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01 Zirndorf, Breslauer Str. 36-40
01
Zirndorf, Breslauer Str. 36-40
Angaben zum Objekt Die WBG Zirndorf beabsichtigt das Mehrfamilienhaus "Breslauer Str. 36-40" in 90513 Zirndorf energetisch zu sanieren. Das Haus hat 3 Hauseingänge mit jeweils 8 Wohnungen und ist vollunterkellert.
Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme sind:
- Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung aller Fenster, Anbringen eines
Vollwärmeschutzes,
- Dämmung der Kellerdecke
- Erneuerung Dacheindeckung
- Errichtung von Vorstellbalkonen
- Modernisierung aller Bäder
- Modernisierung der Wohnungen
- Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ ELT
Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung stehen auf dem Grundstück zur Verfügung
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird empfohlen.
Über Vorschriften, Auflagen und Verordnungen der Stadt Zirndorf hat sich der AN eigenständig kundig zu machen und auf die Einhaltung dieser zu achten.
Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind stets freizuhalten.
Auf die Belange der Mieter hinsichtlich Schmutz- und Lärmbelästigung ist äußerste Rücksicht zu nehmen, da die Sanierung im bewohnten Zustand stattfindet.
Weiterhin erfolgen die Sanierungsarbeiten am Nachbar-Gebäudekomplex Breslauer Str. 42-44, 46-48 und Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10 zeitlich um 1 bis 3 Monate versetzt.
Aufgrund der Gleichheit des Bestandes ( Breslauer Str. 42-44, 46-48 und Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10) sind die erforderlichen Leistungen an den weiteren Bauabschnitten weitestgehend analog.
Die Leistungen und Mengen dieser Maßnahme sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Es erfolgt eine separate Angebotsanfrage mit den entsprechend zugeordneten Unterlagen.
Beginn Baustelle: Juni 2026
Fertigstellung Baustelle: Oktober 2027
Balkonabbrucharbeiten ab 26. KW 26 in Abstimmung mit der Bauleitung
Angaben zum Objekt
Vorbemerkungen Materiallieferungen sind direkt und ohne Zwischenlagerung an ihrem Verwendungsort zu verteilen und einzubauen. Für die Baustelleneinrichtung und Lagerung der Materialien steht das Baufeld zur Verfügung. Alle vom AN auf der Baustelle befindl. Materialien, Geräte und Werkzeuge sind unzugänglich und unfallsicher zu lagern.
Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird empfohlen.
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1) Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtl. in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. notw. Kran und sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Montage zu kalkulieren.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-Gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften/Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteils erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
5) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die
Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
6) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und Sige - Plan sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
7) An der bestehenden Fassade wurde im Anstrich bzw. Putz Asbest nachgewiesen. Die finale Bestimmung/Bewertung ist jedoch noch ausstehend!
8) Die örtlichen Gegebenheiten sind insbesondere im Hinblick auf den vorhandenen Baumbestand sowie mögliche Überschneidungen mit
den Balkonabbruch zu prüfen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Vorbemerkungen
01.01 Abbrucharbeiten
01.01
Abbrucharbeiten
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten