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ATV Maler- / Lackierarbeiten Gegenstand der nachfolgenden Leistungsbeschreibungen ist die Ausführung von Maler- / Lackierarbeiten + Beschichtungen als Mieterausbau in einem Bürogebäude im OG3 und OG4 in der Rheinstraße 11, 14513 Teltow.
Die nachfolgend ausgeschriebenen Wand- und Deckenanstriche werden teilweise auf geputzten Wand- und Deckenflächen und teilweise auf Flächen aus Gipskarton ausgeführt.
Ein Baustellen-WC zur Mitbenutzung ist vorhanden.
Wasser- und Stromanschlüsse sind vorhanden.
Kosten für die eigene Einrichtung der Baustelle sowie den An- und Abtransport und die Vorhaltung sämtlicher Geräte und Maschinen, die zur Ausführung der nachfolgenden Leistungen erforderlich sind, sind bei der Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungen zu berücksichtigen, sofern Sie nicht in Titel 1 kalkuliert und angeboten sind. Ansonsten erfolgt hierzu keine separate Vergütung.
Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum ab ca. 02/2026 vorgesehen.
Hinweis:
Massive Wände, Decken und Stützen sind bereits grundiert bzw. mit dem ersten Anstrich versehen. Diese Leistungen sind in der nachfolgenden Position mengenmäßig nicht enthalten.
Trockenbauwände sind hingegen vollständig, einschließlich Grundierung und Schlussbeschichtung, zu bearbeiten.
Hinweis2:
Decken sind in dunkler Farbe zu streichen. Der Übergang zur helleren Wandfarbe erfolgt auf der Wand, ca. 30 cm unterhalb der Decke. Der obere Wandbereich (ca. 30 cm) ist in der Deckenfarbe auszuführen.
digitale Anlagen zu diesem LV:
- Grundriss OG3
- Grundriss OG4
- Planung Sanitär
xxxx
ATV Maler- / Lackierarbeiten
ZTV Maler- /Lackierarbeiten 1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
- ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten,
- ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten,
- ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
- bauforumstahl e. V.,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
- Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- ift Rosenheim GmbH,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
- Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe,
- Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten,
- Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme,
- Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge,
- Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363,
- Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit,
- Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Hinweise
Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.
Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw.
Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. Ä. vorzunehmen.
Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten entstehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bauleitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt.
Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen abzufahren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist zur Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG einzubeziehen.
Ein Verteilen der Strahlmittelrückstände im umliegenden Verkehrsraum, in Poren, Fugen und dergleichen sowie auf dem Gerüst ist aus diesem Grund durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden.
Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. A., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach ihrer Befestigung, damit auch die Befestigungsmittel beschichtet sind.
Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln.
3.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung
Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind.
Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen.
Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund.
Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen.
Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung):
helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80
mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80
dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen.
Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher und Risse mit einem für den Untergrund geeigneten Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich.
Schleifarbeiten auf Hölzern sind nur in Holzfaserrichtung zulässig, Farbabtrag mit Winkelschleifern, rotierenden Bürsten etc. ist unzulässig.
Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden.
Sieht der AN Abbeizen durch Flammstrahlen vor, so ist eine ausdrückliche Genehmigung des AG einzuholen.
Können Gegenstände nicht in Strahlräumen gestrahlt werden, so ist vom AN zu gewährleisten, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden.
Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden.
Für konstruktive Stahlbauten sind keine Roststabilisatoren oder Penetriermittel zu verwenden.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. Ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden.
3.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche
Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt.
Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden.
Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich.
Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen.
3.1.4 Rutschhemmung von Oberflächen
keine Anforderungen
3.2 Besondere Ausführung
3.2.1 Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung
keine Anforderungen
3.2.2 Tapezierarbeiten
Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u. Ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen.
Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden.
Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
3.2.3 Gerüstarbeiten
Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders ausgewiesen, sind alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Leitern, Gerüste, Rollgerüste durch den AN zu stellen und zu unterhalten, hierzu erfolgt keine separate Vergütung.
Dies gilt für alle Gebäude- / Raumhöhen gem. PLanung.
3.3 Sonstiges
Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert uund ohne zusätzliche Vergütung zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben.
ZTV Maler- /Lackierarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelle einrichten für Gewerk Maler Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel,
die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind,
auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird,
betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten.
1.01
Baustelle einrichten für Gewerk Maler
L
1.00
psch
2 Vorbereitende Arbeiten
2
Vorbereitende Arbeiten
Hinweis: Massive Wände, Decken und Stützen sind bereits grundiert bzw. mit dem ersten Anstrich versehen. Diese Leistungen sind in der nachfolgenden Position mengenmäßig nicht enthalten.
Trockenbauwände sind hingegen vollständig, einschließlich Grundierung und Schlussbeschichtung, zu bearbeiten.
Hinweis:
2.01 Bodenschutz, PE-Folie Schutzmaßnahme an Bodenflächen,
mit PE-Folie,
einschl. Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten
Mengenansatz:
alle Deckenflächen
Hinweis: VOR Ausführung dieser Position ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob ein vollflächiger Schutz erforderlich ist. Zur Abrechnung werden nur die Flächen anerkannt, zu denen die Schutzmaßnahmen vorab abgestimmt und freigegeben wurden!
2.01
Bodenschutz, PE-Folie
1,310.00
m²
2.02 Fensterschutz, PE-Folie Schutzmaßnahme an Fensterflächen einschl. Rahmen u. Fensterbank,
mit PE-Folie,
einschl. Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten
Mengenansatz:
alle Fenster
Hinweis: VOR Ausführung dieser Position ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob ein (zusätzlicher) Schutz erforderlich ist, da die Fenster zum Zeitpunkt der Ausführung der Malerarbeiten ggf. noch Schutzfolien aus dem Gewerk Fensterbau haben.
Zur Abrechnung werden nur die Flächen anerkannt, zu denen die Schutzmaßnahmen vorab abgestimmt und freigegeben wurden!
2.02
Fensterschutz, PE-Folie
335.00
m²
2.03 Grundierung Decken, Tiefgrund Grundierung von Deckenflächen mit Tiefgrund.
Zweck: Verfestigung der Oberfläche und Einschränkung der Saugfähigkeit
Vorleistung: Abhangdecken GK und geputzte Decken
Folgeleistung: Beschichtungsaufbau, ggf. Malervlies
Menge nur für Abhangdecke erfasst!
2.03
Grundierung Decken, Tiefgrund
70.00
m²
2.04 Grundierung Wände, Tiefgrund Grundierung von Wandflächen mit Tiefgrund.
wie vor beschrieben, jedoch auf Gipsputz- und GK-Wandflächen.
Menge nur für Trockenbauwände erfasst!
2.04
Grundierung Wände, Tiefgrund
2,460.00
m²
2.05 Grundierung Decken, Haftgrund Grundierung von Deckenflächen mit Haftgrund.
Zweck: Verbesserung der Untergrundhaftfähigkeit für
nachfolgenden Beschichtungsaufbau
Vorleistung: gereinigte Untergründe, Putz
Folgeleistung: Beschichtungsaufbau, Tapete
2.05
Grundierung Decken, Haftgrund
O
1.00
m²
2.06 Risse in Putzfläche schließen Risse in vorhandener Putzoberfläche schließen, hierzu Risse V-förmig weiten, mit Spachtelmasse verfüllen und Gewebearmierung überspannen.
Einbauort: alle Putzflächen
nur nach Bedarf und vorheriger Absprache mit Bauleitung
2.06
Risse in Putzfläche schließen
O
1.00
m²
3 Spachtelarbeiten
3
Spachtelarbeiten
Hinweis: Hinweis:
Massive Wände, Decken und Stützen sind bereits grundiert bzw. mit dem ersten Anstrich versehen.
Im Leistungsverzeichnis Trockenbau sind die Trockenbauwände und -decken bereits mit gespachtelter Oberfläche ausgeschrieben; nachfolgend beschriebene Leistungen fallen nur ausnahmsweise und auf besondere Anforderung der Bauleitung an.
Hinweis:
3.01 Wandspachtelung Q3 auf GK-Wand Q2 Zweck: Verbesserung der Oberflächenqualität
Vorleistung: GK-Wände mit Spachteln Q2
Folgeleistung: Anstrich oder Tapete
Material: Gips-Flächenspachtel C7-20-2 nach
DIN EN 13279, Mörtelgruppe PIV
Schichtdicke: bis 5 mm
Oberfläche: Q3, geglättet
Einbauort: nach Anforderung Bauleitung / AG
3.01
Wandspachtelung Q3 auf GK-Wand Q2
O
1.00
m²
3.02 Wandspachtelung Q3 auf Putz, einlagig Vollflächige Wandspachtelung auf vorhandenen Wandputzflächen aus Gipsputz,
Ausführung einlagig
3.02
Wandspachtelung Q3 auf Putz, einlagig
O
1.00
m²
3.03 Wandspachtelung Q3 auf Putz, zweilagig Vollflächige Wandspachtelung auf vorhandenen Wandputzflächen aus Gipsputz,
Ausführungzweilagig
3.03
Wandspachtelung Q3 auf Putz, zweilagig
O
1.00
m²
4 Tapezierarbeiten
4
Tapezierarbeiten
4.01 Vorbereitung Wandflächen durch zus. Spachteln / Schleifen zusätzliches Schleifen von Putz- / GK-Oberflächen der Qualitätsstufe Q3,
gem. Abschnitt 4.2.25 ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten,
als Vorbereitung für das nachfolgend beschriebene Kleben von Malervlies auf Wandflächen.
Hinweis: VOR Ausführung dieser Position ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Zur Abrechnung werden nur die Flächen anerkannt, zu denen das zusätzliche Spachteln / Schleifen vorab abgestimmt und freigegeben wurden!
4.01
Vorbereitung Wandflächen durch zus. Spachteln / Schleifen
O
1.00
m²
4.02 Vorbereitung Deckenflächen durch zus. Spachteln / Schleifen zusätzliches Schleifen von Putz- / GK-Oberflächen der Qualitätsstufe Q3,
wie vor beschrieben, jedoch:
Ausführung auf Deckenflächen
Hinweis: VOR Ausführung dieser Position ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Zur Abrechnung werden nur die Flächen anerkannt, zu denen das zusätzliche Spachteln / Schleifen vorab abgestimmt und freigegeben wurden!
4.02
Vorbereitung Deckenflächen durch zus. Spachteln / Schleifen
O
1.00
m²
4.03 Glas-/Malervlies 45 g/m2, vollflächig, auf Wandflächen Liefern und vollflächiges Aufbringen von rissüberdeckendem Glasvlies/Malervlies.
mit Dispersionskleber, emissionsminimiert und lösemittelfrei und
ca. 20-25% mit Wasser verdünnt. Das Vlies ist
fachgerecht auf Stoß oder mittel Doppelnahtschnitt
zu verkleben
Flächengewicht: ca. 45 g/m²
Zweck: diffusionsoffene, glatte Oberfläche
Vorleistung: Gipsputz, gespachtelte GK-Wände
Folgeleistung: Anstrich
4.03
Glas-/Malervlies 45 g/m2, vollflächig, auf Wandflächen
O
1.00
m²
4.03.1 Glas-/Malervlies 130 g/m2, vollflächig, auf Wandflächen Vlies wie vor beschrieben,
jedoch:
zu verkleben
Flächengewicht: ca. 130 g/m²
4.03.1
Glas-/Malervlies 130 g/m2, vollflächig, auf Wandflächen
O
1.00
m²
4.04 Glas-/Malervlies 45 g/m2, vollflächig, auf Deckenflächen Vollflächiges Aufbringen von rissüberdeckendem Glasvlies/Malervlies.
wie vor beschrieben, jedoch auf GK-Deckenflächen (Abhangdecken)
4.04
Glas-/Malervlies 45 g/m2, vollflächig, auf Deckenflächen
O
1.00
m²
4.04.1 Glas-/Malervlies 130 g/m2, vollflächig, auf Deckenflächen Vlies wie vor beschrieben,
jedoch:
zu verkleben
Flächengewicht: ca. 130 g/m²
4.04.1
Glas-/Malervlies 130 g/m2, vollflächig, auf Deckenflächen
O
1.00
m²
5 Anstrich- und Lackierarbeiten
5
Anstrich- und Lackierarbeiten
WÄNDE
WÄNDE
Hinweis Übergang Wand - Decke Decken sind in dunkler Farbe zu streichen. Der Übergang zur helleren Wandfarbe erfolgt auf der Wand, ca. 30 cm unterhalb der Decke. Der obere Wandbereich (ca. 30 cm) ist in der Deckenfarbe auszuführen.
Hinweis Übergang Wand - Decke
5.01 Dispersionsbeschichtung Wand, NAB 3 - Büro Wandbeschichtung, innen, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe
auf massiven Bauteilen wie z.B. Stahlbetonwände und -stützen
Vorleistung: Putz/GK
Folgeleistung: endfertig
Beschichtungsstoff: Dispersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel"
Nassabrieb: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Standardnutzung: normale Beanspruchung, z. B. Wohn- und Büroräume
Farbton: weiß oder hell getönt
nach Auswahl des AG
Einbauort: Büroräume, Besprechung, Technikräume
Menge inklusive Leibungsflächen Fenster
5.01
Dispersionsbeschichtung Wand, NAB 3 - Büro
3,377.00
m²
5.02 Zulage Farbton schwarz Zulage für Vollton schwarz im obere Wandbereich
H ca. 30 cm ab UK Decke
Farbton: schwarz Vollton
5.02
Zulage Farbton schwarz
315.00
m²
5.03 Einfarbiges Absetzen Wand/Farbwechsel Farbliches Absetzen einer Wandbeschichtung für das Herstellen eines Farbwechsels waagrecht oder senkrecht gerade, die Übergänge der Farbflächen sind scharfkantig herzustellen.
5.03
Einfarbiges Absetzen Wand/Farbwechsel
1,050.00
m
5.04 Dispersionsbeschichtung Wand, NAB 2 - Sanitär Wandbeschichtung, innen, wie in Pos. 5.01 beschrieben, jedoch
Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300
Standardnutzung: Räume mit erhöhten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit
Einbauort: Sanitärbereich
5.04
Dispersionsbeschichtung Wand, NAB 2 - Sanitär
165.00
m²
5.05 Dispersionsbeschichtung Wand, NAB 2 - UG Wandbeschichtung, innen, wie in Pos. 5.04 beschrieben, jedoch
Einbauort: UG auf Mauerwerk (dieses wird ggf. auch als Sichtmauerwerk ausgeführt)
Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300
5.05
Dispersionsbeschichtung Wand, NAB 2 - UG
O
1.00
m²
5.06 Zulage Wandbeschichtung: mittel getönt Zulage für Verwendung von Farben mit Volltonanteil über 12 % bis 50 %
5.06
Zulage Wandbeschichtung: mittel getönt
O
1.00
m²
5.07 Zulage Wandbeschichtung: satt getönt Zulage für Verwendung von Farben mit Volltonanteil über 50 % bis 90 %
5.07
Zulage Wandbeschichtung: satt getönt
O
1.00
m²
5.08 Zulage Wandbeschichtung: Vollton Zulage für Verwendung von Farben mit Volltonanteil über 90 %
5.08
Zulage Wandbeschichtung: Vollton
O
1.00
m²
5.09 Latexfarbe Wand Wandbeschichtung, innen, wie in Pos. 5.01 beschrieben, jedoch als
Latexanstrich, weiß, abwaschbar
Einbauort: ggf. Lagerräume (Archiv / Verbrauchsmaterialien)
Nur nach vorheriger Absprache!
5.09
Latexfarbe Wand
O
1.00
m²
DECKEN
DECKEN
5.10 Dispersionsbeschichtung Decken, NAB 3 - Massivdecke Büro Beschichtung von Deckenflächen, innen, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe.
Vorleistung: Beton/Putz/GK, grundiert
Rauhfaser
Folgeleistung: endfertig
Beschichtungsstoff: Dispersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel"
Nassabrieb: Klasse 3, nach DIN EN 13300
Standardnutzung: normale Beanspruchung, z. B. Wohn- und Büroräume
Farbton: weiß oder hell getönt
nach Auswahl des AG
Einbauort: Büroräume, Besprechung, Technikräume
5.10
Dispersionsbeschichtung Decken, NAB 3 - Massivdecke Büro
1,240.00
m²
5.11 Dispersionsbeschichtung Decken, NAB 2 Deckenbeschichtung, innen, wie in Pos. 5.10 beschrieben, jedoch
Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300
Standardnutzung: Räume mit erhöhten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit
Einbauort: nach Abstimmung
5.11
Dispersionsbeschichtung Decken, NAB 2
1.00
m²
5.12 Zulage Farbton schwarz Zulage für Voll-Farbton im Deckenbereich
Einbauort: alle Decken von Büro- und Flurbereichen
5.12
Zulage Farbton schwarz
1,240.00
m²
5.13 Zulage für Ausführung in 2 Arbeitsschritten Zulage zu Vorpos. für die Ausführung in 2 Arbeitsgängen:
1. Anstrich der Deckenflächen im Spritz- oder Streichverfahren, deckend, Ausführung erfolgt VOR Montage der TGA-Dckeninstallationen
2. Nacharbeiten, Ergänzung Deckanstrich in allen Flächen, die nach der TGA-Deckeninstallation noch zugänglich sind, einschl. Abdeckung von Kabeltrassen, Lüftungsleitungen und sonstigen Einbauteilen der TGA
5.13
Zulage für Ausführung in 2 Arbeitsschritten
1,240.00
m²
5.14 Zulage fleckspachteln Decken bis 10% Zulage zu Vorpos. für das Spachteln von Beschädigungen, Bohrlöchern etc. in Deckenflächen, bis max. 10% der Gesamtflächen
5.14
Zulage fleckspachteln Decken bis 10%
1,240.00
m²
5.15 Dispersionsbeschichtung Decken, NAB 3 - Abhangdecke Sanitär Beschichtung von Deckenflächen, wie in Pos. 5.10 beschrieben,
jedoch:
GK-Decken im Sanitärbereich
5.15
Dispersionsbeschichtung Decken, NAB 3 - Abhangdecke Sanitär
70.00
m²
5.16 Zulage Deckenbeschichtung: mittel getönt Zulage für Verwendung von Farben mit Volltonanteil über 12 % bis 50 %
5.16
Zulage Deckenbeschichtung: mittel getönt
O
1.00
m²
5.17 Zulage Deckenbeschichtung: satt getönt Zulage für Verwendung von Farben mit Volltonanteil über 50 % bis 90 %
5.17
Zulage Deckenbeschichtung: satt getönt
O
1.00
m²
5.18 Zulage Deckenbeschichtung: Vollton Zulage für Verwendung von Farben mit Volltonanteil über 90 %
5.18
Zulage Deckenbeschichtung: Vollton
O
1.00
m²
SONSTIGES
SONSTIGES
5.19 Lackierung Stahl-Türzargen bis 1,01 x 2,14 m Stahl-Türzargen lackieren, mit Stahlblech-Umfassungszarge,
Baurichtmaße: bis 1010 mm x 2135 mm
grundierte Stahlblech-Zargen lackieren,
mit wasserbasiertem Acryl-Lack,
in RAL-Farbton nach Auswahl des AG,
einschl. aller Nebenarbeiten wie Abkleben / Schützen der angrenzenden Wand- und Bodenflächen,
Einbauort: Türen Büros einschl. Neben- und Sanitärräume
5.19
Lackierung Stahl-Türzargen bis 1,01 x 2,14 m
51.00
Stck
5.20 Lackierung Stahltüren bis 1,01 x 2,14 m UG Stahltüren lackieren, mit Stahlblech-Eckzarge,
Baurichtmaße: bis 101 mm x 2135 mm
grundierte Stahlblechtüren einschl. Zarge lackieren,
mit wasserbasiertem Acryl-Lack,
in RAL-Farbton nach Auswahl des AG,
einschl. aller Nebenarbeiten wie Abkleben / Schützen der angrenzenden Wand- und Bodenflächen,
Drückergarnituren / Griffe sind zum Lackieren abzuschrauben und nach dem Lackieren wieder zu montieren,
das Abkleben und Gegenstreichen gegen Drückergarnituren / Griffe ist nicht erlaubt
Einbauort: Türen im UG
5.20
Lackierung Stahltüren bis 1,01 x 2,14 m UG
3.00
Stck
5.21 Fugenverschluss, innen, Acryl Fugenverschluss, innen, als horizontale und vertikale Wand- und Deckenanschlüsse sowie an Türbekleidungen.
Fugenbreite: 6-8 mm i. M., Dreiecksfuge
Fugendichtmasse: Acryl, überstreichbar
Elastizität: Zul. Gesamtverformung (ZGV) > 20 %
5.21
Fugenverschluss, innen, Acryl
1,300.00
m
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Hinweis: Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Hinweis:
6.01 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
6.01
Stundensatz Facharbeiter
1.00
Std
6.02 Stundensatz Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
6.02
Stundensatz Bauhelfer
O
1.00
Std