasserundurchlässige Bauteile (WU-Beton) dürfen nicht mit RC-Beton ausgeführt werden.
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Eingesetzte Recycling-Baustoffe müssen den jeweils geltenden technischen Regelwerken, Normen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z./B. DIN EN 12620, DIN 4226-101, TL Gestein-StB).
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Zur Förderung des nachhaltigen Bauens und der Ressourcenschonung ist der Einsatz von wiederaufbereiteten Baustoffen ausdrücklich gewünscht, soweit dies technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist.
Verwendete RC-Materialien sind baubegleitend zu dokumentieren, einschließlich:
- Herkunft und Menge
- Verwendeter Einsatzort / Bauteil
- Lieferscheine und Gütenachweise
Nachweise sind dem Auftraggeber unaufgefordert nach Abschluss der jeweiligen Bauphase vorzulegen.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
Generell sind nur Bauteile mit gültigem Verwendbarkeitsnachweis / c. Zulassung etc. einzubauen.
Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialbestellung und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technische Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Eine Bemusterung seitens des AG oder seiner Bauleitung entbindet den Bieter nicht von der Haftung für die Gebrauchstauglichkeit des bemusterten Bauteils.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Angaben sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zuzu tragenden Entsorgungskosten.
Angaben sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.
Der AN ist verpflichtet beim Einstellen von Anlagenteilen und / oder Inbetriebnahmen von Anlagenteilen auch in Zusammenarbeit mit anderen am Bau Beteiligten mitzuwirken. Dies stellt keine besondere oder zusätzliche Leistung dar, ist im Angebotspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Vorbemerkungen - Angaben zur Ausführung
Technische Vorbemerkungen - Allgemein Technische Vorbemerkungen - Allgemein
Grundlage sind die ATV VOB/C in Ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung, sowie jeweils die Normen und Regeln einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, ebenfalls in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
Insbesondere folgender Gewerke, ohne Gewähr der Vollständigkeit:
DIN 18014 Fundamenterder
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18303 Verbauarbeiten
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Betonarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN 18533 Abdichtung erdberührter Bauteile
DIN EN 60670-1 Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte
DIN EN 61386-1 Elektroinstallationsrohrsysteme
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
Es gelten die erhöhten Anforderungen an die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen gem. DIN 18202, Tabelle 3
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die sich aus der Baugenehmigung, dem Brandschutznachweis, den Vogaben der statischen Berechnung, Wärmeschutz- & Schallschutznachweis ergebenden Vorgaben sind zu berücksichtigen.
Hinweise zum Bauablauf
Der Bauablauf ist in den allgemeinen Vorbemerkungen detailliert beschrieben. Ergänzend hierzu ist für die Arbeiten, welche in dieser Leistungsbeschreibung enthalten sind zu berücksichtigen, dass witterungsbedingte Unterbrechungen, mit welchen jahreszeitlich bedingt zu rechnen ist, in angemessenem Umfang (ca. 20 Tage) einzukalkulieren sind. Unterbrechungen/Stillstandzeiten, mit welchen in der geplanten Bauzeit witterungsbedingt zu rechnen ist, werden nicht separat vergütet.
Hinweise zu "Leitfabrikaten"
Sollte in einer Position ein "Leitfabrikat" oder ein "Fabrikat der Planung" angegeben sein, so kann der Bieter ein gleichwertiges Produkt wählen und anbieten. Dies muss durch den Bieter entsprechend eingetragen werden.
Erfolgt keine Eintragung in der Position, so gilt das Fabrikat der Planung.
Technische Vorbemerkungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche technische Vorbemerkungen
1. Normen und Geltungsbereiche
Für die Ausführungen gelten Festlegungen zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten. Die Arbeiten sind fachgerecht, gemäß gültigen Normen, Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien auszuführen, ohne dass diese in den Texten besonders erwähnt werden. Es gilt die VOB in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsstellung gültigen Fassung.
2. SiGeKo
Die Bauherrschaft wird zur Wahrnehmung ihrer Pflicht i.S. EG-Richtlinie 92/57/EWG einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragen. Der AN hat für sein Gewerk einen weisungsbefugten Ansprechpartner für Sicherheitsfragen i. S. der o. g. Richtlinie für die gesamte Ausführungszeit des jeweiligen Gewerkes zu benennen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen über die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. Der beiliegende Lageplan kann nicht als vollständig hinsichtlich der Grundleitungen angesehen werden.
Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz (z.B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) getrennt und verschlossen sind.
Alle Arbeiten, die Teil dieses Leistungsverzeichnisses sind, müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten / Bauleiter geleitet werden. Während der Arbeiten muss diese Person ständig auf der Baustelle anwesend sein.
Ggf. vorhandene Gefahrenbereiche werden mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn festgelegt und sind vom AN über die gesamte eigene Bauzeit gegen Betreten zu sichern.
Vor Arbeitsunterbrechungen der Arbeiten ist dafür zu sorgen, daß keine gefahrdrohenden Zustände (z.B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen) bestehen bleiben.
Vor Aufnahme der Arbeiten und bei Arbeiten mit besonderem Gefahrenpotential sind dem AG durch den AN ein Sicherheits- und Schutzkonzept mit Angaben zu:
- Verkehrssicherung
- Vorkehrungen zum Schutz Dritter
- erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen
- Konzept zum Schutz der Umgebung vor Staub und Lärm
- Auflistung aller Gefahren und Bestimmungen, weiterhin
- Angaben zum geplanten Arbeitsablauf
vorzulegen. Diese Angaben werden durch den Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator, Statiker und die Bauleitung geprüft und freigegeben. Der AN hat dem AG schriftlich nachzuweisen, dass er sämtliche Arbeiter eingewiesen hat. Die Bestätigung hat mit jedem neuen Arbeiter zu erfolgen, sowie mindest einmal monatlich zu erfolgen.
3. Vom AN zu erbringende Unterlagen
Der AN hat folgende Unterlagen vorzulegen:
- Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen,
vor Ausführungsbeginn
- täglich geführtes Bautagebuch (wöchentliche Übergabe an Bauleitung),
während der Bauphase
- Bauzeitenplan (siehe Punkt 6)
14 Kalendertage nach Auftragserteilung
4. Umfang der Leistung
Der Umfang der Leistung beinhaltet die im folgenden beschriebenen Positionen. Dieses sind Leistungen aus dem Bereich der folgenden Gewerke:
- Baustelleneinrichtung
- Abräumen Baugelände
- Herrichten Baugelände / Baugrubensicherung /Erdarbeiten
- Baufeldfreimachung - Versorgungsleitungen außen
- Maurerarbeiten
- Betonarbeiten
- Entwässerungskanalarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
5. Unterlagen
Der AN erhält mit der Ausschreibung zur Kalkulation folgende Unterlagen:
A. - Architekturzeichnungen
Anlage A.I
- Lageplan
- Baustelleneinrichtungskonzept
Anlagen A.II
- Grundrissse
Anlagen A.III
- Schnitte
Anlagen A.IV
- Ansichten
B. - Abdichtungskonzept
Anlage B.I
- Beratung_WU-Ausfuehrung+Abdichtungskonzept
C. - Leistungsbereich Titel 3
- Herrichten Baugelände / Baugrubensicherung / Erdarbeiten
Anlage C.I
Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 einschl. orientierender abfalltechnischer Bewertung des voraussichtlich anfallenden Aushubmaterials, vom 29.07.2022
Anlage C.II
Temporäre Baugrubensicherung des geplanten Neubaus - Genehmigungsplanung vom 15.08.2025
D. - Leistungsbereich Titel 4
- Baufeldfreimachung - Versorgungsleitungen außen
Anlage D.I
Lageplan Entwässerung und Versorgungsleitungen
E. - Leistungsbereich Untertitel 6.4
- Entwässerungskanalarbeiten - TGA
Anlage E.I
Grundleitungsplan
F. - Brandschutzkonzept
Anlage F.I
Brandschutzkonzept
Anlage F.II
Brandschutzpläne
- G. - Sonstiges
Anlage G.I
Vorgaben Baumschutz - Stadt Frankfurt
6. Bauzeitenplan
Bauzeitenplan mit einer Aufgliederung aller wesentlichen Leistungen der Gesamtbaumaßnahme prüffähig liefern, für den Bauablauf nach Baubeschreibung als Balkenplan und monatlich entsprechend dem aktuellen Bauablauf nach Angaben des AG fortschreiben. Die Fortschreibung wird nicht
gesondert vergütet.
Abgabe in 3-facher Ausfertigung (1-fach digital im pdf.-Format und 2-fach in Papierform). Dsgl. gilt für die Fortschreibung. Der Bauzeitenplan ist dem AG spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung vorzulegen.
7. Bautagebuch
Das Baugeschehen ist täglich schriftlich in Form eines Bautagebuches zu dokumentieren. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers digital als pdf-Datei vorzulegen.
Die Unterlagen sind gewissenhaft zu führen und das tägliche Geschehen auf der Baustelle (Leistungen, Baufortschritt, Lieferungen, Vorkommnisse, Unfälle, Absprachen mit Anliegern und Behörden) lückenlos zu dokumentieren.
Die Form des Bautagebuches ist vorab mit dem AG abzustimmen.
8. Statusbericht
Das Baugeschehen ist monatlich schriftlich in Form eines Statusberichtes zu dokumentieren. Dieser ist monatlich der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers digital als pdf-Datei vorzulegen.
Der Statusbericht sollte eine Fotodokumentation enthalten, sowie Aussagen zu Kosten, Terminen, aktueller Baustand und geplante Tätigketen im nächsten Monat.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Vorgaben Dokumentation Bestandsunterlagen Vorgaben Dokumentation - Bestandsunterlagen
Die Bestandsunterlagen haben mit der Bauausführung, den installierten Anlagen und den Anlagenbezeichnungen übereinzustimmen. Gilt ein bestimmtes Datenblatt für mehrere Bauteile, Geräte und Apparate so ist das tatsächlich eingebaute Produkt farblich zu kennzeichnen.
Die Bestandsunterlagen sind geordnet mit Trennblättern entsprechend ihrer Systematik und Ordnungsfolge zu trennen, mit äußerer Angabe des Inhalts, Gewerks und Bauvorhabens in A4-Ordnern zu übergeben.
Auf die Erfüllung der Archivierungsrichtlinie für Plandaten und Dokumente wird hingewiesen.
Mit dem Abnahmeverlangen, spätestens jedoch 21 Arbeitstage vor Abnahme sind dem AG die vorgenannten sowie alle weiteren nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vom AN beizuschaffenden Pläne und sonstigen Bestandsunterlagen unaufgefordert zweifach in schriftlicher Ausfertigung
maßstabsgerecht sowie einmal als Originaldatei im Originaldateiformat (bearbeitbarem üblichem Austauschformat, dwg, dxf, Excel, Word etc.) sowie als pdf-Datei auf einem Datenträger (nachfolgend insgesamt als die
Bestandsunterlagen bezeichnet) zu überlassen.
Sollten die überlassen Dokumentationsunterlagen nicht vollständig sein , so müssen diese nach Aufforderung ergänzt werden. Die Ergänzungen sind vom AN in die bereits übergebenen Ordner einzusortieren und die ergänzte
Dokumentation ist als Gesamtes erneut digital zu übergeben.
Der AN hat alle Pläne auf DIN A4 Format gern. EN ISO 5457 gefaltet und farbig nach DIN, sowie komplett auf Datenträger USB -Stick in dem jeweils gebräuchlichen Datei-Format an den AG mit folgendem Inhalt und in folgender Reihenfolge angeordnet zu überreichen.
Im Bedarfsfall stellt das Amt für Bau und Immobilien dem Auftragnehmer einen USB -Stick mit der nachfolgenden Ordnerstruktur zur Verfügung.
Die zu übergebenden Dokumentationsunterlagen beinhalten:
Rohbau / Tiefbau
- Deckblatt mit Projektdaten, den vollständigen Kontaktdaten der Projektbeteiligten und Inhaltsverzeichnis / Planliste
- Fachunternehmererklärung / Errichterbescheinigung
- Zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Verwendbarkeitsnachweise, Datenblätter und Einbauort aller verwendeten Materialien und Bauteile (bei europäisch harmonisierten Bauprodukten das CE-Kennzeichen, ansonsten allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Übereinstimmungserklärung des Herstellers, Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle oder Zulassung im Einzelfall)
- vollständige, mit der Ausführung übereinstimmende Werk- und Montageplanung
- Alle erforderlichen Sachverständigen- und Sachkundigenbescheinigungen
- Alle gem. T-PrüfVO oder Herstellerangaben erforderlichen Prüfbücher
- Wartungs- und Bedienungshinweise, Pflegeanleitungen, Ersatzteilliste
- Einweisungsprotokolle mit Unterschriften aller eingewiesenen Personen des Betreibers
- alle zusätzlichen gem. den anerkannten Regeln der Technik, VOB/C oder gem. dem Vertrag geforderten Dokumentationsunterlagen
TGA-Gewerke
Dokumente
01 Anlagen- und Funktionsbeschreibung
02 Messprotokolle
03 Stromlaufpläne
04 Technische Berechnungen
05 Herstellerangaben
06 Bescheinigungen
07 Wartungsleistungen, Arbeitskarten, Prüfzyklus
Pläne
08 Planlisten
09 Grundrisse
10 Ansichten
11 Schema
12 Schnitte
13 TA-Lageplan
Es ist ein zusätzlicher Satz Stromlaufpläne (hier ist auch die Drosselschieber sowie die Hebeanlage zur berücksichtigen) und Grundrisse mit Eintragungen
der elektrisch angeschlossenen Anlagenteile in den Schaltschränken zu hinterlegen.
Vorgaben Dokumentation Bestandsunterlagen
Dokumentation - Anforderungen an technische Unterlagen Anforderungen an technische Unterlagen:
ZU PUNKT 1, Anlagen- und Funktionsbeschreibung gehören:
Eine detaillierte Anlagenübersicht mit sämtlichen Leistungsdaten
unter Angabe der vorgegebenen Voraussetzungen sowie Erläuterung
der Anlagen und der Funktion.
ZU PUNKT 2, Messprotokolle gehören:
Messprotokolle müssen über die im Rahmen der Dichtigkeitsprüfungen
und Druckprüfungen für die Schächte der Abwasser- und
Regenwasserkanäle sowie der Trinkwasser- und Gasleitungen
Dokumentiert und vorgelegt werden. Ergänzend gehören hierzu
auch die Spül- oder Reinigungsprotokolle.
ZU PUNKT 3, Stromlaufpläne gehören:
Sämtliche Funktionspläne der Steuerung, Übersichtsschaltpläne,
Anschlusspläne
ZU PUNKT 4, Technische Berechnungen gehören:
Techn. Berechnungen sind u.a. für Regenwasser-, Schmutz-,
Trinkwasserberechnung, Rohrnetzberechnung, Technische
Anschlussbedingungen vorzulegen, wenn diese nicht vorab
ermittelt wurden.
ZU PUNKT 5, Herstellerunterlagen gehören:
Stücklisten, Ersatzteillisten, technische Datenblätter,
Diagramme und Kennlinienfelder, Informationslisten bei MSR-Anlagen,
Bestandslisten, Bedienungs- und Wartungsanleitungen nach DIN 12170.
Bedienungs- und WartungsanleitungenBedienungs - / Wartungsanleitungen enthalten eine ausführliche
Beschreibung der Betätigung der Anlagen, nach System bzw.
Anlagen getrennt, zur Verdeutlichung aller erforderlichen
Anweisungen (Anlagenschemata mit entsprechenden Identifikations-nummern),
aus denen der chronologische Ablauf aller Betriebszustände einwandfrei erkennbar ist.
Technische DatenblätterDie zugehörigen sortierten technischen Unterlagen der
Gerätehersteller / mit Einbaumassen und allen technischen
Daten und Bedienungsanleitungen müssen aus den
technischen Datenblättern hervorgehen.
BestandslistenIn den Bestandslisten sind Art, Fabrikat und Typ, Standort, Ausdehnung, Baujahr und technische Daten der technischen Anlagen und Einrichtungen so genau und umfassend anzugeben, dass der Leistungsgegenstand und die umfassenden Anlagenteile eindeutig beurteilt werden können.
ErsatzteillistenAuflistung der wichtigsten Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien
gehören:
Aufstellung aller dem Verschleiß unterliegenden Anlagenteile
wie z. B. Schaltgeräte, Drosselschieber,
Kompensatoren, Sicherungen, Stopfbuchspackungen,
Dichtungen, Filter etc. sowie Verbrauchsmaterialien wie
Regeneriersalz, Dosiermittel unter jeweiliger Angabe von:
Hersteller (Hauptwerk), Typ, Größe, Leistung, Bestelldaten und
Listenpreisen.
ZU PUNKT 6, Bescheinigungen:
Bescheinigungen beinhalten alle Einweisungs- und
Inbetriebnahmeprotokolle, Abnahmen, Erstprüfung
Sachverständiger / Sachkundige, Hygiene-Erstinspektionen
nach VDI 6022, Bauleitererklärung, Prüf- und
Herstellerbescheinigungen, Konformitätserklärung,
Fachunternehmererklärung, Errichterbescheinigung.
InbetriebnahmeprotokolleProtokolle über die im Rahmen der Einregulierungsarbeiten
durchgeführten endgültigen Einstellungen und Messungen
gehören:
Die Gerätekennlinien mit eingetragenen Betriebspunkten und
Kanal- oder Rohrnetzkennlinien sowie die Stromaufnahme der
Elektromotoren aller Aggregate und eine Auflistung der
eingestellten Werte an den Schutzvorrichtungen sowie
Regelungen und Steuerungen.
ZU PUNKT 7, Arbeitskarten gehören:
Entsprechende Arbeitskarten mit den Identifikationsnummern
und detaillierter Auflistung der einzelnen Arbeitsgänge und
Auflistung der Arbeiten, die durch das Wartungspersonal und
das Bedienungspersonal auszuführen sind. Mit Zuordnung von
Zeitintervallen (z.B. täglich, wöchentlich, monatlich).
Dokumentation - Anforderungen an technische Unterlagen
Dokumentation - Anforderungen an Planunterlagen Anforderungen an Planunterlagen:
Planliste
Die geforderte Planliste muss die folgenden Angaben enthalten:
Maßnahme, Fachsparte, Bestandsplan, Gebäude, Etage, Planart (Schnitt, Grundriss, etc.), Plannummer, Blattgröße, Maßstab, Architekt / Fachplaner, Plandatum
Die Bestandspläne müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Pläne allgemein:
- Alle Pläne müssen ein Schriftfeld und eine Planlegende enthalten. (Eine Schriftfeldvorlage des AG ist vorhanden, diese ist aber nicht bindend). Schriftfeld und Planlegende müssen einen Abstand von mind. 2.5 cm zueinander haben.
- Das Schriftfeld ist nach Lesart des Planes rechts unten anzuordnen. Das Schriftfeld muss folgenden Angaben enthalten: Maßnahme, Fachsparte, Bestandsplan, Gebäude, Etage, Planart (Schnitt, Grundriss, etc.), Plannummer, Plan-Index, Blattgröße, Maßstab, Architekt / Fachplaner, Plandatum.
- Es sind die Blattgrößen nach EN ISO 5457 (DIN A4, DIN A3, DIN A2, DIN A1, DIN A0) zu verwenden, Übergrößen bis max. (B x L) 841 x 2000 mm ohne zusätzlichen Rand sind zulässig!
- Alle Dateien sind mit Klartextbezeichnungen abzulegen.
Pläne in "Papierform"
Alle Bestandspläne sind mit dem Firmenstempel, der rechtsverbindlichen Unterschrift und dem Datum zu versehen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Darstellungen auf den Plänen der tatsächlichen Ausführung entsprechen.
Pläne im Dateiformat: PDF
- Die Blattgröße ( Eigenschaften der Datei ) muss der Blattgröße die auf dem Schriftfeld angegeben ist entsprechen.
Die PDF-Dateien müssen frei von aktiven Inhalten ( pop-ups , Hyper-Links , Flash , o.ä.) und von Werbeinhalten sein. Die Dateien sollen keine Multipages sein (keine mehrseitigen PDF-Dateien ). Die PDF-Dateien sind ISO-Konform zu erstellen. Der Plan ist richtig gedreht (Schriftfeld unten rechts). Der Plan weist keine unnötigen Randbereiche auf.
Pläne im Dateiformat: DWG
- Die Blattgröße ( Eigenschaften der Datei ) muss der Blattgröße die auf dem Schriftfeld angegeben ist entsprechen. Das Schriftfeld ist in der Ansicht unten rechts (Ausrichtung des Planes)
Zeichnungen sind innerhalb der CAD-Systeme immer im Maßstab 1:1 (metrisch), d.h. in wahren Längen zu erzeugen.
- Die Bereiche Layout und Modell sind voneinander zu trennen.
- Die Layer (Teilbilder) sind so zielführend zu bezeichnen, dass der Inhalt aus der Bezeichnung erschlossen werden kann.
- Schraffuren, Beschriftungen und Maßketten sind, in Abgrenzung zu anderen Zeichenelementen, in eigenen Layer anzuordnen.
- Alle Flächen (insbesondere auch Räume) sind als attributierte Polygonblöcke zu erfassen.
- Jeder Plan ist als eigene Datei zu übergeben.
- Die Pläne sollen möglichst mit dem Befehl eTransmit (bei Auto-CAD) übergeben werden.
(Der Befehl eTransmit erzeugt ein Paket, in dem referenzierte Dateien (egal ob Zeichnungen, Bilder oder PDFs), Plotstiltabellen, Schriftfonts, Texturen aus Materialien, Dateien aus Datenverknüpfungen und fotometrische Netzdateien einbezogen werden. Mit dem Befehl wird auch eine Reorganisation der Referenzpfade durchgeführt.)
Dokumentation - Anforderungen an Planunterlagen
2 Abräumen Baugelände
2
Abräumen Baugelände
2. 1 Abräumen Baugelände
2. 1
Abräumen Baugelände
3 Herrichten Baugelände / Baugrubensicherung / Erdarbeiten
3
Herrichten Baugelände / Baugrubensicherung / Erdarbeiten
3. 3 Erdarbeiten
3. 3
Erdarbeiten
4 Baufeldfreimachung - Versorgungsleitungen außen
4
Baufeldfreimachung - Versorgungsleitungen außen
Beschreibung der Maßnahme Der Zoologische Garten Frankfurt am Main plant den Bau eines neuen Restaurants am Zoo Spielplatz, siehe nachstehender Baubereich:
[Bild]
Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen beziehen sich auf die Ver- und Entsorgungseinrichtungen für das neue Zoo Restaurant, hier GWA-Außen.
Geplant ist die Umverlegung und Baufeldfreimachung des Baufeldes für die Herstellung der Baugrube des Zoo Restaurants sowie die spätere Ver- und Entsorgung des neuen Restaurants.
Es sind im Vorfeld zum Aushub der Baugrube die Trinkwasser-, Gas- und Telekommunikationsleitungen um die geplante Baugrube herum umzuverlegen. Weiter sind bestehende Kanalleitungsabschnitte und nicht mehr benötigte Trinkwasserleitungen rückzubauen.
Im Zuge der Umverlegung der Gasleitung sind in das Bestandssystem neue Absperreinrichtungen einzubinden.
Weiter ist die Herstellung von neuen Regenwasser- und Abwasserleitungen sowie einer Regenrückhalteinrichtung geplant. Die Regenwasser- und Abwasserleitungen werden in einem Übergabeschacht zusammengeführt und mit einer Mischwasserleitung an den Bestandskanal in der Straße Unterer Atzemer" angebunden.
Zu weiteren Versorgung des neuen Gebäudes ist auch die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses geplant, dieser ist mit dem Versorger Mainova vor Ort und im Zuge der Bauarbeiten zu koordinieren, die Abstimmungen erfolgen gemeinsam mit dem AG und der örtl. Bauüberwachung des AG. Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeiten beinhalten die Tiefbauarbeiten für den Fernwärmeleitungshausanschluss des neuen Zoo-Restaurants als auch des benachbarten KIWI-Zentrums. Die Verlegung der Fernwärmeleitung erfolgt durch den Rohrleitungsbauer der Mainova.
Die Kälteleitungen werden durch den Kälteleitungsbauer hergestellt, die Herstellung der Leitungsbaugrube sind Bestandteil dieser Maßnahme und sind mit dem TGA-Planer als auch dem dann beauftragten Bauunternehmen abzustimmen. Details können den entsprechenden Leistungspositionen entnommen werden.
Die o. g. Arbeiten zur Baufeldfreimachung GWA-Außen erfolgen in mehreren Abschnitten, was bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen ist. Zunächst erfolgt die Umverlegung der Gas- Trinkwasser- und Telekommunikationsleitungen, als auch das Abbrechen im Baufeld vorliegendenAA Bestandsleitungen zur Herstellung der Baufreiheit für das neue Gebäude. Zu einem späteren abgestimmten Zeitpunkt erfolgt die Herstellung der Regenwasser- und Abwasserleitungen inkl. der Regenrückhalteeinrichtung.
Der Baubereich liegt in einem potentiellen Bodenabwurfgebiet, weshalb auch mit baubegleitenden Kampfmittelüberprüfungen gerechnet werden muss, dies ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, siehe auch nachstehende Leistungspositionen zum Bodenaushub sowie die Beschreibungen im Bereich Erdarbeiten zur Baugrube für das neue Restaurant".
Beschreibung der Maßnahme
4. 1 Kanalarbeiten
4. 1
Kanalarbeiten
4. 2 Trinkwasseranschluss
4. 2
Trinkwasseranschluss
4. 3 Gasleitung
4. 3
Gasleitung
4. 4 Telekommunikation
4. 4
Telekommunikation
4. 5 Tiefbauarbeiten Fernwärmehausanschlussleitungen
4. 5
Tiefbauarbeiten Fernwärmehausanschlussleitungen
4. 6 Tiefbauarbeiten Kälteleitungen
4. 6
Tiefbauarbeiten Kälteleitungen
4. 8 Oberflächenwiederherstellung
4. 8
Oberflächenwiederherstellung
4. 9 Dokumentation - Versorgungsleitungen außen
4. 9
Dokumentation - Versorgungsleitungen außen