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Allgemeine Vorbemerkungen - Inhalt I. Allgemeine Vorbemerkungen
Die allgemeine Vorbemerkung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Baumaßnahme
1.1 Lage der Baustelle
1.2 Beschreibung der Baumaßnahme
1.3 Beschreibung der Tragwerkskonstruktion
1.4 Nutzlasten der Decken
1.5 Flächen / Brutto-Rauminhalt
1.6 Termine
1.7 Planungsbeteiligte ( hier nicht enthalten )
1.8 Lärmschutz, Staubbelästigung - Emissionsschutz
1.9 Arbeitszeiten
2. Baustelleneinrichtung
2.1 Kranstellung
2.2 Baufelderschließung
2.3 Baustrom / Bauwasser
2.4 Baustellensicherung
2.5 Schutzeinrichtungen allgemein
2.6 Schutzmaßnahmen
3. - entfällt -
4. Bauausführung
4.1 Besichtigung der Baustelle
4.2 Ablauf der Bauarbeiten
4.3 Termingerechte Ausführung
4.4 Verantwortlicher Bauleiter
4.5 Teilnahme an Baubesprechungen
4.6 Vermessungsarbeiten
4.7 Ausführungsunterlagen des Auftraggebers (AG)
4.8 Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers (AN)
4.9 Bautagesberichte
4.10 Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG)
4.11 Datenaustausch
- Planserver
- PlanRadar
- GAEB-Schnittstelle Rechnungen
Allgemeine Vorbemerkungen - Inhalt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Baumaßnahme
1.1 Lage der Baustelle
Das Baugrundstück befindet sich in der Wriezener Straße 9 in 15344 Strausberg.
Nordwestlich grenzt das Grundstück an den öffentlichen Uferweg des Straussees. Südwestlich und nordöstlich wird das Grundstück durch Nachbargrundstücke mit Wohnungsbebauung begrenz. Nach Südosten schließt das Grundstück an die Wriezener Straße an.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld weist eine Größe von ca. 15.000 m² auf und besteht weitgehend aus einer Brachfläche. Das Baugrundstück war Standort der Polizeiwache Straußberg, welche 2024/2025 abgebrochen wurde. Kellerbereiche wurden tiefenenttrümmert, mit Recyclingmaterial verfüllt und mit einem Verdichtungsgrad von D< 97% verdichtet. Für das neu zu errichtenden Kellergeschoss der Sporthalle einschl. Nebenräume wird die erforderliche Baugrube einschl. Verbauherstellung durch einen Spezialtiefbauer bauseits hergestellt.
Baulast / Funkmast
Auf dem Baufeld befindet sich ein ca. 50 m hoher Funkmast des Zentraldienstes der Polizei. Der Funkmast steht auf einer 11,00 m / 11,00 m großen, als Baulast eingetragenen Fläche. Diese Fläche darf nicht betreten werden und ist schadensfrei zu halten. Die Bemessung und Einrichtung von Bau- und Mobilkranen, sowie alle sonstigen Baustelleeinrichtungen sind hierauf abzustimmen.
Die Zugänglichkeit zur Funkmastanlage durch den Betreiber muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
1.2 Beschreibung der Baumaßnahme
Leistungsumfang Los 03 - Erweiterte Rohbauarbeiten
Die "Erweiterten Rohbauarbeiten" (Los 03) umfasst folgende Leistungen:
Baustelleneinrichtungs- und Koordinierungsleistungen Erdarbeiten (Grundleitungen) Mauerarbeiten Betonarbeiten (Normalbeton, WU, Sichtbeton SB 2+ (mit erhöhten Einzelanforderungen), Spannbeton) Holzhybridkonstruktion Fassadenkonstruktion in Holztafelbauweise Fassadenverkleidung als Ziegel-VHF Holz-Aluminiumfenster, Stahltüren, Sonnenschutzanlagen
Gerüstarbeiten
Abdichtungsarbeiten
Grundleitungsarbeiten
Erdungsanlagen
Betoneinlegearbeiten
Vorhaben
Der Landkreis Märkisch-Oderland errichtet auf der Liegenschaft der ehemaligen Polizeidienststelle ein Gymnasium, das zum Beginn des Schuljahres 2028/29 den Betrieb aufnehmen soll. Realisiert wird ein Neubau zur Bereitstellung erforderlicher Schulkapazitäten einschließlich Mensa, Aula und Dreifeldsporthalle.
Städtebau und Baukörper
Das neue Gymnasium ist aus drei Teilbaukörpern unterschiedlicher Höhe zusammengesetzt. Diese werden als Haus A, B und C bezeichnet. Die Kuben sind gegeneinander versetzt. Das dreigeschossige, leicht zurückversetzte Haupthaus B wird von den beiden zweigeschossigen Baukörpern A und C flankiert, zwischen denen sich der Schulvorplatz entwickelt.
Das Gebäude ist ca. 116,2 m lang und 66,1 m tief. Die zweigeschossigen Häuser A und C sind ca. 10,10 m und das dreigeschossige Haus B ca. 14,90 m hoch (bezogen auf OK FFB EG). Der Baukörper ist teilunterkellert.
Die Bauteile A und B sind beide um Innenhöfe organisiert. Der Hof im Bauteil A ist erdberührend und unversiegelt. Der größere Innenhof im BT B ist im EG mit abgetreppten Terrassen unterbaut und erstreckt sich über beide Obergeschosse.
Das Haus C wird komplett unterkellert, der Gebäudeteil B wird teilunterkellert. Im UG liegt die Sporthallenebene mit Umkleiden, Geräte- und dazugehörigen Nebenräumen. Ferner nimmt das UG alle Technik- und Hausanschlussräume sowie Lagerflächen auf.
Baugrund
Die Baugrundverhältnisse im Untersuchungsgebiet zeichnen sich gemäß dem vorliegenden Gutachten durch mineralische Auffüllungen sowie nichtbindige, teils schluffige Sande aus, die in unterschiedlichen Lagerungsdichten von locker bis dicht vorkommen. Weitere Angaben sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.
Grundwasser wurde im Rahmen der Aufschlussarbeiten nicht als freier Wasserspiegel, sondern nur in Form von Schichtenwasser in Tiefen von 0,90 bis 2,10 m u. GOK angetroffen. Der freie Grundwasserstand wurde im Rahmen der Erkundungen bis 10 m u. GOK nicht erreicht. Der höchste zu erwartende Grundwasserstand wird mit etwa 67,00 m ü. NHN angegeben, bei einer angenommenen Schwankungsbreite von ± 0,50 m. Eine Grundwasserabsenkung ist nicht erforderlich, jedoch kann bei Starkregen eine Tagwasserhaltung nötig werden.
Gründung und Bauwerksabdichtung
Das Gebäude erhält eine Flachgründung in Form einer Sohlplatte. Hochbelastete Bereiche erhalten Sohlverstärkungen mit Vouten. Die Sohlplatten der nicht unterkellerten Gebäudeteile erhalten Frostschürzen.
Aufgrund der späteren Unzugänglichkeit von überbauten oder verkleideten Bauteilen (Teilunterkellerung, hochwertiger Sporthallenausbau) wird das Untergeschoss und die Bodenplatte EG mit höheren Anforderungen an die Abdichtung als WU-Konstruktion mit Frischbetonverbundfolie (FBV) bzw. flankierender Schwarzabdichtung ausgeführt.
Die WU-Planung wurde durch eine Fachfirma erstellt.
Tragwerk
Die Treppenhauskerne, das Untergeschoss sowie die weitgespannten Tragwerke der Eingangshalle und des Mehrzweckraums (EG Bauteil B) bzw. der Sporthalle (EG Bauteil C) werden als Stahlbetonbau hergestellt. Die übrigen Bereiche des EG (Bauteil A), OG1 (Bauteile A, B und C) und OG2 (Bauteil B) sind als Holzhybridbau konzipiert.
Detaillierte Beschreibung der Tragwerkskonstruktion siehe Pkt. 1.3 dieser Vorbemerkung.
Außenwände
Das EG von Bauteil B und C ist in Stahlbetonbauweise errichtet.
Alle sonstigen Außenwände werden aus vorelementierten, gedämmten Holz-Tafelbau-Elementen erstellt. Konstruktiv handelt es sich um eine nichttragende, vorgehängte Lochfassade. Das Fassadenraster beträgt im Regelfall ca. 2,10 m bzw. im Bauteil C zwischen Achse 19 und 27 (Nord- und Südseite) abweichend 1,95 m.
Fassade
Die Fassadenverkleidung besteht aus dachziegelähnlichen, flachen Fassadenziegeln bzw. -platten. Die Ziegelplatten werden überlappend ("geschuppt") mit zwei unterschiedlichen Reihenabständen verlegt. Diese sind im Brüstungsbereich weiter und zwischen den Fenstern enger. Hieraus und aus der Verwendung unterschiedlicher Profiltiefen entstehen unterschiedlichen Schattenwürfe im Erscheinungsbild. Zudem wird auf diese Weise auch die Zu- und Abluftführung der dezentralen Lüftungsgeräte in das Fassadensystem integriert.
Fensterumrahmungen, Attikaabdeckungen und Gesimse werden als Faserbetonelemente geplant. Im Sturzbereich ist der Sonnenschutz integriert. Die Kolonadenstützen werden als Stahlbeton-Fertigteile ausgeführt.
Fenster
Die Holz-Aluminium-Fensterelemente werden mit einer eloxierten Deckschale und Dreifach-Isolierverglasung mit erhöhten Schallschutzanforderungen gemäß den Vorgaben der Bauphysik versehen. Sie sind als Dreh-Kipp-Fenster bzw. als Festverglasung vorgesehen. Die Fenster erhalten innenseitig eine vierseitige Laibungszarge, die auch die Einhausung der bauseitigen, dezentralen Lüftungsgeräte integriert. Die Holzoberflächen sind weißlich lasiert und farblos transparent stumpfmatt beschichtet.
Außentüren
In Anlehnung an die vorbeschriebenen Fensterelemente werden die Außentüranlagen als Stahlkonstruktion mit einer Einbruchhemmung RC 2 gefertigt.
Sonnen- und Blendschutz
In den vorgenannten Fensterumrandungen wird ein Horizontallamellen-Raffstore als außenliegender Sonnenschutz integriert. Dieser ist mit S-Lamellen, tlw. auch mit Z-Lamellen und einer Lichtlenkungsfunktion im oberen Bereich ausgerüstet. Die Sonnenschutzanlagen werden zentral gesteuert, können bei Bedarf jedoch raumweise durch den Nutzer übersteuert werden. In den Büros des Verwaltungsbereichs wird ein innenliegender Blendschutz vorgesehen.
Treppen und Aufzugsschächte
Die beiden Haupttreppenräume (Bauteil B) sowie der separate Sporthallenzugang (Bauteil C) werden allseitig und bezogen auf alle Bauteile als Sichtbetonkonstruktionen in SB2+ geplant. Die geometrisch komplexen Treppenläufe werden als Ortbetonkonstruktionen ausgeführt. Der Trittschallschutz wird über die akustische Entkoppelung der bauseits aufgesetzten Betonwerksteinstufen gelöst. Die Treppenläufe der beiden Fluchttreppenhäuser (Bauteil A und C) werden als oberflächenfertige StB-Fertigteile mit Oberflächenversiegelung konzipiert.
Aufzüge, Förderanlagen
Es werden zwei unabhängig voneinander betriebene Aufzugsanlagen geplant. Eine Anlage im BT B dient der barrierefreien Erschließung aller vier Geschossebenen (UG bis OG2). Eine weitere Anlage im Bereich des separaten Sporthallenzugangs im BT C dient der barrierefreien Erschließung des Sportbereichs für Externe.
TGA-Konzept
Das Gebäude wird mittels Fernwärme beheizt. Als Heizflächen kommen vorrangig herkömmliche Röhrenradiatoren zum Einsatz. in den öffentlich. Bereiche des EG sowie in der Sporthalle kommt eine Fußbodenheizung zum Einsatz.
In allen Klassenzimmern werden zum Zwecke der ausreichenden Belüftung so genannten "Klassenraum-Lüftungsgeräte" dezentral installiert. Darüber hinaus werden besondere Bereiche (Mensa, Umkleidebereiche, Sporthalle etc.) mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet. Die Geräteaufstellung erfolgt im UG und auf dem Dach von Bauteil B.
ELT-Konzept
Das Gebäude wird über einen Trafo mit elektrischer Energie versorgt.
Innerhalb des Gebäudes erfolgt die Elektroinstallation teilweise über in die Betonbauteile eingelegte Leerrohr. Die Betoneinlegearbeiten sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
1.3 Beschreibung des Tragwerks
Allgemein
Für die Tragwerkskonstruktion des Neubaus wurde eine Holzbetonhybridbauweise gewählt. Diese Entscheidung basiert auf Zielen der Nachhaltigkeit, der Reduzierung des Eigengewichts der aufgehenden Geschosse sowie der Wahrung des architektonischen Entwurfs.
Alle sichtbaren und Holzbauteile der Tragkonstruktion sind dabei auf Abbrand bemessen. Aussteifende Holzbauwände im OG1 des Bauteils C sind durch Trockenbaubeplankung brandgeschützt.
Die Konstruktion der Gebäudeteile ist dabei differenziert geplant:
Die obersten Geschosse aller Bauteile, das Erdgeschoss im Bauteil A sowie das 1. Obergeschoss im Bauteil B werden in dieser Holzhybridbauweise ausgeführt. Im Gegensatz dazu werden die Treppenhausbereiche, sämtliche Untergeschosse sowie das Erdgeschoss in den Bauteilen B und C in Massivbauweise errichtet.
Eine konstruktive Besonderheit stellt die Sporthalle im Bauteil C dar, die von einer massiven, vorgespannten Rahmenkonstruktion aus Stahlbeton überspannt wird. Diese Rahmenträger dienen als Auflager für das 1. Obergeschoss sowie bereichsweise für die zwei darüberliegenden Obergeschosse des Bauteils B, welche auf dieser Konstruktion abgesetzt werden.
Decken- Träger und Stützensysteme
Die Deckensysteme variieren je nach Bauteil, Spannweite und bauphysikalischen Anforderungen. Grundsätzlich ergeben sich die Deckenstärken aus den Kriterien der Gebrauchstauglichkeit in Abhängigkeit von den Stützweiten, den damit verbundenen Durchstanznachweisen sowie den bauphysikalischen Vorgaben.
Die Decken über dem Erdgeschoss im Bauteil A und dem 1. Obergeschoss im Bauteil B werden als Holz-Beton-Verbunddecken realisiert, die über ein Brettschichtholz-Stützen-Trägersystem abgelastet werden. Sie bestehen aus einer 15 cm starken Betonplatte, die schubfest mit Holzträgern der Abmessungen b/h = 28/68 cm verbunden ist, welche in einem Achsabstand von 2,10 m angeordnet sind.
Der Verbund zwischen Betonschicht und Holzträgern wird (wenn erforderlich) durch eine konstruktive Anordnung von Holzschrauben in definierten Abständen sichergestellt. Die Auflagerung der Träger erfolgt entweder direkt auf Holzstützen oder auf Stahlbetonkonsolen im Bereich der Wände.
In den Treppenhausbereichen und angrenzenden Fluren kommen aufgrund der großen Öffnungen und Belastungen massive Stahlbetondecken (22 cm bzw. 25 cm) zum Einsatz, die teilweise auf Stahlbetonunterzügen (Achsabstand 2,10 m) lagern, welche als Plattenbalken bemessen werden. In den Erdgeschossen der Bauteile B und C werden aufgrund von unterschiedlichen Lastachsen zwischen den oberen Geschossen und den tragenden Bauteilen im EG, Rippendecken bzw. Trägerrostdecken aus Stahlbeton konzipiert, deren Unterzüge (Achsabstände 4,20 m und 2,10 m) ebenfalls als Plattenbalken bemessen werden.
Die Dachkonstruktion wird als massive Stahlbetonflachdecke mit einer Stärke von 12 cm bzw. 15 cm je nach Belastung ausgeführt und lagert auf Holzunterzügen, die in einem Achsabstand von 2,10 m bzw. 1,95 m angeordnet sind. Die gesamte Dachkonstruktion ist für die Lasten einer extensiven Begrünung, die Errichtung einer PV-Anlage sowie für ausgewiesene Technikflächen dimensioniert. Im Bereich des Sheddachs in Bauteil C ist eine Dachkonstruktion aus 14 cm Sperrholz geplant, welche die Brandschutzanforderung F90 erfüllt.
Wände
Die tragenden Innen- und Außenwände werden primär als Stahlbetonwände mit Stärken von 20 cm bis 30 cm konzipiert. Neben dem vertikalen Lastabtrag übernehmen vereinzelte Wandbereiche auch Funktionen zur Gebäudeaussteifung; einzelne Stahlbetonwände werden statisch als wandartige Träger bemessen.
Eine Ausnahme bildet das 1. Obergeschoss im Bauteil C, wo die tragenden Wände - mit Ausnahme des massiven Treppenhauskerns - in Holzständerbauweise ausgeführt werden.
Nichttragende Wände aus Mauerwerk sind mit Ausnahme von Schachtwänden nur im Untergeschoss vorgesehen.
Eine Besonderheit stellen die nichttragenden Sichtbetonwände in den Treppenhausbereichen dar. Da im Erdgeschoss teilweise lastabtragende Bauteile unter ihnen fehlen, werden sie statisch als Linienlasten behandelt. Um die Sichtbetonanforderungen zu erfüllen, wird die Trennfuge im Fußbodenbereich angeordnet. Innerhalb dieser Wandkonstruktionen werden tragende Stützen integriert, um die Lasten aus den Obergeschossen gezielt in die tragenden Bauteile des EG weiterzuleiten, wobei zwischen den tragenden Stützen und den nichttragenden Wandabschnitten eine statisch nicht wirksame Fuge vorzusehen ist.
Ein Großteil der sichtbar bleibenden Stahlbetonwände, Stützen und Unterzüge werden in Sichtbetonqualität (SB 2+ / s. "ATV - Sichtbetonarbeiten") hergestellt (ein- und zweiseitig).
Träger
Die in regelmäßigen Abständen angeordneten Holz- und Betonbalken bilden das Haupttragwerk für die überwiegend einachsig gespannten Decken. Die Querschnitte werden entsprechend den vorliegenden Belastungen und Spannweiten dimensioniert. Für die Durchführungen der Gebäudetechnik wurden mögliche Regeldurchbrüche in den Stahlbetonträgern vorgesehen.
Während die Regelstützweite der Balken etwa 8,40 m beträgt, sind im Bereich der Aula im Erdgeschoss Stützweiten bis 9,60 m erforderlich. Die Tragkonstruktion wird hier aufgrund versetzter Lastachsen und notwendiger Abfangungen als Balkenrostkonstruktion aus Stahlbeton ausgebildet. Die Balken lagern entweder auf Holz- oder Betonstützen oder tragenden Betonwänden.
Die Rahmenriegel über der Sporthalle im Bauteil C haben eine Stützweite von ca. 26 m und sind als vorgespannte Stahlbetonträger dimensioniert (Abmessungen b/h = 45/210-150-210 cm bzw. b/h = 60/210-150-210 cm), angeordnet im Achsabstand von 3,90 m. Die Rahmenecken werden biegesteif ausgebildet. Zur Lagerung von Holzunterzügen sind grundsätzlich Brettschichtholzstützen vorgesehen (b/h= 24/28 cm bis 28/36 cm), deren Querschnitte durch Belastung und Feuerwiderstand definiert werden. In den Erd- und Untergeschossen der Bauteile B und C kommen aufgrund höherer Belastungen jedoch Stahlbetonstützen (24/24 cm bis 40/40 cm) zum Einsatz. Die Rahmenstützen der Sporthalle sowie die Außenstützen werden aus Gründen der Dauerhaftigkeit und der hohen Belastungen ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt.
Gründung
Die Gründung für alle drei Bauteile ist als elastisch gebettete Fundamentplatte geplant. In Bereichen mit hohen Belastungen sind Stahlbetonvouten vorgesehen, um die Lasten gleichmäßiger in den Baugrund zu bringen und den Einbau von Dübelleisten soweit möglich zu vermeiden.
In nicht unterkellerten Bereichen sind Frostschürzen unterhalb der Sohlplatte vorgesehen. Im Bereich der nördlichen Kolonnade werden die Stützen auf Einzelfundamenten gegründet, die durch Stahlbetonbalken miteinander und an die Sohlplatte angebunden werden, um Setzungen auszugleichen.
Im südlichen Bereich wird die Sohlplatte wegen höheren Bodenaufbaus abgesenkt. Unterhalb der Gründungsbauteile muss eine kapillarbrechende Tragschicht von mindestens 50 cm Höhe eingebaut werden. Umlaufend sind Frostschürzen vorgesehen, deren Höhen aufgrund unterschiedlicher Geländeoberkanten variieren können.
Horizontale Aussteifung
Die horizontale Aussteifung des Gesamtgebäudes erfolgt über das Zusammenwirken von Wandscheiben und den mit ihnen gekoppelten Deckenscheiben.
Die Planung sieht vor, dass die meisten zur Aussteifung herangezogenen Wandabschnitte ohne Unterbrechung in einer Ebene über alle Geschosse bis in die Gründung geführt werden. Einzelne aussteifende Wände werden durch Stützen oder weitere Wände abgefangen.
Im 1. Obergeschoss des Bauteils C wird die Aussteifung mangels ausreichender massiver Wände über die tragenden Holzständerwände realisiert. Diese werden auf der Decke bzw. der Stahlbetonrahmenkonstruktion über der Sporthalle angeordnet, welche die aussteifenden Lasten weiterleitet.
1.4 Nutzlasten der Decken
Die Lastenannahmen können der Ausschreibung beiliegenden Statik "BBQ-Konzept zur Ausschreibung (LP4 / LP5)" entnommen werden. Die Tragfähigkeit von Einzelbauteilen sind den jeweiligen Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen oder den Positionstexten zu entnehmen.
Die Nutzlasten sind insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Rohbaudecken als Lagerflächen zu beachten.
1.5 Flächen / Brutto-Rauminhalt
Grundstücksfläche insgesamt: ca.15.794 m²
Netto-Raumfläche NRF: ca. 11.316,18 m²
Brutto-Rauminhalt BRI: ca. 70.444 m³
Brutto-Grundfläche BGF: ca. 13.545 m²
1.6 Termine
Die Ausführungstermine für die Erweiterten Rohbauarbeiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1.7 Planungsbeteiligte
Die Planungsbeteiligten werden nach Vergabe der Leistungen bekanntgegeben.
1.8 Lärmschutz, Staubbelästigung - Emissionsschutz
Alle nötigen Arbeiten, insbesondere Erd- und Abrissarbeiten, sowie Gerätebewegungen auf dem Baufeld sind mit entsprechender Vorsicht durchzuführen. Die Umgebung ist so weit wie möglich vor Staub-, Schmutz- und Geräuschbelästigung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Bei den Arbeiten sind generell Arbeitsmittel und -methoden nach dem neuesten Stand der Technik einzusetzen.
1.9 Arbeitszeiten
Die Arbeiten dürfen nur in den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeiten durchgeführt werden. Alle diesbezüglichen Auflagen sind einzuhalten. Sondergenehmigungen und Überschreitung der normalen Arbeitszeiten sind rechtzeitig bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Eine Kopie der Erlaubnis ist der Bauleitung des Bauherrn auszuhändigen.
Arbeiten an Samstagen sind grundsätzlich beim AG zu beantragen und sollten nur im Ausnahmefall zum Tragen kommen (Umfeld mit Wohnbebauung).
2. Baustelleneinrichtung
2 .1 Kranstellung
Die Kranstellung erfolgt nach Wahl des AN. Ein entsprechendes Krankonzept ist mit dem Angebot abzugeben.
Weitere Angaben zur Kranstellung sind den "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen - ATV Baustelleneinrichtung" zu entnehmen.
2.2 Baufelderschließung
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sind auf der rückseitigen Grundstücksfläche vorgesehen. Das Baufeld wird über eine entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze befindliche, bauseits hergestellte Baustraße erschlossen. Die Baustraße ist auf eine Breite von 3,5 m angelegt und für Fahrzeuge/Geräte mit einem Gesamtgewicht von 30 t ausgelegt. Die asphaltierte Baustraße endet auf Höhe des Polizei-Funkmastes und dient neben der Baustellenerschließung auch der Erschließung der Funkmastanlage zu Wartungszwecken. Die Baustraße ist als Zufahrt somit jederzeit freizuhalten.
Vor dem Gebäude, entlang der Wriezener Straße ist eine Anlieferzone mit begrenzter Lagerfläche vorgesehen. Hierfür werden im Zuge der Baugrubenherstellung bauseits zwei prov. Gehwegüberfahrten hergestellt. Die einzuhaltenden Randabstände zur Baugrube sind der Baugrubenplanung zu entnehmen.
Die für den eigenen Baustellenverkehr erforderlichen Verkehrs- und Anlieferflächen, Flächen für Materiallagerung, Erschließungswege, PKW-Stellflächen sowie alle sonstigen für eine geordneten Bauablauf erforderliche Flächen sind nach Wahl des ANs für die eigenen Arbeiten und zur Nutzung der am Bau beteiligten Firmen des AG zu befestigen und zu unterhalten.
Die Schnittstelle zu den prov. Wege- und Flächenbefestigungen für den Baustellenbetrieb ist in den ATV "Baustelleneinrichtungen" beschrieben.
Weitere Angaben zur Baufelderschließung und -befestigung sind den "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen - ATV Baustelleneinrichtung" zu entnehmen.
2.3 Baustrom / Bauwasser
Der Medienanschluss für Baustrom befindet sich an der rechten Grundstücksecke zur Wriezener Straße. Die Anschlussleistung auf dem Grundstück ist auf 75 kW begrenzt. Zur Erhöhung der Anschlussleistung erfolgt über eine Anschlusserweiterung an die Trafo-Anlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Über die Gesamtleistung des Baustromanschlusses erfolgt der gesamte Baustellenbetrieb und die Baustelleneinrichtung des AG.
Als Anschlusspunkt Bauwasser stehen im Gehwegbereich vor dem Grundstück Hydranten zur Verfügung. Die Bauwasseranschlüsse sowie die Verteilungen, einschl. Schutzmaßnahmen im Geh-/Radwegbereich, des erforderlichen Schutzes gegen Einfrieren sind herzustellen und zu unterhalten. Bei der Leitungsverlegung sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit während der Bauzeit eine ungehinderte Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sichergestellt ist und Gefährdungen ausgeschlossen werden.
Weitere Angaben zu den Baustrom- und Bauwasseranschlüssen sind den "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen - ATV Baustelleneinrichtung" zu entnehmen.
2.4 Baustellensicherung
Das Öffnen und Schließen der Baustellenzugänge ist vom AN für die Dauer der gesamten Baumaßnahme als Nebenleistung durchzuführen. Das Öffnen erfolgt nach Erfordernis zwischen 6 Uhr und 7 Uhr. Das Schließen hat nach Erfordernis zwischen 17 Uhr und 19 Uhr zu erfolgen. Die Sicherung erfolgt mit einem Schloss mit Zahlencode, welcher für die gesamte Bauzeit bekannt zu geben ist. Die als verantwortlich erklärte Person ist jederzeit dem AG namentlich bekannt zu geben.
2.5 Schutzeinrichtungen allgemein
Gerüste, Leitern, Rüstungen, Schutzelemente usw. sind nach den Unfallverhütungsvorschriftender Berufsgenossenschaft herzustellen und für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten. Arbeitsstätten sind ausreichend zu beleuchten.
2.6 Schutzmaßnahmen
Auf der Baustelle besteht Helmpflicht. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das firmeneigene Personal und auch das der Subunternehmer dieser Pflicht vorbehaltlos nachkommt. Die Objektüberwachung ist bei Feststellung und Dokumentation von Verstößen gegen die Helmpflicht berechtigt, Baustellenverweise auszusprechen.
3. - entfällt -
4. Bauausführung
4.1 Besichtigung der Baustelle
Der AN verpflichtet sich, vor Abgabe eines Angebots die Baustelle zu besichtigen, um Art und Umfang der Maßnahme einschätzen zu können und alle preisbeeinflussenden Umstände für die Bauarbeiten, insbesondere für die Erstellung des Kran- und Logistikkonzepts für die eigenen Arbeiten sowie die mögliche Baustelleneinrichtung berücksichtigen zu können.
4.2 Ablauf der Bauarbeiten
Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeiten sind eigenverantwortlich unter Koordination aller am Bau beteiligten Unternehmer in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AGs so durchzuführen, dass der reibungslose, termingerechte Ablauf der gesamten Bauarbeiten gewährleistet ist.
Der AN hat für seine Leistungen eine namentlich zu benennende Sicherheitsfachkraft für Arbeitsschutz zu stellen. Den Anweisungen des SiGeKo, der durch den AG gestellt wird, hat der AN Folge zu leisten.
4.3 Termingerechte Ausführung
Die Baumaßnahme ist termingerecht durchzuführen. Dazu ist es notwendig, alle ggf. vorzufertigenden Bauelemente reibungslos zu koordinieren und frühzeitig etwaige Bestellungen auszulösen und Kapazitäten zu sichern.
4.4 Verantwortlicher Bauleiter
Der AN ist allein dafür verantwortlich, dass bei der Ausführung der Arbeiten die gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die den Schutz der im Baubereich beschäftigten Arbeiter und sonstigen Personen, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke bezwecken, eingehalten werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der schuldhaften Nichtbeachtung dieser Vorschrift entsteht und hat den AG, die Architekten und die Bauleitung schadlos zu halten, falls diese aus einem solchen Grund in Anspruch genommen werden.
Der vom AN eingesetzte örtliche Bauleiter ist Fachbauleiter im Sinne des $ 56 der BbgBO. Der Fachbauleiter ist vor Beginn der Arbeiten namentlich mit voller Anschrift und Telefonnummer, unter der er auch außerhalb der Arbeitszeiten zu erreichen ist, schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für Poliere bzw. Vorarbeiter. Der Fachbauleiter ist gegenüber der Bauaufsicht anzuzeigen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungsdauer ein verantwortlicher deutschsprachiger Fachbauleiter für jedes Gewerk täglich während der Gesamtarbeitszeit vor Ort anwesend ist. Die Vollmacht dieses Bauleiters des ANs muss soweit reichen, Anordnungen der Bauleitung des AGs entgegenzunehmen, Preisvereinbarungen abzuschließen und Abrechnungen anzuerkennen.
Vertretungsregelungen sind eindeutig zu definieren und der Bauleitung des AGs vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.
4.5 Teilnahme an Baubesprechungen
Der AN ist verpflichtet, zu den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen einen autorisierten, mit ausreichenden Vollmachten ausgestatteten, deutschsprachigen Vertreter zu entsenden. Ebenso ist der AN verpflichtet an Sonderbesprechungen, zu denen der AG einlädt teilzunehmen.
4.6 Vermessungsarbeiten
Alle Vermessungsarbeiten, insbesondere die für die Durchführung der eigenen Leistungen sowie sämtliche Aufmasse und Messungen, die für die Abrechnung und Abnahme der Vertragsleistungen erforderlich sind, hat der AN durchzuführen. Die Durchführung dieser Vermessungsarbeiten hat der AN durch qualifizierte Fachkräfte durchführen zu lassen. Er verpflichtet sich, über alle Messungen entsprechende Messprotokolle zu führen und diese sowie alle vermessungstechnischen Unterlagen an den AG kostenlos zu übergeben. Sämtliche Kosten für anfallende Vermessungsarbeiten des ANs sind in die Einheitspreise einzurechnen und
Die in diesem LV gesondert ausgeschriebene Positione zu Vermessungsleistungen werden entsprechend abgerechnet.
4.7 Ausführungsunterlagen des AG
Vom AG werden u. a. folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Architektenpläne: Ausführungs- und Detailpläne (gemäß Planliste) Statik, Schal- und Bewehrungspläne (gemäß Planliste) Baugrundgutachten Baugrubenplanung WU-Planung BBQ-Konzept "Planung" Brandschutzgutachten Schallschutzgutachten TGA-Pläne, soweit für die Rohbauarbeiten erforderlich (gemäß Planliste)
Erkennt der AN oder muss er aufgrund seiner Fachkunde erkennen, dass ihm übergebene Zeichnungen und sonstige Ausschreibungsunterlagen die zu erbringende Leistung nicht erschöpfend und detailliert darstellen oder widersprüchlich sind, hat er den AG vor Vertragsschluss schriftlich auf diesen Mangel hinzuweisen und für eine Klärung zu sorgen.
4.8 Ausführungsunterlagen des AN
Der AN hat u. a. folgende Unterlagen zu liefern und ggf. nachzuführen:
einen detaillierten Bauzeitenplan einschl. Darstellung der Planungs- und Vorfertigungszeiten innerhalb von 2 Wochen nach Vergabezuschlag Kran- und Logistikkonzept in Abhängigkeit zum Bauablauf (mit Angebotsabgabe) Witterungsschutzkonzept für die Holzbauarbeiten während der Bauzeit (mit Werk- und Montageplanung) Werk- und Montageplanung gemäß Leistungsbeschreibung Statische Nachweise gemäß Leistungsbeschreibung Nachweis der Bauzustände und erforderlicher Traggerüste Zulassungsnachweise prüfungspflichtiger Bauelemente Genehmigungsunterlagen soweit erforderlich. Sonstige in den Leistungsbeschreibungen genannten Nachweise und Dokumente
Wird es erforderlich, dass die vom AN erstellten Unterlagen vom AG bzw. von anderen Stellen genehmigt werden müssen, so ist eine dortige Bearbeitung von ca. 2 Kalenderwochen zu berücksichtigen. Technische Bearbeitung für Planungsänderungen, die der AN beantragt oder die er zu vertreten hat, ist Sache des ANs und werden nicht gesondert vergütet.
4.9 Bautagesberichte
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch mit täglichen Bautageberichten zu führen und dem AG bzw. dessen beauftragten Architekten/Bauüberwacher täglich Durchschriften zu übergeben. Der AG sowie sein beauftragter Architekt / Bauüberwacher können jederzeit Einsicht in das Bautagebuch nehmen und die Aushändigung von Durchschriften verlangen. Die Bautageberichte müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:
Bezeichnung der Baumaßnahme Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen- und Berichtigungen an den AN Name des Fachbauleiters Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten arbeitstäglich das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit; soweit die Witterung Einfluss auf die Leistungserbringung des ANs hat und die Ausführung der Leistung in den Wintermonaten erfolgt, hat der AN für die Monate November bis März einen Temperaturschreiber einzusetzen; täglich die erbrachten Leistungen des AN und die Zahl der von ihm beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall Eingang der vom AG beigestellten und der vom AN gelieferten Stoffe und Bauteile Fotodokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der Leistungsbeschreibung Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von den ausgehändigten Bauzeichnungen Erledigung vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen und Prüfungsergebnisse Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle, Rutschungen, Streik)
4.10 Abstimmung mit dem AG
Als Bevollmächtigter des AGs auf der Baustelle gilt der örtliche Bauleiter. Der Bevollmächtigte ist nur berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der in Auftrag gegebenen Bauleistungen erforderlich sind. Der Bauleiter ist jedoch nicht zur Anordnung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen, zu Abnahmeerklärungen oder zu sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den AG bevollmächtigt. Derartige Erklärungen werden allein durch den AG abgegeben.
4.11 Datenaustausch
4.11.1 Planserver
Der AG hat einen Vertrag für ein elektronisches Zeichnungsmanagementsystem abgeschlossen.
Der AN hat die definierten Vorgaben zur Erstellung und Prüfung von Zeichnungen und deren Verteilung zu akzeptieren. Der AN hat von ihm zu erstellende Planungen in der vordefinierten Form (z. B. Pläne als dwg- und pdf-Dateien, etc.) einzustellen.
Der AN hat bei der Ausführung seiner Planungs- und Bauleistungen die jeweils aktuellen Planunterlagen der vom AG beauftragten Statiker, Architekten, etc. zu Grunde zu legen. Dazu erhält der AN einen Zugang zum zentralen Plan-Server.
Der AN hat gegenüber dem AG einen Anspruch auf eine Planbereitstellung in Papierformat in 2-facher Ausfertigung. Hierfür ist ein Plott-Dienstleister zur automatisierten Anfertigung Versendung der Pläne nach Einstellung auf dem Planserver beauftragt.
4.11.2 PlanRadar
Im Rahmen der Objektüberwachung wird für die Projektkommunikation mit den Baubeteiligten das Kommunikationssystem PlanRadar eingesetzt.
Der AN ist verpflichtet nach Freigabe und Erstellung eines entsprechenden Accounts PlanRadar für die Projektkommunikation zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Dokumentation des Baufortschritts, die Meldung und Bearbeitung von Mängeln sowie die Bearbeitung und Nachverfolgung von Aufgaben. Für den AN ist die Nutzung von PlanRadar kostenfrei.
4.11.3 GAEB-Schnittstelle Rechnungen
Rechungen bzw. Aufmaße zu Rechnungen sind neben der Einreichung im PDF-Format auch als GAEB-Datei X31 (Aufmaß) und X89 (Rechnungen) bzw. X89B (Anlagen) bereitzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Bietererklärung Titel 03 + 04 (Mauer- und Betonarbeiten) Bietererklärung allgemein
Der Bieter gibt an und bestätigt:
Bauteil / Titel, Pos.: ausgeschrieben angeboten
( Richtfabrikate) Zulassungs-Nr. (abZ)
Titel 03 - Mauerarbeiten
Mauersperrbahn Dörken - Delta-Protect '...........................'
'...........................' (abZ)
Titel 04 - Betonarbeiten
Sichtbeton Schalungssystem mit '...........................'
Schalhaut Seekieferplatte gerichtet '...........................' (abZ)
WU-System / Fugenbleche wolfseal KB '...........................'
'...........................' (abZ)
WU-System / Frischbetonverbundfolie Sikadur - Combiflex TF 200 '...........................'
'...........................' (abZ)
Trennlage / Übergang Materialwechsel SikaProof A+ '...........................'
'...........................' (abZ)
Treppen / Treppenlager Schöck - Tronsolen '...........................' div. Typen '...........................' (abZ)
Treppen / Treppenkantenprofil Modersohn - STUFTYP 1 '...........................' '...........................' (abZ)
Abdeckstopfen Transportanker FT-Treppen Philipp Group KHN '...........................' Edelstahl mit Innensechskant '...........................' (abZ)
Lichtschächte / Systemlichtschacht ACO '...........................' '...........................' (abZ)
Bewehrungsschraubanschlüsse Halfen '...........................'
'...........................' (abZ)
Rückbiegeanschlüsse Halfen '...........................'
'...........................' (abZ)
Dübelleisten Halfen '...........................'
'...........................' (abZ)
Maueranschlussschiene Halfen '...........................'
'...........................' (abZ)
Ankerschiene Halfen - HTA, (div.) '...........................'
'...........................' (abZ)
Hakenkopfschrauben Halfen - HS, (div.) '...........................'
'...........................' (abZ)
Spannglieder / System Dywidag '...........................'
'...........................' (abZ)
Vorhangschine, deckenbündig Hamotec HM-20115 '...........................'
'...........................' (abZ)
Wanddurchführungen Kraso '...........................'
'...........................' (abZ)
FT-Stützen Dornverguss Pargel V1/10 '...........................'
'...........................' (abZ)
Bietererklärung Titel 03 + 04 (Mauer- und Betonarbeiten)
06 <nicht vorhanden>
06
<nicht vorhanden>
06.01 <nicht vorhanden>
06.01
<nicht vorhanden>
06.02 <nicht vorhanden>
06.02
<nicht vorhanden>
06.03 <nicht vorhanden>
06.03
<nicht vorhanden>
06.04 <nicht vorhanden>
06.04
<nicht vorhanden>
06.05 <nicht vorhanden>
06.05
<nicht vorhanden>
06.06 <nicht vorhanden>
06.06
<nicht vorhanden>
06.07 <nicht vorhanden>
06.07
<nicht vorhanden>