Fliesen
WSD - Teltow
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ATV Fliesen- und Plattenarbeiten Gegenstand der nachfolgenden Leistungsbeschreibungen ist die Ausführung von Fliesen- und Plattenarbeiten (keramische Fliesen und Natursteinbelag) als Mieterausbau in einem Bürogebäude im OG3 und OG4 in der Rheinstraße 11, 14513 Teltow Die Verlegung der Bodenbeläge erfolgt auf den Estrichflächen (Calciumsulfatestrich) des Hohlraumbodens. Ein Baustellen-WC zur Mitbenutzung ist vorhanden. Wasser- und Stromanschlüsse sind vorhanden. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum ab ca. 02/2026 vorgesehen. Hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten gelten die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen nur im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung des Architekten! Widersprüche zwischen Planung und Ausschreibung sind dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung rechtzeitig und vor Ausführung der jeweiligen Leistung anzuzeigen! digitale Anlagen zu diesem LV: - Grundriss OG3 - Grundriss OG4 - Planung Sanitär ACHTUNG: die Verlegepläne sind nur als Kalkulationsgrundlage zu verstehen, endgültige Abstimmung erfolgt im Auftragsfall vor Ausführungsbeginn!
ATV Fliesen- und Plattenarbeiten
ZTV Fliesen- und Plattenarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18352 Fliesen-/Plattenarbeiten, ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., - AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge - Säurefliesner-Vereinigung e. V., - BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., - GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., - DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - Fachverband Fliesen und Naturstein e. V., - GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., - Interessengemeinschaft Rüttelb.den, - ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert  den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Soweit Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt. Werden Fliesenbeläge in gewerblich genutzte Bereiche eingebaut, erkundigt sich der AN unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG nach der Art der vorgesehenen Geräte für die Fliesenbelagsreinigung und bei Wasserhochdruckstrahlgeräten nach den zu erwartenden Reinigungsdrücken. Soweit die geplanten und beschriebenen Fugenmaterialien für diese Reinigungsarten oder -drücke nicht tauglich sind, meldet der AN unverzüglich Bedenken gegen die Ausführung an. 2.1 Einfache Montageplanung: Verlegerichtungspläne Soweit nicht vom AG vorgegeben, werden bei allen Wandbelägen mit einer Kantenlänge von > 5 cm vom AN rechtzeitig vor der Ausführung Verlegerichtungspläne erstellt und dem AG zur Freigabe überlassen. Hierbei sind Installationsgegenstände nach Möglichkeit auf Fliesenmitte oder Fliesenkreuz zu planen, die Verlegerichtungen und Verlegestart sind darzustellen. In die Verlegerichtungspläne sind alle Ausstattungsgegenstände wie Spiegel, Leuchten, Türen usw. einzubeziehen. 2.2 Erweiterte Montageplanung: Fliesenverlegepläne Soweit die Anfertigung von Fliesenverlegeplänen gesondert beschrieben ist, sind vom AN Pläne aufgrund örtlicher Aufmaße zu erstellen. Die Pläne sollen alle Installationsgegenstände, Steckdosen, Einbauten, Spiegel, Leuchten etc. darstellen und die Fliesen- und Fugenmaße maßstabsgetreu in Bezug auf die vom AG ausgewählten Materialien darstellen. Gleichfalls sind in den Fliesenverlegeplänen erforderliche Aufdickungen von Wänden durch Mehrstärken, Trockenbaukonstruktionen usw. in ihrer Dicke anzugeben. Zusammen mit den Fliesenverlegeplänen ist vom AN eine Übersicht über die erforderlichen Maßnahmen zum Toleranzausgleich und für Aufdopplungen samt einem Kostenangebot hierfür vorzulegen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat. Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit Höhenangaben wie z.B. 2,01 m oder 2,13 m sind abweichend von den Höhenangaben stets bis Oberkante des Zargenspiegels der fertig eingebauten Türzarge zu führen. Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben. Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen. 3.2 Untergrund, Vorbereitung Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen. Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln. 3.3 Abdichtung Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: - Wasserbeanspruchungsklasse - Rissklasse - Rissüberbrückungsklasse sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in die Dichtung einbinden. Für Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf- Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens 15 cm über OK Fliesen hinausstehen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit alternative Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können. 3.4 Verlegung Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passstücke sind stets am äußeren Rand und nicht in der Mitte von Flächen anzuordnen. Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerplastische Versiegelung ist hier nicht zulässig. Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig. 3.5 Abschlüsse, Kanten Sofern das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial glasierte Kanten enthält, sind diese als Außenecken zu verwenden, soweit nicht abweichend etwas anderslautend beschrieben ist. Sind keine glasierten Außenecken für die ausgewählten Fliesen verfügbar, sollen Edelstahl- oder Aluminium-Abschlussprofile an allen stoßgefährdeten Außenecken von Fliesenbelägen zur Ausführung gelangen (= Regelausführung). In nicht stoßgefährdeten Bereichen sind die Außenecken kalibrierter Fliesen mit einer Kantenlänge > 20 cm auf Gehrung mit Haarfuge anzusetzen. Kunststoffprofile sind als Außenecken nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung gefordert werden. Soweit Hohlkehlsockel zur Ausführung gelangen, sind deren Ecken mittels Formteilen auszuführen. Werden solche Eckformteile nicht vom Fliesenhersteller angeboten, sind die Ecken von Hohlkehlsockelfliesen mit Gehrungsschnitten und Hintermörtelung auszuführen. In hoch stoßgefährdeten Bereichen (Warenverkehr, Hubwageneinsatz, Krankenhausbettenverkehr) sind angedübelte Edelstahl-Eckschutzschienen mit Kantenlänge > 40 mm und Materialstärke > 3 mm einzusetzen. 3.6 Bodeneinläufe und Rinnen Für Bodeneinläufe sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden oder sie sind mit Klebeflansch einzubauen. Ist ein Anschluss für den Potenzialausgleich vorgesehen, muss dieser vom Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Bei Vorhandensein von Bodenabläufen sind kleinformatige Fliesen mit leichtem Gefälle zu den Bodeneinläufen auszubilden. Die Materialstärke der Dichtflansche der Einläufe ist hierbei zu beachten. Wasserpfützen vor Einläufen stellen einen wesentlichen Mangel dar. Trichtergefälle und Diagonalanschnitte vor Fliesen kommen nur dann zur Ausführung, wenn sie ausdrücklich beschrieben wurden. Bodeneinläufe und Rinnen in Bereichen mit Materialtransporten sind stets oberflächenbündig herzustellen. Das zeitversetzte Einmörteln bauseitig eingebauter Bodeneinläufe und -rinnen in einer Position zur Einhaltung des Fliesenrasters und nach gefällebedingter Höhenerfordernis ist Leistung des AN. 3.7 Material, Güte, Nutzungsqualität Die Fliesenart/das Fliesenmaterial, deren Oberfläche und Kantenlänge sind mit dem AG abzustimmen. Nicht maßhaltige Fliesen sind auszusondern, ebenso unebene Fliesen. Kleber für den Innenbereich muss mindestens den Klassen C2S1 nach DIN EN 12004 entsprechen. Für Verlegung im Außenbereich und auf Untergründen, die Bewegungen oder Risse erwarten lassen, ist Fliesenkleber der Klasse C2S2 einzusetzen. Glasierte Steinzeugfliesen als Bodenfliesen müssen, unabhängig vom Einbauort, hinsichtlich der Abriebfestigkeit mindestens der Gruppe IV (stärkere Beanspruchung) entsprechen. Soweit Bodenfliesen in hochbeanspruchten Bereichen zum Einbau gelangen, sind vom AN Musterflächen als Bemusterungsgrundlage herzustellen und die zu erwartenden hohen Belastungen zu simulieren. Stellvertretend für andere Beanspruchungen seien für die Belastungssimulation genannt: Handhubwagenbefahrung mit Paletten (Gewicht > 1,2 t) für Fliesenbeläge auf Böden von Anlieferungs- und Mallbereichen. 3.8 Einbauten, Einbauteile, Spiegel Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen. Fliesenbeläge in Türlaibungen sind gemäß Vorgabe der DIN 18534 in ein zum abgedichteten Raum hin geneigtes Gefälle zu legen, sodass Oberflächenwasser in den angedichteten Raum zurückfließt, bzw. eine "Abdichtungsaufkantung" des Fußbodens im abgedichteten Raum entsteht. Bäder und WCs erhalten Kristallglasspiegel igem. Leistungsbeschreibung, in objektbezogen angepasster Größe gemäß Fliesenraster, mit gefasten und polierten Kanten, unsichtbar rückseitig auf der Wand verklebt. Soweit Abdeckungen von Revisionsschächten in Böden vom AN geliefert werden, müssen diese auf dieselben Verkehrslasten ausgelegt sein wie die angrenzenden Bereiche. Grundsätzlich sind Schachtabdeckungen mit dem gleichen Material wie der angrenzende Fliesenbelag auszuführen. Die Fugenbilder benachbarter Bereiche sollen auch in mit Fliesen belegten Revisionsrahmen durchlaufen. Zu den Leistungen des AN gehört das An- und Einarbeiten aller Installationseinrichtungen. 3.9 Dehnungs- und Bauteilfugen entfällt / nicht vorhanden 3.10 Fliesenbeläge unterhalb von Türen Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Fliesenbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerplastisch zu versiegeln. Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Fliesenbelag nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. 3.11 Dauerplastische Versiegelung Badewannen oder Brausetassen sind mit einem Abstand von 10 mm von umgebenden Bauteilen (Entkopplungsstreifen) einzubauen. Wannen sind vor dem Verfugen mit Wasser auf maximale Höhe zu füllen. Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerplastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzen. Soweit beim AN keine positiven Erfahrungen aus der Kombination des jeweiligen dauerplastischen Fugenfüllmaterials mit den zum Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung der dauerplastischen Verfugung auf der Baustelle Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder -verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese Materialkombinationsproben vor Ausführung der dauerplastischen Verfugungsarbeiten an den AG. 3.12 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Für alle Bereiche planmäßiger Nässebeaufschlagung, mit Ausnahme dauerhaft im Wasser liegender Bereiche (bspw. Schwimmbeckenbereiche unter Wasseroberfläche), sind beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit und meldet Bedenken gegen die Ausführung an. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung. 3.13 Sonstiges Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
ZTV Fliesen- und Plattenarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelle einrichten für Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten, Natursteinarbeiten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten.
1.01
Baustelle einrichten für Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten, Natursteinarbeiten
L
1.00
psch
2 Untergrundvorbereiten
2
Untergrundvorbereiten
2.01 Messung Estrichfeuchte Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der Bauleitung festzulegen.
2.01
Messung Estrichfeuchte
3.00
Stck
2.02 Reinigen des Untergrundes Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung anderer Gewerke einschl. Entsorgung. Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
2.02
Reinigen des Untergrundes
O
1.00
2.03 Tiefgrund auf saugenden Untergründen, Bodenflächen Auftrag von Tiefgrund, lösemittelfrei auf saugenden, mineralischen, glatten und Sinterschicht freien Untergründen, als vollflächiger Haftverbund auf Calciumsulfatestrich, als Grundlage für nachfolgende Verlegung von keramischen Bodenfliesen / Betonwerkstein / Naturstein in den Sanitärbereichen im Dünn - bis Mittelbett bzw. als Grundierung für Dichtschlämme
2.03
Tiefgrund auf saugenden Untergründen, Bodenflächen
70.00
2.04 Tiefgrund auf saugenden Untergründen, Wandflächen Auftrag von Tiefgrund, wie vor, jedoch auf Putz- und GK-Wandflächen, als Grundlage für nachfolgende Verlegung von Wandfliesen im Dünn - bis Mittelbett bzw. als Grundierung für Dichtschlämme
2.04
Tiefgrund auf saugenden Untergründen, Wandflächen
110.00
2.05 Risse im Estrich schließen Risse im Estrich kraftschlüssig schließen. Leistungsbestandteile - Risse aufweiten - Quereinschnitte herstellen - Fugen ausblasen - Gießharz einfüllen - Estrichklammern einlegen, Abstand ca. 30 cm - Fläche mit Quarzsand abstreuen Untergrund:    Calcuimsulfatestrich Rissbreite:      bis 5 mm Material:         2-komponentigem Injektionsharz auf Epoxydharzbasis Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
2.05
Risse im Estrich schließen
O
1.00
m
3 Ausgleich + Abdichtung
3
Ausgleich + Abdichtung
Hinweis Ausgleich + Abdichtung Hinweis: ein Höhenausgleich auf Boden- / Estrichflächen durch Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse bis max. 3 mm ist in den Grundpositionen zur Verlegung von Bodenfliesen /-platten in Titel 2.3 - 2.5 enthalten.
Hinweis Ausgleich + Abdichtung
3.01 Nivellierausgleich Boden, bis max. 5 mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse. Leistungsbestandteile - Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung - Haftgrund - Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken anhand eines Messprotokolls mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor! Zweck:                   Toleranzausgleich Vorleistung:           Beton- bzw. Zementestrichflächen Folgeleistung:        Bodenbelag aus Fliesen Ausgleichsstärke:  1 - 5 mm, i.M. 3 mm Druckfestigkeit:      C25 nach Abstimmung mit bzw. auf Anweisung der örtlichen Bauleitung zum Nachweis
3.01
Nivellierausgleich Boden, bis max. 5 mm
70.00
3.02 Zulage Mehrpreis Höhenausgleich > 5mm Zulage zur Vorposition für Ausführung Mehrstärke je mm pro qm
3.02
Zulage Mehrpreis Höhenausgleich > 5mm
O
1.00
3.03 Boden-/Wandabdichtung, A/W4-I - Duschbereiche Boden- / Wandabdichtung mit flexibler Dichtschlämme, Ausführung 2-lagig:    - 1. Lage als glattflächiger Spachtelauftrag    - 2. Lage mit Strukturwalze Wandanschluss Bodenabdichtung:      H mind. 15 cm ü. OKFF einschl. Lieferung und Einarbeitung von Dichtbändern in Ixelbereichen zu aufgehenden Wänden, im Bereich von Innen- und Außenecken sind vorgeformte Eckelemente zu verwenden. Die Dichtbänder sind faltenfrei zu verlegen und vollflächig einzuspachteln. Feuchtigkeits- beanspruchungsklasse:      A, hohe Beanspruchung Wassereinwirkungs- klasse:                                W1-I, gem. DIN 18534 Material:                              Dichtschlämme Ausführung nur nach vorheriger Absprache
3.03
Boden-/Wandabdichtung, A/W4-I - Duschbereiche
50.00
3.05 Zulage für Anschlüsse an Einbauteile eindichten - Duschbereich Zulage für vorbeschriebene Boden- und Wandabdichtung für das Eindichten von Einbauteilen (z.B. Bodeneinläufe, Anschlüsse Wannen- und Duscharmaturen etc.) Ausführung nur nach vorheriger Absprache Mengenansatz: Anzahl Duschen  x 2
3.05
Zulage für Anschlüsse an Einbauteile eindichten - Duschbereich
6.00
Stck
4 Fliesen in Sanitärbereichen
4
Fliesen in Sanitärbereichen
4.01 Bodenfliesen liefern Bodenfliesen / Feinsteinzeug gem. Verlegeplan liefern, Format: 300 x 600 mm Materialstärke mind. 8 mm, Rutschhemmung R9 rektifizierte Kanten Brutto-Listenpreis Material bis 25,- €, Auswahl nach Mustervorlage durch AG Einbauort: Sanitärbereich
4.01
Bodenfliesen liefern
70.00
4.02 Bodenfliesen verlegen, Halbverband vor beschriebene Bodenfliese gem. Verlegeplan im Halbverband verlegen, im Dünnbett, einschl. Verfugungen und Zuschnitte. Fugenbreite und -farbe nach Wahl des AG Einbauort: Sanitärbereich
4.02
Bodenfliesen verlegen, Halbverband
70.00
4.04 Sockelleiste liefern, Fliesen h = 7 cm Sockelleiste H= ca. 7 cm liefern, aus vorbeschriebenem Material Produkt: nach Angaben des AG Einbauort: Sanitärbereich
4.04
Sockelleiste liefern, Fliesen h = 7 cm
55.00
lfm
4.05 Sockelleiste verlegen, Fliesen h = 7 cm vor beschriebene Sockelleiste aus Fliesen verlegen, im Innenbereich einschl. Verfugung, Sockelhöhe = ca. 7 cm Fuge wie Bodenbelag Oberseite:                 Hohlkehle mit Fugenmörtel Übergang:                 dauerelastische Verfugung zu Bodenbelag
4.05
Sockelleiste verlegen, Fliesen h = 7 cm
55.00
lfm
4.06 Wandfliesen liefern Wandfliesen / Feinsteinzeug gem. Verlegeplan liefern, Format: 300 x 600 mm Materialstärke mind. 8 mm, rektifizierte Kanten Brutto-Listenpreis Material bis 25,- €, Auswahl nach Mustervorlage durch AG Einbauort: Sanitärbereich
4.06
Wandfliesen liefern
110.00
4.07 Wandfliesen verlegen, Halbverband vor beschriebene Wandfliesen gem. Verlegeplan im Halbverband verlegen, im Dünnbett, einschl. Verfugungen und Zuschnitte. Fugenbreite und -farbe nach Wahl des AG Einbauort: Sanitärbereich
4.07
Wandfliesen verlegen, Halbverband
110.00
4.08 Zulage Vorwandinstallation, T bis ca. 30 cm Vorwandinstallation mit keramischen Fliesen als Zulage zu den Vorpositionen Tiefe Vorwand bis ca. 30 cm
4.08
Zulage Vorwandinstallation, T bis ca. 30 cm
15.00
lfm
4.09 Abschlussprofil Wand, Alu farbig beschichtet Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Wandbelag aus Fliesen, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett, als Belagsabschluss bzw. Eckschutz an horizontalen/vertikalen Wandaußenecken Material:        Alu farbig beschichtet,                       in den Standardfarben des Herstellers Sichtkanten:  Höhe ca. 6-10 mm,                       entsprechend Belagstärke z.B. Schlüter QUADEC o. glw.
4.09
Abschlussprofil Wand, Alu farbig beschichtet
O
1.00
m
4.10 Abschlussprofil Wand, Alu eloxiert Profil wie vor beschrieben, jedoch Alu Titan matt eloxiert z.B. Schlüter QUADEC AT o. glw.
4.10
Abschlussprofil Wand, Alu eloxiert
O
1.00
m
4.11 Abschlussprofil Wand, Alu geschliffen + eloxiert Profil wie vor beschrieben, jedoch Alu Titan matt eloxiert z.B. Schlüter QUADEC AQGX o. glw.
4.11
Abschlussprofil Wand, Alu geschliffen + eloxiert
O
1.00
m
4.12 Abschlussprofil Wand, V2A Profil wie vor beschrieben, jedoch Edelstahl gebürstet z.B. Schlüter QUADEC EB o. glw.
4.12
Abschlussprofil Wand, V2A
30.00
m
4.12.1 Abschlussprofil Boden, V2A, h bis 10 mm Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Bodenbelag, mit Befestigungsschenkel zum Aufkleben oder Verschrauben auf dem Untergrund. Zweck:      Abschluss Fliesenbelag an Türen oder bei Belagwechsel Material:    Edelstahl (V2A) Höhe:        bis 10 mm, entsprechend Belagstärke Ausführung einschl. erforderlichem Anspachteln des Untergrundes zur Herstellung eines höhengleichen Anschlusses zwischen Fliesenbelag und OK Abschlussprofil z.B. Schlüter Schiene ES o. glw.
4.12.1
Abschlussprofil Boden, V2A, h bis 10 mm
11.00
m
4.13 Dauerplastische Verfugung, Fliesen Dauerplastische Verfugung im Bereich der Anschlüsse Wand/Boden, Eckausbildungen, bei Materialwechsel sowie Bauwerksfugen einschl. Hinterfüllung und Vorbehandlung. Ausführung auch im Bereich von Winkelschienen bei Bodenbelagswechsel. Vorleistung:         Fliesenbelag Material:              geeignet für Fliesenbelag Fugenbreite:        8-10 mm Fuge:                   zulässige Gesamtverformung (ZGV) 25 % Farbe:                  wie Mörtelfuge Anforderung:        materialverträglich mit Fliesenbelag
4.13
Dauerplastische Verfugung, Fliesen
130.00
m
4.14 Revisionsöffnung, magnetisch, bis ca. 60 x 30cm Revisionstür einschl. Rahmen und Magnetverschluss, liefern und einbauen, mit vorbeschriebenen Fliesenbelag belegen einschl. Verfugung, dauerelastischen Anschlüssen und allen Anarbeitungen, Herstellung im Fliesenraster! Das ggf. erforderliche Nachschneiden und Anpassen von Reviöffnungen im Trockenbau gehört zum Leistungsumfang! Abmessung:     bis ca 60 x 30cm
4.14
Revisionsöffnung, magnetisch, bis ca. 60 x 30cm
O
1.00
Stck
4.15 Spiegelwandfläche Sanitärbereiche bis 1,5 m2 Kristallspiegel als komplette Spiegelwandfläche, verdeckt befestigt / geklebt, fliesen-oberflächenbündig einbauen, einschl. dauerelastischer Anschlussverfugung an angrenzende Fliesenfläche Größe:      bis 1,5 m2                  bis 120 x 120 cm                  angepasst an jeweiliges Fliesenraster und Einbausituation
4.15
Spiegelwandfläche Sanitärbereiche bis 1,5 m2
4.00
Stck
4.16 Spiegelwandfläche Sanitärbereiche, 1,5 - 1,9 m2 Spiegelwandfläche wie in Pos. 4.15, jedoch Größe:      bis 1,90 m2                  verschiedene Größen                  bis ca. 132 x 120 cm                  angepasst an jeweiliges Fliesenraster und Einbausituation
4.16
Spiegelwandfläche Sanitärbereiche, 1,5 - 1,9 m2
2.00
Stck
4.17 Spiegelwandfläche Sanitärbereiche, 2 - 2,5 m2 Spiegelwandfläche wie in Pos. 4.15, jedoch Größe:     bis 2,5 m2                  bis ca. 200 x 120 cm                  angepasst an jeweiliges Fliesenraster und Einbausituation
4.17
Spiegelwandfläche Sanitärbereiche, 2 - 2,5 m2
5.00
Stck
4.18 Spiegelwandfläche Sanitärbereiche, < 1 m2 Spiegelwandfläche wie in Pos. 4.15, jedoch Größe:      < 1 m2                  bis ca. 60 x 110 cm                  angepasst an jeweiliges Fliesenraster und Einbausituation Einbauort: WC "barrierefrei" OG3
4.18
Spiegelwandfläche Sanitärbereiche, < 1 m2
B
1.00
Stck
4.19 Kippspiegel, 700 x 1050 mm liefern und montieren Kristallspiegel als Kippspiegel, rechteckig, mit C-Kantenschliff, verdeckt befestigt. Zweck:      behindertengerechter Spiegel Größe:      ca. 700 x 1050 mm Einbauort:      barrierefreie Sanitärbereich
4.19
Kippspiegel, 700 x 1050 mm liefern und montieren
A
1.00
Stck
4.20 Schutzabdeckung auf Böden aus Alukarton Schutzabdeckung für neu eingebauten Bodenbelag herstellen, aus aluminiumkaschiertem Karton "Tetrapak", Stöße staubdicht verklebt, alle Wandanschlüsse staubdicht verklebt, Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung, Entsorgung nach AVV-Schlüssel
4.20
Schutzabdeckung auf Böden aus Alukarton
70.00
5 Stundenlohnarbeiten
5
Stundenlohnarbeiten
Hinweis: Hinweis: Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Hinweis:
5.01 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
5.01
Stundensatz Facharbeiter
20.00
Std
5.02 Stundensatz Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
5.02
Stundensatz Bauhelfer
20.00
Std