Einführung in das Projekt Das Bestandsgebäude, in welches ein neuer Motorenprüfstand integriert werden soll, befindet
sich auf dem Betriebsgelände der Zeppelin GmbH in der Graf-Zeppelin-Straße 25 in 51147
Köln. Das Gebäude ist freistehend und im Bestand in drei Brandabschnitt unterteilt. Der östliche
Brandabschnitt (Bürogebäude) und der Brandabschnitt "Zwschenbau" (Werkstatt, Schlosserei,
Sauberbox, Hydraulik) werden im Zuge der Maßnahme nicht geändert und somit
nachfolgend auch nicht näher betrachtet.
Der Einbau des Motorenprüfstandes erfolgt im westlichen Brandabschnitt. Hierfür erfolgt ein
Rückbau des westlichen rund 170 m2 großen Gebaudeteils mit den Räumen “Kettenpresse" und
“Büro“ und ein rund 260 m2 großer Anbau an diesem Bereich.
Der westliche Brandabschnitt weist nach dem Anbau bei einer Länge von ca. 32,80 m und einer
Breite von ca. 31,70 m eine Fläche von rund 1.015 m2 auf. Er verfügt über ein Erdgeschoss und
wurde Mitte der 1980er Jahre in einer massiven Stahlbetonkonstruktion errichtet. Die vorhande-
nen Trennwände wurden ebenfalls massiv in Mauerwerk erstellt.
Hier sind eine Lackiererei, ein Farbenlager, ein Elektroraum, ein Raum “Kom-
pressor/Dampfgerät", WC's sowie die Halle “Motorinstandsetzung" vorranden. Zur Westseite
hin wird die Halle “Motorinstandsetzung" nun erweitert. lm ehemaliger. Raum “Motorenprüf-
stand” wird nun der Raum “Aufenthalt/Büro" angeordnet. Der neue Motorenprüfstand mit
Bedienstand, Aktenlager und Elektroraum werden ebenfalls in der westlichen Erweiterung Platz
finden
lm Bestand ist ein höhergelegener Einbau (Meisterbüro) vorhanden. Oberhalb des Raums “Auf-
enthalt/Büro” im Erdgeschoss sind Tanks und Kompressoren vorhanden. Die Erschließung des Tank-
bereichs zu Wartungszwecken erfolgt im Bestand über eine Leiter mit Rückenschutz. Oberhalb
des neuen Motorenprüfstandes im Erdgeschoss wird die zugehörige Technik angeordnet. Die
Erschließung dieses Technikbereichs zu Wartungszwecken wird über eine neue Außentreppe
an der Nordwestseite erfolgen.
Einführung in das Projekt
Normen und Rechtliches Alle für das Gewerk anwendbaren DIN-Normen und VDI-Richtlinien sind in ihrer Gesamtheit der zum Baubeginn gültigen Fassung jeweils Vertragsbestandteil. Dies gilt sowohl für Baustoffe, wie auch für Herstellung und Ausführung. Die nachstehenden Vorschriften, Richtlinien und Auflagen sind bei der Ausführung zu beachten:
· Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Auflagen und Richtlinien von Behörden und Versorgungsunternehmen;
· Technischen Regeln für Arbeitsstätten;
· DIN-, EN- und ISO-Normen sowie
· VDI-Richtlinien.
Anmerkungen Brandschutzkonzept Für den Neubau ist durch ein Ingenieurbüro für Brandschutz ein Brandschutzkonzept (BSK siehe Anlage) erstellt worden.
Die Erfüllung der Brandschutzanforderungen ist Bestandteil des Angebotes des Bieters .
Die Vorgaben des BSK sind in den statisch-konstruktiven Berechnungen und Pläne sowie in der Ausführung auf der Baustelle zwingend zu berücksichtigen.
Brandschutzanforderungen und Ausführungen, sind gemäß des Brandschutzkonzeptes, den behördlichen Auflagen und den Forderungen der Brandschutzbehörde auszuführen.
Die angebotenen Brandschutzkonstruktionen sind immer durch entsprechende Zulassung hinsichtlich der geforderten Brandschutzdauer nachzuweisen.
Die Klassifizierungen nach DIN 4102-1/2 und nach DIN EN 13501-3 sind für den
Nachweis der Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils bzw. die Baustoffklassifizierung
alternativ anwendbar.
Liegt für einen Fall keine Zulassung vor, so sind die Kosten für die erforderliche Zulassungsprüfung bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Anmerkungen Brandschutzkonzept
Abzüge Folgende Abzüge werden vereinbart:
- Bauleistungsversicherung
- anteilige Baubeschilderung
- anteilige Baureinigung
- anteiliges Bauwasser
- anteiliger Baustrom
Höhe der Abzüge:
- Insgesamt 0,9 %
Gewährleistung Abweichend von der VOB/B, welche Vertragsbestandteil ist, beträgt der Gewährleistungszeitraum 5 Jahre.
Hinweis zu Besprechungen Es sind wöchentlich Baubesprechungen vorgesehen, bei der Auftraggeber, bzw. dessen Vertreter/Bauleiter, teilnehmen. Auch der Auftragnehmer hat an diesen Baubesprechungen auf der Baustelle, bzw. im Hause des Bauherrn, teilzunehmen. Die Teilnahme durch einen verantwortlichen, mit der Baustelle im Detail vertrauten, Vertreter/Bauleiter ist seitens Auftragnehmer über die Bauzeit seines Gewerkes sicherzustellen. Die Teilnahme an den Besprechungen wird nicht gesondert vergütet.
Die Baubesprechungen sind in einwöchigem Turnus vorgesehen.
Hinweis zu Trockenbaukonstruktionen Da sämtliche Leitungen weitestgehend innerhalb von Trockenbauwänden verzogen werden, ist ein erhöhter Aufwand zur Abstimmung mit dem Gewerk Trockenbau in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.
Hinweis zu Trockenbaukonstruktionen
Hinweis zur Abstimmung mit Motorenprüfstanderrichter Der Motorenprüfstand wird von der Fa.
AVL Deutschland GmbH
Epplestraße 225
70567 Stuttgart
errichtet.
Aufgrund diverser Schnittstellen, insbesondere die Verlegesysteme betreffend hat eine entsprechende Abstimmung mit AVL zu erfolgen.
Überdies gelten die Installationsrichtlinien von AVL, welche als Anlage beigefügt sind.
Hinweis zur Abstimmung mit Motorenprüfstanderrichter
01 Starkstromanlagen
01.01 Mittelspannungstransformator
Mittelspannungstransformator
01.02 NSHV
01.03 Zu- und Versorgungsleitungen
Zu- und Versorgungsleitungen
01.04 Kabel und Leitungen
01.05 Verlegesysteme
01.06 Installationsmaterial
01.07 Beleuchtungsanlagen
01.08 Erdung und Potentialausgleich
Erdung und Potentialausgleich
01.09 Elektromobilität
02 Schwachstromanlagen
02.01 Verteilung
02.02 Kabel und Leitungen
02.03 Installationsmaterial
03 Übergeordnete Leistungen
03.01 Brandschutzmaßnahmen
03.02 Allgemeine Baunebenleistungen
Allgemeine Baunebenleistungen
03.03 Stundenlohnarbeiten
03.04 Baustelleneinrichtung