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ATV Hohlraum-/Doppelboden ATV Hohlraumbodenbauarbeiten
Gegenstand der nachfolgenden Leistungsbeschreibungen ist die Herstellung von Hohlraumböden im 3. und 4. OG eines bestehenden Bürogebäudes in der Rheinstr. 11 in 14513 Teltow.
Es kommen zwei unterschiedliche Varianten eines Hohlraumbodens zur Ausführung:
1. Hohlraumboden ´nass´, System Knauf
2. Installationsboden, System Lindner Nortec
Ein Baustellen-WC zur Mitbenutzung ist vorhanden.
Wasser- und Stromanschlüsse sind vorhanden.
Kosten für die eigene Einrichtung der Baustelle sowie den An- und Abtransport und die Vorhaltung sämtlicher Geräte und Maschinen, die zur Ausführung der nachfolgenden Leistungen erforderlich sind, sind bei der Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungen zu berücksichtigen, hierzu erfolgt keine separate Vergütung.
Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum ab ca. Oktober 2025 vorgesehen.
Hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten gelten die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen nur im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung des Architekten!
Widersprüche zwischen Planung und Ausschreibung sind dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung rechtzeitig und vor Ausführung der jeweiligen Leistung anzuzeigen!
digitale Anlagen zu diesem LV:
- Grundriss 3. + 4.OG
- Übersichtspläne 3. + 4.OG mit Mengenermittlung + Verlegeraster Doppelboden
- Infoblatt KNAUF Bodensysteme F20 (Auszug)
- Infoblatt KNAUF Fließestrich Fortissimo/Allegro
- Fotodokumentation Material / Bestand
ATV Hohlraum-/Doppelboden
ZTV Hohlraum-/Doppelboden 1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
- GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
- BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V.,
- BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN abzustimmen und nachzufragen:
- Erfragen und Prüfen von Flächenlasten/Einzellasten,
- Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,
- Lage erforderlicher Schottungen für Brand- und Schallschutz,
- Durchbrüche in Schottungen für Rohre und Kabel sowie deren Belegung und spätere Verschlussmöglichkeit,
- rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung im Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Die frisch mit ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind vom AN abzusperren (einschließlich des benötigten Absperrmaterials) und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen.
3.2 Dämmung
Die Höhe der Randdämmstreifen ist so zu wählen, dass mindestens 50 mm Überstand über die Fertigfußbodenhöhe umlaufend gegeben sind.
Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung sind aus Mineralwolle herzustellen.
3.3 Aussparungen und Elektranten
Vor der Herstellung der Durchbrüche fragt der AN die konkreten Maße oder Schalkörper der zum Einbau kommenden Elektranten an.
Aussparungen für Elektroanschlüsse oder Lüftungseinsätze sind gemäß den Vorgaben einzumessen und zu fixieren. Soweit die genaue Lage der Elektranten in den Plänen des AG nicht eingemessen ist, verlangt der AN genaue Maße und Angaben zum Durchmesser der Elektranten als Grundlage seiner Arbeitsausführung. Revisionsöffnungen sind im Abstand von maximal 10,00 m mittels einer aufnehmbaren Doppelbodenplatte als Abdeckung herzustellen. Für die Revisionsplatten ist ein allseitig höhenverstellbarer Einbaurahmen in den Hohlboden einzuarbeiten.
Revisionsrahmen sollen über eine gleichfalls höhenverstellbare Belagstrennung aus Edelstahlprofilen verfügen, die in der Höhe des nachfolgenden Oberbodenmaterials von 3-22 mm verstellbar ist.
3.4 Doppelböden
Die Platten sind in Randausbildung und Maßgenauigkeit so zu liefern und einzubauen, dass eine einfache De- und Remontage möglich ist. Das Einlegen und Herausnehmen aus dem Plattenverbund müssen ohne Beschädigung an den Belagkanten erfolgen können. Die Bodenplatten sind unbefestigt aufzulegen.
In den Doppelbodenplatten müssen Ausschnitte für die Durchführung von Kabeln, Kanälen usw. bis 365 mm Durchmesser ohne weitere Verstärkungen möglich sein.
Die Anschlüsse an Stützen, Wände und Fassade sind ohne starre Verbindung mit einem Randfugenband herzustellen, gleichfalls sind alle Einbauten und Durchdringungen schallschutztechnisch zu entkoppeln.
Die Auswahl von Doppelbodensystemen muss unter der Maßgabe erfolgen, dass die vorgesehenen Flächen- und Punktlasten auch dann aufgenommen werden können, wenn einzelne Kreuzungspunkte von Platten über bspw. Lüftungskanälen nicht abgelastet werden können.
Die Doppelbodenplatten sind mit den im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Oberbelägen bei Anforderungen an die Leitfähigkeit gegebenenfalls entsprechend leitfähig zu verkleben oder es muss die Möglichkeit gegeben sein, selbstliegende Belagsfliesen auf dem Doppelboden zu verlegen.
Doppelböden müssen geerdet werden können, so u. a. in Bereichen mit EDV-Arbeitsplätzen, Elektromontagen und in Serverräumen. Der AN erkundigt sich unaufgefordert vor Ausführungsbeginn beim AG nach der Lage der Potenzialausgleichsanschlüsse.
Der AG übergibt dem AN funktionsfähige Erdungsanschlüsse gemäß DIN-/VDE-Vorschriften. Das Anklemmen der Erdungen an die Systemböden und die Erdung innerhalb der Böden sind Sache des AN. Der AN weist nach Arbeitsfertigstellung unaufgefordert die Messprotokolle bezüglich der Erdung nach.
3.5 Schottungen
Der AN sieht unaufgefordert Schottungen im Hohl-/Doppelboden vor, wo diese aus Gründen des Brandschutzes erforderlich sind. Soweit Schottungen unter Wänden mit Schallschutzanforderungen nicht vorgesehen sind, weist der AN darauf hin.
In Räumen, in denen Hohlraum- und Doppelböden zum Einbau vorgesehen sind, müssen alle Wanddurchbrüche und Mediendurchführungen unterhalb dieser Böden rechtzeitig vor Montagebeginn der Böden den Brand- und Schallschutzanforderungen entsprechend geschottet bzw. geschlossen sein. Soweit der AN nicht verschlossene Wand- und Deckendurchbrüche bzw. offensichtlich nicht fachgerecht ausgeführte Schottungen vorfindet, meldet er rechtzeitig vor seiner Arbeitsausführung Bedenken gegen die Ausführung beim AG an.
3.6 Schallschutz
Evtl. Anforderungen an den Schallschutz werden durch Planer / AG vor Ausführungsbeginn geklärt und dem AN mitgeteilt. Aus diesen Festlegungen resultierende Leistungen (u.a. Unterlegen der Stützfüße mit schalldämmenen Unterlagen, Trennschnitte an / unter Wänden) werden VOR Ausführung gemeinsam festgelegt!
3.7 Systemauswahl
In nachfolgender Leistungsbeschreibung sind Systeme des Herstellers LINDNER oder KNAUF angegeben.
Da die Leistungen unter Verwendung des bauseits vorhandenen Materials ausgeführt werden, sollen nur systemkonforme Materialien der vorgenannten Hersteller verwendet werden.
Abweichungen sind nur nach Rücksprache und Bestätigug durch die örtliche Bauleitung zulässig.
ZTV Hohlraum-/Doppelboden
1 Vorbereitende Arbeiten
1
Vorbereitende Arbeiten
1.01 Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle, einschl. Transport von Material und Geräten, An- und Abfahrten.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten.
1.01
Einrichten der Baustelle
L
1.00
psch
1.02 Reinigung Rohboden Rohbetondecke durch Abkehren von Staub reinigen. Das Beseitigen von Verunreinigungen (z.B. kleinere Putzanhaftungen o.ä.) in kleinerem Umfang ist mit einkalkuliert.
1.02
Reinigung Rohboden
1,350.00
m²
1.03 Versiegelung Rohdecke Beton 1-K Gereinigte Rohbetondecke zur Staubbindung mit einer lösemittel- und VOC-freien, emissionsarmen Kunstharzdispersion versiegeln.
Erzeugnis: Lindner 1-K Rohbodenversiegelung ´grün´ o. glw.
Erzeugnis: '..............................'
1.03
Versiegelung Rohdecke Beton 1-K
B
1,350.00
m²
1.04 Versiegelung Rohdecke Beton 2-K Versiegelung des Rohbodens bei offener Luftführung mit einer lösemittel- und VOC-freien, emissionsarmen 2K-Rohbodenversiegelung.
Die Verträglichkeit mit dem Stützenkleber muss sichergestellt sein.
Erzeugnis: Lindner 2-K Rohbodenersiegelung grau o. glw.
Erzeugnis: '..............................'
1.04
Versiegelung Rohdecke Beton 2-K
A
1,350.00
m²
2 Hohlraumboden nass
2
Hohlraumboden nass
Ausführungshinweis Hinweis:
Bei nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um Montageleistungen zur Verarbeitung bauseits bereits vorhandener Materialien (Verlegeplatten und Stützfüße).
Der auf den Verlegeplatten einzubringende Estrich ist in Lohn UND Material zu kalkulieren.
Zur Verarbeitung sind vor Ort vorhanden und bereits am Einbauort 3.+4. OG eingelagert:
höhenverstellbare Stützfüße Fabrikat Lindner
3. OG ca. 3.000 Stck / 4. OG ca. 1.500 Stck
Verlegeplatten Knauf Vidifloor 20 mm
3. OG: ca. 1.300 Platten 60/120 cm = ca. 940 m2
4. OG: ca. 500 Platten 60/120 cm = ca. 360 m2
Zur Kalkulation sind unbedingt die im Anhang zum LV beigefügten Fotos zu den vorhandenen Baumaterialien zu beachten!
Die Auswahl ergänzender Materialien ist auf die bereits vorhandenen und zu verwendenden Verlegeplatten KNAUF vidifloor abzustimmen, dies gilt insbesondere für die Auswahl der Materialien für Schrenzlage und Fließestrich!
Ausführungshinweis
2.01 Hohlraumboden nass KNAUF (3 kN) Montieren eines Hohlbodensystems im System KNAUF in nicht brennbarer Ausführung mit folgenden Teilleistungen
- Einnivellieren der KNAUF vidifloor-Platten 18 mm mit bauseits vorhandenen, stufenlos höhenverstellbare Stahlstützen
- Fixierung der Stützenkonstruktion mit einer lösemittelfreien Gewindeversiegelung
- Befestigung der Stützen auf dem Rohboden mit einem lösemittelfreien, EMICODE EC 1 plus zertifizierten Klebstoff
- Schrenzlage aus PE-Folie oder Spezialpapier lose verlegt einschl. Randanschlüsse
- Lieferung und Einbau selbstnivellierender Calciumsulfatestrich CAF-C30-F6,
Schichtstärke 35 mm, KNAUF FE 80 Allegro o.glw.
Im Einheitspreis sind sämtliche, zur Einhaltung der Statikanforderungen gemäß DIN EN 13 213 erforderlichen Zusatzmaßnahmen im Randbereich enthalten.
Rohbodenunebenheiten im Rahmen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 2 müssen durch das System ausgeglichen werden.
Die Planheit der fertigen Hohlbodenoberfläche hat der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 zu entsprechen.
Das System ist oberflächenfertig zur Verlegung von geeigneten Bodenbelägen aller Art unter Anwendung der gewerkeüblichen Vorarbeiten herzustellen, einschließlich eventuell erforderlicher Schleifarbeiten zur Herstellung einer ebenen Oberfläche.
Gesamtkonstruktionshöhe: bis ca. 170 mm
Technische Daten:
Gesamttragschichtdicke: ca. 55 mm
Rastermaß: 1.200 x 600 mm
Lastklasse: 2 (3kN) gemäß Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213
Ein Konformitätszertifikat - durch eine qualifizierte und vom Bundesverband Systemböden e.V. anerkannte Zertifizierungsstelle - ist vorzulegen.
Baustoffklasse Estrich: A1 nach DIN 4102
Baustoffklasse Trägerplatte: A2 nach DIN 4102
Baustoffklasse Unterkonstruktion: A1 nach DIN 4102
Feuerwiderstandsklasse: F30 nach DIN 4102
Trittschallpegelminderung: Δ Lw = 23 dB (ohne Oberbelag)
Estrich: Calciumsulfat-Fließestrich CAF-C30-F6 nach DIN EN 13813
Aussagen zu technischen Spezifikationen sind durch Datenblätter oder Prüfzeugnisse zu belegen.
2.01
Hohlraumboden nass KNAUF (3 kN)
1,175.00
m²
2.02 Zulage Calciumsulfatestrich CAF-C35-F7 Zulage zu Vorposition für die Ausführung des Calciumsulfatestrichs in der höherwertigen Ausführungsqualität CAF CAF-C35-F7 ,
z.B. KNAUF FE Fortissimo
2.02
Zulage Calciumsulfatestrich CAF-C35-F7
1,175.00
m²
2.03 Zulage für Boden im Fensterzwischenraum Herstellung des Hohlraumbodens im Bereich zwischen Außenfenster und schusssicherer Zusatzverglasung imBereich AES,
als Erschwerniszulage,
Größe je Fensterzwischenraum ca. 150 x 30 cm
2.03
Zulage für Boden im Fensterzwischenraum
11.00
Stck
2.04 Schalungskörper für Elektranten Zulage zum Hohlboden für das Liefern und Montieren von kreisförmigen Styropor- oder Kunststoffschalungskörpern für Elektranten und Zugdosen,
d bis 300 mm
Montage erfolgt vor dem Vergießen des Kalziumsulfatestrichs, die Platzierung ist bauseits vor Ort vorgegeben.
Mengenansatz:
Angaben Mieter
2.04
Schalungskörper für Elektranten
90.00
Stck
3 Doppelboden
3
Doppelboden
Ausführungshinweis Hinweis:
Bei nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um Montageleistungen zur Verarbeitung bauseits bereits vorhandener Materialien (Verlegeplatten und Stützfüße).
Zur Verarbeitung sind vor Ort vorhanden und bereits am Einbauort 3.OG eingelagert:
höhenverstellbare Stützfüße Fabrikat Lindner
--> sh. Mengenangabe unter ´Hohlraumboden nass´
Doppelbodenplatten LINDNER Nortec
3. OG: ca. 230 Platten 60/60 cm = ca. 83 m2
Zur Kalkulation sind unbedingt die im Anhang zum LV beigefügten Fotos zu den vorhandenen Baumaterialien zu beachten!
Ausführungshinweis
3.01 Doppelboden Lindner NORTEC (nur Montage) NORTEC L 38 (3 kN)Montieren eines Doppelbodensystems in nichtbrennbarer Ausführung,
NUR MONTAGE unter Verwendung bauseits vorhandener Platten und Stützfüße!
Die Stützen werden auf dem Rohboden mit einem lösemittelfreien, EMICODE EC1 plus (R) zertifizierten Klebstoff befestigt.
Gesamtkonstruktionshöhe: 150 mm
Technische Daten:
Plattendicke: 38 mm
Rastermaß: 600 x 600 mm
Systemgewicht: 62 kg/m²
Last- und Verschiebungsklasse: 2A (3kN) gemäß Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825
Ein Konformitätszertifikat - durch eine qualifizierte und vom Bundesverband Systemböden e.V. anerkannte Zertifizierungsstelle - ist vorzulegen.
Baustoffklasse Trägerplatte: A1 nach EN 13501 / A2 nach DIN 4102
Baustoffklasse Unterkonstruktion: A1 nach EN 13501 / A1 nach DIN 4102
Feuerwiderstandsklasse: REI30 nach EN 13501 / F30 nach DIN 4102
Bodenbelag: sh. Folgepos.
Fabrikat: Lindner NORTEC
Bodenbeläge werden in separater Position erfasst.
Aussagen zu technischen Spezifikationen sind durch Datenblätter oder Prüfzeugnisse zu belegen.
3.01
Doppelboden Lindner NORTEC (nur Montage)
170.00
m²
3.02 Lieferung von Platten für Doppelboden Lindner NORTEC Lieferung von Platten Lindner NORTEC L 38 (3 kN),
mit Linoleumbelag,
analog zu bauseits gelagerten Platten,
als Materialergänzung bei Bedarf
3.02
Lieferung von Platten für Doppelboden Lindner NORTEC
260.00
Stck
4 Anschlüsse und Einbauteile
4
Anschlüsse und Einbauteile
4.01 Austrittsstufen Dachterrasse 4. OG Liefern und Montieren einer Treppenkonstruktion,
bestehend aus Tritt- und Setzstufe aus Calciumsulfatplatten 34 mm,
Steigung bis ca. 20/30 cm,
mit tragfähiger UK im Ermessen des AN,
seitl. Verschluss mit ´Deckel´
Die Abrechnung erfolgt nach lfm Stufe
Ausführung von Stufen im 4.OG als Austrittsstufen auf Dachterrasse
4.01
Austrittsstufen Dachterrasse 4. OG
5.00
lfm
4.02 Wandanschlussband Zulage für das Einlegen eines PE-/PP-Polymer, physikalisch vernetzen Schaums, B1, flammgeschützt,
Einlegen auch bei aufgehenden Bauteilen
Mengenansatz:
alle Außenwände und Wände auf Rohdecke
4.02
Wandanschlussband
755.00
lfm
4.03 Anschnittplatte an gerade Wand Zulage für das Anpassen der Bodenplatten an bauseitige gerade Massivwände etc.
Das Versiegeln der Schnittkanten mit einer lösemittel- und VOC-freien, emissionsarmen Dispersionsversiegelung ist einzurechnen.
Mengenansatz:
50 % der Position 4.02
4.03
Anschnittplatte an gerade Wand
380.00
lfm
4.04 Anschluss an Stützen/Pfeiler Zulage für Anschlüsse an vorhandene Stützen und Pfeilervorlagen
mit der Abmessung bis 40 x 40 cm
4.04
Anschluss an Stützen/Pfeiler
33.00
Stck
4.05 Auswechslung der Stützfußkonstruktion Auswechselung der Stützfußkonstruktion für bauseitige Rohre und Leitungen in einer Breite von bis zu 0,50 m.
4.05
Auswechslung der Stützfußkonstruktion
O
1.00
Stck
4.06 Revisionsöffnungen Liefern und Montieren von Revisionsöffnungen mit aufnehmbarer Doppelbodenplatte als Abdeckung, Baustoffklasse A1 nach EN 13501 / A2 nach DIN 4102. Der Einbaurahmen aus einem höhenverstellbaren Spezialprofil wird fußbodeneben in den vorgenannten Hohlraumboden eingebaut.
Die Revisionsöffnung dient zur Elektroverteilung, Abmessung 600 x 600 mm.
vorläufiger Mengenansatz zur Kalkulation:
Je 100qm 2 Revisionsöffnungen
4.06
Revisionsöffnungen
30.00
Stck
4.07 Revisionsöffnungen mit V2A-Material kombiniert Zulage zur Pos. 4.06
Liefern und Montieren von Revisionsöffnungen mit aufnehmbarer Doppelbodenplatte, als Abdeckung, Baustoffklasse A1 nach EN 13501 / A2 nach DIN 4102. Der Einbaurahmen aus einem höhenverstellbaren Spezialprofil wird fußbodeneben in den Hohlraumboden eingebaut. Der Rahmen ist mit einer höhenverstellbaren Belagstrennung aus V2A-Material kombiniert, die je nach Belagstyp einen Überstand von 3 - 8 mm über Oberkante gewährleistet.
4.07
Revisionsöffnungen mit V2A-Material kombiniert
O
1.00
Stck
4.08 Provisorische Abdeckung der Revisionsöffnung Liefern und Montieren einer provisorischen Abdeckung der Doppelbodenkanäle, bestehend aus Spanplatten, Dicke ca. 38 mm oder gleichwertig.
Die provisorische Abdeckung wird nach dem Ende aller Ausbauarbeiten demontiert und die Original-Doppelbodenplatten aus der Hauptposition eingebaut.
Die Demontage und Entsorgung ist im Einheitspreis enthalten.
4.08
Provisorische Abdeckung der Revisionsöffnung
O
1.00
Stck
4.09 Doppelbodentrasse 1-reihig Liefern und Montieren eines Kabelkanals, bestehend aus beidseitigen Spezialprofilen, die in den Hohlraumboden ´nass´ auf höhenverstellbaren Stützen einzunivellieren sind. Die Abdeckung des Kanals erfolgt mit Doppelbodenplatten, Baustoffklasse A1 nach EN 13501 / A2 nach DIN 4102, die zu liefern und exakt auf Höhe einzujustieren sind.
Die Breite des Kabelkanals beträgt 600 mm.
4.09
Doppelbodentrasse 1-reihig
O
1.00
lfm
4.10 Doppelbodentrasse 2-reihig Doppelbodentrasse wie vor beschrieben, jedoch:
2-reihig
4.10
Doppelbodentrasse 2-reihig
O
1.00
lfm
4.11 Provisorische Abdeckung der Doppelbodenkanäle Liefern und Montieren einer provisorischen Abdeckung der Doppelbodenkanäle, bestehend aus Spanplatten, Dicke ca. 38 mm oder gleichwertig.
Die provisorische Abdeckung wird nach dem Ende aller Ausbauarbeiten demontiert und die Original-Doppelbodenplatten aus der Hauptposition eingebaut.
Die Demontage und Entsorgung ist im Einheitspreis enthalten.
4.11
Provisorische Abdeckung der Doppelbodenkanäle
O
1.00
m²
4.12 Materialtrennschiene Liefern und Montieren einer Materialtrennschiene als An- oder Abschlussschiene zwischen Hohlraumboden ´nass´ und Doppelboden NORTEC, bestehend aus einem Spezialprofil, welches mit stufenlos höhenverstellbaren Stützen exakt auf Höhe einnivelliert wird.
4.12
Materialtrennschiene
8.00
lfm
4.13 Lieferung Stützfüße als Ergänzung zu bauseits gelagertem Material Lieferung von zusätzlichen höhenverstellbaren Stützfüßen,
bei Bedarf
4.13
Lieferung Stützfüße als Ergänzung zu bauseits gelagertem Material
100.00
Stck
5 Abschottungen, Bohrungen, Zubehör etc.
5
Abschottungen, Bohrungen, Zubehör etc.
5.01 Zulage Schalldämmplättchen Korkment Lieferung und Einbau von Schalldämmplättchen unterhalb der Stützfüße des Hohlraumbodens,
zur Trittschallverbesserung
5.01
Zulage Schalldämmplättchen Korkment
1,350.00
m²
5.02 Zulage Schalldämmplättchen DP-PU 90 Lieferung und Einbau von Schalldämmplättchen zur Trittschallverbesserung,
wie vor,
jedoch Material DP-PU90 statt Korkment
5.02
Zulage Schalldämmplättchen DP-PU 90
O
1.00
m²
5.03 Abtrennung aus Porenbeton EI 30 Liefern und Montieren einer feuerhemmenden Abtrennung, hergestellt aus Porenbeton d ≥ 100 mm.
Die Abtrennung darf nur unter brandschutzklassifizierten Bodensystemen eingebaut werden. Die Fugen zwischen den einzelnen Bauteilen müssen dicht sein.
Der Nachweis für den Brandschutz der Abtrennungen ist in Verbindung mit dem eingesetzten Bodensystem zu führen. Einzelnachweise für die Abtrennungen sind nicht zulässig.
5.03
Abtrennung aus Porenbeton EI 30
O
1.00
lfm
5.04 Abtrennung aus Porenbeton EI 90 Liefern und Montieren einer feuerbeständigen Abtrennung, hergestellt aus Porenbeton d ≥ 100 mm.
Die Abtrennung darf nur unter brandschutzklassifizierten Bodensystemen eingebaut werden. Die Fugen zwischen den einzelnen Bauteilen müssen dicht sein.
Der Nachweis für den Brandschutz der Abtrennungen ist in Verbindung mit dem eingesetzten Bodensystem zu führen. Einzelnachweise für die Abtrennungen sind nicht zulässig.
5.04
Abtrennung aus Porenbeton EI 90
O
1.00
lfm
5.05 Schallabschottung Liefern und Montieren einer Schallabschottung,
hergestellt aus ≥ 100 mm breiten Porenbetonsteinen,
Baustoffklasse A1
Konstruktionshöhe: ca. 100 mm
OK RD bis UK Hohlraumboden
5.05
Schallabschottung
O
1.00
lfm
5.06 Baudehnfuge Herstellung von oberflächenbündigen Baudehnfugen,
mit Dehnfugenprofil
Fabrikat: Migua, Typ FV 35/3035 oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat: '..............................'
5.06
Baudehnfuge
O
1.00
lfm
5.07 Schalltrennfuge Herstellung einer Trennfuge im Hohlboden, zur Verbesserung der horizontalen Schalldämmwerte,
Lage nach Planung bzw. bauseitig örtlicher Festlegung
5.07
Schalltrennfuge
O
1.00
lfm
5.08 Bohrungen im Hohlraumboden bis 50 mm, Herstellung von Bohrungen für Leitungs- / Kabeldurchführungen im Hohlraumboden,
Ausführung nach örtlicher Markierung auf der Rohdecke oder dem bereits verlegten Hohlraumboden,
Mengenansatz:
1 Bohrungen je 20 m2
5.08
Bohrungen im Hohlraumboden bis 50 mm,
70.00
Stck
5.09 Bohrungen im Hohlraumboden bis 300 mm Herstellung von Bohrungen für Elektranten und Zugdosen,
im bereits fertig gestellten
Durchmesser: bis 300 mm
Mengenansatz:
2 Bohrungen je 10 m2
5.09
Bohrungen im Hohlraumboden bis 300 mm
270.00
Stck
5.10 begehbare Schutzabdeckungen für Elektranten und Dralldüsenöffnungen Zulage für Liefern und Montieren von begehbaren Schutzabdeckungen für Elektranten und Dralldüsenöffnungen.
Die Demontage und Entsorgung wird durch das Nachfolgegewerk (Elektro/Lüftung) durchgeführt.
5.10
begehbare Schutzabdeckungen für Elektranten und Dralldüsenöffnungen
O
1.00
Stck
5.11 2-Teller Bodenplatten-Saugheber 2-Teller Bodenplatten-Saugheber liefern und der Bauleitung / dem Mieter übergeben.
5.11
2-Teller Bodenplatten-Saugheber
1.00
Stck
5.12 Krallenheber für textile Beläge 2-Teller Bodenplatten-Saugheber liefern und der Bauleitung / dem Mieter übergeben.
5.12
Krallenheber für textile Beläge
1.00
Stck
5.13 Saug- und Krallenheberbox Saug- und Krallenheberbox liefern und der Bauleitung übergeben.
5.13
Saug- und Krallenheberbox
1.00
Stck
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
6.01 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
6.01
Stundensatz Facharbeiter
30.00
Std
6.02 Stundensatz Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
6.02
Stundensatz Bauhelfer
10.00
Std
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