00 VORBEMERKUNGEN
00.01 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen für die Bewehrung Vorbemerkungen
Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen für die Bewehrung
Zugang zur Baustelle und Parken Zugang zur Baustelle und Parken
Der Zugang zur Baustelle erfolgt ausschließlich über den nördlichen Baustellenzugang am Lottlisa-Behling-Weg.
Auf der Baufläche selbst ist kein Parken möglich. Die Fahrzeuge sind auf der Baufläche Ost abzustellen (separater Zugang, ca. 1,5 km Fußweg).
Die Mitarbeiter werden vor der Pforte am nördlichen Zugang abgesetzt. Der Fahrer fährt anschließend zum Parkplatz und gelangt zu Fuß über den Lottlisa-Behling-Weg zurück zur Baufläche. Dieser zusätzliche Zeitaufwand ist in den Einheitspreisen (EPs) zu berücksichtigen.
Jeder Mitarbeiter muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Baustelleneinweisung absolvieren. Nach erfolgreicher Unterweisung erhält er einen Baustellenausweis mit Lichtbild, der eigenständig im Rahmen der Unterweisung zu beantragen ist.
Als Nachweis für die absolvierte Unterweisung gelten der Baustellenausweis sowie die vergebene Unterweisungsnummer, die gut sichtbar auf dem Schutzhelm anzubringen ist.
Wichtig: Mitarbeiter, die nicht eingewiesen sind, dürfen auf der Baufläche nicht arbeiten.
Zusätzliche Information in den beigelegten Plänen
Zugang zur Baustelle und Parken
Terminplan Hinweis Allgemein Terminplan Hinweis Allgemein
In der Hauptbauzeit ab Ende Oktober/Anfang November 2025 bis ca. April 2027 wird das Titel-4-Anlagengebäude gebaut. Titel 5 und Titel 6 (Reststoffverladung) werden im Zeitraum von ca. Februar/Mär 2027z bis September 2027 errichtet. Titel 1 und Titel 10 umfassen Kleineinsätze, unter anderem für die Stützwand im Außenbereich, die ab 2027 bis 2029 in kleineren Abschnitten umgesetzt werden.
Terminplan Hinweis Allgemein
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Individualvereinbarung
Die Allgemeinen Bestimmungen und kaufmännischen Vertragsbestimmungen sowie die technischen Vorbemerkungen dienen unter Einbeziehung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B, in der derzeit gültigen Fassung) als Grundlage für den Vertrag im Fall der Beauftragung.
Sofern diese Bestimmungen und Vorbemerkungen Einfluss auf die Kalkulation haben, ist dies vom Bieter bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
Eine eventuelle Baustelleneinrichtung ist in dIe Einheitspreise einzurechnen. Eine eventuelle Baustelleneinrichtung ist in dIe Einheitspreise einzurechnen.
Eine eventuelle Baustelleneinrichtung ist in dIe Einheitspreise einzurechnen.
01.01 BAUSTELLENGEMEINKOSTEN
01.05 BETON UND STAHLBETONARBEITEN
BETON UND STAHLBETONARBEITEN
02 SPEZIALTIEFBAU / ERDBAU BAUBEGINN
SPEZIALTIEFBAU / ERDBAU BAUBEGINN
02.01 ABBRUCH-, BOHR- UND SCHNEIDEARBEITEN
ABBRUCH-, BOHR- UND SCHNEIDEARBEITEN
03 BESTEHENDER I-KANAL ERTÜCHTIGEN
BESTEHENDER I-KANAL ERTÜCHTIGEN
03.01 ERTÜCHTIGUNGSMASSNAHMEN
03.02 UMBAUMASSNAHMEN
04 KVA ANLAGENGEBÄUDE
04.01 ABBRUCH-, BOHR- UND SCHNEIDEARBEITEN
ABBRUCH-, BOHR- UND SCHNEIDEARBEITEN
04.02 BETON UND STAHLBETONARBEITEN
BETON UND STAHLBETONARBEITEN
04.03 EINBAUTEILE UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
EINBAUTEILE UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
04.04 MAUERARBEITEN
04.05 ABDICHTUNGEN
04.06 STAHLBETONFERTIGTEILE
05 RESTSTOFFVERLADUNG
05.01 BETON UND STAHLBETONARBEITEN
BETON UND STAHLBETONARBEITEN
05.02 EINBAUTEILE UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
EINBAUTEILE UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
06 BETRIEBSGEBÄUDE
06.01 BETON UND STAHLBETONARBEITEN
BETON UND STAHLBETONARBEITEN
06.02 EINBAUTEILE UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
EINBAUTEILE UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
06.03 MAUERARBEITEN
06.04 ABDICHTUNGEN
06.05 STAHLBETONFERTIGTEILE
10 ERDBAU / UNTERIRDISCHE EINBAUTEN / AUSSENANLAGEN
ERDBAU / UNTERIRDISCHE EINBAUTEN / AUSSENANLAGEN
10.04 BETON UND STAHLBETONARBEITEN
BETON UND STAHLBETONARBEITEN
10.05 ERDUNGSANLAGEN (lediglich Unterstützungsarbeiten)
ERDUNGSANLAGEN (lediglich Unterstützungsarbeiten)
90 REGIELEISTUNGEN
90.02 REGIELEISTUNGEN